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ID1116809600

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    Plenarprotokoll 11/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1989 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 11/5408) 12707 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN für die Wahl der vom Deutschen Bundestag gemäß § 32 Abs. 1 des Poststrukturgesetzes vorzuschlagenden Mitglieder des Infrastrukturrats beim Bundesminister für Post und Telekommunikation (Drucksache 11/5409) 12707 A Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot von Selbstbedienung beim Verkauf von Arzneimitteln (Drucksachen 11/1127, 11/3048) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 11/5373) Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12707 D Jaunich SPD 12708 C Frau Würfel FDP 12710 B Frau Wilms-Kegel GRÜNE 12711 A Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 12711 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags des Abgeordneten Reddemann und weiterer Abgeordneter: Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/5180) Dr. Soell SPD 12713 B Böhm (Melsungen) CDU/CSU 12714 C Frau Beer GRÜNE 12715 C Irmer FDP 12716 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12717 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes (Drucksache 11/5392) Gerstein CDU/CSU 12718 A Jung (Düsseldorf) SPD 12719 D Dr.-Ing. Laermann FDP 12721 B Stratmann GRÜNE 12722 B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 12724 B Menzel SPD 12726 B Hinsken CDU/CSU 12727 D Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Beteiligung und Verantwortung der Bundesregierung an II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1989 der Entsendung der plutoniumbestückten Jupitersonde Galileo in den Weltraum durch die NASA Frau Wollny GRÜNE 12729 B Dr. Rüttgers CDU/CSU 12730 A, 12738 A Fischer (Homburg) SPD 12730 D Dr.-Ing. Laermann FDP 12731 D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 12732 D Vosen SPD 12734 C Seesing CDU/CSU 12735 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 12735 D Timm FDP 12736 B Frau Ganseforth SPD 12737 B Seidenthal SPD 12739 A Jäger CDU/CSU 12740 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Reform des Jugendgerichtsverfahrens (Drucksache 11/4892) Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 12740 D Seesing CDU/CSU 12744 A Frau Nickels GRÜNE 12745 B Irmer FDP 12746 D Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12748 B Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags des Abgeordneten Müntefering, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Soziale Fortentwicklung des Wohngeldes (Drucksache 11/5267) Menzel SPD 12749 D Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 12751 C Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 12753 D Dr. Hitschler FDP 12754 C Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 12755 C Nächste Sitzung 12756 D Berichtigung 12756 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12757* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12757* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Oktober 1989 12707 168. Sitzung Bonn, den 20. Oktober 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 167. Sitzung, Seite 12600 B, Zeile 13: Statt „2020" ist „2000" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 20. 10. 89 Amling SPD 20. 10. 89 Andres SPD 20. 10. 89 Austermann CDU/CSU 20. 10. 89 Bachmaier SPD 20. 10. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 20. 10. 89 Büchner (Speyer) SPD 20. 10. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 20. 10. 89 * Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 20. 10. 89 Clemens CDU/CSU 20. 10. 89 Frau Dempwolf CDU/CSU 20. 10. 89 Duve SPD 20. 10. 89 Eich GRÜNE 20. 10. 89 * Frau Eid GRÜNE 20. 10. 89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 20. 10. 89 Dr. Feldmann FDP 20. 10. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 20. 10. 89 Fuchtel CDU/CSU 20. 10. 89 Gattermann FDP 20. 10. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 20. 10. 89 Frau Dr. Götte SPD 20. 10. 89 Dr. Götz CDU/CSU 20. 10. 89 Grünbeck FDP 20. 10. 89 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 20. 10. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 20. 10. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 20. 10. 89 Häfner GRÜNE 20. 10. 89 Freiherr Heereman von CDU/CSU 20. 10. 89 Zuydtwyck Heimann SPD 20.10. 89 Heinrich FDP 20. 10. 89 Höffkes CDU/CSU 20. 10. 89 Huonker SPD 20. 10. 89 Irmer FDP 20. 10. 89 ** Kastning SPD 20. 10. 89 Kittelmann CDU/CSU 20. 10. 89 ** Klein (Dieburg) SPD 20. 10. 89 Kolb CDU/CSU 20. 10. 89 Kolbow SPD 20. 10. 89 Koltzsch SPD 20. 10. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 20. 10. 89 Kroll-Schlüter CDU/CSU 20. 10. 89 Leidinger SPD 20. 10. 89 Louven CDU/CSU 20. 10. 89 Frau Luuk SPD 20. 10. 89 Maaß CDU/CSU 20. 10. 89 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 20. 10. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 20. 10. 89 Michels CDU/CSU 20. 10. 89 Mischnick FDP 20. 10. 89 Möllemann FDP 20. 10. 89 Oostergetelo SPD 20. 10. 89 Paterna SPD 20. 10. 89 Rappe (Hildesheim) SPD 20. 10. 89 Reuschenbach SPD 20. 10. 89 Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Rind FDP 20. 10. 89 Rixe SPD 20. 10.89 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 20. 10. 89 Schanz SPD 20. 10. 89 Schäfer (Mainz) FDP 20. 10. 89 Dr. Scheer SPD 20. 10. 89 ** Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 20. 10. 89 Dr. Schmude SPD 20. 10. 89 Schreiner SPD 20. 10.89 Schröer (Mülheim) SPD 20. 10. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 20. 10. 89 Schütz SPD 20. 10. 89 Frau Dr. Segall FDP 20. 10. 89 Stobbe SPD 20. 10. 89 Dr. Struck SPD 20. 10. 89 Stücklen CDU/CSU 20. 10. 89 Frau Trenz GRÜNE 20. 10. 89 Verheugen SPD 20. 10. 89 Voigt (Frankfurt) SPD 20. 10. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 20. 10. 89 Dr. Warnke CDU/CSU 20. 10. 89 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 20. 10. 89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 20. 10. 89 Westphal SPD 20. 10. 89 Dr. Wieczorek SPD 20. 10. 89 Wimmer (Neuötting) SPD 20. 10. 89 Wissmann CDU/CSU 20. 10. 89 Zander SPD 20. 10. 89 Zierer CDU/CSU 20. 10. 89 * Dr. Zimmermann CDU/CSU 20. 10. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/3755 Drucksache 11/3756 Drucksache 11/4022 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/5051 Nr. 40 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/3882 Nr. 3.41 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/883 Nr. 119 Drucksache 11/4161 Nr. 2.26 Drucksache 11/4534 Nr. 2.21
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Noch einmal meine Antwort: Sie haben meine Feststellung nicht bestritten, und ich füge hinzu, daß es bereits zu Ihrer Regierungszeit genügend Anlaß gab, dieses Thema zu regeln, da die wissenschaftlichen Erkenntnisse, auf die Sie sich heute bezogen haben, zum Teil natürlich schon damals vorlagen. Aber ich greife gern auf, daß wir nicht das Trennende herausstellen sollten, sondern das, was wir gemeinsam wollen. Das wollte ich zur Klarheit an den Anfang setzen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich heute Vergleiche anstelle, dann stelle ich fest: Es gibt viel Gemeinsamkeit. Ich begrüße dies, verspricht dies doch, daß bei den Beratungen des Regierungsentwurfs ein weitgehender politischer Konsens möglich sein kann.
    Die Reform des Jugendgerichtsgesetzes ist deswegen ein vordringliches rechtspolitisches Anliegen, weil, wie gesagt wurde, neuere kriminologische Forschungsergebnisse uns zeigen, da der frühere Ansatz des Gesetzgebers, bei Kriminalität von Jugendlichen möglichst früh und möglichst intensiv mit Sanktionen einzugreifen, heute keine Gültigkeit mehr beanspruchen kann.
    Die herausragendsten Ergebnisse der kriminologischen Forschungen zum Jugendstrafrecht sind die Erkenntnisse von der vorübergehenden Natur der Straffälligkeit Jugendlicher. Nach diesen Erkenntnissen ist für einen überwiegenden Teil der heute als Jugendkriminalität geltenden Auffälligkeit junger Menschen der Interventionsbedarf wesentlich geringer, als man noch 1953 angenommen hat.
    Angesichts dieser Erkenntnisse müssen wir von einer Praxis der frühen und intensiven kriminalrechtlichen Intervention im Jugendstrafrecht Abstand nehmen. Es ist nach Überzeugung der Bundesregierung nicht damit getan, auf jugendliches Fehlverhalten mit Strafe und Repression zu reagieren, ohne den Anlaß oder die Gründe des Fehlverhaltens und die Folgewir-



    Parl. Staatssekretär Dr. Jahn
    kungen solcher Reaktionen im Lichte neuerer Erkenntnisse in den Blick zu nehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir müssen unseren jungen Menschen natürlich die Notwendigkeit klarmachen, Normen freiheitlichen und sozialen Zusammenlebens anzunehmen und zu respektieren, das Recht zu respektieren, die Akzeptanz des Rechts zu sehen. Dies muß aber nicht durch Kriminalstrafen erfolgen. Es gibt eben — das ist heute von allen Seiten des Hauses gesagt worden — effizientere Möglichkeiten.
    Bessere Möglichkeiten als Strafe und Repression gibt es auch für jugendliche Straftäter, bei denen soziale Benachteiligungen oder erzieherische Defizite mit ein Grund für das Fehlverhalten gewesen sind. In diesem Bereich müssen wir uns verstärkt darum bemühen, den jungen Menschen aus der Verstrickung in die Kriminalität herauszuhelfen. Dies gelingt, meine Damen und Herren, nach neuesten Erkenntnissen besser mit ambulanten Maßnahmen und Betreuungen als durch Arrest und freiheitsentziehende Strafen; da stimmen wir überein.
    Diesen Erkenntnissen und Schlußfolgerungen trägt die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes weitgehend Rechnung. Der Gesetzentwurf will den das Jugendstrafrecht beherrschenden Grundsatz stärken, auf jugendliches Fehlverhalten mit erzieherischen, helfenden und fördernden Maßnahmen statt mit repressiven Sanktionen zu reagieren.
    Der Entwurf verbessert deshalb die Möglichkeiten der informellen Erledigung eingeleiteter Verfahren. Er erweitert den Katalog erziehungswirksamer, ambulanter Maßnahmen um die sogenannte Betreuungsanweisung, den sogenannten Trainingskurs und den Täter-Opfer-Ausgleich. Der Entwurf schränkt Untersuchungshaft gegen junge Menschen erheblich ein; er bleibt nicht beim Status quo. Der Bundesrat hat diese Haltung soeben in seiner Sitzung bestätigt.
    Der Entwurf streicht die Jugendstrafe von unbestimmter Dauer. Er erweitert die notwendige Verteidigung im Jugendstrafrecht um die Fälle, in denen Untersuchungshaft gegen Jugendliche vollstreckt wird. Er erweitert behutsam die Möglichkeiten der Strafaussetzung zur Bewährung. Er schränkt die Verhängung von Jugendarrest ein und erweitert die Möglichkeiten des Vollstreckungsrichters, in besonders gelagerten Fällen von der Vollstreckung verhängten Jugendarrests aus erzieherischen Gründen abzusehen. Und schließlich erweitert der Entwurf die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren.
    Das sind Ziele und Absichten, die heute auf einen breiten Konsens treffen.
    Der Antrag der Opposition, Frau Kollegin DäublerGmelin, geht über den Regierungsentwurf hinaus. Er spricht Sachbereiche an, die der Regierungsentwurf noch nicht aufgegriffen hat, in denen er aber in Teilen durchaus auch Regelungsbedarf sieht. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung heute morgen zum Ausdruck gebracht, daß er einen Prüfungsauftrag erteilt, ob der Begriff „schädliche Neigungen" stehenbleiben soll oder nicht.
    Wir halten es seitens der Bundesregierung aus fachlicher Sicht für unabdingbar, daß wir zunächst eingehende Gespräche führen, Frau Däubler-Gmelin, mit den Praktikern der Jugendgerichtsbarkeit und natürlich der Jugendhilfe und daß wir insbesondere mit den einschlägigen und interessierten Verbänden Verbindung aufnehmen, um diese Materie, die Sie gern noch erweitern wollen, zu regeln.
    Weitergehende Regelungen kann man, wenn Konsens besteht, in dieses Verfahren der Beratungen noch einbringen — das ist die Hoheit dieses Hauses —, oder man kann es in einer zweiten Novelle machen.
    Ich glaube, abschließend eines gemeinsam feststellen zu dürfen: daß das Thema Jugendgerichtsbarkeit eine sehr sensible Materie ist. Hier darf es keine Schnellschüsse geben. Es darf auch nicht im Hauruckverfahren erledigt werden, sondern diese sensible Materie erfordert von uns, daß wir den Sachverstand aller am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nutzen. Ich bin sicher, wenn es der gemeinsame Wille ist, daß sich das auch in dieser Wahlperiode lösen läßt.
    Ich lade auf jeden Fall dazu ein, daß wir möglichst einen breiten Konsens in dieser sensiblen Materie finden. Wir werden alles daransetzen, daß wir noch in dieser Legislaturperiode auch zur zweiten und dritten Lesung kommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/4892 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. — Kein Widerspruch; so beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Müntefering, Menzel, Conradi, Großmann, Dr. Niese, Oesinghaus, Dr. Osswald, Reschke, Scherrer, Weiermann, Börnsen (Ritterhude), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Soziale Fortentwicklung des Wohngeldes — Drucksache 11/5267 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Haushaltsausschuß
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Beratung 30 Minuten vorgesehen. — Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Menzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Menzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Wohnung ist ein elementarer Bestandteil des menschenwürdigen Daseins. Bürgern, deren Einkommen nicht ausreicht, eine angemessene Wohnung zu mieten oder zu kaufen, hilft die Gemeinschaft mit Steuergeldern. Insoweit dürfte über alle Parteigrenzen hinweg in diesem Hause Einigkeit bestehen.



    Menzel
    Wir Sozialdemokraten unterschreiben diese Aussage voll und ganz. Sie stammt übrigens nicht von mir, sondern ich habe sinngemäß wiedergegeben, was der Kollege Kansy am 20. Juli 1985 bei der Beratung des Wohngeldgesetzes hier an dieser Stelle ausgeführt hat.
    Mit dem Antrag, den wir heute in erster Lesung beraten, haben wir Sozialdemokraten die Konsequenz aus dieser Aussage und der aktuellen Entwicklung von Mieten und Preisen gezogen. Sozialer Wohnungsbau und Wohngeld waren und sind die beiden Grundpfeiler, über die der Bezug einer familiengerechten Wohnung für breite Schichten in unserem Lande sichergestellt werden soll.

    (Beifall bei der SPD — Zustimmung des Abg. Scharrenbroich [CDU/CSU])

    Das eine kann das andere nicht ersetzen. Aber natürlich hat die Frage eines ausreichenden Wohnungsangebots Einfluß auf die Höhe der Mieten. Wenn das Wohngeld gewissermaßen die individuelle soziale Abfederung sein soll, muß es auch auf die Mietentwicklung reagieren. Beides muß geschehen: Das Wohnungsangebot muß durch Neubau ausgeweitet werden, und das Wohngeld muß angepaßt und novelliert werden.
    Die Wohngeldleistungen sind zuletzt am 1. Januar 1986, also vor fast vier Jahren, an die Mietentwicklung angepaßt worden. Seitdem sind die Mieten ständig gestiegen, und zwar zweieinhalbmal so schnell wie die übrigen Preise. Dabei wissen Sie genausogut wie ich, daß der offizielle Mietindex die tatsächliche Entwicklung nicht richtig wiedergibt, sondern schönt. Seit einiger Zeit sind die Mietsteigerungen bei Neuvermietungen zweistellig. Das hat dazu geführt, daß ein immer größerer Teil des Nettoeinkommens — das betrifft insbesondere die Mieter der unteren Einkommensgruppen — für Miete aufgewandt werden muß. Die unteren 40 % der Einkommensskala geben heute schon 31 % ihres Einkommens für Miete aus. In Ballungsräumen wie München ist bei vielen die 50 %- Grenze schon überschritten.
    Mit dem vorliegenden Antrag zieht die SPD-Fraktion die notwendigen Konsequenzen aus dieser Entwicklung, die sich ja schon lange nicht mehr auf die Ballungsräume beschränkt. Mit der Einführung der sechsten Wohngeldstufe, die wohl vom ganzen Hause getragen wird, werden wir zwar die Situation in den Ballungsräumen lindern, keinesfalls aber der allgemeinen Mietsteigerung gerecht werden.
    Sie erhöhen die Wohngeldleistungen mit der sechsten Stufe um ca. ein halbes Prozent. Das ist angesichts der Mietentwickung geradezu lächerlich. Darüber, daß eine allgemeine Wohngelderhöhung notwendig ist, dürfte es keine Meinungsverschiedenheiten geben. Ich will einen unverdächtigen Zeugen zitieren. Das Vorstandsmitglied der Deutschen Pfandbriefanstalt Edgar Meister erklärte schon im April dieses Jahres:
    Ohne zusätzliche öffentliche Mittel werden künftig die Mieten im freien Wohnungsmarkt für Arbeitnehmer nicht mehr zu bezahlen sein.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Diese Aussage wird durch das, was sich momentan auf dem Wohnungsmarkt abspielt, voll bestätigt.
    Der Deutsche Städtetag hat deswegen schon im Februar dieses Jahres erklärt — im Februar! — , daß für eine wachsende Zahl von Haushalten das Wohngeld in seiner gegenwärtigen Höhe keine ausreichende Hilfe darstelle, um Wohnraum zu tragbaren Mieten zu finden. Wer es also ernst meint mit der Aussage, daß über das Wohngeld jedem der Bezug einer familiengerechten Wohnung ermöglicht werden soll, der muß auch bereit sein, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

    (Beifall bei der SPD)

    Hier, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wird es sich erweisen, ob Sie es wieder — genauso wie bei der pauschalierten Zahlung von Wohngeld an Sozialhilfeempfänger — bei vollmundigen Erklärungen belassen oder ob Sie bereit sind, diese Erklärungen in die Tat umzusetzen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selber nicht! Das ist doch von den Städten und Gemeinden verrissen worden, Herr Menzel!)

    — Herr Kansy, es ist mir klar, daß es Ihnen peinlich ist, wenn Sie an manches erinnert werden, was Sie hier verkündet haben. Aber Sie sollten sich einmal fragen, wie es bei Ihnen mit dem Selbstverständnis des Parlamentes aussieht. Das Parlament hat doch die Regierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der in eine bestimmte Richtung geht. Die Regierung ist dem nicht nachgekommen. Nun liegt ein Antrag auf dem Tisch des Hauses, und jetzt ist festzustellen, daß Sie nicht bereit sind, über Ihren eigenen Schatten zu springen und der Vorlage zuzustimmen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Nein! Wir haben eine Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt, und die haben gesagt: Nein!)

    Darüber wird ja noch in der nächsten Woche zu reden sein.
    Ich wiederhole: Hier, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wird es sich eben erweisen, ob Sie es wieder bei vollmundigen Erklärungen belassen.
    Wenn Sie das Wohngeld als unerläßlich für eine marktwirtschaftliche Absicherung angemessenen, familiengerechten Wohnens und als einen wesentlichen Bestandteil der sozialen Wohnungsmarktwirtschaft — wie es der damalige Minister Schneider am 20. Juni 1985 erklärte — betrachten, dann gibt es keine andere Konsequenz, als das Wohngeld der veränderten Mietensituation anzupassen.

    (Beifall bei der SPD)

    Für Sie ist das Wohngeld das zentrale Instrument der Wohnungspolitik. Das haben Sie nach der Wende ja immer erklärt. Aber Sie behandeln es nicht demgemäß. Im Zweifelsfall — das haben die verschiedenen Sparaktionen der letzten Jahre gezeigt — betrachten Sie das Wohngeld als finanzpolitische Verfügungsmasse.
    Wo bleiben jetzt Ihre Vorschläge für die dringend erforderliche Anpassung? Gibt es Ihnen nicht zu den-



    Menzel
    ken, daß Menschen auf die Straße gehen und protestieren — wie gestern in München —, weil sie keine Wohnung finden oder sie nicht mehr bezahlen können?
    Wir haben einen Vorschlag gemacht: Anpassung der Einkommensgrenzen und Miethöchstbeträge um 10 %. Das bedeutet eine durchschnittliche Erhöhung des Wohngeldes um 270 DM pro Haushalt und Jahr. Über diese allgemeine Aufstockung hinaus halten wir eine Reihe von Korrekturen und Änderungen bei den Freibeträgen für erforderlich.
    Zunächst sollte der pauschale Abzug für steuerpflichtige Wohngeldbezieher der allgemeinen Entwicklung der Abgabenlast angepaßt und erhöht werden. Bei den Alleinerziehenden mit Kindern schlagen wir vor, den Freibetrag für jedes Kind auf 1 800 DM heraufzusetzen und die Altersgrenze für die zu berücksichtigenden Kinder auf 16 Jahre zu erhöhen. Die Praxis hat gezeigt, daß die alten Regelungen den Anforderungen der Wirklichkeit nicht mehr entsprechen.
    Auch die abzugsfähigen Aufwendungen für Unterhaltspflichtige sollten jeweils in ihren verschiedenen Abstufungen nach § 12a des Wohngeldgesetzes erhöht werden.
    Bei den Schwerbehinderten sieht unser Antrag eine Aufstockung des Freibetrages vor.
    Ich will hier darauf hinweisen, daß wir Sozialdemokraten die jetzige Bagatellgrenze für ungerechtfertigt halten und für die Beseitigung oder jedenfalls Reduzierung auf ein vertretbares Maß eintreten.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir sind der Auffassung, daß die Novelle so schnell wie möglich in Kraft treten sollte. Den Zeitraum Mitte nächsten Jahres halten wir für realistisch.
    Wir erwarten von der Bundesregierung daß sie die von diesem Hause geforderte Prüfung der Verbesserung des Wohngeldes für Familien mit Kindern vorlegt. Leider, muß ich sagen, haben wir die Erfahrung machen müssen, daß diese Regierung Beschlüsse des Parlaments in Sachen Wohngeld in sträflicher Weise mißachtet, wie wir es bei der Pauschalierung des Wohngeldes für Sozialhilfeempfänger erleben.

    (Müntefering [SPD]: Das ist eine peinliche Sache für die Koalition!)

    Darauf werden wir zurückkommen.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie es ernst meinen mit dem Wohngeld als sozialem Instrument der Wohnungspolitik, tun Sie das Ihrige und stimmen Sie unserem Antrag bei den Beratungen hier im Parlament zu.
    Recht schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)