Rede von
Horst
Jaunich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nein, nein, wenn ich von „Schwarzen" spreche, meine ich immer Sie.
Aber kommen wir zu dem Vorgang zurück, der uns hier beschäftigt, der vierten AMG-Novelle. Zwölf Jahre war bekannt, daß bis zum Beginn des Jahres 1990 der Nachzulassungsprozeß würde absolviert sein müssen. Die Bundesregierung hat sich hier als nicht handlungsfähig erwiesen.
— Was heißt „Ach du lieber Gott"? Das sind doch die Fakten. Ich bitte Sie! Wovon reden wir denn hier?
Was hier an Instrumenten vorgeschlagen wird, ist nicht der große Wurf. Da frage ich die zuständige Ministerin: Sind denn nun wirklich alle Möglichkeiten durchdacht worden? Da ist z. B. als Möglichkeit ins Spiel gebracht worden, einen Gesundheits-TÜV für die Fragen der Arzneimittelzulassung zu installieren.
— „Igitt", sagt hier einer. Der hat wahrscheinlich immer ein schlecht repariertes Auto, wenn er zum TÜV fährt, und von daher einen Horror vor dem TÜV.
Aber ich sage Ihnen: Wir Sozialdemokraten legen Wert darauf, daß die Arzneimittelsicherheit oberste Priorität hat und behält. Aber wir nehmen nicht hin, daß Jahre vergehen, bis Präparate den Marktzugang finden, weil die Administration nicht in der Lage ist, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten die entsprechenden Lösungen zu finden.
Zum Thema Naturheilmittel noch ein paar Sätze: Frau Minister, da müssen wir nicht nur berücksichtigen, was der Bundesrat dazu ausgeführt hat, sondern ich darf Sie daran erinnern, daß der Deutsche Bundestag am 28. November 1988 mit Mehrheit einen Entschließungsantrag angenommen hat, den meine Fraktion eingebracht hat, der Sie zu entsprechendem Handeln verpflichtet. Wir werden bei den anstehenden Beratungen sehr sorgfältig darauf achten, daß die besonderen Therapierichtungen nicht auf kaltem Wege eliminiert werden, weil die Möglichkeiten, diese Therapien anzuwenden, durch entsprechende Bestimmungen arzneimittelrechtlicher Art nicht gegeben sind.
Letzte Bemerkung zum Selbstbedienungsverbot. Wir Sozialdemokraten haben, von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und von unseren gesundheitspolitischen Vorstellungen ausgehend, wonach Arzneimittel keine normalen Waren sind, sondern Waren mit einem besonderen Charakter, die Konsequenz gezogen, daß wir Selbstbedienung an keinem Orte zulassen wollen. Sie sagen, das könne man so nicht lösen. Es wäre ein Übermaß, wenn wir den Eingriff so vornähmen. Das vermögen wir angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einzusehen, welches diese Möglichkeit ausdrücklich einräumt.