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    1. Zusatzfrage,: 1
    2. Herr: 1
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    4. Urbaniak.: 1
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    Plenarprotokoll 11/166 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 166. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1989 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Befristete Gebührenermäßigung für Postpakete nach der Volksrepublik Polen; Aktuelle Fragen) Möllemann, Bundesminister BMBW . . 12557B Frau Odendahl SPD 12558 A Kastning SPD 12558 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . 12558 C Wetzel GRÜNE 12558 D Möllemann, Bundesminister BMBW . . 12559A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12559 B Möllemann, Bundesminister BMBW . . 12559 C Kuhlwein SPD 12559 D Möllemann, Bundesminister BMBW . . 12560 A Daweke CDU/CSU 12560 B Möllemann, Bundesminister BMBW . . 12560 C Wetzel GRÜNE 12560 D Möllemann, Bundesminister BMBW . . 12561 A Kastning SPD 12561 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . 12561 D Frau Odendahl SPD 12562 B Möllemann, Bundesminister BMBW . . 12562 B Börnsen (Ritterhude) SPD 12562 B Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMPT 12562 C Pfeffermann CDU/CSU 12562 D Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMPT 12563 A Frau Faße SPD 12563 C Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMPT 12563 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Diskussion über Pläne zur Erhöhung des Benzinpreises und sonstige Veränderungsprogramme für Wirtschafts- und Finanzpolitik Wissmann CDU/CSU 12571 B Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 12572A Gattermann FDP 12574 B Kleinert (Marburg) GRÜNE . . 12575A, 12582A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 12576 B Schäfer (Offenburg) SPD 12577 A Zywietz FDP 12578A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 12579A Frau Matthäus-Maier SPD 12579 D Uldall CDU/CSU 12581A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 12582 C Dreßler SPD 12584 C Dr. Jobst CDU/CSU 12585 C Roth SPD 12586 B Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . . 12587A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/5381 vom 13. Oktober 1989 — II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1989 Aussparung schwerer körperlicher Tätigkeit und Bildschirmarbeit bei der Erfassung der Arbeitsbedingungen bei der Bundespost MdlAnfr 48 13.10.89 Drs 11/5381 Börnsen (Ritterhude) SPD Antw PStSekr Rawe BMPT 12564 A ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 12564 B Vereinbarkeit der Weitergabe von Personalausfällen bei der Bundespost an den Bundesrechnungshof mit dem Datenschutz MdlAnfr 49 13.10.89 Drs 11/5381 Börnsen (Ritterhude) SPD Antw PStSekr Rawe BMPT 12564 B ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 12564 D ZusFr Frau Faße SPD 12565 B Ergänzung von personenbezogenen Daten durch den Bundesrechnungshof bei der Erfassung erkrankter Postbediensteter MdlAnfr 50, 51 13.10.89 Drs 11/5381 Frau Faße SPD Antw PStSekr Rawe BMPT 12565 C ZusFr Frau Faße SPD 12565 D ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 12566 B Verkauf der wegen Umweltbelastung geschlossenen Kohlekraftwerke Barbara 1 und 2 in Bexbach nach Indien MdlAnfr 19 13.10.89 Drs 11/5381 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Voss BMF 12566 C ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 12566 D Einhaltung der EG-Auflagen bei der Reduzierung der Stahlproduktion in Italien; Einreichung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof MdlAnfr 21, 22 13.10.89 Drs 11/5381 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 12567B, 12567 D ZusFr Urbaniak SPD 12567C, 12568A ZusFr Dr. Vondran CDU/CSU 12568 B Haltung der Bundesregierung zu den von der EG-Kommission vorgeschlagenen Stromdurchleitungsrechten MdlAnfr 23 13.10.89 Drs 11/5381 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 12568 C ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 12568 D Untertunnelung der B 462 im Bereich von Gaggenau-Rotenfels MdlAnfr 42, 43 13.10.89 Drs 11/5381 Antretter SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 12569C, 12570A ZusFr Antretter SPD 12569D, 12570 A Schätzungen der Intraplan Consult über das Verkehrsaufkommen und die jährlichen Einnahmen und Kosten der geplanten Magnetbahn-Magistrale Hamburg—München MdlAnfr 44, 45 13.10.89 Drs 11/5381 Frau Bulmahn SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 12570B, D ZusFr Frau Bulmahn SPD 12570B, D Nächste Sitzung 12588 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12589* A Anlage 2 Bedeutung der auf dem für das Haus der Geschichte vorgesehenen Grundstück ausgegrabenen Funde aus der Römerzeit; Ausstellung im Museum MdlAnfr 1, 2 13.10.89 Drs 11/5381 Dr. Ehmke (Bonn) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 12589* B Anlage 3 Illegale Einfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützten Tieren in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 5 13.10.89 Drs 11/5381 Wüppesahl (fraktionslos) SchrAntw PStSekr Grüner BMU . . . . 12589*D Anlage 4 Ansiedlung oder Verbleib von Kindertagesstätten nach Novellierung der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 6 13.10.89 Drs 11/5381 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . 12590*A Anlage 5 Sinkender Anteil der Arbeiterkinder an der Zahl der Studierenden MdlAnfr 7, 8 13.10.89 Drs 11/5381 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Lammert BMBW . 12590* B Anlage 6 Einbeziehung von Angaben über die Unterstützung bedürftiger Angehöriger im In- und Ausland in die Einkommensteuerstatistik MdlAnfr 20 13.10.89 Drs 11/5381 Uldall CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 12591* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1989 III Anlage 7 Unterstützung des Beschlusses des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments, die Mitverantwortungsabgabe für Milch und Getreide zu streichen; Verhinderung der Streichung von 200 Millionen ECU für den ländlichen Raum durch die EGKommission MdlAnfr 24, 25 13.10.89 Drs 11/5381 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 12591*C Anlage 8 Tierquälerische Schießsportveranstaltungen mit Wachteln in Spanien MdlAnfr 26 13.10.89 Drs 11/5381 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 12592* A Anlage 9 Erkenntnisse über Dauer und Erfolg des Sprachunterrichts für Aussiedler; Verkürzung der Sprachkurse MdlAnfr 27, 28 13.10.89 Drs 11/5381 Sieler (Amberg) SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 12592* B Anlage 10 Erstellung eines Gutachtens über die ausländischen Arbeitnehmer analog dem Gutachten über die Eingliederung der Aussiedler zur Erhöhung deren Akzeptanz durch die Bevölkerung MdlAnfr 29, 30 13.10.89 Drs 11/5381 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 12592*D Anlage 11 Sicherheitsvorkehrungen beim Abtransport der amerikanischen C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland; Untersuchungsergebnisse der Erprobungsstelle Meppen über den Fluglärm des Kampfflugzeugs Phantom bei Verringerung der Fluggeschwindigkeit MdlAnfr 33, 34 13.10.89 Drs 11/5381 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 12593* B Anlage 12 Gefahren für deutsche Verkehrsteilnehmer bei Benutzung der durch das US-Munitionslager Weilerbach verlaufenden Straßen K 5, K 25 und L 369 MdlAnfr 35, 36 13.10.89 Drs 11/5381 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 12593* D Anlage 13 Fahrpreisermäßigung für Praktikanten bei der Bundesbahn MdlAnfr 41 13.10.89 Drs 11/5381 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 12594* B Anlage 14 Auswirkungen der Einführung von Tempo 30 im innerörtlichen Bereich auf den Verkehrsablauf und den Schadstoffausstoß laut schweizerischen Untersuchungsergebnissen MdlAnfr 46 13.10.89 Drs 11/5381 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 12594* B Anlage 15 Beteiligung des Bundes beim Bau einer Ortsumgehung um die Stadt Geesthacht in Tunnelform MdlAnfr 47 13.10.89 Drs 11/5381 Wüppesahl fraktionslos SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 12594*D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1989 12557 166. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1989 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 20. 10. 89 Andres SPD 20. 10.89 Bahr SPD 19. 10.89 Frau Blunck SPD 18. 10. 89 Büchner (Speyer) SPD 20. 10. 89* Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 20. 10. 89 * Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 20. 10. 89 Engelsberger CDU/CSU 18. 10.89 Erler SPD 18. 10.89 Fuchtel CDU/CSU 20. 10. 89 Frau Garbe GRÜNE 18. 10. 89 Frau Dr. Götte SPD 20. 10. 89 Dr. Haack SPD 18. 10. 89 Höffkes CDU/CSU 20. 10.89 Huonker SPD 18. 10.89 Graf Huyn CDU/CSU 18. 10. 89 Irmer FDP 20. 10. 89 ** Jaunich SPD 19. 10.89 Jung (Düsseldorf) SPD 18. 10. 89 Kittelmann CDU/CSU 20. 10. 89** Klein (Dieburg) SPD 20. 10. 89 Dr. Klejdzinski SPD 19. 10. 89' Kolb CDU/CSU 20. 10.89 Koltzsch SPD 20. 10.89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 20. 10. 89 Frau Luuk SPD 20. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 18. 10. 89 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 18. 10. 89 Reddemann CDU/CSU 18. 10. 89 ** Reuschenbach SPD 20. 10.89 Schäfer (Mainz) FDP 20. 10. 89 Dr. Scheer SPD 20. 10. 89 ** Schulze (Berlin) CDU/CSU 20. 10. 89 Dr. Soell SPD 18. 10. 89 ** Steiner SPD 19. 10. 89 ** Dr. Struck SPD 20. 10. 89 Stücklen CDU/CSU 20.10.89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 18. 10. 89 Dr. Warnke CDU/CSU 20. 10. 89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 20. 10. 89 Westphal SPD 20. 10.89 Dr. Wieczorek SPD 20. 10. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 18. 10. 89 Würtz SPD 18. 10.89 Zierer CDU/CSU 20. 10. 89 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (Drucksache 11/5381 Fragen 1 und 2): Anlagen zum Stenographischen Bericht Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den wertvollen Funden aus der Römerzeit bei, die bei Ausschachtungsarbeiten auf dem für das Haus der Geschichte bestimmten Grundstück entdeckt wurden? Ist die Bundesregierung entsprechend einer Anregung des Amtes für Bodendenkmalpflege bereit, diese Funde der Öffentlichkeit im Rahmen des Museums zugänglich zu machen? Die Bundesregierung mißt Funden aus der Römerzeit erhebliche Bedeutung bei, weil sie geschichtliche Zusammenhänge auf dem Boden der Bundeshauptstadt deutlich machen. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege beabsichtigt dem Vernehmen nach, sich mit der Bundesregierung wegen der Funde in Verbindung zu setzen. Die zuständigen Bundesressorts werden sich gemeinsam mit der Stiftung Haus der Geschichte, den Architekten und der Bauverwaltung um eine allen Beteiligten gerecht werdende Lösung bemühen. Das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist bereit und sehr daran interessiert, die Funde der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/5381 Frage 5) : Hat die Bundesregierung Zahlen darüber, wie viele Tiere, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind und nicht mehr importiert werden dürften, tatsächlich trotzdem in die Bundesrepublik Deutschland - insbesondere über die Grenzstelle Gudow - eingeführt werden und hier in den Handel kommen, und wenn ja, wie viele Fälle illegaler Einfuhren sind seit der Unterzeichnung des Abkommens aufgedeckt worden? Soweit Versuche bekannt werden, Tiere illegal einzuführen, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) geschützt sind und nicht mehr importiert werden dürfen, werden diese Versuche entsprechend den artenschutzrechtlichen Vorschriften verfolgt und geahndet. Über die Bundes- und Ländermaßnahmen berichtet der BMU jährlich im Rahmen der WA-Statistik. Die dieser Statistik u. a. zugrunde liegenden Berichte des Zolls sind soweit zusammengefaßt, daß die Maßnahmen nicht mehr einer bestimmten Zolldienststelle zugeordnet werden können. Von der Grenzstelle Gudow konnte allerdings in Erfahrung gebracht werden, daß am 18. August 1988 zwei Pfirsichköpfchen (Agapornis fischen - Anhang II) beim Versuch der widerrechtlichen Einfuhr beschlagnahmt wurden. Die von 1979-1987 durch Bundesbehörden ergriffenen Maßnahmen, in bezug auf den Versuch lebende Tiere widerrechtlich einzuführen, sind in der als Anlage beigefügten Übersicht dargestellt. 12590* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1989 Anlage Durch Bundesbehörden ergriffene Maßnahmen in bezug auf den Versuch durch das WA geschützte lebende Tiere in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 Insgesamt Bußgeldbescheide Anzahl 2 9 15 18 29 14 4 5 8 104 DM insgesamt 325 1350 27 270 7 370 50 550 102 400 3 350 6 400 4 650 203 625 Einziehungen Anzahl Exemplare Anhang I 2 27 25 31 19 31 28 16 79 258 Anhang II 14 2 8 54 352 32 114 86 276 938 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 11/5381 Frage 6): Wird durch die geplante Novellierung der Baunutzungsverordnung sichergestellt, daß auch Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten zulässig sind bzw. bleiben? Anlagen für soziale Zwecke in reinen Wohngebieten können künftig ausnahmsweise zugelassen werden. Zwischen Bundesregierung und Bundesrat besteht Einvernehmen über eine entsprechende Ergänzung der Baunutzungsverordnung. Der Bundesrat wird darüber voraussichtlich am 20. Oktober 1989 bei der Beschlußfassung über die Zustimmung zur vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorgelegten 4. Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung entscheiden. Damit ist sichergestellt, daß auch Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten ausnahmsweise zugelassen werden können. Es ist vorgesehen, daß die neuen Vorschriften am 1. Januar 1990 in Kraft treten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 11/5381 Fragen 7 und 8): Treffen Pressemitteilungen zu, wonach seit 1983 der Anteil der Arbeiterkinder an der Zahl der Studierenden erheblich gesunken ist? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung, und was beabsichtigt sie dagegen zu tun? Zu Frage 7: Jüngste Pressemitteilungen über den Rückgang des Anteils der Arbeiterkinder an den Studierenden beziehen sich auf die Ergebnisse der im Sommersemester 1988 durchgeführten 12. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes, die — wie die früheren — vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft gefördert wurde. Ihre Ergebnisse wurden am 2. 10. 1989 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Anteil der Arbeiterkinder an der Gesamtzahl der Studierenden ist von 18 % im Jahre 1982 leicht auf 17 % im Jahre 1988 zurückgegangen. Von einem „erheblichen Rückgang" des Anteils der Arbeiterkinder an der Zahl der Studierenden kann insofern nicht die Rede sein. Im Rahmen der 12. Sozialerhebung wurde außerdem der Versuch unternommen, soziale Beteiligungsquoten an der Hochschulausbildung für den Zeitraum von 1982 bis 1988 zu ermitteln, soweit dies aufgrund vorhandener Daten methodisch möglich ist. Unter Beteiligungsquoten versteht die Sozialerhebung die Anteile an den Altersgrupupen der 19- bis 24jährigen, die jährlich ein Studium aufnehmen. Von den 19- bis 24jährigen Arbeiterkindern nahmen 1983 8,8 % ein Studium auf; dieser Wert ging bis 1987 auf knapp 7 % zurück und stieg 1988 wieder auf 8,3 % an. Die Sozialerhebung macht deutlich, daß sich die Arbeiterkinder im Vergleich zu den Kindern aus Beamten-, Angestellten- und Selbständigenfamilien unterdurchschnittlich an der Hochschulausbildung beteiligen. Dies ist bereits für die 70er Jahre anzunehmen. Die 12. Sozialerhebung schätzt, daß im Jahre 1960 weniger als 1 % der 19- bis 24jährigen Arbeiterkinder ein Universitätsstudium aufnahmen. Dennoch bleibt das inzwischen gestiegene Niveau der Hochschulbeteiligung der Arbeiterkinder, das sich in den beschriebenen Grenzen bewegt, eine bildungspolitische Herausforderung. Zu Frage 8: Die Bundesregierung hat nur begrenzte Möglichkeiten auf eine sozial ausgewogenere Beteiligung an der Hochschulausbildung hinzuwirken, da diese von den familiären Erziehungsprozessen und den daraus resultierenden Entscheidungen in früheren Bildungsstadien wesentlich mitbestimmt ist. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1989 12591* Eine erste praktische Schlußfolgerung ist die Korrektur der Ausbildungsförderung, über die die Bundesregierung am 18. 10. 1989 beschließen wird. Durch die strukturellen Leistungsverbesserungen, die der vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft vorgelegte Entwurf eines 12. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorsieht, werden Förderungsleistungen wieder zur Hälfte als Zuschuß gewährt und etwa 70 000 Studierende neu in die Förderung aufgenommen werden. Die bisher Geförderten werden deutlich höhere Förderungsbeträge erhalten. Damit wird den Kindern aus Arbeiterfamilien und vergleichbarer Einkommensschichten die Studienaufnahme ganz wesentlich erleichtert. Die Sozialerhebung zeigt außerdem, daß von den Arbeiterkindern, die ein Studium aufnehmen, ein wesentlich größerer Anteil an die Fachhochschulen geht, als dies bei den anderen sozialen Gruppen der Fall ist. Offenbar hat die Fachhochschule für den Übergang von Kindern aus Arbeiterfamilien in das Hochschulsystem eine besondere Zubringerfunktion. Der vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit hoher Priorität versehene Ausbau der Fachhochschulen ist somit eine wesentliche Voraussetzung für eine sozial ausgewogenere Beteiligung an der Hochschulausbildung. Zu Einzelheiten der Fachhochschulpolitik darf ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. 6. 1988 — BT-Drs. 11/2603 — auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend „Entwicklungsstand und Perspektiven der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" verweisen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 11/5381 Frage 20): Hält die Bundesregierung es für sinnvoll und ist sie bereit, in die Einkommensteuerstatistik Angaben über die Unterstützung bedürftiger Angehöriger gemäß § 33 a Einkommensteuergesetz sowohl im Inland als auch im Ausland aufzunehmen? In der Einkommensteuerstatistik sind bisher folgende Angaben zu § 33 a Einkommensteuergesetz enthalten: Fälle nach § 33a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (Unterstützung naher Angehöriger) 2,2 Millionen Freibetragsvolumen: 2,1 Milliarden DM Fälle nach § 33a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (Ausbildungsfreibeträge) 901 Tausend Freibetragsvolumen: 2,6 Milliarden DM Fälle nach § 33a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (Beschäftigung einer Haushaltshilfe sowie Heimunterbringung) 443 Tausend Freibetragsvolumen: 448 Millionen DM Die Bundesregierung wird unter Berücksichtigung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands prüfen, ob die Unterstützungsleistungen bedürftiger Angehöriger getrennt nach In- und Ausland in der nächsten Einkommensteuerstatistik, die für 1992 erstellt wird, ausgewiesen werden können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 11/5381 Fragen 24 und 25): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Beschluß des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments zu unterstützen, der lautet, die Mitverantwortungsabgabe für Milch und Getreide soll gestrichen werden, da sie wegen der veränderten Marktsituation nicht mehr gerechtfertigt ist?' ) Was wird die Bundesregierung tun, um zu verhindern, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften sich durchsetzt, 200 Mio. ECU für den ländlichen Raum zu streichen? *) neuer Wortlaut der Frage. Zu Frage 24: Der Landwirtschaftsausschuß des Europäischen Parlaments hat dem Haushaltsausschuß des Europäischen Parlaments zum EG-Haushalt 1990 einen Änderungsantrag zwecks Streichung der Getreide- und Milch-Mitverantwortungsabgabe vorgelegt. Über die Annahme des Änderungsantrags befinden der Haushaltsausschuß des Europäischen Parlaments und — falls dieser den Antrag annimmt — anschlieBend das Europäische Parlament selbst. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, in dieses Verfahren einzugreifen. Die endgültige Entscheidung über die Annahme des Antrags trifft der Haushaltsrat in der Zweiten Lesung zum Haushalt 1990. Da der Bundesregierung noch nicht bekannt ist, ob und in welcher Fassung der Antrag dem Haushaltsrat vorgelegt wird, kann sie dazu derzeit nicht Stellung nehmen. Zu Frage 25: Die Kommission hatte in ihrem Haushaltsvorentwurf für 1990 unter anderem 200 Millionen ECU für ein sog. „Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums" aufgenommen. Es war der Rat der Haushaltsminister, der im Rahmen seiner Ersten Lesung die 200 Millionen ECU aus haushaltsrechtlichen Gründen streichen mußte; denn die Kommission hat bis heute nicht einmal einen Vorschlag des von ihr beabsichtigten Programms vorgelegt. Damit fehlt es — wie im nationalen Haushalt auch — an der Etatreife für solche Ausgaben. Es liegt nun an der Kommission, endlich den angekündigten Vorschlag vorzulegen, damit noch im lau- 12592* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1989 fenden Haushaltsverfahren die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Programms geschaffen werden können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/5381 Frage 26): Trifft es zu, daß in Spanien Wachteln bei besonderen Schießsportveranstaltungen mit Hilfe von technischen Vorrichtungen in die Luft katapultiert und dann geschossen werden, und wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es für die Bundesregierung auf EG-Ebene im Sinne des Tierschutzes dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß derartige Tierquälereien verboten werden? Nach der EGVogelschutzrichtlinie dürfen Wachteln in Spanien bejagt werden; der rechtliche Rahmen für die Jagdausübung ergibt sich aus den in Spanien geltenden Rechtsvorschriften. Die EGVogelschutzrichtlinie sieht ein Verbot bestimmter Fang- und Tötungsmethoden vor (Art. 8 i. V. m. Anhang IV der Richtlinie); der geschilderte Sachverhalt wird von den Verbotstatbeständen nicht erfaßt. Nach deutschem Recht kann diese Art der Tiertötung nicht mit dem Begriff der Jagd in Verbindung gebracht werden. Der Bundesregierung sind die Schießsportveranstaltungen, über die in einem Illustriertenartikel berichtet wurde, bisher nicht bekannt. Wir müssen davon ausgehen, daß in anderen Ländern, bedingt durch eine andere Mentalität der Bevölkerung sowie unterschiedliche Traditionen und lange geübtes Brauchtum, zuweilen andere, eigenständige Auffassungen von Tierschutz bestehen als bei uns. Ich werde Ihre Frage zum Anlaß nehmen, die spanische Regierung und auch die EG-Kommission über die Besorgnisse der deutschen Öffentlichkeit zu informieren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Sieler (Amberg) (SPD) (Drucksache 11/5381 Fragen 27 und 28): Welche Erfahrungen und Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit über die Beziehung zwischen der Dauer und dem Erfolg der Sprachkurse für Aussiedler mit sprachlichen Defiziten und der beruflichen Integration von Aussiedlern auf den deutschen Arbeitsmarkt? Welche Konsequenzen für die der Bundesanstalt für Arbeit entstehenden Kosten dieser Sprachkurse und für die Eingliederungschancen der Aussiedler mit sprachlichen Defiziten hätte aus der Sicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit eine Verkürzung der Sprachkurse auf höchstens sechs Monate? Nahezu 80 v. H. aller eingereisten Aussiedler verfügen über keine oder nur ungenügende Sprachkenntnisse. Bei den Aussiedlern aus der Volksrepublik Polen sind weitestgehend keine Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden; die Aussiedler aus der UdSSR beherrschen meist nur die kyrillische Schrift. Wegen dieser Ausgangslage liegt die durchschnittliche Sprachkursdauer bei 8 bis 9 Monaten. Die Sprachkurse sind dahin ausgelegt, die Sprachkenntnisse zu vermitteln, die für eine Arbeitsaufnahme erforderlich sind; sie sollen einen Grundstock an Kenntnissen der deutschen Sprache vermitteln, der die Aussiedler in die Lage versetzt, selbständig am Arbeitsplatz, in der Familie und im Bekanntenkreis die Fertigkeiten auszubauen. Die Arbeitsverwaltung geht deshalb verstärkt zu der Praxis über, zunächst eine Maßnahmedauer von 5 bis 6 Monaten zu bewilligen und nach Ablauf dieses Zeitrahmens zu prüfen, ob und wie lange eine weitere Sprachschulung individuell erforderlich ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Sprachkurse für Aussiedler so effizient wie möglich gestaltet werden müssen. Sie geht dabei von folgenden Grundsätzen aus: 1. Die zügige Eingliederung in Arbeit und Beruf durch die Vermittlung eines Arbeitsplatzes ist die wichtigste Integrationshilfe. Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang vor der Sprachförderung. 2. Die Lerngruppen sind möglichst homogen zusammenzustellen. 3. Aussiedler, die bereits bei ihrer Einreise die für eine Arbeitsaufnahme ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, sollen zur Verbesserung ihrer Kenntnisse auf berufsbegleitenden Unterricht verwiesen werden. 4. Die Sprachkurse sind in Unterrichtsblöcke aufzuteilen. Aussiedler, die bereits in den ersten Blöcken ausreichende Sprachkenntnisse erworben haben, sind zur Vertiefung ihrer Kenntnisse ebenfalls auf berufsbegleitenden Unterricht zu verweisen. 5. Die Sprachkurse sind nach Möglichkeit in Teilzeitmaßnahmen durchzuführen. Die durch die geplante Einführung eines Teileingliederungsgeldes gegebene Möglichkeit der Kombination von Teilzeitarbeit und Teilzeitsprachkurs sollte genutzt werden; diese Form sollte Vorrang vor dem Vollzeitsprachkurs haben. Die Bundesregierung fordert alle Beteiligten, insbesondere die Arbeitsverwaltung, die Kultusverwaltung der Länder, die Unternehmen, die Verbände und die Bildungsträger auf, in enger Zusammenarbeit miteinander die Sprachkurse so erfolgreich und effektiv wie möglich zu gestalten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 11/5381 Fragen 29 und 30): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1989 12593* Liegt der Bundesregierung — nachdem das Presse- und Informationsamt ein Gutachten über die Eingliederung von Aussiedlern erstellen ließ, in dem festgestellt wird, welchen Nutzen die Bundesrepublik Deutschland durch die Aussiedler hat, und das sicher von großer Bedeutung für die Akzeptanz der Aussiedler durch die deutsche Bevölkerung ist — ein ähnliches Gutachten über die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien vor, und wenn nein, warum nicht? Wenn keine Erkenntnisse über die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Arbeitnehmer und ihrer Familien vorliegen, ist die Bundesregierung bereit, ein auch für die Akzeptanz von ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien in der Bevölkerung bedeutungsvolles Gutachten erstellen zu lassen, in dem aufgezeigt wird, welchen Nutzen die Bundesrepublik Deutschland durch ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien hat, und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Über die Frage nach dem wirtschaftlichen Nutzen der Ausländerbeschäftigung hat bereits Anfang der 70er Jahre eine intensive Auseinandersetzung stattgefunden. Ausdruck hierfür sind mehrere Gutachten, so etwa des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung, Tübingen, von 1972 und des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Wirtschaft von 1974, in denen Vor- und Nachteile der Beschäftigung von Ausländern sorgfältig abgewogen werden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit hat 1987 die Untersuchung „Aspekte der Ausländerbeschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland" vorgelegt, in der sich ein Kapitel mit den gesamtwirtschaftlichen Aspekten befaßt. Die Lage der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien ist in zwei vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1980 und 1985 in Auftrag gegebenen Repräsentativuntersuchungen unter verschiedenen Aspekten beleuchtet worden. Sie enthalten auch Aussagen über die berufliche, die Einkommens- und die soziale Situation, die Rückschlüsse auf den Anteil der Ausländer am Volkseinkommen zulassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt, diese Untersuchung im kommenden Jahr erneut durchführen zu lassen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/5381 Fragen 33 und 34): Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken eines geheimgehaltenen Abtransports der amerikanischen C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, die nur bei voller Offenlegung der Abzugspläne optimal durchgeführt werden können, und sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, daß bei unzureichender Öffentlichkeit des geplanten Abzugs in der Bevölkerung berechtigte Ängste, insbesondere entlang der vermuteten Transportwege, hervorgerufen werden? Sind der Bundesregierung Untersuchungsergebnisse der Erprobungsstelle Meppen bekannt, wonach beim Kampfflugzeug Phantom bei einer Verringerung der Geschwindigkeit von 835 km/h auf 778 km/h bei einer Flughöhe von 109 Metern keine Verringerung des Fluglärms eintritt und bei einer Flughöhe von 131 Metern lediglich eine Reduzierung um 0,36 %, und sind diese Ergebnisse nicht unvereinbar mit dem Tiefflugbericht des Bundesministers der Verteidigung, in dem es heißt, daß diese Verringerung der Fluggeschwindigkeit „die Lärmbelastung ... je nach Flugzeugtyp um bis zu 25 %" senkt? Zu Frage 33: Von den hier in der Bundesrepublik Deutschland lagernden amerikanischen CW geht aufgrund ihrer hohen munitionstechnischen Sicherheit, ihres einwandfreien Zustandes und der gegebenen Transportsicherheit keine Gefahr für Bevölkerung und Umwelt aus. Hiervon haben sich Experten der Bundesregierung mehrfach vor Ort überzeugt. Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt sind im Rahmen des Abtransports der CW von ausschlaggebender Bedeutung für die entsprechenden Planungen der deutschen und amerikanischen Stellen. Planung, Vorbereitung und Durchführung des Abtransportes der chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland stehen unter deutscher Gesamtleitung. Sie erfolgen in enger Abstimmung mit dafür zuständigen deutschen Stellen und den amerikanischen Streitkräften. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Soweit Behörden und Organisationen insgesamt oder in Teilbereichen mit Vorbereitung und Durchführung des Abzugs sowie Maßnahmen der Gefahrenabwehr befaßt sind, werden ihnen alle für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Erhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen notwendigen Informationen rechtzeitig verfügbar gemacht. Zu Frage 34: Der Bundesregierung liegen keine Untersuchungsergebnisse der Erprobungsstelle 91 Meppen über Schallpegelmessungen bei Überflügen mit dem Kampfflugzeug Phantom in Höhen von 109 und 131 Metern vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/5381 Fragen 35 und 36): Ist der Bundesregierung die Äußerung des Standortkommandanten der amerikanischen Militärgemeinde Kaiserslautern vom 4. Oktober 1989 zur Frage der Sperrung der durch das US-Munitionslager Weilerbach verlaufenden Kreisstraßen K 5 und K 25 sowie der Landesstraße L 369 bekannt, wonach die US-Streitkräfte nicht auf einer Schließung dieser Straßen bestehen? Geht die Bundesregierung davon aus, daß die deutschen Verkehrsteilnehmer auf der K 5/K 25 und L 369 stärker gefährdet sind als die amerikanischen Autofahrer, die diese Straßen benutzen? Zu Frage 35: Dem Bundesministerium der Verteidigung sind Äußerungen des von Ihnen genannten amerikanischen Generals aus Presseberichten bekannt. Hiernach hat der General auf die Zuständigkeit der deutschen Behörden für die Sperrung der betreffenden Straßen hingewiesen. Dieser Hinweis ist zutreffend. Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 27. September 1989 mitgeteilt habe, sind die Straßen seit 1969 gesperrt. Die Sperre wurde zunächst vom Landratsamt Kaiserslautern ausgesprochen und im Dezember 1972 durch die Wehrbereichsverwaltung IV als Schutzbereichbehörde 12594* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Oktober 1989 verfügt. Aufgabe des Landkreises ist es, die Einhaltung der durch Beschilderung kenntlich gemachten Sperrung zu überwachen. Diese hat sich als unwirksam erwiesen. Es ist daher beabsichtigt, die Straße in das Depot einzubeziehen und entwidmen zu lassen. Infolge der Lagerung von Munition im Depot Weilerbach war die Sperrung der genannten Straßen aufgrund des Schutzbereichsgesetzes zwingend. Das deutsche Schutzbereichsgesetz ist nicht nur von den deutschen Behörden, sondern auch von den amerikanischen Streitkräften zu beachten. Ein Verzicht auf die auch im Interesse der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgten Sperrung der Straßen kann wegen der potentiellen Gefährdung einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern nicht hingenommen werden. Zu Frage 36: Aufgrund der Sperrung der Straßen ist ihre Benutzung grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern, also auch den Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte, untersagt. Ausgenommen hiervon sind das im Munitionslager beschäftigte militärische und zivile Personal. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/5381 Frage 41): Beabsichtigt die Bundesregierung, Praktikanten und Praktikantinnen Fahrpreisermäßigungen bei der Deutschen Bundesbahn im Rahmen einer „Auflage mit Ausgleichsanspruch" zu ermöglichen — gleich Schülern und Auszubildenden — , wie schon im Straßenpersonenverkehr und bei der Benutzung nicht bundeseigener Eisenbahnen? Der Bundesregierung liegt bisher kein entsprechender Tarifvertrag der Deutschen Bundesbahn vor. Hierzu ist es zunächst erforderlich, die voraussichtlich entstehenden Einnahmeausfälle der Bahn hinreichend genau abzuschätzen. Die Deutsche Bundesbahn ist vom Bundesminister für Verkehr erneut um die erforderlichen Angaben im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit gebeten worden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/5381 Frage 46): Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von Tempo 30 im innerörtlichen Bereich angesichts der Ergebnisse einer Studie des Automobilclubs der Schweiz im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Verkehrsfluß und die Umwelt, bzw.trifft es auch nach Ansicht der Bundesregierung zu, daß der Verkehrsablauf behindert wird und der Schadstoffausstoß insgesamt zunimmt? Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß „Tempo 30" nur dann zu Verbesserungen des Verkehrsflusses und des Schadstoffausstoßes führt, wenn beständig auf niedrigem Geschwindigkeitsniveau gefahren wird. Dabei stützt sich die Bundesregierung auf Ergebnisse eines Modellvorhabens in Buxtehude. Dieses Tempo-30-Modellvorhaben führte zu gleichmäßiger Fahrweise mit wenigen und sanfteren Beschleunigungs- und Anhaltevorgängen, geringeren Geschwindigkeitsspitzen und dadurch insgesamt zu niedrigeren Durchschnittsgeschwindigkeiten. Ein solches verändertes Fahrverhalten ließe sich nach Auffassung der Bundesregierung mit einer generellen Innerorts-Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht erreichen. Die von Ihnen genannte Studie läßt nicht erkennen, ob allgemein gültige Schlußfolgerungen im Sinne Ihrer Frage möglich sind. So werden z. B. die Emissionen in Abhängigkeit zur Reisegeschwindigkeit dargestellt, und es ist nicht nachvollziehbar, ob im unteren Geschwindigkeitsbereich (Tempo 30) auch ein geändertes Fahrverhalten berücksichtigt worden ist, das Voraussetzung für spürbare Veränderungen auf den Verkehrsfluß und die Umwelt ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/5381 Frage 47): Da der Bundesregierung bekannt ist, daß die Stadt Geesthacht erneut vor der Entscheidung steht, ob sie eine Ortsumgehung von der BAB 25 (Marschenautobahn) durch die unter Landschaftsschutz stehenden Heidberge zunächst bis zur B 207 zieht, möchte ich wissen, ob die Bundesregierung auch bereit wäre, eine Bauweise in Tunnelform zwecks Ausgleichs zwischen Ökologie und Ökonomie mitzufinanzieren? Es bestehen zur Zeit noch keine konkreten Planungen für eine Orstumgehung Geesthacht im Zuge der BAB 25/B 5. Aussagen über Art und Umfang von Maßnahmen zur Berücksichtigung von Natur und Landschaft können daher noch nicht gemacht werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Riedl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter, es ist Aufgabe der EG-Kommission, die Einhaltung ihrer auf Grund des Beschlusses des Ministerrats vom 21. Dezember 1988 erteilten Genehmigung zu überwachen. Die Kommission hat den Ministerrat bei seiner Tagung am 26. September dieses Jahres darüber unterrichtet, daß Italien die meisten der in der Genehmigung verlangten Stillegungen und Veräußerungen von Anlagen zur Stahlherstellung durchgeführt hat bzw. fristgerecht durchführen wird.
    Für vier Anlagen hat Italien allerdings Fristverlängerung beantragt. Für drei dieser Anlagen konnte ein neuer akzeptabler Stillegungszeitpunkt gefunden werden, nicht aber für das Hochofenwerk und das Stahlwerk in Bagnoli. Die Kommission und elf Mitgliedstaaten wären mit Rücksicht auf die gute Stahlkonjunktur bereit, eine Verschiebung des Schließungstermins vom 30. Juni 1989 auf den 31. März 1990 zu akzeptieren.
    Italien, das zunächst eine Verschiebung bis zum 30. Juni 1990 verlangt hatte — also drei Monate länger — , war demgegenüber nicht bereit, überhaupt einen festen Schließungstermin zu akzeptieren. Das Problem wird vom Industrieministerrat deshalb weiter behandelt.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Urbaniak.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Eberhard Urbaniak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Chance ein, daß die im Kodex festgelegten Stillegungstermine auch tatsächlich eingehalten werden? Wenn man einen Kodex vereinbart, an den alle Mitgliedstaaten gebunden sind, kann ja nicht einer ausscheren.
    Welche Möglichkeiten hat also die Bundesregierung, mit dazu beizutragen, daß der Kodex mit den vereinbarten Terminen auch eingehalten wird?
    Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, zunächst muß ich Ihnen sagen, daß die Bundesregierung, so wie Sie es ausgedrückt haben, natürlich schon auch im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Stahlindustrie an der strikten Einhaltung dieses Kodex' absolut interessiert ist.
    Wegen der italienischen Weigerung, die Flüssigphase in Bagnoli bis zum 31. März 1990 zu schließen, hat die Kommission — dies ist z. B. ein Beitrag zur Einhaltung dieses Kodex' — noch keine Zahlung aus der im Dezember genehmigten Beihilfe freigegeben. Da ist also kein Geld geflossen. Die Kommission hat auch — das ist ganz wesentlich — angekündigt, gegen Italien ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn Italien die Entscheidung vom Dezember 1988 nicht respektiert. Herr Abgeordneter, das Einhalten dieses Kodex' wird also mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln — ich sage es einmal so — erzwungen werden.