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ID1116212300

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    Plenarprotokoll 11/162 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Verkehr . 12287A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Tiefflüge der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einstellung von Tiefflügen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung von Flugveranstaltungen Abschaffung von Tiefflügen (Drucksachen 11/2354, 11/2866, 11/2904, 11/3836) Frau Schilling GRÜNE 12287 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 12289 B Heistermann SPD 12291 D Dr. Hoyer FDP 12294 A Müller (Pleisweiler) SPD 12296 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 12299 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12303 C Wüppesahl fraktionslos 12307 C Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) 12308D Bohl CDU/CSU (zur GO) 12309 B Vizepräsident Stücklen 12288B, 12289 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 11/5058) Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 12310A Steiner SPD 12310D Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 12312B Eich GRÜNE 12313 C Nolting FDP 12314 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes (Drucksache 11/3621) Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12315 C Wiefelspütz SPD 12316B Buschbom CDU/CSU 12318 A Frau Nickels GRÜNE 12318 C Funke FDP 12319C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5120) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Frau Unruh: Novellierung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5244) Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12320C, 12327 C Jaunich SPD 12322 A Frau Walz FDP 12323 D Frau Nickels GRÜNE 12324 D Link (Diepholz) CDU/CSU 12325 D Frau Unruh fraktionslos 12327 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Bahr, Fuchs (Verl), Horn, Gansel, Jungmann (Wittmoldt), Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Dr. Ehmke (Bonn), Büchner (Speyer), Dr. Hauchler, Kretkowski, Weiler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Einstellung aller Atomwaffenversuche (Drucksache 11/5032) Verheugen SPD 12327 D Lamers CDU/CSU 12330 B Eich GRÜNE 12331 B Irmer FDP 12332 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12333 B Nächste Sitzung 12334 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12335* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12335* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 12287 162. Sitzung Bonn, den 29. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89 Antretter SPD 29. 09. 89* Bachmaier SPD 29. 09. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 29. 09. 89 Beckmann FDP 29. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 29. 09. 89 Bindig SPD 29. 09. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89* Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 * Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 29. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89 Engelhard FDP 29. 09. 89 Engelsberger CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89* Fellner CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 * Gallus FDP 29. 09. 89 Gansel SPD 29. 09. 89 Gattermann FDP 29. 09. 89 Genscher FDP 29. 09. 89 Gerstein CDU/CSU 29. 09. 89 Glos CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 29. 09. 89 Gröbl CDU/CSU 29.09. 89 Grünbeck FDP 29.09. 89 Dr. Haack SPD 29. 09. 89 Haar SPD 29.09. 89 Hasenfratz SPD 29.09. 89 Haungs CDU/CSU 29.09. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 29. 09. 89 Häfner GRÜNE 29.09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 * Höffkes CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Hüsch CDU/CSU 29. 09. 89 Ibrügger SPD 29.09. 89 Irmer FDP 29. 09. 89* Jung (Düsseldorf) SPD 29. 09. 89 Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89 Kirschner SPD 29.09. 89 Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 * Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89* Klose SPD 29. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89 Koltzsch SPD 29. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 29. 09. 89 Kuhlwein SPD 29. 09. 89 Kühbacher SPD 29. 09. 89 Leidinger SPD 29. 09. 89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 29. 09. 89 Lowack CDU/CSU 29. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Luuk SPD 29. 09. 89 * Dr. Mahlo CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 * Neumann (Bremen) CDU/CSU 29. 09. 89 Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 * Niggemeier SPD 29. 09. 89 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89 Paterna SPD 29. 09. 89 Pfuhl SPD 29. 09. 89 * Rappe (Hildesheim) SPD 29. 09. 89 Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89 * Reimann SPD 29. 09. 89 Reuschenbach SPD 29. 09. 89 Rixe SPD 29. 09. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Roth SPD 29. 09. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 * Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 * von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 * Schröer (Mülheim) SPD 29. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Soell SPD 29. 09. 89 * Dr. Sperling SPD 29. 09. 89 Steiner SPD 29. 09. 89 * Stobbe SPD 29. 09. 89 Dr. Struck SPD 29. 09. 89 Tietjen SPD 29. 09. 89 Timm FDP 29. 09. 89 Frau Trenz GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 * Vogt (Duren) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89 Vosen SPD 29. 09. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 29. 09. 89 Westphal SPD 29. 09. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 29. 09. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 29. 09. 89 Wischnewski SPD 29. 09. 89 Wissmann CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Würfel FDP 29. 09. 89 Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. September 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter 12336* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Nach Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz wird im Rahmen einer Änderung des Atomgesetzes u. a. ein neuer § 12 b Atomgesetz eingefügt, welcher die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe regelt. Nach Auffassung des Bundesrates schafft diese Regelung lediglich eine den rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Rechtsgrundlage für die bisher nur in Form einer Richtlinie festgelegte Überprüfungspraxis (Richtlinie vom 25. 5. 1987, GMBl. S. 337) und keine Grundlage für eine Ausweitung der bisherigen Praxis. Routinemäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch Abfragen bei den Sicherheits- und Registerbehörden berühren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie sind deshalb nur mit Einverständnis des Betroffenen bzw. im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Deshalb wäre eine extensive Auslegung des § 12b Atomgesetz nicht zulässig. Eine Ausdehnung der Überprüfung auf Personen, bei denen sie im Allgemeininteresse nicht erforderlich ist — etwa auf alle Personen, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bei Errichtung und Betrieb der in § 12b Atomgesetz genannten Anlagen tätig sind —, widerspräche einer verfassungskonformen Auslegung des § 12 b Atomgesetz. Im übrigen haben sich Bund und Länder bereits bei der Verabschiedung der o. a. Richtlinie über den Umfang der Überprüfung geeinigt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 12 b Abs. 2 Atomgesetz alsbald vorzulegen und den Anwendungsbereich des § 12 b Atomgesetz dementsprechend zu präzisieren. 2. Nach der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 17. 12. 1981 (BGBl. I S. 1457) haben die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bislang keine Möglichkeit, Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu erheben. Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich steigenden Zahl der Überprüfungen und des damit verbundenen beträchtlichen Personal- und Sachkostenaufwands hält der Bundesrat eine Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz bezüglich der Erstattung von Kosten für Sicherheitsüberprüfungen für dringend geboten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem Erlaß der Verordnung nach § 12b Abs. 2 Atomgesetz auch eine solche Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz vorzusehen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 11/1675 Finanzausschuß Drucksache 11/4200 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.1 Drucksache 11/5051 Nr. 1 Finanzausschuß Drucksache 11/3882 Nr. 3.3 Drucksache 11/4680 Nr. 2.3 Drucksache 11/4758 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.3 Drucksache 11/2724 Nr. 8 Drucksache 11/4081 Nr. 2.5 Drucksache 11/4680 Nr. 2.5-2.9 Drucksache 11/4758 Nr. 2.5-2.12 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4758 Nr. 2.32
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christa Nickels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war eine erstaunliche Rede von seiten der FDP.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Ich hoffe, Sie bleiben dabei. Das wäre schön; denn dann würde man vielleicht etwas Gutes für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner erreichen.
    Wie Sie wissen, ist es das Ziel grüner Politik, Heime durch den Aufbau ambulanter Hilfen zu ersetzen, und zwar deshalb, weil Heime nach wie vor Einrichtungen sind, bei denen die Interessen der Organisation und der Kostenträger zwangsläufig die Bedürfnisse der dort lebenden Menschen beherrschen.

    (Dr. Knabe [GRÜNE]: Das stimmt!)

    Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Novellierung des Heimgesetzes schreibt diesen Zustand aber fort. In der Definition von Heimen — ich habe das eben schon einmal die Frau Ministerin gefragt — sagt die Bundesregierung selbst, daß diese Einrichtungen „in ihrem Bestand und Zweck von Wechsel und Zahl ihrer Bewohner unabhängig sind". Ich finde, gerade das geht nicht. Wir brauchen nämlich Hilfsformen, deren oberstes Ziel es ist, auch dem Willen und der Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht zu werden. Frau Ministerin, ich finde, daß auch das Wort Unterbringung eine sprachliche Fehlleistung ist. Sprache ist ja oft enthüllend. Wenn Sie sagen, Sie wollten, daß sich diese Menschen zu Hause fühlen könnten, dann ist das eine Negativsteigerung. Die Negativsteigerung würde dann so aussehen: sich zu Hause fühlen, wohnen, unterbringen oder abstellen. Die Sprache in Ihrem Gesetzentwurf ist verräte-



    Frau Nickels
    risch. Ich denke, man muß da wirklich noch einmal die Grundsatzabsicht hinterleuchten.
    Das von uns schon vor langer Zeit eingebrachte Pflegegesetz will ein selbstbestimmtes Leben der Pflegebedürftigen in ihrer gewohnten Umgebung — das ist ganz wichtig — ermöglichen. Es sichert dem Pflegebedürftigen die Verfügungsgewalt über die Hilfsdienste. Den gleichen Ansatz fordern wir beim Heimgesetz, das sicherlich noch so lange nötig sein wird, wie Heime noch nicht ersetzt werden können. Für die Übergangszeit brauchen wir aber ein Schutzgesetz für die Bewohnerinnen und Bewohner und kein Schutzgesetz für die Interessen der Heimträger.

    (Zustimmung der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Die Bundesregierung will aber kein Schutzgesetz, wenn sie es nun den Heimträgern erlaubt, durch die Aufnahme einer einfachen Klausel in den Heimvertrag das Monatsentgelt für Miete, Verpflegung, Betreuung oder Pflege einseitig zu erhöhen. Das widerspricht dem genannten angeblichen Willen.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Blanker Zynismus!)

    Die Bundesregierung will auch kein Schutzgesetz, wenn auch die Novellierung den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern nur eine Mitwirkung, nicht aber eine Mitbestimmung zubilligt. Der Heimbeirat hat das Recht auf Information und Erörterung, nicht aber Anspruch auf Berücksichtigung seiner Vorschläge, den er unserer Auffassung nach haben müßte.
    Mich wundert es angesichts dieser Situation in den Heimen überhaupt nicht, daß viele der Betroffenen keine Lust mehr haben, im Heimbeirat mitzuarbeiten. Wir fordern die Mitbestimmung in so wichtigen Bereichen wie Finanzen, Personaleinstellung und -kündigung, Erweiterung und Umbau des Heimes, Gestaltung der Heimordnung.
    Die Bundesregierung will auch kein Schutzgesetz, wenn für den Fall, daß kein Heimbeirat gebildet werden konnte, eine Heimfürsprecherin oder ein Heimfürsprecher eingesetzt wird von der Behörde, die gleichzeitig die Interessen der Kostenträger zu vertreten hat. Da macht man den Bock zum Gärtner. Das geht überhaupt nicht.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Frau Unruh [fraktionslos]: Sehr richtig!)

    Wir fordern für den Fall, daß auch bei der Ausstattung mit wirkungsvollen Mitbestimmungsrechten kein Heimbeirat durch die Betroffenen selber gebildet werden kann, die Vertretungsmöglichkeit der Bewohnerinnen und Bewohner durch Vertrauenspersonen, denen jederzeit das Vertrauen entzogen werden kann, wenn sie es nicht verdient haben.
    Die Bundesregierung will weiterhin kein Schutzgesetz, wenn sie eine Heimaufsicht duldet, die ihren Aufgaben nicht gerecht wird. So werden über Jahre hin menschenunwürdige Zustände bis hin zu Freiheitsberaubung und Mißhandlungen nicht erkannt oder gar geduldet. Die Gründe dafür sind vielfältig, hauptsächlich aber Interessenverquickung und Überlastung.
    Wir GRÜNEN fordern ein wirklich unabhängiges Aufsichtsgremium als Heimaufsicht, das sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern aus ihren Vertrauensleuten, aus Vertretungen der Organisationen der Betroffenen und der Kommunen zusammensetzt. Diese Gremien sollen in der Lage sein, Ombudsleute zu ernennen, die mit weitestgehenden Aufsichtsmöglichkeiten versehen werden.
    Zum Schluß bringe ich einen Punkt zur Sprache, den auch Sie schon erwähnt haben und der geradezu skandalös ist. Die Bundesregierung kann hier nicht von der Vorlage eines Schutzgesetztes für die Betroffenen reden, wenn sie den Personalschlüssel in den Heimen dem freien Spiel der Kräfte überläßt, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner nur verlieren können. Wir fordern die Festlegung von Mindestschlüsseln, die deutlich besser als die heutigen bemessen sind.
    Aus den Gründen, die ich nur kurz skizzieren konnte, lehnen wir die Vorlage ab. Wir haben einen eigenen Antrag eingebracht, der ja ebenfalls beraten wird. Ich hoffe, daß die Beratungen für die Betroffenen etwas Vernünftiges ergeben und daß Ihr Entwurf nicht Gesetz wird.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Link.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Link


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jaunich, bis jetzt hatte ich immer den Eindruck, daß dann, wenn wir uns über diese Fragen, die uns gemeinsam bewegen, im Ausschuß und im Plenum des Deutschen Bundestages unterhalten, der eine dem andern nicht Unkenntnis oder Ahnungslosigkeit vorwirft, wie es gerade Mittwoch im Ausschuß geschehen ist. Wissen Sie, wenn wir als große Volksparteien einander bei politischen Fragen ständig bescheinigen, du hast keine Ahnung und du hast keine Ahnung,

    (Jaunich [SPD]: Dann hätten Sie den Gesetzentwurf nicht machen dürfen! — Bohl [CDU/ CSU]: Tun wir doch gar nicht!)

    dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Ränder am linken und rechten Rand, Herr Jaunich, wachsen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Man muß aber über die Betroffenen reden!)

    Ich meine, gerade in den Fragen, die wir heute morgen behandeln, sollte der Umgangston ein anderer sein. Das sollten Sie auch Ihren Kollegen im Ausschuß sagen.
    Im übrigen darf ich Ihnen sagen, Herr Jaunich, daß doch auch Sie wissen, daß das Ausbildungspflegegesetz, das die Ausbildung regelt, zur Zeit im Ministerium vorbereitet wird und daß wir uns bald darüber unterhalten werden.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Wie ist es mit dem Personalschlüssel?)




    Link (Diepholz)

    Die Tatsache, daß heute etwa 600 000 ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger — behinderte und nichtbehinderte — in 8 000 Heimen leben, macht verständlich, daß sich Erwartungen und Anforderungen bei der Unterbringung in Heimen seit 1974 verändert haben. Früher war das Heim eine Art Versorgungseinrichtung. Heute sind Selbständigkeit und Eigenverantwortung mehr gefragt.
    In der Vergangenheit hat es immer wieder Schwierigkeiten bei der Auslegung des Begriffs Heim gegeben. Eine Klarstellung auch hinsichtlich einer besseren Abgrenzung gegen sogenannte Wohngemeinschaften, Übergangsheime und andere Wohnformen der Altenhilfe ist daher dringend geboten. Wir werden ja während der Beratungen und einer Anhörung Zeit haben, uns darüber zu unterhalten.
    Ein Schwerpunkt der Neufassung des Heimgesetzes — ich weiß gar nicht, warum Sie heute morgen so sehr kritisiert haben, der Gesetzentwurf bringe nichts Neues; deshalb trage ich Ihnen das vor — ist die Regelung über den Heimvertrag. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns. Bislang war festgelegt, daß zwischen den jeweiligen Heimträgern und den Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Heimen ein Vertrag zu schließen ist, allerdings ohne im einzelnen eine bestimmte inhaltliche Ausgestaltung vorzunehmen. Heute ist es notwendig, insbesondere Regelungen über die genaue Beschreibung der einzelnen Rechte und Pflichten der Mitbürgerinnen und Mitbürger festzulegen. Hierzu gehören vor allem Regelungen über die genaue Beschreibung der einzelnen Rechte und Pflichten der Beteiligten. Ich meine, das wäre, Frau Ministerin, schon ein ganz großer Fortschritt.
    Eine Verbesserung ist die Mitwirkung der Mitbürgerinnen und Mitbürger in Heimen bei der Gestaltung des Heimbetriebs durch die Bildung von Heimbeiräten. Wir alle wissen, daß viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Land schon seit Jahren ehrenamtlich in den Heimen mitarbeiten und viel Gutes tun.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Die haben aber keine Lust mehr, weil sie überhaupt nicht mehr durchblicken!)

    In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, daß in einem Viertel der Einrichtungen infolge Krankheit oder Behinderung ein solcher Heimbeirat nicht gebildet werden konnte. Auch hier ziehen wir Konsequenzen. Um Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Heimen zukünftig die Möglichkeit zu schaffen, ihre Vorstellungen gegenüber dem Heimträger darzulegen, kann nunmehr ein Heimfürsprecher bestellt werden, der dann die Interessen der Heimbewohner wahrnimmt. Dieser muß — darauf legen wir großen Wert — unabhängig sein gegenüber der zuständigen Behörde und auch gegenüber dem Heimträger.
    Mit der Neufassung des Heimgesetzes wird zukünftig auf eine pauschale Festlegung der Personalausstattung verzichtet. Wir wissen aber, daß in vielen Ländern bereits Konsequenzen gezogen worden sind und daß sich die Personalausstattung zwar nicht schnell genug, aber doch langsam verbessert.
    Zu begrüßen ist auch die Verbesserung hinsichtlich der Gewährung von Darlehen — auch das ist ein
    neuer Punkt — an den Heimträger zum Bau, zur Ausgestaltung und zum Betrieb eines Heimes. Diese Darlehen sind in der Regel unverzinslich. Künftig sollen nunmehr diese Beträge verzinst werden,

    (Jaunich [SPD]: Das löst vor allen Dingen die Probleme der auf Sozialhilfe angewiesenen Personen!)

    wenn bei der Berechnung des Entgelts für die Unterbringung der Vorteil der Kapitalnutzung nicht zugunsten des Heimbewohners berücksichtigt worden ist. Auch das ist ein Fortschritt, Herr Jaunich. Darüber dürfen wir doch nicht hinwegschauen. Damit wird nämlich sichergestellt, daß dem Bewohner keine finanziellen Nachteile gegenüber dem Heimträger entstehen.
    Mit der Neufassung des Heimgesetzes wird ein weiterer Schritt vollzogen, unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in den Heimen mehr Selbstbestimmung zu verschaffen und somit eine aktive Teilnahme am Heimgeschehen zu gewähren. Mittlerweile ist es in das Bewußtsein der Bundesbürger gedrungen, daß auch die dritte Phase des Lebens nach Schule, Ausbildung und Beruf eine aktive und beglückende Phase im menschlichen Leben ist. Um diese aktive und beglückende dritte Phase auch für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Heimen zu gewährleisten, müssen alle Voraussetzungen geschaffen werden.
    Hätten die GRÜNEN den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung richtig gelesen, hätten sie festgestellt, daß die zu verwirklichenden Maßnahmen bereits in ihm enthalten sind. Übernähme man die Vorschläge der GRÜNEN — Frau Unruh, ich habe das nach unserem Gespräch gestern wirklich noch einmal überprüft — , würden sich nach meiner Ansicht in Heimen zu bürokratische Verfahrensweisen entwickeln.
    Im Gesetzentwurf der GRÜNEN wird die Forderung aufgestellt, bei der Bestellung des Heimbeirates oder des Heimfürsprechers Familienmitglieder zu berücksichtigen. Das kann durchaus gut sein. Aber, ich glaube, es ist nicht immer gut; wir haben uns gestern darüber unterhalten.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Nichts ist vollkommen!)

    Mit unserer Novelle des Heimgesetzes wollen wir die Rechtsstellung der Mitbürgerinnen und Mitbürger in Heimen verbessern. Dies allein genügt jedoch nicht. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat gezeigt, wie schnell Vorurteile gegenüber unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Heimen entstehen können. Darum erkläre ich an dieser Stelle für die gesamte CDU/CSU-Fraktion: Unsere in Heimen lebenden älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger verdienen unsere uneingeschränkte Anerkennung für ihre großen Leistungen, die sie in den vergangenen 40 Jahren beim Wiederaufbau der Bundesrepublik erbracht haben. Sie alle haben das Recht, mitten unter uns zu leben — auch in Heimen mitten unter uns zu leben —

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Ist doch selbstverständlich — Jaunich [SPD]: Aber sie haben auch ein Anrecht auf einen besseren Entwurf ! )




    Link (Diepholz)

    und nicht auf die grüne Wiese oder an den Stadtrand abgeschoben zu werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)