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    Plenarprotokoll 11/162 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Verkehr . 12287A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Tiefflüge der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einstellung von Tiefflügen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung von Flugveranstaltungen Abschaffung von Tiefflügen (Drucksachen 11/2354, 11/2866, 11/2904, 11/3836) Frau Schilling GRÜNE 12287 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 12289 B Heistermann SPD 12291 D Dr. Hoyer FDP 12294 A Müller (Pleisweiler) SPD 12296 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 12299 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12303 C Wüppesahl fraktionslos 12307 C Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) 12308D Bohl CDU/CSU (zur GO) 12309 B Vizepräsident Stücklen 12288B, 12289 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 11/5058) Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 12310A Steiner SPD 12310D Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 12312B Eich GRÜNE 12313 C Nolting FDP 12314 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes (Drucksache 11/3621) Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12315 C Wiefelspütz SPD 12316B Buschbom CDU/CSU 12318 A Frau Nickels GRÜNE 12318 C Funke FDP 12319C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5120) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Frau Unruh: Novellierung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5244) Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12320C, 12327 C Jaunich SPD 12322 A Frau Walz FDP 12323 D Frau Nickels GRÜNE 12324 D Link (Diepholz) CDU/CSU 12325 D Frau Unruh fraktionslos 12327 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Bahr, Fuchs (Verl), Horn, Gansel, Jungmann (Wittmoldt), Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Dr. Ehmke (Bonn), Büchner (Speyer), Dr. Hauchler, Kretkowski, Weiler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Einstellung aller Atomwaffenversuche (Drucksache 11/5032) Verheugen SPD 12327 D Lamers CDU/CSU 12330 B Eich GRÜNE 12331 B Irmer FDP 12332 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12333 B Nächste Sitzung 12334 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12335* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12335* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 12287 162. Sitzung Bonn, den 29. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89 Antretter SPD 29. 09. 89* Bachmaier SPD 29. 09. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 29. 09. 89 Beckmann FDP 29. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 29. 09. 89 Bindig SPD 29. 09. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89* Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 * Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 29. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89 Engelhard FDP 29. 09. 89 Engelsberger CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89* Fellner CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 * Gallus FDP 29. 09. 89 Gansel SPD 29. 09. 89 Gattermann FDP 29. 09. 89 Genscher FDP 29. 09. 89 Gerstein CDU/CSU 29. 09. 89 Glos CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 29. 09. 89 Gröbl CDU/CSU 29.09. 89 Grünbeck FDP 29.09. 89 Dr. Haack SPD 29. 09. 89 Haar SPD 29.09. 89 Hasenfratz SPD 29.09. 89 Haungs CDU/CSU 29.09. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 29. 09. 89 Häfner GRÜNE 29.09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 * Höffkes CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Hüsch CDU/CSU 29. 09. 89 Ibrügger SPD 29.09. 89 Irmer FDP 29. 09. 89* Jung (Düsseldorf) SPD 29. 09. 89 Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89 Kirschner SPD 29.09. 89 Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 * Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89* Klose SPD 29. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89 Koltzsch SPD 29. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 29. 09. 89 Kuhlwein SPD 29. 09. 89 Kühbacher SPD 29. 09. 89 Leidinger SPD 29. 09. 89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 29. 09. 89 Lowack CDU/CSU 29. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Luuk SPD 29. 09. 89 * Dr. Mahlo CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 * Neumann (Bremen) CDU/CSU 29. 09. 89 Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 * Niggemeier SPD 29. 09. 89 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89 Paterna SPD 29. 09. 89 Pfuhl SPD 29. 09. 89 * Rappe (Hildesheim) SPD 29. 09. 89 Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89 * Reimann SPD 29. 09. 89 Reuschenbach SPD 29. 09. 89 Rixe SPD 29. 09. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Roth SPD 29. 09. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 * Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 * von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 * Schröer (Mülheim) SPD 29. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Soell SPD 29. 09. 89 * Dr. Sperling SPD 29. 09. 89 Steiner SPD 29. 09. 89 * Stobbe SPD 29. 09. 89 Dr. Struck SPD 29. 09. 89 Tietjen SPD 29. 09. 89 Timm FDP 29. 09. 89 Frau Trenz GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 * Vogt (Duren) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89 Vosen SPD 29. 09. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 29. 09. 89 Westphal SPD 29. 09. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 29. 09. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 29. 09. 89 Wischnewski SPD 29. 09. 89 Wissmann CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Würfel FDP 29. 09. 89 Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. September 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter 12336* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Nach Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz wird im Rahmen einer Änderung des Atomgesetzes u. a. ein neuer § 12 b Atomgesetz eingefügt, welcher die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe regelt. Nach Auffassung des Bundesrates schafft diese Regelung lediglich eine den rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Rechtsgrundlage für die bisher nur in Form einer Richtlinie festgelegte Überprüfungspraxis (Richtlinie vom 25. 5. 1987, GMBl. S. 337) und keine Grundlage für eine Ausweitung der bisherigen Praxis. Routinemäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch Abfragen bei den Sicherheits- und Registerbehörden berühren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie sind deshalb nur mit Einverständnis des Betroffenen bzw. im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Deshalb wäre eine extensive Auslegung des § 12b Atomgesetz nicht zulässig. Eine Ausdehnung der Überprüfung auf Personen, bei denen sie im Allgemeininteresse nicht erforderlich ist — etwa auf alle Personen, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bei Errichtung und Betrieb der in § 12b Atomgesetz genannten Anlagen tätig sind —, widerspräche einer verfassungskonformen Auslegung des § 12 b Atomgesetz. Im übrigen haben sich Bund und Länder bereits bei der Verabschiedung der o. a. Richtlinie über den Umfang der Überprüfung geeinigt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 12 b Abs. 2 Atomgesetz alsbald vorzulegen und den Anwendungsbereich des § 12 b Atomgesetz dementsprechend zu präzisieren. 2. Nach der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 17. 12. 1981 (BGBl. I S. 1457) haben die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bislang keine Möglichkeit, Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu erheben. Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich steigenden Zahl der Überprüfungen und des damit verbundenen beträchtlichen Personal- und Sachkostenaufwands hält der Bundesrat eine Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz bezüglich der Erstattung von Kosten für Sicherheitsüberprüfungen für dringend geboten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem Erlaß der Verordnung nach § 12b Abs. 2 Atomgesetz auch eine solche Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz vorzusehen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 11/1675 Finanzausschuß Drucksache 11/4200 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.1 Drucksache 11/5051 Nr. 1 Finanzausschuß Drucksache 11/3882 Nr. 3.3 Drucksache 11/4680 Nr. 2.3 Drucksache 11/4758 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.3 Drucksache 11/2724 Nr. 8 Drucksache 11/4081 Nr. 2.5 Drucksache 11/4680 Nr. 2.5-2.9 Drucksache 11/4758 Nr. 2.5-2.12 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4758 Nr. 2.32
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Keinesfalls! Auch dort, wo eine aktivierende Pflege betrieben wird — auf die wir großen Wert legen — , kann man von „Unterbringung" sprechen. Es ist eine Frage der Semantik.
    Aktivierende Pflege und Rehabilitation sind gefragt. Wohl und Zufriedenheit eines Heimbewohners hängen davon ab, in welchem Maße er auch im Heim seine noch vorhandenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten nutzen, üben und bewahren kann, hängen davon ab, daß Möglichkeiten der Wiederherstellung oder wenigstens der Verbesserung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten erkannt und genutzt werden. Einschränkungen bei einzelnen Funktionen dürfen nicht dazu führen, daß der Mensch insgesamt hilflos wird und mit der Etikettierung „pflegebedürftig" als nicht mehr behandelbar gilt. Auch alte Menschen haben ein Recht auf Rehabilitation.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes trägt dieser Entwicklung, soweit ein Gesetz das leisten kann, Rechnung.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das stimmt überhaupt nicht; da müssen Sie sich einmal die Einzelparagraphen angucken!)

    Mit ihm soll zum einen die Gesetzesmaterie gestrafft und praxisnäher gestaltet werden. Es sollen Lücken ausgefüllt und bestehende Unklarheiten bei der Durchführung des Gesetzes ausgeräumt werden. Zum anderen wird die rechtliche Stellung des Heimbewohners weiter verbessert. Der Bürger darf mit Einzug in ein Heim nicht recht- und hilflos dem Heimträger ausgeliefert sein.
    Ich weiß, daß es sehr viele gute, ausgezeichnet geführte Altenheime gibt, bei denen eine solche Befürchtung gar nicht erst aufkommen kann.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das sind die privaten, die superteuren für die reichen Leute!)

    Es gibt aber auch andere Heime, vor allem jene, die wir in den Medien zu sehen bekommen, die eine stärkere Absicherung der Heimbewohner notwendig machen.
    Lassen Sie mich kurz einige Schwerpunkte der Neuregelungen nennen. Bisher war im Heimgesetz lediglich vorgeschrieben, daß ein Heimvertrag abzuschließen ist. Seine inhaltliche Ausgestaltung war jedoch weitgehend den Verhandlungen der Vertragsparteien überlassen. Dies hat vielfach zu rechtlichen Problemen geführt, und zwar zum Nachteil der Heimbewohner. Die Neufassung sieht daher insbesondere Einschränkungen bei der Kündigung des Heimvertrags vor. Auch eine Erhöhung des Entgelts der Heimkosten durch den Heimträger darf nicht ohne weiteres stattfinden; ihr sind Schranken gesetzt. Die Neufassung enthält auch eine Verpflichtung des Heimträgers, die Versorgung des Bewohners an dessen jeweiligen Gesundheitszustand anzupassen, und zwar nicht nur dann, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, sondern auch in Fällen, in denen sich der Gesundheitszustand eines Bewohners verbessert hat und dessen Unterbringung in der Pflegestation nicht mehr notwendig ist. Altenheime und Pflegeheime dürfen bei uns keine Einbahnstraßen mehr sein.
    Das geltende Recht sieht Mitwirkung der Heimbewohner in inneren Angelegenheiten des Heimbetriebs durch die Bildung von Heimbeiräten vor. Es hat sich jedoch gezeigt, daß in etwa einem Viertel der Heime ein Heimbeirat nicht gebildet werden kann, weil die Heimbewohner wegen Krankheit dazu außerstande sind.
    Damit auch diese Bewohner — gerade für sie ist es besonders nötig — ihre Wünsche und Meinungen gegenüber dem Heimträger artikulieren können, soll für sie ein Heimfürsprecher nach Anhörung des Heimträgers bestellt werden, wenn nicht schon — wie in vielen Einrichtungen — bereits ein anderes geeignetes Gremium besteht. Die Unabhängigkeit des Heimfürsprechers gegenüber Behörde und Heimträger, sein Einsatz für die Interessen der Heimbewohner, aber auch Fragen seiner persönlichen und fachlichen Eignung werden in der Heimmitwirkungsverordnung näher geregelt.
    Die Vorbereitung der Novelle war nicht einfach und ist mancherorts von kritischen Äußerungen begleitet worden. Wegen gegensätzlicher Interessen der Heimträger und der Heimbewohner sind den einen die Neuregelungen zu umfangreich und zu weitgehend, anderen hingegen viel zu eng; wieder andere halten sie überhaupt nicht für erforderlich, weil sie eine staatliche Einflußnahme im Heimbereich grundsätzlich ablehnen. Beispiele zeigen jedoch, daß die manchmal nötig ist. Wir werden in einer bald vorzulegenden Heimmindestpersonalverordnung die Voraussetzungen der Eignung des Leiters und der Qualifikation der Beschäftigten festlegen.
    Die Bundesregierung ist in dem vorliegenden Entwurf darum bemüht, einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Standpunkte zu erreichen. Sie hat sich allerdings in ihren Überlegungen besonders von



    Bundesminister Frau Dr. Lehr
    dem Wohl und den Interessen der Heimbewohner leiten lassen.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Leider nicht!)

    Wenn es uns ernst ist um die Sorgen der älteren Menschen in unseren Heimen, dann müssen wir ihre besonderen Anliegen und Bedürfnisse auch bei gesetzgeberischen Maßnahmen berücksichtigen.
    Die Bundesregierung ist danach verfahren. Sie bittet den Deutschen Bundestag, sie hierbei zu unterstützen und dem Entwurf zuzustimmen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
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Das Wort hat der Abgeordnete Jaunich.

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    Rede von Horst Jaunich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin Lehr hat eine schöne Rede gehalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Nickels [GRÜNE]: Nein, ich fand sie nicht schön!)

    Nur, von den schönen Worten steht in diesem Entwurf der ersten Novelle zum Heimgesetz nichts! Dies ist der deutliche Unterschied zwischen Reden und Handeln.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Selten hat ein Schlagwort treffender einen sozialpolitischen Mißstand offenbart als das vom Pflegenotstand. Tausende von Pflegekräften aus dem Krankenbereich wie auch aus dem Altenpflegebereich haben auf schier untragbare Zustände hingewiesen. Die Situation im Bereich der Pflege ist auch dem Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit sicherlich nicht unbekannt. Wie man darauf so reagieren kann wie mit diesem Entwurf, dies bleibt die Frage, die zu beantworten Ihnen noch obliegt.
    Bei solchen Gelegenheiten wird immer Dank gesagt, Dank jenen Menschen, die sich dieser aufopferungsvollen Arbeit der Pflege widmen. Ich will das im Namen meiner Fraktion gern tun.

    (Beifall bei der SPD)

    Nur, der geeignete Dank würde darin bestehen, daß man entsprechende Voraussetzungen schafft, unter denen sich diese Arbeit zu vollziehen hat.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Er würde darin bestehen, daß man ein Berufsbild schafft und Weiterbildungsmöglichkeiten organisiert, aber nicht zu finanziellen Lasten derer, die in diesen Berufen tätig sind.

    (Sehr richtig! bei den GRÜNEN)

    Hier ist angekündigt worden, es werde nunmehr auf der Basis des § 3 eine Rechtsverordnung erlassen werden, die die Qualifikation der Heimleiter beinhaltet. Nun frage ich Sie, Frau Lehr: Warum hat die Bundesregierung dies nicht längst getan? Das ist ja Gegenstand des 1974 verabschiedeten Gesetzes.

    (Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Von Ihnen verabschiedet!)

    — Nein, einstimmig verabschiedet.

    (Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Aber von Ihnen eingebracht!)

    — Nein, vom Bundesrat damals eingebracht. Herr Link, Sie sollten einmal die Akten studieren, bevor Sie Zwischenrufe machen. Machen Sie sich erst einmal sachkundig!

    (Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Sie hätten es verbessern können!)

    Eingebracht worden war der Entwurf vom Land Berlin über den Bundesrat in das Haus, und hier wurde er einstimmig verabschiedet. Die von mir sehr geschätzte Kollegin Schroeder (Detmold) hat damals für die Union in erster wie in zweiter und dritter Lesung gesprochen. Sie hat gesagt: Das ist ein gutes Gesetz, aber es kann nur der Anfang sein; es müßte unter Umständen zu einem Heimfinanzierungsgesetz ausgebaut werden. Sie hat davon gesprochen, daß die Qualifikation für die Heimleiter bald geregelt werden müßte. Die Bundesregierungen, die wir zu vertreten haben, haben den Versuch gemacht, die Personalmindestverordnung zu realisieren. Die sozialdemokratisch geführten Bundesregierungen sind mit diesem Versuch an der Mehrheit des Bundesrats gescheitert, was von Ihnen zu vertreten ist, meine Damen und Herren von der Union.
    Die Frau Lehr oder auch die Frau Süssmuth haben einen solchen Nasenstüber nicht bekommen, weil sie gar keinen Versuch gestartet haben. Die Logik, die Sie jetzt an den Tag legen, besteht darin: Man streicht dieses Instrument.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Ermächtigung zum Erlaß einer Mindestverordnung, was die Anzahl der Pflegekräfte anbelangt, wird herausgestrichen!

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Richtig! Ganz übel!)

    Ich vermag hierin wirklich keinen Fortschritt zu sehen. Wenn ein legislatives Instrument nicht zum Zuge gekommen ist, weil Borniertheit und Engstirnigkeit im Denken bei einigen wohl Pate gestanden haben, dann kann ich daraus doch nicht die Konsequenz ziehen, das Instrument zu beseitigen, sondern dann muß ich mutig anpacken, zumal wenn es um meine eigenen Parteifreunde geht. Denn die Mehrheiten im Bundesrat sind immer noch die gleichen wie damals. Frau Lehr, Sie hissen hier die weiße Fahne, Sie kapitulieren. Damit werden Sie den Problemen der alten Menschen nicht gerecht.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Jeder, der gemeint hat, daß die Entscheidung des Bundeskanzlers, Sie auf diesen Stuhl zu setzen, bedeuten würde, daß nunmehr die Probleme der älteren Menschen in unserem Lande angepackt werden, muß sich bitter enttäuscht sehen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN sowie der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])




    Jaunich
    Ich hätte an Ihrer Stelle nicht den Mut gehabt, mit einer so dürftigen Novelle vor dieses Haus zu treten.

    (Frau Becker-Inglau [SPD]: Dafür machen wir jetzt Alternsforschung!)

    — Das muß ja nicht erst erforscht werden. Das wissen wir.
    Die Mindestpersonalverordnungsermächtigung
    wird also herausgestrichen. Für die Qualifikation der Leiter hätten Sie längst eine Regelung schaffen können, denn das war damals mit dem Bundesrat nicht strittig. Das hätten Sie längst abkoppeln können, zumindest Ihre Vorgängerin, die jetzige Präsidentin des Deutschen Bundestages. Auf diesem Sektor bietet die Novelle also keinen Fortschritt, sondern ganz im Gegenteil einen Rückschritt.
    Wie sieht es mit den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten aus? Kriegen Sie eigentlich die Briefe nicht, die wir Parlamentarier bekommen? Glauben Sie ernsthaft, daß durch die Einsetzung eines Heimfürsprechers die berechtigten Wünsche und Forderungen gerade der aktiven Seniorengeneration, die Sie in Worten immer so hochloben und feiern, erfüllt werden? Ganz im Gegenteil!
    Im übrigen muß es da wohl Abstimmungsprobleme mit dem Haus des Bundesjustizministers geben. Denn was sich hier in der Änderung befindet, scheint im Hause Engelhard, welches Ihrem Entwurf zugestimmt hat, nicht berücksichtigt worden zu sein, und bei Ihnen scheinen die Bestrebungen dort wohl auch nicht angekommen zu sein. Kurzum: Auch was diesen Punkt anlangt, ist das, was Sie hier vorlegen, eine dürftige Antwort auf die Forderung nach wirksamer Mitbestimmung der Heimbewohner.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Man kann daraus den Schluß ziehen, den Sie, Frau Unruh, oder die Fraktion der GRÜNEN gezogen haben. Sie wollten heute, glaube ich, eine Drucksache zur Behandlung einreichen, die die Bundesregierung auffordert, den Entwurf zurückzuziehen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Sie haben sie auf dem Tisch! Da müssen Sie in dem Haufen wühlen! Holen Sie sie sich einmal heraus!)

    — Gut, entschuldigen Sie. Das ist in diesem Ersatzplenarsaal nicht so ganz einfach, wie Sie wissen.
    Als Parlamentarier kann man aber natürlich auch andere Konsequenzen daraus ziehen. Wir Sozialdemokraten werden den vorliegenden Gesetzentwurf durch eigene Anträge anreichern. Denn eine Regierung, die gerade etwas eingebracht hat, zum Zurückziehen aufzufordern ist etwas illusorisch,

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Es liegt von uns schon lange ein Pflegegesetz vor!)

    — Zu dem Thema „Pflegegesetz" komme ich gleich noch.
    Abschließende Bewertung zum Thema „Mitwirkung und Mitbestimmung" : So, wie Sie sich das denken, ist es kein Fortschritt. So ist das zu dürftig. Wir werden unsere Vorstellungen hier in die Debatte einbringen.
    Zusammenfassend sage ich: Ich sehe nicht, daß die Bundesregierung auf die Herausforderungen auf diesem Sektor eine Antwort gefunden hat. Die jetzt vorgelegte Erste Novelle zur Änderung des Heimgesetzes geht an der Sache vorbei. Insgesamt führen die vorgelegten Ergänzungen und Änderungen zu einer weiteren Formalisierung und Bürokratisierung in diesem Bereich. Zentrale Interessen der Heimbewohner können aber nicht durch Ordnungsvorschriften gesichert werden. Die Lebensqualität der Heimbewohner ist vielmehr in erster Linie von befriedigenden Rahmenbedingungen abhängig. Hierzu gehört in erster Linie, daß die Kosten für Heimpflege neu geordnet werden. Es ist ein unhaltbarer Zustand, daß mehr als 70 % aller Pflegeheimbewohner wegen der hohen Kosten auf Sozialhilfe angewiesen sind. Wenn es auch das gute Recht eines jeden Bedürftigen ist, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, so wissen wir doch, daß Menschen, die ein erfülltes Arbeitsleben hinter sich haben, dies als unwürdig empfinden.
    Mit dem von uns im Zusammenhang mit dem sogenannten Gesundheits-Reformgesetz im Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf eines Pflegegeldgesetzes, der auch Leistungen an stationär untergebrachte Pflegebedürftige vorsah, haben wir den ersten Schritt in die richtige Richtung aufgezeigt. Auf dieser Basis gilt es fortzuschreiten. Ihren Entwurf werden wir nicht nur der kritischen Öffentlichkeit im Wege einer Anhörung präsentieren, sondern wir werden ihn auch mit unseren eigenen Vorstellungen anreichern. Dann wird der Deutsche Bundestag darüber zu befinden haben, ob daraus ein richtungweisendes Instrument, orientiert an der Interessenlage älterer Menschen, geworden ist oder nicht. Davon wird dann unsere Zustimmung abhängen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)