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ID1116210800

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    Plenarprotokoll 11/162 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Verkehr . 12287A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Tiefflüge der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einstellung von Tiefflügen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung von Flugveranstaltungen Abschaffung von Tiefflügen (Drucksachen 11/2354, 11/2866, 11/2904, 11/3836) Frau Schilling GRÜNE 12287 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 12289 B Heistermann SPD 12291 D Dr. Hoyer FDP 12294 A Müller (Pleisweiler) SPD 12296 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 12299 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12303 C Wüppesahl fraktionslos 12307 C Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) 12308D Bohl CDU/CSU (zur GO) 12309 B Vizepräsident Stücklen 12288B, 12289 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 11/5058) Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 12310A Steiner SPD 12310D Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 12312B Eich GRÜNE 12313 C Nolting FDP 12314 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes (Drucksache 11/3621) Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12315 C Wiefelspütz SPD 12316B Buschbom CDU/CSU 12318 A Frau Nickels GRÜNE 12318 C Funke FDP 12319C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5120) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Frau Unruh: Novellierung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5244) Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12320C, 12327 C Jaunich SPD 12322 A Frau Walz FDP 12323 D Frau Nickels GRÜNE 12324 D Link (Diepholz) CDU/CSU 12325 D Frau Unruh fraktionslos 12327 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Bahr, Fuchs (Verl), Horn, Gansel, Jungmann (Wittmoldt), Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Dr. Ehmke (Bonn), Büchner (Speyer), Dr. Hauchler, Kretkowski, Weiler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Einstellung aller Atomwaffenversuche (Drucksache 11/5032) Verheugen SPD 12327 D Lamers CDU/CSU 12330 B Eich GRÜNE 12331 B Irmer FDP 12332 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12333 B Nächste Sitzung 12334 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12335* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12335* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 12287 162. Sitzung Bonn, den 29. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89 Antretter SPD 29. 09. 89* Bachmaier SPD 29. 09. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 29. 09. 89 Beckmann FDP 29. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 29. 09. 89 Bindig SPD 29. 09. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89* Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 * Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 29. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89 Engelhard FDP 29. 09. 89 Engelsberger CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89* Fellner CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 * Gallus FDP 29. 09. 89 Gansel SPD 29. 09. 89 Gattermann FDP 29. 09. 89 Genscher FDP 29. 09. 89 Gerstein CDU/CSU 29. 09. 89 Glos CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 29. 09. 89 Gröbl CDU/CSU 29.09. 89 Grünbeck FDP 29.09. 89 Dr. Haack SPD 29. 09. 89 Haar SPD 29.09. 89 Hasenfratz SPD 29.09. 89 Haungs CDU/CSU 29.09. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 29. 09. 89 Häfner GRÜNE 29.09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 * Höffkes CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Hüsch CDU/CSU 29. 09. 89 Ibrügger SPD 29.09. 89 Irmer FDP 29. 09. 89* Jung (Düsseldorf) SPD 29. 09. 89 Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89 Kirschner SPD 29.09. 89 Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 * Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89* Klose SPD 29. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89 Koltzsch SPD 29. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 29. 09. 89 Kuhlwein SPD 29. 09. 89 Kühbacher SPD 29. 09. 89 Leidinger SPD 29. 09. 89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 29. 09. 89 Lowack CDU/CSU 29. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Luuk SPD 29. 09. 89 * Dr. Mahlo CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 * Neumann (Bremen) CDU/CSU 29. 09. 89 Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 * Niggemeier SPD 29. 09. 89 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89 Paterna SPD 29. 09. 89 Pfuhl SPD 29. 09. 89 * Rappe (Hildesheim) SPD 29. 09. 89 Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89 * Reimann SPD 29. 09. 89 Reuschenbach SPD 29. 09. 89 Rixe SPD 29. 09. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Roth SPD 29. 09. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 * Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 * von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 * Schröer (Mülheim) SPD 29. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Soell SPD 29. 09. 89 * Dr. Sperling SPD 29. 09. 89 Steiner SPD 29. 09. 89 * Stobbe SPD 29. 09. 89 Dr. Struck SPD 29. 09. 89 Tietjen SPD 29. 09. 89 Timm FDP 29. 09. 89 Frau Trenz GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 * Vogt (Duren) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89 Vosen SPD 29. 09. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 29. 09. 89 Westphal SPD 29. 09. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 29. 09. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 29. 09. 89 Wischnewski SPD 29. 09. 89 Wissmann CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Würfel FDP 29. 09. 89 Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. September 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter 12336* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Nach Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz wird im Rahmen einer Änderung des Atomgesetzes u. a. ein neuer § 12 b Atomgesetz eingefügt, welcher die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe regelt. Nach Auffassung des Bundesrates schafft diese Regelung lediglich eine den rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Rechtsgrundlage für die bisher nur in Form einer Richtlinie festgelegte Überprüfungspraxis (Richtlinie vom 25. 5. 1987, GMBl. S. 337) und keine Grundlage für eine Ausweitung der bisherigen Praxis. Routinemäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch Abfragen bei den Sicherheits- und Registerbehörden berühren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie sind deshalb nur mit Einverständnis des Betroffenen bzw. im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Deshalb wäre eine extensive Auslegung des § 12b Atomgesetz nicht zulässig. Eine Ausdehnung der Überprüfung auf Personen, bei denen sie im Allgemeininteresse nicht erforderlich ist — etwa auf alle Personen, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bei Errichtung und Betrieb der in § 12b Atomgesetz genannten Anlagen tätig sind —, widerspräche einer verfassungskonformen Auslegung des § 12 b Atomgesetz. Im übrigen haben sich Bund und Länder bereits bei der Verabschiedung der o. a. Richtlinie über den Umfang der Überprüfung geeinigt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 12 b Abs. 2 Atomgesetz alsbald vorzulegen und den Anwendungsbereich des § 12 b Atomgesetz dementsprechend zu präzisieren. 2. Nach der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 17. 12. 1981 (BGBl. I S. 1457) haben die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bislang keine Möglichkeit, Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu erheben. Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich steigenden Zahl der Überprüfungen und des damit verbundenen beträchtlichen Personal- und Sachkostenaufwands hält der Bundesrat eine Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz bezüglich der Erstattung von Kosten für Sicherheitsüberprüfungen für dringend geboten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem Erlaß der Verordnung nach § 12b Abs. 2 Atomgesetz auch eine solche Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz vorzusehen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 11/1675 Finanzausschuß Drucksache 11/4200 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.1 Drucksache 11/5051 Nr. 1 Finanzausschuß Drucksache 11/3882 Nr. 3.3 Drucksache 11/4680 Nr. 2.3 Drucksache 11/4758 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.3 Drucksache 11/2724 Nr. 8 Drucksache 11/4081 Nr. 2.5 Drucksache 11/4680 Nr. 2.5-2.9 Drucksache 11/4758 Nr. 2.5-2.12 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4758 Nr. 2.32
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    Rede von Christa Nickels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf heißt Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz, er heißt nicht Verbesserungsgesetz. Klar ist, daß Vereinfachungen auch Verbesserungen sein können — aber es muß nicht unbedingt so sein.
    Wir finden, daß einige vorgeschlagene Vereinfachungen wirklich Verbesserungen sind. Wir meinen aber, daß der Entwurf auf weiten Strecken eine beabsichtigte Verschlechterung der Rechtspflege darstellt, und zwar deshalb, um Kosten zu sparen.
    Es stimmt auch, was Sie hier schon alle vorgetragen haben, daß an die Justiz immer höhere Anforderungen gestellt werden. Vor allen Dingen ist auch die Zahl der Verfahren erheblich gestiegen. Ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen wäre darauf stolz. Es wäre für sie ein Beweis dafür, daß die Dienstleistungen mit Erfolg angeboten worden sind. Vielleicht hinkt der Vergleich ja; es sind verschiedene Ebenen. Jedenfalls meinen wir, daß sich die Justiz in keinem Falle den gestiegenen Anforderungen dadurch entziehen darf, daß sie ihre Dienstleistungen für die Gesellschaft verschlechtert. Das geht nicht. Wir sind der Meinung, daß die Justiz für den Fiskus sowieso noch ungewöhnlich preiswert arbeitet. Eine Verschlechterung wollen wir jedenfalls nicht hinnehmen.

    (Wiefelspütz [SPD]: Sehr richtig!)

    Natürlich hängt die Qualität der gerichtlichen Entscheidung auch wesentlich von der Qualität der Richterinnen und Richter ab. Trotzdem hat sich unserer Meinung nach gezeigt, daß mit großer Wahrscheinlichkeit in einem Kollegium von Richtern und Richterinnen erarbeitete Entscheidungen besser sind als die eines Einzelrichters oder einer Einzelrichterin. Der Entwurf will aber das Einzelrichtersystem weiter ver-



    Frau Nickels
    festigen. Dagegen haben wir von den GRÜNEN erhebliche Bedenken. Wir sind der Meinung, daß die Übertragung des Verfahrens an Einzelrichter in jedem Fall von der Zustimmung der Prozeßparteien abhängig gemacht werden sollte.
    Weiter wird in dem Entwurf vorgeschlagen, die Revisionssumme zum Bundesgerichtshof von 40 000 DM auf 60 000 DM zu erhöhen. Dabei kann die wirtschaftliche Bedeutung eines Zivilprozesses für die eine Partei bei einem Streitwert unter 40 000 DM existenzbedrohend sein, anderen Parteien machen selbst Streitwerte von 60 000 DM überhaupt nichts aus. Wir sind der Meinung, daß man deshalb zusätzlich eine Revisionsmöglichkeit schaffen sollte, wenn der Prozeßausgang für eine der Parteien von existentieller Bedeutung ist.
    Ein weiterer Punkt, zu dem wir erhebliche Bedenken haben, ist die vorgesehene Regelung, wonach unter bestimmten Voraussetzungen statt einer Zeugenvernehmung die schriftliche Beantwortung von Beweisfragen möglich sein soll. Die Richtigkeit eines Urteils hängt von der Zuverlässigkeit der Beweisaufnahme ab. Darum darf es hier keine Abstriche geben. In dem Entwurf soll die schriftliche Beantwortung einer Beweisfrage sogar unabhängig von den Anträgen der Prozeßparteien möglich sein. Das erscheint uns als besonders problematisch. In Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit hat es sich heute schon vielfach eingebürgert, daß die Betroffenen und die Zeugen schriftlich befragt werden. Die Erfahrungen damit sind denkbar schlecht. Den Prozeßparteien sollte daher unserer Meinung nach das Recht eingeräumt werden, in allen Fällen die richterliche Vernehmung zumindest verlangen zu können.
    Ein weiterer Punkt, der für uns von großer Bedeutung ist, ist die Schlüssigkeitsprüfung bei Mahnbescheiden. Aus Rationalisierungsgründen ist seinerzeit die Schlüssigkeitsprüfung bei Mahnbescheiden abgeschafft worden. Als Folge davon sind heute schon Tausende von Mahnbescheiden rechtskräftig geworden, die einer noch so bescheidenen Schlüssigkeitsprüfung nicht standgehalten hätten. Gerade aus diesem Grund sind die „Kredithaie" zu einem großen Problem geworden. Bei jährlich ca. 7 Millionen Anspruchsverfolgungen durch Mahnantrag oder Klage unterzieht sich der Anspruchsteller heute nur noch in einem von sieben Fällen der Mühe eines anspruchsbegründenden Tatsachenvortrags in Form der Klage. Dabei braucht er mit einer Wahrscheinlichkeit von nur 1: 8 damit zu rechnen, daß es zu einem Widerspruch oder Einspruch kommt. Je undurchsichtiger der Anspruch ist, um so geringer ist die Widerspruchsquote. Ein seit Generationen selbstverständliches Fairneßgebot wurde damit aufgegeben. Leidtragende sind besonders Menschen, die von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Scheidung betroffen sind. Selbst als sittenwidrig erkennbaren Ansprüchen wird damit im Regelfall Unanfechtbarkeit und für 30 Jahre Vollstreckbarkeit verliehen.
    Die Schlüssigkeitsprüfung sollte deshalb unbedingt wieder eingeführt werden. Im Referentenentwurf vom Oktober 1987 wurde eine zumindest beschränkte Schlüssigkeitsprüfung in Mahnverfahren bei aufwendigem Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung
    in Betracht gezogen. Dieser Vorschlag wurde von seiten der Regierung fallengelassen. Statt dessen soll jetzt auch noch nach vorangegangenen Mahnverfahren ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren möglich sein. Hier handelt es sich um Verfahrensstraffung ausschließlich zu Lasten der im Mahnverfahren sowieso benachteiligten Schuldner und Schuldnerinnen. Für so eine Politik haben wir dann kein Verständnis mehr. Da werden wir auch im Ausschuß nicht mitziehen.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Funke.

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    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beinahe hätte ich gesagt: „Meine Damen und Herren des Rechtsausschusses! " Im Rechtsausschuß sind aber mehr Damen und Herren anwesend als heute im Plenum.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Wenn wir heute die erste Lesung des RechtspflegeVereinfachungsgesetzes vor uns haben, könnte man denken, daß es sich um eine ganze einfache und harmlose Angelegenheit handelt. Tatsächlich handelt es sich um ein für die Rechtspflege und die Rechtsordnung unseres Staates ungewöhnlich wichtiges Gesetz der Bundesregierung, das durch die Vorschläge des Bundesrates, insbesondere im Hinblick auf die Streitwertgrenzen, eine zusätzliche Brisanz gewonnen hat.
    Der Bundesregierung ist sicherlich einzuräumen, daß der Geschäftsanfall bei den Zivilgerichten und deren Arbeitsbelastung in den letzten Jahren zu einem Dauerproblem geworden sind. Der Kollege Buschbom hat das ja sehr schön mit Zahlenmaterial unterfüttert. Die Neuzugänge sind in den Jahren 1980 bis 1986 um ein Drittel gestiegen.
    Auf der anderen Seite — das müssen wir auch ganz offen sagen — hat jeder Bürger Anspruch auf ordnungsgemäße und sachgerechte Entscheidung seines Falles. Die Einstellung des Bürgers zu unserer demokratischen Ordnung wird auch davon beeinflußt, daß er sein Recht behält und erhält.

    (Wiefelspütz [SPD]: Sachgerechte Entscheidung muß aber kein Urteil sein!)

    — Das ist völlig richtig. Ich komme gleich darauf zu sprechen, Herr Wiefelspütz. Wir sind da wahrscheinlich gar nicht weit auseinander, wie Sie wissen.

    (Wiefelspütz [SPD]: Ja, das nehme ich an!)

    Wir Juristen neigen ja manchmal — vielleicht auf Grund der hohen Zahl der Verfahren — dazu, die Dinge zu objektivieren und dann zu sagen: Das muß auf Grund des Sachzwangs so oder so geregelt werden. Das haben jetzt auch der Bundesrat und die Bundesregierung gesagt. Der Rechtsuchende dagegen möchte subjektiv seinen Fall, der für ihn, weil er betroffen ist, der wichtigste ist, richtig und gut entschieden haben. Deswegen müssen wir versuchen, den subjektiv berechtigten Anspruch des Bürgers auf ein ihn befriedigendes Verfahren mit den Erfordernissen



    Funke
    der zweckmäßigen staatlichen Rechtspflege in Einklang zu bringen. Hierfür hat die Bundesregierung mit dem Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz eine Reihe von guten Lösungsvorschlägen vorgelegt, z. B. die erleichterte Verweisung von Rechtsstreitigkeiten, die Verbesserung im Beweisrecht und die technischen Vereinfachungen im Mahnverfahren.
    Soweit jedoch die Streitwertgrenzen durch die Bundesregierung und vor allem durch den Bundesrat erhöht worden sind, muß man sich fragen, ob hier nicht wieder einmal an Symptomen kuriert wird, ohne daß man des Hauptproblems, nämlich der wachsenden Prozeßflut, Herr würde. Mein Kollege Detlef Kleinert hat in der Vergangenheit auch von diesem Platz aus mehrfach zu Recht darauf hingewiesen, daß zur Entlastung der Gerichte außergerichtliche Schiedsverfahren und die Möglichkeiten eines vollstreckbaren Anwaltsvergleichs ausgebaut werden sollten. Diese Forderung kann ich nur unterstützen. Ich bitte die Regierung, im Zuge der Beratung hierzu Gesetzesvorschläge zu unterbreiten.
    Es ist einzuräumen, daß jede Erhöhung der Streitwertgrenzen in allen Verfahrensstufen zur Entlastung der Gerichte führt. Das kann man rein rechnerisch nachvollziehen. Es ist jedoch zu fragen, ob damit nicht auch eine Gefährdung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung verbunden ist. Wesentliche Fragen wie z. B. das gesamte Mietrecht, das Unterhaltsrecht, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht werden von unterschiedlichen Gerichten der ersten Instanz unterschiedlich — und dann noch abschließend — beurteilt. Auch die Einschränkung des Mündlichkeitsprinzips bei sogenannten Bagatellrechtsstreitigkeiten ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht unbedenklich.
    Worüber wir in den Beratungen nachdenken sollten, ist: Beim Amtsgericht sollte ein gespaltener Anwaltszwang mit eingeführt werden. Dies ist sicherlich, wie wir wissen, nicht unproblematisch, aber wahrscheinlich ein gangbarer Weg.
    Der Entwurf der Bundesregierung und die Vorschläge des Bundesrates sind insgesamt intensiv zu beraten. Wir sind den beteiligten Verbänden sehr dankbar, daß sie hier schon einiges an Vorarbeit geleistet haben.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)