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ID1116208900

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    Plenarprotokoll 11/162 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Verkehr . 12287A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Tiefflüge der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einstellung von Tiefflügen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung von Flugveranstaltungen Abschaffung von Tiefflügen (Drucksachen 11/2354, 11/2866, 11/2904, 11/3836) Frau Schilling GRÜNE 12287 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 12289 B Heistermann SPD 12291 D Dr. Hoyer FDP 12294 A Müller (Pleisweiler) SPD 12296 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 12299 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12303 C Wüppesahl fraktionslos 12307 C Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) 12308D Bohl CDU/CSU (zur GO) 12309 B Vizepräsident Stücklen 12288B, 12289 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 11/5058) Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 12310A Steiner SPD 12310D Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 12312B Eich GRÜNE 12313 C Nolting FDP 12314 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes (Drucksache 11/3621) Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12315 C Wiefelspütz SPD 12316B Buschbom CDU/CSU 12318 A Frau Nickels GRÜNE 12318 C Funke FDP 12319C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5120) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Frau Unruh: Novellierung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5244) Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12320C, 12327 C Jaunich SPD 12322 A Frau Walz FDP 12323 D Frau Nickels GRÜNE 12324 D Link (Diepholz) CDU/CSU 12325 D Frau Unruh fraktionslos 12327 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Bahr, Fuchs (Verl), Horn, Gansel, Jungmann (Wittmoldt), Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Dr. Ehmke (Bonn), Büchner (Speyer), Dr. Hauchler, Kretkowski, Weiler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Einstellung aller Atomwaffenversuche (Drucksache 11/5032) Verheugen SPD 12327 D Lamers CDU/CSU 12330 B Eich GRÜNE 12331 B Irmer FDP 12332 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12333 B Nächste Sitzung 12334 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12335* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12335* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 12287 162. Sitzung Bonn, den 29. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89 Antretter SPD 29. 09. 89* Bachmaier SPD 29. 09. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 29. 09. 89 Beckmann FDP 29. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 29. 09. 89 Bindig SPD 29. 09. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89* Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 * Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 29. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89 Engelhard FDP 29. 09. 89 Engelsberger CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89* Fellner CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 * Gallus FDP 29. 09. 89 Gansel SPD 29. 09. 89 Gattermann FDP 29. 09. 89 Genscher FDP 29. 09. 89 Gerstein CDU/CSU 29. 09. 89 Glos CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 29. 09. 89 Gröbl CDU/CSU 29.09. 89 Grünbeck FDP 29.09. 89 Dr. Haack SPD 29. 09. 89 Haar SPD 29.09. 89 Hasenfratz SPD 29.09. 89 Haungs CDU/CSU 29.09. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 29. 09. 89 Häfner GRÜNE 29.09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 * Höffkes CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Hüsch CDU/CSU 29. 09. 89 Ibrügger SPD 29.09. 89 Irmer FDP 29. 09. 89* Jung (Düsseldorf) SPD 29. 09. 89 Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89 Kirschner SPD 29.09. 89 Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 * Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89* Klose SPD 29. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89 Koltzsch SPD 29. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 29. 09. 89 Kuhlwein SPD 29. 09. 89 Kühbacher SPD 29. 09. 89 Leidinger SPD 29. 09. 89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 29. 09. 89 Lowack CDU/CSU 29. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Luuk SPD 29. 09. 89 * Dr. Mahlo CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 * Neumann (Bremen) CDU/CSU 29. 09. 89 Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 * Niggemeier SPD 29. 09. 89 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89 Paterna SPD 29. 09. 89 Pfuhl SPD 29. 09. 89 * Rappe (Hildesheim) SPD 29. 09. 89 Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89 * Reimann SPD 29. 09. 89 Reuschenbach SPD 29. 09. 89 Rixe SPD 29. 09. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Roth SPD 29. 09. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 * Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 * von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 * Schröer (Mülheim) SPD 29. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Soell SPD 29. 09. 89 * Dr. Sperling SPD 29. 09. 89 Steiner SPD 29. 09. 89 * Stobbe SPD 29. 09. 89 Dr. Struck SPD 29. 09. 89 Tietjen SPD 29. 09. 89 Timm FDP 29. 09. 89 Frau Trenz GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 * Vogt (Duren) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89 Vosen SPD 29. 09. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 29. 09. 89 Westphal SPD 29. 09. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 29. 09. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 29. 09. 89 Wischnewski SPD 29. 09. 89 Wissmann CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Würfel FDP 29. 09. 89 Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. September 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter 12336* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Nach Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz wird im Rahmen einer Änderung des Atomgesetzes u. a. ein neuer § 12 b Atomgesetz eingefügt, welcher die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe regelt. Nach Auffassung des Bundesrates schafft diese Regelung lediglich eine den rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Rechtsgrundlage für die bisher nur in Form einer Richtlinie festgelegte Überprüfungspraxis (Richtlinie vom 25. 5. 1987, GMBl. S. 337) und keine Grundlage für eine Ausweitung der bisherigen Praxis. Routinemäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch Abfragen bei den Sicherheits- und Registerbehörden berühren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie sind deshalb nur mit Einverständnis des Betroffenen bzw. im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Deshalb wäre eine extensive Auslegung des § 12b Atomgesetz nicht zulässig. Eine Ausdehnung der Überprüfung auf Personen, bei denen sie im Allgemeininteresse nicht erforderlich ist — etwa auf alle Personen, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bei Errichtung und Betrieb der in § 12b Atomgesetz genannten Anlagen tätig sind —, widerspräche einer verfassungskonformen Auslegung des § 12 b Atomgesetz. Im übrigen haben sich Bund und Länder bereits bei der Verabschiedung der o. a. Richtlinie über den Umfang der Überprüfung geeinigt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 12 b Abs. 2 Atomgesetz alsbald vorzulegen und den Anwendungsbereich des § 12 b Atomgesetz dementsprechend zu präzisieren. 2. Nach der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 17. 12. 1981 (BGBl. I S. 1457) haben die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bislang keine Möglichkeit, Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu erheben. Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich steigenden Zahl der Überprüfungen und des damit verbundenen beträchtlichen Personal- und Sachkostenaufwands hält der Bundesrat eine Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz bezüglich der Erstattung von Kosten für Sicherheitsüberprüfungen für dringend geboten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem Erlaß der Verordnung nach § 12b Abs. 2 Atomgesetz auch eine solche Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz vorzusehen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 11/1675 Finanzausschuß Drucksache 11/4200 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.1 Drucksache 11/5051 Nr. 1 Finanzausschuß Drucksache 11/3882 Nr. 3.3 Drucksache 11/4680 Nr. 2.3 Drucksache 11/4758 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.3 Drucksache 11/2724 Nr. 8 Drucksache 11/4081 Nr. 2.5 Drucksache 11/4680 Nr. 2.5-2.9 Drucksache 11/4758 Nr. 2.5-2.12 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4758 Nr. 2.32
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    Rede von Tay Eich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Wehrübenden aus der privaten Wirtschaft den Wehrübenden aus dem öffentlichen Dienst gleichgestellt werden sollen. Dazu ist zunächst einmal grundsätzlich festzustellen, daß uns GRÜNEN Wehrübungen an sich und auch in Form von Manövern ein Dorn im Auge sind. Nicht nur daß der ökologische Wahnsinn, der auch in diesem Herbst wieder durch deutsche Lande rollt, durch Reservisten verstärkt wird, auch abrüstungspolitisch stellen die Reservisten eine Reservearmee dar.
    Aus vielfältigen Diskussionsüberlegungen aus den Reihen der Regierungsfraktionen und auch der Sozialdemokratie , eventuell nötige Personaleinsparungen infolge Geburtenrückgangs oder Abrüstung durch erhöhte Reserveüberei auszugleichen, zeigen, daß in diesem Bereich Anlaß zu größter Vorsicht gegeben ist.
    Da es uns aber in absehbarer Zeit nicht gelingen wird, den Reserveübungen Einhalt zu gebieten — man kann das vielleicht schon daran sehen, daß es dem Wehrbeauftragten noch nicht einmal gelungen ist, die Einberufung von über 60jährigen zur Reserveübung zu verhindern — , haben wir uns der sozialen Ungleichbehandlung zu stellen, die die Bundesregierung mit Artikel 1 des Entwurfs beheben will.
    Er stellt, nüchtern betrachtet, mit der finanziellen Gleichstellung der Entschädigungsleistung während der Wehrübung zwischen Wehrübenden aus dem öffentlichen Dienst und Wehrübenden aus der privaten Wirtschaft einen Schritt in die richtige Richtung dar.
    Im Artikel 2 will die Regierung einen Teil der Lebensversicherungsverträge, die Wehrpflichtige abgeschlossen haben, nicht während der Wehrdienstzeit weiterfinanzieren. Gab es bereits mit Wirkung vom



    Eich
    1. Januar 1984 die Regelung, daß solche Lebensversicherungsverträge bereits zwölf Monate vor dem Wehrdienst bestanden haben mußten, soll jetzt noch nachgeforscht werden, ob sie aus Eigenarbeit finanziert worden sind. Anderenfalls komme, so der Regierungsentwurf, keine Erstattung in Frage.
    Nun könnte man gute Gründe dafür finden, gerade junge Menschen wie Siggi Frieß vor dem Abschluß einer Kapitallebensversicherung zu warnen, die ja nicht nur verspricht, das Risiko zu decken, sondern auch mit günstiger Geldanlage wirbt, aber in aller Regel keine günstige Geldanlage ist und meistens den Menschen unter Umständen, die sich hart den Betrugstatbeständen nähern, angedreht wird. Dies ist jedoch nicht Intention dieses Gesetzentwurfs, sondern die Furcht, irgend jemand könnte im Hinblick auf Erstattungsmöglichkeiten während der Bundeswehrzeit solche Versicherungen abgeschlossen haben. Sie möchten den unterstützen, der nicht nur vor dem Wehrdienst einen Teil seines Geldes dieser Versicherung in den Rachen geworfen hat, sondern bei dem die Hoffnung besteht, daß er dies auch nach Ableistung seines Wehrdienstes fortsetzt. Dafür sorgt schon die starke Versicherungslobby hier im Hause.
    Die anderen sollen ausgeschlossen bleiben — und das angesichts der Tatsache, daß eigentlich allen jungen Männern, die sich um jemanden zu sorgen haben, zum Abschluß einer Risikolebensversicherung für die Bundeswehrzeit zu raten ist, da die staatlichen Unterstützungsleistungen im Falle eines Manövertodes oder der Realisierung anderer erhöhter Risiken, denen man auch bei der Bundeswehr ausgesetzt ist — und gerade da — , nicht allzu üppig ist.
    Für diese Politik wie auch eine Vielzahl anderer Maßnahmen dieser Regierung gegenüber Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden, für die der Artikel 2 ja auch gelten soll, gibt es einen charakteristischen Satz in der Begründung des Entwurfs, der da lautet:
    Durch die Ableistung des Wehrdienstes sollen die Dienstleistenden aber auch keinen Vorteil haben.
    In diesem Sinne schreitet diese Regierung von Erfolg zu Erfolg.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Nolting.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Friedrich Nolting


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden achten Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz wird ein seit langen Jahren bestehendes Unrecht beseitigt. Wehrpflichtige aus der privaten Wirtschaft werden bei Wehrübungen ihren Kameraden aus dem öffentlichen Dienst endlich gleichgestellt. Als FDP-Fraktion können wir das nur begrüßen.

    (Beifall bei der FDP)

    Es ist hier schon darauf hingewiesen worden, daß bisher Angehörige des öffentlichen Dienstes ihr Arbeitsentgelt weiterbezahlt bekamen, während alle übrigen Wehrpflichtigen nur eine Verdienstausfallsentschädigung von 70 % bei Ledigen bzw. 90 % bei
    Verheirateten bekamen, wobei es zudem noch
    Höchstgrenzen gab. Die FDP-Fraktion hat diesen Zustand bereits vor vielen Jahren für unhaltbar erklärt.
    Wir haben deshalb immer wieder dazu aufgerufen und darauf gedrungen, daß die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Dies ist heute der Fall. Ich darf aber in Richtung Bundesregierung auch mit Kritik sagen: leider sehr spät;

    (Heistermann [SPD]: Es darf ruhig ein bißchen kräftiger ausfallen!)

    denn die zur Verfügung stehenden Mittel fließen — das ist hier schon gesagt worden — in diesem Jahr nicht mehr ab. Es liegt jetzt aber, Herr Kollege Heistermann, an uns, dieses Gesetz zügig zu beraten, damit es zum 1. Januar 1990 wirklich in Kraft treten kann. Dazu gehört — das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen — auch die rentenrechtliche Berücksichtigung. Auch das ist eine alte Forderung von uns. Ich habe hier die Bitte an die Kollegen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, diese Frage vorrangig zu behandeln und auch in unserem Sinne zu beschließen.
    Einen weiteren Punkt möchte ich anfügen; das ist die bisherige Verwaltungspraxis. Ich denke, daß diese verbessert werden muß und daß die Auszahlung der Gelder dann auch beschleunigt werden muß.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und nicht mehr beim Sozialamt! — Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    — Vor allen Dingen — Sie geben das Stichwort — darf es nicht mehr angehen, daß diese Gelder dann über das Sozialamt ausgezahlt werden. Auch da müssen wir neue Möglichkeiten suchen. Genauso sollten wir, Herr Kollege Steiner, die Ansprüche von Wehrpflichtigen in der Frage der Alters- und Hinterbliebenenversorgung auch im Ausschuß beraten. Wir werden da vielleicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Ich glaube, auch das entspricht unserem parlamentarischen Selbstverständnis. Vor allen Dingen haben wir da mehr Fachkollegen — wenn nicht überhaupt mehr Kollegen — , die mitberaten.
    Meine Damen und Herren, immer wieder ist in diesem Hause die mangelnde Motivation der Reservisten zur Ableistung von Wehrübungen angesprochen worden. Mit diesem Gesetz leisten wir jetzt einen ersten finanziellen Beitrag zur Verbesserung dieser Motivation. Ich möchte für die FDP-Fraktion aber darüber hinaus festhalten, daß die Reservisten kein beliebiges Anhängsel der Bundeswehr sind. Sie sind für uns integraler Bestandteil der Bundeswehr. Für die Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften ist es von besonderer Bedeutung, daß nicht nur die sich aktiv im Dienst befindlichen Soldaten einen Motivationsschub erhalten, sondern gerade auch die Reservisten. Dies setzt unserer Meinung nach neben dem Unterhaltssicherungsgesetz folgendes voraus:
    Erstens: mehr Planungssicherheit für die Reservisten und deren Familien, aber natürlich auch für die Arbeitgeber und die Arbeitskollegen.
    Zweitens: Konzepte zur besseren inhaltlichen Ausgestaltung der Reserveübungen. Meine Damen und



    Nolting
    Herren, wir wissen alle, daß ein Reservist, der nach einer Übung mit dem Gefühl nach Hause geht, Zeit verplempert zu haben, ein schlechter Multiplikator für die Bundeswehr ist. Der Soldat, insbesondere der Reservist, will gefordert sein. Er muß den Sinn seines Tuns positiv empfinden. Umfragen gehen dahin, daß fast 70 % der Reservisten hierin auch ihre Hauptforderung sehen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Drittens: der heimatnahe Einsatz in zusammenbleibenden Einheiten.
    Viertens: die sinnvolle Nutzung der im Zivilleben erworbenen beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen.
    Fünftens: eine bedarfsgerechte Ausbildung für die Mob.-Verwendung der Reservisten während der aktiven Zeit.
    Meine Damen und Herren, die achte Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz sollte auch gleich die neunte Novelle anmahnen. Ich will das an dieser Stelle tun. Wir setzen uns hier für gezielte Verbesserungen für verheiratete Wehrpflichtige mit der neunten Novelle ein. Aus Gründen der Gleichbehandlung befürworten wir Pläne, allen Wehrpflichtigen das gleiche Entlassungsgeld zu zahlen und daneben den Verheirateten ein Überbrückungsgeld zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig fordern wir die Zahlung eines zusätzlichen Weihnachtsgeldes für Verheiratete.
    Das Bundeskabinett wird die neunte Novelle im Oktober beraten. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Hürland-Büning, ich gehe davon aus, daß wir auch hier im Parlament noch in diesem Jahr die neunte Novelle behandeln können und wahrscheinlich — ich hoffe es — im Rahmen des Attraktivitätsprogramms auch verabschieden können, damit nach dem richtigen Schritt in die richtige Richtung, den wir heute vollziehen, weitere richtige Schritte erfolgen können.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)