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ID1116208300

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    Plenarprotokoll 11/162 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Verkehr . 12287A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Tiefflüge der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einstellung von Tiefflügen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung von Flugveranstaltungen Abschaffung von Tiefflügen (Drucksachen 11/2354, 11/2866, 11/2904, 11/3836) Frau Schilling GRÜNE 12287 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 12289 B Heistermann SPD 12291 D Dr. Hoyer FDP 12294 A Müller (Pleisweiler) SPD 12296 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 12299 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12303 C Wüppesahl fraktionslos 12307 C Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) 12308D Bohl CDU/CSU (zur GO) 12309 B Vizepräsident Stücklen 12288B, 12289 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 11/5058) Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 12310A Steiner SPD 12310D Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 12312B Eich GRÜNE 12313 C Nolting FDP 12314 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes (Drucksache 11/3621) Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12315 C Wiefelspütz SPD 12316B Buschbom CDU/CSU 12318 A Frau Nickels GRÜNE 12318 C Funke FDP 12319C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5120) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Frau Unruh: Novellierung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5244) Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12320C, 12327 C Jaunich SPD 12322 A Frau Walz FDP 12323 D Frau Nickels GRÜNE 12324 D Link (Diepholz) CDU/CSU 12325 D Frau Unruh fraktionslos 12327 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Bahr, Fuchs (Verl), Horn, Gansel, Jungmann (Wittmoldt), Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Dr. Ehmke (Bonn), Büchner (Speyer), Dr. Hauchler, Kretkowski, Weiler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Einstellung aller Atomwaffenversuche (Drucksache 11/5032) Verheugen SPD 12327 D Lamers CDU/CSU 12330 B Eich GRÜNE 12331 B Irmer FDP 12332 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12333 B Nächste Sitzung 12334 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12335* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12335* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 12287 162. Sitzung Bonn, den 29. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89 Antretter SPD 29. 09. 89* Bachmaier SPD 29. 09. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 29. 09. 89 Beckmann FDP 29. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 29. 09. 89 Bindig SPD 29. 09. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89* Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 * Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 29. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89 Engelhard FDP 29. 09. 89 Engelsberger CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89* Fellner CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 * Gallus FDP 29. 09. 89 Gansel SPD 29. 09. 89 Gattermann FDP 29. 09. 89 Genscher FDP 29. 09. 89 Gerstein CDU/CSU 29. 09. 89 Glos CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 29. 09. 89 Gröbl CDU/CSU 29.09. 89 Grünbeck FDP 29.09. 89 Dr. Haack SPD 29. 09. 89 Haar SPD 29.09. 89 Hasenfratz SPD 29.09. 89 Haungs CDU/CSU 29.09. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 29. 09. 89 Häfner GRÜNE 29.09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 * Höffkes CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Hüsch CDU/CSU 29. 09. 89 Ibrügger SPD 29.09. 89 Irmer FDP 29. 09. 89* Jung (Düsseldorf) SPD 29. 09. 89 Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89 Kirschner SPD 29.09. 89 Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 * Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89* Klose SPD 29. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89 Koltzsch SPD 29. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 29. 09. 89 Kuhlwein SPD 29. 09. 89 Kühbacher SPD 29. 09. 89 Leidinger SPD 29. 09. 89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 29. 09. 89 Lowack CDU/CSU 29. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Luuk SPD 29. 09. 89 * Dr. Mahlo CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 * Neumann (Bremen) CDU/CSU 29. 09. 89 Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 * Niggemeier SPD 29. 09. 89 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89 Paterna SPD 29. 09. 89 Pfuhl SPD 29. 09. 89 * Rappe (Hildesheim) SPD 29. 09. 89 Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89 * Reimann SPD 29. 09. 89 Reuschenbach SPD 29. 09. 89 Rixe SPD 29. 09. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Roth SPD 29. 09. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 * Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 * von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 * Schröer (Mülheim) SPD 29. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Soell SPD 29. 09. 89 * Dr. Sperling SPD 29. 09. 89 Steiner SPD 29. 09. 89 * Stobbe SPD 29. 09. 89 Dr. Struck SPD 29. 09. 89 Tietjen SPD 29. 09. 89 Timm FDP 29. 09. 89 Frau Trenz GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 * Vogt (Duren) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89 Vosen SPD 29. 09. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 29. 09. 89 Westphal SPD 29. 09. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 29. 09. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 29. 09. 89 Wischnewski SPD 29. 09. 89 Wissmann CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Würfel FDP 29. 09. 89 Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. September 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter 12336* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Nach Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz wird im Rahmen einer Änderung des Atomgesetzes u. a. ein neuer § 12 b Atomgesetz eingefügt, welcher die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe regelt. Nach Auffassung des Bundesrates schafft diese Regelung lediglich eine den rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Rechtsgrundlage für die bisher nur in Form einer Richtlinie festgelegte Überprüfungspraxis (Richtlinie vom 25. 5. 1987, GMBl. S. 337) und keine Grundlage für eine Ausweitung der bisherigen Praxis. Routinemäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch Abfragen bei den Sicherheits- und Registerbehörden berühren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie sind deshalb nur mit Einverständnis des Betroffenen bzw. im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Deshalb wäre eine extensive Auslegung des § 12b Atomgesetz nicht zulässig. Eine Ausdehnung der Überprüfung auf Personen, bei denen sie im Allgemeininteresse nicht erforderlich ist — etwa auf alle Personen, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bei Errichtung und Betrieb der in § 12b Atomgesetz genannten Anlagen tätig sind —, widerspräche einer verfassungskonformen Auslegung des § 12 b Atomgesetz. Im übrigen haben sich Bund und Länder bereits bei der Verabschiedung der o. a. Richtlinie über den Umfang der Überprüfung geeinigt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 12 b Abs. 2 Atomgesetz alsbald vorzulegen und den Anwendungsbereich des § 12 b Atomgesetz dementsprechend zu präzisieren. 2. Nach der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 17. 12. 1981 (BGBl. I S. 1457) haben die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bislang keine Möglichkeit, Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu erheben. Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich steigenden Zahl der Überprüfungen und des damit verbundenen beträchtlichen Personal- und Sachkostenaufwands hält der Bundesrat eine Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz bezüglich der Erstattung von Kosten für Sicherheitsüberprüfungen für dringend geboten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem Erlaß der Verordnung nach § 12b Abs. 2 Atomgesetz auch eine solche Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz vorzusehen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 11/1675 Finanzausschuß Drucksache 11/4200 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.1 Drucksache 11/5051 Nr. 1 Finanzausschuß Drucksache 11/3882 Nr. 3.3 Drucksache 11/4680 Nr. 2.3 Drucksache 11/4758 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.3 Drucksache 11/2724 Nr. 8 Drucksache 11/4081 Nr. 2.5 Drucksache 11/4680 Nr. 2.5-2.9 Drucksache 11/4758 Nr. 2.5-2.12 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4758 Nr. 2.32
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Agnes Hürland


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Kernstück des Ihnen zur ersten Lesung vorgelegten Gesetzentwurfes, die achte Novelle des Unterhaltssicherungsgesetzes, sind die wesentlichen Verbesserungen des Lebensunterhaltes für Wehrübende, für Reservisten, oder besser gesagt: für Soldaten der Resreve, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes sind. Damit kommt die Bundesregierung einer schon lange erhobenen Forderung der Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages — natürlich, wie in solchen Fällen üblich, mit Ausnahme der GRÜNEN — , ich muß ehrlicherweise sagen: endlich nach.
    Bereits am 17. April 1986 wurde eine entsprechende Entschließung gefaßt. Ich habe bei der Verabschiedung der siebten Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz 1987 bereits angekündigt, daß die Bundesregierung sich um eine schnelle Regelung und damit um die Beseitigung von unterschiedlicher Behandlung der Reservisten aus dem öffentlichen Dienst auf der einen Seite und der Reservisten aus der freien Wirtschaft auf der anderen Seite bemühen wird.
    Auch der Reservistenverband hat immer und immer wieder auf die Ungerechtigkeit der Unterhaltssicherung bei Wehrübenden hingewiesen. Es geht nicht ohne Reservisten; das betonen wir, die wir die Landesverteidigung bejahen, ständig. Doch wenn wir dies fordern, muß der Unterhalt auch gerecht geregelt sein.
    Bereits 1961 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, daß Wehrübungen nicht mit Einkommenseinbußen für die Reservisten verbunden sein sollen. Eigentlich kommen wir dieser Forderung erst heute nach, sofern es die Wehrübenden aus der freien Wirtschaft betrifft.
    Die komplizierte, unverständliche, zeitaufwendige und zeitraubende, ich nenne sie einmal: Schlußrechnung, dieses Verfahren der Abrechnung über den Lohnsteuerjahresausgleich bzw. über die Steuererklärung, hat ein Ende. Steuererklärungen sind sehr kompliziert, angenehm sowieso nicht, und die Verknüpfung der Verdienstausfallentschädigung mit der Steuererstattung ist letztlich nur für Experten des Steuerrechts erkennbar. Wir sollten also nicht an gesetzlichen Regelungen festhalten, die für die Betroffenen nur schwer verständlich sind und ihnen zudem auch noch Nachteile bringen.
    Diese Bundesregierung will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Abhilfe schaffen. Die künftige Regelung sieht nun vor, daß auch den Wehrübenden aus der privaten Wirtschaft sofort eine volle Verdienstausfallentschädigung gezahlt wird, ohne den Zeitverzug der nachträglichen Steuererstattung. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes wird bereits vorbereitet.
    Die von mir eingangs zitierte Bundestagsentschließung vom 17. April 1986 fordert auch eine Verbesserung der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der Wehrübenden. Der heute vorliegende Entwurf sieht das leider noch nicht vor. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß dieses Anliegen im Rahmen des Rentenreformgesetzes gelöst werden wird. Diejenigen unter Ihnen, die sich mit der Rentenreform befassen, wissen das. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Norbert Blüm, ist in dieser Frage persönlich sehr stark engagiert.
    Der zweite Teil dieses Gesetzentwurfes behandelt die Ansprüche auf Leistungen für eine private zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Wehrpflichtigen. Es soll verhindert werden, daß Wehrpflichtige Lebensversicherungsverträge nur im Hinblick auf die Erstattungsmöglichkeit während des Grundwehrdienstes abschließen und sich diese von Dritten finanzieren lassen. Diese Bundesregierung hat viel für die aktiven Soldaten und ihre Familien getan. Jetzt tun wir etwas für die Reservisten und ihre Familien.
    Ich möchte an dieser Stelle den Wehrübenden, den Reservisten, aber auch den Handwerkern, den mittelständischen Unternehmern, den Arbeitgebern und dem Reservistenverband mit seinen vielen Mitgliedern für ihr Verständnis und ihr Engagement danke sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Bedeutung der Reservisten wird in Zukunft noch wachsen. Deshalb werden wir weiterhin auf ihre Mithilfe und Unterstützung setzen. Ich bitte, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, um zügige Beratung.
    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Steiner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz-Alfred Steiner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, diese zügige Beratung sagen wir Ihnen schon jetzt zu, es sei denn, daß neue Hemmnisse in den Weg gelegt werden, die nicht wir zu verantworten haben.
    Ich glaube, mit der achten Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz, über die wir heute in erster Lesung beraten, kommt die Bundesregierung — Sie haben das zu Recht gesagt — endlich einer seit langem geforderten Gleichstellung von Wehrübenden aus der freien Wirtschaft mit denen des öffentlichen Dienstes nicht etwa nach, sondern erst einmal ein Stückchen näher. Damit versucht sie nach dreieinhalb Jahren endlich, den ihr durch den Deutschen Bundestag 1986 erteilten Auftrag zu erfüllen — nach dreieinhalb Jahren.

    (Nolting [FDP]: Gut Ding will Weile haben!)




    Steiner
    Seit diesem Zeitpunkt ist eine Verbesserung der Rechtslage zugunsten der Wehrübenden aus der privaten Wirtschaft von uns immer wieder nachdrücklich angemahnt worden. Die Wirkung war die einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die man formlos, fristlos, aber meistens auch erfolglos einlegt.
    Als am 5. November 1987 des Bundestag die Siebte Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD beschloß, wurde in die Beschlußempfehlung zu diesem Änderungsgesetz die Erklärung der Bundesregierung aufgenommen, daß der Bundesminister der Verteidigung zur Zeit einen Gesetzentwurf vorbereite, der eine Verbesserung der Rechtsfolge zugunsten der Wehrübenden der privaten Wirtschaft vorsieht. Auf eine Nachfrage wurde sogar versichert, man sei bereits in der Phase der Schlußzeichnung. Das war der angebliche Sachstand vor zwei Jahren. Nur auf Grund dieser Ankündigung, dieser Zusage hat die SPD-Fraktion der siebten Novelle seinerzeit zugestimmt, weil der Nachholbedarf mit der siebten Novelle keinesfalls abgedeckt war.
    Heute wissen wir, daß die Bundesregierung uns seinerzeit unrichtig informiert hat. Es tat sich nämlich nach dieser Vorankündigung — wie so oft — auch hier nichts.

    (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!)

    — Ich werde jetzt darauf eingehen, Herr Kollege Ganz. — Auf eine schriftliche Anfrage im September 1988 erklärte nämlich der damalige Parlamentarische Staatssekretär Würzbach: Der angekündigte Gesetzentwurf wird innerhalb der Bundesregierung noch beraten. — Also, ein Jahr später. —

    (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Ja, und!)

    Sie wird aber auf Grund einer — und jetzt kommt es — Koalitionsvereinbarung zur Finanz- und Haushaltspolitik über die Vorlage dieses Gesetzentwurfs ebenso wie über andere Gesetzentwürfe, die neue Leistungen vorsehen, nicht vor Mitte der Legislaturperiode entscheiden. — Das war der wahre Grund.

    (Heistermann [SPD]: Ja!)

    Das heißt: Das, was man uns da 1987 gesagt hat, Sie seien bereits in der Phase der Schlußzeichnung, war schon seinerzeit nicht wahr, weil Sie genau wußten, es gibt eine Koalitionsvereinbarung, die es verhindern würde, weitere Leistungsgesetze bis zur Mitte der Legislaturperiode im Bundeskabinett überhaupt zur Abstimmung zu bringen.

    (Heistermann [SPD]: Das konnten die nicht klar sagen!)

    — Deshalb gehe ich noch einmal so genau darauf ein. — Sie haben also nicht nur uns hier im Bundestag, sondern damit, auch die Wehrübenden, denen Sie angeblich schnell helfen wollten, hinters Licht geführt.

    (Nolting [FDP]: Was heißt „angeblich"? Wir helfen! — Gegenruf des Abg. Heistermann [SPD]: Das könnte man auch schwindeln nennen!)

    Auf der einen Seite wurde den Reservisten, nicht zuletzt durch das neue Reservistenkonzept des Bundesministers der Verteidigung, eine zunehmende Bedeutung für die Bundeswehr in den 90er Jahren attestiert, auf der anderen Seite aber haben Sie ihren sozialen Belangen bis heute wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

    (Lebhafter Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)

    Denn selbst — das wissen Sie ja, Sie haben es ja mit uns immer angemahnt — die längst überfällige Gleichstellung der Wehrübenden untereinander wurde bis heute nicht vorgenommen.

    (Dr. Uelhoff [CDU/CSU]: Sie haben geredet, wir handeln! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU — Frau Seiler-Albring [FDP]: Das ist sehr unfreundlich!)

    Wir wollen es jetzt zügig beraten, natürlich.
    Nachdem der Unmut draußen schon recht groß geworden war, haben Sie dann gesagt: Nun gut, den Unmut können wir ja abfangen. Wir werden im Haushalt 1989 dafür einen Ansatz vorsehen; der betrug 25 Millionen DM.

    (Nolting [FDP]: Das ist richtig!)

    Das haben Sie getan. Damit haben Sie den Unmut erst einmal abgefangen und neue Hoffnungen dahin geweckt, nun werde sich was tun. Getan hat sich nichts! Das Haushaltsjahr 1989 wird zu Ende gehen, ohne daß man auf diese 25 Millionen DM, die dafür vorgesehen waren, zurückgreifen muß.

    (Nolting [FDP]: Da hat er recht!)

    Mich interessiert, was Sie mit diesem Geld anders gemacht haben.
    Nun, die achte Novelle liegt jetzt vor. Die Anhebung der Unterhaltssicherungsleistungen entspricht im wesentlichen den auch von uns erhobenen Forderungen. Ungereimtheiten gibt es aber nach wie vor. Vor allem die Situation der Wehrübenden ohne eigenes Einkommen — ich nenne hier z. B. die Studenten oder die „Hausmänner" — ist nicht nur den Betroffenen, sondern auch mir und der SPD-Fraktion insgesamt weiterhin unklar.
    Der vorliegende Gesetzentwurf beseitigt zwar die unterschiedliche Abfindung für Wehrübungen bis zu drei Tagen. Danach steht jetzt auch kurzzeitig Wehrübenden ohne eigenes Einkommen der Mindestsatz nach der neuen Anlage zum Unterhaltssicherungsgesetz zu. In der Begründung werden die Wehrpflichtigen jedoch nur in Arbeitnehmer — mit und ohne Anspruch auf Weiterzahlung der Bezüge gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz —, Selbständige und Bezieher sonstiger Einkünfte eingeteilt. An Wehrübende, die für sich selbst — Studenten — oder für ihre Familien — „Hausmänner" — arbeiten, wird offenbar überhaupt nicht gedacht. Diese Personengruppen müssen aber in den Beratungen, meine ich, berücksichtigt werden,

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Die sollen, anstatt Hausmänner zu werden, Soldaten bleiben! Das ist doch klar!)




    Steiner
    damit sichergestellt ist, daß die Gewährung des Mindestzusatzes bei kurzzeitigen Wehrübungen für diese von mir genannten Wehrübenden nicht aus Versehen unter den Tisch fällt. Der Hinweis, wie das bei einem Reservisten geschehen ist, der sich danach erkundigt hat, seine berufstätige Ehefrau könne sich ja Urlaub nehmen und die Kinderbetreuung übernehmen, ist da wenig hilfreich und auch wenig praxisorientiert. Diese Ungereimtheiten müssen wir in der parlamentarischen Beratung klarstellen und ausräumen.