Rede von
Dr.
Heribert
Blens
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war 17 Jahre lang Mitglied der Opposition im Rat der Stadt Köln.
Herr Penner, deshalb weiß ich, wie schwierig es ist, vernünftig Opposition zu machen. Deshalb weiß ich, wie dankbar man als Mitglied der Opposition ist, wenn man irgendwo bei anderen Leuten eine gute Idee findet, die man abschreiben kann. Deshalb habe ich Verständnis dafür, daß Sie die Beschlüsse der Datenschutzbeauftragten der Schengener Vertragsstaaten vom 16. März 1989 — also aus diesem Jahr — wörtlich abgeschrieben und in Ihren Entschließungsentwurf aufgenommen haben. Ich habe Verständnis dafür. Ich will es hier nur mit Ihrer Zustimmung zu Protokoll geben, damit Ihnen niemand den Vorwurf des geistigen Diebstahls machen kann.
Das, was Sie hier sagen, ist nicht nur abgeschrieben worden, sondern auch überflüssig; denn alles das, was sie fordern, ist von der Bundesregierung längst zugesagt worden, wie Sie an sich wissen könnten und müßten, wenn Sie im Innenausschuß immer zugehört hätten. Der zuständige Staatssekretär Neusel hat in der Sitzung des Innenausschusses am 19. April 1989 wörtlich folgendes erklärt — ich lese Ihnen das vor — :
Darüber hinaus ist beabsichtigt, einheitliche, für alle Vertragsstaaten verbindliche datenschutzrechtliche Bestimmungen zu schaffen. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden insbesondere vorsehen eine Zweckbindung der Daten, ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Klagerecht des Betroffenen, Prüf- und Löschungsfristen, Protokollierungs- und Archivierungsbestimmungen, Kontrollrechte der für den Datenschutz zuständigen Stellen für den jeweiligen nationalen Datenbestand, Einrichtung einer gemeinsamen Kontrollinstanz für den zentralen Bestand des Schengener Informationssystems, eine Schadensersatzregelung.
Weiter heißt es dann:
Die deutsche Seite ist bemüht, in den Verhandlungen den datenschutzrechtlichen Standard der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen.
Dann verwies Herr Neusel am 19. April auf den Beschluß der Datenschützer der Schengener Vertragsstaaten, den Sie abgeschrieben haben, und erklärte dann:
Alles das ist zwischen den Schengener Vertragspartnern unstreitig.
Das, was Sie hier beantragen und beschließen lassen wollen, ist also unstreitig zwischen den Vertragspartnern. Ihr Beschlußentwurf ist also überflüssig.
Im übrigen haben wir inzwischen einen Vertragsentwurf zu diesen Punkten, Stand September 1989. Ich denke, Sie wissen das inzwischen. Darin gibt es ein eigenes Kapitel über automatisierten Informationsaustausch. Das sind die Art. 53 bis 80, also 28 Artikel, die sich mit Datenschutz beschäftigen, die alles das erfüllen, was Sie hier von der Bundesregierung verlangen. Das Ganze umfaßt 21 Schreibmaschinenseiten. Das, was Sie verlangen, ist längst erledigt. Deshalb ist Ihr Beschlußentwurf überflüssig.
Ich sage als letztes: Er ist nicht nur abgeschrieben, er ist nicht nur überflüssig, er ist auch unschädlich. Deshalb stimmen wir der Überweisung in den Innenausschuß zu. Wir schlagen aber vor — damit wir die Zeit dort nicht mit sinnlosen Dingen totschlagen —, daß wir Ihren Beschlußentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, zusammen mit den entsprechenden Vorschriften des Schengener Abkommens erörtern. Dann können wir konkret diskutieren. Dann werden Sie sich sicherlich auch davon überzeugen, daß alles das, was Sie wollen, längst erfüllt ist. Unter dieser Voraussetzung stimmen wir der Überweisung in den Innenausschuß zu