Rede von
Johannes
Singer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Folter wird in fast allen internationalen Übereinkommen die Zufügung großer körperlicher oder seelischer Schmerzen verstanden, die von einem Amtsträger selber, auf dessen Veranlassung oder mit dessen ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Die Folter gehört zu den abstoßendsten Verhaltensweisen, zu denen Menschen ihresgleichen gegenüber fähig sind, und dient so gut wie immer der Aufrechterhaltung von Willkürherrschaft oder der Begründung oder Verfestigung illegitimer Machtverhältnisse.
Wer die universelle Durchsetzung der Menschenrechte will, wird dem Kampf gegen die Folter, die noch in vielen Teilen der Welt praktiziert wird, ganz besondere Beachtung schenken müssen. Ich begrüße daher für meine Fraktion ausdrücklich, daß wir mit dem im Rechtsausschuß einstimmig beschlossenen Gesetzentwurf zu der europäischen Anti-Folter-Konvention, der heute hier zur Beratung steht, einen nicht unbedeutenden Schritt weiterkommen.
Zwar gibt es bereits eine Reihe internationaler Abkommen und Verträge, die sich gegen die Anwendung der Folter erklären und mit denen die Folter als mit der den Menschenrechten zugrunde liegenden Vorstellung von der Unantastbarkeit der Menschenwürde unvereinbar erklärt wird. Aber diese Konventionen sind von unterschiedlicher Wirksamkeit. In einem Punkte stimmen sie überein: Kontrollen finden im Grunde genommen erst statt, wenn eine Verletzung des Folterverbots geschehen ist.
Heute dagegen beraten wir eine Konvention, die verhüten soll, die Kontrollen und Inspektionen in Haftanstalten oder in psychiatrischen Krankenhäusern, also in Einrichtungen, in denen Menschen gegen ihren Willen verwahrt werden, ermöglichen soll. Das dafür vorgesehene Mittel, nämlich ein Inspektionsoder Kontrollausschuß, lehnt sich an das Vorbild der Untersuchungskommissionen des Internationalen Roten Kreuzes an und wird das internationale Instrumentarium zum Kampf gegen die Folter mit Sicherheit bereichern. Wenn man diese Konvention betrachtet, ist völlig unverständlich, warum in den vergangenen Jahren die Bundesregierung immer wieder gedrängt und geschoben werden mußte, damit sie ihre Bremserrolle aufgibt und Übereinkommen der vorliegenden Art zügig vorlegt und zeitig zeichnet.
Die Europäische Anti-Folter-Konvention ist bereits 1983 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates einstimmig beschlossen worden. Den Konventionsentwurf hat das Ministerkomitee des Europarates ebenso einhellig angenommen, und zwar im Juni 1987. Die Zeichnung durch die Bundesregierung erfolgte am 26. November 1987. Wie man dies als frühestmöglichen Zeitpunkt bezeichnen kann — zu vergleichen die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude und anderer, Drucksache 11/2163 — ist mir schleiferhaft.
Es mag durchaus sein, daß Folter in der von mir oben definierten Art in der Bundesrepublik so gut wie nicht vorkommt. Aber wir waren uns bisher eigentlich alle einig, daß unser Beitritt zu der Konvention beispielgebende Wirkung haben soll, daß er andere Staaten ermutigen soll, ebenfalls beizutreten, und daß wir eine weitere Handhabe bekommen, europäische Nachbarstaaten, in denen Folter praktiziert wird, anzuklagen und anzuprangern.
Mir ist vollkommen klar, daß mit der Konvention allein Folter noch nicht verhindert wird; das Beispiel der Türkei ist geradezu klassisch und schreckenerregend. Die Türkei ist sowohl der UN-Anti-Folter-Konvention wie der Europäischen Anti-Folter-Konvention beigetreten. Wir alle wissen — das wird ja wohl von niemandem bestritten — , daß dort Folter weiter praktiziert wird. Nur werden wir in Zukunft die Türkei nicht nur wegen der moralischen Verwerflichkeit der Folter anklagen können, sondern auch wegen des permanenten Bruchs völkerrechtlicher Verträge. Das halte ich für sehr wichtig.