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ID1116114200

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    Plenarprotokoll 11/161 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 161. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 Inhalt: Nachruf auf den Bundesminister a. D. Dr. Bruno Heck 12163 A Nachruf auf die frühere Vorsitzende des Petitionsausschusses und Parlamentarische Staatssekretärin Frau Lieselotte Berger . 12163 D Begrüßung des Präsidenten des Reichstags des Königreichs Schweden und einer Delegation 12164 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rappe (Hildesheim) 12164 C Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 12164 C Umbenennung des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen in „Ausschuß für Post und Telekommunikation" 12164 D Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt und zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden (Drucksache 11/4946) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (Drucksache 11/4482) 12164 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 11/5242) 12165 A Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Dr. Blüm, Bundesminister BMA 12165 B Heinemann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 12170 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 12173 C Dreßler SPD 12176 C Hauser (Krefeld) CDU/CSU 12180 A Stratmann GRÜNE 12181 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 12184 A Rappe (Hildesheim) SPD 12187 A Scharrenbroich CDU/CSU 12189 B Frau Frieß GRÜNE 12191 A Heinrich FDP 12192B Weiermann SPD 12193 A Linsmeier CDU/CSU 12195 A Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Martiny, Roth, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz des Lebensmittels Trinkwasser (Drucksachen 11/4293, 11/5179) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 Lennartz SPD 12197 B Frau Garbe GRÜNE 12198D Frau Limbach CDU/CSU 12200 B Grünbeck FDP 12202 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12205 A Frau Blunck SPD 12207 B Kroll-Schlüter CDU/CSU 12209 A Kiehm SPD 12211 C Dr. Göhner CDU/CSU 12213 B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Zweiten Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bauschäden zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Ruf, Dr. Vondran, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Nolting, Zywietz, Frau Dr. Segall, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP: Bauwerkschäden (Drucksachen 11/343, 11/798, 11/4368) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Bericht über Schäden an Gebäuden Zwischenzeitliche Veränderungen und Erfolge bei der Schadensvorbeugung und Schadensbeseitigung — Zusätzliche Maßnahmen — (Drucksachen 11/1830, 11/4368) Ruf CDU/CSU 12214 B Conradi SPD 12216B Dr. Hitschler FDP 12218B Frau Teubner GRÜNE 12219 C Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 12220 C Tagesordnungspunkt 7: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität (Drucksachen 11/4307, 11/5132) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 13 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/4789) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihre Einfuhr aus dritten Ländern (Drucksachen 11/4238 Nr. 2.9, 11/5040) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die viehseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern sowie für ihre Einfuhr aus Drittländern (Drucksachen 11/4337 Nr. 10, 11/5041) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 126 zu Petitionen (Drucksache 11/5185) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 127 zu Petitionen (Drucksache 11/5186) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 128 zu Petitionen (Drucksache 11/5187) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 129 zu Petitionen (Drucksache 11/5188) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/5200) . 12222 A Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NS-Zwangsarbeit" (Drucksache 11/4704) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Politische und rechtliche Initiativen der Bundesregierung gegenüber den Nutznießern der NS-Zwangsarbeit (Drucksache 11/4705) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Individualentschädigung für ehemalige polnische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter der NS-Herrschaft durch ein Globalabkommen (Drucksache 11/4706) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 III d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NS-Unrecht" (Drucksache 11/4838) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Aufstockung des Härtefonds für Nationalgeschädigte beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Drucksache 11/4841) f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für Zwangsarbeit" (Drucksache 11/5176) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verbesserung der in den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vorgesehenen Leistungen und Erleichterungen bei der Beweisführung (Drucksache 11/5164) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU und des Abgeordneten Lüder und der Fraktion der FDP: Bericht über private Initiativen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs (Drucksache 11/5254) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU und des Abgeordneten Lüder und der Fraktion der FDP: Bericht über den Härtefonds für Nationalgeschädigte beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Drucksache 11/5255) Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 12223D, 12232A Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 12225 C Waltemathe SPD 12228 A Lüder FDP 12230A Lambinus SPD 12232 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12233 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 12234 A Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 12235 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kittelmann, Wissmann, Frau Geiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Ost-West-Wirtschaftsbeziehungen (Drucksachen 11/1553, 11/2260) Kittelmann CDU/CSU 12240 D Dr. Gautier SPD 12243 C Funke FDP 12246B Stratmann GRÜNE 12247 B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 12250B Vahlberg SPD 12251D Lattmann CDU/CSU 12254 B Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. November 1987 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Drucksachen 11/4028, 11/4819) Seesing CDU/CSU 12256 C Singer SPD 12257 A Irmer FDP 12258 C Meneses Vogl GRÜNE 12259 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 12260 B Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 124 zu Petitionen (Drucksache 11/5151) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 125 zu Petitionen (Drucksache 11/5152) Frau Garbe GRÜNE 12261 B Frau Dempwolf CDU/CSU 12261 D Frau Ganseforth SPD 12262D, 12264 B Funke FDP 12263D, 12267 C Frau Limbach CDU/CSU 12265 D Frau Nickels GRÜNE 12267 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Alpentransitverkehr und seine Auswirkungen auf die Umwelt (Drucksachen 11/4099, 11/4949) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 Weiss (München) GRÜNE 12268 C Oswald CDU/CSU 12270B Bamberg SPD 12272 B Gries FDP 12274 B Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV 12276D Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wartenberg (Berlin), Dr. Penner, Dr. Nöbel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Datenschutzrechtliche Anforderungen an das Schengener Informationssystem (S.I.S.) (Drucksache 11/5023) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Datenschutzrechtliche Probleme einer Europäischen Fahndungsunion (Drucksache 11/5245) Graf SPD 12277 C Dr. Blens CDU/CSU 12279B Such GRÜNE 12279 D Lüder FDP 12281 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 12281 D Wüppesahl (fraktionslos) 12282 C Nächste Sitzung 12283 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12285* A Anlage 2 Deutsch-sowjetische Erklärung über die Nichtigkeit des Hitler-Stalin-Pakts MdlAnfr 7 22.09.89 Drs 11/5225 Jäger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 12285* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 12163 161. Sitzung Bonn, den 28. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89 Antretter SPD 29. 09. 89 * Bindig SPD 29. 09. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89 * Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89 Engelhard FDP 29.09.89 Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89 * Fellner CDU/CSU 29.09.89 Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 * Gallus FDP 29.09.89 Gansel SPD 29.09.89 Dr. Geißler CDU/CSU 28. 09. 89 Genscher FDP 29.09.89 Gerstein CDU/CSU 29.09.89 Häfner GRÜNE 29.09.89 Hasenfratz SPD 29.09.89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 Höffkes CDU/CSU 29.09.89 * Ibrügger SPD 29.09.89 Irmer FDP 29. 09. 89 * Jaunich SPD 28.09.89 Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89 Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 * Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89 * Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 29. 09. 89 Lenzer CDU/CSU 28. 09. 89 * Frau Luuk SPD 29. 09. 89 * Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 * Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 * Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89 Pfeifer CDU/CSU 28.09.89 Pfuhl SPD 29. 09. 89 * Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89 * Repnik CDU/CSU 28.09.89 Reuschenbach SPD 29.09.89 Rixe SPD 29.09.89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Roth SPD 29.09.89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89 Schäfer (Mainz) FDP 28. 09. 89 Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 * Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 * von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 * Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Soell SPD 29. 09. 89 * Steiner SPD 29. 09. 89 * Stobbe SPD 29.09.89 Dr. Struck SPD 29. 09. 89 Tietjen SPD 29.09.89 Frau Trenz GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89 Vosen SPD 29.09.89 Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89 Westphal SPD 29.09.89 Frau Würfel FDP 29. 09. 89 Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 ' Anlage 2 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/5225 Frage 7): Gibt es Gespräche oder schon Verhandlungen der Bundesregierung mit der sowjetischen Regierung über eine gemeinschaftliche Erklärung der Ex-tunc-Nichtigkeit des verbrecherischen Hitler-Stalin-Pakts vom 23. August 1939 einschließlich seiner geheimen Zusatzprotokolle, und wie beurteilt die Bundesregierung ein solches Vorhaben, etwa im Hinblick auf den Prager Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei über das Münchner Abkommen vom 29./30. September 1938? Den ersten Teil der Frage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung hat mit der sowjetischen Regierung keine Gespräche über eine Erklärung zu den Abmachungen vom 23. August 1939 und vom 28. September 1939 geführt. Zum zweiten Teil der Frage antworte ich wie folgt: Zu einer gemeinschaftlichen Erklärung besteht derzeit kein Anlaß. Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zum Hitler-Stalin-Pakt wiederholt zum Ausdruck gebracht. Der Bundeskanzler hat am 1. September 1989 erklärt, daß die Vereinbarungen von 1939 für die Bundesrepublik Deutschland nicht rechtsgültig sind und daß wir aus dem Pakt selbst und aus seinen Zusatzvereinbarungen keinerlei Rechtfertigung für nachfolgende Völkerrechtsverstöße des Deutschen Reiches und der Sowjetunion herleiten. Zu verweisen ist auch auf die Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Graf Huyn (Drucksache 11/4725) am 2. Juni 1989. Die Haltung der Bundesregierung ist damit klar zum Ausdruck gekommen. Anders als etwa bei Artikel I des Prager Vertrags besteht kein vertraglicher Regelungsbedarf.
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    Rede von Ernst Waltemathe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind mit Recht stolz auf das 40jährige Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und des demokratisch gewählten und demokratisch zusammengesetzten Deutschen Bundestages. Sicherlich ist ein solches 40jähriges Jubiläum Anlaß genug, die insgesamt positive Entwicklung zu einer stabilen parlamentarischen Demokratie zu würdigen.
    Aber eine solche Würdigung darf uns nicht davon abhalten, auch die Unterlassungen und die Schattenseiten auszuleuchten und ihre Beseitigung anzupakken. Eine der für mich schmerzlichsten Schattenseiten ist die Situation der sogenannten vergessenen Opfer des NS-Unrechtssystems, über die wir heute — wiederum — debattieren müssen.
    Am 3. Dezember 1987, also vor knapp zwei Jahren, lagen schon einmal Gesetzesanträge der SPD-Bundestagsfraktion vor, eine öffentliche Stiftung einzurichten, aus der heraus für Zwangssterilisierte, Euthanasiegeschädigte, Opfer von medizinischen Versuchen, Homosexuelle, Wehrkraftzersetzer, Kommunisten, Sinti und Roma und und und — damals stellten wir uns vor, möglicherweise aus der gleichen Stiftung Zwangsarbeiter zu entschädigen; da haben wir heute eine andere Auffassung; dazu wird der Kollege Lambinus Stellung nehmen — Einmalentschädigungen bekommen, in bestimmten Fällen auch laufende Rentenzahlungen und für manche, insbesondere diejenigen, die Spätschäden haben, Heilfürsorge bzw. Behandlungen und Kuren finanziert werden.
    Unsere Anträge, die damals vorlagen, und auch die Anträge der GRÜNEN von damals wurden abgelehnt.
    Dabei hatte im Juni 1987 eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses ergeben, daß wohl nur ein Stiftungsmodell eine praktikable und eine unbürokratische Regelung zulasse.

    (Lambinus [SPD]: So ist das!)

    Für die Stiftung sprach schon damals — und spricht heute erst recht — , daß ihre gewählten Vertreter in einem Beirat als Anwälte der Geschädigten auftreten sollten und nicht als der verlängerte Arm des Staates. Die Stiftung sollte und soll die Forderung nach weniger Bürokratie sicherstellen. Die Stiftung soll eine finanzielle Beteiligung der Länder möglich machen. Die Stiftung soll nicht an frühere Entscheidungen in anderen Entschädigungsverfahren gebunden sein, gleichgültig, nach welchen Rechtsgrundlagen diese durchgeführt wurden.

    (Lambinus [SPD]: Sehr richtig!)

    Die Koalition hat sich dem grundsätzlichen Anliegen einer Entschädigung für die vergessenen Opfer nicht verschlossen. Aber nicht mit inhaltlichen, sondern mit organisatorischen Argumenten stimmte sie damals gegen das Stiftungsmodell. Sie setzte auf die Einrichtung eines weiteren Härtefonds und stellte für die Jahre 1988 bis 1991 in vier unterschiedlichen Jahresraten eine Summe von insgesamt 300 Millionen DM zur Verfügung. Sie setzte auf die bestehende Widergutmachungsbürokratie, die sie für bewährt und kompetent hielt.
    In der Debatte am 3. Dezember 1987 habe ich erklärt — ich will mich nicht lange selbst zitieren; es ist nur ein Satz —
    Es steht zu befürchten, daß bei einem neuen Härtefonds dieselben Beamten, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Anträge ablehnten, auch neue Anträge zurückweisen werden.
    Leider hat sich diese Befürchtung bewahrheitet. Allein die Zahlen bestätigen es. Ich brauche gar nicht auf die menschlichen Schicksale an diesem Punkt einzugehen. 1988 gingen 1 369 Anträge auf einmalige Beihilfe und 353 Anträge auf laufende Beihilfe ein. Von den 1 369 Anträgen auf Einmalleistungen wurden in 916 Fällen je 5 000 DM genehmigt. Das sind 67 % der Anträge. Von diesen Anträgen wären die meisten ohnehin nach Richtlinien bewilligt worden, die auch schon vorher galten, nämlich seit 1980. Von den 353 Anträgen auf laufende Beihilfe wurden lediglich 10 bewilligt. Das sind ganze 2,8 %. Mit anderen Worten: Mit den Bewilligungen nach den neuen Härterichtlinien wurden gerade einmal 1,6 Millionen DM zusätzlich ausgegeben. Das sind 3,2 % der 50 Millionen DM, die im Haushalt des Jahres 1988 standen.
    Diese Bewilligungspraxis kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. So schaffen die neuen Härteregelungen wieder neue Härten, so werden Verfolgte erneut zu Opfern gemacht, nur dieses Mal zu Opfern der neuen restriktiven Regelungen.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Leider wahr!)

    So werden sie wohl immer noch warten, die Opfer, von denen ich schon 1987 sprach: der Mann, der seit einigen Jahren unter Spätfolgen zu leiden hat, unter Alpträumen, Schweißausbrüchen, schweren Depres-



    Waltemathe
    sionen, dem grauenhafte Vergangenheitsbilder ständig vor Augen sind, ihn nicht mehr zur Ruhe kommen lassen. Er bräuchte dringend psychosoziale Betreuung; die stark sehbehinderte Frau, die sich 1945, im siebten Monat schwanger, auf ihr Kind freute, die zwangsweise in ein Krankenhaus eingewiesen wurde, wo dieses Kind, das sie haben wollte, gegen ihren Willen abgetrieben und sie selbst zwangssterilisiert wurde. Diese Frau ist heute 64 Jahre alt und lebt in einem Blindenheim. Wäre es wirklich nicht möglich, ihr einmal eine Kur zu bezahlen, ihr mögliche kleine Annehmlichkeiten im Alter zukommen zu lassen?
    Ich sprach von den anderen: den Zwangsarbeitern, den Kommunisten, den Homosexuellen, den damals als asozial Eingestuften, den sogenannten Wehrkraftzersetzern, den noch lebenden Mitgliedern der Edelweißpiraten, der Swingjugend usw.
    Die Bundesregierung und die Koalition haben — nicht ohne unsere Zustimmung, was das Geld anbelangt — mit einer durchaus generösen Geste viel Geld zur Verfügung gestellt, um das für viele sehr lästige Kapitel der Entschädigung von NS-Unrecht nun endgültig in eine Art Schlußgeste abschließen zu können. Ihren guten Willen mag ich überhaupt nicht abstreiten. Aber immer noch sind die Richtlinien des neuen Härtefonds restriktiv, ist die Vergabepraxis sehr kleinlich.

    (Lüder [FDP]: Leider wahr!)

    Die stolze Zahl von 300 Millionen DM ist weiterhin für Tausende von Verfolgten und Opfern ohne jeglichen Belang. Sie bleiben ausgegrenzt, weil sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, weil sie, obwohl sie Deutsche sind, ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, weil sie sich nicht in eindeutiger Notlage befinden, weil sie nach 1945 eine Straftat begangen haben, für die sie zu mehr als drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurden, oder weil sie „nur" Zwangsarbeiter waren.
    Erneut wurden auch jetzt Anträge abgelehnt: Herr K., der nach 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, konnte keine Beihilfe bekommen. Der Ablehnungsgrund: Er hätte zur Zeit der NS-Verfolgung, also vor 1945, die deutsche Volkszugehörigkeit besitzen müssen.
    Zweiter Fall: Da wurde ein Zweitantrag von Herrn R. abgelehnt, obwohl bei ihm jetzt ein Spätschaden erkennbar ist und er sich eindeutig in einer Notlage befindet. Die Ablehnung erfolgte mit dem Argument: „Ein ,Zweitverfahren' würde der Grundkonzeption der von der Bundesregierung getroffenen außergesetzlichen Härteregelung widersprechen. " Hier wiehert der Amtsschimmel auf geradezu höhnische Art und Weise. Hier zeigt sich erneut die Paragraphenreiterei, die wir mit einer Stiftung gerade vermeiden wollten.
    Dritter Fall: Frau G. ist Witwe. Ihr Mann saß fünf Jahre im KZ Dachau, hatte sich dort ein Magenleiden zugezogen und erhielt dafür eine Gesundheitsschadensrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Frau G., die ihren Mann pflegen mußte, klagte nach dessen Tod auf Witwenrente. Diese wird ihr aber seit fünf Jahren verwehrt, da Uneinigkeit unter den medizinischen Sachverständigen über die Todesursache ihres Mannes herrscht. Frau G. hat eine eigene Rente von 640 DM. Warum ist man eigentlich bei den Witwen von Verfolgten so abweisend, während der Witwe des Volksgerichtshofspräsidenten eine satte Pension zugesprochen wurde?
    Herr B. wurde 1936 wegen „Vorbereitung zum Hochverrat" verurteilt und saß elf Jahre im Zuchthaus, davon ein Jahr in Ketten. Herr B. ist Kommunist, stand auch nach dem Parteiverbot immer noch zu seiner kommunistischen Gesinnung. 1966 wurde er wegen „Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht" zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Aus diesem Grunde wurde ihm eine Gesundheitsschadensrente nach dem BEG aberkannt. Herr B. ist heute über 80 Jahre alt. Würde es zu unseren Feiern zum 40jährigen Bestehen der Bundesrepublik nicht ganz gut passen, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, wie es in dem ganz anders gelagerten Fall des Rudolf Heß immer wieder großzügig gefordert wurde?

    (Sehr wahr! bei der FDP)

    Frau B. ist eine Euthanasie-Geschädigte. Ihre Mutter wurde 1941 vergast. Damals war Frau B. ein Kind von zehn Jahren. Ihr Vater kümmerte sich nicht um sie. Elternlos mußte sie schon als Kind viele Demütigungen und Entbehrungen erleiden. Sie hat heute eine Rente von 270 DM und ein weiteres kleines Einkommen.
    Seit acht Jahren versucht sie, eine Entschädigung für den Tod ihrer Mutter zu erhalten, aber vergebens. Auch nach den neuen Richtlinien gibt es bisher keine Entscheidung, weil „die Richtlinien für Opfer der Euthanasie so unklar" seien, „daß eine Entscheidung schwerfalle" , wie die Sachbearbeiter zugeben.
    Diese Beispiele, meine Damen und Herren, sind entmutigend, entmutigend für die Betroffenen, die sich immer noch oder wieder einmal als „Opfer 2.Klasse" fühlen müssen. Aber sie sind auch für uns entmutigend, die wir seit Jahren für die Verbesserung der Entschädigungspraxis eintreten.
    Da stimmt es mich auch nicht optimistisch, wenn jetzt im Unterausschuß „Wiedergutmachung von NS-Unrecht" nach eineinhalb Jahren Erfahrung mit der Härteregelung einvernehmlich, also mit unser aller Stimmen in diesem Unterausschuß, durchgesetzt worden ist, den Grad der Beschädigung für eine Rentenzahlung von 40 % auf 25 % zu reduzieren, und es ist für mich auch nur ein kleiner Trost, wenn beschlossen wurde, daß mindestens 300 DM einer ausgezahlten Rente nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden dürfen.
    Wir stehen nämlich erneut an dem Punkt, die Einrichtung einer Stiftung fordern zu müssen, nicht aus Rechthaberei, sondern damit das Geld, das wir bewilligt haben — wir wollen ja gar nicht mehr haben —, auch sinnvoll ausgegeben werden kann. Für uns gilt, um es in den Worten von Carl Zuckmayer zu sagen: „Zuerst kommt der Mensch, dann kommt die Menschenordnung. "
    Wir wollen, daß 40 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Rechtsstaat endlich eine sehr späte Genugtu-



    Waltemathe
    ung für Menschen erreicht wird, die durch NS-Unrecht Schaden in ihrem persönlichen und gesundheitlichen Bereich genommen haben und die sich jahrzehntelang einer sogenannten zweiten Verfolgung ausgesetzt fühlten. Um dieses Ziel zu erreichen, plädieren wir erneut für das Stiftungsmodell, mit dem wir heute gemeinsam als Demokraten im Sinne der „vergessenen Opfer" unsere Pflicht tun können.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD, der FDP und den GRÜNEN)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Lüder.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Lüder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Prädident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte zu verschiedenen Aspekten der Wiedergutmachung von NS-Unrecht findet am Ende eines Jahres statt, das für unsere jüdischen Mitbürger und für uns alle mit der schmerzhaften Erinnerung an die November-Pogrome des Jahres 1938 begann und das im Zeichen des Gedenkens an manchen Jahrestag schrecklicher Nazi-Untaten stand. Nach alter Zeitrechnung beginnt morgen abend das jüdische Jahr 5750. Wenn wir heute oder morgen unseren Mitbürgern im In- und Ausland unsere besten Neujahrswünsche übermitteln, können und sollten wir einhalten und über die Verpflichtung nachdenken, die uns allen aus unserer jüngsten Geschichte auch heute noch auferlegt ist.
    Noch immer leben Opfer des NS-Terrors unter uns, die für das Unrecht, das ihnen angetan wurde, für das Leid, das ihnen geschah, für den Schaden, den sie erlitten haben, in diesen 40 Jahren unserer Demokratie nicht einen Pfennig Entschädigung erhalten haben.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wie oft mußten Sie das schon sagen? Ohne Erfolg!)

    — Trotzdem, Frau Vollmer, werde ich draußen immer wieder gefragt, ob nicht endlich einmal Schluß mit immer neuen Entschädigungsregelungen sein sollte und sein könnte. Diesen Zweiflern unter unseren Mitbürgern müssen wir laut und vernehmlich sagen: Es geht nicht um eine zweite Wiedergutmachung. Wir dürfen unsere Augen und Ohren nicht davor verschließen, daß manche Mitbürger 50 Jahre lang auch darunter zu leiden hatten, daß ihr Schmerz, ihr Opfer nicht einmal symbolisch anerkannt wurde. Mit den Jahren darf unsere Verantwortung nicht abnehmen. Das Verantwortungsbewußtsein hat bei vielen von uns zugenommen, weil wir wissen: Verlängertes Leid ist verstärktes Leid.
    Ich will nicht alles wiederholen, was ich hier in früheren Debatten für meine Fraktion gesagt habe. Wir hatten uns in einem harten Ringen um eine akzeptable Härteregelung zur Entschädigung von NS-Opfern mit der Regierung auf eine Regelung verständigt, deren Zwischenbilanz — ich wiederhole bewußt — ich nur als beschämend bezeichnen kann.

    (Beifall bei der FDP)

    Inzwischen hat die Bundesregierung auf den Wunsch des Bundestages hin — Herr Kollege Waltemathe hat das eben auch angesprochen — ihre Richtlinien in einigen Punkten verbessert. Als ich mein Manuskript schrieb, zögerte ich mit der üblichen Feststellung: Wir sind der Regierung dankbar, daß sie dem Wunsch des Parlaments entsprochen hat. Wem ist eine Regierung eigentlich sonst verpflichtet, wenn nicht dem Wunsch des Parlaments?
    Ich füge hinzu, daß der Regierungsbericht für meine Fraktion und für mich persönlich nicht das letzte Wort sein kann.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Wir erwarten, insbesondere für die Zwangssterilisierten, mehr Rücksichtnahme auf deren Schicksal. Wir wollen deswegen nach wie vor das Facharztprivileg eingeschränkt wissen.
    Meine Damen und Herren, heute geht es im wesentlichen um fünf Punkte. Erstens. Noch einmal — das ist eben deutlich geworden — ist durch einen der Anträge der SPD-Fraktion die Gründung einer Stiftung ins Gespräch gebracht worden, durch die den Härtefällen unter den Opfern des NS-Terrors die Hilfe, die nach Auffassung der Koalition durch die Härtefonds gegeben werden soll, schneller zuteil werden soll.
    Wir haben das Modell einer solchen Stiftung vor Jahr und Tag verworfen. Wir waren, Herr Waltemathe, anderer Auffassung in der Einschätzung dessen, was die Anhörung erbracht hat. Wir haben uns damals für die Härterichtlinien eingesetzt, die jetzt verbessert und praktiziert werden. Heute geht es nicht um die Wiederholung einer früheren Entscheidung. Dabei wäre ich vielleicht, das sage ich ganz offen, nachdenklicher und aufgeschlossener als zu früheren Zeiten. Heute aber die Härteregelung zu ändern und jetzt eine solche Stiftung ins Leben zu rufen, neben den Härterichtlinien, heißt,

    (Waltemathe [SPD]: Nicht neben! Anstatt!)

    Erwartungen zu wecken, die wir nicht befriedigen können,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Was heißt „können"? Könnten wir, wenn wir wollten?)

    heißt, Versprechungen zu geben, die wir nicht einlösen können, heißt letztlich, den Betroffenen Illusionen zu machen, wo nur reale Betrachtung helfen kann.
    Zweitens. Mit einem kleinen Absatz geht die SPD in jenem Antrag darauf ein, daß auch für die jüdischen Verfolgten Möglichkeiten eröffnet werden sollen, in besonderen Härtefällen laufende und nicht nur einmalige Leistungen zu erhalten, wie es für nichtjüdische Verfolgte möglich ist.
    Hier sage ich uneingeschränkt ja zum Gleichbehandlungsgrundsatz, ja dazu, daß auch jüdische Verfolgte in Notlagen nicht nur eine Einmalzahlung bis zu 5 000 DM erhalten sollen, sondern in Einzelfällen auch wiederkehrende Leistungen. Ich hoffe, daß die Verhandlungen mit der Bundesregierung dazu zügig und erfolgreich abgeschlossen werden können. Wir sind ja eigentlich schon längst im Zeitverzug mit dem, was die Gespräche erbracht haben.

    (Beifall bei der Abg. Frau Ganseforth [SPD])




    Lüder
    Drittens. Ein Schwerpunkt der Anträge der SPD und der GRÜNEN betrifft die ungelösten Probleme der Zwangsarbeiter. Ich weiß um die rechtliche, insbesondere völkerrechtliche, und politische Problematik dabei. Ich weiß, daß es eine akzeptable öffentliche Stiftungslösung nicht geben kann. Ich habe auch Gespräche geführt, die eine parlamentarisch zulässige Bewertung nicht ermöglichen. Es waren Gespräche mit denen, die man als Koalitionsabgeordneter fragen muß, wenn man etwas durchsetzen will. Ich sage: Der parlamentarisch stilistische Rahmen reicht nicht aus, um hier auszudrücken, was man empfindet, weil wir keine parlamentarisch zulässigen Ausdrücke haben, um Ekel deutlich zu reflektieren. Meine Damen und Herren, ich will es mit allem Nachdruck sagen: Das, was hier von der Regierung bisher an Nein gekommen ist, das, was wir in diesen Jahren seit der Anhörung 1987 erlebt haben, führt dazu, daß wir deutlicher reden müssen und daß wir mehr machen müssen. Wenn wir jetzt einen Berichtsauftrag formuliert haben, so sollte sich niemand der Illusion hingeben, daß wir es bei dem Bericht bewenden lassen wollen.

    (Beifall bei der FDP)

    Wir wollen den Bericht als Entscheidungsgrundlage haben, um Neues und mehr zu machen. Wir wollen Ihnen auch in der Überlegung entgegenkommen, daß wir in Härtefällen auch etwas für die Zwangsarbeiter tun müssen. Wir können nicht mit zusehen, daß 50 Jahre nach der Zwangsarbeit hier immer noch Härtefälle, Individuen, Menschen auf uns zukommen, uns angucken, uns fragen und uns bitten. Sie sollen nicht bitten müssen, vielmehr müssen wir geben wollen. Dazu muß etwas Privates ermöglicht werden; dazu werden wir auch Anregungen geben.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Als Grundlage dazu erwarten wir den Bericht.
    Viertens. Beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen gibt es einen kleinen Fonds, mit dem relativ wenig Betroffenen mit relativ kleinen Beträgen doch so viel geholfen werden kann. Seit Monaten sehen wir die Unfähigkeit der Beteiligten, gemeinsam eine Lösung zu finden. Der Koalitionsantrag zum Berichtsauftrag soll Druck dafür geben, daß die Bundesregierung auf den Hohen Flüchtlingskommissar zugeht. Dann wollen wir wissen, mit welchen Größenordnungen und Forderungen wir es zu tun haben. Hier ist nicht der Hohe Flüchtlingskommissar der Petent an die Bundesregierung, sondern die Bundesregierung steht seit dem Überleitungsvertrag in der Pflicht, auf den Hohen Flüchtlingskommissar in gleichem Maße zuzugehen und nicht in Sprachlosigkeit zu enden, wenn Opfer auf der Straße stehen und Geld erwarten.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    Fünftens. Ich weiß, daß das, was ich hier gefordert habe, und die Initiativen, die ich hier für meine Fraktion angekündigt habe, auch Geld kosten. Ich weiß, wie schwer es war und welchen persönlichen Einfluß der Bundeskanzler selbst nahm — ich sage sogar: auch nehmen mußte — , bis für die in dieser Legislaturperiode durchgesetzten Härteregelungen ein Geldbetrag von 300 Millionen DM zur Verfügung gestellt wurde. Ich habe aber auch gelernt, daß der Bundesfinanzminister offenbar fiskalisch zu vorsichtig rechnet, wenn es um Angelegenheiten der Wiedergutmachung geht. Anders konnte die erschreckende Fehlkalkulation nicht passieren, daß im letzten Jahr von bereitgestellten 50 Millionen DM nur 1,5 Millionen DM ausgegeben wurden.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Nicht nur bei den angeforderten Mitteln für Härtefälle kalkuliert das Finanzministerium lebensfremd. Ich empfehle allen Kollegen einen Blick auf die jährlichen Veröffentlichungen über die „Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung". Da variiert die Schätzung der zukünftigen Ausgaben von einem Jahr zum anderen nicht etwa um Millionenbeträge.

    (Zuruf von der SPD: Um Milliarden!)

    Die Schätzung der zukünftigen Ausgaben für die Wiedergutmachung variiert in zwölf Monaten um 17 Milliarden DM. Rechnete die Regierung für voraussichtliche künftige Leistungen am 1. Januar 1988 noch mit 22 Milliarden DM, von denen gut 2 Milliarden im Jahr 1988 abgeflossen sind, sprang die Prognose zum 1. Januar 1989 auf sage und schreibe 37 Milliarden DM, ohne daß dies erläutert wurde. Das hieß, man signalisiert, daß wir noch 37 Milliarden DM ausgeben würden. Diese Zahl ist unrealistisch und zu hoch. Die Bundesregierung rechnet mit Leistungen der Wiedergutmachung bis zum Jahr 2030. Den größten Teil machen davon die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz aus.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Die Leute sterben so schnell!)

    Das durchschnittliche Lebensalter der Holocaust-Überlebenden beläuft sich nach einer Berechnung der Knesset zur Zeit auf 67 Jahre. Im Jahre 2030, bis zu dem die Bundesregierung rechnet, wäre danach das durchschnittliche Lebensalter der Opfer 108 Jahre. Die Realitätsferne der Regierungsschätzung liegt damit auf der Hand. Das muß man mal in aller Deutlichkeit sagen. Wir dürfen doch niemandem, weder uns noch den Opfern, vorspiegeln, daß wir noch Milliardenbeträge bereithalten, während wir wissen, daß wir diese nicht ausgeben werden.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

    Ich bitte den Finanzminister: Rücken Sie von diesen fiktiven 17 Milliarden DM, die Sie im letzten Jahr errechnet haben, jetzt 3 Milliarden DM für die Opfer heraus! Denn jetzt brauchen sie sie. Wenn wir 10 % davon jährlich ausgeben, dann haben wir alle Probleme gelöst. Aber spiegeln wir uns nicht etwas vor! Hier muß — Entschuldigung — mit allem Nachdruck deutlich geredet werden. Drei Jahre Arbeit hier bringen uns zur Verzweiflung, aber sie bringen die Opfer nicht weiter. Deswegen sage ich hier: 3 Milliarden DM sind minimal gegenüber dem, was Sie an 17 Mil-harden geschätzten Fiktionen auf den Tisch werfen. Geben Sie diese Summe für die Opfer! Dann helfen



    Lüder
    wir. Dann werden wir unserer geschichtlichen Verantwortung gerecht.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und den GRÜNEN)