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ID1116113800

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    Plenarprotokoll 11/161 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 161. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 Inhalt: Nachruf auf den Bundesminister a. D. Dr. Bruno Heck 12163 A Nachruf auf die frühere Vorsitzende des Petitionsausschusses und Parlamentarische Staatssekretärin Frau Lieselotte Berger . 12163 D Begrüßung des Präsidenten des Reichstags des Königreichs Schweden und einer Delegation 12164 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rappe (Hildesheim) 12164 C Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 12164 C Umbenennung des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen in „Ausschuß für Post und Telekommunikation" 12164 D Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt und zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden (Drucksache 11/4946) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (Drucksache 11/4482) 12164 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 11/5242) 12165 A Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Dr. Blüm, Bundesminister BMA 12165 B Heinemann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 12170 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 12173 C Dreßler SPD 12176 C Hauser (Krefeld) CDU/CSU 12180 A Stratmann GRÜNE 12181 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 12184 A Rappe (Hildesheim) SPD 12187 A Scharrenbroich CDU/CSU 12189 B Frau Frieß GRÜNE 12191 A Heinrich FDP 12192B Weiermann SPD 12193 A Linsmeier CDU/CSU 12195 A Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Martiny, Roth, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz des Lebensmittels Trinkwasser (Drucksachen 11/4293, 11/5179) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 Lennartz SPD 12197 B Frau Garbe GRÜNE 12198D Frau Limbach CDU/CSU 12200 B Grünbeck FDP 12202 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12205 A Frau Blunck SPD 12207 B Kroll-Schlüter CDU/CSU 12209 A Kiehm SPD 12211 C Dr. Göhner CDU/CSU 12213 B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Zweiten Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bauschäden zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Ruf, Dr. Vondran, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Nolting, Zywietz, Frau Dr. Segall, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP: Bauwerkschäden (Drucksachen 11/343, 11/798, 11/4368) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Bericht über Schäden an Gebäuden Zwischenzeitliche Veränderungen und Erfolge bei der Schadensvorbeugung und Schadensbeseitigung — Zusätzliche Maßnahmen — (Drucksachen 11/1830, 11/4368) Ruf CDU/CSU 12214 B Conradi SPD 12216B Dr. Hitschler FDP 12218B Frau Teubner GRÜNE 12219 C Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 12220 C Tagesordnungspunkt 7: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität (Drucksachen 11/4307, 11/5132) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 13 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/4789) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihre Einfuhr aus dritten Ländern (Drucksachen 11/4238 Nr. 2.9, 11/5040) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die viehseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern sowie für ihre Einfuhr aus Drittländern (Drucksachen 11/4337 Nr. 10, 11/5041) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 126 zu Petitionen (Drucksache 11/5185) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 127 zu Petitionen (Drucksache 11/5186) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 128 zu Petitionen (Drucksache 11/5187) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 129 zu Petitionen (Drucksache 11/5188) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/5200) . 12222 A Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NS-Zwangsarbeit" (Drucksache 11/4704) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Politische und rechtliche Initiativen der Bundesregierung gegenüber den Nutznießern der NS-Zwangsarbeit (Drucksache 11/4705) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Individualentschädigung für ehemalige polnische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter der NS-Herrschaft durch ein Globalabkommen (Drucksache 11/4706) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 III d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NS-Unrecht" (Drucksache 11/4838) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Aufstockung des Härtefonds für Nationalgeschädigte beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Drucksache 11/4841) f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für Zwangsarbeit" (Drucksache 11/5176) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verbesserung der in den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vorgesehenen Leistungen und Erleichterungen bei der Beweisführung (Drucksache 11/5164) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU und des Abgeordneten Lüder und der Fraktion der FDP: Bericht über private Initiativen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs (Drucksache 11/5254) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU und des Abgeordneten Lüder und der Fraktion der FDP: Bericht über den Härtefonds für Nationalgeschädigte beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Drucksache 11/5255) Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 12223D, 12232A Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 12225 C Waltemathe SPD 12228 A Lüder FDP 12230A Lambinus SPD 12232 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12233 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 12234 A Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 12235 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kittelmann, Wissmann, Frau Geiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Ost-West-Wirtschaftsbeziehungen (Drucksachen 11/1553, 11/2260) Kittelmann CDU/CSU 12240 D Dr. Gautier SPD 12243 C Funke FDP 12246B Stratmann GRÜNE 12247 B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 12250B Vahlberg SPD 12251D Lattmann CDU/CSU 12254 B Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. November 1987 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Drucksachen 11/4028, 11/4819) Seesing CDU/CSU 12256 C Singer SPD 12257 A Irmer FDP 12258 C Meneses Vogl GRÜNE 12259 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 12260 B Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 124 zu Petitionen (Drucksache 11/5151) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 125 zu Petitionen (Drucksache 11/5152) Frau Garbe GRÜNE 12261 B Frau Dempwolf CDU/CSU 12261 D Frau Ganseforth SPD 12262D, 12264 B Funke FDP 12263D, 12267 C Frau Limbach CDU/CSU 12265 D Frau Nickels GRÜNE 12267 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Alpentransitverkehr und seine Auswirkungen auf die Umwelt (Drucksachen 11/4099, 11/4949) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 Weiss (München) GRÜNE 12268 C Oswald CDU/CSU 12270B Bamberg SPD 12272 B Gries FDP 12274 B Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV 12276D Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wartenberg (Berlin), Dr. Penner, Dr. Nöbel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Datenschutzrechtliche Anforderungen an das Schengener Informationssystem (S.I.S.) (Drucksache 11/5023) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Datenschutzrechtliche Probleme einer Europäischen Fahndungsunion (Drucksache 11/5245) Graf SPD 12277 C Dr. Blens CDU/CSU 12279B Such GRÜNE 12279 D Lüder FDP 12281 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 12281 D Wüppesahl (fraktionslos) 12282 C Nächste Sitzung 12283 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12285* A Anlage 2 Deutsch-sowjetische Erklärung über die Nichtigkeit des Hitler-Stalin-Pakts MdlAnfr 7 22.09.89 Drs 11/5225 Jäger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 12285* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 12163 161. Sitzung Bonn, den 28. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89 Antretter SPD 29. 09. 89 * Bindig SPD 29. 09. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89 * Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89 Engelhard FDP 29.09.89 Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89 * Fellner CDU/CSU 29.09.89 Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 * Gallus FDP 29.09.89 Gansel SPD 29.09.89 Dr. Geißler CDU/CSU 28. 09. 89 Genscher FDP 29.09.89 Gerstein CDU/CSU 29.09.89 Häfner GRÜNE 29.09.89 Hasenfratz SPD 29.09.89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 Höffkes CDU/CSU 29.09.89 * Ibrügger SPD 29.09.89 Irmer FDP 29. 09. 89 * Jaunich SPD 28.09.89 Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89 Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 * Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89 * Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 29. 09. 89 Lenzer CDU/CSU 28. 09. 89 * Frau Luuk SPD 29. 09. 89 * Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 * Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 * Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89 Pfeifer CDU/CSU 28.09.89 Pfuhl SPD 29. 09. 89 * Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89 * Repnik CDU/CSU 28.09.89 Reuschenbach SPD 29.09.89 Rixe SPD 29.09.89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Roth SPD 29.09.89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89 Schäfer (Mainz) FDP 28. 09. 89 Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 * Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 * von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 * Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Soell SPD 29. 09. 89 * Steiner SPD 29. 09. 89 * Stobbe SPD 29.09.89 Dr. Struck SPD 29. 09. 89 Tietjen SPD 29.09.89 Frau Trenz GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89 Vosen SPD 29.09.89 Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89 Westphal SPD 29.09.89 Frau Würfel FDP 29. 09. 89 Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 ' Anlage 2 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/5225 Frage 7): Gibt es Gespräche oder schon Verhandlungen der Bundesregierung mit der sowjetischen Regierung über eine gemeinschaftliche Erklärung der Ex-tunc-Nichtigkeit des verbrecherischen Hitler-Stalin-Pakts vom 23. August 1939 einschließlich seiner geheimen Zusatzprotokolle, und wie beurteilt die Bundesregierung ein solches Vorhaben, etwa im Hinblick auf den Prager Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei über das Münchner Abkommen vom 29./30. September 1938? Den ersten Teil der Frage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung hat mit der sowjetischen Regierung keine Gespräche über eine Erklärung zu den Abmachungen vom 23. August 1939 und vom 28. September 1939 geführt. Zum zweiten Teil der Frage antworte ich wie folgt: Zu einer gemeinschaftlichen Erklärung besteht derzeit kein Anlaß. Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zum Hitler-Stalin-Pakt wiederholt zum Ausdruck gebracht. Der Bundeskanzler hat am 1. September 1989 erklärt, daß die Vereinbarungen von 1939 für die Bundesrepublik Deutschland nicht rechtsgültig sind und daß wir aus dem Pakt selbst und aus seinen Zusatzvereinbarungen keinerlei Rechtfertigung für nachfolgende Völkerrechtsverstöße des Deutschen Reiches und der Sowjetunion herleiten. Zu verweisen ist auch auf die Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Graf Huyn (Drucksache 11/4725) am 2. Juni 1989. Die Haltung der Bundesregierung ist damit klar zum Ausdruck gekommen. Anders als etwa bei Artikel I des Prager Vertrags besteht kein vertraglicher Regelungsbedarf.
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    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 10 Millionen Menschen wurden unter der NS-Herrschaft zur Zwangsarbeit verpflichtet, die auch das Europäische Parlament heute richtig als „Sklavenarbeit" kennzeichnet. Niemand, der heute über 55 Jahre alt ist und hier lebt, kann sagen, er habe davon nichts gewußt. Unter unsäglichen und erniedrigenden und demütigenden Bedingungen haben Frauen und Männer in der Landwirtschaft, in den Kommunen, in den Firmen mit den illustren Namen von deutschem Weltruf, in den Arbeitslagern und KZs ihre Arbeitskraft einsetzen müssen. Psychische Schäden haben alle aus dieser Zeit davongetragen, gesundheitliche viele, nicht wenige sind jenem Programm der „Vernichtung durch Arbeit" zum Opfer gefallen. Zwangsarbeit war die alltäglichste, die hautnaheste, die jedermann in jedem Dorf, in jeder Stadt einsehbare Form des NS-Unrechts.
    Nach der Kapitulation legte das Nürnberger Tribunal der Siegermächte fest, daß eine Verpflichtung zum Schadenersatz für Zwangsarbeit und Deporta-



    Frau Dr. Vollmer
    tion für das deutsche Reich bestünde. Man hätte also annehmen können, daß es gar keine Rückkehr der beiden deutschen Staaten in die Völkergemeinschaft hätte geben dürfen, ohne daß die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter zumindest eine Entschädigung für die ihnen von deutschen Firmen und Kommunen zugefügten Quälereien durch Arbeit erhalten hätten. Aber das Gegenteil geschah, und wir haben uns heute zu fragen: Wie kam es eigentlich dazu, daß diese Frage nicht ein einziges Mal auf den Tisch dieses Hohen Hauses gekommen ist? Wie kam es, daß niemals darüber diskutiert wurde, daß das sogenannte Wirtschaftswunder und der traumhafte Aufschwung deutscher Firmen zur Weltspitze eine sehr, sehr blutige Vorgeschichte haben? Es ging um das Eingeständnis einer Schuld, einer millionenfachen Ausbeutung, und es ging immer um sehr viel Geld.
    Die Bundesrepublik, oder besser: die Bundesregierung und die betreffenden Firmen waren in den Jahren der Gründung dieser Republik nicht bereit, diese dunkle, diese brutale Seite der Rechtsnachfolgerschaft des Deutschen Reiches anzutreten, die sie doch auf der Sonnenseite so gern für sich in Anspruch nahmen. Nichts drückt dies so deutlich aus wie die Verankerung des Territorialitätsprinzips in den Entschädigungsgesetzen. So brutal das ist: Wer nicht Deutscher war oder es nicht mehr sein wollte, wozu es gute Gründe gab, der war und blieb von allen Entschädigungsleistungen ausgeschlossen.
    Weiterhin hat man Wert darauf gelegt, Entschädigungszahlungen überhaupt nur gegenüber den Weststaaten zu erwägen, obwohl bekanntlich die meisten Opfer des Nationalsozialismus in Osteuropa leben.
    Den Zwangsarbeitern schließlich hat man das ihnen zugefügte Unrecht überhaupt ganz und gar bestritten. Es sei gar kein NS-Unrecht gewesen, so hieß es noch in späten Berichten der Bundesregierung, sondern es habe nur der Kriegswirtschaft gedient, sie zu erhöhtem Arbeitseinsatz zu zwingen, und das sei schließlich bei allen Kriegen normal. Diese abenteuerliche Rechtsauffassung wurde schließlich sogar noch vom Bundesgerichtshof aufrechterhalten und bestätigt, ein weiteres Beispiel dieser gigantischen Selbstentlastungskampagne der deutschen Justiz.
    Eines fällt auf: Die Bundesrepublik stand allein da mit ihrer Rechtsauffassung, Zwangsarbeit sei kein NS-Unrecht, ja sie war sogar von seiten der westlichen Siegermächte als Bedingung der Souveränität ausdrücklich aufgefordert worden, den Opfern der NS-Herrschaft eine Entschädigung für die an ihnen begangenen Verbrechen zu erbringen.
    Im Februar 1953 wurde das legendäre Londoner Schuldenabkommen mit den Weststaaten geschlossen. Auf dieses beruft sich die Bundesregierung seitdem notorisch und unbeirrt. Und das hat ungeheures Unrecht verursacht.
    Die Aussage, die Bundesrepublik sei durch das Londoner Schuldenabkommen gehindert, Zahlungen an Zwangsarbeiter vorzunehmen, ja sie würde sozusagen vertragsbrüchig gegenüber den anderen Staaten, ist eine gigantische Lüge und Betrügerei, eine der größten unserer Nachkriegsgeschichte. Sie ist nicht einmal durch den Wortlaut des Abkommens gerechtfertigt. Sie stellt es geradezu auf den Kopf.
    Das Abkommen nämlich stellt zunächst nichts mehr dar und wollte nichts mehr sein als eine Übergangsregelung. Es war von allen Beteiligten beabsichtigt, die Bundesrepublik nicht in einem Schlag mit einer solchen Fülle von finanziellen Forderungen zu überschütten, daß ihre Volkswirtschaft darunter zerbrechen würde. Dahinter steckt immerhin eine realistische Einschätzung des wirklichen, gigantischen Umfangs der von Deutschen verursachten Schäden und Verbrechen. Das Londoner Schuldenabkommen sollte deswegen der Bundesrepublik zunächst ermöglichen, eine „blühende Volksgemeinschaft" innerhalb der westlichen kapitalistischen Wirtschaftssysteme zu werden. Gleichwohl bezog es sich allein auf reparationsrechtliche Forderungen, wozu nach Auffassung der Weststaaten die Zwangsarbeit nicht gehörte.
    Daß wir mit dieser Auffassung richtig liegen, läßt sich allein daraus ersehen, daß wenige Jahre später, im Jahre 1956/57, die Weststaaten nun erneut an die Bundesregierung herantraten, um ihren Anteil der Entschädigung für die bei ihnen lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter zu beantragen. Am 21. Juni 1956 sah sich die Bundesregierung Bleichlautenden Noten von immerhin acht Weststaaten gegenüber, die eine Entschädigung verlangten. In den folgenden Jahren schloß dann auch die Bundesregierung mit diesen Weststaaten mehrere Globalverträge und fand dabei einen historischen Kompromiß.
    Im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes wurde zwar die Zwangsarbeit nicht entschädigt, aber die Weststaaten konnten aus den mit ihnen geschlossenen Globalabkommen an ihre Bürger Zahlungen leisten. Dieses Faktum war der Bundesregierung auch bekannt, ja es wurde von den Hofberichterstattern des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich bestätigt.
    Die im Londoner Schuldenabkommen aufgetragenen Belastungen waren schon nach wenigen Jahren abgegolten, ja man war sogar froh, durch vorzeitige Tilgungen den hohen Devisenüberschuß abtragen zu können. Mit uns ging es also aufwärts, immerzu brutal aufwärts. Und je reicher wir wurden, um so weniger waren wir bereit zu zahlen. Die historische Absicht des Londoner Schuldenabkommens, die „blühende Volksgemeinschaft" bei uns, war längst erfüllt. Jetzt aber wurde es für deutsche Politiker erst gerade lukrativ, immer wieder auf dieses Abkommen verweisen zu können. Hätten wir es nicht damals schon gehabt, wir hätten es regelrecht erfinden müssen.
    Seit wir, die GRÜNEN, die ersten Initiativen in bezug auf Zwangsarbeit gemacht haben — und dies ist inzwischen schon unsere dritte — , wurde uns von wohlmeinenden Politikern aller Fraktionen immer zugeflüstert: Laßt das Ding lieber ruhen, es kommt uns doch zu teuer. Ich finde, es ist heute endlich an der Zeit, mit dieser historischen Lüge, mit diesem wohlmeinenden Einverständnis in den Betrug von Menschen und ihrer Rechte zu brechen. Der Deutsche Bundestag muß erklären: Zwangsarbeit war NS-Unrecht und begründet damit einen Anspruch auf Entschädigung.



    Frau Dr. Vollmer
    Dabei sind zwei Dimensionen des Unrechts deutlich zu unterscheiden: das Unrecht, das durch die Verschleppung und Inhaftierung Haftschäden hervorgerufen hat, und die Forderung, einbehaltenen Lohn zu entschädigen. Diese letzte Forderung trifft den Staat und die Privatwirtschaft in gleicher Weise, denn beide haben sich durch die Zwangsarbeit erheblich bereichert.

    (Beifall bei der SPD)

    An beide muß man deswegen auch herantreten, wenn man wirklich mindestens eine symbolische Entschädigung will. Um nichts anderes handelt es sich nämlich bei unserem Antrag: Es geht im Grunde genommen nur noch um eine symbolische Entschädigung, allerdings mit einem ökonomischen Kern. Deswegen finden wir so viel Widerstand. Wir sind längst darüber verzweifelt, bei den Kräfteverhältnissen in diesem Bundestag eine nur annähernd angemessene Entschädigung zu erreichen.
    Es ist deswegen besonders schäbig und ausweichend, es ist die alte Verzögerungstaktik, wenn die Regierungskoalition jetzt einen Bericht der Bundesrepublik zu den privaten Initiativen fordert, durch die Zwangsarbeiter eine ärmliche Lohnnachzahlung erhalten haben. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, Sie sollten einmal das Buch „Lohn des Grauens" von B. Ferencz lesen, um zu sehen, wie entsetzlich es war, wenn einzelne versucht haben, ihr Recht durchzusetzen, und dabei immer wieder im Nichts gelandet sind.
    Unser Ansatz ist folgender: Der Bund selbst muß in Vorkasse treten und mit rechtlichen und politischen Mitteln versuchen, von den Firmen das Geld einzufordern, um das Stiftungsvermögen vorzufinanzieren. Wir wollen aber auch nicht, daß Zahlungen wiederum nur an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter gehen. Die Mehrzahl der Anspruchsberechtigten lebt heute noch in den Ländern Osteuropas. Für diese Menschen, die bisher von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen waren, haben wir beispielhaft die Bürger Polens genannt. Für alle diese besteht nicht nur eine besondere historische Verpflichtung gerade heute; viele leben auch in bitterster Armut. Deswegen wollen wir auch keine Schlechterstellung der ausländischen NS-Opfer, wie es der SPD-Antrag in der jetzigen Form vorsieht.
    Der von uns genannte finanzielle Beitrag schließt zivilrechtliche Prozesse ausdrücklich keineswegs aus. Er will aber bewußt den Ausbau eines neuen bürokratischen Apparates vermeiden, der den Betroffenen mit komplizierten Berechnungen und Beweisverfahren ihre Ansprüche wiederum bestreitet und kleinlich zumißt.
    In unserem Entwurf sind die notwendigen rentenrechtlichen Verbesserungen für die Zwangsarbeiter noch nicht enthalten. Wir werden aber in allernächster Zeit eine Initiative im Rahmen des Rentenreformgesetzes starten, um auch hier das Notwendige nachzuholen.
    Ich sehe, daß überall an einer großen Koalition gebastelt wird. Wenn Sie in den Beratungen über die Rentenreform schon so viele sind und sich in so großer Gemeinsamkeit befinden, könnten Sie vielleicht die kleine Freundlichkeit haben, die Zwangsarbeiter wenigstens in der Rentenversicherung soweit zu berücksichtigen, daß diese schrecklichen Jahre bei ihrer armseligen Altersrente nicht als Null-Bilanz zu Buche schlagen, wie es zur Zeit der Fall ist. Im Augenblick ist es nämlich so, daß ihnen für diese Jahre nicht einmal diese Zeit bei ihrer Rente angerechnet wird.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Professor Wisniewski.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Roswitha Wisniewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die unbegreiflichen Unrechtstaten nationalsozialistischer Machthaber an Deutschen und Ausländern sind auch heute noch, 50 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkrieges, bittere Realität. Viele der Opfer von Inhaftierung in Konzentrationslagern, Verschleppung, Zwangsarbeit unter menschenunwürdigen Bedingungen, Vertreibung, Ermordung naher Angehöriger, Zwangssterilisation und Verfolgungen aller Art sind noch unter uns.
    Wir können das Geschehene nicht ungeschehen machen. Aber wir können Zeichen unserer tiefen Betroffenheit setzen und das erlittene Leid mildern. Dem dient die Wiedergutmachungsgesetzgebung, die gleich nach Kriegsende im Jahre 1946 einsetzte.
    Neben den immer wieder erschreckenden Zahlen, die das Vernichtungswerk der Nationalsozialisten kennzeichnen, sind es gerade die Einzelschicksale, die betroffen machen. Das geschieht etwa, wenn man in dem Band „Verjagt, ermordet. Zeichnungen jüdischer Schüler von 1936 bis 1941" blättert und so erschütternde Bilder wie etwa jenes anschaut, das „Hiob" genannt ist und das zeigt, wie ein Mensch seine Qual hinausschreit. Es scheint ein Kind zu sein. Ilse Marx war Schülerin der 9. Klasse, als sie dieses Bild im Jahre 1936 malte.
    Es gibt andere Bilder, die ebenso erschütternd sind, etwa das von Spinn-Conradts „Stadtbild: Von hier aus deportiert". Von einer Litfaßsäule lächelt scheu eine alte Frau, wie um Nachsicht und Erbarmen bittend. Im Hintergrund ist der Bahnhof Düsseldorf-Bilk zu sehen, von dem die Deportationszüge abgingen.
    Das bekannt Gemälde von Nußbaum — das übrigens im historischen Museum in Berlin zu sehen sein wird — zeigt eine jüdische Familie, der Vater im jüdischen Trauergewand, und auch alle anderen blicken der Ausweglosigkeit entgegen.
    Allen diesen genannten Bildern gemeinsam sind die unendlich traurigen Augen der Menschen, die lebten und fühlten wie wir alle und die nur wegen ihrer Abstammung einer gnadenlosen Ideologie und den von ihr verblendeten Menschen zum Opfer fielen. Ich erinnere an diese Bilder deshalb, weil ich glaube, daß wir in Zukunft noch stärker als bisher auch eine Art der geistigen Wiedergutmachung versuchen müssen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Vielleicht fangen wir langsam mit dem Materiellen an!)




    Frau Dr. Wisniewski
    Solche Bilder wie diese und ihre Botschaften müssen stärker bekanntgemacht werden, und die kulturellen Einrichtungen, die uns bewußt machen, daß diese geistigen Werke vorhanden sind, müssen besser gefördert werden. Es ist ein ungeheurer geistiger Verlust, der unserem Volk durch die Vertreibung so vieler hochbegabter Menschen entstanden ist. Natürlich sind diese Bilder auch eine Mahnung an das, was wir im Moment tun müssen, nämlich an das Bemühen, die Wiedergutmachung, die finanzielle Wiedergutmachung, fortzuführen und zu verbessern.
    Auch die heute hier zur Beratung anstehenden Vorlagen sind Ausdruck dieses Bemühens, aus der historischen Verantwortung für das geschehene Unrecht heraus für die Betroffenen Hilfe zu leisten, um die Leiden wenigstens etwas zu mildern; ungeschehen kann niemand von uns das Geschehene machen, und finanzielle Entschädigung kann weitgehend nur Zeichen sein für den guten Willen, der hinter diesem Bemühen um Wiedergutmachung steht. Mitleid und Betroffenheit, die wohl jeden immer erneut befallen, der sich mit diesem Geschehen konfrontiert sieht, dürfen nicht daran hindern, die politisch notwendigen Maßnahmen der Wiedergutmachung nüchtern und sachlich zu erörtern. Dafür bitte ich um Verständnis.
    In der heutigen Debatte werden ein Gesetzentwurf und Anträge beraten, die drei Komplexe des breitgefächerten Bereichs der Wiedergutmachung ansprechen. Den ersten Komplex bildet die grundsätzliche Gestaltung der Wiedergutmachungsleistungen nach dem BEG-Schlußgesetz von 1965. Es geht um die Frage, ob es weiterhin Fonds geben soll, aus denen Leistungen für Härtefälle erbracht werden können, oder ob zu diesem Zweck eine Stiftung eingerichtet werden soll. Den zweiten Komplex bildet die Frage der Entschädigung für Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs. Hinzukommen als dritter Komplex Härteleistungen für Personen, die unter der NS-Gewaltherrschaft aus Gründen ihrer Nationalität unter menschenrechtswidrigen Bedingungen Zwangsarbeit leisten mußten. Die Entschädigung dieser Gruppe der national Geschädigten, wird durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen abgewickelt.
    Zum zuerst genannten Komplex der grundsätzlichen Gestaltung der gegenwärtigen Wiedergutmachungsregelungen ist festzuhalten, daß der Deutsche Bundestag schon mehrfach mit Anträgen der derzeitigen Oppositionsfraktionen auf Einrichtung einer Stiftung befaßt war. Einen ersten Vorstoß unternahm die SPD-Fraktion im Jahre 1978 mit einem Gesetzentwurf, der jedoch nicht bis zur Verhandlung ins Plenum gelangte. Nach diesem Vorschlag sollte eine Stiftung eingerichtet werden, die mit 150 Millionen DM — verteilt auf drei Jahre — ausgestattet sein sollte. Dieser Vorschlag fand bei dem damaligen SPD-Bundeskanzler, Helmut Schmidt, keine Unterstützung, und es waren vermutlich dieselben Gründe, die auch heute noch Gültigkeit besitzen, die dieser Ablehnung zugrunde lagen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Nennen Sie doch einmal die Gründe! Es war zu teuer, oder?)

    Statt einer Stiftung wurden 1980 und 1981 — also in den Zeiten der sozialliberalen Koalition — Ergänzungsregelungen durch Wiedergutmachungsfonds begonnen, die heute noch bestehen und weiter ausgebaut werden.
    In der 10. und 11. Legislaturperiode wurden die Pläne zur Errichtung einer Stiftung von den jetzigen Oppositionsfraktionen erneut aufgegriffen. Diesmal lehnten die Koalitionsfraktionen diese Vorschläge ab und entschlossen sich, die Fondslösung weiterzuführen. Der Deutsche Bundestag hat sich also bereits mehrmals gegen Stiftungslösungen entschieden und ist auf dem Weg geblieben, der mit den Fondsgründungen von 1980 und 1981 eingeschlagen wurde.
    Erlauben Sie eine Zwischenbemerkung: Diese wenigen Daten aus der langen Geschichte der Wiedergutmachungsbemühungen des Deutschen Bundestages

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Eine lange Tragödie!)

    zeigen etwas, das angesichts der belastenden Vorgänge, mit denen wir uns hier auseinandersetzen müssen, besonders wichtig ist: Es gibt eine über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg bestehende Kontinuität der Wiedergutmachungsarbeit des Deutschen Bundestages, und dies sollte auch in Zukunft so bleiben. Bei dem verhängnisvollen Teil unserer Geschichte, der Wiedergutmachung erfordert, muß der Parteienstreit vermieden werden.

    (Zuruf der Abg. Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP])

    Aber jetzt zur Gegenwart: Durch Beschluß des Deutschen Bundestages vom 3. Dezember 1987 wurden weitere 300 Millionen DM für Wiedergutmachungsleistungen zur Verfügung gestellt. Dadurch wurde es der Bundesregierung möglich, die 1980 und 1981 erlassenen Härteregelungen für jüdische und für nichtjüdische Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes weiterzuführen und teilweise zu verbessern.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: 300 Millionen DM wurden bereitgestellt; 1,6 Millionen DM wurden ausgegeben!)

    — Das bedauern auch wir, Frau Vollmer. Das war aber gerade der Anlaß dafür, daß wir gemeinsam Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet haben.
    Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluß vom 21. Juni 1989 die Bundesregierung um Prüfung der Frage gebeten, ob die Richtlinien für diesen Härtefonds in einigen Punkten verbessert werden können.
    Dem nun vorliegenden Bericht der Bundesregierung auf Drucksache 11/5164 können wir entnehmen, daß die Bundesregierung den Empfehlungen, die vom Unterausschuß Wiedergutmachung erarbeitet und vom Innenausschuß übernommen wurden, gefolgt ist. Dabei ist vor allem erfreulich, daß bereits jetzt — ab 1. Juli 1989 — bei der Festsetzung der laufenden Leistung ein Freibetrag in Höhe von 300 DM angesetzt wird und daß der Grad der Behinderung als Voraussetzung für den Nachweis eines nachhaltigen Gesundheitsschadens, auf Grund dessen Zwangssterili-



    Frau Dr. Wisniewski
    sierten laufende Leistungen gewährt werden können, von mindestens 40 % auf mindestens 25 % abgesenkt wird. Das sind wesentliche Verbesserungen. Sie haben sich in der kurzen Zeit, in der sie jetzt praktiziert werden, bereits positiv ausgewirkt. Wie ich höre, liegen inzwischen 80 Bewilligungsschreiben für Renten für Zwangssterilisierte vor. Das ist eine positive Entwicklung. Dennoch kann sie natürlich nicht als ausreichend bezeichnet werden. Weiterer Einsatz für die vielen alten und kranken Menschen ist dringend erforderlich.
    Doch sei an dieser Stelle allen Beteiligten, den Kolleginnen und Kollegen in den zuständigen Bundestagsgremien, dem Bundesfinanzminister und seinen Beamten, den unermüdlich um Hilfe bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auskunftsstelle und der Oberfinanzdirektion Köln, vor allem aber auch Frau Nowack und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern vom Verband der Zwangssterilisierten ausdrücklich Dank gesagt für den erreichten kleinen Fortschritt.

    (Beifall der Abg. Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP]: — Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜNE])

    Wie gesagt: Das Erreichte ist noch nicht zufriedenstellend. Wir sollten vor allem weiterhin nach Wegen suchen, die es ermöglichen, auf die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens zur Feststellung des Grades der Behinderung bei Zwangssterilisation zu verzichten.

    (Zuruf von der SPD: Sehr wahr! — Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Sie haben doch die Mehrheit! Tun Sie es doch!)

    Dieser Punkt sollte im Zentrum der kommenden Beratungen stehen. Andere Petita, die ich hier nicht aufzählen will, kommen hinzu, auch in anderen Bereichen der Wiedergutmachung.
    Jedenfalls aber ermutigen diese durch die Nachbesserung der Richtlinien erreichten Fortschritte dazu, die bisherigen Härtefondslösungen beizubehalten und sie weiter zu verbessern, dies vor allem im Hinblick darauf, daß den zumeist alten Menschen, die auf eine Entschädigung warten, schneller geholfen werden muß.
    Die von der SPD-Fraktion geforderte generelle Umstellung auf eine Stiftungs-Lösung erscheint gerade auch angesichts dieser positiven Ansätze nicht ratsam, zumal, wie ein Blick in den Antrag der SPD zeigt, auch eine Stiftung nicht ohne Richtlinien auskommt und den bisherigen Gesetzgebungsrahmen nicht negieren kann.
    Der zweite hier zu erörternde Komplex, die Wiedergutmachung für Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs, ist während der letzten Monate durch zahlreiche Gedenkveranstaltungen und Veröffentlichungen in das Bewußtsein vieler Menschen getreten. Zwischen 1941 und 1945 setzte das NS-Regime insgesamt knapp 8 Millionen Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge für die Aufrechterhaltung der deutschen
    Kriegswirtschaft — zum Teil unter unmenschlichen Bedingungen — ein.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Übrigens auch Zivilpersonen!)

    Der Bericht der Bundesregierung vom 31. Oktober 1986 gibt bereits darüber Auskunft, in welchen Fällen Zwangsarbeiter Entschädigungen erhalten konnten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche ehemaliger ausländischer Zwangsarbeiter können gemäß dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 nicht erfüllt werden.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das ist nun wirklich eine widerlegte Lüge! Das mit dem Schuldenabkommen stimmt nicht!)

    An dieser klaren Rechtsposition werden die vorgelegten Anträge der Oppositionsfraktionen wohl nichts ändern können.
    Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß private Initiativen ergriffen worden sind, um zur Wiedergutmachung des Unrechts auch an diesen Menschen beizutragen. Und es muß überlegt werden, ob diese privaten Initiativen nicht erweitert werden können.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Haben Sie einmal die Summe ausgerechnet, wieviel das war? Das ist wirklich beschämend!)

    Es gibt mehrere große deutsche Unternehmen, die Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe geleistet haben, etwa an jüdische Organisationen, wie dem schon genannten Bericht der Bundesregierung zu entnehmen ist. Um aber einen besseren Überblick über die besondere Rechtslage, die vielfältigen Probleme, aber auch die privaten Initiativen in diesem Bereich zu erhalten, fordern die Koalitionsfraktionen von der Bundesregierung einen ausführlichen Bericht als Grundlage für die weiteren Beratungen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Immer dieselbe Taktik: noch ein Bericht, noch eine Debatte — ablehnen und nächster Bericht!)

    — Aber, liebe Frau Vollmer, manchmal haben die Berichte uns doch schon gewaltig weitergeholfen. Warten wir es doch einmal ab!

    (Widerspruch bei den GRÜNEN)

    — Gut, vielleicht nur ein wenig weitergeholfen.
    Auch die Probleme, die im Zusammenhang mit den Nationalgeschädigten stehen, bedürfen einer eingehenden Darstellung in einem Bericht der Bundesregierung. Diese Forderung der Koalitionsfraktionen bleibt auch dann bestehen, wenn die Erfüllung des Petitums des Antrags, den diesbezüglichen Härtefonds beim Hohen Flüchtlingskommissar um 2 Millionen DM aufzustocken, inzwischen durch den Bundesfinanzminister erfreulicherweise in Aussicht gestellt worden ist.
    Lassen Sie mich schließen mit den Worten Edzard Reuters, des Vorstandsvorsitzenden der Daimler-Benz AG, und es ist erschreckend, zu wissen, daß Ende 1944 bei der Daimler-Benz AG 29 500 Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen beschäftigt waren. Angesichts dieser Zahl sagt Edzard Reuter:



    Frau Dr. Wisniewski
    Es gibt keine materielle Entschädigung für das, was in der Zeit des Nationalsozialismus geschehen ist.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Na ja, man könnte es ein bißchen versuchen! Gerade Herr Reuter könnte das sehr wohl!)

    Er nannte die 20 Millionen DM, die der Konzern den ehemaligen Zwangsarbeitern indirekt zukommen ließ,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Ein Bettelgeld!)

    „keine Entschädigung, sondern eine Geste in Würdigung des Schicksals der Betroffenen".
    Sicher kann man mehr tun. Es wird zu fragen und zu überlegen sein, in welcher Weise hier am besten geholfen werden kann. Jedenfalls werden die Beratungen über die hier eingebrachten Vorlagen in dem Bewußtsein der historischen Verantwortung, in der wir alle stehen, zu führen sein.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion empfiehlt die Überweisung der Vorlagen an die Ausschüsse und die Annahme der Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)