Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln jetzt das zweite wichtige Gesetz, wie der Kollege Baum mit Recht vorgetragen hat. Gemäß der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahre 1987 wird auch dieses Gesetz, das für unsere Bevölkerung wichtig ist, zügig verabschiedet.
Meine Damen und Herren der Opposition, Sie wundern sich doch im Grunde sehr darüber, daß es uns im Umweltbereich gelingt, noch in dieser Legislaturperiode ein wichtiges Gesetz nach dem anderen zu verabschieden.
Der Bundesumweltminister hat mit dieser Vorlage ein weiteres Versprechen verwirklicht. Wir haben alle vor einem Jahr intensiv über die Schäden in der Nord- und Ostsee diskutiert. Eine Ursache neben anderen für die rapide und dramatische Verschlechterung der Verhältnisse in der Nord- und Ostsee lag und liegt in der viel zu hohen Nährstoffeinleitung. Der Bundesumweltminister hat damals — wir haben darüber diskutiert — einen Zehn-Punkte-Katalog vorgelegt, dem Sie im Grunde zugestimmt haben und den Sie im Grunde auch als realistisch, richtig und notwendig anerkannt haben. Zu diesem Katalog gehört, daß die Einleitung von Phosphor und Stickstoff in unsere Gewässer verringert wird. Gerade diese Stoffe bewirken die Vermehrung der Algen und die bösen Folgen, die wir leidvoll zu beobachten hatten.
Die Opposition wird zu diesem Gesetz sicher sagen, die Novelle zum Abwasserabgabengesetz komme zu spät und biete zu wenig.
Ich würde mir sehr genau überlegen, diesen Satz zu sagen. Er stimmt nämlich inhaltlich überhaupt nicht. Die Novelle kommt zum richtigen Zeitpunkt und auch mit den richtigen Akzenten.
Jede Novelle — Herr Kollege Kiehm, das wissen Sie als alter Fahrensmann doch viel besser —
bedarf der Vorbereitung, bedarf der Prüfung,
ob der Stand der Technik eine Verwirklichung zuläßt. Diese vorbereitenden Arbeiten sind abgeschlossen. Das Gesetz kommt also zum richtigen Zeitpunkt und wird greifen.
Was sieht das Gesetz vor? Erstens. Die Anforderungen an Abwassereinleitungen werden verschärft. Zweitens. Für erhöhte Abgaben muß der Einleiter zahlen. Drittens. Die Einleiter von Abwässern werden angehalten, zum Schutz der Gewässer zu investieren und die errichteten Anlagen auch nachträglich sorgfältig zu betreiben und zu unterhalten.
Künftig muß deshalb für Phosphor und Stickstoff eine Abwasserabgabe gezahlt werden. Der Abgabesatz wird in zwei Schritten erhöht — das ist das Wesentliche — : zum 1. Januar 1991 nach Inkrafttreten des Gesetzes und nochmals zum 1. Januar 1993, jeweils um 10 DM auf insgesamt 60 DM.
— Verehrte Frau Garbe, Sie wissen es vielleicht nicht
— deswegen sage ich es; auch die SPD-Fraktion wird noch darauf herumtrommeln und sagen: zu spät und zu wenig. Wir brauchen den Gleichklang zwischen Ökonomie und Ökologie. Wir können wirklich nicht immer nur die Maßnahmen sehen, die ökologisch wünschenswert sind, sondern wir brauchen die Technik, um ökologische Maßnahmen greifen zu lassen.
Wir sollten anerkennen, daß vor allen Dingen die chemische Industrie durch dieses Gesetz ganz erheblich belastet wird. Wir sagen ja zu dieser Belastung. Wir meinen, daß das zumutbar ist, daß unsere Bevölkerung einen Anspruch darauf hat. Man muß aber wissen, daß es eine Belastung ist. Es gibt daher warnende Äußerungen aus der Industrie, gerade auch aus der chemischen Industrie.
Meine Damen und Herren, in den letzten Monaten
— die Diskussion dauert an — ist intensiv über Umweltsteuern und Umweltabgaben diskutiert worden. Diese Abgabe in diesem Gesetz ist marktwirtschaftlich. Sie erhöht kaum die Staatsquote, aber sie bringt ein Instrumentarium zur Geltung, um den Verursacher, um den Einleiter zu verantwortlichen Maßnahmen zu veranlassen.
Auch dieses Gesetz werden wir zügig aber ausführlich im Umweltausschuß und in anderen Ausschüssen beraten und in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung bringen.