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ID1115912500

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    Plenarprotokoll 11/159 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 159. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. September 1989 Inhalt: Ausscheiden der Abg. Frau Unruh aus der Fraktion DIE GRÜNEN 12067 A Erweiterung der Tagesordnung 12067 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes sowie eines Antrages an den Verteidigungsausschuß 12067 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Kabinettsbeschluß zur Entsendung von BundesgrenzschutzEinheiten nach Namibia Such GRÜNE 12067 C, 12072 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 12068 C Graf SPD 12069 C Irmer FDP 12070 C Schäfer, Staatsminister AA 12071 C Dr. Hornhues CDU/CSU 12073 B Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 12074 B Dr. Hirsch FDP 12075 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12076A Wüppesahl fraktionslos 12077 A Toetemeyer SPD 12077 D Zeitlmann CDU/CSU 12078 C Verheugen SPD 12079B Clemens CDU/CSU 12080 C Tagesordnungspunkt 8: Aussprache aus Anlaß des 100jährigen Bestehens der Interparlamentarischen Union Frau Geiger CDU/CSU 12081 C Dr. Holtz SPD 12083 C Irmer FDP 12085 A Volmer GRÜNE 12086 B Frau Fischer CDU/CSU 12087 C Dr. Klejdzinski SPD 12089 A Frau Dr. Timm SPD 12089 D Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Auswirkungen der Anpassungsprogramme von Weltbank und Internationalem Währungsfonds in der Dritten Welt (Drucksachen 11/1793, 11/5122) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hauchler, Dr. Mitzscherling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank in Berlin vom 27. bis 29. September 1988 zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Gemeinsame Jahresversammlung 1988 des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank (Drucksachen 11/2765, 11/2988, 11/5142) Dr. Grünewald CDU/CSU 12091 A Dr. Hauchler SPD 12092 B Dr. Solms FDP 12094 B Volmer GRÜNE 12095 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 12096 C Feilcke CDU/CSU 12097 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. September 1989 Dr. Wieczorek SPD 12098 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 12100 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebenter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksachen 11/2020, 11/4381) Höffkes CDU/CSU 12102 A Schluckebier SPD 12103 B Frau Folz-Steinacker FDP 12105D Volmer GRÜNE 12108B Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 12109B Dr. Pinger CDU/CSU 12111 B Frau Dr. Niehues SPD 12112 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Flächengebundene Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft und der Umwelt (Drucksachen 11/1986, 11/5042) Kreuzeder GRÜNE 12113 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 12114 B Frau Adler SPD 12115 B Bredehorn FDP 12116 B Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Susset, Michels, Eigen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paintner, Heinrich, Bredehorn und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation (Drucksachen 11/5124, 11/5184) Michels CDU/CSU 12117D Frau Weyel SPD 12119 A Bredehorn FDP 12120 B Frau Flinner GRÜNE 12121 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 11/4909) Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 12122 B Schütz SPD 12123 C Harries CDU/CSU 12125 C Brauer GRÜNE 12126C Baum FDP 12127 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (Drucksache 11/4942) Harries CDU/CSU 12129 A Kiehm SPD 12129 D Baum FDP 12130 D Frau Garbe GRÜNE 12131 C Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 12132 B Nächste Sitzung 12133 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 12134* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. September 1989 12067 159. Sitzung Bonn, den 15. September 1989 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 09. 89 * Bahr SPD 15. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 15. 09. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 15. 09. 89 Biehle CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Conrad SPD 15. 09. 89 Daubertshäuser SPD 15. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15. 09. 89 Dreßler SPD 15. 09. 89 Duve SPD 15. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 15. 09. 89 Eigen CDU/CSU 15. 09. 89 Erler SPD 15. 09. 89 Eylmann CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Falthauser CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 15. 09. 89 Fellner CDU/CSU 15. 09. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Fuchs (Verl) SPD 15. 09. 89 Dr. Glotz SPD 15. 09. 89 Dr. Götz CDU/CSU 15. 09. 89 Gries FDP 15. 09. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 15. 09. 89 Hedrich CDU/CSU 15. 09. 89 Heinrich FDP 15. 09. 89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 15. 09. 89 Horn SPD 15. 09. 89 Graf Huyn CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Hürland-Büning CDU/CSU 15. 09. 89 Ibrügger SPD 15. 09. 89 Jaunich SPD 15. 09. 89 Kalisch CDU/CSU 15. 09. 89 Kießlinger SPD 15. 09. 89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Klein (Dieburg) SPD 15. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 15. 09. 89 Kolb CDU/CSU 15. 09. 89 Kolbow SPD 15. 09. 89 Koschnick SPD 15. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 15. 09. 89 Leidinger SPD 15. 09. 89 Lowack CDU/CSU 15. 09. 89 Marschewski CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 15. 09. 89 Menzel SPD 15. 09. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 15. 09. 89 Meyer SPD 15. 09. 89 Frau Nickels GRÜNE 15. 09. 89 Niggemeier SPD 15. 09. 89 Paintner FDP 15. 09. 89 Reimann SPD 15. 09. 89 Reschke SPD 15. 09. 89 Reuschenbach SPD 15. 09. 89 Schmidt (München) SPD 15. 09. 89 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 15. 09. 89 Schulhoff CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Schulte (Hameln) SPD 15. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 15. 09. 89 Spranger CDU/CSU 15. 09. 89 Tietjen SPD 15. 09. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Trenz GRÜNE 15. 09. 89 Vahlberg SPD 15. 09. 89 Verheugen SPD 15. 09. 89 Voigt (Frankfurt) SPD 15. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 15. 09. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 15. 09. 89 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 15. 09. 89 Westphal SPD 15. 09. 89 Wieczorek (Duisburg) SPD 15. 09. 89 Wissmann CDU/CSU 15. 09. 89 Würtz SPD 15. 09. 89 Zander SPD 15. 09. 89 Zierer CDU/CSU 15. 09. 89 *
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Harries


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundes-Immissionsschutzgesetz aus dem Jahre 1974, damals von der sozialliberalen Koalition eingebracht und verabschiedet, hat mit Sicherheit eine erste ganz wichtige Grundlage zur Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen in unserem Lande gebracht. Das bekennen wir; das sagen wir; das ist überhaupt keine Frage. Dieses Gesetz wird nun zum drittenmal in wichtigen Teilen ergänzt, erweitert und geändert. Hierin sehe ich eine ganz notwendige Kontinuität politischen Handelns.

    (Brauer [GRÜNE]: Es ist doch die alte preußische Gewerbeordnung!)

    Herr Schütz, Sie haben uns in Ihrem Vortrag im Grunde eine Latte von vermeintlichen Versäumnissen vorgestellt.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Herr Harries, das können wir ja alles noch verbessern!)

    Ich frage mich einfach an dieser Stelle: Warum ist damals nicht auf einmal das eingebracht worden, was Sie hier jetzt diskutieren? Ich betone nochmals, daß wir in einer Kontinuität sind und daß wir aufgerufen sind, die Verbesserungen, die sich nach dem Stand der Technik und nach neuen Erkenntnissen ergeben, einzubringen haben, und daß wir das tun. Wir sind dabei.
    Meine Damen und Herren, die Länder im Bundesrat haben Änderungsvorschläge eingebracht. Wir werden über diese Änderungsvorschläge im Ausschuß diskutieren. Wir werden sie abwägen und werden sehen, was davon kommt. Wir legen aber Wert darauf, daß dieses ganz wichtige Gesetz, daß diese Dritte Novelle noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
    Ich verweise aber auch ausdrücklich auf die ganz wichtige Aussage des Bundesrates, die zu weiten Passagen dieses Gesetzes Zustimmung signalisiert hat.



    Harries
    Worum geht es nun in dieser Dritten Novelle? Vier Punkte sind zu nennen.
    Erstens. Die Sicherheit genehmigungsbedürftiger Anlagen soll verbessert werden.
    Zweitens. Auch stillgelegte Anlagen — das ist ganz wichtig — sollen zukünftig in den Gefahrenschutz einbezogen werden.
    Drittens. Die von Ihnen sehr heruntergespielte und im Grunde abgelehnte Kompensationsmöglichkeit,

    (Zurufe von der SPD: In dieser Form!)

    Herr Abgeordneter Schütz, soll verbessert werden. Das ist für uns unverzichtbar. Das ist ein marktwirtschaftliches Instrument.
    Viertens. Der gebietsbezogene Immissionsschutz wird aktualisiert.
    Worum geht es nun im einzelnen, wenn dies die vier wichtigen Änderungen in dieser Dritten Novelle sind?

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Herr Harries, wir hören schon, Sie singen nur ein Lob auf die Regierung!)

    Die Sicherheit von Anlagen soll verbessert werden, auch durch Betreiber, und zwar mit einer eigenen Überwachung. Die Verantwortung wird hiermit — was wichtig ist — in die Betriebe gelegt. Ein Störfallbeauftragter kann und muß unter bestimmten Voraussetzungen vom Betreiber selbst bestellt werden. Vom Betreiber kann auch verlangt werden, sicherheitstechnische Prüfungen durch unabhängige Sachverständige durchführen zu lassen.
    Beim Bundesumweltminister soll eine Störfallkommission gebildet werden sowie ein Technischer Ausschuß mitberaten. Er soll insbesondere auch Vorschläge für sicherheitstechnische Regeln erarbeiten.
    Meine Damen und Herren, daß Anlagen in der Gefährdungsmöglichkeit auf Dritte nachwirken können, selbst wenn die Betriebe stillgelegt sind, leuchtet voll ein und deckt eine Lücke ab.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Was sagen Sie zur Abwärme?)

    Der Gesetzentwurf spricht hier u. a. von Meldepflichten. Wir begrüßen ausdrücklich diese wichtige Verbesserung.
    Das Gesetz führt mit Sicherheit für die Wirtschaft, für Firmen und Betreiber — auch das sollte man, meine ich, in angemessener Weise bedenken —, zu höheren finanziellen Belastungen. Diese Belastungen sind aber — das erkennen wir an — im Interesse des Gleichgewichts zwischen Ökologie und Ökonomie unverzichtbar. Wir halten sie für vertretbar.
    Wichtig ist — ich komme darauf kurz zurück — die vorgesehene Änderung des § 7, der mehr zu den Kompensationsmöglichkeiten sagt, als bisher im Gesetz vorgesehen war.

    (Schütz [SPD]: Dann müssen Sie den § 17 weglassen!)

    Darin sehen wir unter dem Strich bei Abwägung der Immissionen eine wichtige und spürbare Verbesserung. Das ist ein marktwirtschaftliches Instrument.
    Meine Damen und Herren, der gebietsbezogene Immissionsschutz wird aktualisiert. Die Novelle sieht Luftreinhaltepläne, Luftminderungspläne und Untersuchungsgebiete vor. Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden können über das, was bisher möglich war, auch zu Einschränkungen oder Verboten der Benutzung von Kraftfahrzeugen kommen.
    Meine Damen und Herren, wir werden zügig beraten; wir werden eingehend beraten, und zwar auch über die Vorschläge, die Sie ergänzend hier zur Diskussion gestellt haben.

    (Lennertz [SPD]: Wie bei der UVP!)

    Das Gesetz wird in dieser Legislaturperiode kommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Brauer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jochim Brauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst feststellen, daß Herr Minister Töpfer heute hier nicht anwesend ist, obwohl das Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Novellierung der große Wurf der Bundesregierung sein sollen.

    (Zuruf von der SPD)

    Ich glaube, Herr Töpfer hat auch ganz guten Grund, hier abzutauchen — vielleicht ist er wieder auf die andere Seite des Rheins geschwommen —,

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    weil nämlich diese Gesetzesnovellierung die entscheidenden Probleme der Luftreinhaltepolitik überhaupt nicht anpackt.
    Einige will ich hier exemplarisch nennen:
    Nach wie vor haben die Anlagenbetreiber das Recht auf Luftverschmutzung, zu Lasten der Allgemeinheit, zu Lasten der Nachbarschaft und zu Lasten der Natur. Luft, Wasser und gesunde Nahrung sind das kostbarste Allgemeingut!

    (Baum [FDP]: Konsequenz? Abschalten?)

    — Wir haben unseren eigenen Gesetzentwurf; Sie werden das in vierzehn Tagen sehen.
    Nach wie vor haben die Betreiber einen Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn sie die Antragsunterlagen vollständig vorlegen und die Grenzwerte einhalten. Die Genehmigung gilt quasi bis in alle Ewigkeit.
    Priorität darf doch nicht das Bestandschutzinteresse der Wirtschaft haben, sondern Priorität ist doch das Grundrecht auf saubere Luft. Deshalb müssen die Genehmigungsbehörden ein Versagungsermessen bekommen, und die Genehmigungen sind zu befristen. Ähnliches gibt es ja auch schon im Wasserhaushaltsgesetz. Eine Befristung zwingt die Betreiber schon von vornherein zur Anwendung der neuesten und ökologisch besten Techniken.
    Wenn der ökologische Umbau der Industriegesellschaft gelingen soll, Herr Schäfer, dann müssen wir



    Brauer
    doch jetzt schon im Bundes-Immissionsschutzgesetz befristete Genehmigungen vorsehen.

    (Schütz [SPD]: Natürlich! — Schäfer [Offenburg] [SPD]: Das hat er doch gerade gesagt! —Schütz [SPD]: Darin sind wir uns einig!)

    Wir streiten uns dann über die Fristen und über die Wiedergenehmigungsmodalitäten.
    Nach wie vor gibt es eine schleichende Anreicherung von Giften in der Umwelt und im Menschen, über deren Zukunftsgefahren selbst die Wissenschaft keine verläßlichen Aussagen machen kann. Die Wirkungen dieser langlebigen Anreicherungsgifte sehen wir doch heute schon: Krebs, Allergien, Verseuchung der Muttermilch, Immunschwäche, Vitalitätsverluste usw. Für dieses Problem kann es doch nur eine einzige Lösung geben: die Null-Emission. Damit wird gleichzeitig der Zwang zur Produktion umweltfreundlicher Güter geschaffen.
    Nach wie vor ist die Pflicht zur Abwärmenutzung de facto unverbindlich und hat bisher zu keinerlei Konsequenzen geführt. Immer noch gehen zwei Drittel der Energie als Abwärmeabfall verloren. Die Anlagenbetreiber müssen obligatorisch verpflichtet werden, die ungenutzte Wärme der Allgemeinheit zugute kommen zu lassen,

    (Sehr richtig! bei den GRÜNEN) Kraft-Wärme-Kopplung usw.

    Daß nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz selbst Nachbarn keinen Rechtsanspruch darauf haben, über Art und Umfang der Schadstoffe, die sie vergiften, informiert zu werden, bleibt ein Skandal. Das ist die gängige deutsche Rechtsprechung, wie dies wieder das sogenannte Papierfabrik-Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom Januar 1989 belegt hat. Das heißt auch: Die Verwaltungstätigkeit soll weiterhin vom Grundsatz der Geheimhaltung geprägt sein.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU) Ein Skandal!

    Meine Damen und Herren, die meisten Änderungen sind marginal. Es mutet geradezu lächerlich an, wie großspurig Herr Töpfer mit den paar Fetttröpfchen auf seiner ganz mageren, dünnen Gesetzessuppe umgeht. Da wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz durch ein paar publizistische Geschmacksverstärker kurzerhand zu einem Anlagensicherheitsgesetz hochstilisiert. Die Anordnungen zu sicherheitstechnischen Prüfungen sind reine Kann-Bestimmungen.
    Ein Technischer Ausschuß für Anlagensicherheit — mit völlig einseitiger Zusammensetzung — soll geschaffen werden. Die Vertreter der tatsächlich betroffenen Bevölkerung werden ebenso außen vor gelassen wie die Natur- und Umweltschutzverbände, von der Gewerkschaft erst gar nicht zu reden. Der BUND hat deshalb sogar die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt.
    Es stellt sich die Frage, warum Minister Töpfer die Grundprobleme bei der Novellierung nicht anpackt. Nachdem in der Bevölkerung deutlich geworden ist, daß er redet, redet, redet und nicht handelt, will er
    wenigstens mit dieser Novelle den Eindruck des Handelns erwecken. Aber auch hier erkennen die Menschen, was Substanz und was laue Luft ist.

    (Beifall bei den GRÜNEN)