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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/159 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 159. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. September 1989 Inhalt: Ausscheiden der Abg. Frau Unruh aus der Fraktion DIE GRÜNEN 12067 A Erweiterung der Tagesordnung 12067 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes sowie eines Antrages an den Verteidigungsausschuß 12067 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Kabinettsbeschluß zur Entsendung von BundesgrenzschutzEinheiten nach Namibia Such GRÜNE 12067 C, 12072 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 12068 C Graf SPD 12069 C Irmer FDP 12070 C Schäfer, Staatsminister AA 12071 C Dr. Hornhues CDU/CSU 12073 B Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 12074 B Dr. Hirsch FDP 12075 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12076A Wüppesahl fraktionslos 12077 A Toetemeyer SPD 12077 D Zeitlmann CDU/CSU 12078 C Verheugen SPD 12079B Clemens CDU/CSU 12080 C Tagesordnungspunkt 8: Aussprache aus Anlaß des 100jährigen Bestehens der Interparlamentarischen Union Frau Geiger CDU/CSU 12081 C Dr. Holtz SPD 12083 C Irmer FDP 12085 A Volmer GRÜNE 12086 B Frau Fischer CDU/CSU 12087 C Dr. Klejdzinski SPD 12089 A Frau Dr. Timm SPD 12089 D Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Auswirkungen der Anpassungsprogramme von Weltbank und Internationalem Währungsfonds in der Dritten Welt (Drucksachen 11/1793, 11/5122) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hauchler, Dr. Mitzscherling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank in Berlin vom 27. bis 29. September 1988 zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Gemeinsame Jahresversammlung 1988 des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank (Drucksachen 11/2765, 11/2988, 11/5142) Dr. Grünewald CDU/CSU 12091 A Dr. Hauchler SPD 12092 B Dr. Solms FDP 12094 B Volmer GRÜNE 12095 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 12096 C Feilcke CDU/CSU 12097 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. September 1989 Dr. Wieczorek SPD 12098 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 12100 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebenter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksachen 11/2020, 11/4381) Höffkes CDU/CSU 12102 A Schluckebier SPD 12103 B Frau Folz-Steinacker FDP 12105D Volmer GRÜNE 12108B Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 12109B Dr. Pinger CDU/CSU 12111 B Frau Dr. Niehues SPD 12112 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Flächengebundene Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft und der Umwelt (Drucksachen 11/1986, 11/5042) Kreuzeder GRÜNE 12113 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 12114 B Frau Adler SPD 12115 B Bredehorn FDP 12116 B Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Susset, Michels, Eigen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paintner, Heinrich, Bredehorn und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation (Drucksachen 11/5124, 11/5184) Michels CDU/CSU 12117D Frau Weyel SPD 12119 A Bredehorn FDP 12120 B Frau Flinner GRÜNE 12121 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 11/4909) Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 12122 B Schütz SPD 12123 C Harries CDU/CSU 12125 C Brauer GRÜNE 12126C Baum FDP 12127 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (Drucksache 11/4942) Harries CDU/CSU 12129 A Kiehm SPD 12129 D Baum FDP 12130 D Frau Garbe GRÜNE 12131 C Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 12132 B Nächste Sitzung 12133 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 12134* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. September 1989 12067 159. Sitzung Bonn, den 15. September 1989 Beginn: 8.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 09. 89 * Bahr SPD 15. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 15. 09. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 15. 09. 89 Biehle CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Conrad SPD 15. 09. 89 Daubertshäuser SPD 15. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15. 09. 89 Dreßler SPD 15. 09. 89 Duve SPD 15. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 15. 09. 89 Eigen CDU/CSU 15. 09. 89 Erler SPD 15. 09. 89 Eylmann CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Falthauser CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 15. 09. 89 Fellner CDU/CSU 15. 09. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Fuchs (Verl) SPD 15. 09. 89 Dr. Glotz SPD 15. 09. 89 Dr. Götz CDU/CSU 15. 09. 89 Gries FDP 15. 09. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 15. 09. 89 Hedrich CDU/CSU 15. 09. 89 Heinrich FDP 15. 09. 89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 15. 09. 89 Horn SPD 15. 09. 89 Graf Huyn CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Hürland-Büning CDU/CSU 15. 09. 89 Ibrügger SPD 15. 09. 89 Jaunich SPD 15. 09. 89 Kalisch CDU/CSU 15. 09. 89 Kießlinger SPD 15. 09. 89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Klein (Dieburg) SPD 15. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 15. 09. 89 Kolb CDU/CSU 15. 09. 89 Kolbow SPD 15. 09. 89 Koschnick SPD 15. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 15. 09. 89 Leidinger SPD 15. 09. 89 Lowack CDU/CSU 15. 09. 89 Marschewski CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 15. 09. 89 Menzel SPD 15. 09. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 15. 09. 89 Meyer SPD 15. 09. 89 Frau Nickels GRÜNE 15. 09. 89 Niggemeier SPD 15. 09. 89 Paintner FDP 15. 09. 89 Reimann SPD 15. 09. 89 Reschke SPD 15. 09. 89 Reuschenbach SPD 15. 09. 89 Schmidt (München) SPD 15. 09. 89 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 15. 09. 89 Schulhoff CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Schulte (Hameln) SPD 15. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 15. 09. 89 Spranger CDU/CSU 15. 09. 89 Tietjen SPD 15. 09. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Trenz GRÜNE 15. 09. 89 Vahlberg SPD 15. 09. 89 Verheugen SPD 15. 09. 89 Voigt (Frankfurt) SPD 15. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 15. 09. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 15. 09. 89 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 15. 09. 89 Westphal SPD 15. 09. 89 Wieczorek (Duisburg) SPD 15. 09. 89 Wissmann CDU/CSU 15. 09. 89 Würtz SPD 15. 09. 89 Zander SPD 15. 09. 89 Zierer CDU/CSU 15. 09. 89 *
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dora Flinner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Wie so oft ist der Gegenstand unserer Debatte die Bürokratie und, so sagen manche, ihre Vereinfachung. Darüber haben wir auch schon in der Ausschußsitzung der letzten Woche beraten. Wenn jetzt einige Herren von der Koalition meinen, Sie müßten den vorliegenden Gesetzentwurf als Signal der Entbürokratisierung feiern, ja wenn sogar von Zeichen und Wundern gesprochen wird, dann müssen wir uns alle fragen: Wieweit sind wir denn schon gekommen?
    Erinnern wir uns: Diese Regierung wollte die Bürokratisierung der Landwirtschaft zurückdrängen; Herr Kiechle wollte sich für die deutschen Bauern in der EG stark machen. Auch heute ist er, wie schon des öftern, nicht anwesend; im Ausschuß fehlt er ebenfalls meist.
    Und was passiert wirklich? Seit er Landwirtschaftsminister ist, nimmt die Bürokratie aus Brüssel kein Ende mehr. Vielen deutschen Bäuerinnen und Bauern geht es immer schlechter. Neben Flächenstillegung und Produktionsaufgaberente sind es vor allem die sogenannten Haushaltsstabilisatoren, womit die Bauern in unserem Land belastet werden.
    Bei der Festlegung dieser Maßnahme war nicht etwa ein ferner, unbekannter EG-Betrieb, sondern Herr Kiechle höchstpersönlich maßgeblich beteiligt.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Hört! Hört!)

    Diese Stabilisatoren bewirken, daß unsere Bauern eine sogenannte Mitverantwortungsabgabe zahlen müssen.
    Neben der Basis-Mitverantwortungsabgabe wird eine Zusatz-Mitverantwortungsabgabe für den Fall erhoben, daß die gesamte EG-Getreideproduktion über 160 Millionen Tonnen liegt. Und wenn sie doch nicht so hoch liegt, kann diese Zusatz-MVA erstattet werden.
    Nun soll aber — und das ist der Inhalt dieses Gesetzentwurfs — diese Rückerstattung nicht durch die Behörden, sondern durch die aufnehmende Hand, durch Landhandel, Mühlen, Genossenschaften erfolgen. Das bedeutet: Der Rückerstattungsaufwand wird nicht vermieden, sondern nur nach dem Sankt-Florians-Prinzip von den öffentlichen Stellen ferngehalten. Dafür sollen andere die Last tragen.
    Wir müssen aber doch fragen: Was bedeutet diese Mitverantwortungsabgabe? Wer trägt hier Verantwortung?
    Die Regierung tut so, als ob die deutschen Bauern Verantwortung für die EG-Überproduktion tragen. Doch jeder Bauer und jede Bäuerin muß diese Abgabe zahlen; es spielt keine Rolle, ob sie selber mehr oder
    weniger als früher produzieren; nur die Höhe der gesamten EG-Ernte ist ausschlaggebend.
    Jedem leuchtet ein, daß damit niemand dazu bewogen werden kann, die Überschüsse wirklich abzubauen. Man erkennt sehr schnell, was mit diesen Abgaben bezweckt wird: In Wirklichkeit bedeuten sie von Jahr zu Jahr eine automatische Senkung der Erzeugerpreise — und sonst nichts.
    Herr Kiechle traut sich aber nicht, das unseren Bauern offen ins Gesicht zu sagen. Denn er hatte ihnen ja Hoffnungen gemacht; doch er hat sie nicht erfüllt. Und so dreht er den Spieß um und erklärt: Die Bauern sind verantwortlich für die Überschüsse, und deshalb sollen sie zahlen, eben die Mitverantwortungsabgabe.
    Aber das ist doch in höchstem Maße unredlich. Wer ist denn verantwortlich für die Überschüsse und für die sogenannten EG-Agrarausgaben? Etwa unsere Bäuerinnen und Bauern? Die konnten doch gar nicht anders. Eine seit Jahrzehnten grundsätzlich falsche Agrarpolitik hat ihnen doch gar keinen anderen Weg gelassen.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Das ist der Punkt!)

    Daß Herr Kiechle sie mit Abgaben belastet und dabei das Etikett „Verantwortung" benutzt, ist meines Erachtens die größte Unverschämtheit. Die Verantwortung trägt die Regierung allein.
    Wenn wir hier über die Einzelheiten der Rückerstattung der MVA beraten, dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, was es mit diesen Abgaben insgesamt auf sich hat. Die deutschen Bäuerinnen und Bauern werden für die Fehler der Regierungspolitiker doppelt bestraft: Einerseits müssen sie bezahlen, weil auf EG-Ebene die Überschüsse nicht reduziert werden, worauf sie selber gar keinen Einfluß haben. Andererseits verlieren sie laufend Marktanteile, weil in den anderen EG-Ländern die Flächenstillegung so gut wie gar nicht stattfindet.
    Dies alles war schon abzusehen, als die genannten Maßnahmen von Herrn Kiechle in Brüssel angeregt und durchgezogen wurden. Hier wird nicht für, sondern gegen die Bauern Politik gemacht.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Bei 100 % kann man keine Marktanteile verlieren!)

    — Wir haben schon sehr viele Marktanteile an diese Länder abgegeben. Das wissen Sie ganz genau.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Aber nicht deswegen!)

    Deshalb bin ich nicht der Meinung, daß wir auch noch die Mitverantwortungsabgabe und die Zusatz-Mitverantwortungsabgabe bezahlen sollen.

    (Bredehorn [FDP]: Die schlechte Struktur!)

    — Nein. Ich finde es nicht richtig, daß die Bauern für etwas bezahlen müssen, woran sie keine Schuld haben.
    Das muß sich ändern. Wir brauchen eine ganz andere Agrarpolitik, eine Politik für die bäuerlich-ökologische Landwirtschaft — ohne Mitverantwortungsabgabe.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang an die gestrige Ausschußsitzung erinnern, in der ein Herr Dr.



    Frau Flinner
    Müller von Ihrer Fraktion sehr deutlich gesagt hat, daß wir nicht um eine ökologische Landwirtschaft herumkommen, was Sie bis jetzt immer noch abstreiten.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir sind am Ende der Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation. Der Ausschuß empfiehlt, diesen Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ich rufe die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Dann sind die aufgerufenen Vorschriften gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz insgesamt zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Dann ist das Gesetz gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
— Drucksache 11/4909 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

Sportausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Haushaltsausschuß
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Debattenzeit von 30 Minuten vor. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist dies beschlossen.
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gröbl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Gröbl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schwerpunkt der Umweltpolitik der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ist die nachhaltige Verbesserung des ordnungsrechtlichen Instrumentariums. Die Gesamtheit der verabschiedeten bzw. auf den Weg gebrachten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften führt zu einer neuen Sicherheitskultur in unserer Industriegesellschaft, die auf mehrfache und unabhängige, technische und organisatorische Sicherheitssysteme setzt. Dies umfaßt die Errichtung und den Betrieb von Produktionsanlagen
    ebenso wie die Herstellung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen und die umweltgerechte Entsorgung industrieller Abfälle. Die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bildet hierbei einen wesentlichen Eckpfeiler.
    Weitere wichtige Bausteine dieses Konzepts sind abgeschlossen oder werden zur Zeit beraten: Am 1. September 1988 trat die neugefaßte Störfall-Verordnung in Kraft. Die Novelle zum Chemikaliengesetz befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Die Altstoffkonzeption ist fertiggestellt. Der Gesetzentwurf zur Umweltverträglichkeitsprüfung befindet sich zur Beratung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Die Technische Anleitung Sonderabfall sowie die Sonderabfallbestimmungs-Verordnung, die Reststoffbestimmungs-Verordnung sowie die Abfall- und Reststoffüberwachungs-Verordnung wurden im Juni des Jahres vom Kabinett verabschiedet.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Alles sehr verbesserungswürdig!)

    In Ausführung des § 14 Abfallgesetz wurden wichtige Verordnungen zur Vermeidung, Verminderung und Wiederverwertung von Abfällen erlassen. Die Neuregelung des Umwelthaftungsrechts ist noch für diese Legislaturperiode vorgesehen.

    (Schütz [SPD]: Es kommt darauf an, was darin ist!)

    — Das ist richtig. Mit Ihrer Hilfe werden wir es schaffen.
    Die bloße Verbesserung des ordnungsrechtlichen Rahmens reicht allerdings nicht aus, um den Umweltschutz dynamisch weiterentwickeln zu können.
    Konsequenter Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente ist daher die zweite Säule unseres umweltpolitischen Konzepts. Bereits im Jahre 1985 wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz mit der Kompensationsregelung ein marktwirtschaftlich wirkendes Instrument in das Gesetz aufgenommen. Dieses Instrument wurde nun verbessert und flexibler gestaltet. Unser Ziel ist es, die Gesamtemissionen neuer Anlagen stärker zu reduzieren, als dies bei Auflagen gegenüber den einzelnen Anlagenbetreibern möglich wäre.
    Die Schwerpunkte des Entwurfs sind:
    Erstens. Das System der Prüfung und Überwachung von Industrieanlagen soll in wesentlichen Teilen ergänzt und konkretisiert werden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz soll hierdurch zu einem umfassenden Anlagensicherheitsgesetz ausgebaut werden. Dabei ist wichtig: Der Stand der Sicherheit genehmigungsbedürftiger Anlagen soll künftig auf der Grundlage sicherheitstechnischer Regelwerke festgelegt werden. Sachverständige sollen verstärkt in die sicherheitstechnische Überwachung einbezogen werden. Betreiber von Anlagen mit besonders hohem Gefahrenpotential sollen künftig einen Störfallbeauftragten bestellen. Daneben soll es weiterhin den Betriebsbeauftragten für Emissionsschutz geben. Dem Betreiber soll die Pflicht auferlegt werden, den Überwachungsbehörden die innerbetrieblichen Verantwortlichkeiten für die Bereiche Luftreinhaltung,



    Parl. Staatssekretär Gröbl
    Lärmbekämpfung und Anlagensicherheit offenzulegen.
    Schließlich sollen zwei Beratungsgremien für die Bundesregierung eingerichtet werden: ein Technischer Ausschuß für Anlagensicherheit, der bei der Erarbeitung sicherheitstechnischer Regeln mitwirken soll, und eine pluralistisch zusammengesetzte Störfallkommission, die zu besonders sicherheitsrelevanten Themen gutachtlich Stellung nehmen soll.
    Zweitens. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß erhebliche Gefahren auch von stillgelegten Industrieanlagen drohen. Vorsorge ist daher geboten. Es soll deshalb ausdrücklich geregelt werden, daß die Verantwortung des Anlagenbetreibers nicht mit der Einstellung des Betriebes endet. Der Betreiber muß vielmehr auch nach Betriebseinstellung für den umweltverträglichen Zustand seiner Anlage Sorge tragen.
    Drittens: die Kompensationsregelung; ich habe sie bereits erwähnt.
    Viertens. Aus Gründen des Umwelt- und Verbraucherschutzes soll die Möglichkeit eröffnet werden, in Rechtsverordnungen Kennzeichnungs- und Unterrichtungspflichten über die Beschaffenheit von Brenn-, Treib- und Schmierstoffen vorzuschreiben. Auch diese Regelung ist ökonomisch geprägt.
    Fünftens. Das planungsrechtliche Instrumentarium des Gesetzes — die Vorschriften über den gebietsbezogenen Emissionsschutz — soll überarbeitet und ergänzt werden. Dabei ist folgendes vorgesehen: Die Instrumente der Luftreinhalteplanung werden anspruchsvoller und wirkungsvoller gestaltet. Der Schutz der Gesundheit des Menschen steht dabei im Vordergrund. Deshalb brauchen wir eine Luftreinhalteplanung für die Länder. Zum besseren Schutz der Wohnbevölkerung wird den Ländern ferner die Möglichkeit gegeben, Lärmminderungspläne aufzustellen. Gebietsbezogene Verkehrsbeschränkungen sind zur Zeit nur bei Smog-Wetterlagen zulässig. Unabhängig vom Bestehen einer solchen Wetterlage soll künftig die Möglichkeit bestehen, in von den Ländern festzulegenden Gebieten den Verkehr immer dann zu beschränken oder zu verbieten, wenn dies zur Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen erforderlich ist.
    Mit der Novellierung bauen wir den Rahmen für ein fortschrittliches und umfassendes Anlagensicherheitsgesetz. Ferner wird das planungsrechtliche Instrumentarium modern ausgebaut, und wir verstärken den marktwirtschaftlichen Ansatz des Gesetzes, um den ökologischen Strukturwandel unserer Wirtschaft voranzubringen.

    (Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)

    Ich bedanke mich bei Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)