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    Plenarprotokoll 11/158 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 158. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 Inhalt: Verzicht der Abg. Frau Pack auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 11985 A Eintritt der Abg. Frau Schmidt (Spiesen) in den Deutschen Bundestag 11985 A Ausscheiden des Abg. Beckmann als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 11985 B Bestimmung der Abg. Frau Seiler-Albring als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 11985 B Bestimmung des Abg. Dr. Rüttgers als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Bohl 11985 B Bestimmung des Abg. Bohl als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Seiters 11985 B Wahl der Abg. Frau Seiler-Albring als stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Beckmann 11985 B Erweiterung der Tagesordnung 11985 C Dankesworte der Präsidentin für die in- und ausländische Hilfe im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsstrom aus der DDR 12035 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (Drucksache 11/4793) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/4931) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990) (Drucksache 11/4908) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tierzuchtgesetzes (Drucksache 11/4868) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Drucksache 11/5008) f) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung in die Veräußerung des Bundesanteils am „Oberen Mundatwald" gem. § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/5002) g) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 zur Veräußerung der bundeseigenen Wohnsiedlung in Dortmund-Eving, Hessische Straße, Schwäbische Straße, Preußische Straße, Pfälzische Straße und Osterfeldstraße (Drucksache 11/5056) h) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der ehemaligen Vauban-Kaserne in Radolfzell, Steißlinger Straße 1 (Drucksache 11/5065) i) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Filmförderungsgesetz und zum Ergebnis der Verhandlungen mit den Fernsehveranstaltern privaten Rechts über deren Beitrag zur deutschen Filmförderung (Drucksache 11/4500) 11986 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Drucksache 11/5115) 11986 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordnetene Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Streichung des Baugebietstyps „Reines Wohngebiet" aus der Baunutzungsord nung (Drucksache 11/5052) 11986 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990) (Drucksache 11/4952) Vogt (Düren) CDU/CSU 11987 A Heyenn SPD 11990 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 11992 C Hoss GRÜNE 11994 D Feilcke CDU/CSU 11996 B Frau Weiler SPD 11999 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz) (Drucksache 11/5110) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 12002 A Frau Hämmerle SPD 12004 A Dr. Thomae FDP 12005 C Meneses Vogl GRÜNE 12006 B Dr. Czaja CDU/CSU 12007 B Schreiner SPD 12009 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 12011 B Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVG-ÄndG) (Drucksache 11/5136) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung von Rentnern/innen, Beamten und Bundestagsabgeordneten bei der Reform der Alterssicherungssysteme (Drucksache 11/4965) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/ innengruppen sowie erwerbstätiger und nicht erwerbstätiger Erziehender bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung und zur Heraufsetzung der Bemessungsgrundlage von 75 % auf 100 % des Durchschnittseinkommens in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/4964) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 12012 C Bernrath SPD 12016 A Richter FDP 12018D Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 12021 A Dr. Kappes CDU/CSU 12023 B Heistermann SPD 12026 B Becker (Nienberge) SPD 12027 A Dr. Rüttgers CDU/CSU 12027 D Tagesordnungspunkt 7: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Januar 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Binnenschiffsverkehr (Drucksachen 11/3957, 11/4798) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Januar 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Binnenschiffahrt (Drucksachen 11/3958, 11/4799) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 III c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Auslieferung (Drucksachen 11/3864, 11/4880) d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zweiten Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (Drucksachen 11/1821, 11/5112) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 120 zu Petitionen (Drucksache 11/5147) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 121 zu Petitionen (Drucksache 11/5148) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 122 zu Petitionen (Drucksache 11/5149) 12028 C Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Hochschulrahmengesetz; Aktuelle Fragen) Möllemann, Bundesminister BMBW 12029 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12029 D Möllemann, Bundesminister BMBW 12029 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12030 B Möllemann, Bundesminister BMBW 12030 B Wetzel GRÜNE 12030B Möllemann, Bundesminister BMBW 12030 C Jahn (Marburg) SPD 12031B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau 12031 C Jahn (Marburg) SPD 12031 D Voigt (Frankfurt) SPD 12032 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12032 B Voigt (Frankfurt) SPD 12032 B Dr. Penner SPD 12032 C Seiters, Bundesminister BK 12032 D Möllemann, Bundesminister BMBW 12032 D Dr. Penner SPD 12033 A Seiters, Bundesminister BK 12033 B Oostergetelo SPD 12033 B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau 12033 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12033 C Seiters, Bundesminister BK 12033 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12033 C Seiters, Bundesminister BK 12033 C Jahn (Marburg) SPD 12033 D Seiters, Bundesminister BK 12033 D Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 12034 A Dr. Penner SPD 12034 A Möllemann, Bundesminister BMBW 12034 A Dr. Hirsch FDP 12034 C Möllemann, Bundesminister BMBW 12034 D Frau Matthäus-Maier SPD 12034 D Möllemann, Bundesminister BMBW 12034 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Aussprache über die Fluchtbewegung aus der DDR Seiters, Bundesminister BK 12035 B Dr. Vogel SPD 12037 C Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 12039 C Frau Hensel GRÜNE 12040 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 12041 D Wartenberg (Berlin) SPD 12043 C Lintner CDU/CSU 12045 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 12046 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/5157 vom 8. September 1989 — Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe MdlAnfr 3 08.09.89 Drs 11/5157 Eylmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ 12047 C ZusFr Eylmann CDU/CSU 12047 D Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Beteiligung deutscher Staatsangehöriger und Firmen an der C-WaffenProduktion im Irak und in Libyen MdlAnfr 4 08.09.89 Drs 11/5157 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ 12048 A ZusFr Gansel SPD 12048 B Aufnahme des Arbeits- und Zeitaufwandes von Müttern in die Statistiken über die Zusammensetzung des Bruttosozialproduktes MdlAnfr 5 08.09.89 Drs 11/5157 Werner (Ulm) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 12049 A ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 12049 B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 Abfalltransporte in die DDR 1988 und 1989; Anteil an Sondermüll MdlAnfr 8, 9 08.09.89 Drs 11/5157 Hiller (Lübeck) SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 12050 A, 12050 D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 12050 B, 12050 D Verhandlungen mit der französischen Regierung über die Senkung der radioaktiven Meßwerte im Rahmen des neuen Genehmigungsbescheids für das Atomkraftwerk Cattenom MdlAnfr 10 08.09.89 Drs 11/5157 Diller SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 12051 A ZusFr Diller SPD 12051 B Verlagerung der Tiefflugschneisen für strahlgetriebene Militärflugzeuge im Bereich des Atomkraftwerks Cattenom MdlAnfr 11 08.09.89 Drs 11/5157 Diller SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 12051 C ZusFr Diller SPD 12051 D Lage der türkischen Minderheit in Bulgarien; Einschränkung der deutsch-bulgarischen Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet angesichts der Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 22, 23 08.09.89 Drs 11/5157 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12052 A, 12052 D ZusFr Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 12052 B, 12053 A ZusFr Jäger CDU/CSU 12052 C Beschleunigung der Ausbürgerungsverfahren für Aussiedler aus der UdSSR und Verminderung der Kosten MdlAnfr 25, 26 08.09.89 Drs 11/5157 Jäger CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA. 12053 D, 12054 B ZusFr Jäger CDU/CSU 12053 D, 12054 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 12054 D Nächste Sitzung 12055 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12057* A Anlage 2 Schutz des Tropenwaldes vor Holzeinschlag durch bundesdeutsche Firmen, z. B. durch Zurückweisung öffentlicher Projekte oder von Anträgen auf Ausfuhrgewährleistungen MdlAnfr 1, 2 08.09.89 Drs 11/5157 Wüppesahl fraktionslos SchrAntw PStSekr Repnik BMZ 12057* C Anlage 3 Verbot der sogenannten gewerblichen Lohnmast von Nutztieren in der Landwirtschaft MdlAnfr 6 08.09.89 Drs 11/5157 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr von Geldern BML 12057* D Anlage 4 Beratung von Bundesminister Dr. Blüm durch einen der Holzschutzmittel-Lobby nahestehenden Arbeitsmediziner in Sachen Berufskrankheiten-Recht MdlAnfr 7 08.09.89 Drs 11/5157 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 12058* A Anlage 5 Telegramm-Werbeaktion der Bundespost MdlAnfr 12, 13 08.09.89 Drs 11/5157 Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Rawe BMP 12058* C Anlage 6 Wartezeiten an Postschaltern; Laufzeit telegrafischer Zahlungsanweisungen innerhalb der EG MdlAnfr 14, 15 08.09.89 Drs 11/5157 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 12058* D Anlage 7 Änderung der Baunutzungsverordnung zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Entscheidungen betr. Verbot der Unterbringung von Altenheimen und Asylanten in reinen Wohngebieten MdlAnfr 16, 17 08.09.89 Drs 11/5157 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Echternach BMBau 12059* B Anlage 8 Einführung eines „Energiepasses" zur Beurteilung des Wärmebedarfs von Gebäuden MdlAnfr 18, 19 08.09.89 Drs 11/5157 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau 12059* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 V Anlage 9 Auswirkungen des Wegfalls der Grundsteuerbefreiung ab 1990 auf die Mietbelastung bei selbstgenutztem, öffentlich gefördertem Wohneigentum MdlAnfr 20, 21 08.09.89 Drs 11/5157 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau 12060* A Anlage 10 Menschenrechtsverletzungen an der türkischen Minderheit in Bulgarien MdlAnfr 24 08.09.89 Drs 11/5157 Dr. Pohlmeier CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12060* B Anlage 11 Völkerrechtliche Bewertung des Drucks der DDR auf Ungarn im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle MdlAnfr 27, 28 08.09.89 Drs 11/5157 Dr. Haack SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12060* C Anlage 12 Wahrung der Menschenrechte in Syrien MdlAnfr 29 08.09.89 Drs 11/5157 Uldall CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12060* D Anlage 13 Verhandlungen mit der CSSR über die Wiedereröffnung des Grenzübergangs Waldsassen MdlAnfr 30 08.09.89 Drs 11/5157 Stiegler SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12061* A Anlage 14 Benennung einer Kontaktperson der WEU für die Verhandlungen über die konventionellen Streitkräfte in Europa; Stand der Beratungen über die geplante Revision des geänderten Brüsseler Vertrages im Rat der WEU MdlAnfr 31, 32 08.09.89 Drs 11/5157 Steiner SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12061* B Anlage 15 Zurückstellung der Entscheidung über den Bau von U-Booten in Israel bis zur Klärung des Antrags der SPD-Fraktion „Keine Genehmigung für Waffenexporte in den Nahen und Mittleren Osten" (BT-Drs. 11/4843) MdlAnfr 33 08.09.89 Drs 11/5157 Gansel SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12061* D Anlage 16 Schicksal der Opfer des Stalinismus in Deutschland nach 1945; Entschädigungsleistungen MdlAnfr 34 08.09.89 Drs 11/5157 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 12062* A Anlage 17 Aufbau von Zeltstädten für Flüchtlinge aus der DDR durch Helfer des Bayerischen Roten Kreuzes in Tag- und Nachtarbeit angesichts vorhandener fester Unterkünfte MdlAnfr 35 08.09.89 Drs 11/5157 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 12062* C Anlage 18 Altersbeschränkungen bei Einstellung von Frauen in Bundesbehörden MdlAnfr 36, 37 08.09.89 Drs 11/5157 Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI 12062* D Anlage 19 Unterrichtung der Bevölkerung über die vom Bundesverteidigungsministerium ausgewiesenen Schutzbereiche und die damit verbundenen Einschränkungen; Einräumung eines Widerspruchrechts für Bürger MdlAnfr 40, 41 08.09.89 Drs 11/5157 Frau Adler SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 12063* A Anlage 20 Militärischer Nutzen der Übung „Reparieren von Lkw, Pkw und anderen Geräten" des Instandsetzungsbataillons 320 der Bundeswehr aus Koblenz auf landwirtschaftlichen Gehöften in der Ortsgemeinde Macken; Verlegung der Übung auf einen Truppenübungsplatz MdlAnfr 42, 43 08.09.89 Drs 11/5157 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 12063* B Anlage 21 Verbot der Verwendung gefährlicher Farbstoffe in Lebensmitteln bzw. Festlegung von Höchstmengen MdlAnfr 44 08.09.89 Drs 11/5157 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 12063* D VI Deutsche Bundestag - 11. Wahlperiode - 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 Anlage 22 AIDS-Forschungsergebnisse in den USA mit dem Medikament AZT MdlAnfr 45 08.09.89 Drs 11/5157 Geis CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 12064* A Anlage 23 Aufhebung der Kürzungen bzw. völligen Streichung von Aufwandszuschüssen für die Betreuung Schwerbehinderter durch Zivildienstleistende MdlAnfr 46, 47 08.09.89 Drs 11/5157 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 12064* B Anlage 24 Anzahl der an Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin eingeschriebenen Schwerbehinderten; Ersatz der behinderungsbedingten finanziellen Mehraufwendungen nach dem Bundessozialhilfegesetz MdlAnfr 48, 49 08.09.89 Drs 11/5157 Amling SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 12064* D Anlage 25 Beschluß des DB-Vorstandes über die Ausrüstung der für 1992 vorgesehenen neuen Intercity-Loks mit FCKW- an Stelle einer umweltfreundlichen Öl-Kühlung MdlAnfr 50, 51 08.09.89 Drs 11/5157 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12065* A Anlage 26 Schließung des Stückgutbahnhofs Donauwörth MdlAnfr 52, 53 08.09.89 Drs 11/5157 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12065* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 11985 158. Sitzung Bonn, den 14. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 09. 89 * Antretter SPD 14. 09. 89 * Bahr SPD 15. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 15. 09. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 15. 09. 89 Biehle CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15. 09. 89 Eigen CDU/CSU 15. 09. 89 Erler SPD 15. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 15. 09. 89 Fellner CDU/CSU 15. 09. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Fuchs (Verl) SPD 15. 09. 89 Haack (Extertal) SPD 14. 09. 89 Hedrich CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 15. 09. 89 Horn SPD 15. 09. 89 Graf Huyn CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Hürland-Büning CDU/CSU 15. 09. 89 Klein (Dieburg) SPD 15. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 15. 09. 89 Kolb CDU/CSU 15. 09. 89 Koschnick SPD 15. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 15. 09. 89 Lowack CDU/CSU 15. 09. 89 Marschewski CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 15. 09. 89 Frau Nickels GRÜNE 15. 09. 89 Niggemeier SPD 15. 09. 89 Paintner FDP 15. 09. 89 Reddemann CDU/CSU 14. 09. 89 * Reimann SPD 15. 09. 89 Reuschenbach SPD 15. 09. 89 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 14. 09. 89 Frau Schilling GRÜNE 14. 09. 89 Schmidt (München) SPD 14. 09. 89 ** Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 15. 09. 89 Schulhoff CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Schulte (Hameln) SPD 15. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 15. 09. 89 Tietjen SPD 15. 09. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15. 09. 89 Verheugen SPD 15. 09. 89 Vosen SPD 14. 09. 89 Westphal SPD 15. 09. 89 Wieczorek (Duisburg) SPD 15. 09. 89 Zierer CDU/CSU 15. 09. 89 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Repnik auf die Fragen des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/5157 Fragen 1 und 2): Sieht die Bundesregierung in einem großflächigen natürlichen und nicht mit moderner Maschinerie beforsteten Tropenwald einen Wert, und billigt sie zu, daß noch existierende und nicht staatstragende Naturvölker, wie beispielsweise Pygmäen, Negritos oder Waldindianer, ihre Existenzgrundlage in ihm sehen, die es auch vor eventuellem großflächigen, selbst selektivem Holzeinschlag durch bundesdeutsche Firmen, wie Fa. D. oder Fa. W., zu schützen gilt? Kann die Bundesregierung Beispiele von Zurückweisungen von Anträgen auf Ausfuhrgewährleistungen deutscher Holzfirmen oder öffentlicher Projekte benennen, um damit Lebensinteressen betroffener Naturvölker zu wahren? Zu Frage 1: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß ein natürlicher, nicht mit modernen Maschinen bewirtschafteter Tropenwald nicht nur einen hohen ökologischen und ökonomischen Wert hat, sondern als Lebensraum für die ansässige Bevölkerung, auch für nicht staatstragende Naturvölker, zusätzlich von hoher soziokultureller Bedeutung ist. Aus dieser Erkenntnis heraus vertritt die Bundesregierung die Zielsetzung, daß der Tropenwald als Existenzgrundlage der lokalen Bevölkerung, auch der Naturvölker, erhalten werden muß, vor allem auch deshalb, weil das Interesse der Bevölkerung am Wald die beste Grundlage für seine Erhaltung und seine nachhaltige Bewirtschaftung ist. Wie die Existenzgrundlage der vom Wald lebenden lokalen Bevölkerung im einzelnen geschützt werden kann, ist in erster Linie eine Entscheidung der Partnerländer. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, sie hierbei im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen. Zu Frage 2: Bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit deutscher Ausfuhren durch Gewährleistung des Bundes wird auch der Schutz des Tropenwaldes und damit das Lebensinteresse betroffener Naturvölker berücksichtigt. Zum Beispiel wurde bei einigen Maschinenlieferungen wegen der mit dem Vorhaben verbundenen Umweltprobleme eine Ausfuhrgewährleistung nicht übernommen. Weitere Angaben sind in diesem Rahmen jedoch nicht möglich, weil Einzelangaben zu Anträgen auf Ausfuhrgewährleistung dem Geschäftsgeheimnis der jeweiligen Firmen unterliegen und deshalb nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 11/5157 Frage 6) : Stimmt die Bundesregierung Vorstellungen zu, die sogenannte gewerbliche Lohnmast von Nutztieren in der Landwirtschaft auf Grund des wiederholten Einsatzes unerlaubter Masthilfe bei der Aufzucht von Kälbern zu verbieten? 12058* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 Die Fragestellung läßt den Eindruck entstehen, als bestünde zwischen der gewerblichen Lohnmast von Nutztieren in der Landwirtschaft und dem mißbräuchlichen Einsatz von Masthilfsmitteln bei der Kälbermast ein Zusammenhang. Dieser Eindruck ist falsch. Ein derartiger Zusammenhang besteht nicht. Nach Auffassung der Bundesregierung ist ein gesetzliches Verbot der gewerblichen Lohnmast zur Vermeidung des illegalen Einsatzes von Masthilfsmitteln daher nicht begründet. Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen wäre ein solches Verbot nicht zulässig. Unabhängig davon verurteilt die Bundesregierung nachdrücklich jegliche verbotene Verwendung von Masthilfsmitteln bei der Tiermast. Die Bundesregierung erwartet, daß die Bundesländer die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwachen und gegen Straftäter unnachsichtig vorgehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/5157 Frage 7): Kann die Bundesregierung Berichte der Illustrierten „stern" bestätigen, wonach der Arbeitsmediziner Professor H. V. „einer der wichtigsten Berater von Bundesarbeitsminister Dr. Blüm im Berufskrankheiten-Recht" ist (vgl. „stern" vom 20. Juli 1989), und hat die Bundesregierung Behauptungen überprüft, wonach besagter Professor der Holzschutzmittel-Lobby nahesteht und von dieser Seite für Forschungen über Holzschutzmittel bei beruflicher Anwendung 12 000 DM erhalten haben soll? Professor Dr. Valentin war bis April 1989 als Lehrstuhlinhaber für das Fach Arbeitsmedizin an der Universität Erlangen/Nürnberg tätig. Er war jahrelang Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin. 1973 wurde er in den ärztlichen Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Sektion „Arbeitsmedizin" berufen und von den Mitgliedern der Sektion zum Vorsitzenden gewählt. Erkenntnisse darüber, ob und ggf. in welcher Höhe Zahlungen an Professor Valentin für Forschungsaufträge im Bereich der Holzschutzmittel geleistet wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung ist allerdings bekannt, daß Herr Professor Valentin zahlreiche Forschungsvorhaben in Zusammenarbeit mit der Holz-Berufsgenossenschaft durchgeführt hat. Es ist im wesentlichen auf seine Forschungsergebnisse zurückzuführen, daß bei der letzten Novellierung der Liste der Berufskrankheiten im März 1988 die Adeno-Karzinome der Nase durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz als Nummer 4203 in die Anlage 1 Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen worden sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/5157 Fragen 12 und 13): Wie hoch ist die vom Bundesminister für Post und Telekommunikation aufgewendete Summe für die u. a. auch auf Großflächenplakaten durchgeführte Werbeaktion mit Werbesprüchen wie „Ein Telegramm ist Zärtlichkeit", „Ein Telegramm ist Freude", „Ein Telegramm ist Dankbarkeit" und so weiter? Wie sieht eine Erfolgskontrolle einer solchen Werbeaktion aus, und kann der Bundesminister für Post und Telekommunikation in Zahlen angeben, wie sich in der Vergangenheit derartig aufwendige Werbeaktionen bei der Inanspruchnahme dieser Postdienstleistungen ausgewirkt haben? Zu Frage 12: Der Einkauf von Werbeleistung — insbesondere der Mediaeinkauf — findet nach privatrechtlichen Grundsätzen statt. Die Grundlage hierfür ist die Verdingungsordnung für Lieferung und Leistungen (VOL). Aus Wettbewerbsgründen ist es nicht angezeigt, die Kosten darzulegen. Zu Frage 13: In den zurückliegenden Jahren war ein leicht ansteigendes, mindestens aber ein gleichbleibendes Telegrammaufkommen zu verzeichnen. Für das Jahr 1988 wurde ein Rückgang um 2 % festgestellt. Um diesen Trend aufzuhalten und eine den Vorjahren entsprechende Entwicklung zu erhalten, wirbt die Deutsche Bundespost verstärkt für den Telegrammdienst. Um eine mittel- bis langfristige Werbewirkung zu erreichen, umfaßt der Werbeplanzeitraum das 2. Halbjahr 1989 und das 1. Halbjahr 1990. Die Deutsche Bundespost setzt in dieser Zeit selbstverständlich die zur Verfügung stehenden Instrumentarien der Werbewirkungsforschung ein. Es läßt sich aber zur Zeit noch keine Aussage über die Wirkung der Kampagne machen. Zahlreiche Zuschriften und Reaktionen in der Presse zeigen aber, daß die Kampagne einen sehr hohen Aufmerksamkeitsgrad hat. Erste Zahlen über das Telegrammaufkommen 1989 liegen Anfang 1990 vor. Diese Zahlen können aber noch keine umfassende Auskunft über die Wirkung der Kampagne geben. Hierfür müßten — aufgrund des Kampagnenzeitraums — auf die Statistiken der Jahre 1988 bis 1990 zurückgegriffen werden. Das ist Anfang 1991 möglich. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 11/5157 Fragen 14 und 15): Hält die Bundesregierung durchschnittliche Wartezeiten der Postkunden an den Schaltern der Deutschen Bundespost von 15 bis 30 Minuten für vertretbar und angemessen? Kann die Bundesregierung mitteilen, wie hoch die durchschnittlichen Laufzeiten telegrafischer Zahlungsanweisungen in der Europäischen Gemeinschaft sind? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 12059' Zu Frage 14: Grundlage für den zeitlichen Umfang der Schalterstunden und die personelle Besetzung der Schalter ist bei allen Annahmestellen der Deutschen Bundespost die gesamte Verkehrsnachfrage, d. h. die Inanspruchnahme der Postdienste durch die Kunden. Durchschnittliche Wartezeiten von 5 Minuten, in Einzelfällen bis zu 10 Minuten, werden dabei als angemessen und vertretbar angesehen. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten einzelner Schalter sind die Postämter bemüht, auch dem speziellen Kundenverhalten zu entsprechen. Wenn auch im allgemeinen die Besetzung der Schalter der täglichen Kundenfrequenz gut angepaßt ist, so ist es dennoch nicht zu vermeiden, daß zuweilen Kundenkonzentrationen auftreten, die sich nicht vorhersehen lassen. Dadurch kann es in Extremfällen zu längeren Wartezeiten kommen, eine Erscheinung, die auch sonst im täglichen Leben bei anderen Dienstleistungsunternehmen und an den Ladenkassen zu beobachten ist. Zu Frage 15: Der Bundesregierung liegen von den telegrafischen Zahlungsanweisungen und telegrafischen Postanweisungen nur die durchschnittlichen Laufzeiten von der Bundesrepublik Deutschland ins Zielland, nicht umgekehrt vor. Nach der jüngsten Erhebung im Oktober 1988 betragen die Laufzeiten nach — Belgien und in die Niederlande bis 1 Tag, — Luxemburg, Dänemark und Frankreich bis 2 Tage, — Irland, Italien und Spanien bis 3 Tage und — Griechenland und Portugal bis 4 Tage. Über die Laufzeiten von telegrafischen Postanweisungen von einem Land der EG in ein anderes Mitgliedsland liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP)) (Drucksache 11/5157 Fragen 16 und 17): Beabsichtigt der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, die verwaltungsgerichtlichen Verbote der Unterbringung von Altenheimen und Asylanten in reinen Wohngebieten zum Anlaß zu nehmen, durch klarstellende Änderung der Baunutzungsverordnung Wiederholungen solcher öffentliches Ärgernis erregender Entscheidungen zu verhindern? Wann gedenkt die Bundesregierung tätig zu werden? Altenheime sind nach § 3 der geltenden Baunutzungsverordnung als Wohngebäude in reinen Wohngebieten zulässig. Dies gilt auch für den Fall, daß Altenheime mit Pflege- und Betreuungseinrichtungen ausgestattet sind. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dies bestätigt; nach seiner Auffassung sind aber Altenpflegeheime keine Wohngebäude. Nach geltendem Recht haben die Gemeinden die Möglichkeit, auch bei Ausweisung eines reinen Wohngebiets zugunsten von Altenpflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber nach Abwägung mit den berührten Belangen entsprechende Festsetzungen zu treffen, erforderlichenfalls auch nachträglich durch Änderung des Bebauungsplans. Die am 28. Juni 1989 vom Bundeskabinett gebilligte Vierte Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung läßt diese Rechtslage unverändert. Die erst nach dieser Kabinettsentscheidung bekanntgewordenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg haben die Bundesregierung veranlaßt, die Vorschriften der Baunutzungsverordnung noch einmal zu überprüfen. Die Überprüfung findet im Verfahren des Bundesrates statt, dem die Vierte Änderungsverordnung zur Zustimmung vorliegt und der seine Beratungen bereits aufgenommen hat. Dort hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eine Formulierungshilfe vorgelegt, nach der Altenpflegeheime als Wohngebäude in reinen Wohngebieten zulässig sind und Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden können. Damit wird dem Anliegen nach Öffnung der reinen Wohngebiete für die genannten Anlagen Rechnung getragen. Das Ergebnis der Beratungen im Bundesrat bleibt abzuwarten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/5157 Fragen 18 und 19): Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einem „Energiepaß" zur Beurteilung des Wärmebedarfes von Gebäuden? Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher zur Schaffung eines solchen Energiepasses unternommen? Zu Frage 18: Die Bundesregierung hält den „Energiepaß" im Sinne einer freiwilligen standardisierten Beschreibung des energetischen Zustandes eines Gebäudes (einschließlich Heizungsanlage) grundsätzlich für sinnvoll. Sie hat deshalb die Entwicklung moderner und rationeller Diagnoseverfahren für Gebäude und deren Energiebedarf verfolgt und unterstützt. Zu Frage 19: An der Entwicklung von Systemen zur standardisierten Beschreibung des Energiezustandes von Gebäuden wird seit einer Reihe von Jahren gearbeitet. Die Bundesregierung hat verschiedene Forschungsaufträge erteilt und an Erprobungen teilgenommen. Von den zahlreichen in der Vergangenheit entwickelten Energiepaß-Systemen hat sich jedoch bisher keines endgültig durchgesetzt, zumal neue Erkenntnisse zum Energiehaushalt von Gebäuden immer wieder veränderte Konzepte hervorgebracht haben. Gegenwärtig wird probeweise das Projekt einer sogenannten Vor-Ort-Beratung im Rahmen der vom Bundesminister für Wirtschaft geförderten Energieeinsparbera- tung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände durchgeführt. Dabei werden im Altbaubereich auf Grund einer computergestützten Energiediagnose Vorschläge zur Optimierung von Wärmeschutz und Heizung zur Reduzierung des Energieverbrauchs erstellt. Die Erprobungsphase soll im Frühjahr 1990 abgeschlossen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 11/5157 Fragen 20 und 21): Teilt die Bundesregierung Schätzungen von Instituten, die besagen, daß sich Mieterhöhungen/-belastungen bei selbstgenutztem Wohneigentum von 0,12 DM bis 0,56 DM pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat ergeben, nachdem im Rahmen der Steuerreform ab 1. Januar 1990 die 10jährige Grundsteuervergünstigung nach § 92 a II. WobauG für öffentlich geförderte Wohnungen und steuerbegünstigten Wohnungsbau wegfällt, wenn der Fertigstellungstermin nach dem 31. Dezember 1989 liegt, bzw. wie hoch schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Anfangsmiete/-belastungen der 1990 und später fertiggestellten öffentlich geförderten Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen durch Wegfall der Grundsteuerbefreiung? Wie will die Bundesregierung diesem erneuten, gesetzlich sanktionierten Preisschub auf dem Wohnungsmarkt mit wirkungsvollen Maßnahmen begegnen, um die Anfangsmieten bzw. die Anfangsbelastung bei selbstgenutztem Eigentum für 1990 und später fertiggestellte Wohnungen für mittlere und kleine Einkommensschichten tragbar zu machen? Die isolierte Betrachtung einzelner Regelungen im Finanzierungsteil der Steuerreform 1990, die Ihren Fragen zugrundeliegt, verkennt den Gesamtzusammenhang des Steuerreformkonzepts. So stehen bei eigentumsbildenden Haushalten der Belastung infolge des Wegfalls der 10jährigen Grundsteuervergünstigung Entlastungen infolge der Aufstockung des Baukindergelds und vor allem infolge des neuen Steuertarifs gegenüber. „Unter dem Strich" werden die finanziellen Möglichkeiten zum Eigentumserwerb erweitert. Im Mietwohnungsbereich führt die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen zu einer erheblichen Entlastung in den ersten Jahren; sie wiegt die Auswirkungen einer Aufhebung der Grundsteuerbefreiung auf. Darüber hinaus wird mit der Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau gezielt ein zusätzliches Angebot für einkommenschwächere Haushalte geschaffen. Von einem gesetzlich sanktionierten Preisschub auf dem Wohnungsmarkt kann daher nicht die Rede sein. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Pohlmeier (CDU/CSU) (Drucksache 11/5157 Frage 24): Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um entsprechenden Druck auf die bulgarische Regierung auszuüben, damit die eklatanten Menschenrechtsverletzungen von seiten der bulgarischen Regierung an der türkischen Minderheit in Bulgarien abgestellt werden? Die Bundesregierung ist wegen der Lage der türkischen Minderheit in Bulgarien mit der dortigen Führung seit langem im Gespräch und hat ihre Besorgnis darüber bereits in der Vergangenheit wiederholt zum Ausdruck gebracht. Hinsichtlich konkreter Maßnahmen der Bundesregierung in der Folge der Ereignisse der vergangenen Monate in Bulgarien verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN vom 31. Juli 1989 (BT-Drucksache 11/5021). Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache 11/5157 Fragen 27 und 28) : Ist es richtig, daß die DDR durch den gegenwärtigen politischen Druck auf Ungarn völkerrechtswidrig handelt, weil sie durch den von ihr ratifizierten UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte die Reisefreiheit der Deutschen aus der DDR garantiert hat? Wenn ja, warum wird auf das rechtswidrige Verhalten der DDR nicht öffentlich hingewiesen? Zu Frage 27: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob, in welcher Weise, in welchem Umfang und mit welcher Intensität die DDR politischen Druck auf Ungarn ausübt oder ausgeübt hat. Im übrigen scheint es, daß die Frage durch die aktuelle Entwicklung überholt ist. Zu Frage 28: Auf Grund meiner Ausführungen auf Ihre erste Frage erübrigt sich eine Antwort auf Ihre zweite Frage. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 11/5157 Frage 29) : Welche aktuellen Informationen hat die Bundesregierung über die Wahrung der Menschenrechte in Syrien? Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Informationen über die Menschenrechtslage in Syrien vor. Die vorhandenen Hinweise auf z. T. schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen konnten trotz intensiver Bemühungen nicht aufgeklärt werden, da die Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 12061* syrische Regierung jede Stellungnahme zu Menschenrechtsfragen ablehnt. Auch im internationalen Bereich zur Aufklärung unternommene Bemühungen sind ohne Erfolg geblieben. So wurde bei der diesjährigen Sitzung der Unterkommission der Menschenrechtskommission in Genf ein Resolutionsentwurf zu Syrien zurückgezogen, weil keine Aussicht auf Verabschiedung bestand. Soweit die Bundesregierung in Einzelfällen um Intervention bei syrischen Stellen gebeten wird, tut sie dies in diskreter Form, da nur so Aussicht auf Erfolg gegeben ist. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5157 Frage 30) : Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um seit den letzten offiziellen Gesprächen des Bundesministers des Auswärtigen mit der CSSR-Führung die Wiedereröffnung des Grenzübergangs Waldsassen zu betreiben, und wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgschancen dieser Bemühungen? Der Bundesminister des Auswärtigen hat bei seinem Besuch in Prag am 12. und 13. Juli 1989 erneut auf die bisher von tschechoslowakischer Seite abgelehnte Wiedereröffnung des Grenzübergangs Waldsassen gedrungen. Die tschechoslowakische Seite hat daraufhin zugesagt, unser Anliegen erneut zu prüfen, ohne allerdings eine genaue zeitliche Perspektive zu geben. Die tschechoslowakische Seite hat unserer Botschaft auf deren Nachfrage inzwischen mitgeteilt, daß der tschechoslowakische Innenminister mit der Frage der Wiedereröffnung des Grenzübergangs Waldsassen weitere zuständige tschechoslowakische Stellen befaßt habe. Die zuständigen Bundesressorts unter Federführung des Bundesministers des Innern haben inzwischen bereits erste Beratungen über weitere Möglichkeiten aufgenommen, die tschechoslowakische Seite zur Aufnahme von Verhandlungen über die Wiedereröffnug des Grenzübergangs Waldsassen zu bewegen. Eine Prognose ob und zu welchem Zeitpunkt die Wiedereröffnung des Grenzübergangs Waldsassen erreicht werden kann, ist derzeit nicht möglich. Die Bundesregierung wird sich jedoch weiterhin mit Nachdruck um eine baldige Wiedereröffnung des Grenzübergangs Waldsassen bemühen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 11/5157 Fragen 31 und 32): Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU), den amtierenden Präsidenten der WEU zu bitten, aus der Delegation seines Landes in Wien eine hochkarätige Kontaktperson der WEU für die Verhandlungen über die konventionellen Streitkräfte in Europa zu ernennen? Wie weit sind die Beratungen im Rat der WEU über die geplante Revision des geänderten Brüsseler Vertrages inzwischen gediehen? Zu Frage 31: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die WEU über Verlauf und Inhalt der Wiener Verhandlungen unterrichtet werden sollte. Die belgische Präsidentschaft hat inzwischen eine im Konsenswege abgestimmte Antwort auf den in der Frage erwähnten Vorschlag der WEU-Versammlung verfaßt. Hierin erklärt sie, daß „die amtierende WEU-Präsidentschaft darum bemüht sein wird, die Versammlung und den Rat über den Fortgang der Wiener Rüstungskontrollverhandlungen auf dem laufenden zu halten". Für weitergehende Maßnahmen, wie sie in der Frage angesprochen werden, hat sich im Rat der WEU kein Konsens ergeben. Zu Frage 32: Der Rat der WEU hat sich in seiner Sitzung vom 22. Februar 1989 erstmals mit der Frage der Vertragsrevision befaßt. Dort bestand Einigkeit, die Gespräche zu diesem Thema erst fortzuführen, wenn das Protokoll über den Beitritt Portugals und Spaniens zur WEU in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert worden ist. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen sein, daß beide Staaten als gleichberechtigte Vertragspartner an diesen Überlegungen teilnehmen können. Das Ratifizierungsverfahren wird voraussichtlich in allen Mitgliedstaaten bis zur nächsten Tagung des Ministerrats am 13. November 1989 abgeschlossen sein. Über das weitere Vorgehen wird dann entschieden werden. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/5157 Frage 33): Hat die Bundesregierung Anfragen oder Anträge von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Bau von U-Booten in Israel erhalten, und ist die Bundesregierung bereit, so lange keine Entscheidungen zu treffen, wie der Deutsche Bundestag noch nicht über den von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Antrag „Keine Genehmigung für Waffenexporte in den Nahen und Mittleren Osten" vom 21. Juni 1989 befunden hat? Wie die Bundesregierung am 1. August 1989 in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage bereits erklärt hat, hat die Bundesregierung eine Voranfrage nach den Genehmigungsaussichten für den Export von U-Booten nach Israel erhalten. Diese Voranfrage wird von den zuständigen Ressorts geprüft. Insoweit ist gegenüber dem Sachstand von Anfang August keine Änderung eingetreten. Die Entscheidung über die Voranfrage wird vom Bundessicherheitsrat auf der Grundlage der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonsti- 12062* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 gen Rüstungsgütern vom 28. April 1982 zu treffen sein. Da die Prüfung innerhalb der zuständigen Ressorts noch nicht abgeschlossen ist, kann noch nicht abgesehen werden, wann sich der Bundessicherheitsrat mit der Angelegenheit befassen wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/5157 Frage 34): Liegen der Bundesregierung Zahlen und Einzeldaten über die individuellen Schicksale der Opfer des Stalinismus in Deutschland nach 1945 vor, und auf welcher Basis wird diesen Opfern Entschädigung geleistet? Zahlen und Einzeldaten von Opfern des Stalinismus in Deutschland nach 1945 sind an verschiedenen Stellen gesammelt. Im Gesamtdeutschen Institut befindet sich eine Kartei, in der politische Häftlinge der Nachkriegszeit aus dem heutigen Bereich der DDR und Berlin (Ost) erfaßt sind. Außerdem sind dort zahlreiche individuelle Erlebnisberichte archiviert. Derartige Angaben befinden sich auch in den bei der Ausführung des Häftlingshilfegesetzes in den Ländern entstandenen Verwaltungsakten. Die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter registriert seit ihrer Gründung im Jahre 1961 in der DDR und Berlin (Ost) begangene Gewaltakte, für deren Verfolgung keine örtliche Zuständigkeit in der Bundesrepublik Deutschland besteht. Personen, die aus politischen und nach freiheitlichdemokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in den Aussiedlungsgebieten, der DDR oder Berlin (Ost) in Gewahrsam genommen wurden, erhalten Leistungen aufgrund des Häftlingshilfegesetzes. Von den in Betracht kommenden Hilfen sind insbesondere zu nennen: — Für gesundheitliche Schäden als Folge der Haft werden Leistungen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. — Hinterbliebene von Häftlingen die an den Folgen der Haft verstorben sind, erhalten ebenfalls Leistungen in Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes. — Die Zeiten des Gewahrsams werden im Rahmen rentenrechtlichr Vorschriften als Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. — Ehemalige politische Häftlinge erhalten eine nach der Dauer des Gewahrsams gestaffelte Eingliederungshilfe. Darüber hinaus nimmt sich die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge dieses Personenkreises in besonderer Weise an. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5157 Frage 35): Was hat die Bundesregierung veranlaßt, die Helfer des Bayerischen Roten Kreuzes zu veranlassen, in Tag- und Nachtarbeit die Zeltstädte aufzubauen und ihnen anschließend zu eröffnen, daß man in festen Unterkünften ausreichende Vorsorge getroffen habe? Der Bundesregierung lagen im Zeitpunkt der Entscheidung, auch Zeltlager zur Erstaufnahme von DDR-Übersiedlern verfügbar zu machen, Anzeichen dafür vor, daß innerhalb kürzester Frist eine beträchtliche Zahl von DDR-Übersiedlern aus Ungarn in die Bundesrepublik Deutschland kommen würde. Feste Unterkünfte standen seinerzeit hierfür in ausreichendem Maß nicht bereit. Daher wurde entschieden, neben einigen festen Einrichtungen ergänzend auch Zeltunterkünfte für die Erstaufnahme, deren Dauer lediglich auf 1-2 Übernachtungen angelegt ist, vorzusehen, um auf diese bei Bedarf jederzeit zurückgreifen zu können. Ziel war nicht nur, kurzfristig dadurch eine genügend große Aufnahmekapazität zu schaffen, sondern dort auch zentral das Registrierverfahren im Interesse einer schnellstmöglichen Eingliederung der Übersiedler durchzuführen. Die Bundesregierung sieht sich angesichts der aktuellen Entwicklung in der Richtigkeit ihrer Entscheidung bestätigt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5157 Fragen 36 und 37): Welche altersmäßigen Beschränkungen gibt es in den Bundesbehörden bei der Einstellung von Frauen, einschließlich von Beamtinnen? Wenn solche Beschränkungen vorliegen, welche Gründe sind dafür maßgebend? Besonders altersmäßige Begrenzungen für die Einstellung von Frauen in die Bundesverwaltung gibt es nicht. Allerdings können Bewerber — also Männer und Frauen — nach § 14 der Bundeslaufbahnverordnung in die Laufbahnausbildung für Beamte grundsätzlich nur bis zum 32. Lebensjahr eingestellt werden. Die Einstellung kann bis zum 35. bzw. 38. Lebensjahr erfolgen, wenn sie sich wegen der Betreuung von Kindern verzögert hat. Diese Regelung dürfte in der Praxis hauptsächlich Frauen zu gute kommen. Diese Höchstaltersvorschrift berücksichtigt, daß es sich bei dem Beruf des Beamten um einen Lebensberuf handelt. Sie soll dementsprechend gewährleisten, daß die Dauer des Dienstverhältnisses in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Ausbildung und zum späteren Versorgungsanspruch steht. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 12063' Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Adler (SPD) (Drucksache 11/5157 Fragen 40 und 41): Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß betroffene Bürger, ja die gesamte Bevölkerung über die Ausweisung der Schutzbereiche durch das Bundesministerium der Verteidigung und die damit verbundenen Einschränkungen ordentlich unterrichtet werden, so daß dieser Vorgang transparent und verständlich gemacht wird? Warum können die betroffenen Bürger nicht wie üblich einen Widerspruch einlegen, warum müssen sie sofort den Klageweg beschreiten? Zu Frage 40: Nach § 2 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 wird ein Gebiet durch Anordnung des Bundesministers der Verteidigung zum Schutzbereich erklärt. Die Anordnung muß einen Plan enthalten, der die Grenzen des Schutzbereiches eindeutig wiedergibt. Sie ist den Grundstückseigentümern oder sonstigen Grundstücksberechtigten im Schutzbereich bekanntzugeben oder in ortüblicher Weise öffentlich bekanntzumachen. In der Regel werden die Betroffenen und die Bevölkerung durch Veröffentlichung im Amtsblatt oder in der Tagespresse über die Anordnung eines Schutzbereiches unterrichtet. Dabei wird darauf hingewiesen, daß eventuell betroffene Grundstückberechtigte den zumeist bei der Gemeindeverwaltung hinterlegten Plan einsehen können. Eine Offenlegung des Planes für die Allgemeinheit sieht das Gesetz aus Sicherheitsgründen nicht vor. Die öffentliche Bekanntmachung enthält zugleich die wichtigsten Beschränkungen, die sich aus der Anordnung des Schutzbereiches ergeben. Im übrigen gibt sie Hinweise, bei welchen im einzelnen genannten Bundeswehrdienststellen und Kommunalbehörden weitere Unterlagen eingesehen oder Informationen eingeholt werden können, die schon aus Platzgründen nicht veröffentlicht werden können. Zu Frage 41: Die Anordnung eines Schutzbereiches ist ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung und muß nach dem Schutzbereichgesetz von dem Bundesminister der Verteidigung erlassen werden. Nach § 68 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung gibt es kein Widerspruchsverfahren, wenn der Verwaltungsakt von einer obersten Bundesbehörde erlassen worden ist. Daher kann die Anordnung eines Schutzbereiches nur im Wege der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/5157 Fragen 42 und 43) : Welchen militärischen Nutzen hat es, wenn die Bundeswehr das Reparieren von LKW, PKW und anderen Geräten auf landwirtschaftlichen Gehöften übt, wie es z. B. für das Instandsetzungsbataillon 320 der Bundeswehr aus Koblenz in der Ortsgemeinde Macken geplant ist, nach Auffassung der Bundesregierung im Vergleich zu einer denkbaren Übung auf einem Truppenübungsplatz? Ist die Bundesregierung bereit, falls massive Beschwerden aus der Bevölkerung erhoben werden, z. B. haben sich 70% der Mackener Bevölkerung beschwert, diesen Beschwerden dadurch Rechnung zu tragen, daß die geplante Übung auf einen der zahlreichen Truppenübungsplätze der näheren Umgebung verlegt wird? Zu Frage 42: Die Versorgungsübung des Instandsetzungsbataillon 320 wurde zeitgerecht und ordnungsgemäß angemeldet und durch die zuständige Stelle genehmigt. Es handelt sich um die erste Übung dieses Bataillons in der Ortsgemeinde Macken. Das Instandsetzungsbataillon 320 übt in Kriegsstärke (Aktive und Reservisten) die feldmäßige Instandsetzung von Waffen und Gerät gemäß den geltenden Einsatzgrundsätzen. Hierbei ist das Bataillon auf die Infrastruktur kleiner Ortschaften angewiesen, da es für eine Instandsetzung im freien Gelände weder vorgesehen noch ausgerüstet ist. Aus diesem Grunde ist die Verlegung der o. a. Übung auf einen Truppenübungsplatz nicht möglich, da dieser nicht über die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen verfügt. Zu Frage 43: Diese Frage muß aus den bereits in der vorherigen Frage genannten Gründen verneint werden. Auch in Zukunft sind solche Übungen, welche im übrigen weder Umwelt noch Bevölkerung übermäßig belasten, erforderlich um den Auftrag nach geltenden Einsatzgrundsätzen sinnvoll zu üben. Die Truppenübungsplätze/Standortübungsplätze bleiben gerade auch unter Umweltschutz- und Sicherheitsaspekten der Truppe für Gefechts- und Schießübungen vorbehalten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretär Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/5157 Frage 44): Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um gefährliche Farbstoffe in Lebensmitteln, wie z. B. AZO-Farbstoffe (Beispiel Gelborange S), Amaranth und Tartrazin, die Allergien auslösen können und zum Teil als krebserregend gelten, zu verbieten oder zumindest zulässige Höchstmengen festzusetzen? Die Bundesregierung hat dem Bundesrat die Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen zur Zustimmung zugeleitet, mit der die Verwendung von Farbstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln weiter eingeschränkt werden soll. Dies gilt insbesondere für die in Ihrer Frage genannten Farbstoffe. Diese Farbstoffe haben in der letzten Zeit 12064* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 in der Tat eine toxikologische Neubewertung erf ah-ren. Der Farbstoff Tartrazin beispielsweise ist vermehrt dadurch auffällig geworden, daß er bei bestimmten Personen zu Überempfindlichkeitsreaktionen führen kann. Mit diesem Farbstoff sollen daher künftig nur noch einige bestimmte Liköre sowie Kräuter- und Gewürzbranntweine gefärbt werden dürfen. Farbstoffe, die als krebserregend gelten, sind in der Bundesrepublik Deutschland für die Herstellung von Lebensmitteln nicht zugelassen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Geis (CDU/CSU) (Drucksache 11/5157 Frage 45): Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus den jüngsten Forschungsergebnissen der USA, wonach sicher ist, daß bei einer frühzeitigen Behandlung HIV-Infizierter mit dem Medikament AZT der Ausbruch der Krankheit AIDS entscheidend hinausgeschoben werden kann, zu ziehen? Nach Presseberichten über in den USA durchgeführte Studien sollen bereits in frühen Stadien der HIV-Erkrankung — vor dem Ausbruch des Vollbildes AIDS — mit dem Mittel AZT (Azidothymidin) Erfolge erzielt worden sein. In einer großen Versuchsreihe wird zur Zeit AZT auch symptomlos Infizierten gegeben. AZT wird dabei in niedrigeren Dosierungen eingesetzt als bei der Behandlung des Vollbildes AIDS. Dadurch sollen kaum noch die unerwünschten Nebenwirkungen des Medikamentes auftreten. (Bei der Therapie des Vollbildes AIDS mußte AZT vor allem wegen einer durch das Medikament bedingten Blutarmut teilweise für einige Wochen ausgesetzt, in einigen Fällen ganz abgesetzt werden.) Die Frage, ob eine frühzeitige Behandlung HIV-Infizierter mit AZT zu einer vermehrten Resistenzentwicklung der Viren und damit zu einem Wirkungsverlust von AZT bei der Behandlung von AIDS führen kann, ist bisher von wissenschaftlicher Seite nicht beantwortet. Veröffentlichungen nachprüfbarer wissenschaftlicher Ergebnisse der amerikanischen Studien liegen noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden sie sorgfältig geprüft. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 11/5157 Fragen 46 und 47): Wie begründet die Bundesregierung die Kürzungen bzw. völlige Streichung von Zuschüssen für die Beschäftigungsstellen von Zivildienstleistenden gerade im Bereich der Schwerbehindertenbetreuung, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Streichungen bzw. Kürzungen aufzuheben? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Streichung von Aufwandszuschüssen auf Dauer dazu führt, daß Leistungen der Träger eingeschränkt und die damit verbundenen Folgekosten um ein Vielfaches übersteigen, und was wird die Bundesregierung nun einleiten, um weiterhin eine effiziente und kostengünstige Betreuung von Bedürftigen sicherzustellen? Zu Frage 46: Die Bundesregierung fördert den Einsatz von Zivildienstleistenden in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung sowie in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten auch weiterhin durch die Gewährung von Aufwandszuschüssen. Auch sind die Förderungssätze dafür nicht gekürzt worden. Im Bundeshaushalt 1989 stehen für Aufwandszuschüsse wiederum 115 Mio. DM zur Verfügung. Einen höheren Ansatz hat dieser Haushaltstitel noch nie gehabt. Dagegen ist die Förderung in den anderen Bereichen des Zivildienstes vor zwei Jahren auf die Hälfte gekürzt und vor einem Jahr eingestellt worden. Dabei handelte es sich um von Oktober 1983 an neu anerkannte Zivildienstplätze. Diese wurden für die Durchführung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes vom 1. Januar 1984 an zusätzlich benötigt, um die aus dem unter der früheren Regierung entstandenen Antragsstau stammenden Kriegsdienstverweigerer ohne Verzögerung einberufen zu können. Nachdem diese Aufgabe bewältigt war und eine ausreichende Zahl von Zivildienstplätzen für die weitere Durchführung des Gesetzes zur Verfügung stand, mußte nach dem Gesetz die weitere Förderung auf die oben bezeichneten Sondergebiete beschränkt werden. Das Gesetz läßt nämlich die Gewährung von Aufwandszuschüssen nur zu, soweit sie für die Beschaffung einer ausreichenden Anzahl von Zivildienstplätzen oder von besonders geeigneten Zivildienstplätzen erforderlich ist. Zu Frage 47: Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung hat der Wegfall der Aufwandszuschüsse für die neuen Zivildienstplätze außerhalb der von mit genannten Sondergebiete die Beschäftigungsstellen nicht veranlaßt, auf Zivildienstleistende zu verzichten. Vielmehr ist die Zahl der Zivildienstplätze seit Beginn dieser Maßnahme im September 1987 bis heute von 86 000 auf knapp 108 000 gestiegen. Damit ist der Beitrag des Zivildienstes zu dem Angebot sozialer Leistungen seitdem um ein Viertel gestiegen. Den Trägern fällt es damit entsprechend leichter, eine effiziente und kostengünstige Betreuung von Bedürftigen sicherzustellen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 11/5157 Fragen 48 und 49): Wie viele an Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin eingeschriebene Körperbehinderte haben grundsätzlich nach dem BSHG Anspruch auf Ersatz ihrer behinderungsbedingten finanziellen Mehraufwendungen, und in wie vielen Fällen wurden Anträge darauf mit dem Hinweis auf eine bereits vor Studienbeginn abgeschlossene und (teilweise) aus Sozialhilfemitteln finanzierte Berufsausbildung abgelehnt? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 12065* Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß behinderten jungen Menschen der Zugang zu Universitäten und Hochschulen auch nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung nicht erschwert werden darf und deshalb die behinderungsbedingten finanziellen Mehraufwendungen — bei grundsätzlich vorhandener Bedürftigkeit — aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren sind? Zu Ihrer ersten Frage liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Überhaupt enthält die Sozialhilfestatistik keine gesonderten Angaben über Sozialhilfeleistungen an körperbehinderte Studenten. Auch über abgelehnte Sozialhilfeanträge verfügt die Bundesregierung nicht über Zahlen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 11/5157 Fragen 50 und 51): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn (DB) 41 Intercity-Loks, die 1992 in Dienst gestellt werden sollen, mit FCKW-Kühlung ausrüsten will und daß der Vorstand der DB eine Umstellung auf Öl-Kühlung (und damit einen Verzicht auf 11 000 Liter Freon) wegen der höheren Kosten ablehnt? Was gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls zu tun, um einen solchen Umweltskandal zu unterbinden? Zu Frage 50: Die Deutsche Bundesbahn hat in zwei Tranchen insgesamt 41 Hochgeschwindigkeitszüge der Baureihe „Intercity-Express" (ICE) für den Hochgeschwindigkeitsverkehr ab Sommer 1991 bestellt. Jeder Zug verfügt über zwei Triebköpfe. Die erste Tranche umfaßte 20 Züge mit 40 Triebköpfen. Diese werden mit der im Zeitpunkt der Bestellung (14. Juli 1988) ausschließlich verfügbaren Ölkühlung ausgerüstet. Die zweite Tranche der Bestellung (20. Januar 1989) über 21 ICE-Züge (also mit 42 Triebköpfen) sollen dagegen von der Industrie erst kürzlich entwikkelte elektronische Hochleistungsstromrichter mit sogenannter Siedekühlung erhalten. Als Kühlmedium für diese Siedekühlung wird ein Fluor-Kohlenwasserstoff mit der Stoffbezeichnung „Freon R 113" eingesetzt. Dieses Kühlmedium ist nicht brennbar, elektrisch nicht leitend, thermisch stabil und verringert damit ein etwaiges Brandrisiko. Die Kühlflüssigkeit befindet sich in hermetisch verschlossenen Gehäusen aus gasdichtem Aluminium. Es handelt sich um ein geschlossenes Kühlsystem, bei dem das Kühlmedium nicht verbraucht und in die Atmosphäre abgegeben, sondern lediglich als Kühlmittel verlustlos gebraucht wird. Nach Angaben der Industrie haben die mit diesem Kühlmedium versehenen elektronischen Bauteile eine Lebensdauer von 25 Jahren und werden in dieser Zeit störungsfrei arbeiten. Dem Kühlmedium „Freon" gleichwertige halogenfreie Kühlmittel sind — auch im Ausland — für den speziellen Anwendungszweck im Hochgeschwindigkeitsverkehr noch nicht auf dem Markt erhältlich. Auch der dem ICE ähnliche französische Hochgeschwindigkeitszug TGV-A hat eine derartige Kühlung. Wegen der Unbedenklichkeit einer Verwendung von Freon in den Stromrichtern der neuen ICE-Züge — insbesondere aus Umweltgesichtspunkten — und wegen seiner technischen und wirtschaftlichen Vorteile gegenüber anderen Kühlmedien hat sich die Deutsche Bundesbahn für diese neue, um 600 000 DM pro Zug billigere Technik entschieden. Zu Frage 51: In den Stromrichtern der ICE-Triebköpfe wird die Kühlflüssigkeit R 113 auf FCKW-Basis nicht verbraucht oder in die Atmosphäre verdampft, sondern lediglich als Kühlmedium verlustlos gebraucht. Eine umweltverträgliche Fertigung der Bauelemente und eine fachgerechte Entsorgung des Stoffes bei den Herstellerfirmen ist gewährleistet. Auch bei etwaigen Unfällen im Bereich der Deutschen Bundesbahn kann eine Umweltgefährdung weitgehend ausgeschlossen werden, weil die neuen Schaltmodule im Fahrzeug gut geschützt plaziert wurden. Die Deutsche Bundesbahn hat im übrigen zugesagt, auch hier auf äquivalente Ersatzstoffe zurückzugreifen, sobald diese industriell gefertigt und angeboten werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 11/5157 Fragen 52 und 53): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß das Konzept der Deutschen Bundesbahn zur Neuordnung des Stückgutverkehrs angesichts z. B. der geplanten Schließung des Stückgutbahnhofes Donauwörth und der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Effizienz, Kosten und Transportgeschwindigkeit dringend überprüfungsbedürftig ist? Ist im Rahmen einer solchen Neuordnung die Schließung von Stückgutbahnhöfen, wodurch Transportleistung von der Schiene auf die Straße verlagert wird, ökologisch verantwortbar? Zu Frage 52: Es ist nicht geplant, den Stückgutbahnhof Donauwörth zu schließen. Auch nach dem 1. Januar 1990 wird er der Verladerschaft zur Selbstauflieferung und Selbstabholung in gleichem Umfange wie bisher zur Verfügung stehen. Die Deutsche Bundesbahn hat das zugrundeliegende Konzept — insbesondere aufgrund von Interventionen politischer Mandatsträger — wiederholt überprüft. Sie erwartet keine negativen Auswirkungen für die Verladerschaft. Vielmehr geht die Bahn von einer wesentlichen Verbesserung des Leistungsangebotes hinsichtlich der Transportzeit, Zuverlässigkeit und Produktionskosten aus. Der Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages hatte das Konzept der Deutschen Bundesbahn zur Neuorganisation des Stückgutdienstes in seiner Sitzung am 9. Dezember 1987 mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen (Drucksache 11/1509). 12066* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. September 1989 Zu Frage 53: Der Übergang von der Schienenbedienung auf die Straßenbedienung bei Stückgutbahnhöfen mit geringerem Transportaufkommen ist ökologisch verantwortbar, weil die Alternative für die Deutsche Bundesbahn letztendlich Aufgaben des Stückgutverkehrs hieße. Nur durch enge Kooperation mit dem Straßenverkehrsgewerbe beim Sammeln und Verteilen in der Fläche ist eine direkte Verknüpfung der Knotenbahnhöfe auf der Schiene zu erreichen. Die dadurch möglichen Direktverbindungen erhöhen die Produktivität und senken zugleich die Kosten. Hierdurch kann die Bahn ihre arteigenen Vorzüge beim Transport über größere Entfernungen nutzen, weiteren Verlusten beim Stückgutverkehr vorbeugen und verhindern, daß Stückgut in noch größerem Umfange als bisher im Rahmen des Straßengüternah- und Fernverkehrs befördert wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte. Vizepräsidentin Renger: Bitte schön.


Rede von Dr. Willfried Penner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Becker, würden Sie bitte die Gratulation der SPD-Bundestagsfraktion freundlich zur Kenntnis nehmen, nämlich deswegen, weil Sie heute Großvater geworden sind?

(Heiterkeit und Beifall)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das hat allerdings gar nichts mit der Berechnung der späteren Rente zu tun.

    (Heiterkeit — Dr. Penner [SPD]: Das weiß ich doch!)