Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Lesung des Bundeshaushalts für 1990 ist sicher eine gute Gelegenheit, Bilanz zu ziehen und Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen. Das gilt in ganz besonderer Weise in einem Jahr, in dem die Diskussion über den Bundeshaushalt außerordentlich stark durch Fragen der umweltpolitischen Konzeption geprägt worden ist, was zu begrüßen ist. Lassen Sie mich deswegen ganz an den Anfang drei Feststellungen setzen.
Erstens. Die Bundesregierung hat in den vergangenen zwölf Monaten in allen Umweltbereichen mit Erfolg gehandelt. Die entscheidenden umweltpolitischen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften wurden und werden deutlich verbessert und verschärft. Damit wird eine neue Qualität der Sicherheitskultur in der Industriegesellschaft möglich. Die umweltpolitische Spitzenposition der Bundesrepublik Deutschland weltweit wird gehalten und ausgebaut.
Zweitens. Die Bundesregierung hat die internationale Umweltpartnerschaft in Europa und weltweit vorangebracht. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Umweltschutz gewinnt einen ständig steigenden Stellenwert in unserer Umweltpolitik.
Drittens. Das Vorsorgeprinzip ist Grundlage unseres umweltpolitischen Handelns. Ziel ist und bleibt die Einlösung eines ökologischen Generationenvertrags.
Für diese drei zentralen Ziele, neue Sicherheitskultur, internationale Umweltpartnerschaft, ökologischer Generationenvertrag, stützen wir unsere Politik auf zwei Säulen, erstens auf einen klaren ökologischen Ordnungsrahmen mit scharfen, rechtlich verbindlichen Gesetzen, Geboten und Verboten
und zweitens innerhalb dieses gesetzlichen Ordnungsrahmens auf gezielten Einsatz aller zur Verfügung stehenden wirksamen marktwirtschaftlichen Instrumente.
— Ich komme darauf zurück, daß ich an vielen Stellen Gemeinsamkeiten sehe.
Die optimale Verbindung und Nutzung beider Handlungsansätze ist wahr und bleibt kennzeichnendes Merkmal unserer Umweltpolitik, einer Umweltpolitik der ökologischen und Sozialen Marktwirtschaft. Um es ganz klar festzulegen: Wo es darum geht, akute Gefahren abzuwehren und einen unmittelbar wirksamen Schutz der Umwelt zu gewährleisten, ist und bleibt der ordnungsrechtliche Rahmen konsequent zu verschärfen und weiterzuentwickeln.
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode dazu umfassend entschieden und nicht angekündigt. Wir haben entschieden, daß in dieser Legislaturperiode diesem Parlament ein Gesetzentwurf zur Umweltverträglichkeitsprüfung zugeleitet worden ist. Wir haben entschieden, daß das Bundesimmissionsschutzgesetz zu einem umfassenden Anlagensicherheitsgesetz ausgebaut wird. Dieses Gesetz liegt in diesem Hohen Hause. Wir haben entschieden, daß seit zehn Jahren zum erstenmal das Chemikaliengesetz neu gefaßt wird. Dieses Gesetz liegt in diesem Hause. Wir haben entschieden, daß die Störfallverordnung neu gefaßt wird. Sie ist zum 1. September 1988 in Kraft getreten. Wir haben entschieden, daß die neuen Möglichkeiten des § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes, für alle Branchen neue Anforderungen an die Gewässerreinhaltung zu stellen, ergriffen worden sind. Dies ist in wichtigen Teilen geschehen, die anderen Teile laufen entsprechend den Zeitplänen im 10-PunkteProgramm weiter.
Das Ordnungsrecht wird also drastisch verschärft. Die Umsetzung dieses ordnungsrechtlichen Rahmens, meine Damen und Herren, wird die Verursacher etwa 50 Milliarden DM zusätzlich kosten. Man kann in diesem Zusammenhang beim besten Willen nicht davon sprechen, daß hier etwa noch eine Nutzung der Umwelt zum Nulltarif der Fall sei. Das Gegenteil ist der Fall.
Meine Damen und Herren, wer den Haushalt des Bundesumweltministers fair und richtig beurteilt, hätte dann auch diese 50 Milliarden DM in diesen Haushalt mit hineinzusetzen; denn wir sind und bleiben der Überzeugung, daß Umweltpolitik um so besser ist, wenn sie vom Verursacher bezahlt wird und sich nicht über das Gemeinlastprinzip im Steuerhaushalt wiederfindet.
Dies ist und bleibt unsere Überzeugung.