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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/155 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 155. Sitzung Bonn, Montag, den 4. September 1989 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Becker (Nienberge) 11655 A Wahl der Abg. Frau Schätzle zur Schriftführerin als Nachfolgerin der Abg. Frau Pack 11655B Wahl der Abg. Frau Hoffmann (Soltau) als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Stelle der ausscheidenden Abg. Frau Pack 11655 B Begrüßung einer ungarischen Gymnasiumsklasse 11674 B Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) (Drucksache 11/5000) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Finanzplan des Bundes 1989 bis 1993 (Drucksache 11/5001) Dr. Waigel, Bundesminister BMF 11655C, 11705 B Frau Matthäus-Maier SPD 11666 A Borchert CDU/CSU 11674 C Frau Rust GRÜNE 11680A Dr. Weng (Gerlingen) FDP 11682C Wieczorek (Duisburg) SPD 11688D Dr. Friedmann CDU/CSU 11692 B Frau Vennegerts GRÜNE 11696 B Glos CDU/CSU 11699A Esters SPD 11702 A Wüppesahl fraktionslos 11709B Cronenberg (Arnsberg) FDP 11711 C Tagesordnungspunkt 2: Einspruch des Abgeordneten Volmer gegen den am 23. Juni 1989 erteilten Ordnungsruf 11712 C Nächste Sitzung 11712 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 11713* A Anlage 2 Einspruch gemäß § 39 GO des Abg. Volmer (DIE GRÜNEN) 11713* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 155. Sitzung. Bonn, Montag, den 4. September 1989 11655 155. Sitzung Bonn, den 4. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 07. 09. 89 * Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 07. 09. 89 Büchner (Speyer) SPD 07. 09. 89 * Frau Conrad SPD 4. 09. 89 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 5. 09. 89 Duve SPD 04. 09. 89 Egert SPD 04. 09. 89 Eich GRÜNE 07. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 07. 09. 89 *** * Frau Fischer CDU/CSU 07. 09. 89 *** Frau Garbe GRÜNE 05. 09. 89 Frau Geiger CDU/CSU 07. 09. 89 *** Dr. Geißler CDU/CSU 4. 09. 89 Genscher FDP 07. 09. 89 Graf SPD 04. 09. 89 Gröbl CDU/CSU 04. 09. 89 Haack (Extertal) SPD 5. 09. 89 Hauser (Krefeld) CDU/CSU 04. 09. 89 Heimann SPD 05. 09. 89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 4. 09. 89 Frau Hensel GRÜNE 5. 09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 4. 09. 89 Dr. Holtz SPD 07. 09. 89 *** Frau Hürland-Büning CDU/CSU 07. 09. 89 Hüser GRÜNE 05.09.89 Ibrügger SPD 5. 09. 89 ** Jaunich SPD 05. 09. 89 Klein (Dieburg) SPD 07. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 07. 09. 89 *** Kossendey CDU/CSU 04. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 07. 09. 89 Kretkowski SPD 04. 09. 89 Kreuzeder GRÜNE 05. 09. 89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 07. 09. 89 Frau Luuk SPD 07. 09. 89 *** Lüder FDP 07. 09. 89 Magin CDU/CSU 07. 09. 89 Meyer SPD 05. 09. 89 Dr. Müller CDU/CSU 07. 09. 89 * Frau Nickels GRÜNE 05. 09. 89 Niegel CDU/CSU 04. 09. 89 Dr. Nöbel SPD 07. 09. 89 Rappe (Hildesheim) SPD 4. 09. 89 Rauen CDU/CSU 04. 09. 89 Reddemann CDU/CSU 04. 09. 89 Regenspurger CDU/CSU 07. 09. 89 Repnik CDU/CSU 04. 09. 89 Reuschenbach SPD 07. 09. 89 Frau Saibold GRÜNE 5. 09. 89 Schartz CDU/CSU 04. 09. 89 Schäfer (Mainz) FDP 04. 09. 89 Frau Schätzle CDU/CSU 04. 09. 89 Dr. Scheer SPD 07. 09. 89 Frau Schilling GRÜNE 04. 09. 89 Schröer (Mülheim) SPD 04. 09. 89 Dr. Stercken CDU/CSU 07. 09. 89 *** Stratmann GRÜNE 05. 09. 89 Such GRÜNE 05. 09. 89 Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Tietjen SPD 07. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 05. 09. 89 Vosen SPD 04. 09. 89 Westphal SPD 07. 09. 89 Wimmer (Neuötting) SPD 04. 09. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 07. 09. 89 *** Dr. Wulff CDU/CSU 07. 09. 89 *** Zander SPD 04. 09. 89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 04. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Einspruch gemäß § 39 GO des Abgeordneten Volmer (GRÜNE) vom 26. Juni 1989 In der Debatte am Freitag, dem 23. Juni 1989, zum Tagesordnungspunkt 27 bekam ich von der Frau Vizepräsidentin Renger einen Ordnungsruf. Gerügt wurde meine Aussage: Ausgerechnet der Vertreter einer Bundestagsfraktion, die öfter nachgewiesen hat, daß sie nur über ein vordemokratisches Bewußtsein verfügt, deren Mitglieder hier durch rassistische Zwischenrufe aufgefallen sind, will Nachhilfeunterricht in Demokratie geben (Plenarprotokoll 11/153, S. 11601D). Ich möchte nach § 39 der Geschäftsordnung Einspruch gegen den Ordnungsruf einlegen. Begründung: Es scheint mir durchaus „vordemokratisch" zu sein, wenn etwa der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der CDU/CSU, Dr. Bötsch, in einer Debatte dem Begehren meiner Fraktion nach einem Sitz im Bundestagspräsidium entgegenhält, die Abgeordneten der Fraktion DIE GRÜNEN übten ihr Mandat in einer Art und Weise aus, wie er, Dr. Bötsch, es nicht akzeptieren könne, weshalb der Fraktion DIE GRÜNEN auch jenseits der formalen Hindernisse aus grundsätzlichen Überlegungen ein Platz im Präsidium zu verwehren sei. Hier wird von einem Mitglied des Deutschen Bundestages ein Meta-Standpunkt zur Ausübung des Mandats eingenommen, von dem aus der Vertreter der Mehrheitsfraktion Vertretern einer Minderheitsfraktion die Art ihrer Mandatsausübung vorschreiben will. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Abgeordneten. Herr Dr. Bötsch hat faktisch einen obrigkeitlichen Standpunkt über den freien Willen der Abgeordneten gesetzt. Der Vorwurf „rassistischer Zwischenrufe" scheint mir hinreichend gerechtfertigt mit Verweis auf die protokollierten Anwürfe der Herren Fellner (CSU) und Straßmeir (CDU) gegen meinen Fraktionskollegen Meneses Vogl. Nun möchte ich einräumen, daß mir in der frei gehaltenen Rede eine Verallgemeinerung unterlaufen ist, die suggeriert, daß alle Unionsabgeordneten dieselbe Geisteshaltung verträten wie die drei genannten Herren. Die Verallgemeinerung bitte ich als lapsus linguae zu verstehen, der selbst aber noch seine Rechtfertigung dadurch erfährt, daß sich die Fraktion der CDU/CSU von den Entgleisungen ihrer Mitglieder bisher nicht distanziert hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Esters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Aber gerne.


Rede von Klaus-Dieter Kühbacher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Esters, würden Sie mir zustimmen, daß es hier im Raum nur eine einzige Partei gibt, die in der Kontinuität steht, nämlich die FDP? Sie hat immer die gleiche Politik vertreten
— mal dort und mal dort — , mehr Schulden zu machen.

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    Rede von Helmut Esters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Kühbacher, in diesem Falle muß ich Ihnen völlig recht geben.

    (Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)

    Bei allen Schulden, die diese Republik im Bundesbereich hat, war die FDP immer mitbeteiligt.

    (Frau Matthäus-Maier [SPD]: Sie hat die meisten Schulden gemacht!)

    Sie ist insofern auch Spitzenreiter. Nur, sie hat in schwierigen Situationen auch immer haushaltspolitische Sprecher — einmal war es der Herr Hoppe, jetzt ist es der Kollege Weng —, die die Schuld

    (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Vielen Dank!)

    — ich sah dich gerade kommen — auf die jeweils größere Regierungsfraktion verlagern.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

    Wer den Haushaltsentwurf 1990 und den Finanzplan an diesem Urteil und den tragenden Gründen mißt, gelangt zu folgenden Feststellungen. Erstens. Art. 115 des Grundgesetzes, wonach die Neuverschuldung eines Haushalts nicht höher sein darf als die Investitionen, ist verletzt. Das Gericht hat ausgeführt, daß sich der Haushaltsgesetzgeber auf den herkömmlichen weiten Investitionsbegriff, der nur durch die bisherige Staatspraxis gedeckt sei, nicht zurückziehen darf, sondern eine gesetzliche Regelung zu treffen hat, die die Investitionen angemessen faßt, soll heißen: auf echte Investitionen beschränkt. Die echten Investitionen, d. h. diejenigen ohne Bürgschaften und BAföG-Gewährungen, belaufen sich auf 33,1 Milliarden DM und liegen mithin um eine halbe Milliarde DM unter der Neuverschuldung. Daß das wie beim Haushaltsgesetz 1981 ausnahmsweise gerechtfertigt sei, weil eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliege, hat die Bundesregierung bisher nicht dargetan.
    Zweitens. Das Mißverhältnis zwischen Neuverschuldung und Investition verschlimmert sich noch, weil im Haushaltsentwurf 1990 der Bundesbankgewinn in Höhe von 7 Milliarden DM zur Ausgabenfinanzierung eingestellt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat, wenn man so will, Dr. Stavenhagen bestätigt: daß das in der Wirkung einer Kreditaufnahme bei der Notenbank ohne Zins- und Tilgungsverpflichtung gleichkommt. Die Neuverschuldung läge danach tatsächlich bei über 40 Milliarden DM.
    Drittens. Das Bundesverfassungsgericht hat bekräftigt, daß die Haushaltswirtschaft nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes auf eine antizyklische Steuerung des Konjunkturverlaufes auszurichten ist. Das bedeutet, daß bei einem Konjunkturverlauf, wie wir ihn jetzt erleben, Schulden abzutragen und nicht zu erhöhen sind. Wer die Finanzverfassung und die Rechtslage nach dem Stabilitätsgesetz noch ernst
    nimmt, müßte aus Vorsorge für die Zukunft angesichts der Gefahr einer Konjunkturüberhitzung über Konjunkturausgleichsrücklagen — Art. 109 des Grundgesetzes — nachdenken. So wie die Haushaltspolitik der sozialliberalen Koalition im Haushalt 1981 antizyklisch und deshalb verfassungskonform war, so ist Ihre Politik jetzt prozyklisch und nicht mehr verfassungskonform.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Vennegerts [GRÜNE])

    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die dritte Stufe Ihrer Steuerreform verfehlt, weil sie in eine Zeit ohnehin hoher Nachfrage fällt. Das Stufensystem Ihrer Steuerreform ist im Timing verfehlt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Warum?)

    Das RWI hat Ihnen die Wirkungslosigkeit der beiden ersten Stufen nachgewiesen.
    Die rote Lampe leuchtet auf, Frau Präsidentin?