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    Plenarprotokoll 11/151 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 151. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Straßmeir und von der Wiesche . . 11337 A Nachträgliche Überweisung von Gesetzentwürfen an Ausschüsse 11337 B Erweiterung der Tagesordnung 11337 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Umweltforschungsprogramm; Wohnungsbindungsgesetz; freie Fragen) Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 11305 A Vosen SPD 11306A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 11306 A Reschke SPD 11306B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 11306C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 11306 D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11307A Jahn (Marburg) SPD 11307 A Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11307A Bohl CDU/CSU 11307 B Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11307B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 11307 B Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11307B Dr. Penner SPD 11307 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11307C Gansel SPD 11307 D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11307D Bohl CDU/CSU 11308 A Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11308B Dr. Hirsch FDP 11308B Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11308B Verheugen SPD 11308D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11308 D Scharrenbroich CDU/CSU 11309 A Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11309 A Jahn (Marburg) SPD 11309A Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11309 B Stahl (Kempen) SPD 11309B Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11309B Dr. Hirsch FDP 11309 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11309C Bohl CDU/CSU 11309 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11309D Frau Flinner GRÜNE 11309D Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11310A Jahn (Marburg) SPD 11310A Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11310B Dreßler SPD 11310 C Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 11310D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 11311A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 11311B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 11311 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 11311B Dr. Penner SPD 11311 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 11311 C Dr. Hirsch FDP 11311 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 11311 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 Stahl (Kempen) SPD 11311D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 11311D Dr. Penner SPD 11312 A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 11312 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 11312 B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 11312B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Besuchsverkehr zwischen Berlin-West und Berlin-Ost sowie der DDR Momper, Regierender Bürgermeister des Landes Berlin 11322 C Kittelmann CDU/CSU 11324 B Büchler (Hof) SPD 11325B Ronneburger FDP 11326 B Meneses Vogl GRÜNE . . . . 11327A, 11331B Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . 11328A Heimann SPD 11329 A Schulze (Berlin) CDU/CSU 11330A Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 11331 D Dr. Schmude SPD 11332 C Werner (Ulm) CDU/CSU 11333 B Lüder FDP 11334 B Bahr SPD 11335B Lummer CDU/CSU 11336A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Drucksache 11/3622) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Zivilgerichte (Drucksache 11/4155) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Rohstoffstatistikgesetz) (Drucksache 11/4614) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (Drucksache 11/4727) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie (Drucksache 11/4792) 11337 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Pleisweiler), Gerster (Worms), Brück und weiterer Abgeordneter der SPD: Abzug aller chemischen Waffen aus Rheinland-Pfalz (Drucksache 11/4094) . 11337 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechtsverletzungen und Kriegsrecht in Tibet (Drucksache 11/ 4264 (neu) 11337 D Tagesordnungspunkt 4: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine Bescheinigung für Hunde und Katzen bei Aufenthalten von weniger als einem Jahr in einem anderen Mitgliedstaat und über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Durchführung von Pilotprogrammen zur Bekämpfung und Tilgung der Tollwut (Drucksachen 11/ 4019, Nr. 2.31, 11/4393) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Gründstücks in Bonn gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/2112, 11/4667) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 117 zu Petitionen (Drucksache 11/4787) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen 11/3927 Nr. 3.2, 11/4791) 11338B Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Opfer von NS-Unrecht (Drucksachen 11/1413, 11/2195) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksachen 11/1396, 11/2977) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 III Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 11338D Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 11341B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 11343 D Lüder FDP 11345D Schröer (Mülheim) SPD 11347 D Werner (Ulm) CDU/CSU 11349B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 11350A Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Berichts des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1988 (Drucksache 11/4570) Dr. Pfennig CDU/CSU 11352D Zumkley SPD 11353D Hüser GRÜNE (zur GO) 11355B Kraus CDU/CSU (zur GO) 11355 B Frau Weyel SPD (zur GO) 11355 D Funke FDP 11355 D Seiters, Bundesminister BK 11357 C Frau Garbe GRÜNE 11357D Haungs CDU/CSU 11359 A Frau Hämmerle SPD 11360A Fuchtel CDU/CSU 11361 C Jung (Limburg) CDU/CSU 11362 B Dr. Grünewald CDU/CSU 11363 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 1988 (Drucksachen 11/3177, 11/4055) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 1989 (Drucksache 11/4442) Oswald CDU/CSU 11364 C Rixe SPD 11366D Neuhausen FDP 11368 C Frau Hillerich GRÜNE 11370 D Frau Odendahl SPD 11373 A Schemken CDU/CSU 11374 B Kuhlwein SPD 11376B Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW . 11378 C Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1986 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1986) und zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof : Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1988 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1986) (Drucksachen 11/1572, 11/3056, 11/3574, 11/4782) b) Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1988 — Einzelplan 20 — (Drucksache 11/4599) Deres CDU/CSU 11381 C Sieler (Amberg) SPD 11383 B Zywietz FDP 11385 C Frau Vennegerts GRÜNE 11387 C Dr. Friedmann CDU/CSU 11388 D Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Katastrophenschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Katastrophenschutzergänzungsgesetz) (Drucksache 11/4728) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz) (Drucksache 11/4731) c) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achtunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 12 a Abs. 5 und 6, Artikel 80) (Drucksache 11/3045) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 11390 D Dr. Nöbel SPD 11391D, 11395 C Kalisch CDU/CSU 11392 A Frau Schilling GRÜNE 11392D Dr. Hirsch FDP 11393 D Wüppesahl fraktionslos 11394 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Umgang mit der sogenannten entarteten und mit der sogenannten schönen Kunst (Drucksachen 11/2646, 11/4300) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 11396 B Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 11397D Duve SPD 11398D Frau Walz FDP 11399 D Conradi SPD 11400D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksache 11/4550) Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 11402B Müller (Düsseldorf) SPD 11403 A Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 11404 D Frau Garbe GRÜNE 11406 A Frau Dr. Segall FDP 11407 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/4811 vom 16. Juni 1989 — Gesundheitsgefährdung durch Pestizide; Verbot MdlAnfr 3, 4 16.06.89 Drs 11/4811 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 11312D, 11313D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . 11313A, 11314 A ZusFr Reimann SPD 11313C, 11314C Umleitung des Bornbachs und Sanierung der Hunte; Konsequenzen für die Reinhaltung der Nordsee MdlAnfr 10, 11 16.06.89 Drs 11/4811 Schütz SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 11315 A ZusFr Schütz SPD 11315B Einhaltung der Publizitätspflicht durch GmbHs MdlAnfr 22, 23 16.06.89 Drs 11/4811 Pfuhl SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ 11315C, 11316B ZusFr Pfuhl SPD 11315D, 11316C ZusFr Reimann SPD 11316 D Maßnahmen gegen illegale Waffen- und Technologieexporte deutscher Firmen MdlAnfr 30, 31 16.06.89 Drs 11/4811 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . 11317B, 11318A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 11317B, 11318A ZusFr Gansel SPD 11317D, 11318D Ermittlungen gegen einen ehemaligen Beamten des Bundesamtes für Wirtschaft im Zusammenhang mit illegalen Rüstungsexporten MdlAnfr 34 16.06.89 Drs 11/4811 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 11319A ZusFr Gansel SPD 11319 B ZusFr Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . 11319C Zeitpunkt der Informierung Indiens über die unbefugte Preisgabe von Daten über die bestellten U-Boote MdlAnfr 35 16.06.89 Drs 11/4811 Gansel SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 11320 A ZusFr Gansel SPD 11320 A ZusFr Bohl CDU/CSU 11320 C ZusFr Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . 11320D Erprobung von Munition in der Meldorfer Bucht durch Privatfirmen MdlAnfr 38 16.06.89 Drs 11/4811 Jungmann (Wittmoldt) SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 11321A ZusFr Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . 11321A Besuch der Kieler Woche durch das amerikanische Kriegsschiff IOWA MdlAnfr 17 16.06.89 Drs 11/4811 Jungmann (Wittmoldt) SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 11321B Gesundheitliche Belastung von Eltern, die behinderte Kinder zu Hause betreuen MdlAnfr 41, 42 16.06.89 Drs 11/4811 Frau Walz FDP Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 11321C, 11322 A Nächste Sitzung 11408 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 11409* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) zu Punkt 5 der Tagesordnung (Antrag der Fraktion der SPD: Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Opfer von NS-Unrecht) 11409* B Anlage 3 Wiedereinstellung der Objektförderung im Wohnungsbau 1991 MdlAnfr 1 16.06.89 Drs 11/4811 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . 11409* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 V Anlage 4 Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger bis zum Jahr 2020 MdlAnfr 2 16.06.89 Drs 11/4811 Kirschner SPD SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . . 11409* D Anlage 5 Absichten der VEBA betr. Stromimport aus Frankreich MdlAnfr 7 16.06.89 Drs 11/4811 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU . . . . 11409* D Anlage 6 Prüfung des Genehmigungsverfahrens für das Kernkraftwerk Obrigheim; Reduzierung der Kohlendioxidemissionen bis zum Jahre 2005 MdlAnfr 8, 9 16.06.89 Drs 11/4811 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Gröbl BMU . . . . 11410* A Anlage 7 Mittel aus dem EG-Sonderprogramm „Flair" für deutsche Forschungs- und Verbraucherschutzgruppen MdlAnfr 12 16.06.89 Drs 11/4811 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 11411* A Anlage 8 Abfluß von Forschungs- und Entwicklungsmitteln der EG und der ESA in die Bundesrepublik Deutschland 1987 und 1988 MdlAnfr 13, 14 16.06.89 Drs 11/4811 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 11411* B Anlage 9 Projekte im Zusammenhang mit dem Internationalen Weltraumjahr 1992 MdlAnfr 15, 16 16.06.89 Drs 11/4811 Dr. Rüttgers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 11411* C Anlage 10 Weitergabe der Mitschriften von Telefongesprächen einzelner RAF-Häftlinge an „Die Welt" MdlAnfr 24, 25 16.06.89 Drs 11/4811 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ . . . 11412* A Anlage 11 Bewertung der Einstellung des Bundesbankgewinns in den Haushalt durch Bundesfinanzminister Dr. Waigel MdlAnfr 26 16.06.89 Drs 11/4811 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 11412* C Anlage 12 Verhandlungen zwischen den Ländern über den Finanzausgleich auf Grund der Volkszählung MdlAnfr 27, 28 16.06.89 Drs 11/4811 Uldall CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 11413* A Anlage 13 Bundesmittel für den Schallschutz an Truppenübungsplätzen 1990 MdlAnfr 29 16.06.89 Drs 11/4811 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 11413* B Anlage 14 Errichtung von „Dolmetscherbanken" im Hinblick auf den Binnenmarkt MdlAnfr 32, 33 16.06.89 Drs 11/4811 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 11413* C Anlage 15 Abwanderung von Beamten der Bundeswehrverwaltung 1989; Übernahme von Beamten auf Probe im mittleren und gehobenen Dienst der Bundeswehrverwaltung MdlAnfr 39, 40 16.06.89 Drs 11/4811 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 11414* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 11305 151. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1989 Beginn: 13.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Andres SPD 23.06.89 Dr. Apel SPD 23. 06. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 23. 06. 89 Brandt SPD 22.06.89 Büchner (Speyer) SPD 21. 06. 89 * Carstens (Emstek) CDU/CSU 23. 06. 89 Frau Conrad SPD 23. 06. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 22. 06. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 21. 06. 89 Funk (Gutenzell) CDU/CSU 21. 06. 89 Dr. von Geldern CDU/CSU 21. 06. 89 Genscher FDP 21.06.89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 23. 06. 89 Dr. Holtz SPD 23. 06. 89 Höffkes CDU/CSU 21. 06. 89 Klein (Dieburg) SPD 23. 06. 89 Dr. Knabe GRÜNE 23. 06. 89 Koschnick SPD 23.06.89 Lamers CDU/CSU 23.06.89 Lenzer CDU/CSU 23. 06. 89 * Lintner CDU/CSU 22.06.89 Meyer SPD 21.06.89 Möllemann FDP 21.06.89 Dr. Müller CDU/CSU 23. 06. 89 * Reddemann CDU/CSU 23. 06. 89 * Reuschenbach SPD 23.06.89 Frau Rock GRÜNE 23. 06. 89 Dr. Scheer SPD 23. 06. 89 * Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 22. 06. 89 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 21. 06. 89 Such GRÜNE 23.06.89 Tietjen SPD 23.06.89 Frau Trenz GRÜNE 21. 06. 89 Dr. Vogel SPD 21. 06. 89 Wiefelspütz SPD 23.06.89 Wischnewski SPD 21.06.89 Frau Wollny GRÜNE 23. 06. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) zu Punkt 5 der Tagesordnung (Antrag der Fraktion der SPD: Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Opfer von NS-Unrecht): Die von mir zugesagte Überprüfung der Aussage von Herrn Abgeordneten Waltemathe in der Wiedergutmachungsdebatte am 3. Dezember 1987, daß der von der SPD-Fraktion beschlossene, dann aber nicht eingebrachte Gesetzentwurf für eine Stiftung eine Ausstattung mit 150 Millionen DM jährlich vorsah, hat ergeben, daß diese Aussage nicht richtig war. Vielmehr bestätigte sich, daß die Ausstattung lediglich 150 Millionen DM insgesamt betragen sollte. Anlagen zum Stenographischen Bericht In dem mir vorliegenden „Entwurf eines Gesetzes über eine Stiftung Wiedergutmachung" , auf den ich mich in meiner Rede am 3. Dezember 1987 bezog, heißt es: § 2 Stiftungsvermögen 1) Die Stiftung wird mit 150 Millionen DM ausgestattet. Dieser Betrag wird der Stiftung vom Bund nach Maßgabe der im Bundeshaushalt ausgebrachten Mittel in 3 Jahresraten zur Verfügung gestellt. Herr Kollege Waltemathe hat dies brieflich mit Datum vom 9. Dezember 1987 bestätigt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/4811 Frage 1): Trifft es zu, daß vorgesehen ist, die jetzt wiederaufgenommene Objektförderung im Wohnungsbau 1991 wieder einzustellen, wie es ein Sprecher der FDP verkündet hat? Der Bund hat die Objektförderung im sozialen Wohnungsbau nie eingestellt. Dies ist auch für die Zukunft nicht vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/4811 Frage 2) : Wie wird sich die Zahl der Versorgungsempfänger (Empfänger von Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung) von Bund, Bundesländern und kommunalen Gebietskörperschaften von 1988 auf die Jahre 2000, 2010 und 2020 entwickeln? Die Gesamtzahl der Versorgungsempfänger betrug im Jahr 1988 (ohne die Versorgungsempfänger nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz) = 1 112 Millionen. Sie wird sich voraussichtlich bis zum Jahr 2000 um 17 v. H. und bis zum Jahr 2010 um 66 v. H. gegenüber dem Jahr 1988 erhöhen. Die Zahl der Versorgungsempfänger im Jahr 2020 läßt sich heute noch nicht zuverlässig abschätzen. Sie hängt auch von dem Einstellungsverhalten der Dienstherren sowie der Entscheidungen des Gesetzgebers in den kommenden Jahren ab. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/4811 Frage 7): Ist es der Bundesregierung bekannt, ob es in Zusammenhang mit der Beteiligung der VEBA an der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague Nebenabsprachen gibt, die einen Stromimport Frankreichs in die Bundesrepublik Deutschland zum Ziel haben? 11410* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 Der Bundesregierung sind derartige Nebenabsprachen nicht bekannt. Auch enthält das von VEBA und COGEMA am 3. April 1989 unterzeichnete Memorandum of Understanding keine entsprechenden Hinweise. Im übrigen ist in der deutsch-französischen Gemeinsamen Erklärung vom 6. Juni 1989 vereinbart, daß die Arbeitsgruppen im Rahmen der beabsichtigten breiten Zusammenarbeit im Energiebereich auch die Frage der Nutzung nationaler Energieressourcen und die Frage des Energieaustausches beraten werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/4811 Fragen 8 und 9): Wie beurteilt die Bundesregierung ein neues Rechtsgutachten zur Frage einer vorliegenden Dauerbetriebsgenehmigung des Atomkraftwerkes Obrigheim, das zu dem Schluß kommt, daß die Behörde das Genehmigungsprogramm, das sie sich in der 2. Teilbetriebsgenehmigung selbst vorgegeben hat, nicht erfüllt, weder den Dauerbetrieb gestattet noch Feststellungen über Ergebnis und Abschluß der Erprobungsphase getroffen hat, für das Kernkraftwerk Obrigheim somit eine auf den Anfahr- und Probebetrieb inhaltlich beschränkte Genehmigung erteilt hat, diese inhaltliche Beschränkung in einer rechtlich wirksamen Weise nicht aufgehoben worden ist, und welche Prüfungsschritte haben die Bundesregierungen seit dem 10. Juli 1976 deswegen unternommen? Gedenkt die Bundesregierung die Ergebnisse der Konferenz von Toronto, das heißt eine CO2-Reduktion von heute bis zum Jahre 2005 um 20 % auch in der Bundesrepublik Deutschland definitiv durchzusetzen, und welche maximale CO2-Reduktion hält sie bis zum Jahre 2005 für möglich? Zu Frage 8: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Fraktion der GRÜNEN im baden-württembergischen Landtag im Jahre 1987 Strafanzeige gegen die Betreiber des Kernkraftwerks Obrigheim und die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde wegen angeblichen Fehlens der erforderlichen Betriebsgenehmigung erstattet hat und daß im Rahmen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens die StA Mosbach nunmehr der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ein Gutachten von Prof. Dr. R. Wahl, Freiburg, mit der Bitte um Stellungnahme übersandt hat. Die Prüfung des Gutachtens durch die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist noch nicht abgeschlossen. Das Gutachten gibt der Bundesregierung Veranlassung, die Angelegenheit unter Einbeziehung eines von der zuständigen Landesbehörde erbetenen Berichts zu prüfen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 9: Die Empfehlungen der Konferenz „The Changing Atmosphere: Implications for Global Security", die vom 27.-30. Juni 1988 in Toronto stattfand, beschränken sich nicht allein auf die weltweite Verminderung der Kohlendioxid-Emissionen, sondern enthalten darüber hinaus auch Forderungen zur Reduzierung von halogenierten Substanzen sowie Empfehlungen zur Umsetzung der im Konferenz-Statement enthaltenen Vorschläge. Im Hinblick auf die Verminderung der Kohlendioxidemissionen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es national und international ganz erheblicher Anstrengungen bedürfen wird, um die entsprechenden Empfehlungen der Toronto-Konferenz umzusetzen. Dabei kann nach Ansicht der Bundesregierung heute noch nicht mit letzter Sicherheit gesagt werden, ob die in Toronto geforderten Ziele ausreichen werden. In die Betrachtung sind beispielsweise auch die anderen klimarelevanten Spurengase (Methan, FCKW, Ozon, Distickstoffoxid, Wasserdampf) und der Schutz der Tropenwälder einzubeziehen. Um eine verläßliche Grundlage für künftige energie- und umweltpolitische Entscheidungen zu schaffen, hat die Bundesregierung eine Energieprognose bis zum Jahr 2010 in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse noch in diesem Jahr vorliegen werden. Darüber hinaus erwartet sie weitere wichtige Erkenntnisse aus den Beratungen der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre. " Darüber hinaus ist die Bundesregierung in allen maßgebenden internationalen Gremien, die sich gegenwärtig mit Klimafragen auseinandersetzen (IPCC, OECD, IEA, WMO, UNEP, ECE, WCED) vertreten und arbeitet in diesen Gremien konstruktiv mit. Im Rahmen der Vorbereitungen der follow-up-Konferenz zum Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (WCED) bereitet die Bundesregierung derzeit einen Workshop zum Thema „Energie und Umwelt" vor, der im Dezember 1989 stattfinden wird. Ziel dieses Workshops ist die Vorlage von Empfehlungen für ein konkretes Maßnahmenbündel zur Verminderung der Klimagefahren aus dem Energiesektor. Angesichts der andauernden intensiven Beratungen sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene, die sich nicht allein auf die erforderlichen Verminderungsquoten, sondern auch auf die zu ergreifenden Maßnahmen erstrecken, wäre es derzeit verfrüht, konkrete Angaben zu der in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen CO2-Verminderung zu machen. Bereits heute kommt die Bundesregierung allerdings zu einer ersten Abschätzung hinsichtlich der Verminderung der Kohlendioxid-Emissionen zu dem Ergebnis, daß sowohl bei einer nationalen wie einer weltweiten Betrachtung der rationellen Energienutzung und der Energieeinsparung erste Priorität unter den vorhandenen Lösungsstrategien zukommt. Sie ist der Auffassung, daß die bestehenden Energieeinsparpotentiale in allen Bereichen bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Sie hat deshalb bereits in ihrem Energiebericht vom 26. September 1986 Unternehmer und andere Verbraucher aufgefordert, in ihren Einsparbemühungen nicht nachzulassen. Eine der vordringlichen Aufgaben der derzeit vorbereiteten Novelle zur Bundestarifordnung Elektrizität ist es, den heutigen Anforderungen entsprechende Signale für einen rationellen und sparsamen Einsatz von Elektrizität zu geben. Daneben bereitet die Bundesregierung z. Z. den Entwurf einer Rechtsverordnung vor, in der die Anlagearten benannt werden, die der Wärmeverwertungspflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 4 des BundesImmissionsschutzgesetzes unterliegen sollen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 11411* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 11/4811 Frage 12): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um deutschen Forschungs- und Verbraucherschutzgruppen im Rahmen des von der EG beschlossenen Sonderprogramms „Flair" EG-Fördermittel für eine Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zukommen zu lassen? Das Vierjahresprogramm „FLAIR" (Food-Linked Agro-Industrial Research) der Europäischen Gemeinschaft sieht Förderung von Forschungsvorhaben vor, die zur Fortentwicklung der Lebensmittelwissenschaft und -technologie beitragen könnten. Alle Vorhaben müssen von Teilnehmern aus mehr als einem Mitgliedstaat gemeinsam durchgeführt werden. Teilnehmer können Industrieunternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten sein, wobei Forschungseinrichtungen und Universitäten möglichst in einer Gruppe mit Industrieunternehmen arbeiten sollen. Anträge zur Teilnahme sind an die EG-Kommission zu richten. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Beteiligung deutscher Forschungsstellen an den Forschungsförderprogrammen der EG. Sie unterstützt deutsche Teilnehmer im Rahmen ihrer Koordinierungsarbeit für Aktivitäten bei der EG. Sie hat allerdings keine Möglichkeit, deutschen Teilnehmern EG-Fördermittel „zukommen" zu lassen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/4811 Fragen 13 und 14): Wie hoch waren die jeweiligen Ausgaben von EG und ESA für Forschung und Entwicklung an Gesellschaften und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland 1987 und 1988 in DM? Wie hoch waren die jeweiligen Ausgaben von EG und ESA für Forschung und Entwicklung an Gesellschaften und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland, gegliedert nach Umsatz- und Beschäftigtengrößenklassen 1987 und 1988 in DM? Die Gesamtausgaben der EG für Forschung und Entwicklung betrugen 1987: 727,3 Millionen ECU; das sind nach dem heutigen Tageskurs (1 ECU = 2,07 DM) 1,5 Milliarden DM, 1988: 912,8 Millionen ECU; das sind nach dem heutigen Tageskurs 1,89 Milliarden DM. Eine Aufteilung dieser Auszahlungen nach Mitgliedsländern oder nach der Unternehmensgröße der Empfänger liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Ausgaben der ESA an Gesellschaften und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland betrugen 1987: 539 Millionen DM, 1988: 727 Millionen DM. Eine Aufteilung dieser Auszahlungen nach der Unternehmensgröße der Empfänger liegt der Bundesregierung nicht vor. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rüttgers (CDU/CSU) (Drucksache 11/4811 Fragen 15 und 16): Welche Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Internationalen Weltraumjahres 1992 sind auf internationaler Ebene nach Kenntnis der Bundesregierung bisher geplant bzw. vorgeschlagen, und in welchem Umfang will sich die Bundesregierung an diesen Aktivitäten beteiligen? Welche eigenen Initiativen werden darüber hinaus von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Internationalen Weltraumjahr geprüft? Zu Frage 15: Das internationale Forum der Raumfahrt-Länder zur Vorbereitung des Raumfahrtjahres 1992 hat auf seinem Treffen im Mai dieses Jahres eine Reihe von Projekten im Rahmen des Themas „Mission Planet Erde" (Mission to Planet Earth) beschlossen. Hierdurch soll eine weltweite Koordinierungs- und Standardisierungssituation zur Erfassung und Nutzung von Fernerkundungsdaten für globale, umweltrelevante Fragestellungen eingeleitet werden. Die 10 vorgeschlagenen Projekte umfassen die Problembereiche Treibhauseffekt, Ozonloch, Rückgang der Waldbestände, Veränderungen der Landoberfläche, Entwicklung der Meeres- und polaren Eisregionen wie auch ihrer Wechselwirkungen mit der langfristigen Klimaentwicklung. Beschlossen wurde ebenfalls die Erstellung eines Atlanten und einer Enzyklopädie der globalen Veränderungen („Global Change"). Die Bundesrepublik Deutschland plant, zum Teil in führender, zum Teil in unterstützender Weise, an diesem Projekt mitzuarbeiten. Umfang und Art der Beteiligung werden im Rahmen bevorstehender Projektgespräche festgelegt. Zur Koordinierung ihrer Aktivitäten auf dem — über die Raumfahrt hinausgehenden — Gebiet „Global Change" hat der Bundesminister für Forschung und Technologie ein nationales Beratungsgremium einberufen, welches auch die Abstimmung zu den genannten Projekten gewährleistet. Im November dieses Jahres wird in Ergänzung zu den fachlichen Projekten ein Expertentreffen zum Thema Ausbildung, Unterstützung und neue Trainingsmethoden für den Umgang mit satellitengestützten Erderkundungsdaten durchgeführt. Die Ergebnisse und Vorschläge dieses Treffens sollen auf der nächsten Vorbereitungssitzung der Raumfahrtländer im Frühjahr 1990 verbindlich umgesetzt werden. Zu Frage 16: Die Bundesrepublik Deutschland wird neben der Beteiligung an bilateralen und internationalen Projek- 11412 * Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 ten ihre Schwerpunkte unter dem Motto „Raumfahrt zum Nutzen der Erde" im Jahr 1992 durch eigene Veranstaltungen sowie durch Beteiligungen an internationalen Konferenzen der Öffentlichkeit darstellen. Hierbei werden neben den Aktivitäten der Erdbeobachtung insbesondere auch die Chancen der Schwerelosigkeitsforschung, bei der die Bundesrepublik eine weltweit führende Position einnimmt, präsentiert. Die D-2-Mission stellt hierfür einen besonderen internationalen Blickfang dar. Die Bundesregierung hat angeregt, neben der geplanten großen Konferenz zum Raumfahrtjahr in Washington eine hierauf abgestimmte europäische Konferenz zu veranstalten und hat hierfür als mögliche Standorte Berlin oder München vorgeschlagen. Zur effizienten Vorbereitung und Abwicklung unserer Beträge zum Raumfahrtjahr wird ein Koordinierungsbüro bei der DLR in Oberpfaffenhofen eingerichtet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 11/4811 Fragen 24 und 25) : Auf welcher Rechtsgrundlage sind die Telefongespräche zwischen den Strafgefangenen Pohl und Brigitte Mohnhaupt, Adelheid Schulz und Karlheinz Dellwo abgehört worden? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Weitergabe der Mitschriften dieser Telefongespräche an die Redaktion der Zeitung „DIE WELT'', veröffentlicht in der Ausgabe vom 29. Mai 1989 unter DW. Bonn, und ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen bzw. gegen Unbekannt eingeleitet worden? Zu Frage 24: Die genannten Ferngespräche sind nach den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes überwacht worden. Das Strafvollzugsgesetz läßt nach § 32 zu, daß Gefangenen gestattet werden kann, Ferngespräche zu führen. Nach dieser Vorschrift gelten für Ferngespräche die Vorschriften über den Besuch entsprechend. Nach § 27 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes dürfen Besuche und sinngemäß auch Ferngespräche aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit oder der Ordnung der Anstalt überwacht werden. Kenntnisse, die bei der Überwachung anfallen, darf die Justizvollzugsanstalt gemäß § 34 Strafvollzugsgesetz nur verwerten, soweit dies notwendig ist, um die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt zu wahren oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu verhüten, zu unterbinden oder zu verfolgen. Hierzu dürfen die Kenntnisse auch den für die Verhütung, Unterbindung oder Verfolgung von Straftaten zuständigen Behörden mitgeteilt werden. Zu Frage 25: Auf Grund der vorgenannten Vorschriften hat ein Beamter der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt, der sich in demselben Raum wie der Gefangene Pohl befand, mit Hilfe eines an den Fernsprecher angeschlossenen Lautsprechers die Gespräche mitgehört. Die von ihm über das Gespräch niedergelegten Notizen sind an das Landeskriminalamt Wiesbaden weitergeleitet worden. Das Landeskriminalamt Wiesbaden hat die Niederschrift in einem mit „VS — Nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichneten Fernschreiben u. a. an die anderen Landeskriminalämter, das Justizministerium Wiesbaden, die Staatsanwaltschaft Frankfurt und die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergeleitet. Auf welche Weise der Inhalt dieses Fernschreibens an die Redaktion der Zeitung „Die Welt" gelangte, ist bisher nicht bekannt. Auf Grund einer Strafanzeige von Ihnen, Herr Kollege Dr. Hirsch, hatte zunächst die Staatsanwaltschaft Bonn wegen dieses Sachverhaltes ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie hat dieses Verfahren danach an die für die Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Marburg abgegeben. Ergebnisse der Ermittlungen liegen bisher noch nicht vor. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/4811 Frage 26) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des heutigen Bundesministers der Finanzen, Dr. Waigel, wonach „die Heranziehung von Bundesbankgewinnen haushaltspolitisch gleich zu bewerten ist wie eine weitere Erhöhung der Nettokreditaufnahme„ (CSU-Pressemitteilung, 29. Oktober 1981, Nr. 524); wenn ja, wie hoch setzt die Bundesregierung die Neuverschuldung des Bundes für das Jahr 1989 an? Bundesminister Dr. Waigel hat im Jahre 1981 als wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion die damalige Situation zutreffend gekennzeichnet. Unter anderem wurde aufgrund der zahlreichen Investitionsprogramme in den 70er Jahren ein durchschnittliches Ausgabenwachstum von jährlich 9 v. H. erreicht, ohne daß sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verbesserten. Insbesondere entstand im Bundeshaushalt durch steigende Neuverschuldung und die daraus resultierenden Zinslasten ein strukturelles Defizit, zu dessen Beseitigung die damalige Bundesregierung nicht mehr die notwendige politische Kraft aufbrachte. Vielmehr sollte der Bundesbankgewinn dies ausgleichen. Inzwischen hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Staatsverschuldung vom 18. April 1989 auch zur Frage des Verhältnisses von Bundesbankgewinn und Nettokreditaufnahme geäußert. Danach ist zu prüfen, inwieweit eine handhabbare Regelung für die Begrenzung der staatlichen Kreditaufnahme in einer gesamtwirtschaftlichen Normallage gefunden werden kann. Bereits im Jahr 1989 hat die Bundesregierung den Bundesbankgewinn im Bundeshaushalt auf mittlerem Niveau veranschlagt, so daß die Mehreinnahme von rund 5 Milliarden DM zur Tilgung des Schuldenbestandes eingesetzt werden kann. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 11413* Dies ist um so bemerkenswerter, als diese Änderung zu einem Zeitpunkt erfolgte, in dem die Bundesregierung in zwei Schritten die Steuern um 25 Milliarden DM bereits gesenkt hatte und auch der dritte Schritt 1990 mit rund 19 Milliarden DM Entlastungsvolumen beschlossen war. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 11/4811 Fragen 27 und 28): Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen zwischen den Bundesländern über die finanziellen Auswirkungen der Volkszählung auf den Länderfinanzausgleich? Wann rechnet die Bundesregierung mit einem tragfähigen Ergebnis dieser Verhandlungen? Zu Frage 27: Die Verhandlungen zwischen den Bundesländern haben bisher nicht zu Ergebnissen geführt. Auf der Jahreskonferenz der Landesfinanzminister in Bremerhaven ist festgelegt worden, die Verhandlungen auf Staatssekretärsebene fortzuführen. Hierfür zeichnet sich ein weiterer Gesprächstermin am 6. Juli 1989 ab. Zu Frage 28: Die Bundesregierung hofft darauf, daß sich die Bundesländer bis zum Herbst 1989 auf eine Kompromißlösung verständigen werden. Bisher hat das Statistische Bundesamt die maßgebenden Einwohnerzahlen für 1987 und 1988 noch nicht vorgelegt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4811 Frage 29) : Wie ist der Stand der Auswertung des Lärmschutzgutachtens zu den Wirkungen des passiven Schallschutzes an Truppenübungsplätzen, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus für den Bundeshaushalt 1990 und die Folgejahre ziehen? Der Abschlußbericht über das Pilotprojekt für passive Schallschutzmaßnahmen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr liegt zur Zeit noch dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium der Verteidigung zur fachtechnischen Auswertung vor. Ohne eine Bewertung des Gutachtens durch die sachverständigen Ressorts kann eine Entscheidung über eine Veranschlagung von Förderungsmitteln für den Einbau geeigneter Fenster zur Minderung des Schießlärmproblems im Bundeshaushalt nicht getroffen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/4811 Fragen 32 und 33): Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, im Hinblick auf den Binnenmarkt sogenannte Dolmetscherbanken zu schaffen, die Übersetzungen z. B. mit Hilfe von Telefax-Geräten im Sofortdienst vornehmen, sei es durch Neugründung solcher Institute oder Angliederung an bestehende Sprachschulen bzw. Dolmetscherbüros, um Wettbewerbsverzerrungen auf Grund von Sprachbarrieren insbesondere im Bereich der mittelständischen Wirtschaft auszuschließen, und ist sie bereit, diesbezüglich finanzielle Unterstützung zu leisten? Gibt es im Ausland (insbesondere EG-Staaten) bereits solche „Dolmetscherbanken", und werden diese gegebenenfalls finanziell gefördert? Zu Frage 32: Die Bundesregierung mißt der Überwindung von Sprach-Problemen kleiner und mittlerer Unternehmen im Zusammenhang mit dem EG-Binnenmarkt 1992 große Bedeutung zu. Sie sieht die Lösung jedoch mehr in der Verbesserung der Sprachkenntnisse und damit im Bereich der Aus- und Fortbildung von Unternehmern und ihren Mitarbeitern. Dabei kommt auch den Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft, wie z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Verbänden, in Zukunft eine besondere Aufgabe zu. Die Bundesrepublik verfügt bereits über ein eng geknüpftes Netz von Institutionen, die auch für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr kleiner und mittlerer Unternehmen die entsprechenden Sprachkenntnisse vermitteln können. Die Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft sind aufgerufen, ihre Mitglieder verstärkt auf diese Möglichkeiten hinzuweisen und die notwendigen Kontakte zu vermitteln. Staatliche Zuschüsse zur Beanspruchung von „Dolmetscher-Banken" durch kleine und mittlere Unternehmen würden die Schwierigkeiten (fehlende Sprachkenntnisse) nicht auf Dauer beseitigen, sondern lediglich am Symptom (sporadische Erledigung von Geschäftspost) ansetzen. Hiermit könnte den Unternehmen letztlich nicht wirkungsvoll geholfen werden. Zu Frage 33: Es ist nicht bekannt, ob es in den Partnerländern der EG staatliche Zuschüsse für die Beanspruchung von Sprachdiensten durch kleine und mittlere Unternehmen gibt. Die Lösung der Probleme liegt auch unabhängig hiervon in der Verbesserung der Sprachkenntnisse durch Aus- und Fortbildung kleiner und mittlerer Unternehmer und ihrer Mitarbeiter und gezielten Aktivitäten der Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. Darüber hinaus kann das kürzlich von der EG für den Mittelstand beschlossene Programm zur Verbesserung der Sprachkenntnisse (Lingua-Programm) in Anspruch genommen werden. 11414* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1989 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 11/4811 Fragen 39 und 40): Wie haben sich die Abwanderungszahlen von Beamten der Bundeswehrverwaltung zu anderen Verwaltungen — vor allem im Länder- und Kommunalbereich — in den letzten beiden Jahren und in den ersten Monaten 1989 im mittleren und im gehobenen Dienst entwickelt? Wie viele Beamte des mittleren und des gehobenen Dienstes warten nach erfolgreicher Ableistung ihrer Probezeit auf eine planmäßige Anstellung? Zu Frage 39: Es ist festzustellen, daß die Abwanderungszahlen von Beamten der Bundeswehrverwaltung im mittleren und gehobenen Dienst in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben sind. Im Jahr 1988 waren sie sogar leicht rückläufig. Im einzelnen haben sie sich wie folgt entwickelt: 1986 1987 1988 1989 (aktueller Datenbestand) mittlerer Dienst 32 27 24 13 gehobener Dienst 87 108 94 31 Gesamt 119 135 118 44 Zu Frage 40: Anzahl der Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes, die nach erfolgreich abgeleisteter Probezeit auf eine Anstellung warten: — Beamte des mittleren Dienstes: 173 — Beamte des gehobenen Dienstes: 373.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Roswitha Wisniewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist für manchen Mitbürger und für manche Mitbürgerin schwer verständlich, daß die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts mehr als 40 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft immer noch der Nachbesserung bedarf. In der Tat zeigt es sich immer wieder, daß die Wiedergutmachung nicht alle Opfer der schweren Unrechtsmaßnahmen erreichen konnte, wobei es ohnehin selbstverständlich ist, daß das erlittene Unrecht durch Wiedergutmachungsmaßnahmen nicht ausgelöscht werden kann, sondern daß die oft bis heute andauernden Folgen der Schäden nur gemildert werden können.
    Nur, liebe Frau Schmidt, wir sollten aufhören, uns gegenseitig Vorwürfe zu machen. Denn die sozialliberale Koalition hätte ja die Möglichkeit gehabt, die von Ihnen mehrfach geforderte Stiftung einzurichten.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Frau Professor Wisniewski, diese Kritik richtet sich an alle Regierungen, einschließlich der unsrigen!)

    — Ich nehme gern zur Kenntnis, daß sich diese Kritik von Frau Schmidt an alle Regierungen der gesamten Nachkriegszeit gerichtet hat.
    Der vom Deutschen Bundestag hinsichtlich der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts eingeschlagene Weg soll auch durch die Maßnahmen, über die wir heute hier verhandeln, grundsätzlich weiterverfolgt werden. Die beiden großen Wiedergutmachungsgesetze — das Bundesentschädigungsgesetz von 1953 bzw. 1956 und das Allgemeine Kriegsfolgengesetz von 1957 — bleiben weiterhin die Grundlage. Das haben alle Fraktionen so beschlossen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Nein, wir nicht!)

    — Gut, die GRÜNEN nicht.
    Weitere Härtefallregelungen sind notwendig. So hat der Deutsche Bundestag auch mit der Entschließung vom 3. Dezember 1987 anerkannt, daß trotz der umfassenden Regelungen zur Wiedergutmachung in Einzelfällen sowie bei bestimmten Gruppen von NS-Geschädigten Härten geblieben sind, zu deren Ausgleich verbesserte Möglichkeiten geschaffen werden sollten. Auf Grund einer entsprechenden Initiative der Koalitionsfraktionen wurde die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich im Rahmen einer neuen Härteregelung in Anpassung an das Allgemeine Kriegsfolgengesetz Richtlinien für abschließende Maßnahmen zur Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht zu erlassen und für eine schnelle und unbürokratische Durchführung der zusätzlich beschlossenen Maßnahmen zu sorgen.
    Der Innenausschuß hat im Februar 1988 die vorgelegten Richtlinien der Bundesregierung sowie die Neufassung der „Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nichtjüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung", so der umständliche Titel, vom 26. August 1981 zustimmend zur Kenntnis genommen, nachdem er auf Grund der durch die Bundesregierung hierzu gegebenen Interpretation davon überzeugt war, daß die Richtlinien die durch den Plenarbeschluß vom 3. Dezember 1987 angestrebten Verbesserungen für die Opfer der NS-Gewaltherrschaft enthielten.
    Um die Wirksamkeit der erlassenen Richtlinien zu überprüfen, hatte der Ausschuß die Bundesregierung ferner um jährliche Vorlage eines Berichts über die Durchführung der Richtlinien ersucht. Für die Weiterbehandlung der mit der Wiedergutmachung zusammenhängenden Fragen wurde ein Unterausschuß „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts" eingesetzt, der die Berichte der Bundesregierung entgegennehmen, sie erörtern und hierzu Stellungnahmen und Empfehlungen erarbeiten soll. Damit ist auch eine stärkere parlamentarische Kontrolle



    Frau Dr. Wisniewski
    sichergestellt, und es zeigt sich, wie ernst Bundesregierung und Bundestag die ihnen gestellte Aufgabe, nun endlich eine vernünftige Regelung in der Wiedergutmachungsfrage durchzusetzen, nehmen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Es zeigt sich, wie ohnmächtig dieser Unterausschuß war!)

    Bei den Beratungen im Ausschuß bestand im übrigen Einvernehmen, daß sich der Ausschuß eine Überprüfung der Richtlinien im einzelnen vorbehalten würde und noch auftretende Zweifelsfälle in dem Unterausschuß erörtern wollte, um gegebenenfalls auch auf notwendige Änderungen der Richtlinien hinzuwirken. Der entsprechende Bericht und die Beschlußempfehlung des Innenausschusses liegen bereits seit April 1988 vor.
    Die Beschlußfassung im Plenum des Deutschen Bundestages ist mehrfach vertagt worden, was nicht
    — ich stelle das ausdrücklich fest — von den Koalitionsfraktionen zu verantworten ist. Heute, endlich, nach mehr als einem Jahr, debattieren wir über diese Vorlagen. Auch dies ist eine Art des Vorgehens, die man kritisieren kann.

    (Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜNE])

    — Entschuldigung, ich sagte schon: nicht die Koalitionsfraktionen sind verantwortlich für dieses Verfahren.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Die hatten das doch längst abgelehnt! Das ist doch Quatsch! — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Die Opposition ist für die Verzögerung verantwortlich!)

    — Ja sicher!

    (Lambinus [SPD]: Sie wissen doch genau, worum es gegangen ist! Das ist doch Stuß!)

    Es ist richtig: die Opposition ist schuld an dieser Verzögerung.
    Positiv ist immerhin, daß wir auf Grund dieser Verzögerungen nun auch die Erfahrungen, die innerhalb dieses einen Jahres mit der Durchführung der Richtlinien gemacht wurden, in unsere Beratungen einbeziehen können. Es hat sich gezeigt, daß die Richtlinien Verbesserungen mit sich gebracht haben, daß aber in einer Vielzahl von weiteren Härtefällen das Ziel, Leistungen rasch und unbürokratisch gewähren zu können, nicht voll erreicht werden konnte.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Das war das Ziel unserer Verzögerung!)

    — Frau Schmidt, dies hätten wir auch ohne die Verzögerung haben können.
    Frau Schmidt hat die Zahlen bereits genannt: Von 47,2 Millionen DM, die im Haushalt 1988 zur Verfügung gestellt wurden, sind lediglich 1,6 Millionen DM ausgegeben worden.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Weil Sie vorher keine Berichte zugelassen haben!)

    — Nein, sondern weil die Anlaufschwierigkeiten in der Tat erheblich waren. Das muß man der Gerechtigkeit halber sagen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Weil man uns keine Einsicht gegeben hat in die Praxis! So ist es doch gewesen!)

    — Frau Vollmer, das stimmt nicht,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nicht stören lassen! — Die grüne Dame weiß es nicht besser!)

    sondern es ist so, daß die Einrichtung der Beratungsstelle, die Verhandlungen in dieser Hinsicht, die Antragstellung, die Bearbeitung der Anträge, wie wir wissen, mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden sind. Aber, wie gesagt: Dieses Ergebnis ist nicht so, daß wir uns damit zufriedengeben könnten. Das wollen wir nicht.
    Daher haben wir einen Änderungsantrag zu der Beschlußempfehlung auf Drucksache 11/2195 vorgelegt, in dem die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auffordern, bei der Durchführung der Richtlinien die folgenden Punkte und Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu realisieren:
    Erstens. Bekräftigt wird die Rechtsauffassung der Bundesregierung, daß die Leistungen zur Abgeltung von Härten als Folge der NS-Verfolgung bei der Gewährung oder Bemessung von Sozialhilfeleistungen, namentlich bei Nachzahlungen, nicht als Einkommen anzurechnen sind. Wir erwarten, daß die für die Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes zuständigen Behörden nochmals eindringlich auf die Beachtung dieser Rechtslage hingewiesen werden.
    Zweitens. Bei der Entscheidung über das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände im Einzelfall soll der gegebene Ermessensspielraum von den Entschädigungsbehörden soweit wie möglich zugunsten der Antragsteller ausgeschöpft werden. Insbesondere bei Anträgen auf laufende Leistungen soll in der Regel von einer unverschuldeten Fristversäumnis ausgegangen werden, sofern im Einzelfall schwerwiegende Gründe nicht entgegenstehen.
    Drittens. Bei der Festlegung von Einkommensgrenzen als Berechnungsfaktor für laufende Leistungen soll ein Sockelbetrag von rund 300 DM als Freibetrag eingeführt werden, der als Einkommen nicht zu berücksichtigen ist. Die Koalitionsfraktionen sehen in einer derartigen Freibetragsregelung eine Möglichkeit, die Wirkung der Richtlinien erheblich zu verbessern und den Kreis der Leistungsberechtigten zu erweitern. Dies ist die wichtigste der angestrebten Verbesserungen.
    Schließlich, viertens, wird gefordert, daß der Fragebogen zum Antrag auf Leistungen aus dem neuen Härtefonds so verbessert wird, daß die bisher bestehende Hemmschwelle für die Antragsteller herabgesetzt bzw. beseitigt wird. Dabei sollen insbesondere Fragen, die den Antragsteller über Gebühr psychisch belasten, künftig vermieden werden.
    Wir wollen darüber hinausgehend Verbesserungsvorschläge machen. Ob sie realisiert werden können, wird nach dem Vorliegen ergänzender Auskünfte, die



    Frau Dr. Wisniewski
    zur Zeit durch die Bundesregierung von den Behörden der Länder eingeholt werden, zu prüfen sein.
    In diesem Zusammenhang fordern wir die Bundesregierung auf, in einem besonderen Bericht bis zum 31. 8. 1989 darzulegen, in welcher Höhe der Grad der Behinderung durch Zwangssterilisation anzusetzen ist und in welchem Umfang der Kreis der Leistungsberechtigten durch eine Absenkung des Grades der Behinderung in diesen Fällen erweitert würde. Außerdem soll der Bericht Auskunft darüber geben, welche Voraussetzungen künftig an den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung eines als Folge der Zwangssterilisation eingetretenen nachhaltigen Gesundheitsschadens zu stellen sind. Dabei sollte von der Bundesregierung insbesondere auch eine Änderung der zur Durchführung der Härterichtlinien geltenden Verwaltungsvorschriften dahin gehend erwogen werden, anstelle des bisher geforderten Gutachtens eines Facharztes die Vorlage eines hausärztlichen Attestes grundsätzlich als ausreichenden Nachweis für einen sterilisationsbedingten Gesundheitsschaden anzuerkennen.

    (Lüder [FDP]: Sehr richtig!)

    Erwogen werden sollte auch, ob im Wege eines Rechtshilfeersuchens, sofern der Antragsteller dies wünscht, das ärztliche Gutachten von einem Gesundheitsamt oder durch ein Versorgungsamt ausgestellt werden kann.
    In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, daß es das besondere Anliegen bei der Schaffung des neuen Härtefonds war, den Opfern der Zwangssterilisationen, bei denen im Alter verstärkt psychische und physische Schäden auftreten, eine laufende Leistung zu gewähren und die Empfänger in die Lage zu versetzen, weitestgehend unabhängig von der Sozialhilfe zu leben.
    Wir müssen in diesem Zusammenhang nochmals betonen, was wir als Regierungskoalition in der Entschließung am 3. Dezember 1987 gesagt haben:
    Die Leistungen aus dem neuen AKG-Härtefonds sollen nicht der Aufstockung bereits gewährter Entschädigungen oder der Korrektur früherer Entscheidungen dienen, durch die Entschädigungsbegehren aus materiellen Gründen abgelehnt worden sind, sondern sie sind bisher nicht berücksichtigten Härtefällen vorbehalten.
    Aus dem soeben Gesagten geht hervor, daß weitere Beratungen und Beschlüsse im Bereich der Wiedergutmachung notwendig sein werden. Wir werden uns auch mit den Problemen zu beschäftigen haben, die die jüdischen Verfolgten betreffen. Unsere besondere und schwere Verantwortung zwingt uns immer erneut, um Besserung und Gerechtigkeit bemüht zu sein.
    Die Vorschläge der SPD-Fraktion zur inhaltlichen Ausgestaltung der Richtlinie im vorliegenden Antrag konnten schon im Ausschuß keine Mehrheit finden, weil diese Vorschläge von den gemeinsam getragenen Kriterien der vergleichbaren Härtefonds für jüdische und nichtjüdische Verfolgte aus den Jahren 1980 und 1981 zum Teil grundlegend abwichen,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das war ja die Absicht!)

    so daß die Verwirklichung dieser Vorschläge auch zu einer ungleichen Behandlung der Verfolgten einerseits und der nicht unter das Bundesentschädigungsgesetz fallenden Opfern nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen andererseits geführt hätte.

    (Conradi [SPD]: Hier spricht die personifizierte Kaltherzigkeit!)

    — Ich möchte Sie bitten, dieses bösartige Wort zurückzunehmen; denn alle, glaube ich, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, sind dauernd in einer sehr schwierigen Situation.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Weiß Gott, das war unglaublich, Herr Conradi!)

    Wir sehen uns dauernd mit Ungerechtigkeit und Leiden konfrontiert, die wir heute nicht mehr gutmachen können. Wir versuchen, zu mildern. Ich sagte das bereits eingangs.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: 1,6 Millionen! Zehn ganze laufende Renten! Das ist das Ergebnis dieser ganzen Absicht!)

    — Liebe Frau Vollmer, Sie wissen genau, wie schwer es ist, in diesen Bereichen etwas voranzukommen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wollen muß man es!)

    Wir haben es vorhin von Frau Schmidt gehört: Alle Regierungen haben diesen sehr mühsamen Weg beschritten und sind zu zusätzlichen Fortschritten gekommen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Und haben selber kübelweise Steine draufgeworfen!)

    — Sie wissen genau, daß viele Milliarden an Wiedergutmachung in schwierigen Zeiten dieser Bundesrepublik gezahlt worden sind.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: 300 Millionen sind nicht auszuzahlen! Das war in den Richtlinien nicht hinzukriegen!)

    — Frau Vollmer, wir werden — das habe ich schon soeben gesagt — , weiter sehen, daß Verbesserungen ermöglicht werden.
    Daher plädiere ich jetzt im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Ablehnung der vorgelegten Anträge der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN und für die Annahme der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses auf Drucksache 11/2195 sowie des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrags auf Drucksache 11/4820.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Vollmer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie oft habe ich in dieser



    Frau Dr. Vollmer
    Sache schon an diesem Pult gestanden, und wie beschämend und wie niedrig und klein ist das Ergebnis, das dabei herausgekommen ist. Es ist wirklich deprimierend.

    (Frau Hämmerle [SPD]: Das ist wohl wahr!)

    Renate Schmidt, ich finde, Sie haben sehr gut gesprochen. Ich aber kann nicht mehr an die Wirkung dieser Worte glauben. Dabei sah das einmal ganz anders aus.
    Wenn wir zurückblicken, erinnern wir uns: Es gab eine Anhörung des Innenausschusses im Jahre 1987, in der es so schien, als ob es vielen zum erstenmal klar würde, wie viele Opfergruppen der NS-Herrschaft ohne Anerkennung und Entschädigung in der Bundesrepublik und im Ausland leben, und in der von allen Fraktionen gesagt worden ist — es hat in dieser Anhörung auch Tränen gegeben — : Wir müssen unbedingt etwas tun, und es muß schnell und unbürokratisch sein.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Richtig!)

    Schon damals war erkennbar, daß diese Misere gerade durch die Konstruktionsprinzipien der bisherigen Entschädigungspraxis und der bisherigen Entschädigungsgesetzgebung entstanden ist. Es war die Rede von einer zweiten Phase der Verfolgung und von tiefem, kaltem Desinteresse am Schicksal der Verfolgten. Wenn man das aber damals schon sehen konnte, dann mußte man auf eine andere Ebene gehen, weil das Unrecht in die bisherige Praxis und in die bisherige Gesetzgebung eingewoben war:

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    unzumutbare Fristen, Beweisverpflichtung für die Opfer, Ausschlüsse von Opfern, die in anderen Staaten leben, der Kriegsdienstverweigerer, der Deserteure, der Zwangsarbeiter. Wenn man allein daran denkt, wie lange die Zwangssterilisierten gebraucht haben, bis sie als Verfolgte anerkannt wurden! Darin lag das Unrecht.
    Das Hauptproblem aber stellte dar, daß die Verantwortung auf eine Behörde übertragen worden war, deren ureigenstes Ziel das Sparen ist und deren Vertreter jetzt auf dieser Regierungsbank sitzen. Diese hatten vom Ansatz des Denkens ihrer Behörde her natürlich das Ziel, ihre bisherige Praxis gerechtzusprechen. Sie war aber nie gerecht gewesen, jedenfalls nicht wenn man als Maßstab für Gerechtigkeit das Schicksal der Verfolgten nimmt.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Wir wollten mit unseren Anträgen im Bundestag mit dieser Tradition brechen, und die SPD wollte es mit ihrem Stiftungsmodell. Es hätte gerade mit einem Stiftungsmodell eine Möglichkeit bestanden, die Verbände der Verfolgten an der Entscheidung über die Mittelvergabe zu beteiligen, weil man denen zutrauen konnte, daß sie aus Kenntnis dieses Schicksals eine ganz andere Sensibilität entwickelt hätten. Es war notwendig, die Dominanz des Finanzministeriums und die Abhängigkeit von ihm zu brechen. Wir haben das immer wieder versucht. Es wäre notwendig gewesen, die Praxis auch in der Hinsicht zu verändern, daß es den Verfolgten nicht mehr abverlangt wird, ihre Leiden nachträglich noch zu qualifizieren
    und überprüfen zu lassen, weil sich Leiden überhaupt nicht messen lassen, schon gar nicht mit Geld.
    Das Parlament hat sich aber in seiner Mehrheit von unseren Vorschlägen unbeeindruckt gezeigt. Es hat die unselige Tradition mit einer neuen Härteregelung fortgesetzt. Es hat dafür politisch nach einem Jahr durch den Bericht des Finanzministeriums die Quittung bekommen: Von den geplanten 300 Millionen DM waren nur 1,6 Millionen DM zusätzlich ausgegeben worden.
    War schon die Ablehnung einer Bundesstiftung durch den Deutschen Bundestag ein schwerer Schlag für die Verfolgten, so wurde die Debatte über die Richtlinien erst recht zu einer Farce, die einen verbittern muß. Wieder machte das Finanzministerium die Vorlage, die Koalition sorgte für die Mehrheiten. Alle Änderungsanträge der SPD und der GRÜNEN wurden auf Ausschußebene abgelehnt. Den Bedenken, ja selbst dem Nachweis gegenüber, es würden vorsätzlich ganze Gruppen von der Entschädigung ausgeschlossen, stellte man sich taub. Die Verfolgtenverbände bekamen keine Mitbestimmung bei der Vergabe von Leistungen, wenn sie zu Recht davon ausgingen, nur ihre Beteiligung könne eine angemessene Berücksichtigung der Verfolgungsschicksale sicherstellen. Das wollte man offensichtlich verhindern. Statt dessen wurde — ich würde heute sagen: als Alibi — ein Unterausschuß eingesetzt, der politisch überhaupt keine Einflußmöglichkeiten hatte. Er war abhängig von den Informationen des Finanzministeriums. Wenn ich an die Sitzungen denke, fallen mir die Lächerlichkeiten ein, mit denen wir uns abgeben mußten: mit Fragen, ob ein Schild an ein entsprechendes Gebäude kommt, ob ein Hinweis ins Telefonbuch kommt, ob wir das Recht haben, Kritik an dem Fragebogen zu üben. Selbst als wir gesagt haben, daß dieser Fragebogen unzumutbar sei, ist uns gesagt worden: Aber die bisherigen Exemplare müssen weiter verbraucht werden, und zwar aus Sparsamkeitsgründen.
    Es ist notwendig, sich die Beschlußempfehlung, die Ihnen heute vorliegt, genauer anzusehen. Eine nüchterne Bestandsaufnahme läßt erschrecken und sollte auch Ihnen von den Koalitionsfraktionen genügend Gründe liefern, diese Beschlußempfehlung abzulehnen. Ich nenne nur einige Beispiele: Die Praxis der almosenartigen einmaligen Abfindung wird bruchlos fortgesetzt. Renten sind nur unter strengsten Bedingungen, also als Ausnahme, vorgesehen. Ganze zehn Personen bekamen eine Rente durch diese neue Regelung. Davon betrug die eine ganze 23 DM monatlich. Alle diejenigen können nichts erhalten, die bereits früher einmal einen Antrag gestellt hatten, selbst wenn dieser damals abgelehnt wurde oder wenn die Betroffenen damals eine einmalige, vielleicht nur 100 oder 200 DM umfassende Abfindung bekommen hatten.
    Die Betroffenen müssen nachweisen, daß sie nicht nur heute Bundesbürger sind, sondern sogar zum Zeitpunkt der Verfolgung Deutsche gewesen sind. Das ist z. B. gegenüber den Sinti und Roma geradezu ein Zynismus, die damals gerade ausgebürgert wurden.



    Frau Dr. Vollmer
    Unhaltbar, ja verfassungswidrig ist es ebenfalls, den jüdischen Verfolgten laufende Leistungen zu versagen, obwohl sie die gleichen Kriterien erfüllen wie die nichtjüdischen NS-Opfer. Weiterhin müssen die Opfer nachweisen, Fristen unverschuldet versäumt zu haben. Ganze Gruppen werden weiterhin ausgegrenzt, etwa die Zwangsarbeiter und die Kommunisten, die mit dem § 6 des Bundesentschädigungsgesetzes, einem Relikt des Kalten Krieges, um ihre Rechte betrogen wurden. Großzügig wolle man mit ihnen umgehen, hat man gesagt; aber warum konnte man denn die Richtlinie nicht ändern? Haben Sie doch heute den Mut, nachdem Sie Herrn Gorbatschow zujubeln und mit ihm Geschäfte machen, dieses Relikt des Antikommunismus und des Kalten Krieges auch aus deutschem Rechtswesen und deutscher Gesetzgebung zu beseitigen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    Nichts machte die unwürdige Ausschlußpraxis dieser neuen Härteregelung deutlicher als der Jahresbericht des Finanzministeriums; ich habe schon darauf hingewiesen. Das ist erneutes Unrecht gegenüber den Opfern. Deswegen hat eine Reihe von Bundesländern ja den Beschluß gefaßt, eine eigene Stiftung zu gründen. Ich will aber darauf hinweisen, daß das durch die Hoffnung, die wir damals in der Anhörung erzeugt haben, daß nämlich der Bund eine großzügige Regelung treffen würde, wiederum um zwei Jahre verzögert worden ist. Denn sonst hätte die Stiftung auf Länderebene schon längst mit der Arbeit begonnen.
    Das ist insgesamt das, was ich so deprimierend finde. Wir haben bei Menschen, die schon sehr schwer seelisch belastet waren, Hoffnungen erzeugt, und wir haben diese Hoffnungen dauernd enttäuscht. Das, finde ich, bleibt auch an diesem Parlament hängen.
    Es ist auch keineswegs gesichert, davon auszugehen, daß die Leistungen in Härtefällen den Betroffenen von den Sozialämtern nicht wieder genommen werden. Wir hatten ja den Antrag gestellt, daß das richtigzustellen sei. Hier nutzt auch die Beschlußempfehlung der Koalitionsfraktionen nicht viel, die die Rechtsauffassung der Bundesregierung widerspiegelt. Wenn Sie nämlich nicht, wie von uns gefordert, das Bundessozialhilfegesetz ändern, ist es den Kommunen weiterhin freigestellt, diese Leistungen anzurechnen oder nicht. Wir haben bereits entsprechende Hinweise aus den Bundesländern.
    Am liebsten würde ich jetzt noch einmal aus den Reden von Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP vom Dezember 1987 zitieren. Schnell und unbürokratisch sollte die Hilfe sein. Damals haben selbst Staatssekretär Voss und Frau Hamm-Brücher eine Bundesstiftung mit dem Argument abgelehnt, dies würde zu lange dauern und die Betroffenen zu lange warten lassen. Die Versprechungen haben sich aus heutiger Sicht als Hohn erwiesen. Schneller und unbürokratischer ist der Ausschluß von Leistungen vonstatten gegangen. Längst hätten wir eine Bundesstiftung haben können, wenn es nur wirklich den politischen Willen dazu gegeben hätte.
    Die Koalitionsfraktionen haben sich in dem heute vorgelegten Entschließungsantrag wiederum — das verstehe ich nun angesichts unseres parlamentarischen Selbstverständnisses bald nicht mehr — die Feder vom Finanzministerium führen lassen. Diese Entschließung wimmelt nämlich von unverbindlichen Appellen an die Bundesregierung. Sie erläßt Prüfaufträge und bringt nur in einem Punkt, nämlich in einem Sockelbetrag bei laufenden Leistungen, eine geringfügige Verbesserung.
    Ich habe es ziemlich satt, hier wiederum die Prophetin zu spielen. Aber lassen Sie uns in einem Jahr einmal prüfen. Ich prophezeie schon jetzt, Sie werden die Gelder wieder nicht ausschöpfen, und zwar weil Sie wiederum die Prüfung und Ausgestaltung in die Hände derjenigen geben, die diese Gelder bisher so wunderbar für den Staat gespart haben.
    Nicht einmal über die in Ihrer Vorlage ursprünglich vorgesehene Verbesserung für Zwangssterilisierte wollen Sie heute vom Parlament abstimmen lassen. Ich frage Sie: Was passiert eigentlich, wenn im Herbst die Prüfaufträge ausgeführt werden? Das Parlament hat dann nämlich gar keine Möglichkeit mehr, darüber abzustimmen. Wir könnten über diese im Plenum des Bundestages nicht mehr abstimmen; wir könnten keinen Einfluß mehr nehmen. Es ist also ein leeres Versprechen. Soll dies eine neue Variante der alten Vertröstungsstrategie sein?
    Ich fordere Sie auf: Haben Sie doch den Mut, den politischen Irrtum einzusehen. Korrigieren Sie die Beschlußlage vom Dezember 1987, und verweigern Sie den heutigen Beschlußempfehlungen Ihre Zustimmung. Machen Sie den Weg frei für eine Bundesstiftung unter Beteiligung der Verfolgtenverbände, den einzigen, glaube ich, die diesem Parlament noch helfen können, eine einigermaßen angemessene Regelung zu finden.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)