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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/150 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 150. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Hauff auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 11185 A Eintritt des Abg. Dr. Kübler in den Deutschen Bundestag 11185 A Abwicklung der Tagesordnung 11185 A Tagesordnungspunkt 29: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum Besuch des Generalsekretärs der KPdSU und Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjet der UdSSR Michail Gorbatschow in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Kohl, Bundeskanzler 11185 B Brandt SPD 11190 C Präsidentin Dr. Süssmuth 11193 D Rühe CDU/CSU 11193 D Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 11197 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 11199D Bahr SPD 11202B Frau Schilling GRÜNE 11204 C Genscher, Bundesminister AA 11206A Voigt (Frankfurt) SPD 11208D Frau Beer GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 11211B Tagesordnungspunkt 30: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten (Drucksachen 11/4507, 11/4688, 11/4712, 11/4775, 11/4778, 11/4803) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Hüser, Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Quellensteuer auf Zinseinkünfte (Drucksachen 11/1894, 11/2599) Dr. Waigel, Bundesminister BMF 11212 C Frau Matthäus-Maier SPD 11215 B Dr. Faltlhauser CDU/CSU 11218D Hüser GRÜNE 11220 D Gattermann FDP 11222 D Huonker SPD 11225B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 11228C Tagesordnungspunkt 31: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (Drucksachen 11/4087, 11/4729, 11/4730) Kiechle, Bundesminister BML 11231 A Oostergetelo SPD 11232 B Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 11236 C Frau Flinner GRÜNE 11238 D Paintner FDP 11240 B Kalb CDU/CSU 11241D Namentliche Abstimmung 11243 B Ergebnis 11245B Tagesordnungspunkt 32: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz (Drucksachen 11/4086, 11/4777, 11/4781) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 Harries CDU/CSU 11243 D Schütz SPD 11246D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 11251A Frau Wollny GRÜNE 11253 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 11254 D Hüser GRÜNE (zur GO) 11255 D Schütz SPD (zur GO) 11256B Stahl (Kempen) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 11256C Namentliche Abstimmung 11257 A Ergebnis 11263 A Tagesordnungspunkt 33: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen 11/4508, 11/4686, 11/4709, 11/4765, 11/4780) Werner (Ulm) CDU/CSU 11257C Frau Seuster SPD 11258 C Eimer (Fürth) FDP 11259 C Frau Schoppe GRÜNE 11260 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 11261 C Tagesordnungspunkt 34: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften (Drucksachen 11/4509, 11/4687, 11/4708, 11/4767, 11/4776, 11/4779) Frau Männle CDU/CSU 11264 C Frau Dr. Götte SPD 11265 B Frau Walz FDP 11266 D Frau Schoppe GRÜNE 11267D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 11268 C Tagesordnungspunkt 35: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Milchgesetzes (Drucksachen 11/4467, 11/4752) Bayha CDU/CSU 11270B Koltzsch SPD 11271B Bredehorn FDP 11272D Frau Saibold GRÜNE 11273 B Tagesordnungspunkt 10: Weitere zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Regenspurger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Richter, Lüder und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (Drucksachen 11/1190, 11/4774) 11274 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Beschluß des Bundeskabinetts zur Einführung eines Visumzwangs für ausländische Kinder Frau Schoppe GRÜNE 11275B, 11278C Dr. Blank CDU/CSU 11276A Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 11277 A Dr. Hirsch FDP 11277 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 11278D Frau Limbach CDU/CSU 11279B Wartenberg (Berlin) SPD 11279D Nächste Sitzung 11280D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 11281* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 26 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes) (Uldall [CDU/CSU], Oesinghaus [SPD], Dr. Solms [FDP]), Dr. Voss, Parl. Staatssekretär (BMF) 11281* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP und DIE GRÜNEN zur gemeinsamen deutschsowjetischen Erklärung (Drucksache 11/4805) 11284 * D Anlage 3 a Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) zur Abstimmung über Punkt 34 der Tagesordnung (Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes) 11284* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 III Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 11285* A Anlage 5 Teilnahme des Oppositionsführers im Berliner Abgeordnetenhaus an Stelle des Regierenden Bürgermeisters am Essen des Bundeskanzlers mit dem obersten Repräsentanten einer Schutzmacht für Berlin seit 1949; Nichtteilnahme eines Vertreters des Zentralrates der Juden am Essen des Bundeskanzlers zu Ehren des amerikanischen Präsidenten MdlAnfr 1, 2 09.06.89 Drs 11/4724 Lüder FDP SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK 11285* B Anlage 6 Zerstörung lebensnotwendiger Einrichtungen der christlichen Zivilbevölkerung im Libanon MdlAnfr 3, 4 09.06.89 Drs 11/4724 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 11285 D Anlage 7 Abbruch psychotherapeutischer Behandlungen wegen Nichtübernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen im Zuge des Gesundheits-Reformgesetzes MdlAnfr 18, 19 09.06.89 Drs 11/4724 Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Vogt BMA 11286* A Anlage 8 Unzufriedenheit bei Flugzeugbesatzungen und beim technischen Personal fliegender Verbände; Ausbildungsabbrüche von Flugzeugführeranwärtern seit 1988 MdlAnfr 20, 21 09.06.89 Drs 11/4724 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 11286* C Anlage 9 Entlassung von Flugzeugführern seit dem 1. 1. 1989 auf eigenen Wunsch; Ablehnung einer Übernahme als Berufssoldat seit dem 1. 1. 1988; Verzicht von Flugzeugführeranwärtern auf weitere Ausbildung MdlAnfr 22, 23 09.06.89 Drs 11/4724 Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 11286* D Anlage 10 Verbesserung der Versorgung von Berufsoffizieren mit der Altersgrenze BO 41; aus der Bundeswehr im Jahre 1988 ausgeschiedene Flugzeugführer MdlAnfr 24, 25 09.06.89 Drs 11/4724 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 11287* B Anlage 11 Einschränkung des Tieffluglärms im Bereich Boppard MdlAnfr 32, 33 09.06.89 Drs 11/4724 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 11287* C Anlage 12 Weiterverhandlungen über die Zusammenarbeit mit China in Wissenschaft und Forschung MdlAnfr 42, 43 09.06.89 Drs 11/4724 Vosen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT 11288* A Anlage 13 Haushaltsansätze für die Innovationsförderung bis 1993 MdlAnfr 44 09.06.89 Drs 11/4724 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT 11288* C Anlage 14 Einbeziehung der Parlamente in die Arbeit der Kulturstiftung der Länder; gesamtstaatliche Kulturverantwortung des Bundes MdlAnfr 45, 46 09.06.89 Drs 11/4724 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 11289* A Anlage 15 Besetzung und Entscheidungskompetenz der Kulturstiftung der Länder MdlAnfr 47, 48 09.06.89 Drs 11/4724 Duve SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 11289* B Anlage 16 Durchführung von Kunst- und Kulturprojekten im Inland neben den Aktivitäten der Kulturstiftung der Länder; Kriterien für die Benennung der Mitglieder des Kuratoriums MdlAnfr 49, 50 09.06.89 Drs 11/4724 Frau Hämmerle SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 11289* D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 Anlage 17 Kriterien für die Ankaufspolitik der Kulturstiftung der Länder; Bewährung der Einstimmigkeit im Stiftungsrat MdlAnfr 51, 52 09.06.89 Drs 11/4724 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 11290* B Anlage 18 Verhinderung der Einrichtung von Panzerübungsplätzen der US-Streitkräfte in der Nähe von Wohnhäusern, insbesondere auf dem Gelände der Breitenau MdlAnfr 60, 61 09.06.89 Drs 11/4724 Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF 11290* D Anlage 19 Gewährung von Hilfen an die Anwesenden der Flugschau-Katastrophe in Ramstein, die schwere psychische Folgeschäden erlitten haben MdlAnfr 62, 63 09.06.89 Drs 11/4724 Dr. Hitschler FDP SchrAntw PStSekr Carstens BMF 11291* B Anlage 20 Bereitstellung der Rückzahlungsmittel aus dem Strukturhilfeprogramm der Stahlindustrie für ein Sonderprogramm zur Schaffung neuer Arbeitsplätze MdlAnfr 64, 65 09.06.89 Drs 11/4724 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi 11291* C Anlage 21 An der Arbeitsgruppe zur Ermittlung von Alternativen für die mittlere Oberpfalz nach dem Verzicht der Bundesregierung auf die Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf beteiligte Ressorts MdlAnfr 66 09.06.89 Drs 11/4724 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi 11292* A Anlage 22 Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung von Infrarot-Nachtsichtgeräten an Iran und Irak durch Philips Deutschland MdlAnfr 67, 68 09.06.89 Drs 11/4724 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi 11292* B Anlage 23 Zulassung moderner, umweltschonender Pflanzenschutzmittel MdlAnfr 69, 70 09.06.89 Drs 11/4724 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 11292* D Anlage 24 Situation der mittelständischen Sägewerke in Hessen angesichts der Förderung des Baus eines Großsägewerks in Lauterbach MdlAnfr 71 09.06.89 Drs 11/4724 Dr. Knabe GRÜNE SchrAntw PStSekr Gallus BML 11293* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 11185 150. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 16. 06. 89 * Andres SPD 16. 06. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 16. 06. 89 Börnsen (Ritterhude) SPD 16. 06. 89 Dr. Briefs GRÜNE 16. 06. 89 Frau Conrad SPD 16. 06. 89 Daweke CDU/CSU 16. 06. 89 Dr. Diederich (Berlin) SPD 16. 06. 89 Esters SPD 16. 06. 89 Frau Folz-Steinacker FDP 16. 06. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 16. 06. 89 Gallus FDP 16. 06. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 16. 06. 89 Dr. von Geldern CDU/CSU 16. 06. 89 Dr. Glotz SPD 16. 06. 89 Graf SPD 16. 06. 89 Häfner GRÜNE. 16. 06. 89 Heimann SPD 16. 06. 89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 16. 06. 89 Frau Hensel GRÜNE 16. 06. 89 Frau Hillerich GRÜNE 16. 06. 89 Ibrügger SPD 16. 06. 89 Frau Kelly GRÜNE 16. 06. 89 Klein (Dieburg) SPD 16. 06. 89 Klose SPD 16. 06. 89 Dr. Knabe GRÜNE 16. 06. 89 Kolbow SPD 16. 06. 89 ** Dr. Kreile CDU/CSU 16. 06. 89 Kuhlwein SPD 16. 06. 89 Kühbacher SPD 16. 06. 89 Lamers CDU/CSU 16. 06. 89 Lintner CDU/CSU 16. 06. 89 Dr. Müller CDU/CSU 16. 06. 89 * Neuhausen FDP 16. 06. 89 Niegel CDU/CSU 16. 06. 89 * Opel SPD 16. 06. 89 Frau Pack CDU/CSU 16. 06. 89 Petersen CDU/CSU 16. 06. 89 ** Regenspurger CDU/CSU 16. 06. 89 Reuschenbach SPD 16. 06. 89 Frau Rock GRÜNE 16. 06. 89 Frau Rust GRÜNE 16. 06. 89 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 16. 06. 89 Schröer (Mülheim) SPD 16. 06. 89 Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 16. 06. 89 Gmünd) Dr. Soell SPD 16. 06. 89 Stobbe SPD 16. 06. 89 Tietjen SPD 16. 06. 89 Dr. Uelhoff CDU/CSU 16. 06. 89 Verheugen SPD 16. 06. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 16. 06. 89 Vosen SPD 16. 06. 89 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 16. 06. 89 Weiss (München) GRÜNE 16. 06. 89 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 16. 06. 89 Dr. Wieczorek SPD 16. 06. 89 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 16. 06. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 26 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes)*): Uldall (CDU/CSU): Die deutsche Terminbörsespät kommt sie, aber sie kommt. Noch ist es nicht zu spät, dem Finanzplatz Deutschland den Anschluß an eine Entwicklung zu verschaffen, die bereits an den führenden Börsenplätzen der Welt weit vorangeschritten ist. Mit diesem Gesetz werden wesentliche Verbesserungen für die deutsche Börse realisiert: Das Wichtigste ist die Schaffung eines wirksamen Terminmarktes dadurch, daß der Termin- und Differenzeinwand eingeschränkt wird. Die moderne Informations- und Kommunikations-Technologie findet Berücksichtigung im Börsengesetz. Zukünftig müssen die Börsenteilnehmer nicht mehr in jedem Fall auch physisch in der Börse anwesend sein. Die Kursmakler und die freien Makler werden in ihrer Funktion dadurch gestärkt, daß die Aufsicht über diese Berufsgruppen neu geregelt wird. Schließlich werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß Wertpapiere in ausländischer Währung notiert werden können. Auch der Terminhandel mit Indizes wird in Zukunft möglich sein. Wir bedauern, daß die Opposition sich diesem Vorhaben nicht angeschlossen hat. Ein Terminmarkt ohne Indexhandel wäre ein Torso. Ihm fehlte genau der Teil, der auf den Terminmärkten der Konkurrenzbörsen den größten Geschäftsanteil ausmacht. Die entsprechenden Geschäfte würden von vornherein nicht in Deutschland getätigt werden können und damit zu den Wettbewerbern abwandern. Dies kann nicht im Interesse des Finanzplatzes Deutschland sein. Unsere Entscheidung trägt auch dem Verbraucherschutz in ausreichendem Maße Rechnung: Ist nur einer der beiden Vertragsteile Kaufmann, so ist das Geschäft nur dann verbindlich, wenn der Kaufmann einer gesetzlichen Banken- oder Börsenaufsicht untersteht und den anderen vor Geschäftsabschluß schriftlich über die entstehenden Risiken unterrichtet. Die Unterstellung des kaufmännischen Teils unter eine gesetzliche Banken- oder Börsenaufsicht verhindert von vornherein, daß „Abenteurer" als Kaufleute auftreten und private Anleger in nicht vertretbare Geschäfte hineinziehen. Diese Informationspflicht bedeutet, daß nur mit dieser Aufklärung über die entstehenden Risiken ein verbindliches Termingeschäft möglich ist. Termin- und Differenzeinwand, die bisher die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Börsen im internationalen Vergleich behindert haben, verschwinden damit. Um mit einem Vorurteil ganz deutlich aufzuräumen: Eine Terminbörse ist nicht gleichzusetzen mit *) Vgl. Plenarprotokoll 11/149 Seite 11165C 11282* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 einer Spekulationsbörse. Im Gegenteil — die Terminbörse kann einen wichtigen Beitrag leisten, um Anlegern eine Sicherheit zu gewähren. Das zeigt sich schon aus der Geschichte der Termingeschäfte. Die Termingeschäfte sind entstanden im vergangenen Jahrhundert in Chicago, wo die Farmer im Frühjahr ihre Ernten verkauften, damit sie genau wußten, mit welchen Erträgen sie im Herbst rechnen konnten. Auf diese Art und Weise schlossen sie die Risiken aus, die durch unvorhergesehene Schwankungen des Marktpreises auftreten konnten. Schon dieser Ursprung der Terminbörse zeigt, daß das Termingeschäft ein Sicherungsinstrument für Anleger darstellen kann. Wenn ein institutioneller Anleger heute weiß, daß er z. B. in einem halben Jahr einen höheren Betrag anlegen muß, so kann er durch ein Termingeschäft heute bereits die Konditionen für diese Anlage sichern. Schwankungen und damit Risiken, die in der Zwischenzeit auftreten können, schließt er so aus. Auf ein solches Instrument kann ein großer Finanzplatz nicht verzichten. Für japanische oder amerikanische Investoren, die sich ohnehin schwertun, an die deutsche Börse zu gehen, fällt nun ein Grund mehr weg, z. B. in London ihre Finanzgeschäfte zu tätigen. Die Bundesregierung hat bisher viel für die Stärkung des Finanzplatzes getan. Wir haben die Rahmenbedingungen für institutionelle Anleger verbessert und den geregelten Markt eingeführt. Die Einführung des Terminmarktes ist im Zusammenhang dieser Politik zu sehen. Aber es bleibt noch viel zu tun, um den Finanzplatz Bundesrepublik Deutschland auf den Stand zu bringen, der ihm angesichts der Bedeutung unserer Volkswirtschaft zukommt. Als wichtigstes sind zu nennen eine weitere große Börsenreform und die Abschaffung der Börsenumsatzsteuer. Die Koalition wird alles tun, um in diesem Sinne unsere Politik erfolgreich fortzusetzen. Oesinghaus (SPD): Ich begrüße es, daß der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages einige Anregungen aus der Anhörung und auch aus Änderungsanträgen der SPD-Bundestagsfraktion aufgegriffen hat. Hierzu gehört unsere Forderung, bei Börsentermingeschäften zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten zur Erhöhung der Sicherheit für den privaten Anleger den Kaufmann unter eine gesetzliche Banken- oder Börsenaufsicht zu stellen. Wir bedauern allerdings, daß zwei weitere von uns gestellte Anträge zum Schutz des privaten Anlegers im Ausschuß keine Mehrheit gefunden haben. Wir haben uns dafür eingesetzt, daß bei Börsentermingeschäften, bei denen nur ein Vertragsteil Kaufmann ist, der Kaufmann verpflichtet wird, in höchstens einjährigem Abstand den privaten Anleger über die Risiken solcher Geschäfte zu informieren. Zum anderen haben wir vorgeschlagen, daß der Kaufmann den Nichtkaufmann darüber schriftlich zu informieren hat, wenn eine von diesem für ein Finanztermingeschäft geleistete Sicherheit zu mehr als der Hälfte verbraucht ist. Private Anleger hätten dadurch die Möglichkeit, auf unerwartete Kursentwicklungen zu reagieren, bevor die von ihnen geleisteten Sicherheiten vollkommen verbraucht sind. Lassen Sie mich auf weitere Punkte kommen, die nach wie vor in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung unbefriedigend gelöst sind oder ganz fehlen, zur Stärkung der Funktionsfähigkeit der deutschen Börsen jedoch notwendig wären. Wir haben beantragt, Termingeschäfte auf Indexbasis zu untersagen. Spätestens mit der krisenhaften Entwicklung der Wertpapiermärkte im Oktober 1987 ist durch die tatsächliche Entwicklung das von Befürwortern des Indexhandels vorgetragene Argument widerlegt worden, für institutionelle Anleger sei es erforderlich, über Aktienindexinstrumente die Möglichkeit der Portfolio-Absicherung zu schaffen. Wir haben es erlebt: Der Aktienindexhandel hat nachhaltige Störungen auf den Aktienkassamärkten verursacht und damit erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet. Unter den Folgen leiden wir heute noch: Der Handel mit Aktienindexprodukten liegt nach wie vor rund 40 % unter dem Handelsvolumen der Zeit vor Oktober 1987. Diese Entwicklung verdeutlicht, daß offenbar auch von den früher begeisterten Anhängern inzwischen eine wesentlich nüchternere Einschätzung des Indexhandels vorgenommen wird. Der Bedarf an dieser Art von Geschäften ist offenbar nicht sonderlich hoch. Wenn wir über das Börsengesetz reden, müssen wir außerdem wissen, daß ein ganz beträchtlicher Teil, nämlich rund 50 %, dieses Aktienhandels in der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Börse getätigt wird. Gerade hierdurch werden zusätzliche Spekulations- und Manipulationsmöglichkeiten provoziert, die das Störpotential für die Kassamärkte noch weiter erhöhen. Wenig überzeugend ist aus meiner Sicht die Regelung der Börsenzeiten. Da auch in den akzeptablen Bereichen des Terminhandels die Börsenzeiten an den Präsenzbörsen und den computerisierten Terminbörsen weit auseinanderfallen, wird die Präsenzbörse zunehmend zu einem Anhängsel der Terminbörse. Sinnvoll wäre jedoch, wenn es umgekehrt wäre. Zweifel bleiben auch im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neuregelung der Börsenaufsicht. Angesichts der Dominanz, die der Gesetzentwurf und die Pläne zur Errichtung der Terminbörse den Banken einräumen, ist es unerläßlich, die Börsenaufsicht von den Geschäftsinteressen im Börsengeschäft unabhängig zu machen. Die in der Neuregelung nur noch spärlich enthaltenen Reste einer öffentlich-rechtlichen Börsenaufsicht sind hierzu kein geeigneter Beitrag. Eine echte Börsenreform müßte auch Überlegungen enthalten, die darauf abzielen, die Marktchancen der Wertpapierfirmen zu stärken. Angesichts der Dominanz des Börsenwesens durch die Universalbanken hätte auch auf die Frage eingegangen werden müssen, inwieweit der Wertpapierhandel der Universalbanken stärker von den übrigen Bankgeschäften getrennt werden könnte. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt auch im Hinblick auf die Regelung des Problems des Insiderhandels eine Antwort schuldig. Die Wirksamkeit der in der Bundesrepublik immer so vehement verteidigten Selbstverpflichtungsregelung wird nicht nur im Aus- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 11283* land, sondern mehr und mehr auch bei deutschen Wertpapierkunden in Zweifel gezogen. Das Vertrauen der Marktteilnehmer muß erhalten werden. Hier besteht Handlungsbedarf. Auf die Bedeutung der Regionalbörsen ist bereits im Bundesrat ausführlich eingegangen worden. Der Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen, Professor Dr. Jochimsen, hat zu Recht darauf hingewiesen, daß hier nicht nur Länderinteressen berührt werden. Würde nämlich — wie in jüngster Zeit verschiedentlich zu hören war — die Terminbörse auf dem Kassamarkt durch einen Wertpapierhandel außerhalb des bestehenden Börsensystems unterlegt und die entsprechende private Organisation noch vor Beginn der Terminbörse geschaffen, so würden die Börsen auf einen Handel mit regional angebotenen und nachgefragten Werten beschränkt. Dadurch würde nicht nur die Struktur- und wirtschaftspolitische Bedeutung der Börsen untergraben. Es würden ebenso auch mittelstandspolitische und freiberufliche Aspekte berührt, denn in diesem System hätte der Berufsstand des Maklers überhaupt keinen Platz mehr. Zu bedauern ist schließlich auch die von den CDU/ CSU-Ländern im Bundesrat abgelehnte Empfehlung des Unterausschusses, eine Legaldefinition des Begriffs Börse in das Gesetz aufzunehmen. Legaldefinitionen, wie sie allgemein üblich sind, sollen der Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und Rechtswahrheit dienen. Durch eine Börsendefinition könnte auch die weitere Entwicklung des Börsenwesens im europäischen Binnenmarkt positiv beeinflußt und daher der Finanzplatz Deutschland abgesichert werden. Ich stelle fest: Wichtige und notwendige Aufgaben sind nicht erledigt worden. Wir können uns deshalb mit der vorliegenden Änderung des Börsengesetzes nicht zufriedengeben, auch wenn einige Anregungen und unsere eingangs zitierte Forderung aufgenommen wurden. Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. Dr. Solms (FDP): Die FDP hat die Einführung einer deutschen Terminbörse seit langem gefordert und begrüßt deshalb nachhaltig die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes. Dies ist ein ganz wesentlicher Schritt zur Vorbereitung des deutschen Finanzplatzes auf den gemeinsamen Binnenmarkt in Europa. Die Börsen in der Bundesrepublik können nur bestehen, wenn sie dem Leistungsangebot der anderen wichtigen Finanzzentren nicht hinterherhinken. Die Bundesrepublik Deutschland war bisher auf Grund ihres föderalen Aufbaus in ihren Vorbereitungen etwas zögerlich. Der Gesetzgeber hat jedoch rechtzeitig die Einführung einer deutschen Terminbörse beschlossen, so daß der Zeitplan der Banken ohne Verzögerung umgesetzt werden kann. Die Einführung einer Termin- und Optionsbörse ist besonders wichtig wegen der Möglichkeit der Absicherung von Währungs-, Kurs- und Zinsrisiken im Zeitablauf. Alle bedeutenden Börsen der Welt benutzen bereits dieses Instrument. Sie besitzen ein kochentwickeltes Instrumentarium für Termingeschäfte. Einer spürbaren Ausweitung der Börsentermingeschäfte stehen bisher die Vorschriften des BGB über den Differenz- und Termineinwand im Wege. Durch eine Novellierung der Börsenordnung wird auch Privaten die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit für Börsentermingeschäfte eingeräumt, wenn sie über die Risiken derartiger Geschäfte eingehend aufgeklärt wurden. Dies entspricht einer modernen Konzeption des Verbraucherschutzes und stellt einen vernünftigen Kompromiß zwischen den börsenrechtlichen Erfordernissen und dem notwendigen Anlegerschutz dar. Der Finanzausschuß hat zur Erhöhung des Anlegerschutzes zudem die Regelung aufgenommen, bei Börsentermingeschäften zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten den Kaufmann zur Erhöhung der Sicherheit für den privaten Anleger den bestehenden Banken- und Börsenaufsichtsorganen zu unterwerfen. Zusätzlich muß der Anleger über die Risiken des Termingeschäftes nach der ersten Unterrichtung bereits nach einem Jahr neu informiert werden. Für die darauffolgende Zeit ist ein Dreijahreszeitraum vorgesehen. Auch die FDP hält Termingeschäfte auf der Basis eines Wertpapierindexes, wie z. B. DAX, für ein notwendiges Instrument. Das zeigt die Geschäftstätigkeit der großen Börsen. Ein Verbot von Termingeschäften auf Indexbasis würde den Erfolg der geplanten deutschen Terminbörse verhindern, weil das betreffende Geschäft dann an den ausländischen Terminbörsen, an denen es eine solche Einschränkung nicht gibt, getätigt wird. Den Bedenken der SPD konnten die Koalitionsfraktionen daher nicht folgen. Von Verbandsseite wurde vorgeschlagen, die Zusammensetzung der Börsenvorstände in dem Sinne zu ändern, daß Emittenten, Makler und Anleger stärker in ihnen vertreten sind. Börsenvorstände sollten nicht so einseitig wie bisher aus dem Bereich der Kreditwirtschaft zusammengesetzt sein. Diesem bedenkenswerten Vorschlag konnte im Rahmen der Beratungen zur Änderung des Börsengesetzes nicht gefolgt werden. Ich habe hierzu jedoch angeregt — und weiß mich auch mit den Kollegen der Fraktionen von CDU und SPD einig — , daß er bei der nächsten umfassenderen Börsengesetzesnovelle aufgegriffen wird. In einem Entschließungsantrag hat der Finanzausschuß darauf Wert gelegt, daß die Beziehungen zwischen den Wertpapierbörsen, der Terminbörse und dem außerbörslichen Handel (Interbanken-Geschäft) beobachtet wird. Falls Gesichtspunkte auftreten, die eine Beeinträchtigung des Anlegerschutzes vermuten lassen, so wird die Bundesregierung aufgefordert, angemessene Gesetzesänderungen vorzuschlagen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wollen wir jedoch die Entwicklung der deutschen Terminbörse nicht durch überzogene Auflagen und Regelungen behindern. In diesem Zusammenhang legt die FDP Wert auf die Feststellung, daß eine frühzeitige Beseitigung der Börsenumsatzsteuer baldmöglichst folgen sollte. Dies ist eine weitere Bedingung für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Bundesrepublik gegenüber den großen Finanzmärkten der Welt. Dr. Voss, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Mit der Novellierung des Börsengeset- 11284* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 zes soll ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland geleistet werden. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Börsen wird häufig unterschätzt. Sie sind der Markt, an dem Angebot und Nachfrage nach Eigen- und Fremdkapital zusammengeführt werden. Ihr reibungsloses Funktionieren auch in Krisenzeiten und das Vertrauen in eine faire, nicht manipulierte Preisbildung sind wesentliche Grundlagen für die Entscheidung zur Wertpapieranlage. Ein bedeutender Finanzplatz setzt gut funktionierende, leistungsfähige Börsen voraus. Leistungsfähige Börsen können sich nur entwickeln, wenn das wirtschaftliche Umfeld stimmt. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind in unserem Land gegeben: Die wirtschaftliche Situation ist seit langem stabil, unsere Währung ist gesund, Börsenorganisation und Aufsicht verdienen unser Vertrauen. Mit dem heute abschließend zu beratenden Gesetzentwurf wird verschiedenen Zielen Rechnung getragen: 1. Ein breit fundierter Terminmarkt soll ermöglicht werden. Der Begriff des Börsentermingeschäfts wird ausgeweitet. Die Berufungsmöglichkeit von Privatpersonen auf den Differenz- und Termineinwand wird eingeschränkt. Privatpersonen sollen verstärkt über die mit Börsentermingeschäften verbundenen Risiken informiert werden. 2. Die Funktion der Kursmakler und der freien Makler wird durch verbesserte Aufsicht über diese Berufsgruppen und Maßnahmen zur Absicherung der erhöhten Risiken verstärkt. 3. Die für die Notierung von Wertpapieren in ausländischer Währung oder in einer Rechnungseinheit nötigen Voraussetzungen werden geschaffen. 4. Das Gesetz wird an die durch die modernen Kommunikationsmittel geänderten technischen Möglichkeiten, die eine physische Anwesenheit der Börsenteilnehmer an der Börse nicht mehr erfordern, angepaßt. 5. Die EG-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung der Börsenzulassungsprospekte, die auf ein vereinfachtes Zulassungsverfahren abzielt, wird umgesetzt. Die Deutsche Terminbörse wird in Kürze ihre Tätigkeit aufnehmen können. Damit findet die Bundesrepublik Deutschland Anschluß an die internationalen Terminmärkte. Gerade in diesem Bereich wollen wir die Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen europäischen Börsenplätzen, z. B. London, aufholen. Auch der Kreis der Anleger, die rechtsverbindlich Börsengeschäfte abschließen können, wird erweitert. Der Kreis wird auf bestimmte private Anleger ausgedehnt. Dadurch wird erreicht, daß alle Partner eines Börsentermingeschäfts Vertrauensschutz genießen und erweiterte Möglichkeiten für Finanzdispositionen geschaffen werden. Dennoch bleiben Risiken des Wertpapierhandels. Einen gesetzlichen Schutz gegen starke Börsenturbulenzen, wie im Oktober 1987, kann es nicht geben. Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir nur die unmittelbar notwendigen gesetzlichen Maßnahmen ergriffen, um die erläuterten Ziele zu erreichen. Die Bundesregierung stimmt mit dem Finanzausschuß darin überein, daß die Entwicklung der deutschen Wertpapierbörsen, der Deutschen Terminbörse und des außerbörslichen Wertpapierhandels sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Märkten sorgfältig zu beobachten sind. Es entspricht im übrigen unserer ordnungspolitischen Überzeugung, daß der Gesetzgeber bei Fehlentwicklungen korrigierend eingreift. Der Finanzplatz Deutschland und seine Börsen werden durch dieses Gesetz entscheidend gefördert. Ich bin der Überzeugung, daß schon in naher Zukunft Erfolge sichtbar werden. Unabhängig davon bleibt die Verpflichtung, die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Deutschland zu verbessern. Die Bundesregierung hat hierzu kürzlich ihre Auffassung bei der Gegenäußerung zu der Initiative des Bundesrates festgelegt. Sie hat den Vorschlag begrüßt, das Kapitalverkehrsteuergesetz mittelfristig aufzuheben und Prüfung zugesagt, ob dies schon zum Jahresbeginn 1992 möglich ist. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DIE GRÜNEN zur Gemeinsamen deutsch-sowjetischen Erklärung (Drucksache 11/4805): Ich gehe bei der Abstimmung davon aus, daß die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion aus der Politischen UN-Menschenrechtskonvention, die zwischen beiden Staaten seit 1976 in Kraft ist, insbesondere in bezug auf die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, durch die Erklärung unberührt bleiben. Anlage 3 a Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) zur Abstimmung über Punkt 34 der Tagesordnung (Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes): Ich begrüße die beabsichtigte Verlängerung des Bezugs von Erziehungsgeld und halte dies für eine gute, erforderliche Sache. Dagegen spreche ich mich gegen eine Verlängerung des Erziehungsurlaubs aus, weil sie vor allem aus mittelständischer Arbeitgebersicht in vielen Einzelfällen nicht verkraftbar ist und weil zudem zu befürchten Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 11285* ist, daß gewünschte verstärkte Einstellungen von Frauen unterbleiben. Ich werde dehalb dem Gesetz meine Zustimmung verweigern. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Zweites Gesetz zur Änderung des KriegsdienstverweigerungsNeuordnungsgesetzes Drittes Gesetz zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (2. AFWoÄndG) Gesetz zur Regelung des Geschäftswertes bei land- und forstwirtschaftlichen Betriebsübergaben und zur Änderung sonstiger kostenrechtlicher Vorschriften Gesetz zu dem Abkommen vom 22. April 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und von den Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen Gesetz zu der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 11/839 Nr. 1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/4337 Nr. 6, 7 Drucksache 11/4405 Nr. 3.1, 3.2 Drucksache 11/4451 Nr. 2.4 —2.6 Drucksache 11/4534 Nr. 2.3, 2.4, 2.6, 2.7 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/2899 Nr. 3.29 Drucksache 11/4161 Nr. 2.25 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/561 Nr. 2.16 Drucksache 11/2266 Nr. 2.24 Drucksache 11/2956 Nr. 2.8 Drucksache 11/3882 Nr. 3.43 Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Lüder (FDP) (Drucksache 11/4724 Fragen 1 und 2): Wie oft hat in der 40jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu einem Essen mit dem obersten Repräsentanten einer Schutzmacht für Berlin den parlamentarischen Oppositionsführer im Abgeordnetenhaus von Berlin an Stelle des obersten Repräsentanten der Stadt, des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, eingeladen, wie es Bundeskanzler Kohl in der ersten Woche des 41. Jahres der Bundesrepublik Deutschland getan hat? Welche Erwägungen haben die Bundesregierung geleitet, zu dem Essen des Bundeskanzlers zu Ehren des amerikanischen Präsidenten abweichend von der bisherigen Übung neben den Vertretern der Evangelischen und Katholischen Kirche nicht auch den Zentralrat der Juden einzuladen? Zu Frage 1: Für die Einladung des Bundeskanzlers zu offiziellen Essen gibt es keine festen Regeln. Ich verweise im übrigen auf den Briefwechsel zwischen dem Regierenden Bürgermeister und dem Bundeskanzler und den zwischen beiden vereinbarten Gesprächstermin. Ich verweise auch auf das offizielle Abendessen, das der Bundeskanzler für Generalsekretär Gorbatschow gegeben und an dem der Regierende Bürgermeister teilgenommen hat. Zu Frage 2: Für die Einladung des Bundeskanzlers zu offiziellen Essen gibt es keine festen Regeln. Der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, war für das offizielle Abendessen, das der Bundeskanzler für Generalsekretär Gorbatschow gegeben hat, eingeladen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 11/4724 Fragen 3 und 4): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Zustände im Libanon dramatisch verschärft haben und daß derzeit gezielt gegen die christliche Zivilbevölkerung nicht nur durch systematische Zerstörung lebensnotwendiger Einrichtungen vorgegangen wird? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, ihren Einfluß geltend zu machen und auf die syrische Regierung einzuwirken mit dem Ziel, das rücksichtslose Vorgehen zu verurteilen? Zu Frage 3: Die Bundesregierung verfolgt die jüngsten Ereignisse im Libanon mit großer Aufmerksamkeit und Anteilnahme. Durch den Bürgerkrieg ist der gesamte Libanon, sowohl der moslemische als auch der christliche Landesteil, betroffen. Unter den schweren Artillerie-Bombardements hat vor allem die Zivilbevölkerung in beiden Teilen Beiruts gelitten. Der Beschluß der außerordentlichen Gipfelkonferenz der Arabischen Liga in Casablanca (23. bis 26. Mai 1989), ein aus König Hassan II, König Fand und Präsident Chadli Bendjedid zusammengesetzes Dreierkomitee mit der Vermittlung zwischen den Konfliktparteien zu beauftragen, hat jedoch erste positive Auswirkungen gebracht. Die Artillerie-Duelle haben nach dem Gipfel völlig aufgehört. Die Konfliktparteien, einschließlich Syriens, ha- 11286* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 ben den Friedensbemühungen des Dreier-Komitees ihre Unterstützung zugesagt. Zu Frage 4: Die Bundesregierung hat sich — zusammen mit ihren europäischen Partnern — stets für eine politische Lösung des Konflikts eingesetzt. Die Zwölf unterstützen vor allem die Bemühungen der Arabischen Liga um eine dauerhafte und friedliche Lösung des Konflikts. Sie haben wiederholt an die am Bürgerkrieg beteiligten Parteien — auch Syrien — appelliert, die Kämpfe einzustellen und alles zu vermeiden, was die Spannungen verstärken könnte. Gemeinsam mit ihren europäischen Partnern bemüht sich die Bundesregierung auch, durch humanitäre Hilfsaktionen das Schicksal der von den kriegerischen Ereignissen betroffenen Bevölkerung zu erleichtern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/4724 Fragen 18 und 19) : Trifft es zu, daß psychotherapeutische Behandlungen durch Diplom-Psychologen außerhalb des Delegationsverfahrens abgebrochen werden müssen bzw. nicht mehr erfolgen können, weil auf Grund einer Auslegung des § 61 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Leistungen von Diplom-Psychologen nicht mehr erstattet werden? Ist der Bundesregierung bewußt, daß durch diese Auslegung des § 61 GRG, die nicht dem erklärten Willen des Deutschen Bundestages entspricht, eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung, die bereits bisher nur unzureichend gewährleistet werden konnte, gefährdet ist? Artikel 61 Gesundheits-Reformgesetz enthält keine Rechtsgrundlage dafür, daß Diplom-Psychologen für die gesetzliche Krankenversicherung außerhalb des Delegationsverfahrens tätig werden können. Die Weiterführung von satzungsmäßigen Kostenerstattungsregelungen ist nach dieser Vorschrift davon abhängig, daß die Kostenerstattung in rechtlich zulässiger Weise vor Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes vorgenommen wurde. Hieran fehlt es in den angesprochenen Fällen. Diplom-Psychologen können wie andere Personen nur zur Hilfeleistung des Arztes herangezogen werden, wenn dies vom Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist (früher § 122 RVO, jetzt § 28 Abs. 1 SGB V). Wird dagegen verstoßen, war und ist Kostenerstattung in rechtlich zulässiger Weise nicht möglich. Artikel 61 Gesundheits-Reformgesetz läßt also eine Durchbrechung des Delegationsverfahrens nicht zu. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Diese Auslegung des Artikels 61 Gesundheits-Reformgesetz widerspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. Bei den Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zum Gesundheits-Reformgesetz (BT-Drucksache 11/3480, S. 38) haben die Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP übereinstimmend festgestellt, daß nach der geltenden Rechtslage ein Abgehen vom Delegationsverfahren nicht möglich ist. Im übrigen bestehen nach Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes auch in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung keine Defizite, die ein Abgehen vom Delegationsverfahren rechtfertigen können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 20 und 21): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß die Unzufriedenheit bei Flugzeugbesatzungen und beim technischen Personal fliegender Verbände ständig zunimmt? Wie viele Flugzeugführeranwärter haben seit dem 1. Januar 1988 auf die weitere Ausbildung zum Flugzeugführer aus persönlichen Gründen verzichtet? Zu Frage 20: Das fliegende Personal der Bundeswehr und das flugzeugtechnische Personal leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung des politisch vorgegebenen Verteidigungsauftrages. Diese Soldaten sind besonders motiviert und unterliegen bereits im Friedensdienstbetrieb hohen Anforderungen. Sie haben deshalb Anspruch darauf, daß ihre Leistungen in der Öffentlichkeit entsprechend anerkannt und im finanziellen Bereich angemessen abgegolten werden. Die Diskussion um die Tiefflugbelastung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland führte zu neuen Belastungen, die auch die Familien einschließen. Diese zusätzlichen Belastungen begründen eine gewisse Unzufriedenheit, die sich u. a. in der Gründung von Interessengemeinschaften äußerte. Diese Tatsache sowie die Forderungen der Betroffenen sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung wird in Kenntnis dieser Sachverhalte geeignete Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der sozialen Lage für den betroffenen Personenkreis in sozialverträglichem Rahmen ergreifen. Zu Frage 21: Seit dem 1. Januar 1988 haben insgesamt acht Flugzeugführeranwärter auf eine weitere Ausbildung aus persönlichen Gründen verzichtet. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 22 und 23): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 11287* Wie viele Flugzeugführer haben seit dem 1. Januar 1989 ihre Entlassung beantragt, und wie viele Flugzeugführer haben seit dem 1. Januar 1988 eine Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten (auch BO 41) abgelehnt? Wie viele Flugzeugführeranwärter haben seit dem 1. Januar 1988 auf die weitere Ausbildung zum Flugzeugführer aus persönlichen Gründen verzichtet? Zu Frage 22: Seit dem 1. Januar 1989 haben 16 Flugzeugführer ihre Entlassung beantragt. Weitere 16 Flugzeugführer haben seit dem 1. Januar 1988 eine Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten abgelehnt. Drei davon haben jedoch zwischenzeitlich die Urkunde angenommen und sind Berufssoldaten. Drei weitere Unteroffiziere haben auf die Ausbildung zum Offizier des militärfachlichen Dienstes verzichtet und verbleiben im Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit. Zu Frage 23: Seit dem 1. Januar 1988 haben insgesamt acht Flugzeugführeranwärter aus persönlichen Gründen auf eine weitere Ausbildung verzichtet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 24 und 25) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Versorgung der Berufsoffiziere mit der besonderen Altersgrenze BO 41 zu verbessern? Wie viele Flugzeugführer sind im Jahr 1988 aus „zwingenden persönlichen" oder anderen Gründen aus der Bundeswehr ausgeschieden? Zu Frage 24: BO 41 sind Berufsoffiziere mit verwendungsbezogener Altersgrenze. Sie werden grundsätzlich nach Überschreiten dieser Altersgrenze mit dem Anspruch auf Lebenszeitversorgung in den Ruhestand versetzt. Sie haben dabei Anspruch auf berufsfördernde Maßnahmen im Umfang bis zu drei Jahren, um eine weitere Erwerbstätigkeit vorzubereiten und aufzunehmen. Die Höhe der Versorgungsbezüge wird durch die ruhegehaltfähige Stellenzulage mitbestimmt. Die Prüfung des angesprochenen Problembereichs ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 25: 1988 sind 12 Luftfahrzeugführer auf eigenen Wunsch aus der Bundeswehr ausgeschieden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 32 und 33): Ist die Bundesregierung bereit, die erforderlichen Prüfungen und Überwachungen vor Ort im Bereich der Stadt Boppard durchzuführen, so daß die unzumutbaren Lärmbelästigungen durch Tiefflieger zumindest eingeschränkt werden und mehr Sicherheit erreicht wird, und weshalb ist der Parlamentarische Staatssekretär Wimmer auf meine entsprechende Frage in der Fragestunde am 31. Mai 1989 überhaupt nicht eingegangen? Will die Bundesregierung tatsächlich ausschließen, daß im Bereich der Stadt Boppard, deren einzelne Ortsbezirke sowohl am Rhein als auch auf den etwa 150 Meter höheren Hunsrückhöhen gelegen sind, die Mindestflughöhe von 150 Metern etwa unmittelbar vor und nach Talüberquerungen von Rhein und Mosel bzw. entsprechender Seitentäler unterschritten wird, und kann gegebenenfalls davon ausgegangen werden, daß militärische Tiefflieger die jeweilige Topographie unmittelbar in ihren Flügen nachvollziehen? Zu Frage 32: In der Zeit von 1985 bis 1988 wurden im Raum Koblenz—Mayen—Boppard vier Überwachungseinsätze mit SKYGUARD durchgeführt. Es konnte nicht festgestellt werden, daß dieser Bereich mehr als andere Gebiete der Bundesrepublik Deutschland durch den militärischen Flugverkehr belastet ist. Insofern ist eine Beschränkung des militärischen Flugbetriebs als Sonderregelung für dieses Gebiet, die sich wegen des Verdrängungs- und Kanalisierungseffektes für benachbarte Gebiete nachteilig auswirken muß, nicht zu verantworten. Eine Entlastung des Raumes Boppard ist nur im Rahmen des Maßnahmenpaketes zur Verringerung der Belastung in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt zu vertreten. Es ist kaum zu erwarten, daß erneute Erfassung des Flugverkehrs im Bopparder Bereich zu anderen Ergebnissen führt. Unabhängig hiervon wird natürlich dieses Gebiet bei der Einsatzplanung für SKYGUARD auch weiterhin mit berücksichtigt. Zu Frage 33: Wie bereits auf Ihre Frage zu der Fragestunde vom 31. Mai 1989 geantwortet, haben unsere Überprüfungen des Flugbetriebes ergeben, daß sich die Luftfahrzeugbesatzungen grundsätzlich an die befohlenen Mindestflughöhen halten. Abweichungen von der Mindestflughöhe sind jedoch in wenigen Einzelfällen — nämlich bei 1 % der erfaßten Flüge — festgestellt worden. Die Anzahl der Abweichungen kann damit als außerordentlich gering bezeichnet werden. Bei den eingangs erwähnten SKYGUARD-Einsätzen wurde dies auch für den Raum Boppard bestätigt. Die oft vorgebrachten Vorwürfe von Unterschreitungen der Mindestflughöhe basieren ausschließlich auf visuellen Schätzungen. Es ist nahezu unmöglich, bei nur visueller Beobachtung die augenblickliche Flughöhe eines Luftfahrzeuges über dem tatsächlich überflogenen Gelände bei den hier in Frage kommenden Dimensionen auch nur mit annähernder Genauigkeit festzustellen. Grundsätzlich kann bei Tiefflügen der Topographie im sogenannten Gelände- 11288* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 folgeflug gefolgt werden. Dieser wird jedoch nur angewandt, wenn jederzeit und an jedem Punkt die vorgeschriebene Mindestflughöhe, im Gebiet um Boppard 150 m über Grund, eingehalten werden kann. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 42 und 43): Welche Position nimmt die Bundesregierung hinsichtlich der Weiterverhandlung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Wissenschaft und Forschung mit der Volksrepublik China ein? Welche Überlegungen haben für die Weiterverhandlung einiger Fragen durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Probst in dieser Woche in München eine Rolle gespielt? Zu Frage 42: Die Bundesregierung hat in Einklang mit anderen europäischen Ländern und den USA das Vorgehen der chinesischen Armee gegen die Bürger des Landes verurteilt und an die chinesische Regierung appelliert, auf jede weitere Gewaltanwendung zu verzichten. Als unmittelbare Reaktion auf diese Ereignisse hat die Bundesregierung für die nächste Zeit alle hochrangigen Besuche in China abgesagt und hochrangige chinesische Delegationen ausgeladen. Dementsprechend wurde der chinesische Energieminister, mit dem im Juli u. a. Gespräche über den Ausbau der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit vorgesehen waren, aufgefordert, seinen Besuch zu verschieben. Hingegen sollen die Kontakte auf Arbeitsebene — wie in anderen Bereichen auch — fortgesetzt werden, wobei allerdings vom BMFT geförderte Reisen von deutschen Delegationen, Gastwissenschaftlern und Experten wegen der allgemeinen Situation in China bis auf weiteres nicht durchgeführt werden, Die laufenden Kooperationsprojekte werden im Rahmen der bisherigen guten und erfolgreichen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Sicherheitsbelange deutscher Staatsbürger fortgesetzt. Vor Vereinbarung neuer Kooperationsmaßnahmen wird geprüft werden, ob bis dahin wieder normale Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit hergestellt sind und deren Durchführung den deutschen Interessen entspricht. Zu Frage 43: Einige chinesische Delegationen befanden sich aufgrund früher ausgesprochener Einladungen zum Zeitpunkt der dramatischen Ereignisse in China bereits in der Bundesrepublik. Die Besuchsprogramme dieser Delegationen wurden fortgesetzt. Von einer ursprünglich vorgesehenen Besprechung im BMFT mit der Delegation des Ministeriums für Maschinenbau- und Elektronikindustrie, um die es in der Frage geht, wurde abgesehen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMFT hat in Anknüpfung an frühere Kontakte mit dem chinesischen Delegationsleiter ohne Beteiligung der chinesischen Delegation oder deutscher Experten im Hause einer deutschen Industriefirma ein kurzes Gespräch geführt, ohne daß dabei Verhandlungen über weitere Kooperationsmaßnahmen geführt wurden. Er hat dabei die Besorgnis der Bundesregierung über die Ereignisse in der VR China zum Ausdruck gebracht und deutlich gemacht, daß die Normalisierung der Verhältnisse in China Voraussetzung für die künftige wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit ist. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/4724 Frage 44): Wie lauten die jährlichen Haushaltsansätze bis 1993 für die Förderschwerpunkte des Förderbereichs Innovation und verbesserte Rahmenbedingungen, aufgegliedert für das Bundesministerium für Forschung und Technologie und für das Bundesministerium für Wirtschaft? Die geltende Finanzplanung (Kabinett-Beschluß vom Juli 1988) beschränkt sich auf den Zeitraum bis 1992. Die Zahlen für den Förderbereich T („Innovation und verbesserte Rahmenbedingungen") lauten wie folgt: Förderbereich T 1989 1990 1991 1992 BMFT 188,0 149,0 97,5 48,0 BMWi 116,0 112,0 114,0 114,0 BMFT + BMWi 304,0 261,0 211,5 162,0 Zum Förderbereich T gehören u. a. die Forschungspersonal-Zuwachsförderung, die Verbesserung des Technologie- und Wissenstransfers, die industrielle Gemeinschaftsforschung und die Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen. Für einige Teile des Förderbereichs T können keine MifrifiZahlen ermittelt werden, da die Haushaltsansätze überwiegend nicht zu FuE gehörige Komponenten enthalten; sie sind daher nicht in obigen Zahlen erfaßt. Der Rückgang erklärt sich aus dem Auslaufen einiger Förderprogramme. Die neue Finanzplanung wird allerdings erheblich über den genannten Ansätzen liegen, da u. a. ein neuer Modellversuch TOU (BMFT) und neue Maßnahmen im Bereich des Technologietransfers (BMFT, BMWi) geplant sind. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß der Förderbereich T nicht mit der FuE-Förderung für KMU durch die Bundesregierung gleichzusetzen ist, die wesentlich mehr Förderprogramme umfaßt. Insofern ist die obige Zahlenreihe wenig aussagekräftig für die KMU-Förderung der Bundesregierung. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 11289* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 45 und 46): Hat die Bundesregierung die Notwendigkeit erkannt, künftig die Parlamente in die Arbeit der Kulturstiftung der Länder einzubeziehen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die Kulturstiftung der Länder den Bund seiner gesamtstaatlichen Kulturverantwortung enthebt? Zu Frage 45: Die Kulturstiftung der Länder wurde durch ein Abkommen der Regierungschefs der Länder vom 4. Juni 1987 errichtet. Rechtsform und Organisationsstrukturen sind daher von den Bundesländern bestimmt. Der Bund wirkt an der Kulturstiftung aufgrund eines entsprechenden Abkommens der Regierungschefs von Bund und Ländern vom gleichen Tage mit. Im Länderabkommen über die Errichtung der Kulturstiftung ist der Stiftungsrat als Entscheidungsgremium vorgesehen. Er besteht aus je einem Mitglied der Landesregierungen. Der Mitwirkung des Bundes an der Stiftung entspricht, daß er an den Sitzungen des Stiftungsrates mit bis zu 3 Mitgliedern der Bundesregierung beratend und, wenn Bundesinteressen berührt werden, mitentscheidend beteiligt ist. Die Finanzierung und Tätigkeit der Kulturstiftung der Länder unterliegen der Kontrolle der parlamentarischen Gremien. Diese Zuständigkeitsregelung entspricht der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung zwischen Legislative und Exekutive. Zu Frage 46: Die Befürchtung ist unbegründet. Der Bund nimmt im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten seine gesamtstaatliche Verantwortlichkeit voll wahr. Dies ergibt sich auch aus einer kontinuierlichen Steigerung der Kulturförderungsmittel. Unbeschadet dessen kann sich die Kulturstiftung der Länder zu einem Instrument konstruktiver vertrauensvoller Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf dem Gebiet von Kunst und Kultur entwikkeln. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 47 und 48): Hält die Bundesregierung es mit demokratischen Entscheidungsstrukturen für vereinbar, einem Stiftungsrat die alleinige Entscheidungskompetenz zu überlassen, der ausschließlich mit Regierungsvertretern der Länder und des Bundes besetzt ist? Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, künftig zu den Entscheidungen des Stiftungsrats kulturellen Sachverstand außerhalb der Behörden heranzuziehen? Zu Frage 47: Die Kulturstiftung der Länder wurde durch ein Abkommen der Regierungschefs der Länder vom 4. Juni 1987 errichtet. Rechtsform und Organisationsstrukturen sind daher von den Bundesländern bestimmt. Der Bund wirkt an der Kulturstiftung aufgrund eines entsprechenden Abkommens der Regierungschefs von Bund und Ländern vom gleichen Tage mit. Im Länderabkommen über die Errichtung der Kulturstiftung ist der Stiftungsrat als Entscheidungsgremium vorgesehen. Er besteht aus je einem Mitglied der Landesregierungen. Der Mitwirkung des Bundes und an der Stiftung entspricht, daß er an den Sitzungen des Stiftungsrates mit bis zu 3 Mitgliedern der Bundesregierung beratend und, wenn Bundesinteressen berührt werden, mitentscheidend beteiligt ist. Die Finanzierung und Tätigkeit der Kulturstiftung der Länder unterliegen der Kontrolle der parlamentarischen Gremien. Diese Zuständigkeitsregelung entspricht der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung zwischen Legislative und Exekutive. Die Arbeit der Stiftung und des Stiftungsrates wird regelmäßig durch Sachverständige beraten und begleitet. Dies entspricht einer üblichen und bewährten Praxis. Zur Frage 48: Der Stiftungsrat wird durch das Kuratorium beraten, in dem der kulturelle Sachverstand zur Geltung kommt. Dies gilt insbesondere bei der Festlegung von Förderungsschwerpunkten für die Arbeit der Stiftung. Das Kuratorium besteht aus bis zu 10 Förderern und bis zu 20 Sachverständigen, von denen bis zu 10 von Verbänden vorgeschlagen werden. Das Kuratorium kann außerdem für einzelne Sachbereiche besondere Arbeitsgruppen einsetzen und dabei Personen einbeziehen, die nicht Kuratoriumsmitglieder sind. Nach Auffassung der Bundesregierung ist durch das Kuratorium und die genannten Arbeitsgruppen hinreichend sichergestellt, daß bei den Entscheidungen des Stiftungsrates der kulturelle Sachverstand auch außerhalb der Behörden berücksichtigt wird. Die bisherige Praxis hat diese Auffassung bestätigt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hämmerle (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 49 und 50): Hält die Bundesregierung es nach ihren bisherigen Erfahrungen für gewährleistet, daß auch weiterhin einzelne Bundesländer, Gemeinden, freie Träger und die Bundesregierung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Inland durchführen können, auch wenn dies eine Konkurrenz zu den Aktivitäten der Stiftung bedeuten würde? Sind der Bundesregierung die Kriterien bekannt, nach denen die Mitglieder des beratenden Kuratoriums der Kulturstiftung benannt wurden, und stimmt es, daß hier nach politischem und regionalem Proporz entschieden wurde? Zu Frage 49: Die Bundesregierung sieht keinen Grund und hat keine Anhaltspunkte dafür, daß durch die Errichtung 11290* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 der Kulturstiftung der Länder die bisherige Vielfalt des kulturellen Engagements der traditionellen Träger von Kunst- und Kulturprojekten in Frage gestellt ist. Soweit der Bund zuständig ist, werden solche Projekte vom Bund unmittelbar oder über die Kulturstiftung der Länder gefördert. Der Bund erhofft sich zudem von der Kulturstiftung der Länder zusätzliche Impulse und die Aktivierung weiterer Förderungsmittel. Zu Frage 50: Wie schon in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Duve dargelegt wurde, besteht das Kuratorium der Kulturstiftung der Länder aus bis zu 10 Förderern und bis zu 20 Sachverständigen, von denen bis zu 10 von Verbänden vorgeschlagen werden können. Die Bundesregierung wirkt bei der Berufung der Mitglieder des Kuratoriums mit und ist darauf bedacht sicherzustellen, daß vor allem von den von den Verbänden vorzuschlagenden 10 Kuratoriumsmitgliedern alle Kunstsparten vertreten werden. Die Bundesregierung hat nicht den Eindruck gewonnen, daß bei der Berufung der Mitglieder des Kuratoriums nach politischem Proporz entschieden wurde. Hinsichtlich der Berufung von bis zu 10 Förderern und bis zu 10 freien Sachverständigen hat die Bundesregierung Verständnis dafür, daß von jedem Land entsprechende Vorschläge eingebracht wurden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 51 und 52): Nach welchen Kriterien richtet sich die Ankaufspolitik der Kulturstiftung der Länder, und wie kann nach Auffassung der Bundesregierung verhindert werden, daß Entscheidungen nach regionalem und politischem Proporzdenken getroffen werden? Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die im Stiftungsrat notwendige Einstimmigkeit für Entscheidungen bewährt? Zu Frage 51: Zweck der Kulturstiftung der Länder ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen Ranges. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Erwerbs für die deutsche Kultur besonders wichtiger und bewahrungsbedürftiger Zeugnisse, vor allem wenn deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden soll oder wenn sie aus dem Ausland zurückerworben werden sollen. Das von der Kulturstiftung der Länder festgelegte und praktizierte Verfahren soll sicherstellen, daß nur wirklich herausragende Zeugnisse deutscher Kultur erworben werden. Nach diesem Verfahren — trifft die Entscheidung der Stiftungsrat, — aufgrund O von mindestens zwei Fachgutachten zum nationalen Rang und finanziellen Wert des Kulturgutes, O einer Stellungnahme der zuständigen obersten Landesbehörde, O des Gutachtens des Kuratoriums der Kulturstiftung. Es kann erwartet werden, daß dieses mehrstufige Verfahren im Sinne eines Ausleseprozesses nur herausragende Beispiele von Kunst und Kultur nationalen Ranges einer Förderung zuführt. Gelungene Beispiele dieses Verfahrens sind die Förderung des Erwerbs — des Beuys-Blocks für Darmstadt (Zuschuß 3,5 Millionen DM) — des Kafka-Manuskripts „Der Prozeß" für das Literaturarchiv Marbach (Zuschuß 1 Million DM) — eines Andachtsbilds mit zwölf Szenen aus dem Leben Christi (sog. „Tüchlein") für das WallrafRichartz-Museum Köln (Zuschuß 1,1 Millionen DM). Danach hat die Bundesregierung bisher nicht den Eindruck gewonnen, daß Entscheidungen des Stiftungsrates der Kulturstiftung der Länder nach regionalem und politischem Proporzdenken getroffen wurden. Allerdings haben die Länder selbst im Abkommen zur Errichtung der Kulturstiftung festgelegt, daß bei der Förderung von Kunst und Kultur eine regionale Ausgewogenheit angestrebt werden soll. Auch ist für die Stiftungsmittel für den Erwerb besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse deutscher Kultur innerhalb eines Zeitraums von jeweils 10 Jahren ein angemessener Ausgleich zwischen den Ländern vorzunehmen. Zu Frage 52: Soweit dies die Bundesregierung nach der kurzen Zeit des Bestehens der Kulturstiftung der Länder und der Mitwirkung des Bundes an dieser Kulturstiftung beurteilen kann, hat sich die nach dem Abkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder für Entscheidungen des Stiftungsrates vorgeschriebene Einstimmigkeit bewährt. Wichtiger als das formale Einstimmigkeitsprinzip ist jedoch nach Auffassung der Bundesregierung, ob die Arbeit der Gremien der Kulturstiftung der Länder vom Geiste einer fruchtbaren Kooperation von Bund und Ländern getragen wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 60 und 61): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 11291* Ist der Bundesregierung bekannt, daß die US-Garnison auf dem Gelände der Breitenau in unmittelbarer Nähe von Wohnsiedlungen einen Panzerübungsplatz eingerichtet hat mit der Folge, daß wegen der zum Teil nur 70 m entfernten Wohnhäuser Hunderte von Menschen wegen der von den Panzern ausgehenden Immissionen in unerträglichem Maße belästigt werden? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen nicht hinnehmbaren Zustand, Truppenübungsplätze auf städtischem Grund in unmittelbarer Nähe von Wohnanlagen — wie in Frage 60 geschildert —, zu beseitigen? Zu Frage 60: Die amerikanischen Streitkräfte benutzen den nordöstlichen Teil des ihnen überlassenen bundeseigenen Geländes in der Breitenau in Bamberg bereits seit Kriegsende auch für Panzerübungen. Städtischer Grund ist in dem Bereich für Verteidigungszwecke nicht in Anspruch genommen worden. Obwohl die Bundesvermögensverwaltung Bedenken erhoben hat, ist von den zuständigen Kommunalbehörden zugelassen worden, daß Wohnsiedlungen immer näher an die Verteidigungsanlage herangebaut wurden. Neuansiedler mußten somit das Lärmproblem kennen. Zu Frage 61: Das Panzerübungsgelände ist den amerikanischen Streitkräften nach den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten überlassen. Es dient der Ausbildung der in Bamberg stationierten Einheiten. Nach den bisherigen Prüfungen steht im Raum Bamberg ein geeignetes Ersatzgelände nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung wird, wie bereits mehrmals in der Vergangenheit geschehen, bei den US-Streitkräften auf eine Minderung der Lärmbeeinträchtigungen hinwirken. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hitschler (FDP) (Drucksache 11/4724 Fragen 62 und 63): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Flugtagkatastrophe in Ramstein im August 1988 bei vielen Anwesenden, die das Unglück unmittelbar miterleben mußten, auch schwere psychische Folgeschäden hervorgerufen hat? Werden diese Folgeschäden in irgendeiner Weise erfaßt, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um den Betroffenen zu helfen? Zu Frage 62: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Zuschauer des Flugtages von Ramstein Entschädigungsanträge wegen erlittener psychischer Schäden bei der für die Schadensabwicklung zuständigen Landesbehörde (Amt für Verteidigungslasten in Koblenz) gestellt haben. Alle Geschädigten, die bei dem Flugzeugunglück im Ramstein Gesundheitsschäden erlitten haben, können Entschädigungsansprüche geltend machen. Zu ersetzen sind — entsprechend den Regeln des allgemeinen Schadensersatzrechtes — neben den physischen auch psychisch bedingte Schäden. Ausgenommen sind lediglich entschädigungslos hinzunehmende leichte Nachteile für das gesundheitliche Allgemeinbefinden. Auch insoweit gelten die allgemeinen von der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte festgelegten Maßstäbe. Alle Schäden müssen unter Einhaltung der gesetzlichen Antragsfrist von 3 Monaten bei dem Amt für Verteidigungslasten in Koblenz geltend gemacht werden. Zu Frage 63: Da für psychische Gesundheitsbeschädigungen keine Sonderregelungen gelten, besteht keine Notwendigkeit, diese Fälle gesondert zu erfassen oder zu behandeln. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 64 und 65) : Treffen Zeitungsberichte zu, wonach sich Mitglieder der Bundesregierung dafür einsetzen, die fällig gewordenen Rückzahlungen aus dem Strukturhilfeprogramm der deutschen Stahlindustrie für ein Montan-Sonderprogramm bereitzustellen? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Rückzahlung der Strukturhilfe der deutschen Stahlindustrie zu verzichten und gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein Sonderprogramm zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu erstellen? Zu Frage 64: Solche Zeitungsberichte treffen nicht zu. Zu Frage 65: Ein Verzicht auf die Rückzahlung der Strukturhilfen der deutschen Stahlindustrie ist nicht möglich. Die Strukturverbesserungshilfen in Höhe von rd. 1,65 Mrd. DM wurden zu 2/3 aus Haushaltsmitteln des Bundes mit Rückzahlungsansprüchen bereitgestellt. Die Rückflüsse werden im Bundeshaushalt als allgemeine Deckungsmittel veranschlagt. Sie dienen damit einer Reduzierung der Nettokreditaufnahme des Bundes und leisten einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Eine Änderung der Zuwendungsverträge kann nicht in Betracht kommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine neuen Fakten vor, die ein weiteres Sonderprogramm für NRW rechtfertigen würden. Die Anpassungsprozesse werden bereits durch umfangreiche Maßnahmen flankiert. Zu nennen sind insbesondere: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erhält NRW aus den Sonderprogrammen „Montanregionen" und „AachenJülich" für die Jahre 1989-1993 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mrd. DM (je zur Hälfte Bund und Land). Aus dem neuen Strukturhilfegesetz nach Art. 104 a (4) CC stehen NRW ab 1989 jährlich 756 Millionen DM zur Verfügung. 11292* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 Im Rahmen des EG-Gemeinschaftsprogramms zur Umstellung von Stahlregionen (RESIDER) stehen für die Jahre 1988-1991 135 Millionen DM bereit. Die EG-Kommission hat eine Reihe von Gebieten in NRW als sog. Ziel-2-Gebiete (Industriegebiete im Niedergang) ausgewiesen. Der Entwicklungsplan, den NRW für diese Gebiete bei der EG-Kommission eingereicht hat, sieht im Regionalteil für 1989-1991 öffentliche Mittel in Höhe von 674 Millionen DM, im Sozialteil von 460 Millionen DM vor. Über die endgültige Mittelvergabe entscheidet die EG-Kommission. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4724 Frage 66) : Welche Ressorts werden an der Arbeitsgruppe beteiligt sein, die unter Federführung des Bundesministers für Wirtschaft Alternativen für die mittlere Oberpfalz nach dem Verzicht der Bundesregierung auf die WAA erarbeiten soll, und bis wann ist mit konkreten Entscheidungen zu rechnen? Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 1989 eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des BMWi eingesetzt, die prüft, wie die sturkturpolitischen Auswirkungen des Verzichts der Elektrizitätswirtschaft auf die Fertigstellung der Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf mit öffentlichen Maßnahmen abgestützt werden können. Der Arbeitsgruppe, an der auch die bayerische Staatsregierung beteiligt ist, gehören der Bundesminister der Finanzen, der Bundesminister für Forschung und Technologie, der Bundesminister für Verkehr sowie der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an. Darüber hinaus sind auch andere Ressorts, die für flankierende Maßnahmen in Betracht kommen können, in die Arbeit einbezogen worden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß erste konkrete Maßnahmen — sofern notwendig — ggf. noch bei den Haushaltsberatungen für 1990 berücksichtigt werden können. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/4724 Fragen 67 und 68): Kann die Bundesregierung den Bericht des Fernsehmagazins Monitor vom 6. Juni 1989 bestätigen, nach dem die Firma Philips Deutschland seit 1984 Ausfuhrgenehmigungen für Infrarot-Nachtsichtgeräte erhalten hat, die in den Iran und den Irak geliefert wurden? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang? Zu Frage 67: Ausfuhren von militärischen Infrarot-Geräten, Wärmebildgeräten und Bildverstärkergeräten, die unter Teil I, Abschnitt A der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — fallen, wurden im fraglichen Zeitraum weder nach Iran noch nach Irak genehmigt. Es gab allerdings Ausfuhrgenehmigungen für Bildverstärkerbrillen nach Iran, die eine zivile wie militärische Nutzung haben können, die jedoch keine zusätzlichen speziellen militärischen Spezifikationen, wie etwa eine Zieleinrichtung, aufwiesen. Zu Frage 68: Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß sie im iranisch-irakischen Konflikt strikte Neutralität gewahrt hat. Ausfuhrgenehmigungen für Lieferungen von Kriegswaffen und Rüstungsgütern im Sinne von Waffen und Munition der Liste A der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — wurden deshalb nach Iran und Irak nicht erteilt. An dieser restriktiven Exportgenehmigungspraxis gegenüber Iran und Irak wird auch nach dem Waffenstillstand festgehalten. Für andere Waren hat es — und auch das hat die Bundesregierung mehrfach erklärt — Ausfuhrgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz gegeben, wobei sich die Bundesregierung an den Grundsatz der strikten Wahrung der Neutralität gehalten hat. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 11/4724 Fragen 69 und 70): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß durch Verzögerung von Zulassungen moderner, umweltschonender Pflanzenschutzmittel sowohl Fortschritt im Umweltschutz behindert wird wie auch Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Landwirtschaft entstehen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der EuGH-Rechtsprechung Lebensmittel, die in anderen Ländern der EG zugelassen worden sind, auch in der Bundesrepublik Deutschland vertrieben werden können, und warum gilt dies nach Meinung der Bundesregierung nicht für Pflanzenschutzmittel? Zu Frage 69: Pflanzenschutzmittel müssen von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsamt und dem Umweltbundesamt amtlich geprüft und zugelassen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die Zulassung eines Mittels erfolgt nach den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes und wird von der BBA erteilt, wenn der Antrag den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die amtliche Prüfung ein positives Ergebnis hat. Dabei werden alle Zulassungsanträge gleich behandelt, so daß es zu keiner Verzögerung der Zulassung für bestimmte Mittel durch die Zulassungsbehörde kommt. Solche Verzögerungen können jedoch auftreten, wenn die für die Zulassung erforderlichen Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig von dem Antragsteller vorgelegt werden. Die sich daraus ergebenden Verzögerungen Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1989 11293* können nicht der Zulassungsbehörde angelastet werden. Wettbewerbsverzerrungen, die auf eine verzögerte Zulassung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln zurückgeführt werden können, sind bisher nicht bekannt geworden. Zu Frage 70: Der Bundesregierung ist bekannt, daß bestimmte Lebensmittel aus anderen EG-Mitgliedstaaten (z. B. Bier, Wurst, Milchersatzprodukte) nach der EuGH-Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland unter entsprechender Kennzeichnung verkauft werden dürfen. Dies kann jedoch nicht auf Pflanzenschutzmittel übertragen werden, da dieser Bereich noch nicht umfassend harmonisiert ist. Es bestehen zur Zeit noch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Mit der in Vorbereitung befindlichen „Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von EWG-zugelassenen Pflanzenschutzmitteln" (Dok. KOM [89] 34 endg.) sollen diese Regelungen vereinheitlicht werden. Die Bundesregierung ist bemüht dazu beizutragen, daß dieser Bereich so schnell wie möglich harmonisiert wird, um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Landwirte zu verhindern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Knabe (GRÜNE) (Drucksache 11/4724 Frage 71): Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der mittelständischen Sägewerksbetriebe in Hessen im Zusammenhang mit dem geplanten Bau eines Großsägekraftwerkes einer österreichischen Firma in Lauterbach/Hessen, und kann sie es angesichts des zu erwartenden Konkurrenzdruckes sowohl im Einkauf als auch im Verkauf verantworten, diese Neuanlage durch verlorene Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu fördern? 1. Der Bundesregierung liegen zum geplanten Bau eines Großsägewerkes in Lauterbach/Hessen nur relativ wenige Informationen vor, da ein Antrag auf Förderung aus Bundesmitteln bisher nicht vorliegt. Grundsätzlich können Zulagen für volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben in förderungsbedürftigen Gebieten — nach dem mit Ablauf des 31. Dezembers 1989 außer Kraft tretenden Investitonszulagengesetzes (InvZulG) — gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Bescheinigung nach § 2 InvZulG, die der Bundesminister für Wirtschaft auf Antrag erteilt. Gemäß Anlage zu § 9 Zonenrandförderungsgesetz gehört Lauterbach/Hessen zum Zonenrandgebiet. Die Investitionszulage ist eine Basisförderung, die zusätzliche öffentliche Finanzierungshilfen, z. B. Zuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" oder aus Landesmitteln (bis zur Erreichung bestimmter Höchstfördersätze) nicht ausschließt. Hierüber befinden ausschließlich die Länder. 2. Nach Informationen aus dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft dauern die Beratungen über das geplante Investitionsvorhaben an. Aussagen über ein Ergebnis sind deshalb noch nicht möglich. 3. Generell kann zur Situation der Sägeindustrie im Bundesgebiet und in Hessen folgendes gesagt werden: Die Nadelschnittholzproduktion war 1988 mit 8,7 Millionen m3 so hoch wie nie zuvor. Die Nadelschnittholzeinfuhren lagen zu Beginn der 80er Jahre zwischen 3,5 und 4,5 Millionen m3, in den letzten Jahren zwischen 3,2 und 3,7 Millionen m3, während die Ausfuhren im gleichen Zeitraum von unter 0,5 Millionen m3 auf nahezu 1 Million m3 anstiegen. Diese Exporterfolge sowie der von 67 % (1980) auf 75 % (1987) steigende Anteil der inländischen Produktion am Verbrauch zeugen von einer insgesamt guten Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche. Sie beruht ganz wesentlich auf der Einführung moderner Einschnitt-Techniken (Profilspaneranlagen), die zu etwa 70 % zum Export beitragen. Nach einer bundesweiten Strukturuntersuchung von 1987, durchgeführt von der Zentralen Holzmarktforschungsstelle Freiburg (ZHF), hat sich die hessische Sägeindustrie nur unterdurchschnittlich entwikkelt. Die Nadelschnittholzproduktion ist in Hessen bei relativ hohem Stammholzeinschlag tendenziell rückläufig. Die dortige Sägewerksstruktur ist nach wie vor gekennzeichnet durch eine vergleichsweise geringe Gesamtzahl der Betriebe, eine starke Dominanz kleinerer Unternehmen und einer nur geringen Zahl von Großbetrieben. Da hessisches Rohholz zur Zeit zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil außerhalb des Landes verarbeitet wird, würde eine erhöhte Schnittholzproduktion in Hessen nur bedingt Konkurrenzdruck für die dortige Sägeindustrie bedeuten. Für den Fall, daß noch ein Antrag auf Förderung mit Bundesmitteln gestellt werden sollte, würde er einer sehr sorgfältigen Prüfung unterzogen. Dem Ergebnis kann nicht vorgegriffen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Blank.


Rede von Dr. Joseph-Theodor Blank
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die illegale Zuwanderung und organisierte Einschleusung ausländischer Kinder und Jugendlicher unter 16 Jahren hat seit Mai 1987 ein solches Ausmaß angenommen, daß die Einführung einer Aufenthaltserlaubnispflicht zwingend geboten ist.
Frau Schoppe, es ist leider wahr: In Rechts- und Linksdiktaturen, infolge von Kriegen und Bürgerkriegen sind in zahlreichen Ländern dieser Erde auch Kinder und Jugendliche Opfer politischer Gewalt. Sie werden gefoltert, inhaftiert, ja sogar ermordet. Es ist aber überhaupt keine Frage, daß diesen Kindern und Jugendlichen auch weiterhin uneingeschränkt Zuflucht und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gewährt wird.

(Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Was wir allerdings gerade aus humanitären Gründen nicht weiter dulden dürfen, Frau Schoppe — und diesem Ziel dient der Gesetzentwurf der Bundesregierung —, ist zum einen die zunehmende international organisierte kriminelle Einschleusung von Kindern und Jugendlichen in die Bundesrepublik insbesondere zu Adoptions- und Prostitutionszwecken und zum anderen der Mißbrauch des Privilegs der Sichtvermerksfreiheit in Form von falsch beurkundeten Pässen, um ein Alter unter 16 Jahren vorzutäuschen. Tatsache ist, daß es sich bei den steigenden Zahlen der Einreise unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in den meisten Fällen um organisierte Gruppeneinschleusungen handelt. Diesen ganz überwiegend kriminellen Machenschaften, an denen nicht wenige viel Geld verdienen, ist dringend Einhalt zu gebieten.
Die Einführung einer Visumpflicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist deswegen nicht, wie die GRÜNEN meinen, der Ausfluß einer unmenschlichen oder menschenverachtenden Einreisepolitik der Bundesrepublik Deutschland. Genau das Gegenteil ist richtig. Die Visumpflicht ist gerade im Sinne der UN-Erklärung über die Rechte des Kindes geboten, um ausländischen Kindern und Jugendlichen jenen Schutz zukommen zu lassen, auf den sie Anspruch haben. Aus dieser Erkenntnis heraus haben bis auf eine Ausnahme auch alle Landesregierungen im Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Auch alle unsere westeuropäischen Nachbarn kennen bis auf eine Ausnahme keine Altersgrenze für die Sichtvermerkspflicht, d. h. sie verlangen ein entsprechendes Visum.
Zwei Tage vor der Europawahl darf ich gerade deshalb auch auf folgendes hinweisen:
Die zwölf EG-Staaten haben sich das Ziel gesetzt, einen einheitlichen, die gesamte Europäische Gemeinschaft umfassenden Lebensraum zu schaffen und zu diesem Zweck die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen abzubauen und an die Außengrenzen der Gemeinschaft zu verlagern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Visabestimmungen harmonisisert und einheitliche Grundsätze für die Kontrollen an den Außengrenzen entwickelt werden. Es ist deshalb auch aus europapolitischen Gründen zu begrüßen, daß die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes entsprechend gehandelt hat.
Die Diskussion um die Einführung einer Visumpflicht für ausländische Kinder und Jugendliche mag bei manchen hier bei uns lebenden ausländischen Mitbürgern Befürchtungen hinsichtlich des Kindernachzugs hervorgerufen haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ja, das ist es!)

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher ausdrücklich die Ankündigung des Bundesministers des Innern, daß mit der Einführung der Visumpflicht keine Einschränkung des derzeit zulässigen Kindernachzugs verbunden ist. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Kindern generell der Nachzug ins Bundesgebiet gestattet werden soll, bleibt einer umfassenden Novellierung des Ausländerrechts vorbehalten.
Der Gesetzentwurf zielt auch nicht darauf ab, den Aufenthalt der gegenwärtig im Bundesgebiet lebenden Kinder in Frage zu stellen. Soweit im Einzelfall die in den Ländervorschriften festgelegten Aufenthaltsvoraussetzungen nicht vorliegen, wird auch künftig, wie schon in der bisherigen Praxis der Länder, großzügig und unter Berücksichtigung von Härtegesichtspunkten verfahren werden. Danach kommt insbesondere bei Kindern von Ausländern, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, auch künftig eine Aufenthaltsbeendigung nur ausnahmsweise, nämlich nur dann, wenn sie aus zwingenden Gründen unumgänglich ist, in Betracht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher ausdrücklich den von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers des Innern beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes, nach dem entgegen der bisherigen Rechtslage auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zukünftig ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das war sogar eine Forderung der CDU/CSU-Fraktion!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Sonntag-Wolgast.