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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Juni 1989 Inhalt: Begrüßung des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des bulgarischen Parlaments und einer Delegation 10925 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Vogel (Ennepetal) 10925 A Tagesordnungspunkt 18: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Lage auf dem Arbeitsmarkt in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Die Eingliederung Langzeitarbeitsloser unterstützen: Programm des Bundes, der Länder und Gemeinden insbesondere für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen (Drucksache 11/4640) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10925 B Heyenn SPD 10931A Schemken CDU/CSU 10934 A Hoss GRÜNE 10935 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 10938 B Frau Weiler SPD 10940 C Feilcke CDU/CSU 10942 B Hasenfratz SPD 10943 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . . 10945 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Dienstleistungsabends (Drucksachen 11/2973, 11/3004, 11/4649) Louven CDU/CSU 10947 B Frau Steinhauer SPD 10949 B Frau Folz-Steinacker FDP 10952 D Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 10954 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10956A Namentliche Abstimmung 10957 A Ergebnis 10964 B Tagesordnungspunkt 19: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989 (Nachtragshaushaltsgesetz 1989) (Drucksachen 11/4350, 11/4577, 11/4651) Dr. Rose CDU/CSU 10957 C Wieczorek (Duisburg) SPD 10959 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 10965 C Frau Vennegerts GRÜNE 10968 A Deres CDU/CSU 10971 A Frau Matthäus-Maier SPD 10973 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juni 1989 Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 109e D Namentliche Abstimmung 10980 D Ergebnis 10981 A Nächste Sitzung 10981 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10983* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Dienstleistungsabends (Drucksachen 11/2973, 11/3004, 11/4649) 10983* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 10984* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juni 1989 10925 147. Sitzung Bonn, den 2. Juni 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen 308 und 9 Berliner Abgeordnete; davon ja: 196 und 5 Berliner Abgeordnete nein: 112 und 4 Berliner Abgeordnete Ja CDU/CSU Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Börnsen (Bönstrup) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Bühler (Bruchsal) Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels (Bonn) Frau Dempwolf Deres Dörflinger Dr. Dregger Echternach Dr. Faltlhauser Dr. Fell Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Dr. Friedrich Fuchtel Funk (Gutenzell) Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Geis Dr. von Geldern Gerstein Gerster (Mainz) Glos Dr. Göhner Dr. Grünewald Harries Frau Hasselfeldt Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Hedrich Frau Dr. Hellwig Helmrich Herkenrath Hinrichs Höffkes Höpfinger Hörster Dr. Hoffacker Dr. Hüsch Graf Huyn Jäger Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Limburg) Jung (Lörrach) Kalb Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes Frau Karwatzki Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kossendey Kraus Dr. Kreile Krey Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Langner Dr. Laufs Lenzer Frau Limbach Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippold (Offenbach) Louven Lowack Maaß Frau Männle Magin Marschewski Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Möller Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Neumann (Bremen) Niegel Dr. Olderog Oswald Frau Pack Pesch Pfeifer Dr. Pinger Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rauen Rawe Reddemann Repnik Dr. Riesenhuber Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Dr. Rüttgers Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Scharrenbroich Schartz (Trier) Schemken Scheu Schmidbauer Schmitz (Baesweiler) von Schmude Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schwarz Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seiters Spilker Spranger Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Dr. Stoltenberg Strube Susset Tillmann Dr. Todenhöfer Dr. Uelhoff Uldall Frau Verhülsdonk Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Vondran Dr. Waffenschmidt Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weiß (Kaiserslautern) Werner (Ulm) Frau Will-Feld Wilz Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Würzbach Dr. Wulff Zeitlmann Zink Berliner Abgeordnete Feilcke Kalisch Dr. Mahlo Dr. Pfennig FDP Baum Beckmann Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Frau Folz-Steinacker Gallus Gries Grünbeck Grüner Heinrich Dr. Hirsch Dr. Hitschler Irmer Kleinert (Hannover) Mischnick Neuhausen Nolting Paintner Richter Rind Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Thomae Timm Frau Walz Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Frau Würfel Zywietz Berliner Abgeordneter Lüder Nein SPD Andres Bahr Becker (Nienberge) Bernrath Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Ritterhude) Frau Bulmahn Diller Dr. Ehmke (Bonn) Dr. Emmerlich Esters Ewen Fischer (Homburg) Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Frau Ganseforth Dr. Gautier Gerster (Worms) Frau Dr. Götte Großmann Grunenberg Hasenfratz Dr. Hauchler Heistermann Jahn (Marburg) Kastning Koltzsch Koschnick Kühbacher Kuhlwein Lennartz Lohmann (Witten) Lutz Frau Matthäus-Maier Menzel Nagel Nehm Frau Dr. Niehuis Dr. Niese Niggemeier Dr. Nöbel Oesinghaus Opel Dr. Osswald Pauli Dr. Penner Dr. Pick Porzner Purps Reimann Frau Renger Reuter Rixe Roth Schanz Scherrer Schluckebier Dr. Schmude Frau Schulte (Hameln) 10982 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juni 1989 Vizepräsident Cronenberg Seidenthal Frau Seuster Sieler (Amberg) Singer Dr. Soell Frau Dr. Sonntag-Wolgast Dr. Sperling Steiner Frau Steinhauer Stiegler Dr. Struck Tietjen Frau Dr. Timm Toetemeyer Urbaniak Verheugen Voigt (Frankfurt) Waltemathe Weiermann Frau Weiler Frau Weyel Dr. Wieczorek Wieczorek (Duisburg) Wiefelspütz von der Wiesche Dr. de With Zander Zeitler Zumkley Berliner Abgeordnete Stobbe Dr. Vogel Wartenberg (Berlin) DIE GRÜNEN Frau Beer Brauer Dr. Briefs Frau Eid Frau Flinner Frau Garbe Häfner Frau Hensel Frau Hillerich Hoss Kleinert (Marburg) Dr. Knabe Dr. Mechtersheimer Frau Oesterle-Schwerin Frau Rock Frau Schilling Frau Schmidt (Hamburg) Frau Schoppe Such Frau Unruh Frau Vennegerts Volmer Weiss (München) Frau Wollny Berliner Abgeordneter Meneses Vogl Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. FDP 02. 06. 89 Adam-Schwaetzer Dr. Ahrens SPD 02. 06. 89 Amling SPD 02. 06. 89 Antretter SPD 02. 06. 89 Austermann CDU/CSU 02. 06. 89 Frau Becker-Inglau SPD 02. 06. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 02. 06. 89 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 02. 06. 89 Biehle CDU/CSU 02. 06. 89 ** Böhm (Melsungen) CDU/CSU 02. 06. 89 Buschbom CDU/CSU 02. 06. 89 Büchner (Speyer) SPD 02. 06. 89 * Frau Conrad SPD 02. 06. 89 Conradi SPD 02. 06. 89 Daweke CDU/CSU 02. 06. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 02. 06. 89 Dr. Dollinger CDU/CSU 02. 06. 89 Duve SPD 02. 06. 89 Ehrbar CDU/CSU 02. 06. 89 Engelsberger CDU/CSU 02. 06. 89 Dr. Feldmann FDP 02. 06. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 02. 06. 89 ** Frau Frieß GRÜNE 02. 06. 89 Gattermann FDP 02. 06. 89 Genscher FDP 02. 06. 89 Gröbl CDU/CSU 02. 06. 89 Günther CDU/CSU 02. 06. 89 Dr. Haack SPD 02. 06. 89 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 02. 06. 89 Dr. Hauff SPD 02. 06. 89 Frau Hensel GRÜNE 02. 06. 89 ** Hiller (Lübeck) SPD 02. 06. 89 Dr. Hoyer FDP 02. 06. 89 Huonker SPD 02. 06. 89 Frau Hürland-Büning CDU/CSU 02. 06. 89 Ibrügger SPD 02. 06. 89 Frau Kastner SPD 02. 06. 89 Kirschner SPD 02. 06. 89 Klein (Dieburg) SPD 02. 06. 89 Kolbow SPD 02. 06. 89** Dr. Kreile CDU/CSU 02. 06. 89 Kroll-Schlüter CDU/CSU 02. 06. 89 Dr. Graf Lambsdorff FDP 02. 06. 89 Dr. Lammert CDU/CSU 02. 06. 89 Meyer SPD 02. 06. 89 Dr. Müller CDU/CSU 02. 06. 89 * Frau Odenthal SPD 02. 06. 89 Paterna SPD 02. 06. 89 Petersen CDU/CSU 02. 06. 89 ** Rappe (Hildesheim) SPD 02. 06. 89 Regenspurger CDU/CSU 02. 06. 89 Reschke SPD 02. 06. 89 Reuschenbach SPD 02. 06. 89 Frau Rust GRÜNE 02. 06. 89 Schmidt (Salzgitter) SPD 02. 06. 89 Dr. Schöfberger SPD 02. 06. 89 Schreiner SPD 02. 06. 89 Schröer (Mülheim) SPD 02. 06. 89 Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU 02. 06. 89 Sielaff SPD 02. 06. 89 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 02. 06. 89 Spranger CDU/CSU 02. 06. 89 Stücklen CDU/CSU 02. 06. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 02. 06. 89 Vosen SPD 02. 06. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 02. 06. 89 Frau Dr. Wegner SPD 02. 06. 89 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 02. 06. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 02. 06. 89 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 02. 06. 89 Würtz SPD 02. 06. 89 ** Zierer CDU/CSU 02. 06. 89 ** Zumkley SPD 02. 06. 89 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Dienstleistungsabends (Drucksachen 11/2973, 11/3004, 11/4649) Abgeordnete Feilcke, Tillmann, Kolb, Kalisch, Frau Geiger, Haungs, Windelen, Frau Dempwolf, Frau Pack, Dr. Warrikoff, Dr. Günther Müller, Dr. Czaja, Lamers (alle CDU/CSU) : Dem Gesetz über die Einführung eines Dienstleistungsabends stimmen wir trotz großer Bedenken zu. Aus ordnungspolitischen Gründen, insbesondere im Vertrauen darauf, daß die am Markt beteiligten Gruppen: Kunden, Verkaufspersonal und Händler am geeignetsten sind, die Entscheidung über die jeweils richtige Ladenöffnungszeit in eigener Verantwortung zu bestimmen, treten wir für eine weitestgehende Liberalisierung des Ladenschlußgesetzes ein. Da jedoch eher ein „Kamel durch das Nadelöhr" geht, als daß Gewerkschaften und Verbände des Einzelhandels bereit wären, Verbraucher und Händler die sie betreffenden Entscheidungen in eigener Souveränität treffen zu lassen, sind wir für jede noch so kleine Erweiterung von Entscheidungsspielräumen dankbar. Wir stimmen dem Gesetz ausdrücklich nur deshalb zu, weil wir darin einen Einstieg in die ordnungspolitisch gebotene und wirtschaftlich vernünftige Liberalisierung des Ladenschlußgesetzes sehen. 10984* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juni 1989 Abgeordneter Hinrichs (CDU/CSU): Ich stimme aus folgenden Gründen gegen den Gesetzentwurf zur Einführung eines Dienstleistungsabends: 1. Die vorgesehene Regelung wird von der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Einzelhändler, Handwerker und Beschäftigten abgelehnt und von den Verbraucherverbänden stark kritisiert. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen und zu erhöhten Kosten in vielen Betrieben und belastet die Beschäftigten. 2. Kritiker und viele Befürworter aus der Wirtschaft forderten die Schaffung dieser Voraussetzungen als dringend notwendig für die Einführung eines Dienstleistungsabends: — Die Wahrung der Wettbewerbsgleichheit durch die rechtliche Möglichkeit zur Teilnahme aller Unternehmen der genannten Bereiche, — eine ausreichende Frist für die Anpassung der Jahresarbeitszeitvereinbarungen an die Öffnungszeiten der betreffenden Unternehmen, — eine breite Beteiligung von möglichst vielen privaten und öffentlichen Dienstleistungsbereichen zur Realisierung eines echten „Dienstleistungsabends" statt eines reinen Kaufabends. Diese Voraussetzungen sind in dem Gesetzentwurf jedoch nicht ausreichend und praktikabel genug geregelt worden, was die Umsetzung erschwert und die Wirtschaft belasten wird. 3. Der Gesetzentwurf sieht die Kürzung beliebter Einkaufszeiten der Verbraucher an den langen Samstagen im Sommer vor. Abgeordneter Jäger (CDU/CSU): Dem Gesetz zur Einführung eines Dienstleistungsabends kann ich meine Zustimmung nicht geben. Ich verkenne nicht, daß hier der Versuch gemacht wird, Erleichterungen für Berufstätige als Verbraucher zu schaffen. Nach meiner persönlichen Überzeugung und nach der nahezu sämtlicher Betroffener, mit denen ich die Frage in meinem Heimatkreis erörtert habe, kann der Versuch aber nicht zum Erfolg führen. Vielmehr entstehen Nachteile vor allem für kleine mittelständische Handels- und Handwerksbetriebe und deren Arbeitnehmer, welche durch die geringen möglichen Vorteile nicht aufgewogen werden können. Ich sehe mich auch nicht in der Lage, aus anderen Überlegungen über diese schwerwiegenden Bedenken hinwegzugehen. Abgeordnete Frau Matthäus-Maier (SPD): Seit vielen Jahren halte ich eine Lockerung der starren Ladenöffnungszeiten für erforderlich. Dabei trete ich ein für eine Liberalisierung der Ladenschlußzeiten, die sowohl dem Wunsch vieler Menschen nach freierer Lebensgestaltung gerecht wird als auch den notwendigen Schutz der im Einzelhandel Tätigen sicherstellt. Insbesondere muß bei flexibleren Ladenschlußzeiten rechtlich sichergestellt sein, daß es für die im Einzelhandel Tätigen nicht zu zeitlichen Mehrbelastungen kommt. Das jetzt zur Abstimmung gestellte Gesetz über einen sogenannten Dienstleistungsabend bringt dagegen nicht die Wirkung, die im Interesse der Verbraucher und der im Einzelhandel Tätigen notwendig und möglich ist. Der geplante Dienstleistungsabend ist vielmehr eine bürokratische Reglementierung, die keinerlei Fortschritt, sondern eher einen Rückschritt darstellt. Deshalb lehne ich das jetzt vorliegende Gesetz ab. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Gesetz zu dem Protokoll Nr. 8 vom 19. März 1985 zur Änderung der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost (Poststrukturgesetz — PostStruktG) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: In das Poststrukturgesetz wurden Änderungen des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Strafprozeßordnung aufgenommen. Die bisher vorhandenen Überwachungsmöglichkeiten des von der Post angebotenen und künftig auch von Privaten betriebenen Kommunikationsverkehrs wurden ausgeweitet und auf jede Art des Fernmeldeverkehrs — z. B. auch auf BtX, Telefax und Bildtelefon — erstreckt. Diese Materie bedarf einer besonders sorgfältigen Beratung. Der Bundesrat sieht durch das im vorliegenden Fall gewählte Verfahren bei der Beratung dieser gesetzlichen Änderungen seine Beteiligungsrechte jedoch nicht in ausreichendem Maße gewahrt. Insbesondere war es nicht möglich, die Sachkunde der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis in die Beratungen einzubringen. Dies erscheint jedoch erforderlich. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juni 1989 10985* Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die Prüfung dieser Fragen in die Beratungen zu einem Entwurf des Strafverfahrensrechtsänderungsgesetzes 1988 (StVÄG 88) einzubeziehen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/1029 Drucksache 11/3896 Drucksache 11/3897 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/3636 Nr. 2.15 Drucksache 11/3831 Nr. 25 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4405 Nr. 3.8
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat die Abgeordneten Waltraud Steinhauer.


Rede von Waltraud Steinhauer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung das sogenannte Dienstleistungsgesetz. Schon die Bezeichnung Dienstleistungsgesetz ist unzutreffend. Sie ist nur eine Wortschöpfung; sie ist Semantik; sie ist ein Etikettenschwindel.

(Beifall bei der SPD)

In Wirklichkeit geht es nur um die Änderung des Ladenschlußgesetzes. Die Beratungen im Ausschuß haben uns in dieser Auffassung bestätigt.
In Art. 1 wird von einer Empfehlung an die Dienststellen des Bundes gesprochen, donnerstags einen Dienstleistungsabend bis 20.30 Uhr einzurichten.

(Feilcke [CDU/CSU]: Warum sagen Sie das so ironisch?)

Wenn es der Bundesregierung damit ernst wäre, hätte sie einen Dienstleistungsabend längst auf dem sogenannten kleinen Dienstweg in Gang setzen können. Anbieter von Dienstleistungen unterliegen schon heute keiner gesetzlichen Einschränkung hinsichtlich ihrer Öffnungszeiten. Mit dieser Gesetzesempfehlung wird vielmehr der Eindruck erweckt, als würde hier etwas bisher Verbotenes nunmehr erlaubt.
Was ist das übrigens für eine eigenartige Gesetzgebungspraxis, Dinge zu empfehlen, und dann auch noch solche, die man längst hätte anpacken können? All das bestätigt: Hier geht es nur um eine Verbrämung, daß in Wirklichkeit das Ladenschlußgesetz geändert werden soll. Der Behördendienstleistungsabend soll gewissermaßen eine Girlande sein.

(Zuruf von der SPD: Täuschen und tarnen!)

Im übrigen haben viele Behörden bereits jetzt einmal in der Woche einen abendlichen Sprechtag, um den Berufstätigen den Besuch zu ermöglichen.
Es ist ja kein Geheimnis, wer die Ladenschlußzeiten ändern will, und zwar schon seit 1956: Das ist die Mehrheitsbeschaffungsfraktion FDP. Die CDU/CSU läßt sich also aus Koalitionsgründen den bewährten Ladenschluß abkaufen. Sie geht damit offenen Auges das Risiko der Störung des Arbeitsfriedens im Einzelhandel ein. Beschweren Sie sich nicht über die Streiks im Handel; denn Sie, meine Herren und Damen von der Koalition, sind diejenigen, die den Anlaß dazu gegeben haben.
Der Widerstand der Betroffenen gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und die damit verbundenen weiteren Verschlechterungen der ohnehin nicht guten Arbeitsbedingungen im Einzelhandel ist mehr als verständlich.
Man kann es nicht deutlich genug sagen: Der Vorstoß, den bewährten Ladenschluß zu ändern, belastet das soziale Klima im Handel. Es gibt keinen vernünftigen Grund, den bewährten Kompromiß von 1956 aufzukündigen. Das Gesetz wird nach wie vor allen Beteiligten gerecht.

(Beifall bei der SPD)

Übrigens, 1956 betrug die regelmäßige Wochenarbeitszeit 48 Stunden, heute ist die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel zehn Stunden kürzer. Die Verbraucher haben also mehr Zeit für Einkäufe als 1956.
Warum sollen nun die Verkäuferinnen und Verkäufer dazu verurteilt werden, bis in die Nachtstunden auf den Beinen zu bleiben? Was soll eigentlich eine Ladenöffnungszeit am späten Abend? Sehen Sie sich draußen doch einmal um: Schon jetzt wird die Möglichkeit der Ladenöffnung nach dem Ladenschlußgesetz von 1956 mangels Bedarf nicht voll ausgenutzt.



Frau Steinhauer
Ich bin außerdem der Auffassung, Kaufabende stehlen Feierabende, nicht nur für die Beschäftigten.
Die Anhörung am 8. März 1989 hat uns im übrigen in eindrucksvoller Weise auch die Belastung gerade des mittelständischen Einzelhandels durch eine Verlängerung der Ladenschlußzeiten am Donnerstagabend deutlich vor Augen geführt.

(Feilcke [CDU/CSU]: Sie kaufen doch auch gerne am Abend, ein, Frau Steinhauer!)

Das sogenannte Dienstleistungsgesetz ist also nicht nur arbeitnehmer-, sondern auch mittelstandsfeindlich.

(Louven [CDU/CSU]: Der Mittelstand muß doch gar nicht!)

Nun wird doch von den Befürwortern der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten behauptet, der Einzelhandel könne eine Umsatzsteigerung erreichen.

(Feilcke [CDU/CSU]: Hat doch niemand behauptet!)

Das wird durch nichts bewiesen. Eine Umsatzsteigerung würde ja eine erhöhte Kaufkraft voraussetzen. Eine abendliche Öffnung vermehrt aber nicht die Kaufkraft. Also gibt es lediglich Verschiebungen. Ich habe gelernt, man kann eine Mark nur einmal ausgeben.

(Beifall bei der SPD)

Die wenigen Befürworter einer Änderung der Ladenschlußzeiten sind die Verbrauchermärkte auf der sogenannten grünen Wiese. Sie versprechen sich vom Dienstleistungsabend offenbar ein Wegziehen der Verbraucher aus den Städten in ihre Märkte. Es ist also auch nichts Wahres an dem Argument, der Einkaufsabend solle der Verödung der Inennstädte entgegenwirken.
Im Gegenteil: Die Struktur der Innenstädte wird weiter zerstört. Insbesondere die kleineren Läden werden benachteiligt und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt. Sie haben das Nachsehen. Das kann man ebenfalls unter der Überschrift mittelstandsfeindlich sehen. Die wenigen kapitalstarken, preisaggressiven Unternehmen werden rücksichtslos ihre Vorteile nutzen; chancenlos bleiben kleinere und mittlere Unternehmen. Sie bleiben auf der Strecke, bis hin zur drohenden Existenzvernichtung.
Von personalintensiver Fachberatung im Interesse des Verbrauchers kann keine Rede mehr sein. Deshalb: Eine Verlängerung der Ladenöffnungszeit fördert die Konzentrationsentwicklung im Handel.
Nun ein Argument zu der Behauptung, der Verbraucher sei mündiger Bürger, und er sei in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt, wenn er daran gehindert würde, zu beliebigen Zeiten einzukaufen. Das ist ein typisches Argument, Arbeitnehmer und Verbraucher gegeneinander auszuspielen. Die Argumente werden so herangezogen, wie es gerade paßt.
Wenn man dafür eintritt, Schicht- und Abendarbeit zu verringern, dann sollte man bei den Ladenöffnungszeiten nicht den umgekehrten Weg gehen. Die Beschäftigten im Einzelhandel arbeiten bereits jetzt
unter erheblichen körperlichen Belastungen und haben nicht immer ein angenehmes Arbeitsumfeld.
Dazu kommt ein niedriges Lohnniveau. Oder soll das etwa bei einem Durchschnittsgehalt von 2 300 DM bestritten werden?

(Feilcke [CDU/CSU]: Sind wir dafür auch verantwortlich, Frau Steinhauer?)

Gerade der Einzelhandel zeichnet sich übrigens durch zahlreiche ungesicherte geringfügige Arbeitsverhältnisse unter einem Monatsverdienst von 450 DM aus. Die sogenannten Kapovaz-Arbeitsverhältnisse sind auch keine Seltenheit. Um solche handelt es sich nämlich vorrangig. Davon ist z. B. eine Arbeitnehmerin betroffen, die ihre Arbeitszeit nach dem jeweiligen Bedarf einzurichten hat. Sie muß ihre persönliche Freiheit durch ständige Rufbereitschaft einschränken.
Inhaber von kleineren Handelsbetrieben arbeiten nach eigenen Angaben schon heute 70 bis 80 Stunden pro Woche. Eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten käme einer Selbstausbeutung gleich.

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)

Die bestehenden Arbeitszeitregelungen erfordern schon heute eine Opferbereitschaft der Beschäftigten des Einzelhandels und ihrer Familien. Samstags und abends arbeiten sie schon heute durchschnittlich länger als die übrigen Arbeitnehmer.

(Beifall bei der SPD)

Es ist nicht einzusehen, warum die Beschäftigten des Einzelhandels ein weiteres Sonderopfer bringen sollen.
Keineswegs ernst zu nehmen ist auch das Argument, die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten werde neue Arbeitsplätze schaffen. Es handelt sich hier wohl um das Märchen von der erhofften wundersamen Vermehrung der Arbeitsplätze im Einzelhandel. In der Anhörung wurde verdeutlicht, daß bereits jetzt auf zwei Vollzeitarbeitsplätze etwa 30 bis 35 Teilzeitarbeitsplätze kommen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wenn überhaupt Neueinstellungen durch Änderung der Ladenöffnungszeiten erfolgen würden, dann geschähe das zu Lasten der Vollzeitbeschäftigten und zugunsten von Teilzeitarbeitsplätzen. Diese sind meistens noch ungesichert, d. h. ohne sozialversicherungsrechtlichen Schutz. Aus Unternehmersicht ist das übrigens die logische Konsequenz.
Wenn aber mehr Personal eingestellt würde, dann würde das auch die Kosten erhöhen. Das ginge zu Lasten der Preise. Der Verbraucher zahlt also die Zeche.
Bevor man über eine Änderung der Ladenöffnungszeiten hätte sprechen sollen, wäre es richtig gewesen, die Humanisierung der Arbeitsbedingungen im Einzelhandel konkret voranzutreiben.

(Beifall bei der SPD)

Die körperlichen und psychischen Belastungen der
Beschäftigten im Einzelhandel sind nach den Schilderungen der Betroffenen in der Anhörung am 8. März



Frau Steinhauer
1989 so hoch, daß eine Verschiebung der Arbeitszeit in die Abendstunden auch aus diesen Gründen unvertretbar ist. Ich sage dazu nur einige Stichworte:

(Feilcke [CDU/CSU]: Horrorgemälde!)

schlechte klimatische Bedingungen, künstliche Beleuchtung, körperliche Schwerstarbeit durch Heben und Tragen, langes Stehen usw.
Die längere Öffnungszeit ist darüber hinaus auch absolut familienfeindlich.

(Feilcke [CDU/CSU]: Andere Öffnungszeit, nicht längere!)

75 % aller Beschäftigten im Einzelhandel sind Frauen, die meistens auch Kinder zu betreuen haben.

(Feilcke [CDU/CSU]: Warum ignorieren Sie die Fakten?)

Die ohnehin knapp bemessene Freizeit kann nicht noch weiter eingeschränkt werden. Hinzu kommt, daß z. B. die Kindergartenöffnungszeiten in keiner Weise mit einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in Übereinstimmung gebracht werden können.
Ich kann nur das unterstreichen, was uns kürzlich aus dem Kreis der Verkäuferinnen geschrieben wurde. Ich zitiere: Wir wollen nicht am Donnerstag erst ab 22 Uhr unseren Familien zur Verfügung stehen.

(Feilcke [CDU/CSU]: Sie glauben gar nicht, was für Briefe ich habe!)

Wenn es nicht so bitter ernst wäre, könnte man über das Argument, die Nahverkehrsbetriebe müßten am Donnerstagabend ihr Angebot verstärken, nur amüsiert lächeln.

(Feilcke [CDU/CSU]: Versuchen Sie doch einmal zu lächeln!)

Versuchen Sie doch einmal, nicht nur auf dem Lande, sondern auch in Großstädten nach 20 Uhr noch ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Da gibt es manchmal zwar noch Anschlüsse, aber mit sehr langen Unterbrechungen. Die Mitternachtsheimkehr wäre keine Seltenheit.

(Louven [CDU/CSU]: Du liebe Güte!)

Wenn Sie von der Koalition eine familienfreundliche Politik betreiben wollen, dann denken Sie einmal an die Ausführungen von Bundespräsident von Weizsäcker am 24. Mai 1989:

(Zuruf von der [CDU/CSU]: Jetzt muß der auch noch herhalten!)

Noch immer müssen sich Familien dem Arbeitsmarkt anpassen statt umgekehrt.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Darunter leiden alle. Die Frauen tragen den Löwenanteil der Lasten, die sich daraus ergeben.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Kommen Sie mir nicht mit dem Argument, die Arbeitnehmerinnen — es sind in diesem Bereiche hauptsächlich Frauen — bräuchten solche Arbeiten nicht anzunehmen. Sie haben oftmals überhaupt keine Wahl, obwohl die Bundesanstalt für Arbeit uns bei der
Anhörung auch bestätigt hat, daß keine Nachfrage nach Teilzeitarbeitsplätzen am Abend vorhanden ist.
Auf ein weiteres im Augenblick gerade besonders aktuelles Argument, das von der Koalition immer wieder angeführt wird, will ich ebenfalls eingehen. Es ist die Sache mit Europa. Hier wird behauptet — wir haben das eben auch wieder gehört — , ein Blick über die Grenzen zeige, in den meisten europäischen Nachbarländern seien Einkaufsabende selbstverständliche gesellschaftliche Wirklichkeit.

(Zuruf von der FDP: So ist es! — Feilcke [CDU/CSU]: Sogar in Ost-Berlin!)

— Schön, daß Sie diesen Vergleich bringen! Das finde ich sehr gut.

(Feilcke [CDU/CSU]: Ja, sogar dort!)

Abgesehen davon, daß diese Behauptung nicht unumstritten ist, wäre es schlimm, wenn wir in vorauseilendem Gehorsam schlechtere Regelungen unserer Nachbarn übernehmen würden.

(Nolting [FDP]: Erzählen Sie das mal den Nachbarn!)

Übrigens werden da als Beispiel immer die Urlaubsgebiete herangezogen. Gerade in diesen Gebieten müssen die Geschäfte meistens innerhalb einiger Monate ihren Umsatz machen. Das sind völlig andere Verhältnisse, mit denen ich einen Vergleich nicht anstellen möchte.

(Beifall bei der SPD)

Auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Europa sind kein Argument. Vielmehr sollte die Bundesrepublik das bestehende Ladenschlußrecht als Vorbild für bessere Regelungen zugunsten der Beschäftigten im Einzelhandel auch im europäischen Rahmen bei der Gestaltung des Binnenmarktes einsetzen. Es ist schon interessant: Europa wird uns immer als Vorbild vorgehalten, wenn es schlechter ist,

(Feilcke [CDU/CSU]: Nein, dort ist es besser!)

aber umgekehrt wird diese Meinung nicht vertreten. Das sind eigenartige soziale Dimensionen. Soll das eine Harmonisierung nach unten werden?
Die FDP hat immer darauf hingewiesen, daß diese Einführung von Abend- und Nachtarbeit im Einzelhandel nur ein erster kleiner Schritt zur sogenannten Flexibilisierung des Ladenschlusses sein soll.

(Dr. Thomae [FDP]: Nachtarbeit?)

— Ab 20 Uhr ist Nachtarbeit! — Sie bestätigt damit nur, daß die Lockerung der Ladenöffnungszeiten ein weiterer Baustein einer politischen Strategie ist, die das Arbeits- und Sozialrecht in der Bundesrepublik Deutschland aushebeln und den Bestand unseres in 40 Jahren mühsam aufgebauten Sozialstaats zerschlagen will.

(Dr. Thomae [FDP]: Wegen des Dienstleistungsabends?)




Frau Steinhauer
— Sie haben ja gesagt: Es ist nur ein Anfang. Ich habe das in der Berichterstatterbesprechung sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen.

(Zuruf von der FDP: Das ist gut!)

Außerdem kann es ja auch Ihr Vorsitzender nicht unterlassen, dauernd in der Richtung Zeitungsinterviews zu geben, daß das ganz frei sein soll.
Arbeitsschutz wird abgebaut. „Flexibilisierung" und „Deregulierung" sind bloße Schlagworte, mit denen immer der Abbau der Arbeitnehmerschutzrechte gemeint ist. Dieses Gesetz paßt als weiterer Mosaikstein lückenlos in eine politische Strategie, in der in der Steuerpolitik der Starke belohnt und der Schwache durch mehr indirekte Steuern zur Kasse gebeten wird.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Widerspruch bei der FDP)

Hier geht es um ein weiteres Element der gnadenlosen Strategie der Umverteilung von unten nach oben. Dieses Dienstleistungsgesetz gehört dazu ebenso wie der Abbau des Kündigungsschutzes, die Forderung nach Schaffung von Einstiegslöhnen unterhalb der Tarife, die Selbstbeteiligung an den Leistungen in der Krankenversicherung und die unablässigen Bestrebungen nach einem Abbau der betrieblichen Mitbestimmung.

(Feilcke [CDU/CSU]: Horrorgemälde sind das!)

Gerade weil dieser Gesetzentwurf in besonderem Maße die Problematik der Mitbestimmung bei der Festlegung der Arbeitszeit berührt, lege ich besonderen Wert auf die im Verlauf der Ausschußberatungen erfolgte Klarstellung durch die Bundesregierung, daß das Recht, Arbeitszeiten durch Betriebsvereinbarungen festzulegen, auch durch dieses Gesetz weder unmittelbar noch mittelbar eingeschränkt werden darf.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Eine mitbestimmungsrechtliche Präjudizierung der Ermessensentscheidungen der Einigungsstellen in Konfliktfällen muß ausgeschlossen bleiben.
Wenn hier versucht werden sollte, die betriebliche Mitbestimmung durch die Hintertür einzuschränken, würde das bedeuten,

(Louven [CDU/CSU]: Das ist doch längst ausgestanden, Frau Kollegin!)

daß § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes unterlaufen wird. Das hat dann über den Einzelhandel hinaus Bedeutung.

(Feilcke [CDU/CSU]: Frau Steinhauer, das ist doch eine Pflichtübung! — Louven [CDU/ CSU]: Sie haben sich doch für die Klarstellung bedankt! Warum sagen Sie das dann noch einmal?)

— Jawohl, ich sage das noch einmal, denn dies wurde in Frage gestellt. Deswegen sei hier noch einmal unterstrichen: Dieses Gesetz bindet nicht die Einigungsstellen im Konfliktfall bei der Festlegung der täglichen Arbeitszeiten.
Aus den dargelegten Gründen lehnt die SPD-Bundestagsfraktion diesen Gesetzentwurf zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des Einzelhandels ab.

(Feilcke [CDU/CSU] : Und ich dachte, ihr hättet gute Gründe!)

Daran ändert auch nichts, daß nach den letzten Anträgen der Ladenschluß am Donnerstag statt auf 21 Uhr auf 20.30 Uhr und an langen Samstagen im Sommer statt auf 18 Uhr auf 16 Uhr festgelegt werden soll. Ich sage nur: Das ist ein fauler Kompromiß.

(Beifall bei der SPD)

Das angebliche Machtwort des Bundeskanzlers und das Gezerre in der Koalition, bis es zu diesem Änderungsantrag kam, war ohnehin grotesk genug.

(Beifall bei der SPD)

Es ging ja wohl nur darum, das Gesetz nach dem Motto „Augen zu und durch" im Ausschuß und im Bundestag zu verabschieden. Bedenken und Gespräche spielen bei der Koalition überhaupt keine Rolle.

(Feilcke [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Namens der SPD-Fraktion beantrage ich auf Grund der Bedeutung dieses Gesetzes namentliche Abstimmung.

(Beifall bei der SPD)

Dabei sind wir sehr gespannt auf die Haltung der Koalitionsabgeordneten, die draußen lauthals verkündet haben, sie würden einer Änderung der Ladenschlußzeiten ihre Zustimmung verweigern.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Folz-Steinacker.

    (Feilcke [CDU/CSU]: Stellen Sie das bitte alles einmal richtig!)