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    Plenarprotokoll 11/144 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 144. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Mai 1989 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum § 218 StGB nach dem Memminger Urteil Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 10681B, 10689D Geis CDU/CSU 10682 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 10684 A Frau Würfel FDP 10685 B Engelhard, Bundesminister BMJ 10686 B Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 10687 B Frau Limbach CDU/CSU 10688 D Kleinert (Hannover) FDP 10690 C Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 10691 C Singer SPD 10692 C Dr. Hüsch CDU/CSU 10693 C Wüppesahl fraktionslos 10694 D Frau Dempwolf CDU/CSU 10695 C Frau Conrad SPD 10696 C Werner (Ulm) CDU/CSU 10697 D Präsidentin Dr. Süssmuth . . . 10682C, 10690A Tagesordnungspunkt 18: Zweite und Dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Schmidt (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs in der Ehe (Drucksachen 11/474, 11/3878) Dr. de With SPD 10699 A Eylmann CDU/CSU 10701 B Frau Nickels GRÜNE 10703 C Kleinert (Hannover) FDP 10705 B Engelhard, Bundesminister BMJ 10707 B Frau Becker-Inglau SPD 10708 D Frau Männle CDU/CSU 10710A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 10711A Tagesordnungspunkt 19: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 11/4268) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wartenberg (Berlin), Dr. Penner, Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (Drucksache 11/2795) Wartenberg (Berlin) SPD 10713 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 10715 A Frau Trenz GRÜNE 10717 C Dr. Hirsch FDP 10719A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 10720A Schröer (Mülheim) SPD 10721 B Lüder FDP 19723 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1989 Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten (Drucksache 11/4507) Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10724 C Poß SPD 10726A Dr. Solms FDP 10728 C Hüser GRÜNE 10730 B Glos CDU/CSU 10732 A Huonker SPD 10734 A Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 10736D Nächste Sitzung 10737 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10739* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10739* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1989 10681 144. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Adler SPD 12. 05. 89 Dr. Ahrens SPD 12. 05. 89 * Amling SPD 12. 05. 89 Antretter SPD 12. 05. 89 ** Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 12. 05. 89 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 12. 05. 89 Bindig SPD 12. 05. 89 * Frau Blunck SPD 12. 05. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 12. 05. 89 ** Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Briefs GRÜNE 12. 05. 89 Buschbom CDU/CSU 12. 05. 89 Büchner (Speyer) SPD 12. 05. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 12. 05. 89 * Carstens (Emstek) CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Conrad SPD 12. 05. 89 Cronenberg (Arnsberg) FDP 12. 05. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 12. 05. 89 Dr. Ehrenberg SPD 12. 05. 89 Eich GRÜNE 12. 05. 89 * Feilcke CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Feldmann FDP 12. 05. 89 ** Frau Fischer CDU/CSU 12. 05. 89 * Francke (Hamburg) CDU/CSU 12. 05. 89 Funk (Gutenzell) CDU/CSU 12. 05. 89 Gallus FDP 12. 05. 89 Gattermann FDP 12. 05. 89 Dr. Gautier SPD 12. 05. 89 Frau Geiger CDU/CSU 12. 05. 89 Genscher FDP 12. 05. 89 Dr. Glotz SPD 12. 05. 89 Günther CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Haack SPD 12. 05. 89 Dr. Hauff SPD 12. 05. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 12. 05. 89 Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Hennig CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Hensel GRÜNE 12. 05. 89 Heyenn SPD 12. 05. 89 Hiller (Lübeck) SPD 12. 05. 89 Höffkes CDU/CSU 12. 05. 89 * Irmer FDP 12. 05. 89 Jungmann (Wittmoldt) SPD 12. 05. 89 Kalisch CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Kelly GRÜNE 12. 05. 89 Kittelmann CDU/CSU 12. 05. 89 ** Klein (Dieburg) SPD 12. 05. 89 Dr. Klejdzinski SPD 12. 05. 89 ** Dr. Kreile CDU/CSU 12. 05. 89 Kroll-Schlüter CDU/CSU 12. 05. 89 Dr.-Ing. Laermann FDP 12. 05. 89 Leidinger SPD 12. 05. 89 Lenzer CDU/CSU 12. 05. 89 * Link (Frankfurt) CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Luuk SPD 12. 05. 89 * Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 12. 05. 89 Dr. Müller CDU/CSU 12. 05. 89 * Niegel CDU/CSU 12. 05. 89 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Pack CDU/CSU 12. 05. 89 * Paintner FDP 12. 05. 89 Pfeifer CDU/CSU 12. 05. 89 Pfuhl SPD 12. 05. 89 * Rappe (Hildesheim) SPD 12. 05. 89 Reddemann CDU/CSU 12. 05. 89 * Frau Renger SPD 12. 05. 89 Reuschenbach SPD 12. 05. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 12. 05. 89 Rühe CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Schäuble CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Scheer SPD 12. 05. 89 * Schemken CDU/CSU 12. 05. 89 Schmidt (München) SPD 12. 05. 89 * von Schmude CDU/CSU 12. 05. 89 * Schütz SPD 12. 05. 89 Dr. Soell SPD 12. 05. 89 * Spilker CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12. 05. 89 Voigt (Frankfurt) SPD 12. 05. 89 Vosen SPD 12. 05. 89 Dr. Warrikoff CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 12. 05. 89 Windelen CDU/CSU 12. 05. 89 Wissmann CDU/CSU 12. 05. 89 Wittich SPD 12. 05. 89 Dr. Wulff CDU/CSU 12. 05. 89 * Würzbach CDU/CSU 12. 05. 89 Zander SPD 12. 05. 89 Zierer CDU/CSU 12. 05. 89 ** Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/3196 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/4161 Nr. 2.4-2.7, 2.9, 2.10 Drucksache 11/4238 Nr. 2,2, 2.3 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/3831 Nr. 12-19 Drucksache 11/3882 Nr. 3.22-3.27, 3.29-3.40 Drucksache 11/3927 Nr. 3.5-3.8 Drucksache 11/4019 Nr. 2.18-2.25, 2.27-2.30 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2465 Nr. 2.22 Drucksache 11/4238 Nr. 2.13 Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Drucksache 11/2724 Nr. 28 Drucksache 11/2841 Nr. 15, 16, 17 Drucksache 11/3703 Nr. 2.29 Drucksache 11/4019 Nr. 2.40 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/3117 Nr. 2.14 Drucksache 11/3703 Nr. 2.30, 2.31
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    Rede von Herbert Werner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, gerade der letzte Beitrag hat wie auch die übrigen Beiträge aus den Reihen der Oppositionsparteien deutlich gemacht, daß das Zuhören hier manchen offensichtlich schwerfällt. Frau Conrad, ich habe keinerlei Verständnis dafür, daß Sie hier mit billiger Polemik gegen uns, die CDU/CSU, argumentieren und sagen, wir seien auf die Nöte der betroffenen Frauen nicht eingegangen.

    (Rixe [SPD]: Seid ihr auch nicht!)

    Das Gegenteil ist der Fall. Frau Limbach hat ausführlich auf die Probleme, die sich in den verschiedensten Konfliktlagen ergeben können, hingewiesen.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Hoffacker [CDU/ CSU])

    Ich muß auch anfügen, daß sich das Memminger Gericht, zumindest wenn die ausführlichen Berichte über die mündliche Begründung des Urteils zutreffen, äußerst eingehend und umfassend mit den völlig unterschiedlichen Konfliktlagen der Frauen befaßt hat.

    (Frau Oesterle-Schwerin [GRÜNE]: Unverschämtheit! — Frau Unruh [GRÜNE]: Demütigend!)




    Werner (Ulm)

    Hier in Bausch und Bogen deswegen Richterschelte zu begehen ist geradezu abenteuerlich und töricht!

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, es muß einfach immer wieder gesagt werden: Wer die geltende Verfahrensordnung — und die beginnt mit der Beratung — nicht berücksichtigt, stellt sich außerhalb des geltenden Rechts und muß sich des entsprechenden Vorwurfs auch bewußt sein.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Demütigend!)

    Meine Damen und Herren, Sie können sich doch auch nicht darum herumdrücken, daß zutrifft, was die Kollegen Hüsch und Geis gesagt haben, daß der Staat vor dem Hintergrund der auch von Ihnen so häufig beschworenen Würde des Menschen die Pflicht zum Schutz eines jeden, auch des ungeborenen Kindes hat! Deswegen muß ich noch einmal nachdrücklich sagen, daß der Staat auch hier seine umfassende Schutzpflicht gegenüber den Schwächsten, den Ungeborenen, wahrzunehmen hat. Daher war es die Pflicht auch des Memminger Gerichts, umfassend und
    gründlich zu ermitteln!

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Demütigend!) Es ging doch gerade darum, festzustellen,


    (Rixe [SPD]: Wie denn?)

    ob der Arzt im Einklang mit dem Gesetz seine Entscheidungen getroffen und die Schwangerschaftsabbrüche — dies sind Tötungshandlungen, meine Damen und Herren — durchgeführt hat.

    (Jäger [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Frau Unruh [GRÜNE]: „Klein und zierlich"!)

    Deswegen warten Sie im Hinblick auf weitere Forderungen doch einmal die näheren Begründungen im Urteilstext ab. Sie kennen den Urteilsspruch doch noch gar nicht im einzelnen

    (Rixe [SPD]: Wir haben doch die Begründung gehört!)

    und werfen schon heute dem Gericht Willkür vor. Sie verurteilen damit gerade jene, denen die Wahrung der Rechtsordnung aufgegeben ist.
    Deswegen sollten Sie von den Oppositionsparteien alle miteinander klipp und klar darlegen, ob Sie die bestehende gesetzliche Regelung des § 218 StGB überhaupt noch wollen oder nicht,

    (Zuruf von den GRÜNEN: Wir wollen sie nicht!)

    denn die gründet sich auf die Vergleichbarkeit der dort angegebenen Indikationen insgesamt vor dem Hintergrund der medizinischen Indikation.
    Sie, meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, haben die entscheidende Frage des grundsätzlichen Schutzes der Ungeborenen und die Frage der kriminellen Handlungsweise einfach zur Seite schieben wollen. Sie sprechen hier kaum von den getöteten Kindern!

    (Zuruf von den GRÜNEN: Es wurden keine Kinder getötet! Erzählen Sie doch nicht so einen Blödsinn!)

    Sie haben für mich damit deutlich gemacht, daß Sie den Kreis derer, denen der uneingeschränkte Schutz des Menschen von Anfang an am Herzen liegt, verlassen haben. Sie wollen mit Recht — ich betone: mit Recht — die Vernichtung von Embryonen im Reagenzglas verbieten — wir auch! Sie kämpfen mit Recht für die Menschen in Südafrika — wir auch! Warum kämpfen Sie dann aber nicht auch energisch gegen die Tötung von über 200 000 ungeborenen Kindern in diesem Land?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Warum bestehen Sie nicht einmal auf der Einhaltung des bestehenden Gesetzes, das unter Ihrer Verantwortung zustande kam, meine Damen und Herren?

    (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    Deswegen muß ich Sie alle auffordern, wieder zu dem uneingeschränkten Schutz der Menschenrechte und auch zur uneingeschränkten Achtung unseres Rechtsstaates zurückzukehren.
    Wenn Sie, Herr Conradi, hier „Heuchler" sagen,

    (Conradi [SPD]: Ja!)

    dann darf ich zumindest für mich in Anspruch nehmen, daß mir und dem allergrößten Teil meiner Parteifreunde ein derart unwürdiger Zickzackkurs in Sachen des Schutzes des ungeborenen Lebens, den Ihre Partei in den vergangenen Jahren gegangen ist, völlig fremd ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Unsinn! — Zurufe von den GRÜNEN)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist beendet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Adler, Bachmaier, Frau Becker-Inglau, Frau Blunck, Frau Bulmahn, Catenhusen, Frau Conrad, Egert, Frau Faße, Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Ganseforth, Frau Dr. Götte, Frau Hämmerle, Frau Dr. Hartenstein, Klein (Dieburg), Kuhlwein, Lambinus, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Dr. Niehuis, Frau Odendahl, Peter (Kassel), Dr. Pick, Frau Renger, Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Schütz, Frau Seuster, Frau Simonis, Singer, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Frau Weiler, Frau Weyel, Frau Wieczorek-Zeul, Wiefelspütz, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs in der Ehe
— Drucksache 11/474 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 11/3873 —



Präsidentin Dr. Süssmuth
Berichterstatter:
Abgeordnete Eylmann Dr. de With

(Erste Beratung 37. Sitzung)

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/4532 vor.
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Beratung 75 Minuten vorgesehen. — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. de With.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geschichte der Versuche, auch die Vergewaltigung in der Ehe zu bestrafen, ist ein einziges Trauerspiel, zwar voller Irrtümer, Winkelzüge und Hinhaltemanöver, aber eben doch eine Tragödie — für die Frauen und für unsere Gesellschaft.
    In der Sitzung des Strafrechtsonderausschusses am 1. März 1972, also vor nunmehr 17 Jahren, habe ich den Antrag gestellt, das Wörtchen „außerehelichen" in § 177 des Strafgesetzbuches zu streichen. Damit sollte erstmals die Vergewaltigung in der Ehe — bisher straflos — ebenso bestraft werden, wie sie außerhalb der Ehe seit eh und je geahndet wird. Der damalige Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der von mir sehr geschätzte Heinz Eyrich, heute Justizminister in Baden-Württemberg, hatte zuvor erklärt, er sei — ich zitiere wörtlich — „dafür, das Wort ,außerehelichen' zu streichen" . Die Vertreterin der FDP, Frau Diemer-Nicolaus, erklärte damals, sie habe wegen etwaiger Beweisschwierigkeiten Bedenken, aber — und zitiere wiederum — „anders sei die Situation jedoch, wenn die Eheleute getrennt lebten".
    Bei der Abstimmung am folgenden Tag, am 2. März 1972, unterlag ich gegen nur eine Stimme Mehrheit. Herr Eyrich hatte erklärt,
    angesichts der Schwierigkeiten, in die man komme, wenn man in die Intimsphäre der Ehe in dieser Frage hineinleuchte, wolle man von einer Streichung des Wortes „außerehelichen" absehen und die Vergewaltigung nur dann mit Strafe bedrohen, wenn es sich um den erzwungenen außerehelichen Beischlaf handele.
    Als die SPD-Bundestagsfraktion 1983 einen zweiten Anlauf im Bundestag unternahm — die GRÜNEN hatten einen ähnlichen Antrag eingebracht — , sprachen sich Union, FDP und Justizminister Engelhard schon in erster Lesung dagegen aus. Es war ja die Zeit der „geistig-moralischen Wende".
    Nachdem 1986 ein Anhörungsverfahren mit wirklich übergroßer Mehrheit ergeben hatte, daß das Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung auch innerhalb der Ehe gelte und deshalb die Vergewaltigung in der Ehe bestraft werden müsse, wagten es CDU, CSU und FDP nicht mehr, diesen Antrag offen abzulehnen. Mit ihrer Mehrheit verzögerten sie Beratungen im Rechtsausschuß so lange, bis der Antrag durch die Beendigung der Legislaturperiode seine Erledigung fand.
    Als wir Sozialdemokraten schließlich den Antrag auf Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe in dieser Legislaturperiode erneut unverändert im Bundestag einbrachten, erklärten am 7. November 1987 der Minister Engelhard und damals auch die Ministerin Frau Süssmuth ebenso wie die Vertreter der Regierungsparteien, daß auch sie nunmehr mit dem Zweiklassenrecht, Vergewaltigung in der Ehe straflos, Vergewaltigung außerhalb der Ehe strafbar, Schluß machen wollten.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Kommt doch auch! Seien Sie mal ruhig! Kommt alles!)

    Wer nun geglaubt hätte, die Beratungen würden jetzt endlich zügig vorangehen, hatte sich geirrt. Das wissen Sie genau, Herr Marschewski.
    Mal hieß es, die Einigung über eine Vorlage zwischen Justizministerium und — ich nenne es so, Frau Lehr — Frauenministerium stehe kurz bevor, mal hieß es, man wolle eine größere, umfassendere Lösung, und zu guter Letzt wurde uns erklärt, es gebe neue, zusätzliche Probleme wegen des § 218. Denn durch eine Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe steige die Zahl der Vergewaltigungsindikationen und damit die Zahl der Abtreibungen. So hieß es.
    Am 12. Oktober 1988 schließlich ließen CDU/CSU und FDP — ich nenne es so — den schwarzen Vorhang fallen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Richtig!)

    Sie stimmten im Rechtsausschuß einmütig dagegen. Bis heute hatten Sie mehr als ein halbes Jahr Zeit, das Versprechen von 1987 doch noch einzulösen. Und nichts geschah, jedenfalls nichts Greifbares. Damit haben Sie die Hoffnungen der Frauen und die Erwartungen vieler Einsichtiger zunichte gemacht.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Ja, ich füge hinzu: Sie werden Ihr Wort gebrochen haben, wenn Sie bis zum Ende dieser Legislaturperiode nichts ändern.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Ich sage das so dezidiert, weil ich aus der „taz" gestern, nicht etwa der „FAZ", der „Frankfurter Allgemeine Zeitung", entnehmen mußte, daß Sie, Herr Kollege Eylmann, wieder einen Versuch unternehmen, doch noch zu einer Regelung zu kommen. Ich glaube Ihrem guten Willen. Nur bin ich nach den 17 Jahren trotz all Ihrer Beteuerungen wirklich ein gebranntes Kind.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Die CDU/CSUFrauen sind vielleicht dagegen? — Frau Männle [CDU/CSU] [zu Abg. Frau Unruh gewandt]: Das werden Sie schon noch sehen!)

    Ich füge hinzu: Bisher sind nicht nur alle Vorhaben gescheitert, auch Ihr Versuch, eine Leerstelle im Gesetzbuch, den § 172, zu nutzen, um für Ihre Fraktion um den § 218 herumzukommen, ist ein sehr zweifelhaftes Unterfangen,

    (Zuruf von den GRÜNEN: Allerdings!)

    eine für uns absolut hinkende Regelung. Dennoch
    sage ich: Tun Sie etwas in dieser Richtung, und Sie



    Dr. de With
    werden alle unsere Unterstützung haben. Nur füge ich abschließend hinzu: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
    Auch der Zickzackkurs der GRÜNEN ist kein Ruhmesblatt, Frau Nickels. Noch 1983 hatten sie einen ähnlichen Antrag eingebracht und in dieser Legislaturperiode erneut. Nur, sie haben ihn nach kurzer Zeit wieder zurückgezogen, weil sie über die Mindeststrafe zerstritten waren. Als ob das die Hauptsache dieses Vorhabens wäre!

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Genau!)

    Im Rechtsausschuß haben Sie sich dann bei unserem Antrag der Stimme enthalten.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Erkläre ich gleich!)

    Heute, am letzten Tag, bringen Sie in zweiter und dritter Lesung überraschend einen Änderungsantrag zu unserer Vorlage ein. Frau Nickels, ich muß es sagen: Diese Methode muß als das bezeichnet werden, was sie ist, eine Beruhigungspille für eine Klientel und zugleich, wie ich es empfinde, eine Täuschung der Öffentlichkeit; denn sachgemäß beraten werden kann diese Vorlage nicht mehr. In all den vergangenen Jahren wäre genügend Zeit gewesen.

    (Sehr richtig! bei der FDP)

    Auf die groben Ungereimtheiten will ich gar nicht eingehen. Mit ihrer Uneinigkeit und auch mit ihrer Taktiererei sind die GRÜNEN dabei, sich aus ihrer selbst gegebenen Verpflichtung davonzustehlen.
    Das alles macht uns betroffen. Wir jubeln nicht ob der Zerrissenheit und des mangelnden Durchsetzungsvermögens der Einsichtigen in den Reihen der Regierungsfraktionen.
    Im Grund haben Sie einen Scherbenhaufen hinterlassen, einen Scherbenhaufen aber, der an die Glaubwürdigkeit des gesamten Parlaments rührt. Denn unendlich viele draußen warten, daß nun endlich etwas geschieht.
    Dabei liegen alle Voraussetzungen vor, die zu einer positiven Entscheidung des ganzen Hauses führen könnten. Was wir nämlich vor 17 Jahren mehr oder weniger nur erahnen konnten, ist heute durch viele Berichte aus den Frauenhäusern und durch vorliegende wissenschaftliche gesicherte Erkenntnisse traurige Gewißheit geworden: Gewalt in der Ehe ist weder ein Einzelfall noch auf spezifische Schichten beschränkt. Täglich werden Ehefrauen vergewaltigt.
    Nach einer EMNID-Umfrage von 1986 müssen wir davon ausgehen, daß 16 % der Befragten annehmen, daß der Mann im Fall der Vergewaltigung in der Ehe nicht bestraft werden kann; und 25 % sind sich über die Strafbarkeit im unklaren. Das heißt, daß der auf diese Fälle auch heute schon anwendbare § 240, die Nötigungsvorschrift, viel zu wenig bekannt ist und damit überhaupt nicht greift. Außerdem trifft die Vorschrift der Nötigung schon rein begrifflich nicht das schwere Delikt der Vergewaltigung.
    Wer dann immer noch sagt, man könne den ehelichen Intimbereich dem Strafrecht nicht öffnen, den frage ich: Soll nach allem, was wir wissen, die Frau mit dem Ja-Wort auf dem Standesamt noch immer ihren Strafrechtsschutz auf dem Altar der Vorurteile ablegen?
    Im übrigen: Hat sich derart Furchtbares ereignet, ist die Ehe ohnehin fast immer kaputt. Der Staatsanwalt kann sie nicht mehr zerstören, aber vielleicht hier und da noch den Glauben an die Gerechtigkeit stärken und damit manches verhindern.

    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Frau Schoppe [GRÜNE])

    Gibt es jedoch Fälle, in denen die Ehe wiederhergestellt werden könnte, sieht der SPD-Entwurf vor, daß der Richter in diesem Fall die Strafe mildern oder ganz von ihr absehen kann.
    Auch auf Beweisschwierigkeiten wird noch immer hingewiesen. Aber die gibt es nicht mehr und nicht weniger auch bei der Vergewaltigung außerhalb der Ehe. Das kann kein Argument sein.
    Letztlich wird eingewandt, die Bestrafung von Vergewaltigungen in der Ehe steigere — falls dabei ein Kind gezeugt werde — die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche durch Ausweitung der Vergewaltigungsindikation. Dabei wird zum einen verschwiegen, daß schon bisher die Vergewaltigungsindikation in der Statistik der Schwangerschaftsabbrüche völlig ohne Belang ist und damit die erwähnte Ausdehnung der Strafbarkeit in der Abbruchstatistik praktisch überhaupt nicht meßbar wäre.
    Vor allem aber ist dem entgegenzuhalten: Die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe läßt ein Absinken von Gewalthandlungen gegenüber Ehefrauen erwarten. Das aber bedeutet weniger ungewollte Schwangerschaften und damit auch weniger Abbrüche. Wer sich deshalb unserem Antrag versagt, versagt sich einer Möglichkeit, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu senken. Das ist die Wahrheit.
    Nun war im Rechtsausschuß aus den Reihen der Union — entschuldigend, muß man sagen — zu hören, bei Fragen des § 218, und der sei hier im Spiel, müsse die persönliche Meinung als Gewissensentscheidung respektiert werden. Gut, sagen wir. Dann geben Sie die Abstimmung frei! Dann wird niemand gedrängt, unseren Antrag wegen der Bedenken zu § 218 abzulehnen. Ebenso wird aber auch keiner davon abgehalten, unserem Antrag zuzustimmen. Es wäre ehrlich, sich an diese alte Regel im Parlament zu halten.
    Mein Appell an Sie, für unseren Antrag zu votieren, beruht letztlich auf einem umfassenderen Grund. Noch immer gibt es nicht zuwenig Meinungen, die davon ausgehen, in der Ehe sei die geschlechtliche Selbstbestimmung zumindest Beschränkungen unterworfen. Da wird süffisant ein Dichterwort zitiert, das da heißt:
    ... so halt doch stille, verfluchtes Weib, mir hörst du, mir gehört dein Leib.
    „Die Frau gehört mir" , ein früherer Filmtitel; dieses Wort wird nach wie vor im Munde geführt. Und im meistverbreiteten Praktiker-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Palandt-Diederichsen, aus dem Jahr 1989, steht zur Erläuterung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu lesen:



    Dr. de With
    Die Ehe ist Geschlechtsgemeinschaft und verpflichtet zum ehelichen Verkehr in Zuneigung, nicht in Gleichgültigkeit oder indem Widerwillen zur Schau getragen wird.
    Es steht nicht etwa abmildernd dahinter, „in Partnerschaft" oder „keineswegs immer und zu jeder Zeit". Nein, kommentarlos wird auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs — man höre und staune — aus dem Jahre 1967, also vor der Eherechtsreform, hingewiesen, in der das Gericht von einer empfindungslosen Frau gefordert hatte, daß sie den Beischlaf nicht teilnahmslos hinzunehmen habe und Gleichgültigkeit und Widerwillen nicht zur Schau tragen dürfe.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Das muß man sich vorstellen!)

    Hieraus, meine sehr verehrten Damen und Herren — das muß ich in aller Deutlichkeit sagen — lugt noch immer die Auffassung von der selbstverständlichen Verfügbarkeit der Ehefrau. Damit muß Schluß sein.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Damit muß auch deshalb Schluß sein, weil über das Ansinnen der Verfügbarkeit der Weg zur Unterwerfung und zum Mißbrauch ehelicher Sexualität führt. Für das Zusammensein in Partnerschaft und das freiwillige Aufeinanderzuordnen der Sexualität haben wir uns bei der Eherechtsreform 1976 entschieden und für nichts anderes.
    Die Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe wird hier und dort Frauen in ihrem Intimsten schützen, ihnen bitterstes Leid ersparen helfen. Sie wäre jedoch Wegmarke auch in unserem Wollen, Bastionen männlich geprägter uralter Vorurteile abzubauen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP)