Rede:
ID1114401000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. der: 2
    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. hat: 1
    5. Bundesminister: 1
    6. Justiz: 1
    7. Engelhard.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/144 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 144. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Mai 1989 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum § 218 StGB nach dem Memminger Urteil Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 10681B, 10689D Geis CDU/CSU 10682 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 10684 A Frau Würfel FDP 10685 B Engelhard, Bundesminister BMJ 10686 B Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 10687 B Frau Limbach CDU/CSU 10688 D Kleinert (Hannover) FDP 10690 C Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 10691 C Singer SPD 10692 C Dr. Hüsch CDU/CSU 10693 C Wüppesahl fraktionslos 10694 D Frau Dempwolf CDU/CSU 10695 C Frau Conrad SPD 10696 C Werner (Ulm) CDU/CSU 10697 D Präsidentin Dr. Süssmuth . . . 10682C, 10690A Tagesordnungspunkt 18: Zweite und Dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Schmidt (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs in der Ehe (Drucksachen 11/474, 11/3878) Dr. de With SPD 10699 A Eylmann CDU/CSU 10701 B Frau Nickels GRÜNE 10703 C Kleinert (Hannover) FDP 10705 B Engelhard, Bundesminister BMJ 10707 B Frau Becker-Inglau SPD 10708 D Frau Männle CDU/CSU 10710A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 10711A Tagesordnungspunkt 19: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 11/4268) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wartenberg (Berlin), Dr. Penner, Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (Drucksache 11/2795) Wartenberg (Berlin) SPD 10713 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 10715 A Frau Trenz GRÜNE 10717 C Dr. Hirsch FDP 10719A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 10720A Schröer (Mülheim) SPD 10721 B Lüder FDP 19723 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1989 Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten (Drucksache 11/4507) Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10724 C Poß SPD 10726A Dr. Solms FDP 10728 C Hüser GRÜNE 10730 B Glos CDU/CSU 10732 A Huonker SPD 10734 A Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 10736D Nächste Sitzung 10737 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10739* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10739* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1989 10681 144. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Adler SPD 12. 05. 89 Dr. Ahrens SPD 12. 05. 89 * Amling SPD 12. 05. 89 Antretter SPD 12. 05. 89 ** Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 12. 05. 89 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 12. 05. 89 Bindig SPD 12. 05. 89 * Frau Blunck SPD 12. 05. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 12. 05. 89 ** Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Briefs GRÜNE 12. 05. 89 Buschbom CDU/CSU 12. 05. 89 Büchner (Speyer) SPD 12. 05. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 12. 05. 89 * Carstens (Emstek) CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Conrad SPD 12. 05. 89 Cronenberg (Arnsberg) FDP 12. 05. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 12. 05. 89 Dr. Ehrenberg SPD 12. 05. 89 Eich GRÜNE 12. 05. 89 * Feilcke CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Feldmann FDP 12. 05. 89 ** Frau Fischer CDU/CSU 12. 05. 89 * Francke (Hamburg) CDU/CSU 12. 05. 89 Funk (Gutenzell) CDU/CSU 12. 05. 89 Gallus FDP 12. 05. 89 Gattermann FDP 12. 05. 89 Dr. Gautier SPD 12. 05. 89 Frau Geiger CDU/CSU 12. 05. 89 Genscher FDP 12. 05. 89 Dr. Glotz SPD 12. 05. 89 Günther CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Haack SPD 12. 05. 89 Dr. Hauff SPD 12. 05. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 12. 05. 89 Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Hennig CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Hensel GRÜNE 12. 05. 89 Heyenn SPD 12. 05. 89 Hiller (Lübeck) SPD 12. 05. 89 Höffkes CDU/CSU 12. 05. 89 * Irmer FDP 12. 05. 89 Jungmann (Wittmoldt) SPD 12. 05. 89 Kalisch CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Kelly GRÜNE 12. 05. 89 Kittelmann CDU/CSU 12. 05. 89 ** Klein (Dieburg) SPD 12. 05. 89 Dr. Klejdzinski SPD 12. 05. 89 ** Dr. Kreile CDU/CSU 12. 05. 89 Kroll-Schlüter CDU/CSU 12. 05. 89 Dr.-Ing. Laermann FDP 12. 05. 89 Leidinger SPD 12. 05. 89 Lenzer CDU/CSU 12. 05. 89 * Link (Frankfurt) CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Luuk SPD 12. 05. 89 * Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 12. 05. 89 Dr. Müller CDU/CSU 12. 05. 89 * Niegel CDU/CSU 12. 05. 89 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Pack CDU/CSU 12. 05. 89 * Paintner FDP 12. 05. 89 Pfeifer CDU/CSU 12. 05. 89 Pfuhl SPD 12. 05. 89 * Rappe (Hildesheim) SPD 12. 05. 89 Reddemann CDU/CSU 12. 05. 89 * Frau Renger SPD 12. 05. 89 Reuschenbach SPD 12. 05. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 12. 05. 89 Rühe CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Schäuble CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Scheer SPD 12. 05. 89 * Schemken CDU/CSU 12. 05. 89 Schmidt (München) SPD 12. 05. 89 * von Schmude CDU/CSU 12. 05. 89 * Schütz SPD 12. 05. 89 Dr. Soell SPD 12. 05. 89 * Spilker CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12. 05. 89 Voigt (Frankfurt) SPD 12. 05. 89 Vosen SPD 12. 05. 89 Dr. Warrikoff CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 12. 05. 89 Windelen CDU/CSU 12. 05. 89 Wissmann CDU/CSU 12. 05. 89 Wittich SPD 12. 05. 89 Dr. Wulff CDU/CSU 12. 05. 89 * Würzbach CDU/CSU 12. 05. 89 Zander SPD 12. 05. 89 Zierer CDU/CSU 12. 05. 89 ** Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/3196 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/4161 Nr. 2.4-2.7, 2.9, 2.10 Drucksache 11/4238 Nr. 2,2, 2.3 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/3831 Nr. 12-19 Drucksache 11/3882 Nr. 3.22-3.27, 3.29-3.40 Drucksache 11/3927 Nr. 3.5-3.8 Drucksache 11/4019 Nr. 2.18-2.25, 2.27-2.30 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2465 Nr. 2.22 Drucksache 11/4238 Nr. 2.13 Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Drucksache 11/2724 Nr. 28 Drucksache 11/2841 Nr. 15, 16, 17 Drucksache 11/3703 Nr. 2.29 Drucksache 11/4019 Nr. 2.40 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/3117 Nr. 2.14 Drucksache 11/3703 Nr. 2.30, 2.31
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uta Würfel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zeichen stehen auf Sturm nach dem Prozeß in Memmingen, und jeder verarbeitet das Gehörte auf seine Weise. Die Gefühle der Ohnmacht, der Hilflosigkeit, der Trauer und des Unverständnisses, ja, der Ratlosigkeit haben ihren Ausdruck in Kommentaren zum Verlauf des Prozesses gefunden. Mich bewegen in diesem Zusammenhang folgende Überlegungen.
    Was hat das Bundesverfassungsgericht 1975 gewollt, als es die Fristenregelung verworfen hat? Ich gehe davon aus, daß sich die Verfassungsrichter 1975 des Themas „Schwangerschaftsabbruch" mit großer Sensibilität angenommen haben. Deshalb ist es bedeutsam, was in den Begründungen des Minderheitsvotums und des Mehrheitsvotums an Überlegungen zu finden ist. So kam die Mehrheit der Verfassungsrichter bei der Beurteilung der Frage, inwieweit das ungeborene Leben durch Strafandrohung geschützt werden könne, zu dem Schluß, daß Strafe niemals Selbstzweck sein könne und daß der Gesetzgeber nur im äußersten Falle verpflichtet sei, zum Schutz des sich entwickelnden Lebens das Mittel des Strafrechts einzusetzen. Somit stelle die Strafnorm gewissermaßen die Ultima ratio im Instrumentarium des Gesetzgebers dar, und nach dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit dürfe der Gesetzgeber von diesem Mittel nur — wörtlich — behutsam und zurückhaltend Gebrauch machen.
    Wurde in diesem Sinne in Memmingen bei den Frauen verfahren? Hat sich das Gericht eines behutsamen und zurückhaltenden Vorgehens bedient?
    Ich habe mich in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil befaßt.
    Meiner Meinung nach hatten die Verfassungsrichter sehr wohl erkannt, in welchem Dilemma sie sich bei der Abwägung zwischen Beibehalten der Strafbewehrung, Verwerfen der Fristenlösung und Einführung der Indikationsregelung mit vorgeschalteter Zwangsberatung befanden, und sie haben deshalb meines Erachtens absichtlich keine Kriterien zur Bestimmung einer sozialen Notlage festgelegt, sondern dies in die Beurteilungsfähigkeit von Ärztinnen und Ärzten und Beraterinnen und Beratern gelegt.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Und nicht von Richtern!)

    Nachdem jedoch das Gericht in Memmingen festgestellt hat, daß vom Gesetzgeber eine Abtreibung „zwar der ärztlichen Erkenntnis anheimgestellt sei, daß dies aber nicht eine Ermächtigung für eigenständiges Handeln darstelle" , sondern nur als ein gewisser Spielraum zu gelten habe und daß es darüber hinaus — so die Auffassung des Gerichts — eine große Grauzone gebe, die ein Einfallstor für mißbräuchliche Schwangerschaftsabbrüche bilden könnte, sind unsere Ärzte in der Bundesrepublik in einem unvorstellbaren Maße verunsichert.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

    Ich frage mich: Haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1975 das Eintreffen einer solchen Situation für möglich gehalten?

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Nein, niemals!)

    Sie werden es nicht glauben, sie haben es. In der Tat finden Sie in der Begründung der Minderheitenmeinung, daß ein wesentlicher Nachteil bei der Indikationenlösung darin gesehen werde, daß es — so wörtlich — als schwierig, wenn nicht gar unmöglich erscheinen könnte, objektivierbare, einheitliche Abgrenzungsmerkmale für die soziale Indikation zu finden. Es heißt weiter, daß voraussichtlich die behördliche Beurteilung darüber, wann die Gefahr einer schwerwiegenden sozialen Notlage vorliege und welche anderen Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr von der Schwangeren persönlich hinzunehmen seien, regional und nach der persönlichen Einstellung der Gutachter und Richter weit auseinandergehen könnte und daß das Ergebnis — man höre und staune! — eine schwer erträgliche Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit für die betroffenen Frauen und beteiligten Ärzte darstellen könnte und daß dies als Folge ein Ausweichen in die Illegalität bedeuten würde. — Und so haben wir den Salat heute.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und den GRÜNEN — Jäger [CDU/CSU]: Die Mehrheit hat das eben nicht angenommen! Das war die Minderheit!)

    Diese Unsicherheit für die betroffenen Frauen und die beteiligten Ärzte wurde — Originalton! — für rechtsstaatlich höchst bedenklich gehalten; denn eine Entscheidungsfreiheit für Frauen und Ärzte gibt es doch nur, meine Damen und Herren, wenn die Entscheidung zum Abbruch einer Schwangerschaft auf Grund einer klaren, sicheren und kalkulierbaren Rechtsgrundlage gefällt werden kann.



    Frau Würfel
    Ich ging bislang davon aus, daß die beiden Ärzte, denen sich eine Frau im Schwangerschaftskonflikt nach unserer bisherigen Rechtslage stellen muß, bereits vom Gesetzgeber installierte Gutachter sind. Wenn diese verantwortungsbewußten Ärzte zu einem Urteil nach Prüfung dieser psychosozialen Konfliktsituation einer schwangeren Frau kommen, dann nehmen sie einen subjektiv psychischen Zustand der schwangeren Frau als Tatbestandsmerkmal für die Erstellung eines Gutachtens.
    Jetzt stellt sich doch wirklich die Frage, ob es dann angemessen ist, nach Feststellung eines Tatbestandes auf Grund subjektiver Merkmale diese subjektiven Merkmale nach angeblich objektiven Kriterien nachprüfen zu lassen, und ob dann dieses ärztliche Gutachten durch juristischen Sachverstand, durch ein Gericht, nachgeprüft werden kann. Ich denke, daß die Revision zeigen wird, wie wir in Zukunft eine Antwort auf die von mir gestellten Fragen werden finden können und was wir dann hier von seiten des Gesetzgebers zu tun haben.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und den GRÜNEN)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Bundesminister der Justiz Engelhard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde sollte zunächst unter der Überschrift „Auswirkungen des Memminger Urteils auf betroffene Frauen und Ärzte" stehen. Die Bundesregierung sollte gezwungen werden, über das Urteil des Landgerichts Memmingen zu Gericht zu sitzen — ein undenkbarer Vorgang, der erneut das verquere Verfassungsverständnis der GRÜNEN belegt.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Dann sollten Sie vielleicht an der Debatte nicht teilnehmen, wenn Sie das nicht angemessen finden!)

    Nunmehr heißt es: „Haltung der Bundesregierung zum § 218 StGB nach dem Memminger Urteil" . Diese verbale Verschleierung kann aber überhaupt nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Bundesregierung nach wie vor veranlaßt werden soll, ein laufendes Strafverfahren zu kommentieren

    (Zuruf von der SPD: Das ist furchtbar!)

    und, ginge es nach den GRÜNEN, von der Regierungsbank aus zu schelten.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Dann setzen Sie sich doch wieder hin!)

    Dazu kann und darf sich die Bundesregierung und speziell der Bundesminister der Justiz nicht hergeben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Hat es schon mal gegeben, daß die FDP zu einer Sache nicht reden wollte!)

    Das Urteil des Landgerichts Memmingen ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger haben angekündigt, Revision einzulegen. Nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung liegt uns zur Zeit vor.

    (Bohl [CDU/CSU]: Aha! — Frau Unruh [GRÜNE]: Das haben wir schon mal gehört!)

    Keiner der beteiligten Richter wird sich in seinem unbedingten Willen zu einer gerechten Urteilsfindung beeinflussen lassen, wenn das Verfahren fortgesetzt wird.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Ist denn der Richter weg?)

    Aber als Bundesminister der Justiz muß ich bereits jeden Anschein der Beeinflussung vermeiden.

    (Lachen bei den GRÜNEN)

    Ein Strafverfahren gehört zu den gravierendsten Vorgängen im Rechtsbereich, die einen Bürger treffen können.

    (Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Sehr richtig! — Frau Unruh [GRÜNE]: In der Tat!)

    Hier müssen wir an alle Beteiligten des Verfahrens denken.

    (Lambinus [SPD]: Sehr wahr!)

    Sie haben einen Anspruch auf unsere Zurückhaltung.

    (Lambinus [SPD]: Sehr wahr! — Zuruf von den GRÜNEN: Dann seien Sie doch bitte still!)

    Damit wir uns recht verstehen: Zurückhaltung bedeutet nicht Indifferenz gegenüber den Urteilen, die bei uns gesprochen werden. Die kritische Auseinandersetzung mit einer abgeschlossenen Rechtsprechung gehört durchaus zu den Aufgaben auch der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat nach Art. 76 des Grundgesetzes das Recht zur Gesetzesinitiative.

    (Zuruf von der SPD: Ach nein? — Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist ja ganz neu!)

    Dieses Recht kann sie nur dann sachgerecht, sinnvoll, verantwortungsbewußt wahrnehmen, wenn die Auseinandersetzung mit einer in Rechtskraft erwachsenen Rechtsprechung nach gewissenhafter Abwägung die Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Regelung ergeben hat.

    (Jäger [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Ich meine dies, was eine Binsenweisheit ist, hier einmal gegenüber Kolleginnen und Kollegen aussprechen zu sollen, die die Vorstellung hatten: Kaum war das Urteil gesprochen, kaum war das, was man in Zeitungen lesen konnte, zur Kenntnis genommen, da bereits sollte man sich in den zuständigen Ministerien darüber Gedanken machen, wie ein neues Gesetz aussehen sollte. Das ist jene Art, Politik zu betreiben, die in sich unseriös ist und sich bei rechter Betrachtung selber richtet.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zurufe von den GRÜNEN)

    Aus dieser grundgesetzlichen Aufgabenzuweisung folgt aber auch, daß jede Auseinandersetzung mit der



    Bundesminister Engelhard
    Rechtsprechung zur rechten Zeit und in der rechten Form zu erfolgen hat. So wie wir es uns ja als Exekutive, aber speziell auch als Parlament verbitten würden, wenn beispielsweise der Bundesgerichtshof ganz amtlich verlauten ließe, ein im Bundestag zur Beratung anstehender Gesetzentwurf sei höchst bedenklich,

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]; Genauso!)

    so hat natürlich die Rechtspflege einen Anspruch auf Wahrung ihrer Autonomie in einem laufenden Verfahren.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Gab es hier einen Urteilsspruch oder nicht, und was war mit der Form des Prozesses?)

    Schwebende, noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren sind jedenfalls für die Bundesregierung kein Gegenstand der rechtspolitischen Diskussion. Die Achtung vor dem Instanzenzug und vor der Rechtsprechung der Obergerichte gebietet größte Zurückhaltung.

    (Jäger [CDU/CSU]: Sehr wahr! — Frau Unruh [GRÜNE]: Wir müssen andere Richter kriegen!)

    Was nun den Ton der Diskussion angeht, haben die Bundesregierung und auch das Parlament als Ganzes, als Parlament jene lauten Worte zu unterlassen,

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Die Frauen, die abtreiben lassen, was ist mit denen?)

    die andere kraft ihrer verbrieften Meinungsäußerungsfreiheit durchaus gebrauchen können.
    Ich werde jedenfalls, soweit es an mir liegt, ob es Ihnen gefällt oder nicht,

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Was mit dem Richter passiert, dessen Freundin hat abtreiben lassen, das möchte ich wissen!)

    nicht zulassen, daß über Aktuelle Stunden wie die heutige dieses wohl definierte Verhältnis der Staatsgewalten untergraben wird.

    (Beifall des Abg. Kleinert [Hannover] [FDP] und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Auch die GRÜNEN müssen lernen, daß die in Art. 97 des Grundgesetzes verbürgte Unabhängigkeit der Gerichte

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wir sind schon erzogen worden! — Gegenruf Werner [Ulm] [CDU/CSU]: Falsch!)

    zu den wertvollsten Gütern unseres Rechtstaats gehört.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Frau Unruh [GRÜNE]: O Gott, o Gott! — Frau OesterleSchwerin [GRÜNE]: Sind die unabhängig? — Conradi [SPD]: Sprach er für die CDU/CSU oder für die FDP?)