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ID1114400200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/144 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 144. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Mai 1989 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum § 218 StGB nach dem Memminger Urteil Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 10681B, 10689D Geis CDU/CSU 10682 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 10684 A Frau Würfel FDP 10685 B Engelhard, Bundesminister BMJ 10686 B Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 10687 B Frau Limbach CDU/CSU 10688 D Kleinert (Hannover) FDP 10690 C Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 10691 C Singer SPD 10692 C Dr. Hüsch CDU/CSU 10693 C Wüppesahl fraktionslos 10694 D Frau Dempwolf CDU/CSU 10695 C Frau Conrad SPD 10696 C Werner (Ulm) CDU/CSU 10697 D Präsidentin Dr. Süssmuth . . . 10682C, 10690A Tagesordnungspunkt 18: Zweite und Dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Schmidt (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs in der Ehe (Drucksachen 11/474, 11/3878) Dr. de With SPD 10699 A Eylmann CDU/CSU 10701 B Frau Nickels GRÜNE 10703 C Kleinert (Hannover) FDP 10705 B Engelhard, Bundesminister BMJ 10707 B Frau Becker-Inglau SPD 10708 D Frau Männle CDU/CSU 10710A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 10711A Tagesordnungspunkt 19: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 11/4268) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wartenberg (Berlin), Dr. Penner, Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (Drucksache 11/2795) Wartenberg (Berlin) SPD 10713 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 10715 A Frau Trenz GRÜNE 10717 C Dr. Hirsch FDP 10719A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 10720A Schröer (Mülheim) SPD 10721 B Lüder FDP 19723 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1989 Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten (Drucksache 11/4507) Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10724 C Poß SPD 10726A Dr. Solms FDP 10728 C Hüser GRÜNE 10730 B Glos CDU/CSU 10732 A Huonker SPD 10734 A Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 10736D Nächste Sitzung 10737 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10739* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10739* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1989 10681 144. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Adler SPD 12. 05. 89 Dr. Ahrens SPD 12. 05. 89 * Amling SPD 12. 05. 89 Antretter SPD 12. 05. 89 ** Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 12. 05. 89 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 12. 05. 89 Bindig SPD 12. 05. 89 * Frau Blunck SPD 12. 05. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 12. 05. 89 ** Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Briefs GRÜNE 12. 05. 89 Buschbom CDU/CSU 12. 05. 89 Büchner (Speyer) SPD 12. 05. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 12. 05. 89 * Carstens (Emstek) CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Conrad SPD 12. 05. 89 Cronenberg (Arnsberg) FDP 12. 05. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 12. 05. 89 Dr. Ehrenberg SPD 12. 05. 89 Eich GRÜNE 12. 05. 89 * Feilcke CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Feldmann FDP 12. 05. 89 ** Frau Fischer CDU/CSU 12. 05. 89 * Francke (Hamburg) CDU/CSU 12. 05. 89 Funk (Gutenzell) CDU/CSU 12. 05. 89 Gallus FDP 12. 05. 89 Gattermann FDP 12. 05. 89 Dr. Gautier SPD 12. 05. 89 Frau Geiger CDU/CSU 12. 05. 89 Genscher FDP 12. 05. 89 Dr. Glotz SPD 12. 05. 89 Günther CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Haack SPD 12. 05. 89 Dr. Hauff SPD 12. 05. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 12. 05. 89 Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Hennig CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Hensel GRÜNE 12. 05. 89 Heyenn SPD 12. 05. 89 Hiller (Lübeck) SPD 12. 05. 89 Höffkes CDU/CSU 12. 05. 89 * Irmer FDP 12. 05. 89 Jungmann (Wittmoldt) SPD 12. 05. 89 Kalisch CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Kelly GRÜNE 12. 05. 89 Kittelmann CDU/CSU 12. 05. 89 ** Klein (Dieburg) SPD 12. 05. 89 Dr. Klejdzinski SPD 12. 05. 89 ** Dr. Kreile CDU/CSU 12. 05. 89 Kroll-Schlüter CDU/CSU 12. 05. 89 Dr.-Ing. Laermann FDP 12. 05. 89 Leidinger SPD 12. 05. 89 Lenzer CDU/CSU 12. 05. 89 * Link (Frankfurt) CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Luuk SPD 12. 05. 89 * Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 12. 05. 89 Dr. Müller CDU/CSU 12. 05. 89 * Niegel CDU/CSU 12. 05. 89 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Pack CDU/CSU 12. 05. 89 * Paintner FDP 12. 05. 89 Pfeifer CDU/CSU 12. 05. 89 Pfuhl SPD 12. 05. 89 * Rappe (Hildesheim) SPD 12. 05. 89 Reddemann CDU/CSU 12. 05. 89 * Frau Renger SPD 12. 05. 89 Reuschenbach SPD 12. 05. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 12. 05. 89 Rühe CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Schäuble CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Scheer SPD 12. 05. 89 * Schemken CDU/CSU 12. 05. 89 Schmidt (München) SPD 12. 05. 89 * von Schmude CDU/CSU 12. 05. 89 * Schütz SPD 12. 05. 89 Dr. Soell SPD 12. 05. 89 * Spilker CDU/CSU 12. 05. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12. 05. 89 Voigt (Frankfurt) SPD 12. 05. 89 Vosen SPD 12. 05. 89 Dr. Warrikoff CDU/CSU 12. 05. 89 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 12. 05. 89 Windelen CDU/CSU 12. 05. 89 Wissmann CDU/CSU 12. 05. 89 Wittich SPD 12. 05. 89 Dr. Wulff CDU/CSU 12. 05. 89 * Würzbach CDU/CSU 12. 05. 89 Zander SPD 12. 05. 89 Zierer CDU/CSU 12. 05. 89 ** Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/3196 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/4161 Nr. 2.4-2.7, 2.9, 2.10 Drucksache 11/4238 Nr. 2,2, 2.3 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/3831 Nr. 12-19 Drucksache 11/3882 Nr. 3.22-3.27, 3.29-3.40 Drucksache 11/3927 Nr. 3.5-3.8 Drucksache 11/4019 Nr. 2.18-2.25, 2.27-2.30 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2465 Nr. 2.22 Drucksache 11/4238 Nr. 2.13 Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Drucksache 11/2724 Nr. 28 Drucksache 11/2841 Nr. 15, 16, 17 Drucksache 11/3703 Nr. 2.29 Drucksache 11/4019 Nr. 2.40 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/3117 Nr. 2.14 Drucksache 11/3703 Nr. 2.30, 2.31
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jutta Oesterle-Schwerin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Kollegen und Kolleginnen! Liebe Frau Süssmuth! In Memmingen ist ein politischer Schauprozeß zu Ende gegangen.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Quatsch! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich!)

    Die Existenz eines Arztes wurde zerstört, weil er Frauen in einer Notlage geholfen hat, statt den staatlichen Anspruch an ihrem Körper an ihnen durchzusetzen.

    (Frau Limbach [CDU/CSU]: Na, na, na!)

    Dr. Theissen hat als Arzt gehandelt und wurde als Staatsfeind bestraft. Die Soll-Stärke der Bundeswehr kennt keine Notlage, und Abtreibung ist Beihilfe zur Fahnenflucht.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Ist ja unwahrscheinlich! Das ist selbst unter grünem Niveau!)

    In Memmingen sollte ein Exempel statuiert werden. Zu diesem Zweck setzte sich das Gericht selbst noch über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hinweg, nach der es dem Arzt allein obliegt, eine soziale Indikation festzustellen. Als ob diese Rechtsprechung an sich nicht schon frauenfeindlich genug wäre!

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    In Memmingen haben sich Richter angemaßt, darüber zu entscheiden, wann sich eine Frau in einer Notlage befindet und wann nicht. Wie sie das gemacht haben, kann nur als schändlich bezeichnet werden.
    Das Ziel heißt Einschüchterung. Ärzte und Ärztinnen sollen, das Schicksal von Dr. Theissen vor Augen, dazu erpreßt werden, künftig noch mehr Frauen ärztliche Hilfe zu verweigern.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Eingeschüchtert werden sollen aber auch die Frauen. Sie sollen — dazu diente die Inszenierung von Memmingen — durch die öffentliche Bekanntmachung ihrer Namen und durch die infame Art und Weise der Befragung eingeschüchtert und moralisch diffamiert werden.

    (Beifall der Abg. Frau Unruh [GRÜNE] — Dr. Hoffacker [CDU/CSU]: Die haben weder Rechtsbewußtsein noch Anstand!)

    Abtreibung ist aber nicht unmoralisch. Sie ist oft der einzige Ausweg aus einer Situation, in der die Lebensplanung und das persönliche Glück von Frauen auf dem Spiel stehen.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    Jede Frau hat das Recht abzutreiben, wenn eine Notlage sie dazu zwingt

    (Jäger [CDU/CSU]: Das ist falsch! — Frau Limbach [CDU/CSU]: Falsch!)

    oder wenn sie aus anderen Gründen eine Schwangerschaft nicht fortsetzen will. Jede Frau hat das Recht dazu!

    (Beifall bei den GRÜNEN — Frau Limbach [CDU/CSU]: Ein Irrtum! — Frau Wollny [GRÜNE]: Wer will ihr das denn nehmen?)

    Der Vorgang der Abtreibung ist für jede Frau scheußlich genug. Niemand, gar niemand hat das Recht dazu, sie dafür auch noch zu bestrafen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Es ist richtig, Dr. Theissen hat auch Rechtsbrüche begangen. Er hat Frauen den demütigenden Instanzenweg erspart. Er hat vermieden, sie der gesellschaftlichen Ächtung auszusetzen, indem er die Abtreibungen ambulant in seiner Praxis durchgeführt hat.

    (Jäger [CDU/CSU]: Er hat sich dabei ganz schön bereichert! — Gegenrufe von den GRÜNEN — Jäger [CDU/CSU]: Geld hat er gemacht!)




    Frau Oesterle-Schwerin
    Gerade dafür verdient er aber unsere Solidarität: moralisch, politisch und angesichts des durch den Prozeß entstandenen wirtschaftlichen Ruins natürlich auch finanziell.
    Ein Gesetz, das die strafrechtliche Verfolgung eines Verhaltens wie das des Dr. Theissen ermöglicht, ist selber unmoralisch und muß deshalb abgeschafft werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Wer hat es denn geschaffen?)

    Denn eines darf bei aller Empörung über den speziellen Prozeß in Memmingen nicht vergessen werden: Ermöglicht wurde den bayerischen Richtern ihr elendes Treiben durch den immer noch bestehenden § 218. Wer den § 218 nicht angreifen will, der sollte sich über Memmingen nicht aufregen. Das sage ich an Ihre Adresse, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.

    (Sielaff [SPD]: Dummes Zeug! — Weiterer Zuruf von der SPD: Kappes!)

    In Memmingen wurde ein Urteil gesprochen, das viel Leid und viel Unglück verursachen wird. Gleichzeitig wächst aber der gesellschaftliche Widerstand. Die Selbstbezichtigungskampagne im „Stern" war ein guter Anfang dafür.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Geschmacklos!)

    Aber sie reicht nicht aus. Der Statistik zufolge hat bereits jede dritte Frau abgetrieben. Abtreibung ist Realität. Es ist zwar keine schöne Realität, aber wir müssen uns mit dieser Realität auseinandersetzen.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    Deswegen müssen noch viel mehr Selbstbezichtigungsanzeigen erscheinen, nicht nur in einer überregionalen Zeitung,

    (Jäger [CDU/CSU]: Unglaublich, was diese Dame da von sich gibt!)

    sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene. Frauen, die vor dem Problem stehen, muß mitgeteilt werden, daß sie nicht alleine sind und daß es nicht verwerflich ist, sich für eine Abtreibung zu entscheiden. Nur so kann die gesellschaftliche Kraft entfaltet werden, um die konservativen Heuchler zum Teufel zu jagen,

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    die nichts dabei finden, Frauen im Namen des ungeborenen Lebens dazu zu zwingen, ihr Leben Kurpfuschern und Engelmachern auszuliefern.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Der § 218 muß endlich abgeschafft werden. Das ist der einzige Ausweg aus dieser Misere.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Hoffacker [CDU/CSU]: Das ist die Wahrheit von Ihnen! — Jäger [CDU/CSU]: Eine scheußliche Rede! Lebensverachtend, was Sie gesagt haben! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Abgeordnete Oesterle-Schwerin, den Ausdruck „Schauprozeß" weise ich nachdrücklich zurück, denn dies ist nicht mit einer rechtsstaatlich verfaßten Rechtsordnung in Einklang zu bringen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Es ist eine ganz andere Frage, wie wir dem Problem des Abbruchs menschlichen Lebens gerecht werden. Ich denke, das ist hier heute morgen ein Ort der Auseinandersetzung.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Frau Unruh [GRÜNE]: Das war eine Schau! Ist denn der Staatsanwalt, der seine Freundin hat abtreiben lassen, noch in Diensten?)

— Ich rufe Sie zur Ordnung, Frau Abgeordnete Unruh.

(Frau Unruh [GRÜNE]: Oder der Richter sogar? Ist ja noch schlimmer!)

Das Wort hat Abgeordneter Geis.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Geis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Prozeß von Memmingen hat die Gemüter erregt. Den Schlachtruf vom „Hexenprozeß" haben wir schon während des Verfahrens und vor allen Dingen nach dem Urteil vernommen. Dieser Schlachtruf trifft in einer paradoxen Weise den Kern der Sache, denn wir erleben eine noch nie dagewesene, eine geradezu exemplarische Hexenverfolgung eines freien deutschen Gerichts.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU — Lachen bei den GRÜNEN — Zurufe von der SPD)

    Staatsanwälten und Richtern wird vorgeworfen, sie würden gegen Gesetz und Recht, nur nach eigenem Gutdünken oder nach politischer Anweisung handeln.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Genau das tun sie!)

    Dabei besteht überhaupt kein Zweifel daran, daß Ausgangspunkt die Steuerbehörden waren, die einen Steuerbetrug aufgedeckt haben und dabei auch aufgedeckt haben, daß weitere strafbare Handlungen vorliegen.

    (Zuruf von der SPD: Die Landesregierung war es!)

    Es besteht auch kein Zweifel daran, daß die Steuerbehörden verpflichtet waren, diese weiteren strafbaren Handlungen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

    (Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)

    Die Staatsanwaltschaft war auf Grund des Legalitätsprinzips — eines Verfassungsprinzips, das nicht nur in Bayern Geltung hat, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland Geltung haben muß —

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    verpflichtet, wollte sie sich nicht wegen Strafvereitelung im Amt selbst strafbar machen,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)




    Geis
    diesem Hinweis nachzugehen und Ermittlungen aufzunehmen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Es blieb ihr keine andere Wahl. Das ist die Wirklichkeit.

    (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    Deshalb wurden nach den Regeln der Strafprozeßordnung 1 400 Karteikarten beschlagnahmt. Aber in über 1 000 Fällen hat die Staatsanwaltschaft von vornherein gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Herr Theissen wurde in 156 Fällen wegen einer Tötungshandlung gemäß § 218 des Strafgesetzbuchs angeklagt. Das Gericht hat das Verfahren im Laufe des Prozesses in 76 Fällen eingestellt, und es hat in 79 Fällen verurteilt, und zwar in 36 Fällen wegen einer Tötungshandlung gemäß § 218, in vier Fällen wegen einer versuchten Tötungshandlung gemäß § 218 und in den weiteren Fällen wegen eines Verstoßes gegen § 218b und § 219. Das ist zunächst einmal das Faktum.
    Nun haben die Richter und die Staatsanwälte doch zweifellos nach Bundesrecht gehandelt, und zwar nach Bundesrecht, das in der Zeit der sozialliberalen Koalition unter Führung der SPD geschaffen wurde. Es ist mehr als bedauerlich, daß sich heute weite Kreise der SPD von diesem Gesetz distanzieren wollen.

    (Jäger [CDU/CSU]: So ist es!)

    Die Staatsanwälte und die Richter haben sich nach Bundesrecht gerichtet.

    (Zuruf von der SPD: Nach bayerischem Recht!)

    Wie der Prozeß nun tatsächlich ausgehen wird, ob das Urteil Bestand haben wird, vermögen wir heute noch nicht zu sagen.

    (Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

    Niemand von uns kann das sagen. Uns liegt nicht einmal die schriftliche Urteilsausfertigung vor. Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden. Wir sollten soviel Achtung vor unserer Verfassung, die in diesen Tagen ihr 40jähriges Jubiläum feiert, haben, daß wir dem Revisionsgericht nicht Vorschriften machen, wie es das Urteil von Memmingen zu werten hat.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Diese Mahnung geht auch an die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Aber wie dieser Prozeß öffentlich vermarktet worden ist, das ist wohl eine Sache des Parlaments!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die These der Verteidigung, der sich der Oppositionsführer angeschlossen hat, kann aber nicht richtig sein,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Jetzt kritisiert er selbst die Verteidigung! Ich denke, das darf man nicht!)

    nämlich daß das Gericht gar nicht in der Lage gewesen sei, nachzuprüfen, ob ein Fall der sozialen Indikation, der schweren Notlage, vorliegt. Wäre das richtig, dann hätten wir de facto einen rechtsfreien Raum, dann hätten wir de facto die Fristenlösung, die das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat.
    Unsere Rechtsordnung kann es sich gar nicht erlauben, das Recht auf Leben zu privatisieren.

    (Jäger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Unsere Rechtsordnung muß, will sie sich nicht selbst aushebeln, auch das Recht des noch nicht geborenen Kindes auf Leben schützen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Unsere Rechtsordnung ist verpflichtet, es dem Arzt und der Schwangeren nicht allein zu überlassen, ob ein Kind ein Recht auf Leben hat.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Machen Sie eine anständige Familienpolitik!)

    Für das Kind, das sich noch nicht selbst wehren kann, das noch nicht selbst um sein Leben kämpfen kann, muß die Rechtsordnung eintreten.

    (Frau Oesterle-Schwerin [GRÜNE]: Hier geht es doch gar nicht um die Kinder!)

    Das Recht ist für den Schwachen da, und es ist für den Schwächsten da.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es ist auch für das noch nicht geborene Leben da; dazu ist das Recht da.

    (Zuruf von den GRÜNEN)

    Das zeichnet ein humanes Recht aus: daß es für den Schwachen, für den Schwächsten der Gesellschaft da ist.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Keine Ahnung! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen muß sich jede Schwangere und muß sich der Arzt, der das noch nicht geborene Kind tötet, vor der Rechtsordnung verantworten, und diese Verantwortung muß nachprüfbar sein, sonst hätten wir keinen Rechtsschutz mehr.

    (Frau Oesterle-Schwerin [GRÜNE]: Was die Schwangere will, haben Sie überhaupt nicht zu bestimmen! Das bestimmt sie selber!)

    Deswegen ist die These „Helfen statt strafen" genauso falsch wie gedankenlos. In einer humanen Gesellschaft mit einer humanen Rechtsordnung hat beides zu gelten: Hilfe und Schutz. Der Staat muß helfen, wo er kann, und er muß sich schützend vor das Leben stellen.