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    Plenarprotokoll 11/141 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 141. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. April 1989 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Untersagung des Fusionsantrages Daimler-Benz/Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) durch das Bundeskartellamt Roth SPD 10439 B Doss CDU/CSU 10440 A Frau Vennegerts GRÜNE . . . 10441B, 10449 B Dr. Solms FDP 10442 B Dr. Jens SPD 10443 A Dr. Sprung CDU/CSU 10444 A Grünbeck FDP 10445 A Frau Bulmahn SPD 10446 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 10447 C Dr. Friedrich CDU/CSU 10449 B Müller (Pleisweiler) SPD 10450 D Dr. Schwörer CDU/CSU 10451 D Dr. Abelein CDU/CSU 10452 D Tagesordnungspunkt 27: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Forderungen an ein abrüstungspolitisches Gesamtkonzept (Drucksache 11/4053) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Fortsetzung des atomaren Abrüstungsprozesses (Drucksachen 11/2438, 11/4404) Dr. Scheer SPD 10454 A Lamers CDU/CSU 10457 A Frau Beer GRÜNE 10458 C Dr. Feldmann FDP 10459D Genscher, Bundesminister AA 10461 B Voigt (Frankfurt) SPD 10462 D Graf Huyn CDU/CSU 10466 B Dr. Mechtersheimer GRÜNE 10469 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 10470A Petersen CDU/CSU 10471 C Frau Beer GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 10472 C Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes (Drucksache 11/4306) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 10473 A Wartenberg (Berlin) SPD 10474 D Dr. Blens CDU/CSU 10476D Such GRÜNE 10480A Dr. Hirsch FDP 10481 C Dr. Emmerlich SPD 10483 B Lüder FDP 10485 C Überweisung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 11/4445 — an Ausschüsse 10486 C Nächste Sitzung 10486 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1989 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10487 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 26 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) 10487 * C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 10488 * C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1989 10439 141. Sitzung Bonn, den 28. April 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 28. 04. 89 Dr. Apel SPD 28. 04. 89 Dr. Briefs GRÜNE 28. 04. 89 Brück SPD 28. 04. 89 Buschbom CDU/CSU 28. 04. 89 Buschfort SPD 28. 04. 89 Daweke CDU/CSU 28. 04. 89 Duve SPD 28. 04. 89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 28. 04. 89 Gattermann FDP 28. 04. 89 Dr. Gautier SPD 28. 04. 89 Dr. von Geldern CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Glotz SPD 28. 04. 89 Dr. Götz CDU/CSU 28. 04. 89 Großmann SPD 28. 04. 89 Dr. Hauff SPD 28. 04. 89 Haungs CDU/CSU 28. 04. 89 Hauser (Krefeld) CDU/CSU 28. 04. 89 Hedrich CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Hitschler FDP 28. 04. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 28. 04. 89 Höffkes CDU/CSU 28. 04. 89 * Huonker SPD 28. 04. 89 Frau Hürland-Büning CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 28. 04. 89 Ibrügger SPD 28. 04. 89 *** Jungmann SPD 28. 04. 89 Kittelmann CDU/CSU 28. 04. 89 ** Dr. Klejdzinski SPD 28. 04. 89 ** Klose SPD 28. 04. 89 Koschnick SPD 28. 04. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 28. 04. 89 Leidinger SPD 28. 04. 89 Louven CDU/CSU 28. 04. 89 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 28. 04. 89 Menzel SPD 28. 04. 89 Mischnick FDP 28. 04. 89 Dr. Mitzscherling SPD 28. 04. 89 Dr. Müller CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Neuling CDU/CSU 28. 04. 89 Niegel CDU/CSU 28. 04. 89 * Oostergetelo SPD 28. 04. 89 Dr. Osswald SPD 28. 04. 89 Frau Pack CDU/CSU 28. 04. 89 ** Paintner FDP 28. 04. 89 Reddemann CDU/CSU 28. 04. 89 Reuschenbach SPD 28. 04. 89 Rind FDP 28. 04. 89 von Schmude CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 28. 04. 89 Schröer (Mülheim) SPD 28. 04. 89 Stiegler SPD 28. 04. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Stobbe SPD 28. 04. 89 Frau Teubner GRÜNE 28. 04. 89 Dr. Unland CDU/CSU 28. 04. 89 Vahlberg SPD 28. 04. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 28. 04. 89 Vosen SPD 28. 04. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Wieczorek SPD 28. 04. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 28. 04. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 28. 04. 89 Wischnewski SPD 28. 04. 89 Wissmann CDU/CSU 28. 04. 89 Würtz SPD 28. 04. 89 Zander SPD 28. 04. 89 Zeitlmann CDU/CSU 28. 04. 89 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 26 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) * ) Frau Schmidt (Hamburg) (GRÜNE): Der Gesetzentwurf zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes kann nur als Stückwerk bezeichnet werden. Offenbar wegen der Eröffnung einer sogenannten „Leihmütteragentur" in Frankfurt hat die Bundesregierung in aller Eile eine Handhabe gegen die Praktiken solcher Vermittler schaffen wollen. So begrüßenswert dies auch sein mag: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es ihr aber nicht gelungen, den gesamten Komplex der Adoptionsvermittlung zu erfassen. So gehört die Frage der sogenannten Leihmütterschaft nicht in das Adoptionsvermittlungsgesetz, sondern in ein gesondertes Gesetz, das die komplexen Fragen der Reproduktionsmedizin und des Embryonenschutzes insgesamt erfaßt. Verräterisch z. B. ist die Verwendung des Begriffes „Ersatzmutter". Die Frau, die ein Kind austrägt, ist die Mutter und nicht eine Ersatzmutter. Nach dem vorliegenden Entwurf aber hat ein Kind, das mit Hilfe der Reproduktionstechniken von einer Frau für „Bestelleltern" geboren wird, keine Mutter. Es hat lediglich eine Ersatzmutter und Bestelleltern. Der Gesetzentwurf ist jedenfalls - einmal abgesehen von Definitionsfragen - nicht geeignet, die Vermittlungspraktiken, die jetzt bereits üblich sind, zu unterbinden. Er wird lediglich eine Verlagerung des „Geschäftes" ins Ausland bewirken, wie dies ja schon bei „normalen" Adoptionen der Fall ist. Im vorliegenden Gesetzentwurf fehlt ebenfalls eine Antwort auf die Überlegungen der bayerischen Staatsregierung. Sie will nämlich Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, durch Adoptionsgarantie dazu bewegen, die Schwangerschaft *) Vgl. 140. Sitzung Seite 10434 C 10488* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1989 auszutragen. Im Gesetzentwurf ist nichts darüber gesagt, wie mit solchen Adoptionsvermittlern „von Staats wegen" umgegangen werden soll. Hier würde ein Staat das Strafrecht des § 218 benutzen, um Frauen zum Austragen der Schwangerschaft zu bringen, um dann die ungewollten Kinder zur Adoption zu vermitteln. Behinderte Kinder, die ja bekanntlich schwer zu vermitteln sind, adoptiert dann der Freistaat selbst, als „Staatsmündel". Wollen wir denn wirklich den Staat als „Bestellvater" ? Man muß sich schon fragen, um wen es hier eigentlich geht: um das vielbeschworene Kind, um die schon nicht mehr so vielbeschworene Mutter? Oder nicht vielleicht doch bloß um eine verquaste Moralvorstellung, die auf dem Rücken beider verwirklicht werden soll. Mit sinnvoller Politik für Kinder und in Not geratene Mütter hat dies wahrlich nichts mehr zu tun! Wir hätten uns gewünscht, daß die Bundesregierung die Problematik von sogenannten Leihmüttern, Bestelleltern und gewinnsüchtigen Vermittlern im Bereich der Reproduktionstechnik regelt, und zwar mit einem eigenständigen Gesetzentwurf. Sie hätte sich bei der Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes viel mehr darum kümmern sollen, was auf dem internationalen Kindermarkt und im privaten, illegalen oder kriminellen Adoptionssektor vor sich geht. Hier hätte sie Gelegenheit gehabt, zu beweisen, daß es ihr wirklich um die Mütter und Kinder geht. Sie hätte nur die Forderungen der anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen, wie z. B. der GZA in Hamburg oder von terre des hommes, erfüllen müssen — die im übrigen schon lange bekannt sind. Es wäre ein leichtes gewesen, im Änderungsentwurf festzuschreiben, daß sämtliche Bestimmungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes auch und besonders für ausländische Kinder gelten. Es wäre ein leichtes gewesen, festzuschreiben, daß von Jugendämtern erstellte Berichte über die Eignung von Adoptionsbewerbern auf keinen Fall in deren Hände gelangen dürfen. Bekanntlich reisen diese dann nämlich oft genug mit dem Bericht ins Ausland und kaufen sich dort ein Kind — wobei diese Kinder häufig von skrupellosen Kinderhändlern geraubt werden. Es wäre ein leichtes gewesen, das Augenmerk endlich einmal wirklich auf die betroffenen Kinder und ihre abgebenden Mütter — wie sie so schön euphemistisch genannt werden — zu richten, seien sie nun sogenannte Leihmütter oder nicht. Das hätte aber auch bedeutet, die Strafvorschriften des § 14 nicht in diesen Entwurf hineinzunehmen. Statt dessen müßten die §§ 234 ff. des Strafgesetzbuches ausgeweitet werden: Menschenhandel und Kindesentziehung gegen Geldleistung oder Versprechen einer solchen müssen unter Strafe gestellt werden (auch dies übrigens eine der dringenden Forderungen von terre des hommes, einer Organisation, der man ja wahrlich nicht nachsagen kann, daß sie nicht weiß, wovon sie spricht). So können wir nur sagen: Das Anliegen, die kriminellen Geschäftspraktiken mit sogenannten Leihmüttern zu bestrafen, finden wir richtig, jedoch halten wir es nach wie vor für notwendig, diesen Bereich der Reproduktionsmedizin gesondert aufzugreifen. Die Chance, mit einer Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes eine Antwort auf die schon lange bekannten Methoden internationaler Kinderhändler zu geben und so tatsächlich Kindern und Müttern zu helfen, hat die Bundesregierung ohne Not vertan. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. April 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Im Jahre 1989 Erstes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten Gesetz zu dem IAEO-Übereinkommen vom 26. September 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie über Hilfeleistungen bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen (Gesetz zu dem IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen und zu dem IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen) Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/3406 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/595 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/3831 Nr. 27 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4238 Nr. 2.15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Manfred Such


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege, Sie haben schon eine seltsame Vorstellung, wenn Sie glauben, daß Sie die organisierte Kriminalität durch Paßkontrollen an den Außengrenzen bekämpfen können. Ich glaube, so stellt sich Klein Fritzchen die Bekämpfung der OK, der organisierten Kriminalität, vor.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: So hat Klein Fritzchen zugehört und deswegen nichts verstanden!)

    Gleich zur Regierungsvorlage: Ihrem wohlklingenden Titel „Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes" zum Trotz muß man feststellen, daß es sich in der Sache genau um das Gegenteil handelt, nämlich um eine Rückentwicklung zum kaschierten Wurmfortsatz der expandierenden Informationsgesellschaft.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Ach du lieber Gott!)

    Die Reichweite der Regelungen ist allzu offensichtlich allein am Status quo der heutigen Datenverarbeitung bzw., wie der Deutsche Richterbund es zugespitzter formulierte, einseitig an den Interessen der datenverarbeitenden Wirtschaft orientiert.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Sehr wahr!)

    Und:
    Mit seinen weitgeschnittenen Hosen
    — wie der Landespolizeipräsident Stümper in Stuttgart formulierte —
    läßt der Gesetzesvorschlag außerdem genügend Raum für die Legalisierung heutiger und zukünftiger Begehrlichkeiten, insbesondere der Sicherheitsbehörden.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Ist ja wirklich ein interessantes Bild!)

    Mit einem Wort: Es ist genau das geschehen und gewollt, wovor die Datenschutzbeauftragten nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts so eindringlich gewarnt haben. Die häufig rechtswidrige Datenverarbeitungspraxis insbesondere der Sicherheitsbehörden ist nur nachgezeichnet und in Worte gefaßt worden. Dabei hätte angesichts der galoppierenden Entwicklung dieser Praxis mit all ihren Gefahren für die Persönlichkeitsrechte nach der Zäsur des Volkszählungsurteils aller Anlaß bestanden, einmal für eine kritische Bestandsaufnahme einzuhalten, statt den Amtsschimmel so schnell, mit der überstrapazierten Leerformel „Übergangsbonus" ausgestattet, weitertrotten zu lassen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Jetzt lassen Sie einmal die Sprüche weg, und sagen Sie, was Sie wollen!)

    Was die Bundesregierung nun in Kenntnis des Grundrechtscharakters des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hier vorgelegt hat, kann man eigentlich nur mit einem Wort beschreiben, das sie selbst so gern gegen die Oppositionsparteien bemühte: Es handelt sich bei diesem Gesetzentwurf um einen Anschlag auf die Verfassung.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Ach du lieber Gott!)

    Doch hätte man von einer Bundesregierung überhaupt etwas anderes erwarten können, deren Mitglieder nicht müde wurden — wir haben es eben auch wieder von der CDU gehört — vom Datenschutz als „Täterschutz" zu schwadronieren, die den Datenschutzbeauftragten in Teilbereichen bei seinen Kontrollen nach Kräften zu behindern versuchte, die dem Datenschutzbeauftragten in ihren Haushaltsansätzen regelmäßig noch nicht einmal 1 % der EDV-Kosten all ihrer zu kontrollierenden Behörden zubilligt und angemessene Ausweitungen durch ihre Fraktionen verhindern läßt, einer Bundesregierung, deren Ressorts sich von den Datenschützern trotz deren Behinderungen mit schöner Regelmäßigkeit gravierender Datenschutzverstöße zeihen lassen müssen?

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Jetzt sagen Sie einmal, was Sie wollen!)

    Nein. Ich sage, die Bundesregierung hat mit dem hier vorgelegten Machwerk, wie zu erwarten, ihr Datenschutzverständnis sehr deutlich offenbart.
    Der von dieser Regierung übernommene und in den letzten Jahren kräftige praktizierte Sponti-Spruch „Legal, illegal" und — mit Verlaub — „scheißegal" wird und soll nach Verabschiedung dieses Gesetzespakets in umgekehrter Reihenfolge gelten; nichts anderes ist der Sinn der Übung.
    An Einzelheiten aus diesem Entwurf möchte ich heute nur einige besonders markante Kritikpunkte herausgreifen. Da ist zunächst die Begrenzung des Geltungsbereichs des Bundesdatenschutzgesetzes auf Dateien, die eine entsprechend begrenzte Befugnis des Datenschutzbeauftragten zur systematischen Kontrolle zur Folge hätte; eine angesichts der Nachhilfelektion des Verfassungsgerichts heutzutage fürwahr kühne, um nicht zu sagen: freche Beschränkung. Kontrollen etwa der umfangreichen Aktensammlungen des Verfassungsschutzes oder Beanstandungen wie etwa der in den letzten Wochen gemeldeten Fortführung der Zersetzerkartei durch die Ämter für psychologische Verteidigung wären damit nicht mehr möglich.

    (Zuruf von der SPD: Das ist ein starkes Stück, in der Tat!)

    Genau solche umfangreichen und uneingeschränkten Kontrollrechte unabhängiger Datenschutzbeauftragter hat das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte jedoch ausdrücklich gefordert.
    Auch die gesetzestechnisch ausgeklügelte Auslagerung der Datenerhebungsphase aus dem Bundesdatenschutzgesetz in das Verwaltungsverfahrensge-



    Such
    setz und deren Verkürzung auf eine gezielte Beschaffung hat hierauf entsprechende Auswirkungen.
    Außerdem sind weite Verwaltungsbereiche, wie die Strafverfolgung, ein großer Teil des Sozialrechts, Post, Finanzämter und andere, von der Anwendung ebenso wie der gesamte nichtöffentliche Bereich von vornherein ausgenommen, also gerade die Bereiche, in denen in den letzten Jahren immer wieder gravierende Verstöße auch schon bei der Datenerhebung festgestellt werden mußten.
    Auch dem technologischen Fortschritt auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien, z. B. Einsatz von Arbeitsplatzcomputern, optischen Speichermedien, Videoaufzeichnungen, Telekommunikation und Vernetzung werden die Vorschriften in keiner Weise gerecht. Entweder er ist überhaupt nicht anwendbar, oder aber der nur fortgeschriebene alte Katalog von technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen greift insoweit nicht. Ebenso fehlen Schutzbestimmungen gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten fast vollkommen.
    Die Durchbrechung des Verfassungsgrundsatzes der Zweckbindung wird nahezu uneingeschränkt ermöglicht. Das Prinzip, daß Daten beim Betroffenen zu erheben sind, damit dieser überhaupt davon erfahren kann, wird in sein Gegenteil verkehrt. Der von der Bundesregierung so gern als Verbesserung herausgestellte Schadensersatzanspruch wird praktisch zu technischem Versagen verkehrt. Löschungspflichten und -fristen werden nicht präzisiert. Auskunftsansprüche der Betroffenen machen vor dem besonders sensiblen Bereich der Sicherheitsbehörden halt. Gerade da wäre das wichtig!
    Für die Gesetze über die Nachrichtendienste gilt der Grundsatz: Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist. Verboten ist so gut wie nichts. Die in der letzten Zeit aufgedeckten Praktiken wie die Überwachung von Medien samt Spitzelanwerbung von Journalisten, die Speicherung von Prozeß- und Häftlingsbesuchern und -besucherinnen sowie von Beziehern und Bezieherinnen kritischer Literatur würden ebenso legalisiert wie sogar das Herbeibomben eines weiteren Lochs in Celle oder anderswo.
    Ich könnte noch einige Dinge aufzählen; leider ist meine Zeit eng begrenzt. Wir werden sicherlich in den nächsten Monaten noch weitere Möglichkeiten haben, auf die Mängel in diesem Machwerk einzugehen.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Dann müßten Sie einmal das Gesetz lesen! Sie kennen es nämlich gar nicht!)

    Zum Schluß: Meine Fraktion hielte es demgegenüber für die einzig konsequente Verfahrensweise, wenn die Bundesregierung dieses Flick- und Machwerk zurückzöge und sich im Lichte der von zahlreichen Fachleuten bereits erhobenen Einwände noch einmal eine ausgiebige Denkpause verordnen würde.
    Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Wartenberg [Berlin] [SPD]: Wie lange soll das denn noch dauern? Es hat doch schon sechs Jahre gedauert!)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir uns kurzfassen sollen, sage ich:
    Erstens. Es gilt auch das geschriebene Wort.
    Zweitens. Wir wollen uns einigen; das ist in dieser Sache ganz wichtig.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Mit wem?)

    — Wir haben eine Mehrheit in diesem Parlament.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Sie ist sehr bescheiden geworden!)

    — Wir wollen uns natürlich in erster Linie mit unserem Koalitionspartner einigen.
    Drittens. Wir haben noch erhebliche Arbeit vor uns.
    Das Wort von den zu weiten Hosen stammt nicht von Herrn Stümper, sondern von mir.

    (Such [GRÜNE]: Dann hat Herr Stümper das von Ihnen übernommen!)

    Ich habe ihm gesagt: Sie wollen die Hosen so weit auf Vorrat schneidern, daß jede zukünftige Entwicklung mit einbezogen wird. Er hat uns entgegengehalten, ich wollte sie so eng haben, daß sie bei jedem Schritt platzen. Nur, inzwischen laufen wir ja über Jahre hindurch einer stürmischen technischen und personellen Entwicklung des Datenschutzes hinterher. Das heißt, die Zeit, wo es keine neuen Datenschutzgesetze gegeben hat, ist wirklich ausgiebig zu einem großen Wachstum benutzt worden. Darum ist es wichtig und notwendig, daß wir neue Grenzen ziehen.
    Ich fange mit der Überschrift an — ich kann das Wort „Datenschutzgesetz" schon nicht mehr hören —:

    (Wartenberg [Berlin] [SPD]: Übernehmen Sie das SPD-Gesetz, dann haben Sie einen neuen Begriff!)

    Es geht um ein Gesetz zum Schutz der Privatheit der Bürger. Erst mit dieser Formulierung, Privatheit der Bürger, findet man den richtigen Maßstab für seine Beurteilung.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Der Bürger hat bestimmte Erwartungen: Er redet nicht vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern er sagt, daß bestimmte Einzelheiten aus seinem Privatleben eigentlich niemanden etwas angehen, auch den Staat nicht.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Wartenberg [Berlin] [SPD]: Und die Wirtschaft? Sagen Sie einmal etwas zur Wirtschaft!)

    Nun kann jeder die unziemliche Neugierde eines anderen Zeitgenossen damit beantworten, daß er ihn als unerzogen oder als unangenehm betrachtet und den Verkehr mit ihm abbricht. Aber im Verhältnis zum



    Dr. Hirsch
    Staat und zu vielen Organisationen, Verbänden, Unternehmen, Auskunfteien, Banken, Ärzten, Krankenkassen und Dienstvorgesetzten ist das nicht möglich. Wir sind keine Horde von Robinsonen, sondern wir leben in einer Gesellschaft, in der wir gemeinschaftliche Leistungen erwarten und in Anspruch nehmen und in der der Staat dementsprechend die Aufgabe übernehmen muß, uns vor unziemlicher Neugierde und auch vor Schnüffeleien zu schützen.
    Wir haben in den 70er Jahren den ersten großen Anlauf zu Datenschutzgesetzgebungen genommen. Damals waren alle politischen Kräfte übereinstimmend der Auffassung, daß das fortgesetzt werden muß.

    (Zuruf von der SPD: Das waren noch Zeiten!)

    — Ja. — Wir sind mit dieser Absicht — das war unsere gemeinsame Auffassung, auch die der CDU/CSU: Weiterentwicklung des Datenschutzes ist notwendig
    — am Beharrungsvermögen der Verwaltung und an wirtschaftlichen Interessen gescheitert.
    Das Volkszählungsurteil hat den Preis deutlich gemacht, der für dieses Scheitern gezahlt werden mußte bzw. gezahlt worden ist. Er besteht in einem massiven und wachsenden Mißtrauen des Bürgers gegenüber dem Staat, ob er bereit ist, die Privatsphäre zu respektieren und von den technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung keinen größeren Gebrauch zu machen als unbedingt erforderlich.
    Tatsächlich hat die Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung das Gleichgewicht, das Verhältnis zwischen staatlichem Wissen und Privatheit dramatisch verändert. Der Staat weiß heute von jedem einzelnen mehr als jemals irgendein Staat vorher. Dieses Wissen verstaubt nicht in irgendwelchen Aktenkellern, sondern es ist verfügbar. Es wird nicht vergessen. Es verändert die Arbeitsweise der großen Verwaltungen in Staat und Wirtschaft.

    (Abg. Dr. Penner [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Wenn es nicht angerechnet wird, gerne, Herr Penner.