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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 11/141 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 141. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. April 1989 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Untersagung des Fusionsantrages Daimler-Benz/Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) durch das Bundeskartellamt Roth SPD 10439 B Doss CDU/CSU 10440 A Frau Vennegerts GRÜNE . . . 10441B, 10449 B Dr. Solms FDP 10442 B Dr. Jens SPD 10443 A Dr. Sprung CDU/CSU 10444 A Grünbeck FDP 10445 A Frau Bulmahn SPD 10446 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 10447 C Dr. Friedrich CDU/CSU 10449 B Müller (Pleisweiler) SPD 10450 D Dr. Schwörer CDU/CSU 10451 D Dr. Abelein CDU/CSU 10452 D Tagesordnungspunkt 27: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Forderungen an ein abrüstungspolitisches Gesamtkonzept (Drucksache 11/4053) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Fortsetzung des atomaren Abrüstungsprozesses (Drucksachen 11/2438, 11/4404) Dr. Scheer SPD 10454 A Lamers CDU/CSU 10457 A Frau Beer GRÜNE 10458 C Dr. Feldmann FDP 10459D Genscher, Bundesminister AA 10461 B Voigt (Frankfurt) SPD 10462 D Graf Huyn CDU/CSU 10466 B Dr. Mechtersheimer GRÜNE 10469 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 10470A Petersen CDU/CSU 10471 C Frau Beer GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 10472 C Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes (Drucksache 11/4306) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 10473 A Wartenberg (Berlin) SPD 10474 D Dr. Blens CDU/CSU 10476D Such GRÜNE 10480A Dr. Hirsch FDP 10481 C Dr. Emmerlich SPD 10483 B Lüder FDP 10485 C Überweisung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 11/4445 — an Ausschüsse 10486 C Nächste Sitzung 10486 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1989 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10487 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 26 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) 10487 * C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 10488 * C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1989 10439 141. Sitzung Bonn, den 28. April 1989 Beginn: 9.00 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 28. 04. 89 Dr. Apel SPD 28. 04. 89 Dr. Briefs GRÜNE 28. 04. 89 Brück SPD 28. 04. 89 Buschbom CDU/CSU 28. 04. 89 Buschfort SPD 28. 04. 89 Daweke CDU/CSU 28. 04. 89 Duve SPD 28. 04. 89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 28. 04. 89 Gattermann FDP 28. 04. 89 Dr. Gautier SPD 28. 04. 89 Dr. von Geldern CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Glotz SPD 28. 04. 89 Dr. Götz CDU/CSU 28. 04. 89 Großmann SPD 28. 04. 89 Dr. Hauff SPD 28. 04. 89 Haungs CDU/CSU 28. 04. 89 Hauser (Krefeld) CDU/CSU 28. 04. 89 Hedrich CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Hitschler FDP 28. 04. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 28. 04. 89 Höffkes CDU/CSU 28. 04. 89 * Huonker SPD 28. 04. 89 Frau Hürland-Büning CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 28. 04. 89 Ibrügger SPD 28. 04. 89 *** Jungmann SPD 28. 04. 89 Kittelmann CDU/CSU 28. 04. 89 ** Dr. Klejdzinski SPD 28. 04. 89 ** Klose SPD 28. 04. 89 Koschnick SPD 28. 04. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 28. 04. 89 Leidinger SPD 28. 04. 89 Louven CDU/CSU 28. 04. 89 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 28. 04. 89 Menzel SPD 28. 04. 89 Mischnick FDP 28. 04. 89 Dr. Mitzscherling SPD 28. 04. 89 Dr. Müller CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Neuling CDU/CSU 28. 04. 89 Niegel CDU/CSU 28. 04. 89 * Oostergetelo SPD 28. 04. 89 Dr. Osswald SPD 28. 04. 89 Frau Pack CDU/CSU 28. 04. 89 ** Paintner FDP 28. 04. 89 Reddemann CDU/CSU 28. 04. 89 Reuschenbach SPD 28. 04. 89 Rind FDP 28. 04. 89 von Schmude CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 28. 04. 89 Schröer (Mülheim) SPD 28. 04. 89 Stiegler SPD 28. 04. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Stobbe SPD 28. 04. 89 Frau Teubner GRÜNE 28. 04. 89 Dr. Unland CDU/CSU 28. 04. 89 Vahlberg SPD 28. 04. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 28. 04. 89 Vosen SPD 28. 04. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Wieczorek SPD 28. 04. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 28. 04. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 28. 04. 89 Wischnewski SPD 28. 04. 89 Wissmann CDU/CSU 28. 04. 89 Würtz SPD 28. 04. 89 Zander SPD 28. 04. 89 Zeitlmann CDU/CSU 28. 04. 89 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 26 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) * ) Frau Schmidt (Hamburg) (GRÜNE): Der Gesetzentwurf zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes kann nur als Stückwerk bezeichnet werden. Offenbar wegen der Eröffnung einer sogenannten „Leihmütteragentur" in Frankfurt hat die Bundesregierung in aller Eile eine Handhabe gegen die Praktiken solcher Vermittler schaffen wollen. So begrüßenswert dies auch sein mag: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es ihr aber nicht gelungen, den gesamten Komplex der Adoptionsvermittlung zu erfassen. So gehört die Frage der sogenannten Leihmütterschaft nicht in das Adoptionsvermittlungsgesetz, sondern in ein gesondertes Gesetz, das die komplexen Fragen der Reproduktionsmedizin und des Embryonenschutzes insgesamt erfaßt. Verräterisch z. B. ist die Verwendung des Begriffes „Ersatzmutter". Die Frau, die ein Kind austrägt, ist die Mutter und nicht eine Ersatzmutter. Nach dem vorliegenden Entwurf aber hat ein Kind, das mit Hilfe der Reproduktionstechniken von einer Frau für „Bestelleltern" geboren wird, keine Mutter. Es hat lediglich eine Ersatzmutter und Bestelleltern. Der Gesetzentwurf ist jedenfalls - einmal abgesehen von Definitionsfragen - nicht geeignet, die Vermittlungspraktiken, die jetzt bereits üblich sind, zu unterbinden. Er wird lediglich eine Verlagerung des „Geschäftes" ins Ausland bewirken, wie dies ja schon bei „normalen" Adoptionen der Fall ist. Im vorliegenden Gesetzentwurf fehlt ebenfalls eine Antwort auf die Überlegungen der bayerischen Staatsregierung. Sie will nämlich Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, durch Adoptionsgarantie dazu bewegen, die Schwangerschaft *) Vgl. 140. Sitzung Seite 10434 C 10488* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1989 auszutragen. Im Gesetzentwurf ist nichts darüber gesagt, wie mit solchen Adoptionsvermittlern „von Staats wegen" umgegangen werden soll. Hier würde ein Staat das Strafrecht des § 218 benutzen, um Frauen zum Austragen der Schwangerschaft zu bringen, um dann die ungewollten Kinder zur Adoption zu vermitteln. Behinderte Kinder, die ja bekanntlich schwer zu vermitteln sind, adoptiert dann der Freistaat selbst, als „Staatsmündel". Wollen wir denn wirklich den Staat als „Bestellvater" ? Man muß sich schon fragen, um wen es hier eigentlich geht: um das vielbeschworene Kind, um die schon nicht mehr so vielbeschworene Mutter? Oder nicht vielleicht doch bloß um eine verquaste Moralvorstellung, die auf dem Rücken beider verwirklicht werden soll. Mit sinnvoller Politik für Kinder und in Not geratene Mütter hat dies wahrlich nichts mehr zu tun! Wir hätten uns gewünscht, daß die Bundesregierung die Problematik von sogenannten Leihmüttern, Bestelleltern und gewinnsüchtigen Vermittlern im Bereich der Reproduktionstechnik regelt, und zwar mit einem eigenständigen Gesetzentwurf. Sie hätte sich bei der Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes viel mehr darum kümmern sollen, was auf dem internationalen Kindermarkt und im privaten, illegalen oder kriminellen Adoptionssektor vor sich geht. Hier hätte sie Gelegenheit gehabt, zu beweisen, daß es ihr wirklich um die Mütter und Kinder geht. Sie hätte nur die Forderungen der anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen, wie z. B. der GZA in Hamburg oder von terre des hommes, erfüllen müssen — die im übrigen schon lange bekannt sind. Es wäre ein leichtes gewesen, im Änderungsentwurf festzuschreiben, daß sämtliche Bestimmungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes auch und besonders für ausländische Kinder gelten. Es wäre ein leichtes gewesen, festzuschreiben, daß von Jugendämtern erstellte Berichte über die Eignung von Adoptionsbewerbern auf keinen Fall in deren Hände gelangen dürfen. Bekanntlich reisen diese dann nämlich oft genug mit dem Bericht ins Ausland und kaufen sich dort ein Kind — wobei diese Kinder häufig von skrupellosen Kinderhändlern geraubt werden. Es wäre ein leichtes gewesen, das Augenmerk endlich einmal wirklich auf die betroffenen Kinder und ihre abgebenden Mütter — wie sie so schön euphemistisch genannt werden — zu richten, seien sie nun sogenannte Leihmütter oder nicht. Das hätte aber auch bedeutet, die Strafvorschriften des § 14 nicht in diesen Entwurf hineinzunehmen. Statt dessen müßten die §§ 234 ff. des Strafgesetzbuches ausgeweitet werden: Menschenhandel und Kindesentziehung gegen Geldleistung oder Versprechen einer solchen müssen unter Strafe gestellt werden (auch dies übrigens eine der dringenden Forderungen von terre des hommes, einer Organisation, der man ja wahrlich nicht nachsagen kann, daß sie nicht weiß, wovon sie spricht). So können wir nur sagen: Das Anliegen, die kriminellen Geschäftspraktiken mit sogenannten Leihmüttern zu bestrafen, finden wir richtig, jedoch halten wir es nach wie vor für notwendig, diesen Bereich der Reproduktionsmedizin gesondert aufzugreifen. Die Chance, mit einer Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes eine Antwort auf die schon lange bekannten Methoden internationaler Kinderhändler zu geben und so tatsächlich Kindern und Müttern zu helfen, hat die Bundesregierung ohne Not vertan. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. April 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Im Jahre 1989 Erstes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten Gesetz zu dem IAEO-Übereinkommen vom 26. September 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie über Hilfeleistungen bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen (Gesetz zu dem IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen und zu dem IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen) Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/3406 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/595 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/3831 Nr. 27 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4238 Nr. 2.15

    Rede von Richard Stücklen
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Heribert Blens


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      Lieber Herr Nöbel, wir — die CDU/CSU und die FDP — sind uns, was den Vorschlag der SPD angeht, einig. Wir halten ihn gemeinsam für schlecht. Insofern wäre dann in der Tat die Meinungsverschiedenheit beendet, aber sicherlich nicht so, wie Sie sich das vorgestellt haben.

      (Dr. Nöbel [SPD]: Aber das ist das einzige, wo Sie sich einig sind! — Beifall bei der CDU/ CSU)

      Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir ein paar Bemerkungen zu einigen Schwerpunkten der Gesetzentwürfe.
      Als erstes: Die Entwürfe enthalten eine Ausweitung des Datenschutzes im Bereich der öffentlichen Behörden und der Sicherheitsbehörden. Es ist keine Frage, daß der Datenschutz auch in diesem Bereich ausgebaut und die Rechte des einzelnen verstärkt werden müssen. Lassen Sie mich hier aber auch eines klarstellen: Es ist falsch, zu glauben, daß jedes Mehr an Datenschutz auch immer besser für den Bürger sei, weil ein Mehr an Datenschutz immer im Interesse des Bürgers liegt. Derselbe Bürger, der ein Interesse daran hat, daß seine eigenen Daten restriktiv behandelt wer-



      Dr. Blens
      den, hat gleichzeitig ein Interesse daran, daß die öffentliche Verwaltung und auch die Sicherheitsbehörden des Staates funktionsfähig sind und seine Sicherheit möglichst umfassend gewährleistet ist, was wiederum ohne Kenntnis der Daten von Personen, die diese Sicherheit gefährden oder gefährden können, nicht möglich ist. Deshalb liegt es im wohlverstandenen Interesse des Bürgers, einerseits den Datenschutz auszubauen, andererseits aber die Einschränkung der Erhebung und Verwertung von Daten nicht so weit zu treiben, daß die Funktionsfähigkeit staatlicher Behörden — und damit auch der Sicherheitsbehörden — ernsthaft beeinträchtigt wird.
      Unter diesem Gesichtspunkt werden wir die Entwürfe sehr sorgfältig prüfen. Wir werden z. B. prüfen, ob nach den Gesetzentwürfen der Datenaustausch zwischen deutschen Behörden und den Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in dem Umfang möglich bleibt, wie es erforderlich ist, um eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungs- und den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu gewährleisten. Verstärkte Zusammenarbeit ist zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität unerläßlich. Das gilt erst recht, wenn ab 1990 die Grenzkontrollen an den Grenzen mit Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden und 1993 alle Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft abgeschafft werden. Dieses Problem würde sicherlich am besten gelöst, wenn es gelänge, im Rahmen der Schengener Vertragsverhandlungen die wesentlichen Grundsätze unseres Datenschutzrechts zum Vertragsinhalt zu machen, mit der Folge, daß sie auch von den anderen Vertagspartnern — und später, bei Übernahme dieses Vertragssystems durch die übrigen EG-Staaten, auch von diesen — beim Umgang mit Daten, die nach dem Schengener Abkommen ausgetauscht werden, angewandt würden.
      Auf diese Weise käme der Datenschutz in der gesamten Europäischen Gemeinschaft -- dank der Initiative der Bundesrepublik — einen guten Schritt voran. Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, daß die Bundesregierung die Verhandlungen mit diesem Ziel führt. Wir hoffen, daß sie damit Erfolg hat.

      (Dr. Nöbel [SPD]: Sie sind ein Optimist!)

      Bei der Abwägung zwischen der Ausweitung des Datenschutzes auf der einen Seite und dem Erhalt der Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden auf der anderen Seite werden wir auch die in dem Gesetzentwurf zum Datenschutzgesetz vorgesehene Ausweitung der Auskunftsrechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden — d. h. gegenüber der Polizei, dem Bundeskriminalamt, den Staatsanwaltschaften und der Generalbundesanwaltschaft — einer kritischen Prüfung unterziehen. Dabei geht es um die Frage, ob diese Ausweitung der Auskunftsrechte es möglich macht, diese Behörden auszuforschen und dadurch die Strafverfolgung erheblich zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich zu machen. Datenschutz ist nicht dazu da, dem tatsächlichen oder potentiellen Rechtsverletzer, z. B. einem Straftäter, zu garantieren, daß er weiß, was die Polizei und andere Sicherheitsbehörden über ihn wissen oder auch nicht wissen.
      Eine solche Art von Datenschutz würde die generalpräventive Funktion der Sicherheitsbehörden zerstören und erfolgreiche Aufklärung und Strafverfolgung weitgehend unmöglich machen.
      Noch zwei abschließende Bemerkungen zu den Sicherheitsbehörden. Wir begrüßen es, daß die Erfassung und Übermittlung von Daten unter 16jähriger Minderjähriger nach dem Entwurf eines Verfassungsschutzgesetzes weitestgehend eingeschränkt wird. Eine noch weitergehende Beschränkung auf solche Fälle, in denen sich Minderjährige strafbar gemacht haben, ist durchaus überlegenswert. Mindestens jeder, der selbst Kinder hat, weiß, daß rein politische Äußerungen von Minderjährigen z. B. in Schülerzeitungen nicht so ernst zu nehmen sind, daß sie die Aufmerksamkeit ernstzunehmender Verfassungsschutzbehörden verdienen.
      Was die übrigen Vorschriften des Bundesverfassungsschutzentwurfs betrifft, so gilt für uns der Grundsatz der Koalitionsvereinbarung — ich zitiere — :
      Das Trennungsgebot Verfassungsschutz/Polizei, das niemand bestreitet, schließt einen Informationsaustausch zwischen diesen Institutionen nicht aus. Der besonders engen Verzahnung der Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz ist bei gesetzlichen Übermittlungsregelungen Rechnung zu tragen. Terrorismus und Spionagebekämpfung sowie die Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen sind gleich wichtig.
      Soviel, meine Damen und Herren, zu den öffentlichen Stellen, zu den Sicherheitsbehörden.
      Für den Bereich privater Stellen, insbesondere also der privaten Wirtschaft, besteht auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine verfassungsrechtlich zwingende Notwendigkeit zur Verschärfung der bestehenden Datenschutzregelungen, weil sich das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich auf die zwangsweise Erhebung von Daten durch den Staat bezieht. Eine Verschärfung der Datenschutzvorschriften im privaten Bereich führt im übrigen zu zusätzlichem bürokratischen Aufwand und damit zwangsläufig zu höheren Kosten, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht zuletzt im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt beeinflussen. Wir werden deshalb die im Regierungsentwurf des Datenschutzgesetzes vorgesehenen Verschärfungen für den privaten Bereich sehr kritisch prüfen. Darüber hinausgehende Verschärfungen lehnen wir ab.
      Lassen Sie mich dafür einige Beispiele nennen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung der verschuldungsunabhängigen Gefährdungshaftung für die Datenverarbeitung und die Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld in diesen Fällen weichen vom geltenden Haftungsrecht erheblich ab.

      (Dr. Penner [SPD]: Ja, und?)

      Für diese Regelung mit unter Umständen sehr weitgehenden Folgen gibt es nach unserer Überzeugung keine nachweisbare, objektive Notwendigkeit. Das ergibt sich zunächst daraus, daß aus den entsprechen-



      Dr. Blens
      den landesgesetzlichen Vorschriften, die es schon gibt, bisher in keinem einzigen Fall Schadensersatzansprüche hergeleitet worden sind.

      (Zuruf von der FDP)

      — Das ist aber wohl nicht das überzeugende Argument. Wenn man sagt, daß es Regelungen gebe, die nicht faktisch geworden sind, dann ist es an sich ein Argument dafür, daß man auch auf Bundesebene keine neue Regelung braucht, und nicht umgekehrt.

      (Dr. Penner [SPD]: Wie bei der Vermummung, Herr Blens!)

      Im übrigen ist der für die verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung angeführte Grund, die Haftungserweiterung sei zur Förderung der Akzeptanz der Datenverarbeitung erforderlich, angesichts des immer selbstverständlicheren Umgangs einer rapide wachsenden Zahl vor allem jüngerer Leute mit Computern meines Erachtens nicht überzeugend.
      Ein zweiter Punkt. Die von verschiedenen Seiten geforderte Einbeziehung sämtlicher Akten und sonstiger Unterlagen privater Stellen und damit auch privater Wirtschaftsbetriebe in das Datenschutzgesetz lehnen wir ab. Eine solche Einbeziehung der Akten Privater hätte einen unübersehbaren bürokratischen und Kostenaufwand zur Folge. Um welche Zahlen es dabei geht, zeigen einige Beispiele.
      Ein Kölner Industrieunternehmen mit rund 1 400 Beschäftigten hat einen Bestand an Aktenordnern von etwa 29 000; ein Kölner Schreinermeister mit fünf Beschäftigten hat zur Zeit 128 laufende Akten. Wenn man diese Zahlen zugrunde legt, kommen auf einen Beschäftigten mindestens 21 Akten. Bei rd. 28 Millionen Erwerbstätigen in der Bundesrepublik wären das rd. 590 Millionen Akten, auf die der Datenschutz ausgedehnt würde,

      (Wartenberg [Berlin] [SPD]: Jetzt ist wieder die Märchenstunde dran!)

      wenn man den Forderungen folgen würde.
      Diese Zahl ist aber noch viel zu niedrig gegriffen, wenn man berücksichtigt, daß es eine Vielzahl von Branchen gibt, die noch sehr viel aktenintensiver sind. Das gilt z. B. für die Versicherungswirtschaft.

      (Wartenberg [Berlin] [SPD]: Die dürfen also alles machen, was sie wollen, und zwar mit sensiblen Daten? — Gerster [Mainz] [CDU/ CSU]: Ach Herr Wartenberg!)

      Eine Kölner Versicherung mit rd. 3 000 Beschäftigten hat zur Zeit etwa 5 Millionen Akten, eine andere mit etwa 3 500 Beschäftigten sogar 12 Millionen Akten.
      Diese wenigen Zahlen zeigen, was auf die Wirtschaft, auf die Datenschutzbeauftragten der Betriebe und schließlich auch auf die Aufsichtsbehörden zukommen würde, wenn man die Akten in das Datenschutzgesetz einbeziehen und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften auch tatsächlich kontrollieren wollte.

      (Wartenberg [Berlin] [SPD]: Das ist richtig niedlich, was Sie hier vortragen!)

      Objektiv wäre das letzte, nämlich die Kontrolle, praktisch unmöglich. Der riesige Aufwand brächte also für den praktischen Datenschutz keine nennenswerten Verbesserungen. Nicht zuletzt deshalb spricht sehr vieles dafür, daß die Einbeziehung von Akten von Privaten und Privatunternehmen in das Datenschutzgesetz gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Übermaßverbotes verstoßen würde.

      (Dr. Hirsch [FDP]: Wie wollen Sie das Problem lösen?)

      — Ich will die Akten da lassen, wo sie sind, nämlich außerhalb des Gesetzes.

      (Dr. Penner [SPD]: Nein, Herr Hirsch, das Übermaßverbot muß eingehalten werden!)

      Ein dritter Punkt: Der im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundesdatenschutzgesetz vorgeschlagenen Erweiterung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden gegenüber privaten Unternehmen können wir nur dann zustimmen, wenn ihre Notwendigkeit eindeutig nachgewiesen wird, was nach unserer Überzeugung bisher nicht der Fall ist. Eine darüber hinausgehende Ausdehnung der Rechte der Aufsichtsbehörden, wie der Bundesrat sie z. B. vorschlägt, ist für uns nicht akzeptabel. Für uns gilt der Grundsatz: Im privaten Rechtsverkehr ist es grundsätzlich nicht Sache staatlicher Behörden — auch nicht der Aufsichtsbehörden —, sondern des einzelnen selbst, seine Rechte — und damit auch sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung — mit den Mitteln des Zivilrechts gegenüber anderen Privaten durchzusetzen.

      (Dr. Nöbel [SPD]: Sie sind mir eine treue Seele!)

      Dazu ist der vielbeschworene mündige Bürger auch in der Lage. Ausnahmen von diesem Grundsatz müssen eng begrenzt bleiben. Für uns gilt auch im Bereich des Datenschutzes, daß der Staat nicht das Kindermädchen der Nation ist.
      Meine Damen und Herren, das sind einige unserer Positionen zu den vorgelegten Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Ich sage noch einmal: Manches davon stimmt mit den Vorstellungen unseres Koalitionspartners nicht überein; das werden Sie nachher im einzelnen sicherlich auch noch hören. Aber ich wiederhole zum Schluß noch das, was ich soeben gesagt habe: Wir werden uns im Laufe der kommenden parlamentarischen Beratungen — sehr schnell, hoffe ich — auf ein gemeinsames Konzept einigen,

      (Dr. Nöbel [SPD]: Wie wollt ihr das denn machen? — Wartenberg [Berlin] [SPD]: Nach sechs Jahren!)

      so wie sich die Koalition in den schwierigen Fragen des Ausländerrechts bereits auf ein vernünftiges, ausgewogenes, gemeinsames Konzept geeinigt hat.

      (Dr. Nöbel [SPD]: Ich habe Ihnen immer geglaubt, Herr Blens, heute nicht!)

      Mit diesem Willen und — ich sage es noch einmal —
      mit dieser Voraussage bezüglich des Ergebnisses gehen wir in die parlamentarischen Beratungen. Und



      Dr. Blens
      der Glaube, lieber Herr Nöbel, wird Ihnen in den nächsten Monaten schon kommen.

      (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Nöbel [SPD]: Das wird sehr schwierig werden!)