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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/141 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 141. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. April 1989 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Untersagung des Fusionsantrages Daimler-Benz/Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) durch das Bundeskartellamt Roth SPD 10439 B Doss CDU/CSU 10440 A Frau Vennegerts GRÜNE . . . 10441B, 10449 B Dr. Solms FDP 10442 B Dr. Jens SPD 10443 A Dr. Sprung CDU/CSU 10444 A Grünbeck FDP 10445 A Frau Bulmahn SPD 10446 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 10447 C Dr. Friedrich CDU/CSU 10449 B Müller (Pleisweiler) SPD 10450 D Dr. Schwörer CDU/CSU 10451 D Dr. Abelein CDU/CSU 10452 D Tagesordnungspunkt 27: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Forderungen an ein abrüstungspolitisches Gesamtkonzept (Drucksache 11/4053) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Fortsetzung des atomaren Abrüstungsprozesses (Drucksachen 11/2438, 11/4404) Dr. Scheer SPD 10454 A Lamers CDU/CSU 10457 A Frau Beer GRÜNE 10458 C Dr. Feldmann FDP 10459D Genscher, Bundesminister AA 10461 B Voigt (Frankfurt) SPD 10462 D Graf Huyn CDU/CSU 10466 B Dr. Mechtersheimer GRÜNE 10469 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 10470A Petersen CDU/CSU 10471 C Frau Beer GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 10472 C Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes (Drucksache 11/4306) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 10473 A Wartenberg (Berlin) SPD 10474 D Dr. Blens CDU/CSU 10476D Such GRÜNE 10480A Dr. Hirsch FDP 10481 C Dr. Emmerlich SPD 10483 B Lüder FDP 10485 C Überweisung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 11/4445 — an Ausschüsse 10486 C Nächste Sitzung 10486 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1989 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10487 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 26 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) 10487 * C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 10488 * C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1989 10439 141. Sitzung Bonn, den 28. April 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 28. 04. 89 Dr. Apel SPD 28. 04. 89 Dr. Briefs GRÜNE 28. 04. 89 Brück SPD 28. 04. 89 Buschbom CDU/CSU 28. 04. 89 Buschfort SPD 28. 04. 89 Daweke CDU/CSU 28. 04. 89 Duve SPD 28. 04. 89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 28. 04. 89 Gattermann FDP 28. 04. 89 Dr. Gautier SPD 28. 04. 89 Dr. von Geldern CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Glotz SPD 28. 04. 89 Dr. Götz CDU/CSU 28. 04. 89 Großmann SPD 28. 04. 89 Dr. Hauff SPD 28. 04. 89 Haungs CDU/CSU 28. 04. 89 Hauser (Krefeld) CDU/CSU 28. 04. 89 Hedrich CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Hitschler FDP 28. 04. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 28. 04. 89 Höffkes CDU/CSU 28. 04. 89 * Huonker SPD 28. 04. 89 Frau Hürland-Büning CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 28. 04. 89 Ibrügger SPD 28. 04. 89 *** Jungmann SPD 28. 04. 89 Kittelmann CDU/CSU 28. 04. 89 ** Dr. Klejdzinski SPD 28. 04. 89 ** Klose SPD 28. 04. 89 Koschnick SPD 28. 04. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 28. 04. 89 Leidinger SPD 28. 04. 89 Louven CDU/CSU 28. 04. 89 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 28. 04. 89 Menzel SPD 28. 04. 89 Mischnick FDP 28. 04. 89 Dr. Mitzscherling SPD 28. 04. 89 Dr. Müller CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Neuling CDU/CSU 28. 04. 89 Niegel CDU/CSU 28. 04. 89 * Oostergetelo SPD 28. 04. 89 Dr. Osswald SPD 28. 04. 89 Frau Pack CDU/CSU 28. 04. 89 ** Paintner FDP 28. 04. 89 Reddemann CDU/CSU 28. 04. 89 Reuschenbach SPD 28. 04. 89 Rind FDP 28. 04. 89 von Schmude CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 28. 04. 89 Schröer (Mülheim) SPD 28. 04. 89 Stiegler SPD 28. 04. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Stobbe SPD 28. 04. 89 Frau Teubner GRÜNE 28. 04. 89 Dr. Unland CDU/CSU 28. 04. 89 Vahlberg SPD 28. 04. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 28. 04. 89 Vosen SPD 28. 04. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 28. 04. 89 Dr. Wieczorek SPD 28. 04. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 28. 04. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 28. 04. 89 Wischnewski SPD 28. 04. 89 Wissmann CDU/CSU 28. 04. 89 Würtz SPD 28. 04. 89 Zander SPD 28. 04. 89 Zeitlmann CDU/CSU 28. 04. 89 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Punkt 26 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) * ) Frau Schmidt (Hamburg) (GRÜNE): Der Gesetzentwurf zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes kann nur als Stückwerk bezeichnet werden. Offenbar wegen der Eröffnung einer sogenannten „Leihmütteragentur" in Frankfurt hat die Bundesregierung in aller Eile eine Handhabe gegen die Praktiken solcher Vermittler schaffen wollen. So begrüßenswert dies auch sein mag: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es ihr aber nicht gelungen, den gesamten Komplex der Adoptionsvermittlung zu erfassen. So gehört die Frage der sogenannten Leihmütterschaft nicht in das Adoptionsvermittlungsgesetz, sondern in ein gesondertes Gesetz, das die komplexen Fragen der Reproduktionsmedizin und des Embryonenschutzes insgesamt erfaßt. Verräterisch z. B. ist die Verwendung des Begriffes „Ersatzmutter". Die Frau, die ein Kind austrägt, ist die Mutter und nicht eine Ersatzmutter. Nach dem vorliegenden Entwurf aber hat ein Kind, das mit Hilfe der Reproduktionstechniken von einer Frau für „Bestelleltern" geboren wird, keine Mutter. Es hat lediglich eine Ersatzmutter und Bestelleltern. Der Gesetzentwurf ist jedenfalls - einmal abgesehen von Definitionsfragen - nicht geeignet, die Vermittlungspraktiken, die jetzt bereits üblich sind, zu unterbinden. Er wird lediglich eine Verlagerung des „Geschäftes" ins Ausland bewirken, wie dies ja schon bei „normalen" Adoptionen der Fall ist. Im vorliegenden Gesetzentwurf fehlt ebenfalls eine Antwort auf die Überlegungen der bayerischen Staatsregierung. Sie will nämlich Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, durch Adoptionsgarantie dazu bewegen, die Schwangerschaft *) Vgl. 140. Sitzung Seite 10434 C 10488* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1989 auszutragen. Im Gesetzentwurf ist nichts darüber gesagt, wie mit solchen Adoptionsvermittlern „von Staats wegen" umgegangen werden soll. Hier würde ein Staat das Strafrecht des § 218 benutzen, um Frauen zum Austragen der Schwangerschaft zu bringen, um dann die ungewollten Kinder zur Adoption zu vermitteln. Behinderte Kinder, die ja bekanntlich schwer zu vermitteln sind, adoptiert dann der Freistaat selbst, als „Staatsmündel". Wollen wir denn wirklich den Staat als „Bestellvater" ? Man muß sich schon fragen, um wen es hier eigentlich geht: um das vielbeschworene Kind, um die schon nicht mehr so vielbeschworene Mutter? Oder nicht vielleicht doch bloß um eine verquaste Moralvorstellung, die auf dem Rücken beider verwirklicht werden soll. Mit sinnvoller Politik für Kinder und in Not geratene Mütter hat dies wahrlich nichts mehr zu tun! Wir hätten uns gewünscht, daß die Bundesregierung die Problematik von sogenannten Leihmüttern, Bestelleltern und gewinnsüchtigen Vermittlern im Bereich der Reproduktionstechnik regelt, und zwar mit einem eigenständigen Gesetzentwurf. Sie hätte sich bei der Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes viel mehr darum kümmern sollen, was auf dem internationalen Kindermarkt und im privaten, illegalen oder kriminellen Adoptionssektor vor sich geht. Hier hätte sie Gelegenheit gehabt, zu beweisen, daß es ihr wirklich um die Mütter und Kinder geht. Sie hätte nur die Forderungen der anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen, wie z. B. der GZA in Hamburg oder von terre des hommes, erfüllen müssen — die im übrigen schon lange bekannt sind. Es wäre ein leichtes gewesen, im Änderungsentwurf festzuschreiben, daß sämtliche Bestimmungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes auch und besonders für ausländische Kinder gelten. Es wäre ein leichtes gewesen, festzuschreiben, daß von Jugendämtern erstellte Berichte über die Eignung von Adoptionsbewerbern auf keinen Fall in deren Hände gelangen dürfen. Bekanntlich reisen diese dann nämlich oft genug mit dem Bericht ins Ausland und kaufen sich dort ein Kind — wobei diese Kinder häufig von skrupellosen Kinderhändlern geraubt werden. Es wäre ein leichtes gewesen, das Augenmerk endlich einmal wirklich auf die betroffenen Kinder und ihre abgebenden Mütter — wie sie so schön euphemistisch genannt werden — zu richten, seien sie nun sogenannte Leihmütter oder nicht. Das hätte aber auch bedeutet, die Strafvorschriften des § 14 nicht in diesen Entwurf hineinzunehmen. Statt dessen müßten die §§ 234 ff. des Strafgesetzbuches ausgeweitet werden: Menschenhandel und Kindesentziehung gegen Geldleistung oder Versprechen einer solchen müssen unter Strafe gestellt werden (auch dies übrigens eine der dringenden Forderungen von terre des hommes, einer Organisation, der man ja wahrlich nicht nachsagen kann, daß sie nicht weiß, wovon sie spricht). So können wir nur sagen: Das Anliegen, die kriminellen Geschäftspraktiken mit sogenannten Leihmüttern zu bestrafen, finden wir richtig, jedoch halten wir es nach wie vor für notwendig, diesen Bereich der Reproduktionsmedizin gesondert aufzugreifen. Die Chance, mit einer Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes eine Antwort auf die schon lange bekannten Methoden internationaler Kinderhändler zu geben und so tatsächlich Kindern und Müttern zu helfen, hat die Bundesregierung ohne Not vertan. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. April 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Im Jahre 1989 Erstes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten Gesetz zu dem IAEO-Übereinkommen vom 26. September 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie über Hilfeleistungen bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen (Gesetz zu dem IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen und zu dem IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen) Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/3406 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/595 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/3831 Nr. 27 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4238 Nr. 2.15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Haussmann.


Rede von Prof. Dr. Helmut Haussmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße diese Aktuelle Stunde ausdrücklich, weil sie mir die Chance gibt, für ein streng objektives und rechtsstaatliches Verfahren zu werben, wie es unsere Fusionskontrolle vorsieht, die von Karl Schiller im Jahre 1972 entwickelt wurde und heute nach wie vor wichtig und gültig ist.

(Roth [SPD]: Werben Sie einmal bei Riedl!)

Es wird sich ohne Zweifel um die bisher schwierigste Entscheidung meiner Dienstzeit handeln. Ich glaube, man kann vorab schon sagen, daß es auch die schwierigste Wettbewerbsentscheidung überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik sein wird.
Ich werde mich weder von der Politik noch von einzelnen Unternehmen, noch von den Medien drängen lassen, dieses streng rechtsstaatliche wettbewerbspolitische Verfahren abzukürzen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich kann auch den Vertretern der Opposition nur raten, sich die Sache nicht zu einfach zu machen.

(Grünbeck [FDP]: Sehr gut!)

Hier wird weder sofort genehmigt noch wird sofort abgelehnt, meine Damen und Herren. Wenn ich lese, daß sich Herr Vogel und Herr Lafontaine mit den Vorzeigeunternehmern der Sozialdemokraten schmükken, daß sich in vornehmen Hotels mit Herrn Reuter, mit Herrn Rohwedder und mit Herrn Ruhnau getroffen wird,

(Jahn [Marburg] [SPD]: Was soll denn das! Mit so einem Problem so umzugehen! Das ist doch lächerlich! Reden Sie doch einmal zur Sache!)




Bundesminister Dr. Haussmann
dann, meine Damen und Herren, sollten Sie sich dort einmal anhören — Herr Jahn —, um welche Fragen es hier geht.

(Jahn [Marburg] [SPD]: Reine Verschleierungsund Vernebelungstaktik, die Sie hier machen!)

Es geht um die Frage der Unternehmensgröße und der wirtschaftlichen Macht einerseits, es geht aber auch um die Frage von Unternehmensgröße und internationaler Wettbewerbsfähigkeit andererseits.

(Dr. Dregger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Es geht um die Gefahren der Abhängigkeit von Zulieferanten und Personal von einem Arbeitgeber einerseits, es geht aber auch um Chancen der Diversifikation in Zukunftsbereiche und nichtmilitärische Bereiche andererseits. Es geht bei solchen Gesprächen, Herr Jahn, auch um die Gefahr der Abhängigkeit des Staates im Beschaffungsbereich einerseits,

(Jahn [Marburg] [SPD]: Hören Sie auf mit dem Nebelwerfen! — Gegenruf des Abg. Grünbeck [FDP]: Er hat nur die Wahrheit gesagt!)

es geht aber auch um Chancen der Privatisierung und des Subventionsabbaus andererseits.

(Beifall bei der FDP)

Dieser Auseinandersetzung und dieser Güterabwägung — so will es das Wettbewerbsrecht — muß sich nicht nur der Minister stellen, sondern müssen sich auch alle verantwortlichen Parlamentarier stellen, die dieses Gesetz mit den Stimmen der sozialdemokratischen Partei so beschlossen haben.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD]: Das machen wir doch! — Dr. Jens [SPD]: Halten Sie sich an das Votum der Monopolkommission!)

Ich erwarte von einer Partei, die den großen Wirtschaftsminister Schiller gestellt hat, daß sie sich auch im Verfahren an dieses von ihr mitentwickelte und mit ihren Stimmen verabschiedete Gesetz hält, meine Herren von der Opposition.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Frau Matthäus-Maier [SPD]: Und Damen! — Jahn [Marburg] [SPD]: Nebelwerfer! — Stahl [Kempen] [SPD]: Dazu kann man fast nur „Flattermann" sagen!)

Deshalb entspricht es guter rechtsstaatlicher Tradition des jeweiligen Bundeswirtschaftsministers, sich im Zusammenhang mit Ministererlaubnisverfahren äußerste Zurückhaltung aufzuerlegen.

(Beifall bei der FDP)

Einer meiner Vorgänger hat anläßlich eines anderen, ebenfalls schwierigen und spektakulären Fusionsfalls, nämlich Burda/Springer, unter Hinweis auf die Rechtslage damals erklärt, er lasse sich bei aller Achtung öffentlicher Debatten mit Blick auf ein schwebendes Verfahren — es handelt sich um ein schwebendes Verfahren — nicht an der Zunge ziehen.

(Jahn [Marburg] [SPD]: Nebelwerfer!) So will es in der Tat das Gesetz.

Im übrigen weise ich darauf hin, daß der Antrag der beiden Firmen bisher noch nicht vorliegt.

(Frau Matthäus-Maier [SPD]: Riedl äußert sich doch dauernd!)

Ich sage deshalb: Es gibt keine gesetzliche Automatik, nach der ein starkes öffentliches Interesse an einem bestimmten Fusionsverfahren per se Vorrang vor den wettbewerblichen Nachteilen eines solchen Falles bekommt, nämlich Nachteilen, deren Ausmaß erst aus einer Entscheidung des Kartellamtes ersichtlich wird. Das gilt auch dann, verehrte Kollegen, wenn der Staat unter besonderen Bedingungen Umstrukturierungsprozesse in einer gewichtigen Wirtschaftsbranche aktiv begleitet. Das macht die Besonderheit — Herr Jens, das ist richtig — dieses Falles aus. Eine rationale Abwägung der berührten Interessen ist aber erst dann möglich, wenn in dem gesetzlich vorgeschriebenen transparenten Verfahren alle Entscheidungsgrundlagen auf den Tisch des Hauses gelegt werden.
Zunächst haben sich in der Öffentlichkeit die Stimmen der Industriepolitik artikuliert. Mit der Entscheidung des Bundeskartellamtes sind nunmehr auch die Wettbewerbsprobleme deutlich zu Tage getreten. Als nächstes ist das Votum der Monopolkommission abzuwarten. Der Vorsitzende der Kommission, Professor Immenga, hat mir persönlich versichert, daß seine Äußerungen ausschließlich von der Sorge um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens bestimmt waren und keine Festlegung seiner Kommission in der Sache bedeuten.
Ich unterstreiche, daß bei einer Ministerentscheidung die Stellungnahmen der Antragsteller, ihrer Konkurrenten, ihrer mittelständischen Zulieferanten, ebenso wie diejenigen der Verbände, also der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, mit zu berücksichtigen sind. Ich bitte deshalb auch die Sozialdemokraten, das Verfahren einzuhalten, weil die Voten z. B. der Gewerkschaften und der Zulieferanten ja noch gar nicht abgegeben werden konnten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP — Sehr gut! bei der CDU/ CSU)

Erst dann ist eine sorgfältige Abwägung möglich.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Soll der Riedl doch einmal reden!)

Abschließend daher noch einige verfahrensleitende Hinweise: Die rechtliche Würdigung des Falles durch das Bundeskartellamt ist der wettbewerblichen Überprüfung im Ministererlaubnisverfahren entzogen. Das Kartellamt hat sein Votum abgegeben. Der Bundeswirtschaftsminister ist an die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des Bundeskartellamtes zu einer marktbeherrschenden Stellung oder ihrer Verstärkung gebunden. Sache des Bundesministers für Wirtschaft ist es — wie es das Gesetz vorschreibt —, eine Gewichtung der Wettbewerbsseite vorzunehmen und die gewichteten Wettbewerbsnachteile gegen mögliche gesamtwirtschaftliche Vorteile oder überragende



Bundesminister Dr. Haussmann
Gemeinwohlinteressen abzuwägen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD]: Das wird es wohl sein: das Gemeinwohl an der Sache!)

Das ist nicht so einfach, daß man das heute morgen mit Ja oder Nein beantworten könnte. Deshalb hat Ihr früherer Wirtschaftsminister Schiller zu Recht ein so sorgfältiges mehrstufiges Verfahren vorgesehen. Ihre Vorgänger haben dieses Verfahren mit verabschiedet. Deshalb erwarte ich vor allem von Ihnen Respekt für dieses Verfahren des Bundeswirtschaftsministers.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Nun hat die Monopolkommission das Wort. Im Juli/ August werden die öffentlichen Anhörungen durchzuführen sein. Dann wird es unter Einhaltung der gesetzlichen Viermonatsfrist eine Ministerentscheidung geben. Diese Entscheidung wird auch für unsere Position in Brüssel wichtig sein. Deshalb müssen wir uns — daher noch einmal mein Appell in dieser Aktuellen Stunde — sehr sorgfältig an dieses rechtsstaatliche Verfahren halten.
Wenn Herr Roth mich frägt: Was tun?, sage ich: Ich werde meine Pflicht tun und mich genauestens an ein Wettbewerbsrecht halten, das auch mit Ihren Stimmen verabschiedet wurde.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Vennegerts.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Schon wieder? — Zweite Runde!)