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    Plenarprotokoll 11/140 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 140. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Folketing des Königreichs Dänemark, Herrn Erik Ninn-Hansen, und der Mitglieder seiner Delegation 10291 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Hoss 10291 B Erweiterung der Tagesordnung . . . 10291 B Absetzung des Punktes 18 — Regelung des Geschäftswertes bei land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsübergaben — und der Aktuellen Stunde — Chancen der Deeskalation infolge der Unterbrechung des Hungerstreiks durch zwei RAF-Mitglieder — von der Tagesordnung 10291 C Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur künftigen Regierungsarbeit Dr. Kohl, Bundeskanzler 10291 D Dr. Vogel SPD 10304 D Dr. Dregger CDU/CSU 10316B Genscher, Bundesminister AA 10322 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 10326 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD 10329 C Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . 10332 C Frau Matthäus-Maier SPD 10339 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 10342 B Frau Trenz GRÜNE 10348A Dr. Penner SPD 10349 B Frau Traupe SPD (zur GO) 10351 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI (zur GO) 10352 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 10352 B Dr. Vogel SPD (zur GO) 10353 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 10354 A Schäfer (Offenburg) SPD 10356 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . 10359A Frau Wollny GRÜNE 10360A Dreßler SPD 10361A Cronenberg (Arnsberg) FDP 10363 C Eich GRÜNE 10364 C Jahn (Marburg) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 10365 C Namentliche Abstimmungen . . . 10366A, B, C Ergebnisse 10372A, 10373C, 10375A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Gesundheitsgefährdung durch Kosmetika — Verbot von Natriumlaurylsulfat in Zahncremes und Deklarationspflicht für alle Inhaltsstoffe von Kosmetika (Drucksachen 11/871, 11/2978) 10366D Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp der Atomexporte (Drucksachen 11/1169, 11/3001) 10366D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kennzeichnung von Milch, Milchprodukten und Säuglingsnahrung mit Werten radioaktiver Belastung und Ausweitung des Meßstellennetzes (Drucksachen 11/486, 11/3925) . . . 10366D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Massendemonstrationen in den baltischen Staaten (Drucksachen 11/2729, 11/4004) 10367 A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Menschenrechten in der Sowjetunion (Drucksachen 11/255, 11/4005) . . . 10367 A Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zur Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Errichtung einer europäischen Stiftung für Osteuropa-Forschung (Drucksachen 10/6274, 11/883 Nr. 9, 11/4029) . . . 10367 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1986 — (Drucksachen 11/1508, 11/4157) 10367 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Düsseldorf gem. § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/3797, 11/4162) 10367 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung a) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide b) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit Grundregeln für die Prämie zur Verwertung von Getreide als Futtermittel im Wirtschaftsjahr 1989/90 (Drucksachen 11/3882 Nr. 3.5, 11/4167) 10367 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 11 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/4207) . 10367 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das LINGUA-Programm zur Förderung der fremdsprachlichen Ausbildung in der Europäischen Gemeinschaft Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts in der Europäischen Gemeinschaft als Bestandteil des LINGUA-Programms (Drucksachen 11/4019 Nr. 2.43, 11/4240) 10367 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung von Anhang A der Richtlinie 85/397/EWG bezüglich des Gefrierpunktes der Milch (Drucksachen 11/3927 Nr. 3.9, 11/4243) 10368 A Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für die 12. Gesellschaftsrechtliche Richtlinie des Rates betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (Drucksachen 11/2724 Nr. 1, 11/2766, 11/4346) 10368A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 III Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 107 und 108 zu Petitionen (Drucksachen 11/4382, 11/4383) 10386A Tagesordnungspunkt 19: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität (Drucksache 11/4307) b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/985) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bezuschussung von bundesdeutschem Managementpersonal in der Dritten Welt aus der Entwicklungshilfe (Drucksache 11/1667) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Steuerrechtliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für HIV-infizierte Hämophile (Drucksache 11/4140) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Toetemeyer, Westphal, Dr. Ehmke (Bonn), Bahr, Bindig, Brück, Duve, Gansel, Dr. Glotz, Großmann, Dr. Hauchler, Dr. Holtz, Koschnick, Luuk, Dr. Niehuis, Dr. Osswald, Renger, Schanz, Dr. Scheer, Schluckebier, Dr. Soell, Stobbe, Dr. Timm, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Wieczorek-Zeul, Wischnewski, Würtz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Mitbestimmung im Deutschen Entwicklungsdienst (Drucksache 11/4170) f) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Änderung des Berichtszeitraums für die Halbjahresberichte der Bundesregierung über die Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft, des Europarats und der Westeuropäischen Union (Drucksache 11/4241) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Worms), Horn, Erler, Frau Fuchs (Verl), Heistermann, Dr. Klejdzinski, Kolbow, Koschnick, Leonhart, Steiner, Zumkley, Leidinger, Opel, Ibrügger, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Auszahlung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz an wehrübende Reservisten (Drucksache 11/3712) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hoss, Frau Schoppe, Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Anrechnung nicht durchsetzbarer Unterhaltsansprüche auf die Arbeitslosenhilfe (Drucksache 11/4180) 10369 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von den Abgeordneten Horn, Frau Fuchs (Verl), Gerster (Worms), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verlängerung von Grundwehrdienst und Zivildienst und zur Neuregelung der Dauer des Zivildienstes (Drucksache 11/4379) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Esslingen), Breuer, Kossendey, Dr. Uelhoff und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ronneburger, Dr. Hoyer, Nolting, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung der Verlängerung des Grundwehrdienstes (Drucksache 11/4436) Gerster (Worms) SPD 10370 C Hauser (Esslingen) CDU/CSU 10376 C Frau Schilling GRÜNE 10377 C Dr. Hoyer FDP 10378 B Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial (Drucksache 11/3990) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Atommüllendlager „Schacht Konrad" in Salzgitter-Blekkenstedt (Drucksache 11/2002) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Leukämiemorbidität in der Umgebung des AKW Würgassen (Drucksache 11/2353) d) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Unterrichtung der Bevölkerung über die im Hanauer ALKEM-Bunker gelagerten Spaltstoffe (Drucksache 11/1682) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 e) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen (Drucksache 11/1632) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Flinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortige Stillegung und sicherer Einschluß des THTR 300 (Drucksache 11/4418) Harries CDU/CSU 10380 A Schütz SPD 10382 A Baum FDP 10384 B Frau Wollny GRÜNE 10385 C Dr. Friedrich CDU/CSU 10387 B Schmidt (Salzgitter) SPD 10389 C Dr.-Ing. Laermann FDP 10390 D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . 10391 D Reuter SPD 10393 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . 10396 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 10399 A Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (Drucksachen 11/4085, 11/4390) Müntefering SPD 10399 D Pesch CDU/CSU 10401 A Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . . 10401D Zywietz FDP 10402 C Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 10403 C Vizepräsident Cronenberg 10404 D Tagesordnungspunkt 23: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Schmidbauer, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Kleinert (Hannover), Frau Dr. Segall, Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP: Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffoxidemissionen aus Kraftfahrzeugen zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Bachmaier, Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abgasentgiftung der Kraftfahrzeuge (Drucksachen 11/3598, 11/2009, 11/4402) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags des Abgeordneten Brauer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten durch Lastkraftwagen (Drucksache 11/4419) Schmidbauer CDU/CSU 10405 B Frau Dr. Hartenstein SPD 10408 B Baum FDP 10412A Brauer GRÜNE 10413 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . 10414 D Brauer GRÜNE (zur GO) 10416D Bohl CDU/CSU 10417 A Tagesordnungspunkt 24: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des KriegsdienstverweigerungsNeuordnungsgesetzes (Drucksachen 11/1942, 11/4388, 11/4409) Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 10417 D Gilges SPD 10419 A Eimer (Fürth) FDP 10420 D Frau Schilling GRÜNE 10421 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . 10422 D Tagesordnungspunkt 25: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Forderungen zur Situation der Polizeien in Bund und Ländern (Drucksachen 11/2243, 11/4056) Graf SPD 10424 B Kalisch CDU/CSU 10426 A Such GRÜNE 10428 A Dr. Hirsch FDP 10429 B Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 10430 C Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD . . . . 10431 D Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsver- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 V mittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) (Zu Protokoll gegebene Reden siehe Anlage 2) 10434 C Nächste Sitzung 10434 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10435* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 26 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) 10435* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 10291 140. Sitzung Bonn, den 27. April 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 2 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 28. 04. 89** Dr. Apel SPD 28.04.89 Dr. Blens CDU/CSU 27.04.89 Buschbom CDU/CSU 28.04.89 Büchner (Speyer) SPD 27.04.89 Clemens CDU/CSU 27.04.89 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 27. 04.89 Daweke CDU/CSU 28.04.89 Gattermann FDP 28.04.89 Großmann SPD 28.04.89 Dr. Hauff SPD 28. 04.89 Dr. Hitschler FDP 28.04.89 Dr. Holtz SPD 27. 04.89 Höffkes CDU/CSU 28. 04.89 Frau Hürland-Büning CDU/CSU 28.04.89 Ibrügger SPD 28.04.89*** Kittelmann CDU/CSU 28.04.89 Koschnick SPD 28.04.89 Dr. Kreile CDU/CSU 28.04.89 Lamers CDU/CSU 27.04.89 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 28.04.89 Menzel SPD 28.04.89 Meyer SPD 27.04.89 Mischnick FDP 28.04.89 Dr. Mitzscherling SPD 28.04.89 Dr. Neuling CDU/CSU 28.04.89 Niegel CDU/CSU 28.04.89 * Dr. Osswald SPD 28.04.89 Frau Pack CDU/CSU 28.04.89 Paintner FDP 28.04.89 Poß SPD 27.04.89 Reddemann CDU/CSU 28.04.89 Reschke SPD 27.04.89 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 28.04.89 Schröer (Mülheim) SPD 28.04.89 Spranger CDU/CSU 27.04.89 Stiegler SPD 28.04.89 Stobbe SPD 28.04.89 Frau Teubner GRÜNE 28.04.89 Dr. Unland CDU/CSU 28.04.89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 28.04.89 Wischnewski SPD 28.04.89 Wüppesahl fraktionslos 27.04.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 26 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) Frau Dr. Lehr, Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit: Lassen Sie mich kurz den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes begründen, der heute in erster Lesung hier behandelt wird. Wir haben uns heute abend mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, der auf einem schweren menschlichen Problem beruht. In unserem Land wird häufig vergessen, daß es eine große Gruppe von Ehepaaren gibt, die keine Kinder bekommen können, obwohl sie Kinder wollen. Dies ist keine kleine Gruppe; die Schätzungen schwanken zwischen 10 und 15 %. Und, meine Damen und Herren: Ich kann diesen Wunsch gut verstehen, denn Kinder machen Freude, Kinder bereichern das Leben, Kinder gehören einfach zum Leben dazu. Es gibt viele Wege, diesen Paaren zu helfen. Hierzu gehören neben der Verbesserung der medizinischen Diagnostik und Therapie ein Ausbau der Erforschung von Ursachen der Unfruchtbarkeit sowie verbesserte Beratungsmöglichkeiten für betroffene Paare. Hierzu bereitet die Bundesregierung einen Forschungsschwerpunkt vor. Doch mit den medizinischen Möglichkeiten, aber auch mit der engeren weltweiten Verflechtung haben sich auch neue Möglichkeiten für gewissenlose Geschäftemacher ergeben, die den Wunsch nach Kindern in nicht zu verantwortender Weise kommerziell ausnutzen. Mit dem heute in erster Lesung zu beratenden Entwurf zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes sollen zwei Wege verbaut werden, bei denen Kinder auf ethisch nicht vertretbare Weise vermittelt werden. Dies ist zum ersten die Vermittlung von Leihmüttern, wie sie in Frankfurt und anderen Städten versucht worden ist. Hier gibt das geltende Recht schon Eingriffsmöglichkeiten, doch wir müssen hier mit größerer Härte vorgehen können. Wir müssen Umgehungspraktiken - bis hin zum Kinderhandel - unterbinden. Dies soll dieser Gesetzentwurf erreichen. Zum zweiten gibt es Vermittler, die kinderlosen Ehepaaren gegen Geld schwangere Frauen - meist aus der dritten Welt - zuführen und den Ehemann nach der Geburt des Kindes zu einer wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennung veranlassen, um auf dem Wege einer anschließenden Ehelichkeitserklärung zu einem Kind zu kommen. Eine solche Vermittlung und Umgehung des Adoptionsvermittlungsgesetzes ist im besonderen Maße verwerflich. Wir können doch nicht zulassen, daß Frauen aus der Dritten Welt aus materieller Not von Geschäftemachern dazu gebracht werden, ihre Kinder zu verkaufen. Ich sage hier mit aller Entschiedenheit: Wer den Wunsch von Frauen und Männern, ein Kind zu bekommen, mit der materiellen Not anderer Frauen verbindet, um daraus Kapital zu schlagen, dem muß das Handwerk gelegt werden. 10436* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 Der Gesetzentwurf stellt jedoch jede Form der Vermittlung von Ersatzmüttern unter Strafe — auch die unentgeltliche. Eine Strafverschärfung ist vorgesehen, wenn der Vermittler gegen Entgelt oder geschäftsmäßig handelt. Die Suche oder das Angebot von Bestelleltern oder Ersatzmüttern in Zeitungsanzeigen und sonstigen öffentlichen Erklärungen sollen mit Bußgeld bedroht werden. Auch wird der angesprochene zweite Fall mit Bußgeld belegt, nämlich derjenige, in dem schwangere Frauen an Männer vermittelt werden, die wahrheitswidrig die Vaterschaft für das Kind anerkennen. Diese Änderungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes sind nur ein erster, allerdings dringlicher Schritt zur Klärung der rechtlichen Fragen, die sich durch den medizinischen Fortschritt in der Fortpflanzungsmedizin ergeben. Ich bitte Sie, dieses Gesetz zügig zu beraten, damit wir den Mißständen entgegentreten können. Die Bundesregierung wird ihrerseits bald den Entwurf eines Embryonenschutzgesetzes vorlegen, das die sonstigen auf Bundesebene zu regelnden Fragen der Fortpflanzungsmedizin abdeckt. Schmidt (Salzgitter) (SPD): Mit der vorgelegten Novelle zum Adoptionsvermittlungsgesetz soll dem Unwesen des Kinderhandels über den Adoptionsmißbrauch Einhalt geboten werden. Es waren zwar vor einer Reihe von Monaten nicht sehr viele Fälle von mißbräuchlicher Form der Auslandsadoptionen, sie waren jedoch — siehe die Meldungen aus Frankfurt — außerordentlich spektakulär. Ein besonderer Teil des Adoptionsmißbrauchs ist die Ersatzmutterschaft. Sie ist spezieller Inhalt der vorliegenden Novelle. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Gesetzesvorschlag, weil er die Not von Frauen einzugrenzen hilft und zugleich der Geschäftemacherei mit Kindern einen Riegel vorschiebt. Schon seit Jahren tritt die SPD für eine Beendigung der Ersatzoder Leih-Mutterschaft ein. Der Körper einer Frau darf — auch nicht zum Zwecke neu entstehenden Lebens — nicht zum Handelsobjekt und zum käuflichen Organ werden. Insofern gibt es auch mit der SPD hier keine Probleme, wenngleich wir feststellen, daß die Regelung mehr als überfällig ist; schließlich reden wir alle schon seit Beginn der Legislaturperiode von einer konkreten Umsetzung dieses Ansatzes. Kritik üben wir aber mit allem Nachdruck an der Unvollständigkeit des Gesetzeswerks, das wir als Stückwerk bezeichnen müssen. Immerhin fehlen die übrigen wichtigen Vorschriften gegen den Adoptionsmißbrauch, vor allem aber — wie es auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausgedrückt hat — die Vorschläge der Bundesregierung für ein Gesamtkonzept der Fortpflanzungsmedizin. Leider besteht trotz interessanter Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Fortpflanzungsmedizin" keine Kraft auf der Regierungsseite, die ebenfalls überfällige Initiative zu unternehmen. Der vorgesehenen Überweisung des Gesetzes-Entwurfs an die Ausschüsse stimmen wir zu. Frau Männle (CDU/CSU): „Babys auf Bestellung, Mütter à la carte zu Preisen ab 30 000 S." Mit diesem Angebot löste ein amerikanischer Babymakler im Oktober 1987 eine Welle öffentlicher Empörung angesichts moderner Formen der Vermarktung menschlichen Lebens im zivilisierten Westen aus, provozierte viele zum Nachdenken über die moralischen Grundlagen unseres Rechtssystems und zwang die politisch Verantwortlichen zum Handeln. Zeigt sich darin übertriebene Entrüstung einer fortschrittsskeptischen neuen Generation, die die Segnungen einer erfolgversprechenden Dienstleistungsbranche mit unbegründeter Verachtung straft? Ignorieren wir durch Verbote die berechtigten Interessen vieler Ehepaare, deren Wunsch nach einem eigenen Kind unerfüllt blieb? Leihmutterschaft ist keineswegs — wie einige meinen — eine Chance für selbstbestimmte Geschäfte, eine legitime und lukrative Einnahmequelle für Frauen, das Ende individuellen Leides für viele Ehepaare. Leihmutterschaft und Leihmuttervermittlung, eine schönfärberische Umschreibung für freiwilligunfreiwilligen Verkauf des eigenen Körpers bzw. für organisierte Vermarktung der Gebärfähigkeit von Frauen, für Degradierung menschlichen Lebens zur Handelsware, sind Ausdruck gesellschaftlich-kulturellen Rückschritts, erschreckende Beispiele einer totalen Entkopplung von Ethik und Kommerz. Für die Unionsparteien ist die Antwort eindeutig und vorbehaltlos: Nein zur Leihmutterschaft. Die Werteordnung des Grundgesetzes gilt auch für das Privatrecht; sie gebietet staatliche Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. Bei der Abwägung der legitimen Interessen von Ehepaaren auf Erfüllung ihres Kindeswunsches und dem gesellschaftlichen Interesse am Schutz des historisch gewachsenen Wertekodex müssen die langfristigen Folgen für die möglichen Verschiebungen unseres ethisch-moralischen Koordinatensystems, die negativen Wirkungen auf die gesellschaftliche Rolle und das Selbstverständnis von Frauen, die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, die Achtung des Rechts des Kindes auf einheitliche Elternschaft sowie die rechtlichen Probleme bei Vertragsstörungen stärker gewichtet werden. Aber auch die sozialen und psychischen Probleme, die in Leihfamilien entstehen könnten, müssen berücksichtigt werden. Durch eine Auftragsschwangerschaft, die vom Partner der Leihmutter, von ihren in der eigenen Familie lebenden Kindern einen erheblichen Rollenwechsel, ein zeitlich befristetes emotionales Sicheinstellen auf das werdende Leben fordern, könnten diese in unerträgliche Konfliktsituationen verstrickt werden. Mit dem heute in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurf zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes löst die Bundesregierung ihr Versprechen ein, auf die perfiden Praktiken von Babyvermittlern mit klaren Verbotsnormen zu reagieren. Unter Strafe gestellt werden alle Formen der Ersatzmuttervermittlung, werden sie unentgeltlich, gegen Entgelt, Bewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben. Darüber hinaus wird das Suchen — besser gesagt — Anheuern von sowie das Anbieten von bzw. Werben mit Leih- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 10437* müttern, z. B. durch Anzeigen oder Berichte in Zeitungen, verboten und mit einem Bußgeld belegt. Auch dubiose Geschäftspraktiken wie die des Grafen Adelmann von Adelmannsfelden werden durch den heute vorliegenden Gesetzentwurf rechtlich untersagt. Das Adoptionsvermittlungsgesetz wurde dadurch zu umgehen versucht, daß Adoptionswillige wahrheitswidrig die Vaterschaft für ein nichteheliches Kind zum Zwecke der Ehelicherklärung anerkennen. In den Ausschußberatungen müssen eingehend die Bedenken des Bundesrates, der gehörten Verbände sowie einiger Organisationen erörtert werden, insbesondere die Frage der Plazierung des Verbots der Ersatzmuttervermittlung im bestehenden Rechtssystem, die Koordinierung der einzelnen Gesetzesmaßnahmen im Bereich Fortpflanzungstechnologie, das Problem der Einstufung von Tatbeständen als Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Ferner muß überprüft werden, inwieweit das Adoptionsvermittlungsgesetz in der ergänzten Fassung ein effektives Instrumentarium zur Bekämpfung von Privatadoptionen und Kinderhandel aus der Dritten Welt, die unter dem Deckmantel der Legalität betrieben werden, darstellt. Über die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns, die Bestrafung der Ersatzmuttervermittlung, besteht weitgehend Konsens unter den Parteien. Mit einem enggeschnürten Gesetzespaket gegen alle Formen der Ersatzmuttervermittlung, gegen Mißbrauch bzw. Umgehungsversuche der Adoptionsvermittlung sind aber keineswegs die gesellschaftlichen Probleme gelöst. Die Motive von Bestelleltern und Leihmüttern müssen erforscht, die psychischen Folgekosten des vermeintlich technisch-medizinischen Fortschritts für Familien analysiert und den betroffenen Familien durch ein breit angelegtes Beratungsnetz wirksam geholfen werden. Die moralische Entrüstung über die Mißbrauchspraktiken in Ländern der Dritten Welt, Rufe nach Strafverschärfung, laufen ins Leere, wenn wir an Symptomen kurieren statt Ursachen zu bekämpfen. Korruption, Elend und Verzweiflung in den Ländern der Dritten Welt sind durch wohlklingende Absprachen auf höchster Regierungsebene nicht zu beheben. Trotz der vielen Fragezeichen sollten wir unverzüglich ein Signal setzen. Es geht um mehr als um die Bekämpfung unlauterer Geschäfte, es geht um die Achtung des Gebots unserer Verfassung: „Die Meschenwürde ist unantastbar" . Leihmutterschaft ist kein befristetes Beschäftigungsverhältnis auf Honorarbasis, Leihmutterschaft ist Pervertierung unseres kulturellen Erbes. „Rent an uterus" muß ein Fremdwort im deutschen Sprachgebrauch bleiben. Eimer (Fürth) (FDP): Die moderne Fortpflanzungsmedizin hat unsere Welt verändert. Die Medizin kann heute in vielen Fällen helfen, daß Ehepaare sich ihren Wunsch nach Kindern erfüllen können, der vorher nicht erfüllbar war. Die Fortpflanzungsmedizin hat aber auch viel Verunsicherung gebracht, weil die genetische Mutter nicht mehr automatisch mit der Mutter übereinstimmen muß, die das Kind austrägt. Daran schließen sich viele Fragen und Probleme juristischer vor allem aber ethischer Art. So muß man fragen, was passiert, wenn ein Kind behindert ist, wenn es von den Bestelleltern nicht abgenommen wird oder wenn die Leihmutter ihr Kind, das sie ausgetragen hat, nicht mehr abgeben will. Daneben gibt es eine Reihe von Fragen zu den überzähligen Embryonen, die bei dieser Technik entstehen und zur Zeit eingefroren sind. Nur einen Teil dieser auftretenden Probleme kann und will dieses Gesetz regeln. So soll die Vermittlung von Leihmüttern verboten werden, ganz gleich ob dies kommerziell oder unentgeltlich geschieht, desgleichen die Werbung in Anzeigen, die Ersatzmütter entweder sucht oder anbietet. Nicht bestraft werden sollen nach diesem Gesetz die Ersatzmutter und die Bestelleltern. Daneben bleiben eine Reihe von Fragen offen, die ich zum Teil bereits angesprochen habe, aber auch solche nach der Beurteilung der Ärzte, die solche Handlungen an Leihmüttern vornehmen, die, wie gesagt, in diesem Gesetz nicht geregelt werden können, sondern einem vorgesehenen Embryonenschutzgesetz vorbehalten bleiben sollen. Ich muß gestehen, daß ich mich bei der Regelung dieser Probleme schwertue, daß ich mir meiner Sache nicht sehr sicher bin. Ich glaube, es besteht Einigkeit, daß keine großen Sympathien für den kommerziellen Handel mit Ersatzmüttern und Kindern in unserem Volk bestehen. Aber die Probleme sind vielschichtig, und wir werden dieses Gesetz sehr eingehend beraten müssen, gerade unter ethischen Gesichtspunkten. Ich hoffe, daß gerade dieses Gesetz in den Ausschüssen mit sehr viel Ernsthaftigkeit beraten wird, daß wir uns im klaren sind über die Tragweite unserer Beschlüsse, ganz gleich, in welche Richtung wir tendieren, und ich halte es für wichtig, daß wir uns alle darüber im klaren sind, daß wir möglicherweise etwas beraten, das sich einer perfekten Regelung und einem menschlichen Richterspruch entzieht. Die FDP ist sich ihrer Verantwortung gerade bei dieser Diskussion bewußt, und wir hoffen auf eine entsprechende ernsthafte Beratung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Durch das Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung reformiert worden. Ein Grundrecht, das noch nicht einmal zum Durchbruch gekommen ist, wird reformiert, d. h. noch weitere Einschränkungen sind darunter zu verstehen. Die Abschaffung des mündlichen Prüfungsverfahrens hat zu einem Zweiklassenanerkennungsverfahren geführt. Nach wie vor wird eine Gewissensentscheidung geprüft; das ist weder möglich noch verfassungsrechtlich erlaubt. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich die Gewissensprüfung für alle Kriegsdienstverweigerer abzuschaffen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    In seiner Doktorarbeit von 1960 sagt Heiner Geißler dazu — ich zitiere —:
    ... muß die Gemeinschaft auf die Verteidigung verzichten, wenn sie dieser Schutzpflicht nur dadurch nachkommen kann, daß sie selbst das zu schützende Gut angreift und verletzt. Sie würde sich dadurch zu dem Unrechtsstaat machen, gegen den sie sich verteidigen will.
    Das hat Heiner Geißler 1960 gemeint.
    Zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes führt Heiner Geißler 1960 weiter aus — ich zitiere —
    Da Art. 4 Abs. 3 kein Ausnahmerecht ist, bedeutet
    die allgemeine Wehrpflicht für den Staatsbürger



    Frau Schilling
    nicht ..., daß sie für diesen zunächst einmal verbindlich ist und erst auf Antrag dann anschließend die Suspension von dieser Pflicht erfolgen kann. Die dauernde Wirkung des Art. 4 Abs. 3 bewirkt, daß sich die Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung unmittelbar ... ergibt und nicht von einem Antrag der Entscheidung einer Behörde abhängig ist.
    Soweit das Zitat von Heiner Geißler.
    Die Zivildienstzeit wurde gegenüber dem Grundwehrdienst verlängert, was grundgesetzwidrig ist; denn in Art. 12 a Abs. 2 heißt es:
    Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.
    Im Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz — das soll jetzt nicht nur bis 1990 gelten, sondern unbefristet — , wird aber festgeschrieben, daß der Zivildienst um ein Drittel länger ist als der Wehrdienst. Wir fordern, Grundwehrdienst und Zivildienst auf jeweils 12 Monate zu verkürzen. Ein Grundrecht muß aber grundsätzlich für alle und immer gelten, sonst ist es kein Grundrecht.
    Das Recht auf Kriegsdienstverweigung hat ja seine Geschichte: die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges. Deshalb ist es um so schlimmer, wenn gerade solche Erfahrungen als eine der wenigen Lehren aus dem Faschismus ignoriert werden. Die Degradierung eines Grundrechts zum Ausnahmerecht war und ist Verfassungsbruch. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung wird von der Bundesregierung zu einer Pflicht auf waffenlosen Kriegsdienst degradiert. Kriegsdienstverweigerer sind für die Zivilverteidigung eingeplant und sollen im Kriegsfall z. B. im Gesundheitsbereich oder in der Rüstungsproduktion bis hin zum „Blindgängerentschärfen" — so Heiner Geißler — die Freisetzung von Soldaten ermöglichen. Wir wollen und fordern zusammen mit der Selbstorganisation der Zivildienstleistenden daher: keine Verplanung von Kriegsdienstverweigerern für Kriegszwecke. Wir wollen eine selbstbestimmte Friedensarbeit statt eines militarisierten Zivildienstes. Die Ausgestaltung des Zivildienstes zu einem wirklichen Friedensdienst wird aber so lange nicht realisierbar sein, wie der Zivildienst nur eine Ableistung der Wehrpflicht ohne eigene friedenspolitische und friedenspädagogische Zielsetzung darstellt.
    In diesem Zusammenhang müssen wir auch klarmachen, daß dazu ein Zivildienstbeauftragter des Deutschen Bundestages analog dem Amt und der Rechtsstellung des Wehrbeauftragten gehört.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Der Bundesbeauftragte für Zivildienst, weisungsabhängig vom Ministerium, vertritt nicht die Interessen der Zivildienstleistenden.
    Weiter fordern wir: Die gesetzlich geforderte Arbeitsmarktneutralität aller Zivildiensttätigkeiten muß konsequent durchgeführt werden, damit eine schleichende Unterhöhlung des offiziellen Arbeitsmarktes ausgeschlossen wird. Das soziale Engagement von Kriegsdienstverweigerern wird dazu benutzt, Arbeitsplätze zu vernichten. Viele Dienststellen beschäftigen nur noch einige wenige qualifizierte
    Kräfte und setzen ansonsten die billigen Zivildienstleistenden ein, die weder minimale Rechte noch die soziale Absicherung der sogenannten normalen Arbeitsplatzverhältnisse haben.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Selbst der Direktor des Bundesamtes für den Zivildienst, Krep, gibt zu — ich zitiere — : Wenn man die
    — vorgeschriebene — Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes genau nehmen würde, müßte man den Zivildienst abschaffen. Daher fordern wir zusammen mit der Selbstorganisation der Zivildienstleistenden: keine Zwangsdienste als Sockel für die Wohlstandsgesellschaft. Die ökonomische Funktion dieses Zwangsdienstes ist klar: Billige Arbeitskräfte vor allem im sozialen Bereich setzen Gelder z. B. für den Jäger 90 und für jede Menge Massenvernichtungswaffen frei.

    (Zuruf von der FDP: Quatsch!)

    Von daher muß die Gewissensentscheidung der Totalverweigerer endlich anerkannt werden. Politische Lösungen statt Doppelbestrafung sind gefragt. Kriegsdienstverweigerer sind nicht mehr bereit, die Verhöhnung ihrer Verweigerung hinzunehmen, das Grundrecht noch weiter aushöhlen zu lassen.

    (Zuruf von der FDP: Haben Sie sich auch verweigert?)

    — Ich bin auch Kriegsdienstverweigerin, ja. (Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)

    — Ich möchte wissen, was es da zu lachen gibt. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist gut so!)

    Dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung muß nach 40 Jahren endlich einmal zum Durchbruch verholfen werden. Mit den verschiedenen Kriegsdienstverweigererorganisationen rufen wir deshalb zu einem Aktionstag am 1. Juni auf.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Herr Pfeifer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Pfeifer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, wie Herr Kollege Sauer gesagt hat: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir den Weg fort, den wir 1984 mit Inkrafttreten der Reform des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes begonnen haben. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre, die Praxis der Gesetzesanwendung, der intensive Meinungsaustausch unter den Beteiligten, die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Beschlußfassung des Bundesverfassungsgerichts haben eindeutig ergeben, daß es eine vernünftige Alternative zu dem 1984 beschlossenen Gesetz nicht gibt; sie wird hier heute ja auch von niemandem konkret vorgelegt. Deshalb wollen wir dem 1984 beschlossenen Gesetz als unbefristetem Gesetz für die Zukunft Geltung verschaffen.



    Parl. Staatssekretär Pfeifer
    Das Bundesverfassungsgericht, um auch das nochmals zu wiederholen, hat dieses Gesetz 1985 bestätigt. Dabei hat es festgestellt, daß sich das neue Recht in dem Rahmen hält, den die Verfassung für die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Verfassungsauftrag zur Landesverteidigung und dem individuellen Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gesetzt hat.
    Meine Damen und Herren, das Gesetz sichert dem Antragsteller ein faires Verfahren und schützt dieses Individualrecht zugleich vor mißbräuchlicher Inanspruchnahme. Deswegen möchte ich die Verabschiedung dieses Gesetzes auch zum Anlaß nehmen, wie Herr Kollege Sauer das getan hat, etwas Grundsätzliches zum Recht auf Verweigerung des Dienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen zu sagen.
    Meine Damen und Herren, das in unserer Verfassung verankerte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist in der Tat ein Grundrecht, das die hohe Achtung manifestiert, die unser Grundgesetz der persönlichen Gewissensentscheidung eines Menschen in einer fundamentalen Frage entgegenbringt. Wer dieses Recht zu einem politischen Kampfinstrument verkommen läßt, bringt damit nicht nur Mißachtung gegenüber unserer Verfassung, sondern genauso Mißachtung gegenüber einer in der Verfassung geschützten Gewissensentscheidung zum Ausdruck.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Jeder Aufruf, Herr Kollege Gilges, zu „massenhafter Kriegsdienstverweigerung" — und so stand es in der Presse —

    (Gilges [SPD]: Ja, aber nur in der Presse!)

    ist einmal ein Affront gegen alle diejenigen, die sich aus klaren Gewissensgründen für ihren Dienst bei der Bundeswehr entschieden haben, und er wird zum zweiten auch den Zivildienstleistenden nicht gerecht, die sich aus ganz persönlichen Gewissensgründen gegen den Dienst mit der Waffe entschieden haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Auch das ist richtig!)

    Der Gedanke des Zivildienstes muß zwangsläufig Schaden nehmen, wenn er für Zwecke instrumentalisiert wird, die sich im Verfassungsabseits bewegen. Ich kann deswegen nur unterstützen, was Herr Kollege Sauer gesagt hat: Es wäre höchste Zeit, daß hier alle wieder zu dem demokratischen Grundkonsens zurückkehren.
    Nun noch einige Bemerkungen zu dem Gesetz selber: Kernstück des geltenden Reformgesetzes ist die Abschaffung der mündlichen Gewissensprüfung für alle ungedienten Wehrpflichtigen. Herr Gilges, es ist doch nicht zu bestreiten — das ist auch im Hearing immer wieder gesagt worden —, daß durch dieses Gesetz eine befriedende Wirkung in diesem Bereich entstanden ist. Das schriftliche Verfahren vor dem Bundesamt für den Zivildienst hat sich in jeder Hinsicht bewährt.
    Und das zweite: Den weiteren Markstein dieser Reform sehe ich darin, daß der Ausbau des Zivildienstes in einer Weise gelungen ist, die sicherstellt, daß alle
    Kriegsdienstverweigerer nach ihrer Anerkennung auch tatsächlich unverzüglich zur Ableistung ihres Dienstes einberufen werden können.
    Der größte Teil der neu anerkannten Plätze gehört zu den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände. An die Verbände der freien Wohlfahrtspflege möchte ich hier ganz bewußt ein Wort des Dankes richten, weil sie zum Gelingen der Reform in erheblichem Maße beigetragen haben. Herr Kollege Gilges, Sie sollten nicht in Zweifel ziehen, daß wir diesen Dank ernst meinen. Er kommt auch darin zum Ausdruck, daß der gegenwärtige Bundeskanzler wohl der erste Bundeskanzler gewesen ist, der eine Einrichtung des Zivildienstes offiziell besucht und den Zivildienstleistenden namens der Regierung gedankt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich finde, das sollten Sie anerkennen und nicht in Zweifel ziehen.
    Bei der Anerkennung neuer Zivildienstplätze steht für uns auch weiterhin der Bereich der unmittelbaren Hilfe für ältere, kranke und behinderte Mitbürger im Vordergrund. Deswegen ist es eine kluge und gute Entscheidung, daß der Ausschuß im Zuge der Gesetzesberatungen den praktischen Einweisungsdienst vor Ort, in den Beschäftigungsstellen als zusätzliche Maßnahme geschaffen hat.

    (Frau Schilling [GRÜNE]: Es kommt darauf an, wie er ausgestaltet wird!)

    Wir versprechen uns davon im Interesse der Menschen, denen dieser Dienst gilt, in der Tat wesentliche Verbesserungen.
    Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, wir sind mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg.

    (Frau Schilling [GRÜNE]: Sie sind weiß Gott nicht auf dem richtigen Weg!)

    Ich darf Sie bitten, diesem Gesetz zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)