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    Plenarprotokoll 11/140 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 140. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Folketing des Königreichs Dänemark, Herrn Erik Ninn-Hansen, und der Mitglieder seiner Delegation 10291 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Hoss 10291 B Erweiterung der Tagesordnung . . . 10291 B Absetzung des Punktes 18 — Regelung des Geschäftswertes bei land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsübergaben — und der Aktuellen Stunde — Chancen der Deeskalation infolge der Unterbrechung des Hungerstreiks durch zwei RAF-Mitglieder — von der Tagesordnung 10291 C Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur künftigen Regierungsarbeit Dr. Kohl, Bundeskanzler 10291 D Dr. Vogel SPD 10304 D Dr. Dregger CDU/CSU 10316B Genscher, Bundesminister AA 10322 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 10326 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD 10329 C Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . 10332 C Frau Matthäus-Maier SPD 10339 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 10342 B Frau Trenz GRÜNE 10348A Dr. Penner SPD 10349 B Frau Traupe SPD (zur GO) 10351 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI (zur GO) 10352 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 10352 B Dr. Vogel SPD (zur GO) 10353 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 10354 A Schäfer (Offenburg) SPD 10356 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . 10359A Frau Wollny GRÜNE 10360A Dreßler SPD 10361A Cronenberg (Arnsberg) FDP 10363 C Eich GRÜNE 10364 C Jahn (Marburg) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 10365 C Namentliche Abstimmungen . . . 10366A, B, C Ergebnisse 10372A, 10373C, 10375A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Gesundheitsgefährdung durch Kosmetika — Verbot von Natriumlaurylsulfat in Zahncremes und Deklarationspflicht für alle Inhaltsstoffe von Kosmetika (Drucksachen 11/871, 11/2978) 10366D Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp der Atomexporte (Drucksachen 11/1169, 11/3001) 10366D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kennzeichnung von Milch, Milchprodukten und Säuglingsnahrung mit Werten radioaktiver Belastung und Ausweitung des Meßstellennetzes (Drucksachen 11/486, 11/3925) . . . 10366D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Massendemonstrationen in den baltischen Staaten (Drucksachen 11/2729, 11/4004) 10367 A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Menschenrechten in der Sowjetunion (Drucksachen 11/255, 11/4005) . . . 10367 A Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zur Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Errichtung einer europäischen Stiftung für Osteuropa-Forschung (Drucksachen 10/6274, 11/883 Nr. 9, 11/4029) . . . 10367 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1986 — (Drucksachen 11/1508, 11/4157) 10367 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Düsseldorf gem. § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/3797, 11/4162) 10367 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung a) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide b) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit Grundregeln für die Prämie zur Verwertung von Getreide als Futtermittel im Wirtschaftsjahr 1989/90 (Drucksachen 11/3882 Nr. 3.5, 11/4167) 10367 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 11 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/4207) . 10367 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das LINGUA-Programm zur Förderung der fremdsprachlichen Ausbildung in der Europäischen Gemeinschaft Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts in der Europäischen Gemeinschaft als Bestandteil des LINGUA-Programms (Drucksachen 11/4019 Nr. 2.43, 11/4240) 10367 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung von Anhang A der Richtlinie 85/397/EWG bezüglich des Gefrierpunktes der Milch (Drucksachen 11/3927 Nr. 3.9, 11/4243) 10368 A Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für die 12. Gesellschaftsrechtliche Richtlinie des Rates betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (Drucksachen 11/2724 Nr. 1, 11/2766, 11/4346) 10368A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 III Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 107 und 108 zu Petitionen (Drucksachen 11/4382, 11/4383) 10386A Tagesordnungspunkt 19: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität (Drucksache 11/4307) b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/985) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bezuschussung von bundesdeutschem Managementpersonal in der Dritten Welt aus der Entwicklungshilfe (Drucksache 11/1667) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Steuerrechtliche Behandlung von Entschädigungszahlungen für HIV-infizierte Hämophile (Drucksache 11/4140) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Toetemeyer, Westphal, Dr. Ehmke (Bonn), Bahr, Bindig, Brück, Duve, Gansel, Dr. Glotz, Großmann, Dr. Hauchler, Dr. Holtz, Koschnick, Luuk, Dr. Niehuis, Dr. Osswald, Renger, Schanz, Dr. Scheer, Schluckebier, Dr. Soell, Stobbe, Dr. Timm, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Wieczorek-Zeul, Wischnewski, Würtz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Mitbestimmung im Deutschen Entwicklungsdienst (Drucksache 11/4170) f) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Änderung des Berichtszeitraums für die Halbjahresberichte der Bundesregierung über die Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft, des Europarats und der Westeuropäischen Union (Drucksache 11/4241) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Worms), Horn, Erler, Frau Fuchs (Verl), Heistermann, Dr. Klejdzinski, Kolbow, Koschnick, Leonhart, Steiner, Zumkley, Leidinger, Opel, Ibrügger, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Auszahlung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz an wehrübende Reservisten (Drucksache 11/3712) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hoss, Frau Schoppe, Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Anrechnung nicht durchsetzbarer Unterhaltsansprüche auf die Arbeitslosenhilfe (Drucksache 11/4180) 10369 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von den Abgeordneten Horn, Frau Fuchs (Verl), Gerster (Worms), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verlängerung von Grundwehrdienst und Zivildienst und zur Neuregelung der Dauer des Zivildienstes (Drucksache 11/4379) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Esslingen), Breuer, Kossendey, Dr. Uelhoff und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ronneburger, Dr. Hoyer, Nolting, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung der Verlängerung des Grundwehrdienstes (Drucksache 11/4436) Gerster (Worms) SPD 10370 C Hauser (Esslingen) CDU/CSU 10376 C Frau Schilling GRÜNE 10377 C Dr. Hoyer FDP 10378 B Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial (Drucksache 11/3990) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Atommüllendlager „Schacht Konrad" in Salzgitter-Blekkenstedt (Drucksache 11/2002) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Leukämiemorbidität in der Umgebung des AKW Würgassen (Drucksache 11/2353) d) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Unterrichtung der Bevölkerung über die im Hanauer ALKEM-Bunker gelagerten Spaltstoffe (Drucksache 11/1682) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 e) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen (Drucksache 11/1632) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Flinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortige Stillegung und sicherer Einschluß des THTR 300 (Drucksache 11/4418) Harries CDU/CSU 10380 A Schütz SPD 10382 A Baum FDP 10384 B Frau Wollny GRÜNE 10385 C Dr. Friedrich CDU/CSU 10387 B Schmidt (Salzgitter) SPD 10389 C Dr.-Ing. Laermann FDP 10390 D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . 10391 D Reuter SPD 10393 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . 10396 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 10399 A Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (Drucksachen 11/4085, 11/4390) Müntefering SPD 10399 D Pesch CDU/CSU 10401 A Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . . 10401D Zywietz FDP 10402 C Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 10403 C Vizepräsident Cronenberg 10404 D Tagesordnungspunkt 23: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Schmidbauer, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Kleinert (Hannover), Frau Dr. Segall, Dr. Weng (Gerlingen), Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP: Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffoxidemissionen aus Kraftfahrzeugen zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Bachmaier, Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abgasentgiftung der Kraftfahrzeuge (Drucksachen 11/3598, 11/2009, 11/4402) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags des Abgeordneten Brauer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten durch Lastkraftwagen (Drucksache 11/4419) Schmidbauer CDU/CSU 10405 B Frau Dr. Hartenstein SPD 10408 B Baum FDP 10412A Brauer GRÜNE 10413 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . 10414 D Brauer GRÜNE (zur GO) 10416D Bohl CDU/CSU 10417 A Tagesordnungspunkt 24: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des KriegsdienstverweigerungsNeuordnungsgesetzes (Drucksachen 11/1942, 11/4388, 11/4409) Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 10417 D Gilges SPD 10419 A Eimer (Fürth) FDP 10420 D Frau Schilling GRÜNE 10421 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . 10422 D Tagesordnungspunkt 25: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Forderungen zur Situation der Polizeien in Bund und Ländern (Drucksachen 11/2243, 11/4056) Graf SPD 10424 B Kalisch CDU/CSU 10426 A Such GRÜNE 10428 A Dr. Hirsch FDP 10429 B Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 10430 C Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD . . . . 10431 D Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsver- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 V mittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) (Zu Protokoll gegebene Reden siehe Anlage 2) 10434 C Nächste Sitzung 10434 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10435* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 26 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) 10435* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 10291 140. Sitzung Bonn, den 27. April 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 2 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 28. 04. 89** Dr. Apel SPD 28.04.89 Dr. Blens CDU/CSU 27.04.89 Buschbom CDU/CSU 28.04.89 Büchner (Speyer) SPD 27.04.89 Clemens CDU/CSU 27.04.89 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 27. 04.89 Daweke CDU/CSU 28.04.89 Gattermann FDP 28.04.89 Großmann SPD 28.04.89 Dr. Hauff SPD 28. 04.89 Dr. Hitschler FDP 28.04.89 Dr. Holtz SPD 27. 04.89 Höffkes CDU/CSU 28. 04.89 Frau Hürland-Büning CDU/CSU 28.04.89 Ibrügger SPD 28.04.89*** Kittelmann CDU/CSU 28.04.89 Koschnick SPD 28.04.89 Dr. Kreile CDU/CSU 28.04.89 Lamers CDU/CSU 27.04.89 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 28.04.89 Menzel SPD 28.04.89 Meyer SPD 27.04.89 Mischnick FDP 28.04.89 Dr. Mitzscherling SPD 28.04.89 Dr. Neuling CDU/CSU 28.04.89 Niegel CDU/CSU 28.04.89 * Dr. Osswald SPD 28.04.89 Frau Pack CDU/CSU 28.04.89 Paintner FDP 28.04.89 Poß SPD 27.04.89 Reddemann CDU/CSU 28.04.89 Reschke SPD 27.04.89 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 28.04.89 Schröer (Mülheim) SPD 28.04.89 Spranger CDU/CSU 27.04.89 Stiegler SPD 28.04.89 Stobbe SPD 28.04.89 Frau Teubner GRÜNE 28.04.89 Dr. Unland CDU/CSU 28.04.89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 28.04.89 Wischnewski SPD 28.04.89 Wüppesahl fraktionslos 27.04.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 26 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksache 11/4154) Frau Dr. Lehr, Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit: Lassen Sie mich kurz den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes begründen, der heute in erster Lesung hier behandelt wird. Wir haben uns heute abend mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, der auf einem schweren menschlichen Problem beruht. In unserem Land wird häufig vergessen, daß es eine große Gruppe von Ehepaaren gibt, die keine Kinder bekommen können, obwohl sie Kinder wollen. Dies ist keine kleine Gruppe; die Schätzungen schwanken zwischen 10 und 15 %. Und, meine Damen und Herren: Ich kann diesen Wunsch gut verstehen, denn Kinder machen Freude, Kinder bereichern das Leben, Kinder gehören einfach zum Leben dazu. Es gibt viele Wege, diesen Paaren zu helfen. Hierzu gehören neben der Verbesserung der medizinischen Diagnostik und Therapie ein Ausbau der Erforschung von Ursachen der Unfruchtbarkeit sowie verbesserte Beratungsmöglichkeiten für betroffene Paare. Hierzu bereitet die Bundesregierung einen Forschungsschwerpunkt vor. Doch mit den medizinischen Möglichkeiten, aber auch mit der engeren weltweiten Verflechtung haben sich auch neue Möglichkeiten für gewissenlose Geschäftemacher ergeben, die den Wunsch nach Kindern in nicht zu verantwortender Weise kommerziell ausnutzen. Mit dem heute in erster Lesung zu beratenden Entwurf zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes sollen zwei Wege verbaut werden, bei denen Kinder auf ethisch nicht vertretbare Weise vermittelt werden. Dies ist zum ersten die Vermittlung von Leihmüttern, wie sie in Frankfurt und anderen Städten versucht worden ist. Hier gibt das geltende Recht schon Eingriffsmöglichkeiten, doch wir müssen hier mit größerer Härte vorgehen können. Wir müssen Umgehungspraktiken - bis hin zum Kinderhandel - unterbinden. Dies soll dieser Gesetzentwurf erreichen. Zum zweiten gibt es Vermittler, die kinderlosen Ehepaaren gegen Geld schwangere Frauen - meist aus der dritten Welt - zuführen und den Ehemann nach der Geburt des Kindes zu einer wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennung veranlassen, um auf dem Wege einer anschließenden Ehelichkeitserklärung zu einem Kind zu kommen. Eine solche Vermittlung und Umgehung des Adoptionsvermittlungsgesetzes ist im besonderen Maße verwerflich. Wir können doch nicht zulassen, daß Frauen aus der Dritten Welt aus materieller Not von Geschäftemachern dazu gebracht werden, ihre Kinder zu verkaufen. Ich sage hier mit aller Entschiedenheit: Wer den Wunsch von Frauen und Männern, ein Kind zu bekommen, mit der materiellen Not anderer Frauen verbindet, um daraus Kapital zu schlagen, dem muß das Handwerk gelegt werden. 10436* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 Der Gesetzentwurf stellt jedoch jede Form der Vermittlung von Ersatzmüttern unter Strafe — auch die unentgeltliche. Eine Strafverschärfung ist vorgesehen, wenn der Vermittler gegen Entgelt oder geschäftsmäßig handelt. Die Suche oder das Angebot von Bestelleltern oder Ersatzmüttern in Zeitungsanzeigen und sonstigen öffentlichen Erklärungen sollen mit Bußgeld bedroht werden. Auch wird der angesprochene zweite Fall mit Bußgeld belegt, nämlich derjenige, in dem schwangere Frauen an Männer vermittelt werden, die wahrheitswidrig die Vaterschaft für das Kind anerkennen. Diese Änderungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes sind nur ein erster, allerdings dringlicher Schritt zur Klärung der rechtlichen Fragen, die sich durch den medizinischen Fortschritt in der Fortpflanzungsmedizin ergeben. Ich bitte Sie, dieses Gesetz zügig zu beraten, damit wir den Mißständen entgegentreten können. Die Bundesregierung wird ihrerseits bald den Entwurf eines Embryonenschutzgesetzes vorlegen, das die sonstigen auf Bundesebene zu regelnden Fragen der Fortpflanzungsmedizin abdeckt. Schmidt (Salzgitter) (SPD): Mit der vorgelegten Novelle zum Adoptionsvermittlungsgesetz soll dem Unwesen des Kinderhandels über den Adoptionsmißbrauch Einhalt geboten werden. Es waren zwar vor einer Reihe von Monaten nicht sehr viele Fälle von mißbräuchlicher Form der Auslandsadoptionen, sie waren jedoch — siehe die Meldungen aus Frankfurt — außerordentlich spektakulär. Ein besonderer Teil des Adoptionsmißbrauchs ist die Ersatzmutterschaft. Sie ist spezieller Inhalt der vorliegenden Novelle. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Gesetzesvorschlag, weil er die Not von Frauen einzugrenzen hilft und zugleich der Geschäftemacherei mit Kindern einen Riegel vorschiebt. Schon seit Jahren tritt die SPD für eine Beendigung der Ersatzoder Leih-Mutterschaft ein. Der Körper einer Frau darf — auch nicht zum Zwecke neu entstehenden Lebens — nicht zum Handelsobjekt und zum käuflichen Organ werden. Insofern gibt es auch mit der SPD hier keine Probleme, wenngleich wir feststellen, daß die Regelung mehr als überfällig ist; schließlich reden wir alle schon seit Beginn der Legislaturperiode von einer konkreten Umsetzung dieses Ansatzes. Kritik üben wir aber mit allem Nachdruck an der Unvollständigkeit des Gesetzeswerks, das wir als Stückwerk bezeichnen müssen. Immerhin fehlen die übrigen wichtigen Vorschriften gegen den Adoptionsmißbrauch, vor allem aber — wie es auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausgedrückt hat — die Vorschläge der Bundesregierung für ein Gesamtkonzept der Fortpflanzungsmedizin. Leider besteht trotz interessanter Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Fortpflanzungsmedizin" keine Kraft auf der Regierungsseite, die ebenfalls überfällige Initiative zu unternehmen. Der vorgesehenen Überweisung des Gesetzes-Entwurfs an die Ausschüsse stimmen wir zu. Frau Männle (CDU/CSU): „Babys auf Bestellung, Mütter à la carte zu Preisen ab 30 000 S." Mit diesem Angebot löste ein amerikanischer Babymakler im Oktober 1987 eine Welle öffentlicher Empörung angesichts moderner Formen der Vermarktung menschlichen Lebens im zivilisierten Westen aus, provozierte viele zum Nachdenken über die moralischen Grundlagen unseres Rechtssystems und zwang die politisch Verantwortlichen zum Handeln. Zeigt sich darin übertriebene Entrüstung einer fortschrittsskeptischen neuen Generation, die die Segnungen einer erfolgversprechenden Dienstleistungsbranche mit unbegründeter Verachtung straft? Ignorieren wir durch Verbote die berechtigten Interessen vieler Ehepaare, deren Wunsch nach einem eigenen Kind unerfüllt blieb? Leihmutterschaft ist keineswegs — wie einige meinen — eine Chance für selbstbestimmte Geschäfte, eine legitime und lukrative Einnahmequelle für Frauen, das Ende individuellen Leides für viele Ehepaare. Leihmutterschaft und Leihmuttervermittlung, eine schönfärberische Umschreibung für freiwilligunfreiwilligen Verkauf des eigenen Körpers bzw. für organisierte Vermarktung der Gebärfähigkeit von Frauen, für Degradierung menschlichen Lebens zur Handelsware, sind Ausdruck gesellschaftlich-kulturellen Rückschritts, erschreckende Beispiele einer totalen Entkopplung von Ethik und Kommerz. Für die Unionsparteien ist die Antwort eindeutig und vorbehaltlos: Nein zur Leihmutterschaft. Die Werteordnung des Grundgesetzes gilt auch für das Privatrecht; sie gebietet staatliche Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. Bei der Abwägung der legitimen Interessen von Ehepaaren auf Erfüllung ihres Kindeswunsches und dem gesellschaftlichen Interesse am Schutz des historisch gewachsenen Wertekodex müssen die langfristigen Folgen für die möglichen Verschiebungen unseres ethisch-moralischen Koordinatensystems, die negativen Wirkungen auf die gesellschaftliche Rolle und das Selbstverständnis von Frauen, die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, die Achtung des Rechts des Kindes auf einheitliche Elternschaft sowie die rechtlichen Probleme bei Vertragsstörungen stärker gewichtet werden. Aber auch die sozialen und psychischen Probleme, die in Leihfamilien entstehen könnten, müssen berücksichtigt werden. Durch eine Auftragsschwangerschaft, die vom Partner der Leihmutter, von ihren in der eigenen Familie lebenden Kindern einen erheblichen Rollenwechsel, ein zeitlich befristetes emotionales Sicheinstellen auf das werdende Leben fordern, könnten diese in unerträgliche Konfliktsituationen verstrickt werden. Mit dem heute in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurf zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes löst die Bundesregierung ihr Versprechen ein, auf die perfiden Praktiken von Babyvermittlern mit klaren Verbotsnormen zu reagieren. Unter Strafe gestellt werden alle Formen der Ersatzmuttervermittlung, werden sie unentgeltlich, gegen Entgelt, Bewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben. Darüber hinaus wird das Suchen — besser gesagt — Anheuern von sowie das Anbieten von bzw. Werben mit Leih- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1989 10437* müttern, z. B. durch Anzeigen oder Berichte in Zeitungen, verboten und mit einem Bußgeld belegt. Auch dubiose Geschäftspraktiken wie die des Grafen Adelmann von Adelmannsfelden werden durch den heute vorliegenden Gesetzentwurf rechtlich untersagt. Das Adoptionsvermittlungsgesetz wurde dadurch zu umgehen versucht, daß Adoptionswillige wahrheitswidrig die Vaterschaft für ein nichteheliches Kind zum Zwecke der Ehelicherklärung anerkennen. In den Ausschußberatungen müssen eingehend die Bedenken des Bundesrates, der gehörten Verbände sowie einiger Organisationen erörtert werden, insbesondere die Frage der Plazierung des Verbots der Ersatzmuttervermittlung im bestehenden Rechtssystem, die Koordinierung der einzelnen Gesetzesmaßnahmen im Bereich Fortpflanzungstechnologie, das Problem der Einstufung von Tatbeständen als Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Ferner muß überprüft werden, inwieweit das Adoptionsvermittlungsgesetz in der ergänzten Fassung ein effektives Instrumentarium zur Bekämpfung von Privatadoptionen und Kinderhandel aus der Dritten Welt, die unter dem Deckmantel der Legalität betrieben werden, darstellt. Über die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns, die Bestrafung der Ersatzmuttervermittlung, besteht weitgehend Konsens unter den Parteien. Mit einem enggeschnürten Gesetzespaket gegen alle Formen der Ersatzmuttervermittlung, gegen Mißbrauch bzw. Umgehungsversuche der Adoptionsvermittlung sind aber keineswegs die gesellschaftlichen Probleme gelöst. Die Motive von Bestelleltern und Leihmüttern müssen erforscht, die psychischen Folgekosten des vermeintlich technisch-medizinischen Fortschritts für Familien analysiert und den betroffenen Familien durch ein breit angelegtes Beratungsnetz wirksam geholfen werden. Die moralische Entrüstung über die Mißbrauchspraktiken in Ländern der Dritten Welt, Rufe nach Strafverschärfung, laufen ins Leere, wenn wir an Symptomen kurieren statt Ursachen zu bekämpfen. Korruption, Elend und Verzweiflung in den Ländern der Dritten Welt sind durch wohlklingende Absprachen auf höchster Regierungsebene nicht zu beheben. Trotz der vielen Fragezeichen sollten wir unverzüglich ein Signal setzen. Es geht um mehr als um die Bekämpfung unlauterer Geschäfte, es geht um die Achtung des Gebots unserer Verfassung: „Die Meschenwürde ist unantastbar" . Leihmutterschaft ist kein befristetes Beschäftigungsverhältnis auf Honorarbasis, Leihmutterschaft ist Pervertierung unseres kulturellen Erbes. „Rent an uterus" muß ein Fremdwort im deutschen Sprachgebrauch bleiben. Eimer (Fürth) (FDP): Die moderne Fortpflanzungsmedizin hat unsere Welt verändert. Die Medizin kann heute in vielen Fällen helfen, daß Ehepaare sich ihren Wunsch nach Kindern erfüllen können, der vorher nicht erfüllbar war. Die Fortpflanzungsmedizin hat aber auch viel Verunsicherung gebracht, weil die genetische Mutter nicht mehr automatisch mit der Mutter übereinstimmen muß, die das Kind austrägt. Daran schließen sich viele Fragen und Probleme juristischer vor allem aber ethischer Art. So muß man fragen, was passiert, wenn ein Kind behindert ist, wenn es von den Bestelleltern nicht abgenommen wird oder wenn die Leihmutter ihr Kind, das sie ausgetragen hat, nicht mehr abgeben will. Daneben gibt es eine Reihe von Fragen zu den überzähligen Embryonen, die bei dieser Technik entstehen und zur Zeit eingefroren sind. Nur einen Teil dieser auftretenden Probleme kann und will dieses Gesetz regeln. So soll die Vermittlung von Leihmüttern verboten werden, ganz gleich ob dies kommerziell oder unentgeltlich geschieht, desgleichen die Werbung in Anzeigen, die Ersatzmütter entweder sucht oder anbietet. Nicht bestraft werden sollen nach diesem Gesetz die Ersatzmutter und die Bestelleltern. Daneben bleiben eine Reihe von Fragen offen, die ich zum Teil bereits angesprochen habe, aber auch solche nach der Beurteilung der Ärzte, die solche Handlungen an Leihmüttern vornehmen, die, wie gesagt, in diesem Gesetz nicht geregelt werden können, sondern einem vorgesehenen Embryonenschutzgesetz vorbehalten bleiben sollen. Ich muß gestehen, daß ich mich bei der Regelung dieser Probleme schwertue, daß ich mir meiner Sache nicht sehr sicher bin. Ich glaube, es besteht Einigkeit, daß keine großen Sympathien für den kommerziellen Handel mit Ersatzmüttern und Kindern in unserem Volk bestehen. Aber die Probleme sind vielschichtig, und wir werden dieses Gesetz sehr eingehend beraten müssen, gerade unter ethischen Gesichtspunkten. Ich hoffe, daß gerade dieses Gesetz in den Ausschüssen mit sehr viel Ernsthaftigkeit beraten wird, daß wir uns im klaren sind über die Tragweite unserer Beschlüsse, ganz gleich, in welche Richtung wir tendieren, und ich halte es für wichtig, daß wir uns alle darüber im klaren sind, daß wir möglicherweise etwas beraten, das sich einer perfekten Regelung und einem menschlichen Richterspruch entzieht. Die FDP ist sich ihrer Verantwortung gerade bei dieser Diskussion bewußt, und wir hoffen auf eine entsprechende ernsthafte Beratung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Roland Sauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Tag der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des KriegsdienstverweigerungsNeuordnungsgesetzes stellen wir die Wehrdienstverweigerung wieder auf ein solides Fundament. Das Gesetz war bisher zeitlich befristet. Nachdem es sich bewährt hat — das können wir mit Genugtuung feststellen — , wird es in der Zukunft unbefristet weiter gelten.
    Wir wurden auch bei dem Hearing am 8. Dezember 1988 bestärkt, dieses Gesetz, welches so viel zum inneren Frieden beigetragen hat, nun endgültig festzuschreiben. Die große Mehrheit der Verbände, der betroffenen Organisationen, wie auch der Kirchen hat bei diesem Hearing das Gesetz im Grundsatz — bei aller Kritik im Detail; darauf komme ich später noch zu sprechen — begrüßt. Dieses Gesetz hat die Erwartungen voll erfüllt.
    Dieses Gesetz hat grundlegende Verbesserungen gebracht. So ist für ungediente Wehrpflichtige das umstrittene mündliche Prüfungsverfahren abge-



    Sauer (Stuttgart)

    schafft worden. Hier waren bekannterweise die Hauptschüler gegenüber den Abiturienten in der Regel benachteiligt.
    Zum zweiten wird jeder, der sich auf Gewissensgründe beruft, praktisch ohne jeden Verzug nun anerkannt. Dieses Verfahren dauert im Schnitt jetzt einen Monat. Vorbei — das muß man der SPD sagen, weil sie das vergessen hat — ist die Zeit der SPD-Hinterlassenschaft, wo wir einen Antragsstau von über 100 000 Antragstellern hatten und wo für Tausende von Jugendlichen eine lange Zeit der Ungewißtheit für ihre weitere Lebens- und Berufsplanung zu beklagen war. Dies war Ihre Politik, Herr Kollege Gilges.
    Wir haben diesen schlimmen Zustand gerade auch mit der Schaffung neuer Zivildienstplätze geändert. Es stehen derzeit über 100 000 Zivildienstplätze zur Verfügung. Hier sollte man auch den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege danken, die diese Plätze möglich gemacht haben.
    Lassen Sie mich zum Bundesverfassungsgericht kommen: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. April 1985 dem Neuordnungsgesetz ganz klar die Verfassungskonformität bescheinigt. Die verfassungsrechtliche Bestätigung wurde hier ganz klar dargelegt und ausgesprochen.
    Dies gilt auch für die Dauer des Zivildienstes als Indiz für das Vorliegen einer wirklichen Gewissensentscheidung. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die Opposition wie auch ihre zum Teil sehr zweifelhaften Helfershelfer dies nun endlich einmal zur Kenntnis nehmen würden.
    Mit der heutigen Verabschiedung werden wir auch drei Bereiche regeln, die einer notwendigen Klärung unterzogen werden müssen. Zum ersten werden wir der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1988 Rechnung tragen und bei Wehrdienstverweigerern, die schon den gesamten Wehrdienst abgeleistet haben, eine Verkürzung der Restdienstzeit bei der gegenwärtigen Dienstzeit von fünf Monaten auf nun drei Monate und zehn Tage vorsehen.
    Zum zweiten werden wir eine gesetzliche Regelung des Einweisungsdienstes für Zivildienstleistende einführen. Wir wollen damit die bisher schon übliche Unterweisung am Arbeitsplatz noch verstärken, ihr noch eine größere Bedeutung beimessen. Für den wichtigsten Einsatzbereich der Pflege und der Betreuung ist eine Mindestdauer von vier Wochen vorgeschrieben. Hiermit soll jeder Zivildienstleistende fachlich in seinen Dienst und seine Tätigkeit durch geeignete Lehrgänge eingeführt werden. Dies war ja auch ein Kritikpunkt bei dem Hearing. Die Zivildienstleistenden werden gerade bei den pflegerischen Diensten sehr beansprucht. Sie sind sehr belastet, und zwar nicht nur fachlich, sondern auch psychisch. Es ist deshalb notwendig, eine gute Vorbereitung sicherzustellen. Ich glaube, diese Vorbereitung darf nicht wegen ungenügender oder fehlender finanzieller Mittel eingeschränkt werden. Wir bitten daher die Bundesregierung, für das Jahr 1990 in diesem Bereich weitere zusätzliche Mittel vorzusehen.
    Drittens. Eine weitere Neuregelung betrifft den Datenschutz. In Zukunft werden die Unterlagen über die
    Gewissensentscheidung der Verweigerer spätestens sechs Wochen nach Ableistung des Zivildienstes vernichtet.
    Lassen Sie mich noch ein Wort zu dieser skandalösen Kampagne verschiedener Gewerkschaften zur Wehrdienstverweigerung sagen: Der Aufruf der IG Medien, der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen sowie der IG-Metall-Jugend zur massenhaften hundertausendfachen Wehrdienstverweigerung stellt die Gewerkschaften jenseits des Grundkonsenses der Demokraten. Ich glaube, das sollten auch Sie von der Opposition zur Kenntnis nehmen.

    (Frau Schilling [GRÜNE]: Ach Gott! So ein Quatsch!)

    — Das ist kein Quatsch, Frau Schilling. — Die Verfasser dieser Kampagne können nicht für sich in Anspruch nehmen, für die Wehrdienstverweigerer zu sprechen. Hier wird vielmehr die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik attackiert.
    Im Grundgesetz ist die allgemeine Wehrpflicht und das eindeutige Ja zur Landesverteidigung klar postuliert. Wer dies in Frage stellt, stellt die Verfassung in Frage. Das Grundrecht auf Wehrdienstverweigerung ist ein Recht, das die persönliche Gewissensentscheidung vorsieht. Es geht von der Gewissensnot aus; den Wehrdienstverweigerern, die aus Gewissensgründen verweigern, haben die Autoren dieses Aufrufs einen Bärendienst erwiesen. Es werden hiermit die Motive der Wehrdienstverweigerer, die aus Gewissensgründen von ihrem Recht nach Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes Gebrauch machen, in Mißkredit gezogen. Wer die Wehrdienstverweigerung als politisches Kampfmittel nutzen will, mißbraucht die Verfassung.
    Wir fordern von den betroffenen Einzelgewerkschaften, sich wieder zur Bundeswehr zu bekennen, so wie das der Deutsche Gewerkschaftsbund zuletzt im Jahre 1981 getan hat, und der Wehrdienstverweigerung als politisches Kampfmittel eine klare Absage zu erteilen. Die in der letzten Woche erfolgte Stellungnahme des DGB-Vorsitzenden Breit reicht nicht aus. Sie war äußerst lahm gehalten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, bei aller Würdigung der Arbeit der Zivildienstleistenden noch einmal darauf hinzuweisen: Dieses Gesetz eröffnet keine Wahlfreiheit bezüglich Ableistung des Wehrdienstes oder des Zivildienstes. Weiterhin gilt: Der Wehrdienst ist der Regelfall, und die Ableistung des Zivildienstes kann nur von demjenigen in Anspruch genommen werden, der wirkliche Gewissensgründe für die Verweigerung hat.

    (Frau Hillerich [GRÜNE]: Daß das immer mehr werden, können Sie wohl nicht nachvollziehen!)

    Die Sicherung der freiheitlichen Staatsordnung in der Bundesrepublik ist die Grundlage für die Wahrnehmung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung. Die Bundeswehr dient seit 33 Jahren dem Frieden. Ich habe an dieser Stelle an die Zivildienstleistenden Dank abzustatten

    (Frau Schilling [GRÜNE]: Mir kommen die Tränen!)




    Sauer (Stuttgart)

    — hören Sie genau zu —, die mit ihrem Sozialengagement in vielen Einrichtungen Tag für Tag ihren zum Teil schweren Dienst leisten. Ich habe aber auch im gleichen Atemzug den Soldaten zu danken, die in der Bundeswehr ihren Dienst tun und damit die Sicherheit in der Bundesrepublik gewährleisten und gleichzeitig auch das Recht auf Wehrdienstverweigerung ermöglichen. Das sollten die Wehrdienstverweigerer und ihre Organisationen nie vergessen. Sie sollten auch nicht vergessen: Wehrdienst ist und bleibt Friedensdienst. Daher hat niemand das Recht, die Wehrdienstverweigerung als den einzig zulässigen Dienst am Frieden zu bezeichnen. Wir weisen diesen moralischen Hochmut auf das entschiedenste zurück.
    Wir bitten Sie, unserem bewährten Gesetz zuzustimmen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Gilges.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Konrad Gilges


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz hat sich nicht bewährt. Darüber kann man überhaupt nicht streiten. Ich werde das gleich begründen.
    Ich will anfangen mit dem, was Herr Geißler am 16. Dezember 1982 bei der Verabschiedung dieses Gesetzes gesagt hat. Er ist damals davon ausgegangen — und auch die CDU/CSU-Fraktion —, daß dieses Gesetz zur Befriedigung der Kriegsdienstverweigerer und der jungen Bürger dieses Landes beiträgt. Diese Befriedigung ist nicht erreicht worden. Im Gegenteil: Wir haben zu verzeichnen, daß es bis heute über drei wesentliche Punkte Streit gibt, und zwar nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern auch zwischen den Kriegsdienstverweigerungsverbänden, den jungen Menschen und der Regierungskoalition.
    Bei diesem Streit geht es erstens um die Frage des Anerkennungsverfahrens. Nach wie vor gibt es für 15 bis 20 % junger Menschen eine Gewissensprüfung.

    (Sauer [Stuttgart] [CDU/CSU]: 9 %!)

    Zweitens geht es um die Dauer des Zivildienstes. Auch sie ist streitig. Sie haben im Gesetz einmal 20 Monate, einmal 24 Monate festgelegt. Ich werde darauf noch eingehen. Drittens ist die Frage der Ausgestaltung des Zivildienstes streitig.
    1982 haben wir gehofft, daß Sie endlich anerkennen, daß es ein Recht nach Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes gibt. Das ist kein Ausnahmerecht — wie Sie auch heute wieder formuliert haben, Herr Sauer —, sondern ein Recht, das unbegrenzt ist. Es ist sogar ein Recht, das vor der Wehrpflicht im Grundgesetz verankert war. Das haben schon die Väter des Grundgesetzes auf Grund einer historischen Erfahrung in die Verfassung geschrieben, nämlich auf Grund der Erfahrung der Jahre von 1933 bis 1945, als Kriegsdienstverweigerer unabhängig davon in den KZs gelandet sind, aus welchen Motiven sie den Kriegsdienst verweigert haben. Das ist ein Grundrecht und kein Ausnahmerecht. Nehmen Sie von den Regierungsparteien endlich einmal dieses Grundrecht zur Kenntnis, das in einem der ersten zwölf Artikel verankert ist.
    Aber Sie finden sich damit nicht ab. Es ist für Sie, wie wir immer wieder feststellen, nach wie vor ein Sonderrecht. Daraus resultiert auch, daß Sie seit 1982 mit Verschärfungen des Zivildienstes reagieren, daß Sie die jungen Menschen schikanieren und bei der Durchführung des Zivildienstes mit einer Bösartigkeit vorgehen, die wirklich allem Hohn spricht.
    Sie sollten denjenigen jungen Menschen danken, die bei Schwerstbehinderten, bei älteren Menschen ihre Arbeit leisten.

    (Sauer [Stuttgart] [CDU/CSU]: Das habe ich doch getan!)

    Unser System der Betreuung älterer Menschen, die dankbar sind, daß es Zivildienstleistende gibt, würde nicht mehr funktionieren, wenn es den Zivildienst nicht gäbe,

    (Beifall bei der SPD — Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Das hat er doch ausdrücklich gesagt!)

    wenn es nicht die jungen Menschen gäbe, die in der Psychiatrie, bei Schwerstbehinderten und älteren Menschen zu Haus ihren Dienst leisten würden. Das System würde nicht mehr funktionieren, wenn es das nicht gäbe.
    Aber Ihr Dank ist immer nur ein scheinheiliger Dank.

    (Sauer [Stuttgart] [CDU/CSU]: Das ist eine Unterstellung!)

    — Ich unterstelle das. Er ist nicht ehrlich gemeint. Ich sage das so.
    Des weiteren haben Sie seit 1982 die Durchführung des Zivildienstes zunehmend mit Bürokratismus überzogen. Ich denke nur an den Abbau der Zivildienststellen im Verwaltungsbereich. Sie haben zunehmend bürokratische Mätzchen eingeführt, um die Möglichkeit der Beschäftigung von jungen Menschen einzuschränken. Ich erinnere z. B. an die Kostenübernahme im mobilen Dienst. Heute haben die Wohlfahrtsverbände, wie sie berichten — wir werden auf die Frage noch zurückkommen — , Forderungen an die Bundesregierung, die, wenn ich richtig informiert bin, in die Hunderte von Millionen DM gehen.
    Ich will etwas zur Rolle der FDP sagen. Das ist mir sehr wichtig, weil Herr Eimer ja das Wort ergreifen wird. Herr Eimer hat 1982 in seiner Rede einen Kernsatz gesagt: Wir Liberalen hätten mit einer Postkartenlösung sehr wohl leben können. — Das war der Kernsatz der Rede von Herrn Eimer von 1982 bei der zweiten und dritten Lesung und der Verabschiedung dieses Gesetzes. 1987, vor der Wahl, hat Herr Eimer dann gesagt — und Herr Bangemann und Frau AdamSchwaetzer usw. haben das auch noch erklärt —, diese Drittel-Automatik passe der FDP eigentlich nicht, und sie sei auch der Meinung, daß 19 Monate
    — es ging in der FDP immer hin und her, von 19 bis 22 Monate — als Zivildienstzeit eigentlich ausreichten.
    Die FDP und die Liberalen sind so verkommen
    — entschuldigen Sie, Herr Eimer, daß ich das so sagen



    Gilges
    muß — , daß Sie heute damit einverstanden sind, daß es eine Drittel-Automatik gibt, und zwar eine Dienstzeit von 24 Monaten.

    (Sauer [Stuttgart] [CDU/CSU]: Sie müssen Ihre Rede umschreiben!)

    — Ich habe hier keine geschriebene Rede. Sie können sehen: Es sind Stichworte. Das erst einmal dazu.

    (Spilker [CDU/CSU]: Aber falsche!)

    Sie stimmen heute einer Drittel-Automatik zu, die bedeutet, daß 24 Monate Zivildienstzeit möglich sind, Herr Eimer. Ich sage Ihnen nur: Das ist der Weg der FDP. Das wirkt auf junge Menschen nicht überzeugend.

    (Kalb [CDU/CSU]: Sie haben heute vormittag nicht zugehört!)

    Ich muß Ihnen sagen: Ich bin von Ihnen sehr enttäuscht.
    Ich sage noch etwas zu der Frage, die auch von Ihnen noch einmal aufgegriffen wurde. Ich habe die Pressemitteilung zur Frage des Aufrufs zur massenhaften Kriegsdienstverweigerung gelesen. Der Herr Pfeifer wird das ja nachher aufgreifen. Schlicht und einfach: Weder der Herr Pfeifer noch Sie, Herr Sauer, haben diesen berühmten sogenannten Aufruf gelesen. Zum einen ist es eine Presseerklärung, und zum anderen steht das objektiv nicht darin. Das ist am vergangenen Freitag in der Aktuellen Stunde bestritten worden. Aber Sie nehmen es schlicht und einfach nicht zur Kenntnis, weil es nicht in Ihre Agitation passen würde, wenn Sie es zur Kenntnis nähmen. Es ist kein Aufruf, sondern es wird festgestellt, daß die Kriegsdienstverweigerung auch ein politisches Instrument ist. Wenn die Mehrheit der bundesrepublikanischen Jugend den Kriegsdienst verweigert, taucht natürlich die Frage für den Staat auf, wieweit er dann noch davon ausgehen kann — das hat sinngemäß auch Geißler 1982 gesagt —, daß eine Identität der Interessen von jungen Menschen mit den Staatsinteressen vorhanden ist.

    (Sauer [Stuttgart] [CDU/CSU]: Was haben Sie getan, damit das nicht der Fall ist?)

    — Ich sage Ihnen dazu: Ich teile die Meinung meines Kollegen Koschnick, die er in der Aktuellen Stunde geäußert hat. Was ich für schlimm halte, ist, wie er es formuliert, dies: Wer die Beliebigkeit von Verfügung über die junge Generation so aufbaut, wie die CDU/ CSU und die FDP es machen, muß sich nicht wundern, wenn junge Menschen dagegen aufbegehren. Das ist der entscheidende Punkt. Sie haben durch die Verlängerung des Wehrdienstes von 15 auf 18 Monate und die Zurücknahme und die daran gekoppelte Zivildienstzeit die Lebensperspektive und die Lebenschance junger Menschen in die Beliebigkeit Ihrer Politik gestellt.

    (Beifall bei der SPD — Sauer [Stuttgart] [CDU/CSU]: Das haben Sie gemacht!)

    Das zeigt überhaupt keinen Respekt vor der Lebensplanung junger Menschen. Diese haben recht, wenn sie dagegen aufbegehren.

    (Kohn [FDP]: Hätten Sie doch vorhin besser zugehört!)

    Ich betone für uns Sozialdemokraten noch einmal: Wir nehmen den Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes ernst. Genauso ernst nehmen wir die in der Verfassung festgeschriebene Verpflichtung zur Landesverteidigung. Wir wissen, daß das eine ein Individualrecht ist und daß das andere eine gesellschaftliche Verantwortung ist. Das kann nicht gegeneinandergesetzt werden, sondern beide Rechte müssen, miteinander konkurrierend, bestehenbleiben. Es gibt überhaupt keine Möglichkeit, sie gegeneinanderzusetzen, wie Sie es immer wieder in allen Debatten versuchen und auch heute nachmittag wieder versucht haben.
    Wir bleiben bei den Forderungen: erstens, daß alle Gewissensprüfung abgeschafft wird; zweitens, daß die Dauer des Zivildienstes auf höchstens 18 Monate begrenzt wird; drittens, daß es keine Automatik gibt; viertens, daß es eine humane Ausgestaltung des Zivildienstes gibt; fünftens, daß die Einführungslehrgänge endlich vom Bundesministerium möglich gemacht und auch finanziert werden; sechstens, daß es eine begleitende Betreuung gibt — das ist gerade für jene Zivildienstleistenden notwendig, die für Schwerstbehinderte und in der Psychiatrie tätig sind —; siebtens, daß die Möglichkeit zu weiterer Qualifizierung, auch im beruflichen Bereich, während der Zivildienstzeit besteht; achtens, daß es einen sicheren Datenschutz geben muß; neuntens, daß es keinen zusätzlichen Zivildienst für diejenigen gibt, die nach ihrer Wehrdienstzeit oder während ihrer Reservistenzeit das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wahrnehmen

    (Sauer [Stuttgart] [CDU/CSU]: Das haben wir doch geändert!)

    — ich lege ja nur unsere Positionen dar —; zehntens, daß der Bundesbeauftragte, wie wir es auch in der Entschließung dargelegt haben, jährlich einen Bericht, ähnlich dem Bericht des Wehrbeauftragten, vorlegt, in dem auch Einzelfälle aus dem Bereich des Zivildienstes dargestellt werden.
    Ich sage abschließend für meine Fraktion: Die CDU/ CSU, die Regierung und die FDP haben eine Chance verpaßt, gemeinsam mit uns ein Gesetz zu verabschieden, das den Zivildienstleistenden und den Kriegsdienstverweigerern dient. Ich glaube, es hätte dem Bundestag nach all diesen Jahren gut angestanden, wenn wir endlich zu einem Konsens gekommen wären. Sie haben diesen Konsens verhindert.

    (Beifall bei der SPD)