Rede von
Thomas
Wüppesahl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(GRÜNE)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage wird in Karlsruhe entschieden, wer diesen „Zirkus" hier verursacht. Ich bin da sehr zuversichtlich und gelassen. Jedenfalls geht es u. a. eben darum, ob eine Mindestredezeit von fünf Minuten notwendig ist, um das verfassungsgemäße Rederecht realisieren und damit auf die Meinungsbildung des Deutschen Bundestages im Plenum angemessen Einfluß nehmen zu können. Deswegen gehe ich erneut in die Bütt, um also um fünf Minuten zu werben. Ich möchte Ihnen noch ganz kurz vergegenwärtigen, weil einige von Ihnen heute morgen wohl nicht anwesend waren,
was der Grund dafür ist.
Über die Osterpause haben sich die Präsidenten geeinigt, Frau Seiler-Albring, meine Redekontingente fast linear um 50 % zu reduzieren. Das heißt: Pro Stunde bleiben mir zwei bis drei Minuten, pro kleine und große Runde zwei bis drei Minuten — ich hatte dort immer mindestens fünf, manchmal sogar zehn Minuten— , bei einer bis zwei Stunden fünf Minuten — nach zwei Stunden hatte ich zehn Minuten — , und ab drei Stunden zehn Minuten; bisher hatte ich 15 Minuten.
Unter diesem Gesichtspunkt und angesichts der Tatsache, daß die Verkündung in Karlsruhe vom 9. Mai auf den 13. Juni verschoben worden ist, also fünf weitere Wochen mit drei Sitzungswochen dazwischenliegen, sehe ich mich gezwungen, mein Rederecht so deutlich zu verlangen, wie ich es am heutigen Sitzungstag gemacht habe, und zwar bis zu diesem Verkündungstermin oder so lange, his sich das Präsidium auf die alte Regelung vor Ostern besinnt. Ich werde zwar nicht in jeder Debatte das Wort nehmen — ich könnte ja noch viel häufiger zur Geschäftsordnung sprechen oder persönliche Erklärungen abgeben —, aber doch so exzessiv, wie ich es heute gemacht habe, mein Rederecht einfordern.
Ich habe bestimmt 70, 80 Minuten gesprochen und davon vielleicht 20 oder 30 zur Sache; ich muß das noch genau auswerten. Das, denke ich, könnten Sie mir und könnte ich auch Ihnen ersparen, wenn ich meine ein bis drei Redebeiträge pro Sitzungswoche, die ich normalerweise nur anmelde, mit einem Kontingent bestückt bekomme, das einfach angemessen und notwendig ist.
Ich stelle jetzt zu dem Procedere des Redens zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Änderungsantrag: Ich bin in mich gegangen, ich habe in der Pause eben mal gerechnet: 60 Minuten, nach Ihrer Logik auf 518 Abgeordnete verteilt, machen 6,94 Sekunden Redezeit pro Abgeordneten.
Ich möchte einmal vorbildhaft und generös auf das Kontingent, das mir nach meiner Auffassung von der Verfassung her zusteht, verzichten. Ich beantrage eine Minute Redezeit, um einmal so richtig deutlich zu machen, wie lächerlich das ist, was hier mit Zwei-, Drei-Minuten-Kontingenten mit mir getrieben wird, die mir angeboten werden.
Ich beantrage also eine Minute Redezeit.