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    Plenarprotokoll 11/137 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 137. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. April 1989 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Katastrophe im Fußballstadion von Sheffield 10049 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Garbe, Koschnick und Urbaniak 10049 B Verzicht der Abg. Frau Krieger auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 10049 C Eintritt des Abg. Such in den Deutschen Bundestag 10049 C Wahl des Abg. Dr. Wulff als Mitglied und des Abg. Schmitz (Baesweiler) als Stellvertreter in die Parlamentarische Versammlung des Europarates 10049 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 10049 D Erweiterung der Tagesordnung 10049 D Absetzung des Punktes 16 — Datenverarbeitung und Datenschutz — von der Tagesordnung 10050 A Verfahrensanträge des Abg. Wüppesahl . 10050 A Zur Geschäftsordnung Wüppesahl fraktionslos 10050 C Jahn (Marburg) SPD 10051 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verf ah-ren a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Klein (Dieburg), Frau Dr. DäublerGmelin, Bachmaier, Dr. Pick, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Harmonisierung des Asylverfahrens mit dem Auslieferungsverfahren (Drucksache 11/741) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache 11/4182) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung (Drucksache 11/4231) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes (Drucksache 11/4015) 10051 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost (Poststrukturgesetz) (Drucksachen 11/2854, 11/4316, 11/4365) Pfeffermann CDU/CSU 10052 A Börnsen (Ritterhude) SPD 10055 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1989 Wüppesahl fraktionslos (zur GO) 10059A, 10073 D Funke FDP 10059 D Dr. Briefs GRÜNE 10063C, 10079 B Linsmeier CDU/CSU 10065 D Paterna SPD 10067 B Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 10070 D Such GRÜNE 10072 C Wüppesahl fraktionslos 10074 D Hörster CDU/CSU 10076 A Bernrath SPD 10078 A Walther SPD 10080 B Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 10082 A Namentliche Abstimmung 10086 D Ergebnis 10089B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Mißbilligung von Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Carl-Dieter Spranger, gegenüber Vertretern der Kirchen und Wohlfahrtsverbände in der Asyldiskussion (Drucksache 11/4204) Bernrath SPD 10087 B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 10091 A Dr. Laufs CDU/CSU 10091B Meneses Vogl GRÜNE 10093 B Dr. Hirsch FDP 10094 D Fellner CDU/CSU 10095 C Lüder FDP 10096 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dein Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie zur Anderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (Drucksa chen 11/3076, 11/4332) 10097 D Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 8 vom 19. März 1985 zur Anderung der Konvention vorn 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksachen 11/2674, 11/3881) . . . 10098A Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott, Ebermann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortiges Moratorium für die Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (Drucksachen 11/695, 11/4031) Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 10098 C Frau Weyel SPD (zur GO) 10099 B Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE . . . 10099 C Seesing CDU/CSU 10100 D Catenhusen SPD 10101 C Kohn FDP 10102B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 10103 B Wüppesahl fraktionslos (Erklärung nach § 31 GO) 10104 A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur Beurteilung des strafrechtlichen Sanktionensystems (Drucksachen 10/5828, 11/2597) Dr. de With SPD 10105 C Seesing CDU/CSU 10107 A Frau Nickels GRÜNE 10107 D Irmer FDP 10109 C Wüppesahl fraktionslos 10110 D Engelhard, Bundesminister BMJ 10111D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des vorn Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches — Eindämmung der Spielhallenflut und sonstiger städtebaulich nicht vertretbarer Nutzungen (Drucksache 11/3952) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksache 11/4244) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Verhülsdonk, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Hornhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Lüder, Dr. Hitschler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verhinderung von negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen und Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldspielgeräten (Drucksachen 11/3999, 11/4244) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1989 III c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Westphal, Amling, Dr. Ahrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eindämmung der Spielhallenflut (Drucksachen 11/586, 11/4217) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen gegen die Spielhallenflut (Drucksachen 11/1679, 11/4218) Frau Verhülsdonk CDU/CSU 10113 B Reschke SPD 10114B, 10121B Lüder FDP 10117A Frau Teubner GRÜNE 10119 A Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 10120 B Dörflinger CDU/CSU 10122A Wüppesahl fraktionslos 10123 A Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 10123D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 103, 104 und 105 zu Petitionen (Drucksachen 11/4137 (neu), 11/4138, 11/4139) Dr. Pfennig CDU/CSU 10126A Peter (Kassel) SPD 10127 B Frau Dr. Segall FDP 10128 B Frau Nickels GRÜNE 10129 D Haungs CDU/CSU 10130D Reuter SPD 10131 C Frau Garbe GRÜNE 10133 A Dr. Göhner CDU/CSU 10134 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN: Übernahme des Berliner Document Centers für NS-Akten durch die Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1926, 11/4032) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 10136B Neumann (Bremen) CDU/CSU 10137 B Frau Hämmerle SPD 10138 B Lüder FDP 10139 A Conradi SPD (Erklärung nach § 31 GO) . 10140A Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . . 10140 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf Schäfer (Offenburg) SPD 10141 C Schmidbauer CDU/CSU 10142 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 10143C, 10148D Beckmann FDP 10144 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10145 C Vosen SPD 10147 B Gerstein CDU/CSU 10148A Rind FDP 10149B Dr. Schöfberger SPD 10150 B Harries CDU/CSU 10151A Jung (Düsseldorf) SPD 10152 A Maaß CDU/CSU 10152 D Wüppesahl fraktionslos 10153 D Fellner CDU/CSU 10154 D Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Anderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen 11/3915, 11/4358) Frau Will-Feld CDU/CSU 10155 D Opel SPD 10157 C Rind FDP 10159D Hüser GRÜNE 10161A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 10161 C Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: TransrapidReferenzstrecke Hannover—Hamburg (Drucksache 11/3692) Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . . 10162D Weiss (München) GRÜNE 10164 A Bohlsen CDU/CSU 10165A Ewen SPD 10166A Gries FDP 10166 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufnahme von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Innerortsbereich in die Straßenverkehrs-Ordnung (Drucksache 11/2717) Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 10168A Frau Rock GRÜNE 10168 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 10169 C Pauli SPD 10170 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1989 Gries FDP 10171 C Wüppesahl fraktionslos 10172 B Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts (Drucksache 11/4152) Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 10173A Dr. Nöbel SPD 10173 D Weirich CDU/CSU 10175 C Dr. Briefs GRÜNE 10176 C Dr. Hirsch FDP 10177 D Kühbacher SPD 10179B Reddemann CDU/CSU 10180 B Nächste Sitzung 10181 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10183* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1989 10049 137. Sitzung Bonn, den 20. April 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Amling SPD 21.04.89 Austermann CDU/CSU 20.04.89 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 21. 04. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 21. 04. 89* Clemens CDU/CSU 21.04.89 Egert SPD 21.04.89 Eimer (Fürth) FDP 21. 04. 89 Gattermann FDP 21.04.89 Dr. Glotz SPD 21. 04. 89 Dr. Hauff SPD 21. 04. 89 Dr. Haussmann FDP 20. 04. 89 Heimann SPD 21.04.89 Dr. Holtz SPD 21. 04. 89* Frau Hürland-Büning CDU/CSU 20. 04. 89 Ibrügger SPD 20.04.89 Kleinert (Marburg) GRÜNE 21. 04. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 20. 04. 89 Kolbow SPD 21.04.89 Dr. Langner CDU/CSU 21. 04. 89 Frau Luuk SPD 21. 04. 89* Abgeordneter) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 21. 04. 89 Meyer SPD 21.04.89 Mischnick FDP 21.04.89 Dr. Mitzscherling SPD 21. 04. 89 Möllemann FDP 20.04.89 Oesinghaus SPD 21.04.89 Paintner FPD 21.04.89 Poß SPD 20.04.89 Roth SPD 21.04.89 Schmidt (München) SPD 20. 04. 89* Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 20. 04. 89 Dr. Stavenhagen CDU/CSU 20. 04. 89 Stiegler SPD 21.04.89 Stobbe SPD 21.04.89 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 20. 04. 89 Dr. Struck SPD 21. 04. 89 Dr. Warnke CDU/CSU 20. 04. 89 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 21. 04. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 20. 04. 89 Würtz SPD 21.04.89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Manfred Opel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Steuergesetzgebung ist unterdessen so komplex und kompliziert geworden, daß sich eine Vielzahl von Steuerpflichtigen gezwungen sieht, fachkundigen Rat einzuholen, nur um ihr Recht zu bekommen. Was dies in der täglichen Praxis bedeutet, mögen Sie selbst ermessen. Und die sogenannte Steuerreform hat auf diesem Feld nicht die überfällige Entlastung, die wir uns alle und die Bürger gewünscht haben, gebracht.

    (Toetemeyer [SPD]: Im Gegenteil!)

    — Eher das Gegenteil ist der Fall. Denken wir nur an das bürokratische Ungetüm namens Quellensteuer.

    (Toetemeyer [SPD]: Quellensteueramt! Noch schlimmer!)

    Selbst der Finanzminister schätzt, daß jährliche mehrere Milliarden DM Steuern zuviel von den Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen gezahlt werden. Dies ist ungerecht und auch ungerechtfertigt. Wir brauchen dringend eine Vereinfachung der Steuergesetze, damit der Normalbürger leichter zu seinem Recht kommt. Wir Sozialdemokraten haben uns immer dafür eingesetzt, daß insbesondere die niedrigen Einkommensgruppen so hohe Freibeträge eingeräumt erhalten, daß sie den Gang zum Finanzamt gar nicht erst antreten müssen.
    Bei Kapitalgesellschaften und anderen Unternehmen sowie bei Gewerbebetrieben gilt eine andere Zielrichtung. Dort kann der unternehmerische Erfolg sehr wohl und sogar entscheidend davon abhängen, ob eine gute Beratung in Steuerfragen zur Verfügung steht. Auch in diesem Zusammenhang muß man feststellen, daß ein kompliziertes Steuerrecht die Tendenz zum ungerechten Steuersystem zwangsläufig in sich trägt.

    (Toetemeyer [SPD]: Sehr wahr!)

    Im Rahmen unseres für Laien und Normalbürger undurchsichtigen Steuerrechtes kommt dem Sachund Fachkundigen eine besondere Bedeutung zu. Hier erfüllen die Steuerberater eine sehr wichtige Funktion. Dies gilt in ähnlicher Weise für Wirtschaftsberater, Unternehmensberater, gewerbliche Bilanzbuchhalter und verwandte Berufe. Es gilt also faktisch in einem breiten Beratungsmarkt in steuerlicher Hinsicht.
    Dieses Marktes haben sich in der Vergangenheit neben den Steuerberatern sehr viele Berufsstände angenommen, und es haben sich Selbsthilfeorganisationen in diesem Markt gebildet. Selbsthilfeorganisationen entstehen beispielsweise immer dann, wenn der Bürger einen deutlichen und wohl auch dringenden Bedarf dafür sieht. Speziell die Lohnsteuerhilfevereine haben sich gebildet, um primär als Selbsthilfeorganisationen der Lohnsteuerpflichtigen zu fungieren. Bei den Lohnsteuerpflichtigen besteht auf Grund der strukturellen Verwerfungen in der Steuergesetzgebung nach wie vor ein erhöhter Beratungsbedarf. Hier, meine Damen und Herren, hat die sogenannte Steuerreform noch einen draufgesetzt.

    (Toetemeyer [SPD]: So ist es!)

    Das vorliegende Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes läuft einerseits der von mir



    Opel
    soeben skizzierten wirklichen Entwicklung hinterher und nimmt auf der anderen Seite, wie Sie, Frau Kollegin, schon dargestellt haben, lediglich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auf. Wir begrüßen insbesondere die vorgenommene Erweiterung bzw. Präzisierung der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine und der „landwirtschaftlichen Buchstellen" im Grundsatz. Wir hätten uns allerdings auch eine an den Realitäten orientierte Beratungsbefugnis für die gewerblich tätigen Bilanzbuchhalter und die Buchhaltungshelfer, die eine gewerbliche Tätigkeit ausführen, gewünscht.

    (Beifall bei der SPD)

    So läuft der Gesetzentwurf Gefahr, bereits bei Inkraftsetzung hinter der Wirklichkeit zurückzubleiben.
    Mit dem Gesetzentwurf wird das Prinzip der „Beratung in einer Hand" mehrfach durchbrochen. Damit ist die faktische Mandatsteilung — die faktische, Frau Kollegin, sage ich — in Einzelfällen vorprogrammiert, obwohl sie so nicht im Gesetz steht. So ist beispielsweise nicht einzusehen, daß die Vereinigung von Land- und Forstwirten, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hilfeleistung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes gehören, also sogenannte landwirtschaftliche Buchstellen, die eine lange Tradition haben, alle Neben- und zusätzlichen Einkünfte eines Landwirtes in ihre Beratungsbefugnis aufnehmen dürfen, jedoch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb nicht mit in die Vorbereitung, beispielsweise einer persönlichen Steuererklärung, einschließen dürfen.
    Die Praxis zeigt jedoch, daß viele Landwirte einen kleinen Gewerbebetrieb, wie z. B. als Ferienwohnungsvermieter, als Versicherungsmakler oder als Reparaturbetrieb für landwirtschaftliche Maschinen, besitzen. Die Einkünfte aus derartigen Tätigkeiten sind meistens mit denen von Nebentätigkeiten und anderem Zuerwerb vergleichbar. Deshalb ist eine Ausgrenzung der Hilfe für die Ermittlung von Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb für landwirtschaftliche Betriebe im Grunde nicht einzusehen.
    Gerade bei der gegenwärtig außerordentlich schlechten Lage der Landwirtschaft ist es erforderlich, den Landwirten so weit wie irgend möglich entgegenzukommen. Dazu gehört auch, meine Damen und Herren, den Landwirten die Möglichkeit zu Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb zu eröffnen und sie nicht gleichzeitig vom Steuerberatungsprivileg der sogenannten landwirtschaftlichen Buchstellen auszuschließen. Nur diese, die ja von einem zugelassenen Steuerberater geleitet werden müssen, haben die Sach- und Fachkenntnis zu rascher und berufstypischer Beratung, die zudem noch die regionalen Besonderheiten einzuschließen vermag.
    Auch die von der Bundesregierung vertretene Auffassung, wonach die Buchstellen des Handwerks eine über die eigentlichen Aufgaben einer Berufsvertretung hinausgehende Beratung und Hilfe in Steuersachen nicht anbieten dürfen, entspricht nicht der Lebenswirklichkeit. Gerade die Handwerker tragen in besonderer Weise zur Ausbildung und zum wirtschaftlichen Erfolg vor allem regional benachteiligter Gebiete bei. Deshalb muß auch den Handwerkern zugestanden werden, daß das Steuerberatungsprivileg ihrer Buchstellen der Lebenswirklichkeit angepaßt wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Dazu zählt insbesondere, daß typische Neben- und Zusatzeinkünfte in dieses Steuerberatungsprivileg einbezogen werden.
    Des weiteren muß die Personenbindung gelockert werden, da gerade im Handwerk unterdessen auch unterschiedliche Rechtsformen vorzufinden sind.
    Nun komme ich zu einem besonders gravierenden Mangel des Gesetzentwurfs. Den selbständig tätigen Bilanzbuchhaltern wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zulassung zur Steuer- und Buchführungshilfe, insbesondere aber zu gewissen Abschlußarbeiten, zur Einrichtung von Buchführungen sowie zur Erstellung von Lohnsteueranmeldungen und von Umsatzsteuervoranmeldungen verwehrt. Auch diese Regelung geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Die gelegentlich behauptete Inkompatibilität mit der Berufshaftpflichtversicherung der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften greift hier ganz offensichtlich nicht. Hierfür ließen sich leicht gangbare Lösungswege finden, wenn man nur wollte.
    In Wirklichkeit werden die Buchführungstätigkeiten, die Abschlußarbeiten und die Vorbereitungsarbeiten zur Steueranmeldung heute von Datenverarbeitungsprogrammen ohnehin automatisch zusammen mit der buchhalterischen Erstellung von Bilanzen und ähnlichen Abschlüssen vorgenommen. Deshalb ist eine Trennung zwischen beiden Tätigkeiten eine Künstlichkeit, die in der Praxis einfach nicht durchzuhalten ist.
    Ebenso ist nicht zu erkennen, wie in das Steuerberatungsprivileg in irgendeiner wesentlichen Weise eingegriffen würde, wenn die Regelung im genannten Sinne erfolgte. Letztlich verbleibt der hoheitliche Akt der Steuerfeststellung ja nicht bei den Steuerberatern oder bei den Bilanzbuchhaltern, sondern einzig und allein beim Finanzamt bzw. bei den dort tätigen Finanzbeamten. Würde ein Finanzbeamter Unzulänglichkeiten bei der so erweiterten Tätigkeit von selbständig tätigen Bilanzbuchhaltern nachweisen, so wären die Folgen völlig identisch mit denen gegenüber Steuerberatern. In ähnlicher Weise hat sich auch der Bundesrat geäußert.
    Wir folgen der Auffassung, daß die jahrzehntelange Praxis der Buchstellen des Handwerks, die insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe tätig sind, auf keinen Fall eingeschränkt werden darf. So muß nach unserer Auffassung die Beratungsbefugnis der handwerklichen Buchstellen auch dann gegeben sein, wenn neben betriebsbezogenen Einkommensbestandteilen wie Einkommensteuer, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer auch nicht direkt betriebsbezogene Bestandteile, wie Kapitalertragsteuer oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, in den betreffenden Steuererklärungen enthalten sind oder wenn eine gemeinsame Steuererklärung von Ehegatten abgegeben wird, bei denen ein Teil ein Einkom-



    Opel
    men hat, das erkennbar nicht in direktem Zusammenhang mit dem Handwerksbetrieb oder einem Betrieb eines handwerklichen Gewerbes steht, aber dies nicht dominiert.
    Nun komme ich zu einem erfreulichen Teil, weil uns hier die Koalition zum Teil gefolgt ist. Wir begrüßen ausdrücklich, daß Lohnsteuerhilfevereine, die wir als Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern verstehen, wie ich schon sagte — bloß, Frau Kollegin, sind „Arbeitnehmer" und „Lohnsteuerpflichtige" in diesem Zusammenhang schon eine Begrenzung; Vorstandsmitglieder als Lohnsteuerpflichtige fallen sicher nicht darunter —,

    (Frau Dr. Wisniewski [CDU/CSU]: Sie sind lohnsteuerpflichtig!)

    in Zukunft befugt sein sollen, auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, einschließlich der Freistellung oder Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer, sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die Beratung einzubeziehen.
    Die angegebenen Obergrenzen sind im Augenblick für uns durchaus hinnehmbar. Wir fordern aber weiterhin, daß die arbeitnehmertypischen Vermögensanlagen für die Lohnsteuer wie Erträge aus der Anlage vermögenswirksamer Leistungen oder aus Sparguthaben oder aus Bausparguthaben ohne Begrenzung in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine einbezogen werden. Außerdem möchten wir die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine bei den übrigen Einkünften aus Kapitalvermögen auf das Doppelte des Sparerfreibetrages ausgeweitet wissen. Wir sprechen uns in dieser Beziehung ausdrücklich für eine flexiblere Ausgestaltung des Gesetzes aus. Feste DM-Beträge im Gesetzestext haben zwangsläufig die Folge, daß sie ständig angepaßt werden müssen. Dieses gilt für die Beträge 2 000 DM und 4 000 DM, die ja im Gesetzentwurf stehen.
    Wir hätten eine Regelung bevorzugt, die eine automatische Anpassung beinhaltet. Wenn in Zukunft beispielsweise die Kapitalbildung in Arbeitnehmerhand mit Ernsthaftigkeit betrieben werden soll, so müssen die im Gesetz angeführten finanziellen Grenzen sicherlich im genannten Sinn nach oben korrigiert werden.
    Nun, meine Damen und Herren, wetterleuchtet es ja in der Koalition ganz beträchtlich, was die unselige und bürokratische Quellensteuer angeht. Wenn Herr Waigel, der Nothelfer aus Bayern, schließlich unsere Forderung aufnehmen wird, was ich vermute, und wenigstens die Sparerfreibeträge bei der Lohn- und Einkommensteuer kräftig anhebt, dann müssen konsequenterweise die genannten Obergrenzen auch angehoben werden, Herr Kollege Glos. Das wollen wir Ihnen dadurch ersparen, daß wir einen Automatismus einbauen.
    Wir begrüßen ebenfalls die Regelung, daß hinsichtlich der Vorbildungsvoraussetzungen für die Tätigkeit als Steuerberater kein Unterschied mehr gemacht wird zwischen Fachhochschulen und Universitäten. Steuerberater ist im wesentlichen ein praktisch ausgerichteter Beruf, der sich in besonderer Weise in den Ausbildungsgängen der Fachhochschulen wiederfindet.

    (So ist es! bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Es läßt sich feststellen, daß das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zwar die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe aufnimmt, aber in einzelnen Punkten hinter den Notwendigkeiten und der Lebenswirklichkeit zurückbleibt. Wir Sozialdemokraten bemängeln insbesondere, daß die gerechtfertigten Interessen der Lohnsteuerhilfevereine und der Buchführungsstellen für die Landwirtschaft und das Handwerk nicht in notwendigem Maße berücksichtigt wurden. Darüber hinaus ist es erforderlich, den gewerblich tätigen Bilanzbuchhaltern jene Tätigkeitsbefugnisse einzuräumen, die für sie in der praktischen Arbeit erforderlich sind.
    Deshalb, meine Damen und Herren, stellen wir fest, daß diese Gesetzesänderung nur das unbedingt Notwendige aufgreift, nicht aber das Wünschbare. Wir werden uns der Gesetzesänderung nicht entgegenstellen, werden ihr aber auch in dieser Form nicht zustimmen können.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Rind.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Rind


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über einzelne Änderungen im Steuerberatungsgesetz debattieren, dann sollten wir die Gelegenheit nutzen, uns wieder einmal die eigentliche Aufgabe dieses Gesetzes vor Augen zu führen. Das Steuerberatungsgesetz ist ein Gesetz zum Schutz des wichtigen Gemeinschaftsguts der Steuerrechtspflege, des Rechtsschutzinteresses der Bürger sowie des Interesses des Staates an einer korrekten Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und der Steuern selbst.
    Deshalb ist bei der Auswahl der Personen und Einrichtungen, die im Bereich der Steuerberatung tätig sein dürfen, ein strenger Maßstab anzulegen. Das Gesetz folgt dabei einer Grundphilosophie: unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen nur für besonders qualifizierte und ausgebildete Personen und Einrichtungen mit erheblichen Wettbewerbseinschränkungen; daneb en: Zulassung zur Hilfeleistung in Steuersachen nur beschränkt für Personen und Einrichtungen mit weniger strengen Anforderungen.
    Ich bin der Meinung, daß das Steuerberatungsgesetz in seinen wesentlichen Elementen diesen Grundgedanken verwirklicht. Ich will aber gleichwohl nicht versäumen, kritisch anzumerken, daß schon vor diesem vierten Änderungsgesetz einige Aufweichungen dieses Grundgedankens zu beobachten sind. Wir haben uns deswegen bemüht, bei diesem vierten Änderungsgesetz eine weitere Aufweichung zu verhindern. Es ging und geht nicht um die gesetzliche Bevorzugung des Berufsstands der Steuerberater, sondern es geht um die Erhaltung eines Instruments, das Bür-



    Rind
    gern, Unternehmen und Staat eine qualifizierte Steuerberatung und die korrekte Ermittlung und Erfassung der Steuern ermöglicht.
    Wir Freien Demokraten haben uns vor diesem Hintergrund dem Anliegen der Lohnsteuerhilfevereine nicht widersetzt, in eingeschränktem Umfang auch im Bereich der Kapitaleinkünfte tätig werden zu können. Die Erkenntnis, daß Arbeitnehmer und Rentner auch Sparvermögen und damit Kapitaleinkünfte haben, mehr als in früheren Jahren, berechtigt zu dieser Beratungserweiterung für die Lohnsteuerhilfevereine. Wichtig erschien uns aber, daß in diesem Bereich der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen eben ausschließlich Personen beraten werden dürfen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder wiederkehrende Bezüge haben und daneben eben nur in dem beschränkten Umfang von 2 000 DM bei Ledigen und 4 000 DM bei Verheirateten auch Kapitaleinkünfte.
    Wir Freien Demokraten begrüßen es, daß noch im Beratungsverfahren im Finanzausschuß zu dieser notwendigen und wichtigen Einschränkung der Weg gefunden wurde. Für darüber hinausgehende Beratungen ist eine Qualifikation zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen erforderlich.
    Dasselbe gilt auch für die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Buchstellen. Auch hier soll die Beratung grundsätzlich auf Landwirte beschränkt bleiben. Wir konnten und wollten aber unsere Augen nicht davor verschließen, daß bei Landwirten auch Nebeneinkünfte anfallen, die mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zusammenhängen.
    Hier bin ich der Meinung, Kollege Opel, daß Sie das Änderungsgesetz hier nicht richtig vorgestellt haben. Es heißt im Gesetzentwurf: „Nebeneinkünfte, die üblicherweise bei Landwirten anfallen".
    Ich will dies einmal an einem Beispiel deutlich machen: Eine Metzgerei mit Gastwirtschaft, die von einem Unternehmer betrieben wird, der im Neben- oder Zuerwerb noch Landwirt ist, bedarf der Beratung durch den Personenkreis, der zur unbeschränkten Hilfeleistung befugt ist. Aber — jetzt kommt genau Ihr Beispiel — ein Landwirt, der im Nebenerwerb das Übernachtungsgewerbe „Ferien auf dem Bauernhof" betreibt, kann sich auch durch eine landwirtschaftliche Buchstelle beraten lassen. Ich glaube, das ist auch eine vernünftige Regelung. Wir haben also die typischen landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, wie Übernachtung auf dem Bauernhof, drin. Sie hatten es so dargestellt, als ob wir hier die landwirtschaftlichen Buchstellen von der Beratung ausschließen würden.

    (Opel [SPD]: Ich meinte nicht den Nebenerwerb, sondern die gewerbliche Tätigkeit auf dem Feld!)

    — Die gewerbliche Tätigkeit mit „Ferien auf dem Bauernhof" darf durch landwirtschaftliche Buchstellen beraten werden. Das sagt der Satz: Nebeneinkünfte, die üblicherweise bei Landwirten anfallen.

    (Huonker [SPD]: Sie haben das „üblich" zu eng gefaßt!)

    — Gut, darüber können wir vielleicht später einmal reden, wenn sich die Rechtsprechung damit befaßt. Nebeneinkünfte bedeuten aber nicht die Beschränkung auf eine Einkunftsart. Deswegen ist die Öffnung in genau diesem Bereich drin.

    (Opel [SPD]: Auch wenn sie gewerblich gemacht wird?)

    — Auch wenn sie gewerblich gemacht wird. Selbstverständlich. Es heißt nicht: Nebeneinkünfte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, sondern es heißt nur: Nebeneinkünfte, die üblicherweise anfallen.

    (Opel [SPD]: Das ist eine sehr erfreuliche Interpretation, Herr Kollege!)

    Im Bereich Buchhaltungshelfer haben wir mit dieser Novelle die Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1980 und 1982 aufgearbeitet. Wir haben uns aber nicht dazu entschließen können, eine Erweiterung der Kompetenzen vorzunehmen.
    Im übrigen muß ich auch hier anmerken, Herr Kollege Opel: Es ist nicht so, daß das Erstellen der Lohnsteueranmeldung nicht durch die Buchführungshelfer vorgenommen werden könnte. Es steht im Gesetz, daß sie genau dies dürfen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung geht es nicht, bei der Lohnsteueranmeldung dürfen sie es aber. Auch dies sollte hier korrigiert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich bestreite nicht, daß viele Buchhaltungshelfer und Bilanzbuchhalter in der Lage sind, auch qualifizierte, in den Bereich der Steuerberatung hineinreichende Aufgaben wahrzunehmen. Für uns als Gesetzgeber ist es jedoch nicht möglich, diese Berufsgruppe in den Bereich der qualifizierten Hilfeleistung hineinzunehmen und dabei mit denen in Wettbewerb treten zu lassen, die zur unbeschränkten Hilfeleistung berechtigt sind, und dafür strenge Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zu beachten haben.
    Wir haben aber darüber hinaus etwas getan, was dieser Berufsgruppe sehr weit helfen kann. Wir haben die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung und damit zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen erleichtert, um eben diesen qualifizierten Personen den Zugang zu den steuerberatenden Berufen zu erleichtern.
    Ich weiß, daß diese Öffnung von den Steuerberatern kritisch gesehen wird. Ich bin aber der Meinung, daß das Zusammenwirken von Ausbildungsvoraussetzungen, zehnjähriger hauptberuflicher Tätigkeit und Steuerberaterprüfung gewährleistet, daß nur entsprechend qualifizierte Personen in den Bereich derer hineingelangen können, die zur unbeschränkten Hilfeleistung berechtigt sind.
    Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um deutlich zu machen, welche Einschränkungen in ihrer beruflichen Tätigkeit Steuerberater hinnehmen müssen, um sich dafür das — was Sie so wollen — Privileg zu erkaufen, daß sie zur uneingeschränkten Hilfeleistung berechtigt sind. Das beginnt mit dem Werbeverbot, der Einschränkung der Vervielfältigung ihrer Berufstätigkeit durch auswärtige Beratungsstellen, der Verpflichtung vor den Obersten Landesbehörden zur gewissenhaften Erfüllung der Pflichten, der Einhaltung straffer Standesrichtlinien, der Unvereinbarkeit mit gewerblichen Tätigkeiten und mit der Tätigkeit



    Rind
    als Arbeitnehmer und reicht bis zur Unterwerfung unter eine Berufsgerichtsbarkeit.
    Die gesetzlichen Einschränkungen sind richtig und notwendig. Ich bekenne mich dazu. Aber wenn wir als Gesetzgeber einem Berufsstand solche Pflichten auferlegen, müssen wir ihn vor Wettbewerb durch Personen schützen, die diesen Einschränkungen nicht unterliegen.
    Ich weiß, die Abgrenzung in diesem Bereich ist schwierig. Das haben wir besonders bei der Beratung dieses Änderungsgesetzes erlebt. Ich bin aber der Meinung, daß uns ein Änderungsgesetz gelungen ist, das zwar nicht alle Wünsche aller Betroffenen berücksichtigen konnte und wollte, jedoch die Anpassung an geänderte Verhältnisse systemkonform bewältigt hat.
    Aus diesem Grund werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)