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ID1113716400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/137 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 137. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. April 1989 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Katastrophe im Fußballstadion von Sheffield 10049 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Garbe, Koschnick und Urbaniak 10049 B Verzicht der Abg. Frau Krieger auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 10049 C Eintritt des Abg. Such in den Deutschen Bundestag 10049 C Wahl des Abg. Dr. Wulff als Mitglied und des Abg. Schmitz (Baesweiler) als Stellvertreter in die Parlamentarische Versammlung des Europarates 10049 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 10049 D Erweiterung der Tagesordnung 10049 D Absetzung des Punktes 16 — Datenverarbeitung und Datenschutz — von der Tagesordnung 10050 A Verfahrensanträge des Abg. Wüppesahl . 10050 A Zur Geschäftsordnung Wüppesahl fraktionslos 10050 C Jahn (Marburg) SPD 10051 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verf ah-ren a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Klein (Dieburg), Frau Dr. DäublerGmelin, Bachmaier, Dr. Pick, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Harmonisierung des Asylverfahrens mit dem Auslieferungsverfahren (Drucksache 11/741) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache 11/4182) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung (Drucksache 11/4231) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes (Drucksache 11/4015) 10051 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost (Poststrukturgesetz) (Drucksachen 11/2854, 11/4316, 11/4365) Pfeffermann CDU/CSU 10052 A Börnsen (Ritterhude) SPD 10055 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1989 Wüppesahl fraktionslos (zur GO) 10059A, 10073 D Funke FDP 10059 D Dr. Briefs GRÜNE 10063C, 10079 B Linsmeier CDU/CSU 10065 D Paterna SPD 10067 B Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 10070 D Such GRÜNE 10072 C Wüppesahl fraktionslos 10074 D Hörster CDU/CSU 10076 A Bernrath SPD 10078 A Walther SPD 10080 B Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 10082 A Namentliche Abstimmung 10086 D Ergebnis 10089B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Mißbilligung von Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Carl-Dieter Spranger, gegenüber Vertretern der Kirchen und Wohlfahrtsverbände in der Asyldiskussion (Drucksache 11/4204) Bernrath SPD 10087 B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 10091 A Dr. Laufs CDU/CSU 10091B Meneses Vogl GRÜNE 10093 B Dr. Hirsch FDP 10094 D Fellner CDU/CSU 10095 C Lüder FDP 10096 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dein Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie zur Anderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (Drucksa chen 11/3076, 11/4332) 10097 D Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 8 vom 19. März 1985 zur Anderung der Konvention vorn 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksachen 11/2674, 11/3881) . . . 10098A Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott, Ebermann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortiges Moratorium für die Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (Drucksachen 11/695, 11/4031) Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 10098 C Frau Weyel SPD (zur GO) 10099 B Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE . . . 10099 C Seesing CDU/CSU 10100 D Catenhusen SPD 10101 C Kohn FDP 10102B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 10103 B Wüppesahl fraktionslos (Erklärung nach § 31 GO) 10104 A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur Beurteilung des strafrechtlichen Sanktionensystems (Drucksachen 10/5828, 11/2597) Dr. de With SPD 10105 C Seesing CDU/CSU 10107 A Frau Nickels GRÜNE 10107 D Irmer FDP 10109 C Wüppesahl fraktionslos 10110 D Engelhard, Bundesminister BMJ 10111D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des vorn Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches — Eindämmung der Spielhallenflut und sonstiger städtebaulich nicht vertretbarer Nutzungen (Drucksache 11/3952) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksache 11/4244) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Verhülsdonk, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Hornhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Lüder, Dr. Hitschler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verhinderung von negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen und Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldspielgeräten (Drucksachen 11/3999, 11/4244) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1989 III c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Westphal, Amling, Dr. Ahrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eindämmung der Spielhallenflut (Drucksachen 11/586, 11/4217) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen gegen die Spielhallenflut (Drucksachen 11/1679, 11/4218) Frau Verhülsdonk CDU/CSU 10113 B Reschke SPD 10114B, 10121B Lüder FDP 10117A Frau Teubner GRÜNE 10119 A Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 10120 B Dörflinger CDU/CSU 10122A Wüppesahl fraktionslos 10123 A Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 10123D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 103, 104 und 105 zu Petitionen (Drucksachen 11/4137 (neu), 11/4138, 11/4139) Dr. Pfennig CDU/CSU 10126A Peter (Kassel) SPD 10127 B Frau Dr. Segall FDP 10128 B Frau Nickels GRÜNE 10129 D Haungs CDU/CSU 10130D Reuter SPD 10131 C Frau Garbe GRÜNE 10133 A Dr. Göhner CDU/CSU 10134 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN: Übernahme des Berliner Document Centers für NS-Akten durch die Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/1926, 11/4032) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 10136B Neumann (Bremen) CDU/CSU 10137 B Frau Hämmerle SPD 10138 B Lüder FDP 10139 A Conradi SPD (Erklärung nach § 31 GO) . 10140A Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . . 10140 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf Schäfer (Offenburg) SPD 10141 C Schmidbauer CDU/CSU 10142 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 10143C, 10148D Beckmann FDP 10144 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10145 C Vosen SPD 10147 B Gerstein CDU/CSU 10148A Rind FDP 10149B Dr. Schöfberger SPD 10150 B Harries CDU/CSU 10151A Jung (Düsseldorf) SPD 10152 A Maaß CDU/CSU 10152 D Wüppesahl fraktionslos 10153 D Fellner CDU/CSU 10154 D Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Anderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen 11/3915, 11/4358) Frau Will-Feld CDU/CSU 10155 D Opel SPD 10157 C Rind FDP 10159D Hüser GRÜNE 10161A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 10161 C Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: TransrapidReferenzstrecke Hannover—Hamburg (Drucksache 11/3692) Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . . 10162D Weiss (München) GRÜNE 10164 A Bohlsen CDU/CSU 10165A Ewen SPD 10166A Gries FDP 10166 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufnahme von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Innerortsbereich in die Straßenverkehrs-Ordnung (Drucksache 11/2717) Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 10168A Frau Rock GRÜNE 10168 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 10169 C Pauli SPD 10170 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1989 Gries FDP 10171 C Wüppesahl fraktionslos 10172 B Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts (Drucksache 11/4152) Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 10173A Dr. Nöbel SPD 10173 D Weirich CDU/CSU 10175 C Dr. Briefs GRÜNE 10176 C Dr. Hirsch FDP 10177 D Kühbacher SPD 10179B Reddemann CDU/CSU 10180 B Nächste Sitzung 10181 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10183* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1989 10049 137. Sitzung Bonn, den 20. April 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Amling SPD 21.04.89 Austermann CDU/CSU 20.04.89 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 21. 04. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 21. 04. 89* Clemens CDU/CSU 21.04.89 Egert SPD 21.04.89 Eimer (Fürth) FDP 21. 04. 89 Gattermann FDP 21.04.89 Dr. Glotz SPD 21. 04. 89 Dr. Hauff SPD 21. 04. 89 Dr. Haussmann FDP 20. 04. 89 Heimann SPD 21.04.89 Dr. Holtz SPD 21. 04. 89* Frau Hürland-Büning CDU/CSU 20. 04. 89 Ibrügger SPD 20.04.89 Kleinert (Marburg) GRÜNE 21. 04. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 20. 04. 89 Kolbow SPD 21.04.89 Dr. Langner CDU/CSU 21. 04. 89 Frau Luuk SPD 21. 04. 89* Abgeordneter) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 21. 04. 89 Meyer SPD 21.04.89 Mischnick FDP 21.04.89 Dr. Mitzscherling SPD 21. 04. 89 Möllemann FDP 20.04.89 Oesinghaus SPD 21.04.89 Paintner FPD 21.04.89 Poß SPD 20.04.89 Roth SPD 21.04.89 Schmidt (München) SPD 20. 04. 89* Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 20. 04. 89 Dr. Stavenhagen CDU/CSU 20. 04. 89 Stiegler SPD 21.04.89 Stobbe SPD 21.04.89 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 20. 04. 89 Dr. Struck SPD 21. 04. 89 Dr. Warnke CDU/CSU 20. 04. 89 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 21. 04. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 20. 04. 89 Würtz SPD 21.04.89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gero Pfennig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand der Sammelübersicht 103 ist die Beschlußempfehlung, die beiden in der Übersicht angeführten Petitionen als erledigt anzusehen. Diese Empfehlung betrifft zwei Petitionen, die vom üblichen abweichen, nämlich Petitionen mit Vorschlägen und Forderungen zur Ausgestaltung des Petitionsrechts und des Petitionsverfahrens. Der Ausschuß hatte sie deshalb in die Überlegungen zur Änderung seiner eigenen Verfahrensgrundsätze einbezogen.
    Grundlage für Überlegungen im Ausschuß war ein vom Bundestag in Auftrag gegebenes Gutachten. Dieses Gutachten wurde von Professor Graf Vitzthum erstellt, unter dem Titel „Petitionsrecht und Volksvertretung". Aus diesem Gutachten ergab sich, daß die Verfahrensgrundsätze zur Behandlung von Petitionen in einigen Punkten weiterentwickelt werden sollten. Der Petitionsausschuß hat unter meinem Vorsitz im letzten Jahr über die notwendigen Änderungen beraten. Dabei wurden auch die Vorschläge und Forderungen in den beiden Petitionen geprüft, ferner auch Vorschläge der interfraktionellen Initiative Parlamentsreform der Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages.
    Seine Beratungen zur Änderung der Verfahrensgrundsätze hat der Ausschuß am 8. März 1989 abgeschlossen und neue Grundsätze beschlossen. Damit ist nach Ansicht des Ausschusses auch das Petitionsverfahren über die in der Sammelübersicht 103 aufgeführten Petitionen beendet.
    Wie Sie wissen, ist Rechtsgrundlage der neuen Verfahrensgrundsätze wie bisher § 110 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, wo es in Abs. 1 heißt:
    Der Petitionsausschuß hat Grundsätze über die Behandlung von Bitten und Beschwerden auf zustellen und diese Grundsätze zum Ausgangspunkt seiner Entscheidung im Einzelfall zu machen.
    Es versteht sich von selbst, daß derartige Grundsätze im Rahmen des geltenden Rechts auszufüllen sind und ihn nicht überschreiten dürfen. Veränderungen des geltenden Rechts wurden in den Beratungen nur von der Fraktion DIE GRÜNEN befürwortet; alle übrigen Fraktionen wollten die Grundsätze im bestehenden Rahmen weiterentwickeln. Deshalb konnte der Ausschuß nur einigen Forderungen der Petenten entsprechen.
    Ich nenne für die jetzt getroffenen Änderungen drei Beispiele.
    Nach alten Grundsätzen beschränkte sich die Behandlungskompetenz des Ausschusses nur auf den förmlichen öffentlichen Bereich der Bundesverwaltung. Entsprechend den Schlußfolgerungen im Gutachten hat der Petitionsausschuß bei der Formulierung seiner neuen Verfahrensgrundsätze beschlossen, daß sich die Zuständigkeit des Ausschusses grundsätzlich auf den gesamten Kompetenzbereich des Bundes erstreckt, und zwar unabhängig davon, ob Aufgaben des Bundes von Einrichtungen unmittelbarer oder mittelbarer Verwaltungen wahrgenommen werden und welche Rechtsformen die Einrichtungen haben.
    Das bedeutet konkret, daß der Petitionsausschuß des Bundestages zukünftig auch für Beschwerden über solche Einrichtungen des Bundes zuständig ist, die keiner Aufsicht der Bundesregierung unterliegen. Beispiel dafür ist etwa unsere eigene Bundestagsverwaltung, aber auch solche Einrichtungen wie etwa der Bundespersonalausschuß.
    Auch die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben des Bundes durch Private wird von der Neufassung der Grundsätze erfaßt. Beispiele hierfür sind etwa das Goethe-Institut oder die Humboldt-Stiftung als privatrechtlich organisierte Einrichtungen der auswärtigen Verwaltung.
    Ein weiterer Punkt von grundsätzlicher Bedeutung ist das Informationsrecht des Petitionsausschusses. Hier konnten Vorschläge berücksichtigt werden, wonach sich das Informationsrecht auf alle Bereiche der Bundesverwaltung erstreckt, egal, ob eine Bitte oder eine Beschwerde vorgebracht worden ist. Es bleibt aber auch in Zukunft ein Unterschied zwischen dem Informationsrecht des Petitionsausschusses und dem eines Untersuchungsausschusses bestehen, der ja bekanntlich Zeugen und Sachverständige im Untersuchungsverfahren zur Beweiserhebung vorladen kann, wo sie wahrheitsgemäß auszusagen haben. Der Petitionsausschuß versteht sich auch zukünftig nicht etwa als permanenter Untersuchungsausschuß, sondern er will wie bisher Anwalt des Bürgers bleiben.
    Der Ausschuß hat jedoch in der neuen Fassung seiner Verfahrensgrundsätze den Umfang der Informationsrechte besser als bisher beschrieben, die sich aus Art. 17 des Grundgesetzes ergeben. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, daß auch von der Regierungsaufsicht unabhängige Stellen die Informationen direkt an den Petitionsausschuß weiterzugeben haben.
    Der letzte Punkt, den ich aufgreifen möchte, ist das Thema der Einführung von Minderheitenrechten im Ausschuß. Es gab hier die Vorstellung, daß die parlamentarische Minderheit — ähnlich wie in einem Untersuchungsausschuß — eine besondere Ermittlungstätigkeit des Ausschusses beantragen könnte, d. h. den Ausschuß zur Ausübung seiner besonderen Befugnisse nach dem sogenannten Befugnisgesetz veranlassen könnte. Dieser Vorschlag wurde bereits in früheren Legislaturperioden hier diskutiert. Er ist jetzt wiederum in einem Gesetzentwurf der Fraktion DIE GRÜNEN enthalten, der in erster Lesung an den Rechtsausschuß überwiesen worden ist. Der Petitionsausschuß als mitberatender Ausschuß hat die Ablehnung dieses Vorschlags empfohlen.
    Auch in diesem Fall ist der Ausschuß seiner Überzeugung treu geblieben, daß er in kollegialer Zusammenarbeit seiner Mitglieder für den Bürger und dessen Anliegen arbeiten muß. Deshalb beruhen die Entscheidungen des Ausschusses immer auf Empfehlungen, die von je einem Mitglied aus den Regierungs-



    Dr. Pfennig
    fraktionen und den Oppositionsfraktionen als Berichterstattern abgegeben werden. Für die Entscheidungen des Ausschusses gibt es daher in der Regel fraktionsübergreifende Mehrheiten. Zirka 80 % der Entscheidungen des Ausschusses sind in den letzten Jahren auf diese Weise getroffen worden; über 70 % der Entscheidungen sind im Ausschuß sogar einmütig gefallen.
    Entsprechend einer guten Übung im Ausschuß ist nunmehr in die Verfahrensgrundsätze ausdrücklich eine Regelung aufgenommen worden, daß der Ausschuß Anträgen eines Berichterstatters zur weiteren Sachaufklärung in der Regel stattgeben soll. Damit dürfte sich meines Erachtens die alte Diskussion um die Gewährung spezieller Minderheitenrechte erledigt haben.
    Der Ausschuß hat die neuen Verfahrensgrundsätze einmütig — bis auf einige Vorbehalte bei der Fraktion DIE GRÜNEN — beschlossen. Er ist davon überzeugt, daß die Richtlinien sein Verfahren sinnvoll und transparent regeln und dem hohen Rang des Petitionsrechts noch besser als in der Vergangenheit gerecht werden.
    Der Ausschuß hat sich bei seinen Beratungen auch überlegt, welche generellen Verbesserungen auf seiten der Bundesregierung wünschenswert sind. Er ist dabei zu der Ansicht gelangt, daß die Bundesregierung bei Gesetzesinitiativen zukünftig darauf eingehen sollte, ob ihr hierzu eine vom Bundestag überwiesene Petition vorgelegen hat. Ich halte dies für einen guten Vorschlag, den die Bundesregierung ernsthaft prüfen sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Peter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Peter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen eine Aussprache über zwei Petitionen aus den Jahren 1986 und 1987, die von Bürgern eingebracht worden sind. Allein der Zeitpunkt der Einbringung könnte den Eindruck erwekken, daß der Petitionsausschuß das Anliegen dieser Bürger nicht ernsthaft beraten hätte. Aber beide Petitionen sind mit Ursache dafür, daß im Petitionsausschuß über diesen Zeitpunkt hinweg eine gründliche Beratung über den Charakter, die Beurteilung des Petitionsrechts und über das Petitionsverfahren geführt worden ist, die im Ergebnis zu den soeben von dem Ausschußvorsitzenden, Herrn Dr. Pfennig, dargestellten Verfahrensgrundsätzen geführt hat.
    Wir müssen in der öffentlichen Aussprache einmal den Petentinnen und Petenten danken, weil es keine Selbstverständlichkeit ist, daß sich Bürger in diesem Lande darum bemühen, das Verfahren von Ausschüssen im Deutschen Bundestag sowie den Umgang mit der Ausformung von Grundrechten zu beeinflussen. Wir müssen aber sagen, daß nicht alle Forderungen dieser Bürger übernommen werden konnten. Wir müssen sagen, daß nicht alle Beurteilungen über den Charakter des Petitionsrechts, die in den Petitionen aufgeführt sind, in der identischen Sichtweise beurteilt werden können und beurteilt werden konnten.
    Wir müssen aber auch sagen, daß sich alle Fraktionen des Hauses mit den genannten Problemen auseinandergesetzt haben. Dafür gibt es in der Tat Belege. Es sind zwei Debatten über die Jahresberichte des Petitionsausschusses, wo die genannten Fragen ebenfalls schon beurteilt worden sind, unter anderem auch das Vitzthum-Gutachten in die Beratung einbezogen worden ist.
    Hier eine kritische Anmerkung in Richtung der Petenten. Die Wahrnehmung dieser Debatte durch das Komitee für Grundrechte in der Demokratie ist meines Erachtens unvollständig gewesen.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das stimmt!)

    Da gab es selektive Wahrnehmungen zur Bestätigung der vorgefaßten Meinung, das Petitionsrecht werde im Parlament nicht als politisches Beteiligungsrecht verstanden. SPD und GRÜNE haben in zwei Debatten zu Jahresberichten des Petitionsausschusses genau das Gegenteil mehrfach formuliert. Mein Eindruck: Die Petitionen sind im Ausschuß und im Deutschen Bundestag offensichtlich ernsthafter diskutiert worden, als die Diskussion des Deutschen Bundestages von dem Petenten aufgenommen worden ist.
    Das trifft nicht für die Bremer Petition zu. Dort ist in Einschätzung der Entwicklung gesagt worden, hier habe sich bei allen Fraktionen etwas in Bewegung gesetzt, und das müsse anerkannt werden.
    Herzstück der Beratung waren die Beratungen über die Verfahrensgrundsätze. Dort haben wir uns praktisch mit allen Forderungen auseinandergesetzt. Es hat in der Tat wichtige Teiländerungen gegeben. Dr. Pfennig hat von der Erweiterung des Informationsrechts gesprochen. Dabei sagen wir: Aus Art. 17 des Grundgesetzes ergibt sich ein Informationsrecht sowohl bei Bitten als auch bei Beschwerden. Außerdem geht es um die Bestimmungen über die weitere Sachaufklärung und die Bestimmungen über das Minderheitenrecht der Berichterstatter. Wir meinen, daß damit die Verfolgung einer Petition, das Sich-zueigen-Machen einer Petition durch einen Berichterstatter bis hin zur weiteren Sachaufklärung zu Ende gedacht ist. Das ist einer der Bereiche, wo wir übereinstimmend zu Erweiterungen gekommen sind.
    Wir sind auch bei der Frage der unterschiedlichen Behandlung von Petitionen nach ihrer Art weitergekommen. Es wird zugestanden, daß es Petitionen gibt, die Bitten zur Gesetzgebung sind, wo alle Fraktionen von Anfang an die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren haben. Es wird aber auch zugestanden, daß das besondere Spezifikum von Massenpetitionen ist, daß Petenten den Wunsch nach öffentlicher Beratung dieser Petition als Teil der Petition durch ihre Unterschrift bekunden. Da ist man zumindest bei der Frage der Veröffentlichung des Bescheides, der Antwort an die Petenten, ein Stück weitergekommen, nicht allerdings bei der Frage der Möglichkeit einer öffentlichen Übergabe dieser Petition. Da gibt es offensichtlich Ängste, die aus vordemokratischer Zeit herrühren, aus der Zeit der Reaktion auf die Paulskirchenverfassung, als die öffentliche Übergabe von Petitionen verboten wurde.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na, na! Jetzt aber!)




    Peter (Kassel)

    Wir haben neue Vorschläge zur abschließenden Erledigung gemacht, wodurch das, was wir dem Petenten mitteilen wollen, deutlicher, präziser wird. Wir wollen auch die Bundesregierung zwingen, sich konkreter mit unseren Voten auseinanderzusetzen. Dabei nehmen wir, ohne daß es in den Grundsätzen steht, auch die Möglichkeit wahr und nutzen sie, wenn uns eine schriftliche Antwort der Bundesregierung nicht gefällt, die Bundesregierung zur mündlichen Erläuterung ihrer Antwort herbeizuzitieren. Das gehört nicht zu den Grundsätzen, aber da muß kritisch angemerkt werden: Es ist uns in letzter Zeit zu häufig vorgekommen, daß wir mit den Antworten der Bundesregierung speziell aus einigen Ministerien nicht einverstanden waren und deshalb von dieser Möglichkeit, uns die Antwort mündlich erläutern zu lassen, Gebrauch machen mußten.
    Wir mußten allerdings auch feststellen — eine Anmerkung, die sich kritisch an den Ältestenrat richtet — , daß bei der Wahrnehmung des Befugnisgesetzes der Petitionsausschuß auch in Sitzungswochen arbeiten muß, wenn es um die Wahrnehmung von Ortsterminen geht. Ich bitte die Geschäftsführer, hier Verständnis für die Anforderungen aus der Arbeit des Petitionsausschusses im Interesse der Petenten zu zeigen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Frau Traupe [SPD]: Das geht auch in sitzungsfreien Wochen!)

    — Der Haushaltsausschuß arbeitet auch in Sitzungswochen, wenn Plenarsitzungen sind, Frau Kollegin Geschäftsführer.
    Wir sind der Meinung, daß beide Petitionen noch nicht endgültig abgeschlossen sind, einmal deshalb nicht, weil der Gesetzentwurf der GRÜNEN im Beratungsgang ist — die Sozialdemokraten haben ihn im Petitionsausschuß unterstützt; wir konnten keine Mehrheit kriegen —, zweitens, weil die interfraktionelle Initiative Parlamentsreform die Frage der öffentlichen Übergabe ebenfalls noch weiter verfolgt.
    Deshalb wird die SPD-Fraktion der Sammelübersicht mit dem Vermerk „erledigt" nicht zustimmen. Wir sind aber der Meinung, daß der Petitionsausschuß seine Beratungen über die Petitionen abgeschlossen hat.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD)