Rede von
Thomas
Wüppesahl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(GRÜNE)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie viele von Ihnen wissen, habe ich vier Jahre Kommunalpolitik — im Kreistag und in der Stadtverwaltung — in meinem heimischen Schleswig-Holstein gemacht.
Bereits dort wurde ich mit diesem Problem konfrontiert; und nicht nur da, bei dieser Tätigkeit, sondern auch bedingt durch meinen beruflichen Hintergrund. Von daher möchte ich einige Ausführungen zu dieser Problematik und zu dem, was uns die Bundesregierung jetzt vorschlägt, machen.
Die erhebliche Ausdehnung der Spielhallen, die sich in den letzten zehn Jahren vollzogen hat, bringt eine Menge — zum Teil neuer — Probleme mit sich, die es anzupacken gilt. In den vergangenen Jahren sind die Spielhallen wie Pilze aus dem Boden geschossen. Sie siedeln sich in erster Linie in den Innenstadtbereichen an, wo sie sich einen entsprechenden Publikumszustrom erhoffen. Je nach der Anzahl der Spielhallen verändert sich das Stadtbild. Kleinere Geschäfte werden verdrängt. Aus ehemaligen Geschäftsstraßen kann ein Viertel werden, das einem Vergnügungsviertel ähnelt, weil Spielhallen bekanntermaßen auch andere Unternehmen der Freizeitbranche, so auch Gaststätten, Kinos etc. anziehen und so die Struktur des gesamten Viertels ändern können. — Damit möchte ich keine Gegenrede zu dem sehr liberalen Ansatz gemacht haben, der von der GRÜNEN-Vertreterin hier vertreten worden ist. — Dennoch, dadurch werden auch die Bewohner — jedenfalls ein bestimmter Teil — quasi vertrieben.
Die Städte sehen diese Entwicklung mit Besorgnis, können aber eigentlich gegen die Errichtung einer Spielhalle nichts tun, wenn die Vorschriften der Gewerbeordnung und die allgemeinen Ordnungsvorschriften von den Betreibern eingehalten werden. Städtebaulich ist ein Eingreifen nicht oder kaum möglich, wenn die Betriebe dem Bebauungsplan bzw. dem Bauordnungsrecht entsprechen. Viele — besonders kleine — Gemeinden mußten daher die Spielhallen hinnehmen, obwohl sie eigentlich die Vertreibung aus ihren meist historisch gewachsenen Stadtkernen gern verhindern würden.
Daher ist es zu begrüßen, daß die Baunutzungsverordnung und das Baugesetzbuch so geändert werden, daß es den Gemeinden erleichtert wird, unerwünschte Spielhallen im Einzelfall, wenn schon nicht im Weg der Konzessionsversagung, so doch auf dem Weg des Baurechts, zu untersagen. Verstehen Sie das ruhig als ein gewisses Lob.
Die Bebauungsplanverfahren sind zum Teil sehr kompliziert und langwierig. Sie können auch nicht immer allein verwirklicht werden, da andere Gebietskörperschaften oder Aufsichtsbehörden Mitwirkungsrechte haben. Die Baunutzungsverordnung ist nicht überall anwendbar. Eine andere baurechtliche Eingriffsmöglichkeit muß daher geschaffen werden.
Mir ist die Problematik, die sich wegen der herrschenden Gewerbefreiheit und der Anpassung, für die vor allem Herr Lüder für die Maklerpartei in diesem Hohen Haus eine Lanze gebrochen hat, an die steigenden Freizeitbedürfnisse der Spielenden ergibt, durchaus bewußt. Andererseits kommen auch Gesichtspunkte des Jugendschutzes und der Verfolgung der sogenannten Spielsucht — ob es wirklich eine Sucht ist, ist sicher strittig — zum Tragen. Attraktivere und am besten preiswerte oder kostenlose Freizeitaktivitäten sollten angeboten werden, die die Kommunikationsarmut, die eh schon herrscht, nicht zusätzlich einschränken.
Aber auch der enorme wirtschaftliche Faktor darf nicht übersehen werden. Das macht Initiativen zur Eindämmung der Spielhallenflut so schwierig. Da die Spielhallen immer attraktiver werden und große Besuchersteigerungsraten zu verzeichnen haben, nehmen sie auch immer mehr Geld ein, das dem Fiskus einen nicht unerheblichen Geldsegen beschert, wenngleich er noch viel zu wenig über den Faktor Steuer hereinholt.
Warum also die Spielhallen einschränken, wo der Staat daran doch so viel verdienen kann? Daß die Automaten den Spielern nicht zu Gewinn verhelfen, ist bekannt. Der Automat gewinnt immer — computergesteuert — . Die Gewinnsummen, die zum Anreiz ausgeschüttet werden — was auch die Spielsucht fördert — , sind programmiert und nicht durch Spielkunst beeinflußbar.
Die Alternative — das ist mein Schlußsatz — : Neben Änderungen der allgemeinen ordnungspolitischen Regelungen oder der Gewerbeordnung und den baurechtlichen Vorschriften kommt also eine steuerrechtliche Andersbehandlung in Betracht, die das Ausweiten der Spielhallen für die Betreiber unattraktiv machen würden.
In diesem Sinn würde ich mich freuen, wenn die uns jetzt zur Beschlußfassung vorliegende Vorlage ergänzt werden könnte, wozu mir zur Zeit, wie Sie wissen, keine Möglichkeit gegeben ist.