Plenarprotokoll 11/133
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
133. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Berufsbildungsbericht 1989; Verschärfung der Kontrollen des Wirtschaftsverkehrs mit dem Ausland im militärisch-strategischen Bereich; Bundes-Immissionsschutzgesetz; Belastung der Gewässer durch Ammoniumstickstoff und Phosphor)
Möllemann, Bundesminister BMBW 9775B
Rixe SPD 9776 A
Möllemann, Bundesminister BMBW 9776A
Schemken CDU/CSU 9776B, 9777 D
Möllemann, Bundesminister BMBW 9776 C
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9776 C
Möllemann, Bundesminister BMBW 9776D
Frau Hillerich GRÜNE 9777A, 9778 C
Möllemann, Bundesminister BMBW 9777B
Andres SPD 9777 C
Möllemann, Bundesminister BMBW 9777 C
Kastning SPD 9777 C
Möllemann, Bundesminister BMBW 9777D
Möllemann, Bundesminister BMBW 9778A
Frau Steinhauer SPD 9778 B
Möllemann, Bundesminister BMBW 9778B
Möllemann, Bundesminister BMBW 9778 C
Reimann SPD 9778 D
Möllemann, Bundesminister BMBW 9778D
Gansel SPD 9779 B
Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 9779C
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister
AA 9779D
Wissmann CDU/CSU 9780 A
Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 9780A
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister
AA 9780 C
Dr. Hirsch FDP 9780 D
Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 9780D
Gansel SPD 9781 A
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister
AA 9781 A
Dr. Penner SPD 9781 C
Dr. Schäuble, Bundesminister BK 9781 C
Dr. Mechtersheimer GRÜNE 9781 D
Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg 9782A
Eich GRÜNE 9782 C
Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg 9782 C
Jahn (Marburg) SPD 9782 D
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister
AA 9782 D
Dr. Hirsch FDP 9783 A
Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg 9783 A
Frau Matthäus-Maier SPD 9783 B
Dr. Schäuble, Bundesminister BK 9783B
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9783 C
Dr. Schäuble, Bundesminister BK 9783 C
Dr. Knabe GRÜNE 9783 C
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 9783D
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten Schließung der Akademie der Wissenschaften in Berlin
Dr. Graf Lambsdorff FDP 9784 A
Duve SPD 9785 B
Dr. Rüttgers CDU/CSU 9786 A
Wetzel GRÜNE 9787B, 9791 C
Möllemann, Bundesminister BMBW 9788 C
Heimann SPD 9789 C
Maaß CDU/CSU 9791 A
Lüder FDP 9792 A
Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 9792 D
Catenhusen SPD 9794 A
Dr. Mahlo CDU/CSU 9795 C
Weisskirchen (Wiesloch) SPD 9796 C
Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 9797 C
Feilcke CDU/CSU 9798 B
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
— Drucksache 11/4165 vom 10. März 1989 —
Stillegung des THTR in Hamm-Uentrop; finanzielle Verpflichtungen der Bundesregierung
MdlAnfr 2, 3 10.03.89 Drs 11/4165 Dr. Knabe GRÜNE
Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 9799C, 9800 C
ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 9800A, 9800 D
ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 9800B,
9801 B
ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9800B, 9801 A
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9801 A
Beschluß des EG-Ministerrates zur Höhe der Rindfleischimporte
MdlAnfr 5 10.03.89 Drs 11/4165 Eigen CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 9801 C
ZusFr Eigen CDU/CSU 9801 D
Finanzierung von Mammutbetrieben zur Schweineproduktion in Griechenland und Portugal aus dem EG-Regionalfonds
MdlAnfr 6 10.03.89 Drs 11/4165 Eigen CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 9802 B
ZusFr Eigen CDU/CSU 9802 B
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9802 C
Neuordnung der Tieffluggebiete; Pläne für Tiefflüge bis zur Höhe von nur 75 Metern in Rheinland-Pfalz
MdlAnfr 7, 8 10.03.89 Drs 11/4165 Reimann SPD
Antw PStSekr Wimmer BMVg 9802D, 9804 C
ZusFr Reimann SPD 9804 D
ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU 9803B,
9805 B
ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 9803B, 9805 C
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9803C, 9806 B
ZusFr Frau Dr. Götte SPD 9803D, 9805 C
ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 9804 A
ZusFr Frau Beer GRÜNE 9804 B
ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE 9804 B
ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9806 A
Pläne für militärische Tiefflüge bis zu 75 Metern über Grund für die Vorder- und Westpfalz; Lärmmessungen in den letzten Jahren
MdlAnfr 9, 10 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Dr. Götte SPD
Antw PStSekr Wimmer BMVg 9806C, 9808 C ZusFr Frau Dr. Götte SPD 9806D, 9808 D ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU 9807B, 9809 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 9807 C, 9809 B
ZusFr Reimann SPD 9807 C
ZusFr Frau Beer GRÜNE 9807 D
ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9808A, 9809 D ZusFr Bahr SPD 9808 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9808 B ZusFr Reimann SPD 9809 C
Erarbeitung eines Konzepts für den Verzicht auf Tiefflüge
MdlAnfr 11 10.03.89 Drs 11/4165 Müller (Pleisweiler) SPD
Antw PStSekr Wimmer BMVg 9809 D
ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 9810 A
ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU 9810 C
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9810 D
ZusFr Dr. Penner SPD 9811A
ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9811A
Wiedereinführung der Gebietseinteilung für 75-Meter-Tiefflüge
MdlAnfr 12 10.03.89 Drs 11/4165 Müller (Pleisweiler) SPD
Antw PStSekr Wimmer BMVg 9811B
ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 9811 B
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989 III
Friedenspräsenzstärke der Bundeswehr nach Verlängerung der Wehrdienstzeit und deren Beurteilung im Hinblick auf Truppenreduzierungen im Ostblock
MdlAnfr 13 10.03.89 Drs 11/4165 Dr. Mechtersheimer GRÜNE
Antw PStSekr Wimmer BMVg 9811 D
ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE 9812A
ZusFr Frau Traupe SPD 9812 B
ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9812 C
ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 9812 C
ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 9812D
ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU 9813A
ZusFr Frau Beer GRÜNE 9813 A
ZusFr Frau Nickels GRÜNE 9813 C
Lehrtätigkeit eines Mitarbeiters des Bundesministeriums der Verteidigung am Institut für Publizistik der Universität Münster
MdlAnfr 15 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Beer GRÜNE
Antw PStSekr Wimmer BMVg 9813 C
ZusFr Frau Beer GRÜNE 9813 D
Förderung der Arbeitsgemeinschaft für Medienauswertung der Universität Münster durch das Bundesministerium der Verteidigung seit 1985
MdlAnfr 14 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Beer GRÜNE
Antw PStSekr Wimmer BMVg 9814 A
ZusFr Frau Beer GRÜNE 9814 B
ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 9814 C
ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE 9814 D
Stellungnahme der Bundesregierung zur Förderung von Sterbekliniken auf der Grundlage neuer Umfrageergebnisse
MdlAnfr 16 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Nickels GRÜNE
Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9815A
ZusFr Frau Nickels GRÜNE 9815 B
Störungen im Reaktor eines sowjetischen Eisbrechers; Schutz der Bewohner der deutschen Küstenregion vor der Strahlung atombetriebener Schiffe
MdlAnfr 34 10.03.89 Drs 11/4165 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE
Antw PStSekr Grüner BMU 9816A
ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 9816B
Durchführung eines HTR-Modul-Genehmigungsverfahrens auf Bundesebene; Prüfung der Sicherheitstechnik
MdlAnfr 35, 36 10.03.89 Drs 11/4165 Brauer GRÜNE
Antw PStSekr Grüner BMU 9816C, 9817 A
ZusFr Brauer GRÜNE 9816D, 9817A
ZusFr Vosen SPD 9817 B
ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 9817D
ZusFr Frau Wollny GRÜNE 9818 A
Besuch der WAA Wackersdorf durch den Bundeskanzler
MdlAnfr 39 10.03.89 Drs 11/4165 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE
Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 9818B
ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 9818 C
Sicherheitsrisiko beim BND-Vizepräsidenten Münstermann
MdlAnfr 40 10.03.89 Drs 11/4165 Dr. Penner SPD
Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 9818 D
ZusFr Dr. Penner SPD 9818 D
ZusFr Dr. Emmerlich SPD 9819A
ZusFr Dr. Hirsch FDP 9819 B
ZusFr Dr. Nöbel SPD 9819 C
ZusFr Gansel SPD 9819 C
ZusFr Vosen SPD 9819D
Erkenntnisse über dienstliche Vergehen des BND-Vizepräsidenten Münstermann
MdlAnfr 41 10.03.89 Drs 11/4165 Dr. Nöbel SPD
Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 9820 A
ZusFr Dr. Nöbel SPD 9820 B
ZusFr Dr. Penner SPD 9820 C
ZusFr Dr. Emmerlich SPD 9820 C
ZusFr Vosen SPD 9820 D
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9821A
Möglichkeiten der Bundesregierung zur Intervention gegen den Mißbrauch von illegal nach Pakistan gelieferten Komponenten für eine Hochleistungszentrifuge zur Herstellung atomwaffenfähigen Urans
MdlAnfr 44, 45 10.03.89 Drs 11/4165 Vosen SPD
Antw StMin Schäfer AA 9821B, 9822A
ZusFr Vosen SPD 9821B, 9822 A
ZusFr Gansel SPD 9821 C
ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 9821 C
Nächste Sitzung 9822 D
IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 9823* A Anlage 2
Einführung des ISDN-Netzes im Zonenrand- und Grenzgebiet, insbesondere im Bereich der Oberpostdirektion Regensburg
MdlAnfr 1 10.03.89 Drs 11/4165 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Rawe BMP 9823* C
Anlage 3
Verhinderung einer „Militärlastigkeit" Süddeutschlands im Zusammenhang mit der Umverteilung der MBB-Produktion durch Daimler-Benz
MdlAnfr 4 10.03.89 Drs 11/4165 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi 9823* D Anlage 4
Umschichtung von Mitteln des Bundesjugendplans für Einzelmaßnahmen anläßlich der 40-Jahrfeier der Bundesrepublik Deutschland zu Lasten der laufenden Bildungsarbeit
MdlAnfr 17 10.03.89 Drs 11/4165 Kastning SPD
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9824* A Anlage 5
Kürzung der Zuwendungen an Einrichtungen der politischen Jugendbildung 1989 und 1990
MdlAnfr 18, 19 10.03.89 Drs 11/4165 Andres SPD
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9824* B
Anlage 6
Gesundheitliche und umwelthygienische Risiken durch Wassernachbehandlungsanlagen nach dem Ionenaustauschersystem; Verbraucheraufklärung
MdlAnfr 20, 21 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Blunck SPD
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9824* C Anlage 7
Trinkwasserbelastung durch Asbestfasern; Gesundheitsschäden durch Verwendung von asbesthaltigem Wasser in der Sauna
MdlAnfr 22, 23 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Würfel FDP
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9825* A
Anlage 8
Zahl der im Ausland lebenden deutschen Sozialhilfeempfänger und Höhe der Zahlungen; Beschränkung der Leistungen auf in der Bundesrepublik Deutschland Lebende bzw. Anpassung an die Lebensverhältnisse in den betreffenden Ländern
MdlAnfr 24, 25 10.03.89 Drs 11/4165 von Schmude CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9825* C
Anlage 9
Beteiligung des Bundes am Ausbau des Schienennahverkehrs in Großstadtregionen
MdlAnfr 26, 27 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Ganseforth SPD
SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV 9825* D Anlage 10
Verwendung von Tropenhölzern für den Schwellenbau bei der Bundesbahn; Ersatz durch andere Baustoffe
MdlAnfr 28, 29 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Walz FDP
SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV 9826* B Anlage 11
Beschleunigung des Baus der Ortsumgehung Wolfartsweier im Verlauf der B 3; Realisierung der Tunnellösung
MdlAnfr 30, 31 10.03.89 Drs 11/4165 Antretter SPD
SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV 9826* C Anlage 12
Planung für den Ausbau der B 8 zwischen Altenkirchen und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Nordrhein-Westfalen
MdlAnfr 32, 33 10.03.89 Drs 11/4165 Scherrer SPD
SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV 9826* D Anlage 13
Stellungnahme von Bundesumweltminister Dr. Töpfer zur Frage des Standorts des geplanten Lkw-Rasthofes an der A 61 bei Wiebelsheim
MdlAnfr 37, 38 10.03.89 Drs 11/4165 Pauli SPD
SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU 9827*A
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989 V
Anlage 14
Proteste der US-Regierung gegen Exporte von Chemiewaffen und geheimen RaketenTechnologien in Länder der Dritten Welt und des Warschauer Paktes
MdlAnfr 42, 43 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP
SchrAntw StMin Schäfer AA 9827* C
Anlage 15
Rechtsansprüche zur Verhinderung einer Giftgasproduktion in Libyen
MdlAnfr 46, 47 10.03.89 Drs 11/4165 Gansel SPD
SchrAntw StMin Schäfer AA 9828* A
Anlage 16
Haltung der englischen Premierministerin und der Bundesregierung zur Entscheidung über eine Modernisierung der nuklearen Kurzstreckenraketen
MdlAnfr 48, 49 10.03.89 Drs 11/4165 Bahr SPD
SchrAntw StMin Schäfer AA 9828* C
Anlage 17
Darstellung der Bundesrepublik Deutschland als „Gegenstand einer besonderen Behandlung" bei der Eröffnung der VKSE in Wien durch den französischen Außenminister
MdlAnfr 50 10.03.89 Drs 11/4165 Dr. Mechtersheimer GRÜNE
SchrAntw StMin Schäfer AA 9828* D
Anlage 18
Reaktion der Bundesregierung gegenüber China nach der Verhängung des Kriegsrechts in Tibet; Intervention bei der UN-Menschenrechtskommission
MdlAnfr 51, 52 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Kelly GRÜNE
SchrAntw StMin Schäfer AA 9829* A
Anlage 19
Einbeziehung des 50. Jahrestages der Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Paktes in die Gedenkveranstaltungen zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges
MdlAnfr 53, 54 10.03.89 Drs 11/4165 Jäger CDU/CSU
SchrAntw StMin Schäfer AA 9829* C
Anlage 20
Gründe für die verspätete Beantwortung schriftlicher Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) zum Wahlrecht für EG-Bürger
MdlAnfr 55 10.03.89 Drs 11/4165 Peter (Kassel) SPD
SchrAntw StMin Schäfer AA 9829* D
Anlage 21
Bemühungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung um Anpassung der Beihilferichtlinien an das neue Gesundheits-Reformgesetz
MdlAnfr 56 10.03.89 Drs 11/4165 Niegel CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9830* A
Anlage 22
Förderung der Veranstaltung eines anerkannten freien Trägers der Erwachsenenbildung zum Thema „40 Jahre Bundesrepublik — Standort der politischen Bildung" durch das Bundesministerium des Innern
MdlAnfr 57 10.03.89 Drs 11/4165 Kastning SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9830* A
Anlage 23
Rechtsgrundlage für eine Befragung von Asylbewerbern in Zirndorf durch amerikanische Nachrichtendienste
MdlAnfr 58, 59 10.03.89 Drs 11/4165 Dr. Hirsch FDP
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9830* B
Anlage 24
Verzögerung von Asylverfahren durch sicherheitsdienstliche Befragungen der Bewerber
MdlAnfr 60 10.03.89 Drs 11/4165 Lüder FDP
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9831* A
Anlage 25
Asylbewerbungen von Wehrdienstverweigerrn aus der Republik Südafrika; Beurteilung der Freiheitsstrafen in diesem Zusammenhang
MdlAnfr 61, 62 10.03.89 Drs 11/4165 Verheugen SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9831* A
VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989
Anlage 26
Ermittlungen des Bundeskriminalamts gegen deutsche Firmen wegen des Exports von Anlagen zur Herstellung von Chemiewaffen nach Libyen
MdlAnfr 63, 64 10.03.89 Drs 11/4165 Dr. Emmerlich SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9831* C Anlage 27
Verbesserung der Vergütungen im Pflegebereich
MdlAnfr 65 10.03.89 Drs 11/4165 Müller (Wesseling) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9831* D Anlage 28
Nichtanerkennung der steuerlichen Förderungswürdigkeit der Installa-TopthermTechnologie nach § 82 a EStDVO durch den Bundesminister der Finanzen
MdlAnfr 66, 67 10.03.89 Drs 11/4165 Scheer SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 9832* A Anlage 29
Höhe der laufenden Subventionen aus dem Bundeshaushalt, insbesondere für den Bergbau
MdlAnfr 68, 69 10.03.89 Drs 11/4165 Becker (Nienberge) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 9832* C Anlage 30
Unterrichtung von Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg und Staatssekretär Dr. Tietmeyer über die Beteiligung der Salzgitter Industriebau GmbH am Bau einer C-WaffenAnlage in Libyen; Bedeutung der im Fernschreiben der Imhausen Chemie GmbH genannten Abkürzung „1. d. c."
MdlAnfr 70, 71 10.03.89 Drs 11/4165 Jungmann SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 9833* A
Anlage 31
Wirtschaftliche Probleme der Hospizen durch das Gesundheits-Reformgesetz
MdlAnfr 74 10.03.89 Drs 11/4165 Frau Nickels GRÜNE
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9833* B
Anlage 32
Rentenzahlungen an Aussiedler von 1970 bis 1988
MdlAnfr 75 10.03.89 Drs 11/4165 Zierer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9833* C
Anlage 33
Weiterführung von nach drei Monaten an einer Vermittlung desinteressierten Arbeitslosen in der Statistik; Vorlage einer bereinigten Arbeitslosenstatistik
MdlAnfr 76, 77 10.03.89 Drs 11/4165 Hinsken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9833* D
Anlage 34
Darstellung der Arbeitslosenquote durch die Bundesanstalt für Arbeit; Würdigung eines BMA-Vermerks über die Darstellung der Arbeitslosenquote
MdlAnfr 78, 79 10.03.89 Drs 11/4165 Amling SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9834* B
Anlage 35
Konsequenzen aus den Demonstrationen der Krankenpfleger
MdlAnfr 80 10.03.89 Drs 11/4165 Müller (Wesseling) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9834* C
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989 9775
133. Sitzung
Bonn, den 15. März 1989
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Frau Adler SPD 17. 03. 89
Dr. Ahrens SPD 17. 03. 89 *
Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 17. 03. 89
Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17. 03. 89 **
Bredehorn FDP 15.03.89
Breuer CDU/CSU 15.03.89
Büchner (Speyer) SPD 16. 03. 89 *
Daweke CDU/CSU 15.03.89
Frau Eid GRÜNE 17. 03. 89 ***
Frau Geiger CDU/CSU 17. 03. 89 ***
Genscher FDP 17.03.89
Dr. Glotz SPD 17. 03. 89
Dr. Hauff SPD 17. 03. 89
Dr. Holtz SPD 17. 03. 89 ***
Hoss GRÜNE 17.03.89
Dr. Hüsch CDU/CSU 15. 03. 89
Irmer FDP 17. 03. 89 *** *
Kittelmann CDU/CSU 17. 03. 89 *
Klein (Dieburg) SPD 17. 03. 89
Klein (München) CDU/CSU 17. 03. 89
Koltzsch SPD 17.03.89
Dr. Kreile CDU/CSU 16. 03. 89
Lamers CDU/CSU 16.03.89
Lenzer CDU/CSU 15. 03. 89 *
Lutz SPD 17.03.89
Meneses Vogl GRÜNE 17. 03. 89
Meyer SPD 15.03.89
Mischnick FDP 17.03.89
Dr. Müller CDU/CSU 17. 03. 89 *
Neumann (Bremen) CDU/CSU 15. 03. 89
Reddemann CDU/CSU 17. 03. 89 *
Repnik CDU/CSU 17. 03. 89 ***
Reuschenbach SPD 17.03.89
Frau Roitzsch CDU/CSU 17. 03. 89
(Quickborn)
Rühe CDU/CSU 15.03.89
Schmidt (München) SPD 16. 03. 89 **
Schmidt (Salzgitter) SPD 17. 03. 89 ***
Frau Schoppe GRÜNE 15. 03. 89
Frhr. von Schorlemer CDU/CSU 17. 03. 89 ***
Schreiber CDU/CSU 15.03.89
Dr. Soell SPD 15. 03. 89 *
Dr. Sperling SPD 17. 03. 89
Dr. Stercken CDU/CSU 17. 03. 89 ***
Stratmann GRÜNE 15.03.89
Frau Dr. Timm SPD 17. 03. 89 ***
Wartenberg (Berlin) SPD 17. 03. 89
Zeitler SPD 17.03.89
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
*** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4165 Frage 1):
Nach welchem Zeitplan wird die Deutsche Bundespost auch im Zonenrand- und Grenzgebiet mit der Einführung des ISDN-Netzes beginnen und z. B. der Bereich der Oberpostdirektion Regensburg versorgt werden?
Da sich das ISDN aus dem Telefonnetz herleitet, wurden die ersten ISDN-fähigen Vermittlungsstellen in den acht Städten aufgebaut, in denen sich die zentralen Netzknoten des heutigen Telefonnetzes befinden. Hierbei handelt es sich um die Städte Berlin, Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München.
Vor genau einer Woche wurde das ISDN auf der CeBIT '89 vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen offiziell in Betrieb genommen. Durch erhebliche finanzielle Aufwendungen seitens der Deutschen Bundespost wird sich das ISDN sehr schnell auf alle größeren Städte und auch in die Fläche ausbreiten, so daß bereits 1993 eine bundesweite Flächendeckung erreicht werden kann. Auch in Randbereichen erhalten Teilnehmer die ISDN-Anschlüsse zu denselben Bedingungen wie im übrigen Bundesgebiet einschließlich Berlin (West).
Die Deutsche Bundespost hat zur Information aller am ISDN-Anschluß Interessierten eine Broschüre mit dem Titel „Das ISDN-Angebot der Deutschen Bundespost. Ein örtlicher und zeitlicher Überblick" herausgegeben. Aus dieser Broschüre ist für jeden Ort ersichtlich, wann dort ISDN-Anschlüsse angeboten werden. In der Stadt Regensburg z. B. werden bereits 1990 die ersten ISDN-Anschlüsse verfügbar sein.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4165 Frage 4):
Wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Übernahme von MBB durch Daimler-Benz darauf drängen, daß im Rahmen der Verteilung der Produktion auf die verschiedenen Standorte in der Bundesrepublik Deutschland der Süden angemessene Anteile der zivilen Produktion erhält, und verhindern, daß der Süden zu ,,militärlastig" wird?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, über die regionale Verteilung der Produktion eines Unternehmens zu befinden.
Im Rahmen der unmittelbar vor dem Abschluß stehenden Verhandlungen über die Neustrukturierung der Luft- und Raumfahrtindustrie in der Bundesrepublik Deutschland haben sich die industriellen Partner auf gegenseitige Lieferbeziehungen zwischen MBB und der Deutschen Airbus geeinigt, die auf die derzeitigen und zukünftigen Strukturen Rücksicht nehmen. Danach werden die Südwerke an dem steigenden Auftragsvolumen des Airbus ebenso partizipieren wie
9824* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989
der Norden an gegebenenfalls steigenden militärischen Aufträgen oder Raumfahrtaktivitäten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 11/4165 Frage 17):
Bedeutet die Umschichtung von Mitteln des Bundesjugendplanes zugunsten von Einzelmaßnahmen anläßlich der 40-Jahrfeier der Bundesrepublik Deutschland und zu Lasten der laufenden Bildungsarbeit anerkannter Träger, daft die Bundesregierung die laufende Bildungsarbeit für weniger förderungswürdig hält?
Entgegen früherer Absicht wird der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit aus der Gesamtsumme von 18,4 Millionen DM für politische Bildung der Jugend nur noch einen Betrag von 60 000 DM für eine Veranstaltung anläßlich des 40jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland verwenden. Junge Menschen sollen Zeugen der damaligen Zeit zu den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland befragen.
„Wie es damals war. Anfänge aus Not und Verzweiflung. " Diese Zeitzeugen-Befragung wird gemeinsam mit den politischen Stiftungen veranstaltet.
Die Förderung aus dem Programm „Politische Jugendbildung" ist gerechtfertigt, da es sich um eine Veranstaltung der politischen Jugendbildung handelt. Auf die darüber hinausgehenden Kürzungen und Umschichtungen wird verzichtet. Dies habe ich in der vergangenen Woche dem Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit vorgetragen. Dem wurde nicht mehr widersprochen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Andres (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 18 und 19):
Welche jugendpolitische Begründung hat die Bundesregierung dafür, daß sie die Zuwendungen an Einrichtungen der politischen Jugendbildung (z. B. die Mitglieder des Arbeitskreises der Ost-West-Institute) im Haushaltsjahr 1989 gekürzt hat?
Wie verträgt sich die eindeutige Mitteilung der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit an Einrichtungen der Jugendbildung, „daß sich die Zuwendungen für das Haushaltsjahr 1990 auf die reduzierte Höhe belaufen werden", mit der von allen Bundestagsparteien anerkannten Bedeutung der politischen Jugendbildung und mit dem Recht des Parlaments, den Bundeshaushalt zu beschließen?
Zu Frage 18:
Wie in meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Kastning bereits dargelegt, wird im Programm „Politische Bildung" nur eine — geringfügige — Umschichtung vorgenommen; diesem werden also keine
Mittel entzogen. Für die Ost-West-Institute ergeben sich keine Kürzungen.
Zu Frage 19:
Die Bedeutung der politischen Jugendbildung wird von niemanden bestritten und auch finanziell nicht geschmälert. Ich habe in der Antwort zur Frage von Herrn Kollegen Kastning (Nr. 17) darauf hingewiesen, daß die im Bundeshaushalt für die politische Jugendbildung vorgesehenen Mittel in Höhe von 18,4 Millionen DM in vollem Umfang für die politische Jugendbildung zur Verfügung stehen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 11/ 4165 Fragen 20 und 21):
Wie beurteilt die Bundesregierung das gesundheitliche und umwelthygienische Risiko, das von Wassernachbehandlungsanlagen nach dem Ionenaustauschersystem ausgeht, und teilt sie die vom Umweltbundesamt sowie der Trinkwasserkommission des Bundesgesundheitsamtes geäußerten Bedenken?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die Verbraucher ausreichend über die Nachteile solcher Geräte bei Beratung bzw. vor dem Verkauf aufgeklärt werden, und auf welche Weise können die Hersteller solcher Anlagen künftig auf Grund des vorliegenden Urteils des Landgerichts Berlin vom 17. Oktober 1988 (Az. 51 S 287/87) dazu verpflichtet werden, auf die Risiken ihrer Geräte aufmerksam zu machen?
Zu Frage 20:
Bei der Anwendung von Ionenaustauschern zur Enthärtung von Trinkwasser ist zu befürchten, daß dem Wasser größere Mengen an unerwünschtem Natrium zugeführt werden, die besonders Säuglinge gefährden können. Darüber hinaus sollte eine zu weitgehende Enthärtung des zum menschlichen Genuß bestimmten Wassers vermieden werden, da dem Trinkwasser bei einer solchen Enthärtung die ernährungsphysiologisch wichtigen Calcium- und Magnesiumionen entzogen werden. Da Ionenaustauscher mit Kochsalz regeneriert werden können, werden die Abwässer zusätzlich mit Natriumverbindungen belastet und damit der Salzgehalt der Gewässer erhöht. Die Bundesregierung teilt daher die vom Bundesgesundheitsamt, Umweltbundesamt und Berliner Behörden geäußerte Auffassung, daß Wasserenthärtungsanlagen dieser Art umweltbelastend und gesundheitlich unerwünscht sein können.
Zu Frage 21:
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit einer Verordnung zur Änderung der Trinkwasser-Verordnung die Bestimmungen der Trinkwasser-Aufbereitungsverordnung abzulösen und dabei insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Ionenaustauschern weitergehende Regelungen zum Schutz des Verbrauchers zu treffen.
Das Urteil des Landgerichts Berlin wird nach Einschätzung der Bundesregierung schon jetzt die Verkäufer von Wasserenthärtungsanlagen nach dem
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Ionenaustauschersystem veranlassen müssen, die Verbraucher auf die möglichen Nachteile für Gesundheit und Umwelt aufmerksam zu machen, um sich nicht dem Vorwurf der arglistigen Täuschung auszusetzen und eine Anfechtung entsprechender Kaufverträge zu vermeiden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/4165 Fragen 22 und 23):
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nach der Meldung von dpa vom 22. Februar 1989, daß das deutsche Trinkwasser mit über einer Million Asbestfasern pro Liter belastet ist?
Trifft es zu, daß bei Verwendung von asbesthaltigem Wasser beim Aufguß in der Sauna die Raumluft mit Asbestfasern angereichert werden kann, so daß die Asbestfasern in die Lunge gelangen und dort Gesundheitsschäden verursachen?
Zu Frage 22:
Nach Auskunft des Bundesgesundheitsamtes beruht die dpa-Meldung auf einer Fehlinterpretation einer wissenschaftlichen Veröffentlichung des Fraunhofer Instituts in Schmallenberg aus dem Jahre 1983, wie sie auch in der Zeitschrift „Öko-Test" vorgenommen worden ist.
Diese Arbeit läßt nicht die Schlußfolgerung zu, daß das deutsche Trinkwasser mit über einer Million Asbestfasern pro Liter belastet ist; denn bei dieser Untersuchung werden auch andere faserförmige Bestandteile, bei denen es sich nicht um Asbestfasern handelte, miterfaßt.
Die Bundesregierung hat mit Erlaß der Trinkwasserverordnung von 1986 Vorsorge getroffen, daß kein aggressives Wasser durch Asbestzementrohre geleitet wird. Damit wurde sichergestellt, daß eine Ablösung von Asbestfasern aus diesen Rohren nicht erfolgt. Werden die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten, so liegt nach Auskunft des Bundesgesundheitsamtes die Zahl der Asbestfasern im Trinkwasser unter der Nachweisgrenze von 1 000 Fasern pro Liter.
Zu Frage 23:
Wie in der Antwort zur vorherigen Frage dargelegt, hat die Bundesregierung in der Trinkwasser-Verordnung Sorge getragen, daß Trinkwasser nicht mit Asbestfasern, die aus Asbestzementrohren stammen, belastet ist.
Wird solches Trinkwasser in der Sauna verwendet, kann deshalb nicht mit einer wesentlichen Erhöhung der Asbestbelastung der Atemluft der Saunabesucher/innen gerechnet werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 11/4165 Fragen 24 und 25):
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen, und wie haben sich die Zahl derartiger Anträge und der DM-Aufwand dafür in den einzelnen Ländern entwickelt?
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob die Leistungen für die Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Bundessozialhilfegesetz beschränkt werden können auf in der Bundesrepublik Deutschland lebende Personen, bzw. ob wenigstens die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in den betreffenden Ländern bei der Festsetzung der Leistungen Berücksichtigung finden können?
Zu Frage 24:
In der Statistik der Sozialhilfe (Teil C.) ist für das Jahr 1987 für Sozialhilfe und Kostenersatz für Deutsche im Ausland eine Nettoausgabe von 52 379 000 DM ausgewiesen. Die übrigen erfragten Angaben sind der Sozialhilfestatistik nicht zu entnehmen. Für 1988 liegen noch keine Zahlen vor.
Zu Frage 25:
Nach § 119 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) erhalten Deutsche im Ausland besonders wichtige Hilfen, vor allem die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Krankenhilfe, als „Soll"-Leistungen, die sonstigen Hilfen wie z. B. die Hilfe zur Pflege jedoch nur als „Kann"-Leistungen.
Sozialhilfe wird nicht gewährt, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen gewährt wird oder zu erwarten ist. Hilfe wird ferner nicht gewährt, wenn die Heimführung des Hilfesuchenden geboten ist.
Nach Auffassung der Bundesregierung bestehen die sozial und staatspolitischen Gründe fort, die 1962 zu der gesetzlichen Regelung in § 119 BSHG geführt haben. Würde die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz auf in der Bundesrepublik Deutschland lebende Personen beschränkt werden, würde im Ausland lebenden Deutschen im Falle der Hilfsbedürftigkeit die Ausweisung drohen. Auch wäre damit zu rechnen, daß nach der Rückkehr höhere Kosten für die Eingliederung anfallen würden.
Die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in den Aufenthaltsländern sind nach geltendem Recht bei der Festsetzung der Leistungen zu berücksichtigen. Dies regelt im einzelnen § 119 Abs. 4 BSHG.
Anlage 9
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 26 und 27):
Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß der Bundesbahn-Nahverkehr nur zu 60 % vom Bund finanziert wird und die Restfinanzierung einschließlich späterer Folgekosten von Land und Kommunen getragen werden muß, während der Bundes-Fernstraßenbau, der in den Großstadtregionen zu 90 % von Kraftfahrzeugen im Nah- und Regionalverkehr benutzt wird, einschließlich Folgekosten zu 100 % vom Bund getragen wird?
9826* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989
Wie gedenkt die Bundesregierung, auch angesichts des hohen Anteils, den das Auto zum Treibhauseffekt beiträgt, das aufgelaufene Defizit des Schienenausbaus im Nahverkehr im Verhältnis zum im allgemeinen hervorragend ausgebauten Hochleistungsschnellstraßennetz in den Großstadtregionen zu beseitigen?
Zu Frage 26:
Die Finanzierung entspricht den verfassungsmäßigen Zuständigkeiten. Der öffentliche Personennahverkehr ist nach dem Grundgesetz in erster Linie Aufgabe der Länder und Gemeinden und fällt damit auch in deren Finanzverantwortung. Daneben besteht eine Verantwortung des Bundes für die Bundeseisenbahnen. Der Bund trägt daher im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes 60 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten und erwartet von den Ländern und Gemeinden eine entsprechende Gegenfinanzierung. Dabei ist sicherzustellen, daß dem Bund und der Deutschen Bundesbahn keine Folgekosten entstehen. Für die Bundesfernstraßen trägt grundsätzlich der Bund die Straßenbaulast. Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen in Gemeinden mit mehr als 80 000 Einwohnern liegt die Baulast bei der Gemeinde.
Zu Frage 27:
Der Bund hat seit 1967 für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs rd. 23 Milliarden DM im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes aufgewendet und damit ein Investitionsvolumen von rd. 43 Milliarden DM gefördert. Etwa 90 % davon entfielen auf Schienenwege. Im Vergleich dazu wurden 21 Milliarden DM für den kommunalen Straßenbau bereitgestellt. Der Bund ist bereit, auch künftig den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu fördern.
Der Ausbau der dem weiträumigen überörtlichen Verkehr dienenden Bundesfernstraßen entspricht dem Bedarf, den der Deutsche Bundestag im Bundesfernstraßengesetz festgelegt hat.
Anlage 10
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/4165 Fragen 28 und 29) :
Wie steht die Bundesregierung in Anbetracht der Gefahren, die von dem derzeit unkontrolliert betriebenen Abholzen der tropischen Regenwälder ausgehen, zu den Pressemeldungen, daß die Deutsche Bundesbahn weiterhin Tropenhölzer für den Schwellenbau einkauft?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der Deutschen Bundesbahn, in Zukunft auf andere Baustoffe zurückzugreifen und auf den Einbau tropischer Hölzer zu verzichten?
Zu Frage 28:
Die Deutsche Bundesbahn verwendet tropische Hölzer für die Herstellung von Weichenschwellen. Die Einkaufsmengen sind stark rückläufig (im Jahre 1980 ca. 720 000 lfm gegenüber ca. 50 000 lfm in 1989). Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn beabsichtigt, die Verwendung von Tropenholz weiter einzuschränken und nach Möglichkeit vollständig durch geeignetes Material zu ersetzen.
Zu Frage 29:
Der Ersatz tropischer Hölzer für Schwellen durch andere Baustoffe ist technisch grundsätzlich möglich. Hierfür kommen Spannbeton, Eichenhölzer und keilzinkenverleimte Buchenhölzer in Betracht. Entsprechende technische Lösungen werden teilweise noch untersucht und kommen bei Einsatzreife zunehmend zur Anwendung.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 30 und 31):
Wieweit sind die Planungsarbeiten für die Ortsumgehung Wolfartsweier im Verlaufe der B 3 gediehen, und kann davon ausgegangen werden, daß dieses Projekt im Sinne der in einer Protokollnotiz des Verkehrsausschusses z um Ausdruck gebrachten Intention der Mitglieder dieses Ausschusses aus der Dringlichkeitsstufe „Planungen" in den „vordringlichen Bedarf" vorgezogen wird?
Ist sichergestellt, daß für dieses Projekt nach wie vor die vom Verkehrsausschuß einmütig gewollte Tunnellösung — die auch die zeitlich am raschesten zu realisierende wäre — als einzige Möglichkeit von der Bundesregierung betrieben wird?
Zu Frage 30:
Für die verschiedenen Trassenvarianten einer Ortsumgehung Wolfartsweier liegt dem Land BadenWürttemberg ein Vorentwurf vor. Vor Abschluß des Genehmigungsverfahrens sind noch ergänzende Untersuchungen durchzuführen. Bei diesem Sachstand sind die Baureife und die dann gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten noch nicht abzusehen. Es ist somit verfrüht, über die Möglichkeiten des Vorziehens der Maßnahme eine Aussage zu machen.
Zu Frage 31:
Die unterschiedlichen Betroffenheiten und Wirkungen machen eine Abwägung aller Belange zwischen den möglichen Varianten unumgänglich. Es ist daher nicht möglich, für die Ortsumgehung Wolfartsweier nur die Tunnellösung zu betreiben.
Anlage 12
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Scherrer (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 32 und 33):
Wie ist der Sachstand der Planung für den Ausbau der B 8 zwischen Altenkirchen und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/ Nordrhein-Westfalen, d. h. für welche Abschnitte wurden Planfeststellungsverfahren eingeleitet oder Planfeststellungsbeschlüsse gefaßt?
Ist der Bundesminister für Verkehr eventuell bereit, einen Ausbau in Teilabschnitten ins Auge zu fassen?
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989 9827'
Zu Frage 32:
Von der 18 km langen Strecke der B 8 zwischen Altenkirchen und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/ Nordrhein-Westfalen wurden rund 8 km mit einem Kostenaufwand von mehr als 10 Millionen DM in den vergangenen Jahren bereits ausgebaut. Für die übrigen Abschnitte — mit Ausnahme der Umgehung Hasselbach, die im Bedarfsplan in „Planungen" eingestuft ist — sind die Planfeststellungsverfahren weit fortgeschritten. Für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Weyerbusch wurde der Planfeststellungsbeschluß im Januar 1989 erlassen.
Zu Frage 33:
Ausbaumaßnahmen begrenzten Umfangs wie im vorliegenden Fall werden durch das Land mit den dafür vom Bund global zur Verfügung gestellten Mitteln durchgeführt. In diesem Rahmen bestehen gegen den weiteren abschnittsweisen Ausbau der B 8 seitens des Bundesministers für Verkehr keine Bedenken.
Anlage 13
Antwort
des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 37 und 38):
Warum beantwortete der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mein Schreiben vom 17. Oktober 1988 zum geplanten Bau eines Truck-Stops an der A 61 im Bereich der Ortsgemeinde Wiebelsheim trotz mehrfacher Anmahnungen erst nach über vier Monaten, als ich eine entsprechende parlamentarische Anfrage einreichte, und warum wurde diese Anfrage in der letzten Fragestunde nur sehr ausweichend beantwortet?
Ist der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereit mitzuteilen, wie er in der angeblichen öffentlichen Veranstaltung am 28. April 1988 in Wiebelsheim nach seinen eigenen Worten „der Bevölkerung Rede und Antwort gestanden" hat, da bei der betroffenen Bevölkerung, die zu über 80 den geplanten Truck-Stop ablehnt, Unklarheit über den Standpunkt des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit besteht?
Zu Frage 37:
Die Frage Nr. 53 in der Fragestunde vom 8. März ist keineswegs ausweichend beantwortet worden. Ich habe vielmehr sehr konkret darauf hingewiesen, daß ich in meiner Eigenschaft als Kreisvorsitzender der CDU des Rhein-Hunsrück-Kreises am 28. April 1988 in Wiebelsheim eine öffentliche Veranstaltung zu diesem Thema durchgeführt habe.
Als Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit habe ich keine Zuständigkeiten in dieser Angelegenheit wahrzunehmen. Aus diesem Grunde haben Sie auch nach meiner persönlichen Meinung gefragt. Ich habe darauf hingewiesen, daß ich diese erst nach Vorlage der abschließenden Gutachten mitteilen kann. Dies ist auch der Grund für den Zeitpunkt meines Antwortbriefes.
Zu Frage 38:
Wie in Antwort zu Frage 37 und aus Ihrem Brief vom 17. Oktober 1988 eindeutig zu entnehmen ist, bin ich
nicht als Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, sondern als Kreisvorsitzender der CDU des Rhein-Hunsrück-Kreises angefragt worden. In dieser Eigenschaft habe ich die Veranstaltung am 28. April 1988 öffentlich durchgeführt. Wie bereits in der Antwort auf Frage 53 in der Fragestunde vom 8. März 1989 habe ich dabei klargestellt, daß in dem Genehmigungsverfahren sämtliche umweltrelevanten Fragen zu stellen und zu beantworten sind. Eine abschließende Stellungnahme ist erst danach möglich.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 11/4165 Fragen 42 und 43):
Ist es zutreffend, daß, wie „DIE WELT" vom 16. Januar 1989 berichtet, die Regierung der USA in den letzten zwei Jahren bei der Bonner Regierung auf diplomatischem Wege fünfzehnmal wegen angeblicher Exporte von Chemiewaffen und geheimer Raketen-Technologien in Länder der Dritten Welt und des Warschauer Paktes protestiert hat?
Wenn ja, erbitte ich um Auskunft, um welche Exporte es sich hier im einzelnen handelt, und in welcher Weise die Bundesregierung tätig geworden ist?
Zu Frage 42:
Die Regierung der USA hat — soweit hier bekannt — bisher nicht gegen den angeblichen Export von Chemiewaffen protestiert. Es gibt auch keine diesbezüglichen Behauptungen.
Im fraglichen Zeitraum haben die USA einige Non-Paper übergeben, in denen auf eine mögliche Mitwirkung deutscher Firmen bei der Entwicklung von Technologien, die zur Herstellung von nuklearfähigen Trägerraketen geeignet sein könnten, hingewiesen wird.
Es handelte sich hier um Exportfälle, die meist in Länder der Dritten Welt gehen sollten.
Solche Konsultationen zwischen der deutschen und der amerikanischen Regierung erfolgen regelmäßig.
Zu Frage 43:
Einzelne Firmen und Geschäftsvorgänge können mit Rücksicht auf den vertraulichen Charakter der US-Information und aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden.
Sämtliche Anfragen von US- oder anderer Seite werden unverzüglich an die zuständigen Ministerien — für die Genehmigungsseite: das Bundesministerium für Wirtschaft, für die Ermittlungsseite: das Bundesministerium der Finanzen — zur Überprüfung und ggf. Einleitung von Ermittlungen weitergeleitet.
9828* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 46 und 47):
Kann die Bundesregierung gegenüber der libyischen Regierung Rechtsansprüche geltend machen wegen des Erwerbs von Komponenten für eine Anlage zur Produktion von Giftgas, die mit Wissen und auf Betreiben der libyschen Regierung über Mittelsmänner unter Verletzung der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aus der Bundesrepublik Deutschland bezogen worden sind, und wenn nicht, welche politischen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf bilateraler Ebene gegenüber der libyschen Regierung ergriffen, damit Libyen nicht unter Verwendung von Komponenten aus der Bundesrepublik Deutschland Giftgas produzieren kann?
Hält die Bundesregierung das Verhalten Libyens in diesem Zusammenhang für völkerrechtswidrig, oder ist es nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich nicht zu beanstanden?
Forderungen der Bundesrepublik Deutschland gegen Libyen auf Rückgabe gelieferter Komponenten setzen eine Völkerrechtsverletzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland voraus.
Ein Verstoß deutscher Firmen gegen das für sie geltende Außenwirtschaftsrecht ist Libyen in diesem Zusammenhang nicht ohne weiteres zurechenbar. Vielmehr müßte nachgewiesen werden, daß sich libysche Staatsorgane selbst völkerrechtswidrig verhalten haben.
Bewußte Eingriffe ausländischer Staaten in Regelungen unseres Außenhandelsrechts können eine völkerrechtswidrige Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland darstellen, Im vorliegenden Fall ergeben sich aber aus den bisher bekannten Tatsachen keine Hinweise auf derartige Eingriffe staatlicher Organe.
Da die Bundesrepublik Deutschland die Beweislast für ein Völkerrechtsdelikt Libyens trägt, ist die Geltendmachung von Rückgabeansprüchen nicht erfolgversprechend.
Ein wirksames Mittel, der zunehmenden Verbreitung von C-Waffen entgegenzutreten, ist ein weltweites, nachprüfbares Verbot der Herstellung, des Besitzes und der Weitergabe chemischer Waffen. Die Bundesregierung wird das Ziel der Ächtung von C-Waffen unter internationaler Kontrolle insbesondere im Rahmen der Genfer CW-Verhandlungen energisch weiterverfolgen.
Die Bundesregierung hat weiterhin im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit sowie auch gegenüber den USA Konsultationen über Maßnahmen zur Verhinderung der Produktionsaufnahme durch Libyen vorgeschlagen. Auf Weisung des Auswärtigen Amts hat der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland am 3. Januar 1989 beim libyschen Staatschef Gaddafi mit dem Ziel demarchiert, internationale Inspektion der Anlage von Rabta zuzulassen (vgl. auch Bericht der Bundesregierung vom 15. Februar 1989 — Bundestags-Drucksache 11/3995 Seite 16f.).
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Bahr (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 48 und 49):
Kann die Bundesregierung den Bericht der Financial Times vom 1. März 1989 bestätigen, nach dem Margret Thatcher am Tage vorher im Unterhaus auf eine Frage, ob sie mit Präsident François Mitterrand übereinstimme, daß die Entscheidung über eine Modernisierung der nuklearen Kurzstreckenraketen eine souveräne westdeutsche Entscheidung sein sollte, geantwortet hat: „Nein, ganz sicher nicht."?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung, wie alle anderen NATO-Staaten, die Frage einer „Modernisierung" der Kurzstreckenraketen souverän mit Ja oder Nein beantworten kann?
Zu Frage 48:
Nein. Die Bundesregierung kann den Bericht der Financial Times vom 1. März 1989 weder in der in der Zeitung, noch in der in der Fragestellung gewählten verkürzten Form bestätigen.
Zu Frage 49:
Die Bundesregierung wird — wie alle übrigen Bündnispartner auch — über ihre Haltung zur Modernisierungsfrage souverän entscheiden. Grundsätzlich ist dabei zu beachten: Über eine Modernisierung müssen zunächst die Nuklearmächte befinden, die Nuklearwaffen besitzen und produzieren. Im Bündnis stellt sich die Frage, welche Waffen für die Glaubwürdigkeit einer wirksamen Strategie der Kriegsverhinderung auch künftig nötig sind. An der Diskussion darüber nehmen wir, wie alle anderen Bündnispartner, souverän teil.
Schließlich ist über eine Stationierung zu entscheiden. Auch hierbei handelt die Bundesrepublik Deutschland als souveränes Mitglied im Bündnis.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4165 Frage 50):
Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Aspekt der besonderen deutsch-französischen Beziehungen die Äußerung des französischen Außenministers bei seiner Rede zur Eröffnung der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa (VKSE) in Wien, in der er die Bundesrepublik Deutschland als „Gegenstand" einer „besonderen Behandlung" bezeichnet hat?
Die enge sicherheitspolitische Verbundenheit der Bundesrepublik Deutschlands und Frankreichs fand ihren Ausdruck in den Reden von Außenminister Dumas und Bundesminister Genscher in Wien. Außenminister Dumas betonte die Absicht Frankreichs, darauf zu achten, daß Ergebnisse der anlaufenden Verhandlungen mit den Entwicklungslinien der deutsch-französischen Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik übereinstimmen. Außenminister Dumas hat sich in seiner Rede ausdrücklich gegen Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Europa ausgesprochen. Diese Aussage deckt sich mit der Auffassung der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989 9829*
Außenminister Dumas' Aussage, wonach Länder, in denen vorne dislozierte Streitkräfte stationiert sind, Gegenstand besonderer Behandlung sein werden, bezieht sich lediglich auf einen technischen Teilaspekt des westlichen Verhandlungsvorschlags. Dieser Vorschlag sieht im Rahmen von gleichen Höchststärken für kampfentscheidendes Großgerät in ganz Europa geographisch unterschiedliche definierte TeilHöchststärken für Waffen in aktiven Einheiten vor.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Kelly (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4165 Fragen 51 und 52):
In welcher Weise hat die Bundesregierung auf die Verhängung des Kriegsrechts über Teile Tibets gegenüber der Regierung der Volksrepublik China reagiert, und unterstützt die Bundesregierung z. B. die Forderung, unverzüglich unabhängige, internationale Beobachter nach Tibet zu entsenden, nachdem die Regierung der Volksrepublik China die Abreise aller sich in Lhasa aufhaltenden Ausländer bis Freitag, den 10. März 1989 angeordnet hat?
Wird die Bundesregierung dem Beispiel der kanadischen und niederländischen Regierung folgen und die Menschenrechtssituation in Tibet vor der UN-Menschenrechtskommission zur Sprache bringen, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung dies bisher nicht getan?
Zu Frage 51:
Die Bundesregierung bedauert, daß es in der Autonomen Region Tibet zur Anwendung von Gewalt kam und daß Tote und Verletzte zu beklagen sind. Sie appelliert an alle Beteiligten, insbesondere aber an die Regierung der Volksrepublik China, sich in Tibet um einvernehmliche Lösungen zu bemühen. Nach Ansicht der Bundesregierung könnten Gespräche zwischen der Regierung der Volksrepublik China und dem Dalai Lama in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen.
Die Bundesregierung bespricht sich über die Lage in Tibet auch mit ihren Partnern in der EPZ.
Internationale Beobachter können in ein fremdes Staatsgebiet nur auf Anforderung der jeweiligen Regierung entsandt werden. Eine solche Anforderung ist bislang nicht an uns oder andere ergangen.
Zu Frage 52:
Die 45. Tagung der VN-Menschenrechtskommission ist am 10. März 1989 zu Ende gegangen. Daher ist es der Bundesregierung nicht möglich, vor der Menschenrechtskommission noch zum Thema „Menschenrechte in Tibet" Stellung zu nehmen.
Im Rahmen ihrer Stellungnahme zu Menschenrechtsverletzungen in der Welt unter Punkt 12 der Tagesordnung der Menschenrechtskommission kann sich der Leiter der Delegation der Bundesrepublik Deutschland nicht zu allen Fällen von Menschenrechtsverletzungen äußern. Die westlichen Delegationen setzen deshalb unterschiedliche Schwerpunkte. Die Nichterwähnung der Menschenrechtslage in Tibet bedeutet deshalb nicht, daß die Bundesregierung der Entwicklung dort indifferent gegenüber steht.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/4165 Fragen 53 und 54):
In welcher Weise bezieht die Bundesregierung nach ihren bisherigen Planungen den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Hitler- Stalin-Pakts einschließlich seines geheimen Zusatzprotokolls über das Schicksal der baltischen Völker in die Gedenkveranstaltungen zum 50. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges ein?
In welcher Weise und mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die deutsche und die Weltöffentlichkeit anläßlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Pakts über die verhängnisvollen Wirkungen dieses Pakts der beiden Diktatoren für die Völker Mittel- und Osteuropas und im Hinblick auf den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges informieren?
Zu Frage 53:
Der Hitler-Stalin-Pakt ist eines von mehreren wichtigen Ereignissen im Vorfeld des Beginns des 2. Weltkrieges. In diesem Rahmen wird die Bundesregierung ihn ansprechen. Wie Sie wissen, beabsichtigt der Bundeskanzler, am 1. September 1989 eine Erklärung zum Gesamtkomplex vor dem Deutschen Bundestag abzugeben.
Zu Frage 54:
Die Überlegungen, wie der Jahrestag des Beginns des 2. Weltkrieges begangen wird, sind noch nicht abgeschlossen. Wie Sie wissen, hat sich der Innenausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 22. Februar 1989 mit dieser Frage befaßt.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 11/4165 Frage 55) :
Welche Gründe hatte die Bundesregierung dafür, meine schriftlichen Fragen vom 16. Februar 1989 bezüglich der vom Bundestag am 19. Januar 1989 beschlossenen Aktivitäten zur Einführung des Wahlrechts für EG-Bürger geschäftsordnungswidrig nicht innerhalb der vorgeschriebenen Wochenfrist — die am 27. Februar 1989 ablief — und nicht mehr vor den Kommunalwahlen in Hessen zu beantworten?
Die Beantwortung Ihrer Fragen Nr. 142 und 143 konnte wegen notwendiger Ressortabstimmung und Abstimmung innerhalb des Auswärtiges Amtes in der Tat nicht in der vorgesehenen Wochenfrist erfolgen.
Die Bundesregierung bleibt im übrigen bemüht, alle an sie gestellten Fragen in der kürzestmöglichen Frist sachgerecht zu beantworten.
9830* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 11/4165 Frage 56):
Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung das Bundesministerium des Innern bedrängt, die Beihilferichtlinien für Beamte und Versorgungsempfänger im Sinne der neuen gesetzlichen Vorschriften der Gesundheitsreform zu verändern?
Das Bundeskabinett hat den für das Beihilferecht zuständigen Bundesminister des Innern beauftragt, unter Beteiligung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und des Bundesministers der Finanzen zu prüfen, inwieweit die im Gesundheits-Reformgesetz vorgesehenen Leistungsregelungen in das Beihilferecht übertragen werden können.
In diese zur Zeit laufende Prüfung werden auch die Vorstellungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung einbezogen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 11/4165 Frage 57):
Ist die Bundesregierung bereit, da es bislang trotz eines hohen Mitteleinsatzes für Veranstaltungen zur 40-Jahrfeier der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich war, aus dem Haushalt des Bundesministers des Innern eine Veranstaltung eines anerkannten freien Trägers der Erwachsenenbildung zum Thema „40 Jahre Bundesrepublik — Standort der politischen Bildung" finanziell zu fördern, nach Förderungsmöglichkeiten aus den Haushalten anderer Geschäftsbereiche für solche sinnvollen Veranstaltungen zu suchen?
Die Zuständigkeit für Angelegenheiten der politischen Bildungsarbeit liegt innerhalb der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Die Veranstaltung „40 Jahre Bundesrepublik Deutschland — Standort der politischen Bildung" betrifft nach ihrer Thematik die Aufbereitung des Stellenwerts und der Funktion der politischen Bildung als solcher und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers des Innern. Eine Förderungsmöglichkeit aus den Haushalten anderer Geschäftsbereiche für die genannte oder ihr entsprechende Veranstaltungen kommt deshalb nicht in Betracht.
In der Sache weise ich im übrigen darauf hin, daß die Bundeszentrale für politische Bildung zu der Thematik in Kooperation mit den Landeszentralen für politische Bildung bereits vom 10. —12. November 1989 einen Kongreß „40 Jahre staatliche politische Bildung" in Berlin durchführt.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 11/4165 Fragen 58 und 59) :
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Befragung von Asylbewerbern in Zirndorf durch die Verbindungsstelle eines amerikanischen Nachrichtendienstes, und ist der Bundesregierung bekannt, ob entsprechende Befragungen durch amerikanische Nachrichtendienste auch in anderen NATO-Ländern stattfinden?
In welcher Weise und auf Grund welcher Informationen trifft die amerikanische Dienststelle ihre Entscheidung, welche Personen sie befragen will?
Zu Frage 58:
Soweit Befragungen von Asylbewerbern durch die Verbindungsstelle eines amerikanischen Nachrichtendienstes durchgeführt werden, erfolgen sie mit Wissen der Betroffenen auf freiwilliger Basis. Zwar besteht bezüglich dieser Informationsgewinnung keine spezielle völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der betreffenden Stationierungsstreitmacht. Die Kooperationsklausel des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 (BGBl. II 1961, S. 1183) schreibt jedoch eine enge Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen den deutschen Behörden und den Behörden der NATO-Vertragsstaaten zu Schutz- und Sicherheitszwecken vor. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a des Zusatzabkommens erstreckt die Zusammenarbeit „namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind". Dies legalisiert die Zusammenarbeit in dem hier interessierenden Bereich. Dadurch, daß den ausländischen Vertragsstaaten Gelegenheit gegeben wird, Kontakt zu dem genannten Personenkreis auf freiwilliger Grundlage zu suchen, bestehen im Lichte der zitierten Kooperationsklausel und auch unter innerstaatlichen Rechtsgesichtspunkten gegen die Befragung keinerlei Bedenken.
Ich darf mich bei dieser meiner Antwort auf ein ausführliches Schreiben des Herrn Staatssekretärs Neusel vom 27. Februar 1989 beziehen, in dem Sie über die Befragung von Asylbewerbern in Zirndorf umfassend unterrichtet worden sind. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist 1988 über dieses Verfahren unterrichtet worden.
Zum Zweiten Teil Ihrer Frage: Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, sich über eventuelle einschlägige Aktivitäten eines verbündeten Landes in anderen Staaten des NATO-Bündnisses zu äußern.
Zu Frage 59:
Asylbewerber suchen die amerikanische Verbindungsstelle im Zuge der Abwicklung des Asylverfahrens auf. Sie erhalten dort einen Fragebogen in der jeweiligen Landessprache, der einen ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit der Angaben enthält. Das Verfahren des Verbindungsbüros beruht, wie bereits in der Antwort auf Ihre erste Frage erwähnt, auf Artikel 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, aus dem sich auch die Zweckbestimmung der Tätigkeit dieser Dienststelle ergibt. Es liegt auf der Hand, daß es sich dabei vor allem um Fälle mit militärischem oder Terrorismushintergrund handelt. Infolgedessen besteht an solchen Personen ein Informa-
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tionsinteresse, die aufgrund ihrer Herkunftsländer hierzu einschlägige Informationen geben könnten.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Lüder (FDP) (Drucksache 11/4165 Frage 60):
Welche zeitlichen Verzögerungen ergeben sich bei der Durchführung von Asylverfahren dadurch, daß Asylbewerber von drei Sicherheitsdiensten (US-Verbindungsstelle, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst) befragt werden?
Die Befragung von Asylbewerbern durch die drei genannten Sicherheitsdienste erfolgt im Rahmen ihrer Anhörung vor dem Bundesamt in Zirndorf. Anhaltspunkte, wonach es hierdurch zu Verzögerungen bei der Durchführung der Asylverfahren kommen würde, liegen nicht vor.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 61 und 62):
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang südafrikanische Wehrpflichtige den Wehrdienst verweigern, aus diesem Grund die Republik Südafrika verlassen und in der Bundesrepublik Deutschland politisches Asyl beantragen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die südafrikanische Praxis, Wehrdienstverweigerer mit bis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe, zu bestrafen, unter asylrechtlichen Gesichtspunkten?
Zu Frage 61:
Statistische Angaben darüber, in welchem Umfang südafrikanische Wehrpflichtige den Wehrdienst verweigern, liegen der Bundesregierung nicht vor. Innerhalb der Gruppe der südafrikanischen Asylbewerber ist der Anteil an Personen, die sich zur Begründung ihres Asylbegehrens auf eine ihnen in ihrer Heimat drohende Bestrafung wegen Wehrdienstverweigerung berufen, als verschwindend gering zu bezeichnen. So fand sich in nur rund 5 % der in den Jahren 1987 bis einschließlich Februar 1989 in der Bundesrepublik Deutschland verzeichneten 75 Asylbegehren südafrikanischer Antragsteller der Hinweis auf eine u. U. drohende Verfolgung wegen Wehrdienstverweigerung.
Zu Frage 62:
Für die asylrechtliche Bewertung der in Südafrika gegenüber Wehrdienstverweigerern geübten Sanktionierungspraxis kommt es entscheidend darauf an, ob es sich bei den besagten Strafmaßnahmen um politische Verfolgung im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 GG handelt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit im Zusammenhang stehenden Sanktionen wegen Kriegsdienstverweigerung oder Desertion als solche keine politische Verfolgung dar. Zu einer solchen werden die genannten Maßnahmen erst dann, wenn sie vom jeweiligen Heimatstaat eingesetzt werden, um bestimmte Personen wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung zu treffen. Ob dies der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung aller im konkreten Einzelfall gegebenen Umstände und allein in bezug auf den jeweiligen Antragsteller geprüft und entschieden werden.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 63 und 64):
Trifft es zu, daß das Bundeskriminalamt strafrechtliche Ermittlungen durchführt im Zusammenhang mit dem Export von Anlagen zur Herstellung von Chemiewaffen in Rabta/Libyen durch deutsche Firmen?
Ermittelt das Bundeskriminalamt in eigener Zuständigkeit, oder ist es durch andere Stellen ersucht worden, Ermittlungen durchzuführen?
Zu Frage 63:
Das Bundeskriminalamt ermittelt gegen Verantwortliche der Firma Imhausen GmbH in Lahr und andere wegen Verdachts der ungenehmigten Lieferung und Ausfuhr von Produktionsanlagen, die zur Herstellung chemischer Kampfstoffe geeignet oder bestimmt sind, nach § 34 Außenwirtschaftsgesetz.
Zu Frage 64:
Die Staatsanwaltschaft Mannheim — Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen — hat das Bundeskriminalamt mit Schreiben vom 14. Februar 1989 im Rahmen seiner Auftragszuständigkeit gem. § 5 Absatz 3 Nr. 1 BKA-Gesetz um die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in dem zuvor genannten Ermittlungsverfahren ersucht. Das BKA hat dem Ersuchen entsprochen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 11/4165 Frage 65):
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf die Tarifpartner einzugehen, damit die Vergütungen im Pflegebereich verbessert werden?
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben für den Krankenpflegebereich Tarifverhandlungen aufgenommen. Diese Verhandlungen begannen am 28. Februar 1989 und werden am 15. März
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1989 fortgesetzt. Weitere drei Verhandlungstermine sind für April bis Juni bereits fest vereinbart.
Die Tarifverhandlungen werden auf Seiten der öffentlichen Arbeitgeber unter Federführung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in enger Abstimmung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und dem Bundesminister des Innern geführt. Es entspricht einer bewährten Praxis der Tarifvertragsparteien, daß sich die öffentlichen Arbeitgeber zu Fragen, die in Tarifverhandlungen erörtert werden, nur am Verhandlungstisch äußern.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 66 und 67):
Auf Grund welcher sachlichen Kompetenz rechtfertigt der Bundesminister der Finanzen, daß er der Installa-TopthermTechnologie die steuerliche Förderungswürdigkeit als Solaranlage nach § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung versagt, obwohl die zuständigen Ressorts (Bauwesen, Wirtschaft, Umwelt) und alle einschlägigen wissenschaftlichen Institute diese Technik als Solaranlage anerkennen?
Wie kann es der Bundesminister der Finanzen sachlich vertreten, angesichts des Zwischenberichtes der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" , der Installa-Toptherm-Technologie die steuerliche Förderungswürdigkeit nach § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zu versagen und damit die Markteinführung zu blockieren, obwohl Häuser mit dieser Technologie zu einem Gesamteinsparpotential zu herkömmlicher Energie von über 90 führen?
Zu Frage 66:
Die sachliche Zuständigkeit des Bundesministers der Finanzen bei der Auslegung des § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung beruht auf Artikel 108 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 85 Absatz 3 und 4 des Grundgesetzes. Danach verwalten die Landesfinanzbehörden die Einkommensteuer im Auftrag des Bundes. Die dem Bundesminister der Finanzen hiernach zustehende Bundesaufsicht erstreckt sich auf die Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Gesetzesausführung.
Nach einhelliger Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder setzt die Anerkennung eines Sonnenschutz- Systems als Solaranlage insbesondere voraus, daß die Systemteile im wesentlichen aus maschinell-apparativen Einrichtungen bestehen, die Sonnenenergie in Wärmeenergie umwandeln, welche in ein vorhandenes Heizungs- oder Warmwassersystem eines Gebäudes eingespeist wird (aktive Solaranlage). Systeme, die als Teil des Baukörpers, der Bauteile und insbesondere der Glasflächen vorwiegend dazu dienen, daß die gewonnene Sonnenenergie durch Wärmedämmung zurückgehalten wird, sind hingegen als passive Solaranlagen nicht begünstigt.
Zu Frage 67:
Entscheidungen über die Zulässigkeit erhöhter Absetzungen für Solaranlagen können nur auf der
Grundlage des § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung getroffen werden. Das genannte Sonnenschutz-Fenster besteht im wesentlichen aus dem Toptherm-Fenster und der Toptherm-Lüftungstechnik. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den Ländern kann die mit dem Fenster verbundene Toptherm-Lüftungstechnik als Anlage zur Wärmerückgewinnung im Sinne des § 82a Absatz 1 Nr. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung angesehen werden. Die auf diesen Teil des Fenstersystems entfallenden Kosten sind steuerbegünstigt. Das Toptherm-Fenster selbst ist hingegen keine Solaranlage im Sinne dieser Vorschrift.
Falls das Produkt die ihm vom Hersteller zugeschriebenen Vorteile bietet, dürfte es vom Markt auch ohne steuerliche Förderung aufgenommen werden.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 68 und 69):
In welcher Höhe und in welchen Bereichen werden zur Zeit Subventionen aus dem Bundeshaushalt gezahlt?
Wie hoch sind die Subventionen in den verschiedenen Sektoren „Bergbau"?
Zu Frage 68:
Im Bundeshaushalt 1988 wurden in der Abgrenzung des 11. Subventionsberichts in folgenden Bereichen Finanzhilfen gezahlt:
Millionen DM
— Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3 694
— Gewerbliche Wirtschaft (ohne Verkehr) 5 186
— Verkehr 970
— Wohnungswesen 4 035
und
— Sparförderung und Vermögensbildung 846
Zu Frage 69:
Die Finanzhilfen des Bundes für den Bereich Steinkohlenbergbau beliefen sich im Jahre 1988 auf 3 Milliarden DM, wobei rund vier Fünftel auf die Kokskohlenbeihilfe entfielen. Die Steuervergünstigungen für den Bergbau werden für 1988 auf 250 Millionen DM, vor allem wegen der Bergmannsprämie, geschätzt. Der größte Teil davon entfällt auf den Steinkohlenbergbau.
Das Aufkommen aus dem sogenannten „Kohlepfennig" (1988: 5,3 Milliarden DM), das dem Steinkohlenbergbau indirekt zugute kommt, rechnet nach der Abgrenzung des Subventionsberichts nicht zu den Finanzhilfen des Bundes.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989 9833*
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 70 und 71):
Wann und in welcher Form sind Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg und Staatssekretär Tietmeyer erstmalig von einer möglichen Beteiligung der Salzgitter Industriebau GmbH am Bau einer C-Waffen-Anlage in Libyen informiert worden, und was haben sie daraufhin veranlaßt?
Ist der Bundesregierung bekannt, was die Abkürzung „1. d. c. " bedeutet, die in dem Fernschreiben, das der Salzgitter Industriebau GmbH durch die Imhausen Chemie GmbH am 25. Februar 1985 zugestellt wurde, mehrfach angeführt ist („please contact 1. d. c. for such informations"), und trifft es zu, daß damit die regionale libysche Planungsbehörde gemeint ist, die für die Stromversorgung von Rabta nähere Angaben machen kann?
Zu Frage 70:
Bundesminister Dr. Stoltenberg und Staatssekretär Dr. Tietmeyer sind erstmalig am Freitag, dem 13. Januar 1989 — sie befanden sich zu diesem Zeitpunkt in Washington — über eine mögliche Beteiligung der Salzgitter Industriebau GmbH am Bau einer Chemiefabrik in Libyen informiert worden.
Unverzüglich nach seiner Rückkehr aus Washington bat Staatssekretär Dr. Tietmeyer im Auftrag von Bundesminister Dr. Stoltenberg den Vorstand der Salzgitter AG um einen detaillierten Bericht. Das Unternehmen sollte sich dabei nicht nur auf die Angaben der Tochterfirma verlassen, sondern auch die Konzernrevision einschalten. Die weiteren Einzelheiten bitte ich der Anlage 4 des Berichts der Bundesregierung über eine mögliche Beteiligung deutscher Firmen an einer C-Waffen-Produktion in Libyen, Bundestagsdrucksache 11/3995 zu entnehmen.
Zu Frage 71:
Der Bundesregierung ist die Bedeutung der Abkürzung „1. d. c." nicht bekannt.
Der Vorstand der Salzgitter AG hat auf Rückfrage mitgeteilt, daß die Bedeutung dieser Abkürzung auch ihm, den Geschäftsführern der Salzgitter Industriebau sowie den Mitarbeitern, in deren Akten jeweils das Telex gefunden wurde, nicht bekannt sei. Die Abkürzung stehe in einem Telex, das zahlreiche weitere Abkürzungen enthalte und nicht an die Salzgitter Industriebau, sondern an deren Auftraggeber, die Imhausen Chemie, gerichtet war. Da sich mithin auch die Aufforderung „contact 1. d. c. for such Information" nicht an die Salzgitter Industriebau richtete und die Abkürzung für deren Arbeit ohne Bedeutung war, bestand für die Mitarbeiter seinerzeit kein Anlaß, der Bedeutung der Abkürzung nachzugehen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Nickels (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4165 Frage 74):
Sind der Bundesregierung die Probleme bekannt, die den bundesdeutschen Hospizen auf Grund des neuen Gesundheits-Reformgesetzes bei der Versorgung ihrer schwerstpflegebedürftigen Patienten mit der notwendigen Sondenkost sowie mit Verbandsmaterial, Sondenbestecken, Kathetern, Einmalunterlagen, Pampers und sonstigen Pflegemitteln sowie anderen notwendigen Bagatellmedikamenten entstehen; wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, hier Abhilfe zu schaffen?
Das Gesundheits-Reformgesetz hat für die Hospizen keine neuen Versorgungsprobleme geschaffen. Vielmehr können pflichtversicherte Rentner, die in einem Pflegeheim versorgt werden, ohne die Einschränkungen des bisher geltenden Rechts (vgl. § 216 Absatz 1 Nr. 4 RVO) auch ambulante ärztliche Behandlung erhalten. Dies kann auch den Hospizen die Heimversorgung erleichtern.
Bei den von Ihnen angesprochenen Einzelleistungen sind durch das Gesundheits-Reformgesetz gegenüber dem bisherigen Recht keine Änderungen eingetreten. Hier erbringen die Krankenkassen weiterhin die Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Behandlung einer Krankheit notwendig sind.
Verordnungen aufgrund des § 34 SGB V, die bestimmte Arznei-, Heil- und Hilfsmittel von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgrenzen können, sind bisher nicht erlassen worden.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 11/4165 Frage 75):
Wie hoch sind die Rentenzahlungen an Aussiedler in den Jahren von 1970 bis 1975, 1976 bis 1982, 1983 bis 1988?
Der Bundesregierung sind die Aufwendungen für Renten an Aussiedler nicht bekannt, da weder die nach dem Fremdrentengesetz anrechenbaren Zeiten (FRG-Zeiten) noch die hierauf entfallenden Rentenaufwendungen von den Rentenversicherungsträgern gesondert erfaßt werden.
Nach Stichprobenerhebungen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger im Jahre 1986 betragen die Aufwendungen für FRG-Zeiten 3,4 v. H. des gesamten Rentenvolumens. Hieraus ergibt sich für das Jahr 1988 ein Aufwand für diese Zeiten in Höhe von etwa 6 Mrd. DM, und zwar einschließlich der Aufwendungen auf Grund des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 4165 Fragen 76 und 77):
Treffen Presseberichte zu, daß eine große Anzahl von Arbeitsämtern gegen Gesetzesvorschriften bewußt verstößt, indem Arbeitslose, seien es Leistungsempfänger oder Nicht-Leistungsempfänger, in der Arbeitslosenstatistik weitergeführt werden, obwohl sie sich länger als drei Monate nicht beim zuständigen
9834* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1989
Arbeitsamt zu einer Beratung, wie es die 8. Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes vorschreibt, gemeldet und somit ihr Desinteresse bekundet haben?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die Behörden sich alle gesetzeskonform verhalten, und ab welchem Monat ist mit einer entsprechend bereinigten Arbeitslosenstatistik zu rechnen?
Es trifft zu, daß rund 67 000 Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen, gemäß Strukturanalyse von September 1988 seit vier Monaten und länger keinen Kontakt zum Arbeitsamt hatten. Nach dem Arbeitsförderungsgesetz hätte diese Personengruppe ihr Arbeitsgesuch vor Ablauf von drei Monaten erneuern müssen. Da dies nicht geschehen ist, hätte sie nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erscheinen dürfen. Ich gehe jedoch davon aus, daß die Arbeitsämter nicht bewußt gegen eine Gesetzesvorschrift verstoßen haben.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesanstalt für Arbeit hat mit Erlaß vom 7. März 1989 die Präsidenten der Landesarbeitsämter und die Arbeitsämter angewiesen, die Unzulänglichkeiten alsbald zu beseitigen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Arbeitsämter diese Aufgabe sehr rasch erledigen. Dazu gehört eine eingehende Überprüfung ihrer Karteien.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 11/4165 Fragen 78 und 79):
Wieso ist es „eine Sache für sich", einen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angeblich nicht existierenden Vermerk, in dem der Wunsch des Ministers, zukünftig die unter Bezug auf alle Erwerbstätigen ermittelte Arbeitslosenquote in den Vordergrund zu stellen, zur Kenntnis gebracht wird, zum Gegenstand einer Fragestunde im Deutschen Bundestag zu machen, und ist das Eingeständnis, daß dieser Vermerk doch existiert, nicht gleichbedeutend mit dem Eingeständnis, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wiederholt und bewußt die Unwahrheit gesagt hat?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit November letzten Jahres unternommen, um auch die Bundesanstalt für Arbeit dazu zu bewegen, zukünftig die auf alle Erwerbspersonen bezogene Arbeitslosenquote in den Vordergrund zu stellen?
Die Bundesregierung hat keinen Grund zu bestreiten, daß es ein hausinternes Schreiben zur Arbeitslosenquote, die auf alle Erwerbspersonen bezogen ist, gibt. Die Bundesregierung hat in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. März 1989, nachdem von Ihnen erstmals diese Frage gestellt wurde, entsprechend geantwortet. Sowohl in Ihrer voraufgegangenen Frage vom 23. Dezember 1988 als auch in Ihrem Brief vom 20. Januar 1989 wurde eine diesbezügliche Frage nicht gestellt. Deshalb konnte es auch keine konkrete Antwort geben.
Es hat in dieser Frage Kontakte zwischen Bundesarbeitsministerium und Bundesanstalt für Arbeit gegeben, weil es — wie bereits im Antwortschreiben vom 16. Februar 1989 betont — wegen der fortschreitenden internationalen Verflechtungen sachgerechter ist, den Anteil der Arbeitslosen an den Erwerbspersonen als Maßstab für die Arbeitslosigkeit in der Gesellschaft zu verwenden und mit den Ergebnissen der Volkszählung inzwischen eine gesicherte Datenbasis vorliegt.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 11/4165 Frage 80):
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Forderungen der demonstrierenden Krankenpfleger/innen zu ziehen?
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 15. Dezember 1988 eine „Pflegekonferenz" mit allen auf Bundesebene an der ambulanten und stationären Pflege beteiligten Verbänden durchgeführt. Ziel der Konferenz war es, die Fakten gemeinsam aufzuarbeiten und die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Verbesserung der Situation der Pflegeberufe deutlich zu machen. Lösungsvorschläge müssen von allen Beteiligten entwickelt werden, insbesondere von den Tarifvertragsparteien, den Krankenhausträgern, den Krankenkassen, den Ländern und den Berufsverbänden. Die Konferenz wird im April beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung fortgesetzt werden.
Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung werden derzeit Verordnungen über den Personalbedarf in psychiatrischen Krankenhäusern und zur Anrechnung von Krankenpflegeschülerinnen und -schillern auf den Stellenplan der Krankenhäuser vorbereitet. Rechtsgrundlage für diese Verordnungen ist § 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
Für den Erlaß weiterer Verordnungen durch die Bundesregierung, insbesondere für den Personalbedarf im ärztlichen und pflegerischen Dienst der Allgemeinkrankenhäuser, hat die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen, die nach dem Gesetz vorrangig zur Regelung dieser Materie beauftragt ist, noch nicht die dazu nach § 19 Absatz 2 KHG notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erwartet von der Selbstverwaltung, daß sie für diese Bereiche entweder Empfehlungen vereinbart oder die Voraussetzungen für ein Eingreifen der Bundesregierung schafft. Auch hierüber wird anläßlich der Fortführung der Pflegekonferenz im April gesprochen werden.