Ich meine, Frau Unruh — darauf habe ich abgehoben —, daß jemand, der sich im Beamtenstatus befindet, nicht nur die Segnungen desselben in Anspruch nehmen kann, sondern daß er sich leider auch die Beschränkungen dieses Statuts auf erlegen lassen muß. Denn es geht nicht, daß man nur die Rosinen herauspickt. Die Lehrer können sich natürlich im Angestelltenverhältnis beschäftigen lassen. Das tun ja auch einige. Aber diejenigen, die Beamte sind,
müssen auch akzeptieren, daß für den Beamten bestimmte Beschränkungen gelten.
Meine Damen und Herren, zu einer adäquaten Anwendung gehört auch die erweiterte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten als Dienstzeiten in der Beamtenversorgung. Auch hierauf werden wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens achten. Die Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang gefordert. Sie sollte unverzüglich einen Diskussionsentwurf erarbeiten, der von diesem Eckwert ausgeht.
Im übrigen geht die FDP-Fraktion davon aus, daß sich die aus diesen Grundsätzen ergebenden Änderungen auch in den Verhandlungen der Tarifparteien bezüglich der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst niederschlagen werden.
Meine Damen und Herren, viele Versorgungsempfänger sind heute beunruhigt, weil sie fürchten, daß ihnen etwas genommen werden soll. Wir wollen hier ganz deutlich klarstellen, daß diese Furcht nicht begründet ist. Der Bestandsschutz für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes bestehenden Versorgungsverhältnisse wird gewährleistet, und die Übergangsregelungen müssen so gehandhabt werden, daß es nicht zu unbilligen Härten kommt.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich sagen: Ich bin sicher, daß eine so gehandhabte Anpassung der Beamtenversorgung nicht nur die Akzeptanz bei den Betroffenen in der Rentenversicherung erhöht, sondern daß sie auch von den Beamten nicht nur verstanden, sondern als systemkonformes Element akzeptiert wird. Darauf wird unsere weitere Arbeit im Gesetzgebungsverfahren zielen.