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ID1113208800

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    Plenarprotokoll 11/132 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 132. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. März 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9729 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) (Drucksache 11/4124) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksache 11/4125) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Altersversorgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären (Drucksache 11/4142) Dr. Blüm CDU/CSU 9729 C Dreßler SPD 9734 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 9738 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 9741 D Günther CDU/CSU 9745 A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9749 C Heinrich FDP 9751 D Frau Unruh GRÜNE 9754 C Heyenn SPD 9756 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 9759 C Bernrath SPD 9761 D Richter FDP 9764 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 9765D Wüppesahl fraktionslos 9767 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 9771 C Nächste Sitzung 9771 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9773* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9773* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1989 9729 132. Sitzung Bonn, den 10. März 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10. 03. 89 * Austermann CDU/CSU 10. 03. 89 Bohl CDU/CSU 10. 03. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10. 03. 89 ** Brandt SPD 10. 03. 89 Breuer CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. von Bülow SPD 10. 03. 89 Catenhusen SPD 10. 03. 89 Egert SPD 10. 03. 89 Ehrbar CDU/CSU 10. 03. 89 Engelsberger CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 10. 03. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 10. 03. 89 Gattermann FDP 10. 03. 89 Dr. Gautier SPD 10. 03. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 10. 03. 89 Genscher FDP 10. 03. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Götz CDU/CSU 10. 03. 89 Graf SPD 10. 03. 89 Dr. Hauchler SPD 10. 03. 89 Dr. Hauff SPD 10. 03. 89 Heistermann SPD 10. 03. 89 Herkenrath CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 10. 03. 89 Ibrügger SPD 10. 03. 89 Dr. Kappes CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Klejdzinski SPD 10. 03. 89 * Koltzsch SPD 10. 03. 89 Koschnick SPD 10. 03. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 10. 03. 89 Dr.-Ing. Laermann FDP 10. 03. 89 Lennartz SPD 10. 03. 89 Link (Diepholz) CDU/CSU 10. 03. 89 Meneses Vogl GRÜNE 10. 03. 89 Meyer SPD 10. 03. 89 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 10. 03. 89 Mischnick FDP 10. 03. 89 Dr. Mitzscherling SPD 10. 03. 89 Dr. Müller CDU/CSU 10. 03. 89 ** Müller (Düsseldorf) SPD 10. 03. 89 Müller (Schweinfurt) SPD 10. 03. 89 Niegel CDU/CSU 10. 03. 89 * Dr. Niese SPD 10. 03. 89 Pfuhl SPD 10. 03. 89 Reuschenbach SPD 10. 03. 89 Rixe SPD 10. 03. 89 Dr. Scheer SPD 10. 03. 89 * Schmidt (München) SPD 10. 03. 89 ** Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Schoppe GRÜNE 10. 03. 89 Frhr. von Schorlemer CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Schöfberger SPD 10. 03. 89 Schreiber CDU/CSU 10. 03. 89 Schröer (Mülheim) SPD 10. 03. 89 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 10. 03. 89 Stratmann GRÜNE 10. 03. 89 Frau Dr. Timm SPD 10. 03. 89 Frau Trenz GRÜNE 10. 03. 89 Vahlberg SPD 10. 03. 89 Dr. Vogel SPD 10. 03. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 10. 03. 89 Wilz CDU/CSU 10. 03. 89 Wischnewski SPD 10. 03. 89 Würzbach CDU/CSU 10. 03. 89 Zierer CDU/CSU 10. 03. 89 * Dr. Zimmermann CDU/CSU 10. 03. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 23. Februar 1989 ihren Antrag Initiativen zum Verbot der Herstellung und Lagerung chemischer Waffen und der Verhinderung ihrer Wetterverbreitung - Drucksache 11/3639 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuß Drucksache 11/3664 Drucksache 11/3808 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 10/5325 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/1030 Drucksache 11/2096 Drucksache 11/2097 Drucksache 11/2734 Drucksache 11/3069 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/3882 Nr. 3.4, 3.6-3.9, 3.11-3.21 Drucksache 11/3927 Nr. 3.3, 3.4 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/2089 Nr. 27 Drucksache 11/3558 Nr. 3.36 Drucksache 11/2724 Nr. 21-23 Drucksache 11/2899 Nr. 3.20-3.26 Drucksache 11/3021 Nr. 2.10 Drucksache 11/3831 Nr. 21- 23 Drucksache 11/2465 Nr. 2.21 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4019 Nr. 2.44 9774* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1989 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 24. Februar 1989 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1987 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt worden. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 24. Februar 1989 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1988 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Bundesminister für Verkehr hat den Nachtrag zum Wirtschaftsplan im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt. Beide Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Gottfried Bernrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ganz klar, da gibt es auch keinen Zweifel.
    Ich sage noch einmal: Wir kennen die Inhalte ja schon so, daß wir auch bewerten können, was da an Problemen drinsteckt. Wir werden das gemeinsam schaffen. Die Rentenreform war schwieriger, weil sie die Grundlage schaffen mußte. Wir brauchen eigentlich nur systemgerecht zu spiegeln, und damit werden wir fertig. Das kann hier kein Streitpunkt sein.

    (Dr. Briefs [GRÜNE]: Seid ihr wieder einmal über den Tisch gezogen worden!)

    Ich möchte ausdrücklich hinzufügen, daß außerdem die erforderlichen Konsequenzen für uns, die Abgeordneten, die Parlamentarischen Staatssekretäre, die Regierungsmitglieder, gezogen werden müssen. In der Begründung zu dem hierzu vorliegenden Antrag heißt es:
    Aus der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Rentenreformgesetz 1992 und der damit zusammenhängenden Anpassung der Altersversogung der Beamten ergeben sich Folgewirkungen auf die Anwartschaften anderer gesetzlicher Altersversorgungssysteme, soweit sie vergleichbar sind.
    Ich möchte ausdrücklich sagen, dies erfordert dem Sinne nach und in den Wirkungen vergleichbare Regelungen für die Altersversorgung der Mandatsträger.
    Ich möchte hier auch darauf hinweisen, daß der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung bereits vorschlägt, daß damit auch Regelungen für die Anrechnung von Rentenansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Altersentschädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages enthalten sein und beschlossen werden müssen.
    Wir werden bei der Beamtenversorgung auch darauf aufpassen, daß die unteren Einkommensgruppen nicht die Hauptlast tragen müssen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Es ist gut, daß auch CDU/CSU und FDP hier Handlungsbedarf erkennen. Eine von uns ins Auge gefaßte
    gebrochene Linearisierung könnte diesbezüglich die notwendige soziale Komponente erleichtern.
    In die schon laufenden Versorgungsbezüge wird nicht eingegriffen,

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    es sei denn, daß die künftigen linearen Besoldungsanpassungen demographisch bedingt schmaler ausfallen, was dann systembedingt Folgewirkungen auch auf die Pensionen hat. Das ist dem System immanent, und Sie wollen sich ja im System bewegen.
    Wir wollen wie bei Angestellten und Arbeitern an den besonderen Altersgrenzen für Schwerbehinderte festhalten und sehen da auch breiten Konsens als erreichbar an. Jede der besonderen gesetzlichen Altersgrenzen werden wir daraufhin überprüfen, ob eine längere aktive Dienstzeit künftig nicht zweckmäßig und vertretbar ist. Dabei sind wir uns durchaus der darin steckenden Problematik bewußt. Ich erwähne nur den Druck der Massenarbeitslosigkeit, der eigentlich ein früheres Ausscheiden der Alteren zugunsten der Jüngeren angezeigt erscheinen ließe. Aber auch den Anteil gesundheitsbedingter frühzeitiger Pensionierungen gerade im mittleren und einfachen Dienst sehen wir, und wir tragen dem teilweise dadurch Rechnung, daß im Falle gesundheitsbedingter Frühpensionierung Zurechnungszeiten hinzukommen müssen.
    Von den gesundheitlichen Gründen abgesehen, soll künftig auch ein früheres Ausscheiden aus dem Dienst, also vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, möglich sein, allerdings verbunden mit einem Abschlag bei der Versorgung.
    Soweit es die besonderen gesetzlichen Altersgrenzen angeht, wissen wir sehr genau, daß bei Polizei, Feuerwehr, Justizvollzugsdienst etwa kaum Ansätze gegeben sind, die Lebensdienstzeit über die derzeitigen Regelungen hinaus zu verlängern.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich halte das auch für sehr wesentlich; da werden wir uns auch verständigen können.
    Ein zentraler, zwischen CDU/CSU, FDP und uns vereinbarter Punkt bleibt für uns, daß die künftigen demographisch bedingten Veränderungen bei der Rentenversicherung zu Lasten der Betroffenen auch von den Beamten mitgetragen werden müssen. Wir wissen, daß wir noch viel Arbeit im Detail vor uns haben. Damit wir das Ziel auch zeitlich nicht verfehlen, sind wir sehr auf Unterstützung der Bundesregierung und auch der Länder insbesondere auch bei den technischen Arbeiten angewiesen. Ein dichtes Maß an Gemeinsamkeit auch bei der Gesetzesanfertigung ist dabei ebenso hilfreich wie die Konkretisierung der vereinbarten Eckdaten. Wir bieten den Gewerkschaften ständiges Benehmen an, weil wir auf deren Rat und Erfahrung nicht verzichten wollen und können, wohlwissend, daß bei der Beschaffenheit des Themas — es geht letztlich nicht um mehr, sondern es geht um weniger — ein Einvernehmen kaum, jedenfalls nicht in allen Einzelheiten, möglich sein wird.

    (Dr. Hirsch [FDP]: Und was ist mit der Zusatzversorgungskasse?)




    Bernrath
    — Das haben wir ausdrücklich in der Entschließung gesagt, was wir von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erwarten. Andererseits wissen wir, daß die Gewerkschaften — darauf bauen wir auch dieses Mal —bei großen Zukunftsregelungen immer das öffentliche Wohl mit im Auge gehabt haben.
    Wir als Sozialdemokraten werden jedenfalls alles daran setzen, daß auch die Pensionen wie die Renten künftig sicher sein werden, sicher bleiben werden. Nur darum diese Reformen, und nur darum stimmen wir auch den vorliegenden Entschließungen zu.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Richter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleichzeitig mit dem Entwurf eines Rentenreformgesetzes legen wir Ihnen einen Entschlieflungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP vor, der die Eckwerte für eine Änderung des Beamtenversorgungsrechts umreißt. Es ist im Vorfeld der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema immer wieder darauf hingewiesen worden, daß es die Akzeptanz bei den von der Änderung des Rentenrechts Betroffenen erhöhen würde, wenn auch im Beamtenbereich adäquate Veränderungen vorgenommen würden.

    (Beifall bei der FDP)

    Tatsächlich geht es aber noch um mehr. Niemand kann bestreiten, daß sich die demographische Entwicklung, die zu Änderungen im Rentenversicherungssystem zwingt, in gleicher Weise bei den Beamten vollzieht. Ich möchte freilich hinzufügen, daß dies auch für andere Alterssicherungssysteme gilt, die aus staatlicher Quelle gespeist werden.
    Was die Akzeptanz angeht: Sicherlich würde es die Akzeptanz bei den Beamten heben, wenn auch im Bereich z. B. der Knappschaft oder der landwirtschaftlichen Alterssicherung adäquate Änderungen vorgenommen würden,

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

    und es wird die Akzeptanz steigern, wenn wir, wie in dem vorliegenden Antrag gefordert, auch uns selbst, Abgeordnete, Parlamentarische Staatssekretäre und Bundesminister, nicht ausnehmen und die vorgesehenen Veränderungen auch dort sinngemäß vornehmen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU — Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: So ist es!)

    Meine Damen und Herren, nach Berechnungen des Prognos-Instituts werden sich die Aufwendungen für Pensionen für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten unter den derzeitigen Bedingungen in den nächsten 50 Jahren etwa verdoppeln. Damit besteht eine Parallelität zur Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Angesichts dieser Fakten wissen die Beamten, daß sie nicht auf einer Insel der Seligen
    leben. Sie wissen, daß sie bei Änderungen, die die Gesellschaft insgesamt betreffen, nicht außen vor bleiben können. Sie wollen das auch gar nicht. Die Beamten fordern keineswegs überzogene Privilegien ein.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Aber Privilegien!)

    — Frau Beck-Oberdorf, Sie wollen nicht besser, aber auch nicht schlechter behandelt werden als der Rest der Gesellschaft.

    (Zustimmung bei der FDP und der CDU/ CSU)

    Das ist der Punkt. Es darf gar nicht erst der Verdacht eines Sonderopfers der Beamten aufkommen.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Insofern muß das Volumen der in der Beamtenversorgung vorzusehenden Änderung erkennbar sein. Es muß erkennbar sein, daß diese Änderungen adäquat zu den Kostensenkungen im Bereich der Rentenversicherungen vorgenommen werden. Das, meine Damen und Herren, ist durch die Eckwerte, die wir Ihnen vorlegen, gewährleistet.
    Die FDP bekennt sich zum Berufsbeamtentum. Hierzu gibt es keine Alternative. Das Berufsbeamtentum gewährleistet, daß hoheitsrechtliche Befugnisse nur von qualifizierten und außerdem in einem besonders engen Verhältnis zum Staat stehenden Bediensteten wahrgenommen werden.
    Die Eigenständigkeit der Beamtenversorgung gehört zum verfassungsrechtlich geschützten Kernbestand des Berufsbeamtentums und steht damit auch im Zusammenhang mit Veränderungen anderer Alterssicherungssysteme nicht zur Disposition.
    Die Beamtenversorgung beruht auf dem Grundsatz der Alimentation. Sie ist damit wesentlicher Bestandteil des besonderen Dienstverhältnisses, das sich durch die Treuepflicht des Beamten einerseits und durch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn andererseits kennzeichnet. Beamte dürfen z. B. nicht streiken; auch beamtete Lehrer dürfen das nicht.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Auf der anderen Seite muß der Dienstherr seinerseits für einen amtsangemessenen Lebensunterhalt seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht eintreten. Die Fürsorgepflicht wirkt auch fort, wenn der Beamte in den Ruhestand tritt, so wie die Treuepflicht fortwirkt.
    Dies ist auch der Grund, weswegen wir Eigenbeiträge der Beamten ablehnen. Abgesehen davon, daß der Beamte sehr wohl seinen Beitrag zur Altersversorgung leistet, wären darüber hinaus gehende sogenannte Eigenbeiträge systemwidrig. Auf gar keinen Fall aber darf der Eindruck entstehen, daß die Beamten etwa für die Finanzierung eines anderen Alterssicherungssystems herangezogen werden. Im Klartext: Eine Beteiligung der Beamtenschaft an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist ausgeschlossen.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Der Deutsche Beamtenbund wird es Ihnen danken!)




    Richter
    Darauf ist insbesondere auch im Zusammenhang mit der Frage der künftigen Anpassung der Beamtengehälter zu achten. In der Tat gehören die künftig wachsenden finanziellen Belastungen der Rentenversicherten zu den „allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen", die nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes bei der Anpassung zu berücksichtigen sind. Sie sind e i n Element, jedoch nicht das ausschließliche. Eine Indizierung, eine Anpassungsautomatik kann es deshalb nicht geben.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Dies auch in dem erzielten Kompromiß deutlich zu machen, war ein besonderes Anliegen der FDP.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Aber nicht nur der FDP!)

    — Sicherlich, Herr Gerster. — Herr Gerster, übrigens ist dies ja auch gar nichts Neues, denn es besteht keineswegs ein Anspruch auf Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten.
    Bei der Streckung und Linearisierung der Höchstversorgung von 75 % der letzten Bezüge wird darauf zu achten sein, daß der Beamte auch bei normaler Laufbahn in der Lage ist, diese Höchstversorgung zu erreichen. Hier treten Schwierigkeiten auf, und zwar bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit, aber auch bei bestimmten Laufbahnen; ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Soldaten, aber es gibt auch weitere Beispiele. In der Gesetzgebungsarbeit wird noch besonderes Augenmerk darauf zu richten sein.
    Die Anpassung und Flexibilisierung der Altersgrenzen sowie die Überprüfung der vorgezogenen gesetzlichen Altersgrenzen halte ich für vertretbar. Die Belange der Schwerbehinderten müssen gesondert gesehen werden. Auch bei der Dienstunfähigkeit soll der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung" künftig gelten.
    Auch in Zukunft sollen Hinzuverdienste nicht auf die erarbeiteten Pensionsansprüche angerechnet werden. Wir werden uns auch weiterhin entschieden darum bemühen, § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes zu revidieren und die fiskalischen Widerstände — insbesondere auch der Bundesländer — zu überwinden.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Auch darin sind wir uns einig, Herr Richter!)