Ich habe diesen Kollegen von den GRÜNEN in den ganzen Debatten nie erlebt, und deswegen möchte ich keine Frage von ihm zulassen.
Meine Damen und Herren, im übrigen hat noch niemand überzeugend vorgetragen, wo denn der Vorteil für den Staat und die Bürger läge, wenn der Staat von den Beamten erst Beiträge für ihre Altersversorgung erheben würde, um sie dann bei der Versorgung später wieder auszuzahlen. Das ist ein reiner Verschiebebahnhof, der mehr Verwaltung schaffte, der aber letzten Endes völlig ineffektiv wäre. Und ich will der Öffentlichkeit hier auch einmal sagen: Ich frage mich, warum eigentlich die, die immer mit Neidgefühlen gegenüber Beamten argumentieren, dann, wenn sie schon Gleichmacherei wollen, niemals die Forderung aufstellen, die Besteuerung der Beamtenpensionen abzuschaffen, weil viele Rentner keine Steuern zahlen müssen.
Auch darüber müßte man einmal sehr offen reden.
Andererseits stimme ich mit meiner Fraktion der Aussage in Ziffer 7 des Entschließungsantrages zu, daß wir — wie schon bisher — im Rahmen des § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes auch künftig die wachsenden finanziellen Belastungen der Alterssicherungssysteme bei unseren Besoldungsentscheidungen berücksichtigen, eben als Teil der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse, wie der § 14 es vorsieht.
Fünftens. Die Zweigleisigkeit im Recht des öffentlichen Dienstes — Tarifvertragsrecht für die Angestellten und Arbeiter einerseits, öffentliches Recht, also Gesetze, für die Beamten andererseits — darf nicht dazu führen, daß Angestellte und Arbeiter mit den Mitteln des Tarifrechts ihre Ansprüche auf die Zusatzversorgung wahren und nur die Beamten einseitig durch Gesetz belastet werden. Wir werden das nicht zulassen, und ich fordere die Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, nachdrücklich auf, die Änderung der Beamtenversorgung in entsprechende Änderungen der Zusatzversorgung durch Tarifvertrag zu übernehmen.
Sechstens. Wenn wir die Novellierung des Beamtenversorgungsrechts nach den in der Entschließung genannten Eckwerten vornehmen, wird es weder eine Begünstigung noch eine Benachteiligung der Beamten geben. Die Kostensenkung in der Altersversorgung der Beamten wird der in der Rentenversicherung — bezogen auf die Zahl der Versicherten und die Zahl der Beamten — adäquat sein.
Siebtens. Änderungen in der Beamtenversorgung werden auf die Versorgung der Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesminister und der Parlamentarischen Staatssekretäre sinngemäß übertragen.
Meine Damen und Herren, im Gesetzgebungsverfahren werden wir gemeinsam — CDU/CSU, SPD und FDP — den Entschließungsantrag konkretisieren. Ich hoffe, daß wir auch dabei so offen und konstruktiv verhandeln wie bei der Ausarbeitung des Entschließungsantrages, wofür ich den Kollegen von der FDP und der SPD sehr herzlich danken möchte. Ich hoffe, daß wir das auch gemeinsam zu Ende tragen können.
Um es deutlich zu machen: Es wird in der Versorgungsfrage keinen Einheitsbrei geben. Es bleibt bei den unterschiedlichen Systemen. Es wird keinen finanziellen Verschiebebahnhof geben. Wir werden die Regelungen den Systemen angemessen und auch der Ökonomie der Verwaltung entsprechend treffen. Es wird keinerlei Sonderopfer für Beamte geben, auch nicht für Angestellte und Arbeiter.
Es wird aber auch keine Begünstigungen für Beamte, Angestellte und Arbeiter geben. Wir wollen Unterschiedliches unterschiedlich behandeln, aber mit dem klaren Ziel und der Maßgabe, daß wir zu gerechten Folgerungen aus der Veränderung der Altersstruktur unserer Bevölkerung kommen, sowohl für diejenigen, die im öffentlichen Bereich tätig sind, als auch für die, die im privaten Bereich tätig sind.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.