Rede von
Günther
Heyenn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich persönlich teile Ihre Auffassung, Frau Unruh, daß wir die Leistungen der Aussiedler, z. B. die Sprachförderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz, z. B. zusätzliche Leistungen jetzt aus der Situation nach dem Fremdrentengesetz, aus Bundesmitteln zu bezahlen hätten; denn bei der heutigen Regelung zahlen diese Leistungen nur die Versicherungspflichtigen in der Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung. Andere große gesellschaftliche Gruppen wie Beamte und Selbständige bleiben völlig außen vor.
Ich wollte ausführen, daß Ähnliches wie für das Fremdrentengesetz auch für das Sozialversicherungsabkommen mit Polen gilt. Das ist insbesondere durch unverantwortliche Hetztiraden einer bekannten Zeitung ins Gerede gekommen.
Bei jedem Sozialversicherungsabkommen besteht nach einer gewissen Zeit, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, das Bedürfnis nach Korrektur. Das ist auch hier der Fall. Deswegen sind wir damit einverstanden, wenn es hierzu Verhandlungen gibt, wenn die Bundesregierung den Versuch macht, einzelne Bestimmungen durch Vertragsänderung zu korrigieren, wenn dies von der Sache her vernünftig ist. An dem tragenden Grundsatz des Abkommens, nämlich der Verpflichtung beider Staaten, Rentenzeiten im Vertragsland inländischen Renten gleichzustellen, wollen wir aber unbedingt festhalten.
Für uns ist auch wichtig, daß das Sozialversicherungsabkommen mit Polen in einem besonderen Zusammenhang steht, nämlich mit der Bewältigung des vom Deutschen Reich begonnenen Zweiten Weltkriegs und der Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen.
Das Polen-Abkommen hat vor allem die Aufgabe gehabt, sozialpolitisch den Schlußstrich unter die Folgen der Nazizeit zu ziehen, durch die Millionen von Menschen ihre Rentenanwartschaften verloren haben und ohne Sozialversicherungsschutz zum Beispiel nach dem Krieg arbeiten mußten. Insofern ist der Kernbestand des Polen-Abkommens für die SPD-Fraktion nicht disponibel.
Mein Arbeitskreisvorsitzender hat zu dem vorliegenden gemeinsamen Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP einmal gesagt, es handle sich um einen Kompromiß. Dieser Entwurf habe eine gute Seite und eine schlechte Seite. Die gute Seite sei: Es ist ein Kompromiß. Und die schlechte Seite sei: Es ist ein Kompromiß. Ich glaube, daß wir mit diesem partiellen Zusammengehen mit den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf breiter Basis im Deutschen Bundestag etwas erreichen können, was ohne unsere Mitwirkung nicht so positiv
hätte gestaltet werden können. Ich sehe das auch vor dem Hintergrund der Tatsache, daß es sich ja im Kern um ein Konsolidierungsgesetz und nicht um ein Gesetz handelt, mit dem wir in großem Umfang neue Leistungen ausschütten können.
Allen, die an den Verhandlungen beteiligt waren, möchte ich für meine Person herzlich danken. Die Namen sind hier genannt worden. Ich glaube, es waren harte, aber faire Gespräche.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.