Rede:
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/132 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 132. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. März 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9729 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) (Drucksache 11/4124) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksache 11/4125) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Altersversorgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären (Drucksache 11/4142) Dr. Blüm CDU/CSU 9729 C Dreßler SPD 9734 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 9738 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 9741 D Günther CDU/CSU 9745 A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9749 C Heinrich FDP 9751 D Frau Unruh GRÜNE 9754 C Heyenn SPD 9756 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 9759 C Bernrath SPD 9761 D Richter FDP 9764 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 9765D Wüppesahl fraktionslos 9767 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 9771 C Nächste Sitzung 9771 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9773* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9773* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1989 9729 132. Sitzung Bonn, den 10. März 1989 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10. 03. 89 * Austermann CDU/CSU 10. 03. 89 Bohl CDU/CSU 10. 03. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10. 03. 89 ** Brandt SPD 10. 03. 89 Breuer CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. von Bülow SPD 10. 03. 89 Catenhusen SPD 10. 03. 89 Egert SPD 10. 03. 89 Ehrbar CDU/CSU 10. 03. 89 Engelsberger CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 10. 03. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 10. 03. 89 Gattermann FDP 10. 03. 89 Dr. Gautier SPD 10. 03. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 10. 03. 89 Genscher FDP 10. 03. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Götz CDU/CSU 10. 03. 89 Graf SPD 10. 03. 89 Dr. Hauchler SPD 10. 03. 89 Dr. Hauff SPD 10. 03. 89 Heistermann SPD 10. 03. 89 Herkenrath CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 10. 03. 89 Ibrügger SPD 10. 03. 89 Dr. Kappes CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Klejdzinski SPD 10. 03. 89 * Koltzsch SPD 10. 03. 89 Koschnick SPD 10. 03. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 10. 03. 89 Dr.-Ing. Laermann FDP 10. 03. 89 Lennartz SPD 10. 03. 89 Link (Diepholz) CDU/CSU 10. 03. 89 Meneses Vogl GRÜNE 10. 03. 89 Meyer SPD 10. 03. 89 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 10. 03. 89 Mischnick FDP 10. 03. 89 Dr. Mitzscherling SPD 10. 03. 89 Dr. Müller CDU/CSU 10. 03. 89 ** Müller (Düsseldorf) SPD 10. 03. 89 Müller (Schweinfurt) SPD 10. 03. 89 Niegel CDU/CSU 10. 03. 89 * Dr. Niese SPD 10. 03. 89 Pfuhl SPD 10. 03. 89 Reuschenbach SPD 10. 03. 89 Rixe SPD 10. 03. 89 Dr. Scheer SPD 10. 03. 89 * Schmidt (München) SPD 10. 03. 89 ** Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Schoppe GRÜNE 10. 03. 89 Frhr. von Schorlemer CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Schöfberger SPD 10. 03. 89 Schreiber CDU/CSU 10. 03. 89 Schröer (Mülheim) SPD 10. 03. 89 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 10. 03. 89 Stratmann GRÜNE 10. 03. 89 Frau Dr. Timm SPD 10. 03. 89 Frau Trenz GRÜNE 10. 03. 89 Vahlberg SPD 10. 03. 89 Dr. Vogel SPD 10. 03. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 10. 03. 89 Wilz CDU/CSU 10. 03. 89 Wischnewski SPD 10. 03. 89 Würzbach CDU/CSU 10. 03. 89 Zierer CDU/CSU 10. 03. 89 * Dr. Zimmermann CDU/CSU 10. 03. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 23. Februar 1989 ihren Antrag Initiativen zum Verbot der Herstellung und Lagerung chemischer Waffen und der Verhinderung ihrer Wetterverbreitung - Drucksache 11/3639 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuß Drucksache 11/3664 Drucksache 11/3808 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 10/5325 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/1030 Drucksache 11/2096 Drucksache 11/2097 Drucksache 11/2734 Drucksache 11/3069 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/3882 Nr. 3.4, 3.6-3.9, 3.11-3.21 Drucksache 11/3927 Nr. 3.3, 3.4 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/2089 Nr. 27 Drucksache 11/3558 Nr. 3.36 Drucksache 11/2724 Nr. 21-23 Drucksache 11/2899 Nr. 3.20-3.26 Drucksache 11/3021 Nr. 2.10 Drucksache 11/3831 Nr. 21- 23 Drucksache 11/2465 Nr. 2.21 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4019 Nr. 2.44 9774* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1989 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 24. Februar 1989 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1987 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt worden. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 24. Februar 1989 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1988 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Bundesminister für Verkehr hat den Nachtrag zum Wirtschaftsplan im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt. Beide Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günther Heyenn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Dieses Modell halten wir für finanzierbar. Aber, Frau Beck-Oberdorf, ich habe den Eindruck, daß die GRÜNEN selbst häufig größte Mühe haben, ihr Grundrentenmodell mit ihren Vorstellungen zur bedarfsorientierten Grundsicherung nicht durcheinanderzubringen. Vielleicht hilft unser kleiner Dialog, da Klarheit hineinzubringen.

    (Zuruf von der SPD: Genau so ist es!)

    Meine Damen und Herren, die Auseinandersetzung mit den GRÜNEN haben wir in einer Frage-und-Antwort-Runde geführt. Ich möchte mich jetzt mit dem Bundeszuschuß auseinandersetzen und vor allen Dingen betonen, daß unsere Forderungen hier nicht im vollen Umfang erfüllt worden sind. Aber es wird erreicht, daß sich der Bund in erheblichem Umfang zusätzlich an der Finanzierung der Renten beteiligt, denn nach geltendem Recht würde der Bundeszuschuß bis zum Jahre 2010 auf unter 15 % nach unten absinken. Nach den Maßnahmen des Gesetzentwurfes wird er sich eindeutig nach oben und nicht nach unten bewegen. Langfristig, so muß ich hinzufügen, wird dieser Prozentsatz des Bundeszuschusses weiter in Richtung auf 25 % erhöht werden müssen.
    Was wir erreicht haben, bleibt also erheblich hinter unseren programmatischen Forderungen zurück. Es ist aber doch insoweit zufriedenstellend, daß wir daran den Gesamtkonsens nicht scheitern lassen dürfen. Keine Frau mit niedrigem Rentenanspruch könnte Verständnis dafür aufbringen, wenn nur wegen unserer weitergehenden Forderungen zum Bundeszuschuß die Rente nach Mindesteinkommen nicht wesentlich verbessert werden würde.
    Entscheidend ist aber auch der Ausgangspunkt, bei dem die Konsensbemühungen um den Bundeszuschuß begonnen haben. Unsere Forderung war 20 der Ausgaben. Der Bundesarbeitsminister hat zunächst — ich darf das einmal so lässig formulieren —0,3 Milliarden DM angeboten. Es wurden dann im Frühjahr vergangenen Jahres 1,3 Milliarden DM, es wurden im Herbst vergangenen Jahres 2,3 Milliarden DM. Hinzu kommen dann die zusätzlichen Mittel auf Grund des ordnungspolitischen Bruches mit der Übertragung der Kindererziehungszeiten, die sich aber im Ergebnis positiv auswirken und insofern eine weitere Zurechnung zur Erhöhung des Bundeszuschusses darstellen.
    Im übrigen lassen Sie mich darauf hinweisen, daß die künftige Anpassungsformel für den Bundeszuschuß, nämlich die Anbindung an die Beitragssatzentwicklung, die Umsetzung unseres Gesetzentwurfes aus dem Jahre 1984 und die Umsetzung unserer Forderungen aus den Jahren 1979 und 1980 darstellt. Wir haben nämlich, Herr Cronenberg, zeitgleich gedacht.
    Mit dem Rentenreformgesetz 1992 wird mit dem Wechsel des Finanzierungssystems für die Kindererziehungszeiten ein systematisch wichtiger Einschnitt vollzogen; denn die Kosten für die Kindererziehungszeiten werden, wie ich gesagt habe, pauschal in den Bundeszuschuß übernommen. Dafür entfällt die gesonderte Erstattung durch den Bund. Für die Rentenversicherung ist dies trotz der Einführung des zweiten und dritten Kindererziehungsjahres für Geburten ab 1992 eine weitere Verbesserung.



    Heyenn
    Lassen Sie mich zu dem nicht mehr anwesenden Kollegen Scharrenbroich sagen — dann nur für das Protokoll — : Daß für die Geburten ab 1. Januar 1992 das zweite und dritte Kindererziehungsjahr gilt und nicht ab 1. Januar 1986, ist nicht Auswirkung sozialdemokratischen Einflusses, sondern eine Vorstellung, die von seiten der CDU/CSU und von seiten des Bundesarbeitsministers in die Verhandlungen eingebracht wurde.

    (Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Aus Verfassungsrechtlichen Überlegungen!)

    Ich will hier nur einer Geschichtsklitterung vorbeugen.
    Meine Damen und Herren, ich fürchte, daß die weitere qualitative und quantitative Ausdehnung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die gesellschaftspolitisch unerläßlich ist, künftig nur noch auf Kosten der Beitragszahler, zu Lasten des Rentenniveaus oder um den Preis von Leistungsminderungen an anderer Stelle möglich sein wird. Das ist Ausfluß der Übertragung dieser Bundeszuschußzahlungen. Das heißt, daß jeder weitere Schritt sehr sorgfältig in bezug auf seine Konsequenzen für die systematische Ausgestaltung der Alterssicherung der Frau überlegt werden muß.
    Nach meiner Auffassung wird die jetzt bei der Finanzierung der Kindererziehungszeiten getroffene Entscheidung den Gesetzgeber noch im Verlauf der 90er Jahre zwingen, endlich die eigenständige soziale Sicherung der Frau in Angriff zu nehmen. Dahin gehen auch die Überlegungen auf europäischer Ebene. Ich habe Verständnis für die Kritik von seiten der Frauen, daß die eigenständige soziale Sicherung nicht schon mit dieser Reform realisiert wird. Allerdings scheint nicht immer die nötige Klarheit darüber zu bestehen, daß eine solche Reform angesichts der finanziellen Restriktionen keinesfalls ohne Verschlechterung auch für bestimmte Frauengruppen denkbar ist.
    Wir können in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß wir mit Gesetz 1984 das Modell der Teilhaberente vorgelegt haben. Es ist also nicht unsere Schuld, sondern die Schuld der Koalitionsfraktionen, wenn die Reformdiskussion 1985 abrupt abgebrochen wurde und lediglich die Hinterbliebenenrente mit Einkommensanrechnung zum Tragen gekommen ist, d. h. eine Lösung, die auf dem Ehe- und Partnerschaftsverständnis von gestern beruht.
    Allerdings will ich einräumen, daß auch unsere Überlegungen aus dem Jahre 1985 einer Überprüfung bedürfen und daß wir dazu auch die Urteile zu den Verfassungsklagen gegen die gesetzliche Regelung, die die Mehrheit durchgesetzt hat, erwarten.
    Ich möchte kurz zu einer Verbesserung gegenüber dem Reformgesetz Stellung nehmen, die, wie ich meine, besondere Bedeutung hat. Der Diskussionsentwurf des Bundesarbeitsministers sah erhebliche Verschärfungen der Voraussetzungen für Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung vor. Dieses hätte durch Umschichtungen in die Krankenversicherung hinein die Krankenversicherung vermutlich mit weiteren 400 Millionen DM belastet. Wir haben in den Verhandlungen erreicht, daß dieser Verschiebebahnhof gar nicht erst eröffnet wurde und das geltende Recht erhalten bleibt. Damit gibt es keine Verschlechterungen auf diesem Gebiet.
    Lassen Sie mich einige Worte zur Frage des Fremdrentengesetzes sagen. Herr Heinrich ist darauf auch eingegangen. Die Diskussion in den letzten Wochen hat gezeigt, daß dieses Thema in der Öffentlichkeit eine besondere Rolle spielt und in zunehmendem Maße auch die Gemüter erhitzt.
    Die SPD-Fraktion erwartet, daß der Rentenkonsens mit den Koalitionsparteien auch in dieser Frage eine stabilisierende Wirkung hat. Wir warnen davor, den Rentenkonsens durch populistische Anwandlungen in Frage zu stellen. Wenn Teile der Union — die gibt es leider — in dem Bestreben, die Republikaner rechts zu überholen, das Fremdrentengesetz demontieren wollen, dann können sie das jedenfalls nicht zusammen mit uns tun und nicht zusammen mit dem Rentenreformgesetz.
    Die SPD will am Prinzip des Fremdrentengesetzes festhalten, nämlich dem Prinzip der sozialen Integration. Aussiedler haben, wie früher die Vertriebenen, die Rentenansprüche, die sie in ihren Heimatländern aufgebaut haben, verloren. Dafür brauchen sie einen Ersatz. Deshalb müssen sie in unser Sozialversicherungssystem eingegliedert werden. Dem Eingliederungsprinzip entsprechend müssen die Rentenanwartschaften für Aussiedler dem Einkommensstandard der Bundesrepublik und dem Leistungsniveau der Rentenversicherung entsprechen. Dies entspricht dem wohlverstandenen eigenen Interesse unserer Gesellschaft. An diesen Grundsätzen lassen wir nicht rütteln. Deshalb kommen für uns pauschale Begrenzungen, regionale Differenzierungen der Fremdrentenleistungen überhaupt nicht in Betracht.
    Aber, meine Damen und Herren, es gibt Übertreibungen. Es gibt partielle Besserstellungen für die Aussiedler wie früher für die Vertriebenen, geschaffen Anfang der 70er Jahre vor dem Hintergrund einer zig Milliarden hohen Reserve in der Rentenversicherung. Diese Vergünstigungen müssen abgebaut werden. Sie sind aus dem Prinzip der sozialen Integration heraus nicht gerechtfertigt.
    Der Grundsatz muß sein, daß Aussiedler, wenn sie nach unserer Rechtsordnung die Vertriebeneneigenschaft zuerkannt bekommen, rentenmäßig so gestellt werden, als hätten sie ihre Berufstätigkeit in der Bundesrepublik ausgeübt. Davon darf weder nach unten noch nach oben abgewichen werden. Daher sind wir auch bereit, Gesetzesänderungen vorzunehmen, die nachweislich eine Besserstellung gegenüber Beitragszahlungen in der Bundesrepublik beseitigen.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Der gemeinsame Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorlegen, enthält eine ganze Reihe entsprechender Vorschläge zur Korrektur des Fremdrentengesetzes.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Unruh?

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    Rede von Günther Heyenn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gern.