Rede:
ID1113200600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 34
    1. im: 2
    2. Herr: 1
    3. Kollege: 1
    4. Dreßler,: 1
    5. wären: 1
    6. Sie: 1
    7. bereit,: 1
    8. einzuräumen,: 1
    9. daß: 1
    10. es: 1
    11. kein: 1
    12. Buch: 1
    13. dieses: 1
    14. Titels: 1
    15. von: 1
    16. Egon: 1
    17. Erwin: 1
    18. Kisch,: 1
    19. sondern: 1
    20. nur: 1
    21. einen: 1
    22. Satz: 1
    23. in: 1
    24. einem: 1
    25. seiner: 1
    26. Beiträge: 1
    27. gibt,\n: 1
    28. die: 1
    29. übrigen: 1
    30. wesentlichen: 1
    31. auf: 1
    32. erfundenen: 1
    33. Geschichten: 1
    34. beruhten?\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/132 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 132. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. März 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9729 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) (Drucksache 11/4124) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksache 11/4125) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Altersversorgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären (Drucksache 11/4142) Dr. Blüm CDU/CSU 9729 C Dreßler SPD 9734 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 9738 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 9741 D Günther CDU/CSU 9745 A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9749 C Heinrich FDP 9751 D Frau Unruh GRÜNE 9754 C Heyenn SPD 9756 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 9759 C Bernrath SPD 9761 D Richter FDP 9764 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 9765D Wüppesahl fraktionslos 9767 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 9771 C Nächste Sitzung 9771 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9773* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9773* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1989 9729 132. Sitzung Bonn, den 10. März 1989 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10. 03. 89 * Austermann CDU/CSU 10. 03. 89 Bohl CDU/CSU 10. 03. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10. 03. 89 ** Brandt SPD 10. 03. 89 Breuer CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. von Bülow SPD 10. 03. 89 Catenhusen SPD 10. 03. 89 Egert SPD 10. 03. 89 Ehrbar CDU/CSU 10. 03. 89 Engelsberger CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 10. 03. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 10. 03. 89 Gattermann FDP 10. 03. 89 Dr. Gautier SPD 10. 03. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 10. 03. 89 Genscher FDP 10. 03. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Götz CDU/CSU 10. 03. 89 Graf SPD 10. 03. 89 Dr. Hauchler SPD 10. 03. 89 Dr. Hauff SPD 10. 03. 89 Heistermann SPD 10. 03. 89 Herkenrath CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 10. 03. 89 Ibrügger SPD 10. 03. 89 Dr. Kappes CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Klejdzinski SPD 10. 03. 89 * Koltzsch SPD 10. 03. 89 Koschnick SPD 10. 03. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 10. 03. 89 Dr.-Ing. Laermann FDP 10. 03. 89 Lennartz SPD 10. 03. 89 Link (Diepholz) CDU/CSU 10. 03. 89 Meneses Vogl GRÜNE 10. 03. 89 Meyer SPD 10. 03. 89 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 10. 03. 89 Mischnick FDP 10. 03. 89 Dr. Mitzscherling SPD 10. 03. 89 Dr. Müller CDU/CSU 10. 03. 89 ** Müller (Düsseldorf) SPD 10. 03. 89 Müller (Schweinfurt) SPD 10. 03. 89 Niegel CDU/CSU 10. 03. 89 * Dr. Niese SPD 10. 03. 89 Pfuhl SPD 10. 03. 89 Reuschenbach SPD 10. 03. 89 Rixe SPD 10. 03. 89 Dr. Scheer SPD 10. 03. 89 * Schmidt (München) SPD 10. 03. 89 ** Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Schoppe GRÜNE 10. 03. 89 Frhr. von Schorlemer CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Schöfberger SPD 10. 03. 89 Schreiber CDU/CSU 10. 03. 89 Schröer (Mülheim) SPD 10. 03. 89 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 10. 03. 89 Stratmann GRÜNE 10. 03. 89 Frau Dr. Timm SPD 10. 03. 89 Frau Trenz GRÜNE 10. 03. 89 Vahlberg SPD 10. 03. 89 Dr. Vogel SPD 10. 03. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 10. 03. 89 Wilz CDU/CSU 10. 03. 89 Wischnewski SPD 10. 03. 89 Würzbach CDU/CSU 10. 03. 89 Zierer CDU/CSU 10. 03. 89 * Dr. Zimmermann CDU/CSU 10. 03. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 23. Februar 1989 ihren Antrag Initiativen zum Verbot der Herstellung und Lagerung chemischer Waffen und der Verhinderung ihrer Wetterverbreitung - Drucksache 11/3639 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuß Drucksache 11/3664 Drucksache 11/3808 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 10/5325 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/1030 Drucksache 11/2096 Drucksache 11/2097 Drucksache 11/2734 Drucksache 11/3069 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/3882 Nr. 3.4, 3.6-3.9, 3.11-3.21 Drucksache 11/3927 Nr. 3.3, 3.4 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/2089 Nr. 27 Drucksache 11/3558 Nr. 3.36 Drucksache 11/2724 Nr. 21-23 Drucksache 11/2899 Nr. 3.20-3.26 Drucksache 11/3021 Nr. 2.10 Drucksache 11/3831 Nr. 21- 23 Drucksache 11/2465 Nr. 2.21 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4019 Nr. 2.44 9774* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1989 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 24. Februar 1989 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1987 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt worden. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 24. Februar 1989 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1988 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Bundesminister für Verkehr hat den Nachtrag zum Wirtschaftsplan im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt. Beide Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Aber natürlich.


Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Dreßler, wären Sie bereit, einzuräumen, daß es kein Buch dieses Titels von Egon Erwin Kisch, sondern nur einen Satz in einem seiner Beiträge gibt,

(Jahn [Marburg] [SPD]: Schlaumeier!)

die im übrigen im wesentlichen auf erfundenen Geschichten beruhten?

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Klein, ich bin nicht bereit, das zur Kenntnis zu nehmen. Ich lade Sie deshalb in mein Wohnzimmer in Wuppertal ein. Dort werden Sie in meinem Bücherregal einen Doppelband von Egon Erwin Kisch mit dem Titel „Nichts ist erregender als die Wahrheit" finden.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

    Das Vermögen der Rentenversicherungsträger wurde nach der „Wende" unter der Verantwortung



    Dreßler
    des Arbeitsministers Blüm bis Ende 1984 um 10,8 auf 9,8 Milliarden DM abgebaut. Im Verlauf des Jahres 1984 mußten — das war historisch einmalig in der Bundesrepublik — die Renten mit kurzfristigen Kassenkrediten finanziert werden. Die Schwankungsreserve unterschritt in diesem Jahr die vorgeschriebene Mindesthöhe von einer Monatsausgabe. Nicht weniger als vier Sparoperationen waren notwendig, bis die jetzige Bundesregierung das selber aufgerissene Loch einigermaßen stopfen und die Rentenfinanzen wenigstens mittelfristig einigermaßen stabilisieren konnte. Unter anderem mußten die Beitragssätze, ausgehend von 18,5 % im Jahr 1982, vorübergehend bis 19,2 % erhöht werden. Die Rentner wurden zur Kasse gebeten, und zwar mit der Verschiebung des Anpassungstermins vom 1. Januar auf den 1. Juli, mit der Aktualisierung der Rentenformel und mit dem Eigenbeitrag der Rentner zur Krankenversicherung, der in der Ära des Arbeitsministers Blüm immerhin von 0 % auf 6,5 % geklettert ist.

    (Andres [SPD]: Leider wahr!)

    Damit haben — wer wollte das bestreiten? — die Rentner erhebliche Opfer gebracht.
    Das wäre vielleicht zu rechtfertigen gewesen, wenn es der langfristigen Sicherung der Renten gedient hätte.

    (Kolb [CDU/CSU]: Was war 1977, Herr Kollege?)

    Das war aber nicht der Fall. Der Regierung ging es nur darum, ihre Umverteilungspolitik zu finanzieren. Dafür hat der Bundesfinanzminister die Rentenversicherung angezapft, und der zuständige Arbeitsminister hat sich in diesen Jahren nicht dagegen gewehrt; er hat dies zugelassen.

    (Frau Fuchs [SPD]: Sehr wahr!)

    Die Rentner und Beitragszahler mußten dafür bezahlen. Wertvolle finanzielle Reserven, die eigentlich zur langfristigen Stabilisierung der Alterssicherung benötigt worden wären, sind auf diese Weise verspielt worden. Der letzte Rentenanpassungsbericht der Regierung Kohl summiert unfaßbare Größenordnungen. In der 15-Jahres-Rechnung fehlen im günstigsten Fall 345 Milliarden DM. Ein Überschuß von 106 Milliarden DM wird nach sechs Jahren zu einem Defizit von 345 Milliarden DM.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Nicht zu glauben!)

    Wegen ihrer grundlegenden finanzpolitischen Fehlentscheidungen hat die Bundesregierung die schon seit Jahren dringend notwendige Strukturreform der Rentenversicherung buchstäblich auf die letzte Minute verschoben. Es blieb vielmehr der SPD überlassen, aus der Oppositionsrolle heraus eine Konzeption für die umfassende Reform der Alterssicherung zu erarbeiten und bis zur Gesetzgebungsreife zu entwickeln.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Die SPD rettet das Vaterland!)

    Das haben wir mit unserem Rentenreformgesetz vom Dezember 1984 und unserem Sozialpolitischen Programm getan.
    Im Sommer 1985 hat die Koalition im Bundestag unseren Gesetzentwurf noch abgelehnt, ohne ihn überhaupt ernsthaft zu diskutieren. Heute legen wir zusammen mit den Koalitionsfraktionen einen neuen Gesetzentwurf vor, der in den wichtigsten und entscheidenden Punkten mit jener damals von der Koalition abgelehnten Vorlage der SPD-Bundestagsfraktion übereinstimmt.
    Deshalb wäre es völlig falsch, in dem Rentenkonsens ein Signal zu sehen, daß sich die SPD dem bisherigen sozialpolitischen Kurs der Regierung angenähert und ihre Kritik abgeschwächt hätte. Das ist nicht der Fall. Wir werden weiterhin die Sozialpolitik der Regierung dort, wo es notwendig ist, hart kritisieren.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir werden weiterhin dafür sorgen, daß die großen Kahlschläge der letzten Jahre ebensowenig vergessen werden wie die sogenannte Gesundheitsreform. Die SPD schwenkt nicht auf die Regierungslinie ein. Das Gegenteil ist der Fall. Die Rentenreform 1992 wird in zentralen Punkten sozialdemokratische Handschrift tragen. Die wesentlichen Elemente entstammen unserem Gesetzentwurf von 1984 und den sozialpolitischen Beschlüssen des Münsteraner Parteitags der SPD von 1988.

    (Scharrenbroich [CDU/CSU]: Auch wenn du das ganz ruhig erzählst, ist es nicht wahr!)

    — Das ist objektiv nachprüfbar.
    Erstens. Das systematisch Wichtigste an der Rentenreform ist der Grundsatz, daß die Lasten der Verschiebungen im Bevölkerungsaufbau in sozial ausgewogener Verteilung von Rentnern, von Beitragszahlern und vom Staat getragen werden sollen. Mit unserem gemeinsamen Entwurf wird dieses Prinzip verwirklicht. Aber zum ersten Mal wurde dieser Grundsatz im Gesetzentwurf der SPD von 1984 formuliert.
    Zweitens. Der Grundsatz der sozial ausgewogenen Lastenverteilung verlangt vor allem eine steigende Beteiligung des Bundes am demographischen Risiko der Alterssicherung. Die neue Bundeszuschußformel im neuen Gesetzentwurf der drei Fraktionen, nach der die staatlichen Finanzierungsmittel nicht nur nach dem Pro-Kopf-Einkommen, sondern auch entsprechend der Beitragssatzentwicklung steigen, entspricht haargenau dem SPD-Entwurf von 1984.
    Durch unseren Druck wird der Bundeszuschuß um 2,3 Milliarden DM heraufgesetzt. Wir hatten uns mehr gewünscht; das ist wahr. Dazu war die Koalition nicht bereit. Aber ab 1992 werden außerdem die bis heute gesondert berechneten Erstattungen des Bundes für Kindererziehungszeiten — das sind nach heutiger Schätzung voraussichtlich 4,9 Milliarden DM — in den pauschalen Bundeszuschuß übernommen. Da der Bundeszuschuß nach der neuen Dynamisierungsformel schneller steigt als die tatsächlichen Aufwendungen für Kindererziehungszeiten, erzielt die Rentenversicherung aus dieser Änderung des Finanzierungssystems erhebliche Mehreinnahmen.
    Diese Mehreinnahmen übersteigen bis über das Jahr 2030 hinaus die Mehraufwendungen, die durch die Einführung eines zweiten und dritten Kindererziehungsjahres für Geburten ab 1. Januar 1992 ent-



    Dreßler
    stehen werden. Insgesamt wird der Bundeszuschuß 1991 einen Finanzierungsanteil von über 20 % der Rentenausgaben — natürlich unter Einschluß der Leistungen für Kindererziehung — erreichen.
    Drittens. Aus dem Grundsatz der sozial ausgewogenen Lastenverteilung folgt auch die Rentenanpassung nach Maßgabe der Entwicklung der verfügbaren Arbeitseinkommen. Auch hier hat die SPD konzeptionell vorgearbeitet. Die neue Rentenformel im gemeinsamen Entwurf der drei Fraktionen entspricht weitgehend der Formulierung im SPD-Entwurf von 1984.
    Viertens. Systematisch ebenso wichtig wie der Grundsatz der sozialen Ausgewogenheit und die stärkere Bundesbeteiligung ist der automatische Regelmechanismus. Entscheidend ist dabei, daß der Gesetzgeber künftig nicht von Fall zu Fall neu darüber entscheiden soll, wie Finanzierungslücken zu schließen sind, sondern es soll eine grundsätzliche Weichenstellung getroffen werden, nach welchem Lastenverteilungsverfahren künftig bei Störungen des finanziellen Gleichgewichts zu verfahren ist.
    Die konkrete Umsetzung, d. h. die Festlegung der jährlichen Rentenanpassung und des Beitragssatzes, soll dann Rechtsverordnungen der Bundesregierung überlassen werden. Damit ziehen wir die Lehre aus der inzwischen mehr als 12jährigen Geschichte von tagespolitisch motivierten Eingriffen, von Rentensanierungen und Verschiebeaktionen.

    (Kolb [CDU/CSU]: Denken Sie an 1977!)

    — Wir sind froh, Herr Kolb, daß Sie, nachdem Sie, auch Sie selbst, genau das 1984/85 hier niedergestimmt haben, endlich begriffen haben, daß das der richtige Weg war, den wir schon 1984 vorgeschlagen haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir sind deshalb froh, daß dieser Grundsatz der Regelungsautomatik jetzt gesetzlich verankert wird. Er stammt — ich wiederhole das — nachweisbar aus dem Gesetzentwurf der SPD von 1984.
    Fünftens. Daß die Rentenversicherungsbeiträge, die die Bundesanstalt für Arbeit für Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe zahlt, nach dem gemeinsamen Gesetzentwurf deutlich erhöht werden, entspricht einer jahrelangen Forderung der SPD. Wir haben in den vergangenen Jahren darauf gedrängt, daß der Kardinalfehler, den die jetzige Koalition Ende 1982 begangen hat, wieder korrigiert wird. Wir bedauern allerdings, daß wir auf halbem Weg stehenbleiben und die Beiträge künftig nur nach 80 statt nach 100 % des entgangenen Bruttolohnes berechnet werden, und wir bedauern auch, daß damit nach wie vor gewisse Rentennachteile für Arbeitslose verbunden sind, die wir nur mit erheblichen Bauchschmerzen akzeptieren können.
    Abgemildert haben wir die Rentennachteile dadurch, daß sie nicht am 1. Januar 1992 in Kraft treten, wie von der Koalition vorgesehen, sondern erst 1998 — vermindert — wirksam werden. Wir sehen dennoch vor allem im Gesamtzusammenhang des Gesetzes in der Änderung einen Erfolg wegen der erheblichen finanziellen Stabilisierung der Rentenversicherung gegenüber dem Arbeitsmarktrisiko.
    Sechstens. Vor allem die Verbesserung der Renten nach Mindesteinkommen, die es nach dem gemeinsamen Gesetzentwurf ab 1992 geben wird, ist ein Stück sozialdemokratischer Reformpolitik.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir haben, meine Damen und Herren, immer gesagt, daß eine Rentenreform, die den Rentnern auch einen verminderten Rentenanstieg zumuten muß, der Flankierung durch Verbesserungen für Bezieher niedriger Renten bedarf. Dieser Einsicht haben wir nun zum Durchbruch verholfen: Der Personenkreis, der am 1. Januar 1992 eine Rentenverbesserung erhalten wird, wird annähernd 1 Million Rentnerinnen und 163 000 Rentner umfassen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Anstatt 500 600 DM!)

    Den Umfang der potentiellen Verbesserungen illustriert, Frau Kollegin Unruh — weil Sie ja auch dagegen immer polemisieren —,

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Kein Stück!)

    der Vergleich zwischen einer Rente mit 50 % des Durchschnittseinkommens und 40 Versicherungsjahren mit und ohne Rente nach Mindesteinkommen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Untersagt die niedrigen Renten endlich einmal!)

    Die Verbesserung macht, berechnet nach dem Stand des ersten Halbjahres 1989, nicht weniger als 373 DM monatlich aus.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Im günstigsten Fall, Herr Dreßler!)

    Die Erweiterung der Renten nach Mindesteinkommen von 1973 bis 1991, Frau Beck-Oberdorf, für eine Rente mit 50 % Durchschnittseinkommen, also im genau jetzt verhandelten neuen Berechnungszeitraum, bedeutet nicht weniger als 177 Deutsche Mark — allein in diesem Zeitraum!

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Und wie hoch ist die Rente?)

    Meine Damen und Herren, allein wegen dieses Punktes hat sich die Beteiligung der SPD am Rentenkonsens für viele Menschen mit Niedrigrenten gelohnt, allein wegen dieses Punktes!

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von den GRÜNEN)

    Beim Rentenkonsens zählt für die SPD aber nicht nur, in welchem Umfang unser eigenes Programm umgesetzt wurde. Wichtig ist auch, was an Einschnitten in die Substanz des Sozialstaates und an neuen Ungerechtigkeiten durch unsere Beteiligung verhindert werden konnte.
    Hier ist in erster Linie die Benachteiligung der Frauen zu nennen. Nach dem ursprünglichen Plan der Koalition wäre die Neuregelung der beitragslosen Zeiten, die in der Tat notwendig ist, zu einer massiven Umverteilung zu Lasten der Frauen geraten. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat die Rentenverschlechterungen für Frauen mit 3,2 % der Rentenausgaben im Gesamtdurchschnitt, bei den Arbeiterinnen gar mit 5,2 % errechnet.



    Dreßler
    Es ist in den Verhandlungen gelungen, diese Verschlechterungen praktisch völlig zu beseitigen, und zwar hauptsächlich durch eine Veränderung der Bewertung der Berufsausbildungsjahre. Zusammen mit der Rente nach Mindesteinkommen ist aus einem Minus von 3,2 % jetzt ein Plus von 3,1 % für Frauen im Gesamtdurchschnitt geworden; für Arbeiterinnen wurde das Minus von 5,2 % in ein Plus von 5,9 To verändert.

    (Beifall bei der SPD)

    Der andere Punkt, bei dem wir unvertretbare Verschlechterungen abwehren konnten, betrifft die Altersgrenzen. Nach Auffassung der SPD wäre im Zuge der Rentenreform eine Gesetzesänderung bei den Altersgrenzen besser unterblieben, weil man heute noch nicht wissen kann, wann genau auf dem Arbeitsmarkt die Voraussetzungen für höhere Altersgrenzen gegeben sein werden. Eine Resolution des Bundestages, durch die die Versicherten schon heute auf die Möglichkeit höherer Altersgrenzen nach der Jahrtausendwende hingewiesen worden wären, hätte unserer Auffassung nach genügt.
    In den Verhandlungen mußten wir aber feststellen, daß die Koalitionsparteien fest entschlossen waren, auf jeden Fall mit dem jetzigen Reformgesetz — notfalls gegen die SPD — die Erhöhung der Altersgrenzen durchzusetzen. Die Koalitionsparteien wollten mit der Erhöhung schon 1995 beginnen. Um der Gemeinsamkeit willen waren sie aber bereit, den Start der Erhöhung um sechs Jahre auf das Jahr 2001 zu verschieben und auch das Tempo der schrittweisen Erhöhung zu verlangsamen.
    In dieser Situation stand die SPD vor der Wahl, entweder der Erhöhung der Altersgrenzen im Prinzip jetzt zuzustimmen und dafür als Gegenleistung substantielle Verbesserungen zu erreichen oder aber den Rentenkompromiß grundsätzlich scheitern zu lassen und damit in Kauf zu nehmen, daß die Regierungsseite ihre weitergehenden Absichten zur Erhöhung der Altersgrenzen verwirklicht. Meine Damen und Herren, im Interesse der betroffenen Menschen hat sich die SPD für die erste Möglichkeit entschieden.
    Nach der schließlich gefundenen Kompromißlösung werden die Altersgrenzen erst volle acht Jahre später, als die Koalition es ursprünglich geplant hat, das 65. Lebensjahr erreicht haben. Bei der flexiblen Altersgrenze wird dies erst ab 2006, bei der besonderen Altersgrenze für Frauen erst ab 2012 der Fall sein.

    (Zuruf der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    — Ja, Kollegin Unruh, wäre man Ihnen gefolgt, wären die Frauen schon ab 2004 bei 65 Jahren gelandet. Das hielt die SPD allerdings für unverantwortlich.

    (Beifall bei der SPD)

    Das mögen Sie verantworten, das mag die Fraktion der GRÜNEN verantworten, Frau Unruh! Die SPD verantwortet das nicht.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: In Wirklichkeit habt ihr etwas ganz anderes getan!)

    Die besondere Altersgrenze für Schwerbehinderte mit dem 60. Lebensjahr bleibt unverändert und ohne versicherungsmathematische Abschläge. Das gleiche
    gilt für die Altersgrenze für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Beides ist ebenfalls ein Ergebnis der Kompromißverhandlungen.

    (Anhaltende Zurufe der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Die SPD-Fraktion meint, daß mit diesen Änderungen die Erhöhung der Lebensarbeitszeit vertretbar ist. Vor allem ist sichergestellt, daß die Altersgrenzen erst dann heraufgesetzt werden, wenn keine schädlichen Folgen für den Arbeitsmarkt zu befürchten sind.
    Von der Verschiebung der Altersgrenzenerhöhung profitieren mehrere Rentenzugangsjahrgänge. Für mindestens 800 000 Personen mehr wird sich dadurch an der flexiblen Altersgrenze, wie wir sie heute kennen, nichts ändern.
    Gleichwohl wurde vereinbart, daß vom Jahre 1997 an der jährliche Rentenanpassungsbericht Aussagen darüber enthalten muß, wie sich die vom Jahre 2001 an wirkende Anhebung der Altersgrenzen auf die Arbeitsmarktlage, auf die Finanzlage der Rentenversicherungen und auf andere öffentliche Haushalte auswirkt. Damit wird dem ohnehin autonomen Parlament zusätzlich eine Grundlage gegeben, einer eventuell unveränderten Arbeitsmarktlage durch Korrekturen zu entsprechen.
    Bei der gemeinsamen Rentenreform von SPD, CDU/ CSU und FDP handelt es sich sehr wohl um ein historisches Ereignis. Ein historisches Ereignis ist es vor allem für die politische Kultur unseres Landes.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Es zeigt sich, daß die in hartem Konkurrenzkampf stehenden politischen Parteien taktische Erwägungen zurückstellen können, wenn es um eine gesellschaftspolitische Reform geht, bei der langfristige Beständigkeit und Verläßlichkeit besonders wichtig sind,

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Warten wir einmal den Bundestagswahlkampf ab!)

    bei der es für alle Betroffenen schlimm wäre, wenn das Maßnahmenpaket nach jedem Wechsel der politischen Konstellation wieder aufgeschnürt würde.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Trotzdem handelt es sich auch bei der Rentenreform nur um eine begrenzte Zusammenarbeit in einer einzelnen, wenn auch gesellschaftspolitisch besonders wichtigen Sachfrage. Damit sind die unterschiedlichen politischen Leitvorstellungen und auch unsere Differenzen in Grundsatzfragen der Alterssicherung nicht verschwunden. Wenn wir hier jetzt in der Rentenpolitik auch ein Stück gemeinsame Wegstrecke zurücklegen werden, so werden sich die Wege der SPD und der Koalition doch wieder trennen.
    Für die SPD ist die Reform der Alterssicherung nicht mit dem erledigt, was die Koalitionsparteien „Reform im bestehenden System" nennen. Auch wir sind zwar für die Erhaltung der lohn- und einkommensbezogenen Lebensstandardsicherung im Alter; aber wir be-



    Dreßler
    trachten darüber hinaus Struktur- und systemverändernde Reformen für unerläßlich.

    (Beifall bei der SPD)

    Vor allem nennen wir die soziale Grundsicherung und den Wertschöpfungsbeitrag.

    (Beifall bei der SPD)

    In der heutigen Sozialversicherung kann im Alter bei Invalidität und bei Arbeitslosigkeit nicht in jedem Einzelfall eine Geldleistung garantiert werden, die zur Sicherung des Existenzminiums ausreicht.

    (Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Hunderttausendfach nicht, Herr Dreßler!)

    In zahlreichen Fällen muß ergänzende Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Dies ist nicht nur für die Betroffenen unbefriedigend, sondern führt auch zur übermäßigen Beanspruchung der kommunalen Finanzen

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist die Kultur in diesem Lande!)

    und der Sozialhilfe, die ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich Einzelfallhilfe in besonderen Problemlagen zu sein, immer weniger gerecht werden kann.
    Deshalb streben wir Sozialdemokraten eine umfassende soziale Grundsicherung an, die im Alter, bei Invalidität und bei Arbeitslosigkeit einen angemessenen Grundbedarf deckt, ohne daß Sozialhilfe gezahlt werden muß. Die Leistungen der Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen beitragsbezogen bleiben. Wo aber die beitragsbezogenen Leistungen nicht ausreichen, sollen sie auf einen Betrag aufgestockt werden, der dem Grundbedarf entspricht.
    Darüber hinaus fordern wir, die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit auf eine erweiterte Grundlage zu stellen, um eine einseitige Belastung des Faktors Arbeit durch die Kosten der sozialen Sicherung zu vermeiden und die Unternehmen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der sozialen Sicherung heranzuziehen. Dies ist keine Rationalisierungs- und Investitionsstrafsteuer, sondern eine Maßnahme, um die Wettbewerbsgleichheit zwischen lohn- und kapitalintensiver Produktion zu fördern und die Finanzierung der Sozialleistungen zu sichern.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf des Abg. Kolb [CDU/CSU])

    — Herr Kolb, als Sie noch Vorsitzender des Bundesverbandes der Selbständigen waren, hat auf der Titelseite Ihres Zentralorgans ein Kommentar gestanden. Dieser Kommentar befaßte sich mit dem Wertschöpfungsbeitragsentwurf der SPD. Dieser Kommentar hielt das, was ich gerade hier vorgetragen habe, in Ihrem Verband schon vor drei Jahren für überfällig. Sie sollten sich einmal in Ihrem eigenen Verband schlau machen.

    (Beifall bei der SPD — Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Er ist ja ausgetreten!)

    Nach dem Vorschlag der Sozialdemokraten sollen deshalb die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr allein an der Lohnsumme, sondern an der gesamten betrieblichen Bruttowertschöpfung bemessen werden. Die Arbeitnehmerbeiträge bleiben vom Wertschöpfungsbeitrag in jedem Falle unberührt. Sie bleiben weiterhin lohnbezogen. Damit ist auch die Leistungsbezogenheit der Renten weiterhin gewährleistet.
    An diesen beiden zentralen Punkten werden wir unverändert festhalten. Sie sind keine Veränderung im System, sondern eine Ergänzung, eine notwendige Ergänzung des bestehenden Systems.
    Meine Damen und Herren, diese Positionen werden wir wegen des gemeinsamen Rentengesetzentwurfs — ich weise noch einmal nachdrücklich darauf hin — nicht aufgeben. Wir werden sie weiterhin mit allem Nachdruck vertreten. Dies soll uns aber nicht daran hindern, trotz des Trennenden das Gemeinsame heute übereinstimmend zu verwirklichen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)