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    Plenarprotokoll 11/132 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 132. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. März 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9729 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992) (Drucksache 11/4124) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksache 11/4125) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Altersversorgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären (Drucksache 11/4142) Dr. Blüm CDU/CSU 9729 C Dreßler SPD 9734 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 9738 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 9741 D Günther CDU/CSU 9745 A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9749 C Heinrich FDP 9751 D Frau Unruh GRÜNE 9754 C Heyenn SPD 9756 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 9759 C Bernrath SPD 9761 D Richter FDP 9764 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 9765D Wüppesahl fraktionslos 9767 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 9771 C Nächste Sitzung 9771 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9773* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 9773* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1989 9729 132. Sitzung Bonn, den 10. März 1989 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10. 03. 89 * Austermann CDU/CSU 10. 03. 89 Bohl CDU/CSU 10. 03. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10. 03. 89 ** Brandt SPD 10. 03. 89 Breuer CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. von Bülow SPD 10. 03. 89 Catenhusen SPD 10. 03. 89 Egert SPD 10. 03. 89 Ehrbar CDU/CSU 10. 03. 89 Engelsberger CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 10. 03. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 10. 03. 89 Gattermann FDP 10. 03. 89 Dr. Gautier SPD 10. 03. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 10. 03. 89 Genscher FDP 10. 03. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Götz CDU/CSU 10. 03. 89 Graf SPD 10. 03. 89 Dr. Hauchler SPD 10. 03. 89 Dr. Hauff SPD 10. 03. 89 Heistermann SPD 10. 03. 89 Herkenrath CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 10. 03. 89 Ibrügger SPD 10. 03. 89 Dr. Kappes CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Klejdzinski SPD 10. 03. 89 * Koltzsch SPD 10. 03. 89 Koschnick SPD 10. 03. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 10. 03. 89 Dr.-Ing. Laermann FDP 10. 03. 89 Lennartz SPD 10. 03. 89 Link (Diepholz) CDU/CSU 10. 03. 89 Meneses Vogl GRÜNE 10. 03. 89 Meyer SPD 10. 03. 89 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 10. 03. 89 Mischnick FDP 10. 03. 89 Dr. Mitzscherling SPD 10. 03. 89 Dr. Müller CDU/CSU 10. 03. 89 ** Müller (Düsseldorf) SPD 10. 03. 89 Müller (Schweinfurt) SPD 10. 03. 89 Niegel CDU/CSU 10. 03. 89 * Dr. Niese SPD 10. 03. 89 Pfuhl SPD 10. 03. 89 Reuschenbach SPD 10. 03. 89 Rixe SPD 10. 03. 89 Dr. Scheer SPD 10. 03. 89 * Schmidt (München) SPD 10. 03. 89 ** Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Schoppe GRÜNE 10. 03. 89 Frhr. von Schorlemer CDU/CSU 10. 03. 89 Dr. Schöfberger SPD 10. 03. 89 Schreiber CDU/CSU 10. 03. 89 Schröer (Mülheim) SPD 10. 03. 89 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 10. 03. 89 Stratmann GRÜNE 10. 03. 89 Frau Dr. Timm SPD 10. 03. 89 Frau Trenz GRÜNE 10. 03. 89 Vahlberg SPD 10. 03. 89 Dr. Vogel SPD 10. 03. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 10. 03. 89 Wilz CDU/CSU 10. 03. 89 Wischnewski SPD 10. 03. 89 Würzbach CDU/CSU 10. 03. 89 Zierer CDU/CSU 10. 03. 89 * Dr. Zimmermann CDU/CSU 10. 03. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 23. Februar 1989 ihren Antrag Initiativen zum Verbot der Herstellung und Lagerung chemischer Waffen und der Verhinderung ihrer Wetterverbreitung - Drucksache 11/3639 - zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuß Drucksache 11/3664 Drucksache 11/3808 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 10/5325 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/1030 Drucksache 11/2096 Drucksache 11/2097 Drucksache 11/2734 Drucksache 11/3069 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/3882 Nr. 3.4, 3.6-3.9, 3.11-3.21 Drucksache 11/3927 Nr. 3.3, 3.4 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/2089 Nr. 27 Drucksache 11/3558 Nr. 3.36 Drucksache 11/2724 Nr. 21-23 Drucksache 11/2899 Nr. 3.20-3.26 Drucksache 11/3021 Nr. 2.10 Drucksache 11/3831 Nr. 21- 23 Drucksache 11/2465 Nr. 2.21 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4019 Nr. 2.44 9774* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1989 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 24. Februar 1989 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1987 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt worden. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 24. Februar 1989 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1988 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Bundesminister für Verkehr hat den Nachtrag zum Wirtschaftsplan im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt. Beide Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus.
Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Interfraktionell ist vereinbart worden, die heutige Tagesordnung um den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP auf Drucksache 11/4142 zu erweitern. Der Zusatzpunkt soll ebenfalls in verbundener Debatte mit dem Entwurf des Rentenreformgesetzes beraten werden. Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich rufe die Zusatztagesordnungspunkte 7 bis 9 auf:
7. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992)

— Drucksache 11/4124 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Innenausschuß
Finanzausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gem. § 96 GO
8. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP
zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
— Drucksache 11/4125 —
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß
9. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP
zur Altersversorgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären
— Drucksache 11/4142 —
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die gemeinsame Beratung der Zusatztagesordnungspunkte drei Stunden vorgesehen. — Auch dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Blüm.

(Frau Unruh [GRÜNE]: Das gibt's doch nicht! Was ist das denn für eine Fraktion? Du bist Abgeordneter? Was denn noch?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Vor allen Dingen Mensch.
    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Im Mai des Jahres 1889 wurde das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung" im Deutschen Reichstag beschlossen. Damit wurde die Grundlage unserer Rentenversicherung gelegt.
    100 Jahre später, in diesem Jahr, begeben wir uns

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Wieder auf das Glatteis!)

    in eine große Reform. Es ist die zweite große Reform. Die erste im Jahre 1957 liegt 32 Jahre zurück.
    In diesem Jahr besteht die Rentenversicherung 100 Jahre. Zwischen der Schaffung der Rentenversicherung und unserer heutigen Rentenreform liegt ein Jahrhundert schwerer Erschütterungen mit zwei furchtbaren Weltkriegen, zerstörten Städten, der Teilung unseres Vaterlandes, Inflation und Währungsreform. Unser Rentensystem hat dies alles überstanden. Es hat Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen aufgenommen. Die gute alte Rentenversicherung hat sich als zäh und überlebensfähig erwiesen. Niemand kann und will sich diese Erschütterungen der letzten 100 Jahre noch einmal wünschen.
    Aber Veränderungen haben auch wir zu bewältigen. Wir antworten heute rechtzeitig und vorausschauend auf die Herausforderungen der Zukunft. Diese Herausforderungen haben ihren Kern in Veränderungen im Altersaufbau unserer Bevölkerung.
    Die Veränderungen haben zwei Seiten: eine negative und eine positive, eine erfreuliche und eine traurige. Die negative, die traurige Seite der Bevölkerungsentwicklung ist der Rückgang der Geburten. Anfang der sechziger Jahre wurden jedes Jahr über eine Million Kinder geboren. Ende der siebziger Jahre waren es weniger als 600 000. Auch wenn die Zahlen jetzt Gott sei Dank wieder steigen, bleibt es dabei, daß die eine Generation nur zu zwei Dritteln durch die



    Dr. Blüm
    nachfolgende ersetzt wird. Wer gegen Kinder ist, ist auch gegen die Alten.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Mensch Vater, laß dir mal was anderes einfallen!)

    — Das ist so, ob man es will oder nicht.
    Die andere Seite der Veränderungen ist erfreulich, und positiver Natur. Die Lebenserwartung steigt. Unsere Welt ist offenbar doch nicht so schlecht und gesundheitsfeindlich, wie sie manche beschreiben.
    Vor 100 Jahren betrug die durchschnittliche Lebenserwartung eines neugeborenen Kindes 35 Jahre. Also: Am Beginn der Rentenversicherung war die durchschnittliche Lebenserwartung eines Neugeborenen 35 Jahre. Heute sind es für die Jungen 71 Jahre, für die Mädchen 78 Jahre.

    (Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Wir wollen Gleichberechtigung!)

    Die Tendenz ist weiter steigend. Die Lebenserwartung — wir wünschen uns das ja alle — steigt seit 1970 um 3,5 Monate jährlich. Ein heute 60jähriger Mann hat im Durchschnitt noch 17, 2 Jahre vor sich — das sind alles statistische Zahlen — , die gleichaltrige Frau 21,7 Jahre. Unser Leben währt länger.
    Gesunkene Geburtenzahlen und steigende Lebenserwartung, das sind die zwei wichtigsten Gründe, die eine Umstellung unseres Rentensystems notwendig machen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Ja, hättet ihr man gemacht!)

    Wir stellen um, wir reißen das Rentenhaus nicht ein. Wir passen die Rentenversicherung an neue Rahmenbedingungen an, — es ist im übrigen auch eine Überschätzung der Sozialpolitik, der Politik überhaupt, zu glauben, wir könnten immer beim Nullpunkt beginnen — , wir entwickeln sie weiter. Auch das gehört zur Bescheidenheit einer realistischen Politik.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Fangen Sie mal bei sich selbst an! — Gegenrufe von der CDU/ CSU)

    Wie nehmen diesen Umbau des Rentenhauses rechtzeitig vor. Die Reform, die wir heute angehen, steht nicht unter akuten Finanzzwängen. Die Rücklagen der Rentenversicherung haben sich in den letzten Jahren wieder erhöht, aber dabei bleibt es nicht. Wir handeln nicht erst, wenn die Rentenfinanzen in die Gefahrenzone gekommen sind, sondern wir handeln jetzt. Es zeigt sich, daß die Rentenkonsolidierung in den letzten Jahren hilfreich war, eine Rentenreform ohne Einsturzgefahr jetzt durchzuführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Veränderung im Altersaufbau unserer Bevölkerung ist keine auf die Mitglieder der Rentenversicherung beschränkte Herausforderung. Deshalb müssen alle öffentlichen Alterssicherungssysteme ihre Antwort finden, umgestellt werden. Ich halte es für eine pure Selbstverständlichkeit und für ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, daß auch im Bereich der Alterssicherung des öffentlichen Dienstes eine Antwort im Blick auf die Bewältigung der Zukunft gegeben wird. Und das gilt mit der gleichen — fast banalen — Selbstverständlichkeit für Minister, Parlamentarische Staatssekretäre und Abgeordnete.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD — Frau Unruh [GRÜNE]: Wie schön!)

    Rechtzeitig und sozial gerecht — das sind die zwei wichtigsten Kennzeichen unseres Vorhabens.
    Ein drittes Kennzeichen ist nicht selbstverständlich, aber ebenso bedeutsam: Wir gehen diese Reform im Konsens von CDU/CSU, SPD und FDP an. Das ist ein gutes Vorzeichen für das Gelingen unseres Vorhabens.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Die SPD wird büßen müssen!)

    Die Renteneinigung ist das Ergebnis einer großen Anstrengung. Die Strecke der Vorarbeiten ist länger, als sie jetzt, am Beginn der ersten Lesung, erscheint.
    Ich möchte in meinen Dank alle einschließen, die sich daran beteiligt haben: die Rentenversicherungsträger, die Sozialpartner, die großen Sozialverbände, von denen ich stellvertretend VdK und Reichsbund nenne. Ich möchte an dieser Stelle Dank auch für die Mitwirkung der Opposition an diesem schwierigen Vorhaben sagen.
    Die Bedeutung dieses Konsenses geht aus meiner Sicht über die Sozialpolitik hinaus. Wir geben damit ein Beispiel, daß Streit nicht das einzige Mittel der Demokratie und auch nicht das letzte Wort ist, daß die gleichen Parteien, die für Alternativen kontrovers eintreten, auch — wenn es nötig und möglich ist — zum Konsens fähig sind. Das halte ich für einen Beitrag zur Entkrampfung mancher erstarrten Linien in diesem Hohen Hause.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich möchte bei der heutigen Einbringung dieses Gesetzes auch an den früheren Bundesarbeitsminister Anton Storch erinnern, der in seiner Einbringungsrede damals, 1957, gesagt hat:
    Die Sicherstellung des einmal erworbenen Lebensstandards ist ... nicht ein Akt der Barmherzigkeit seitens der jeweils Erwerbstätigen oder gar des Staates, sondern die Erfüllung einer geschuldeten Pflicht und der Ausdruck einer von den Umständen begründeten Solidarität zwischen den Generationen ... Unser Ziel muß sein, den Menschen das Bewußtsein zu geben, daß sie sich auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben den Lebensunterhalt selbst verdient haben.
    In dieser Tradition, der Tradition der Rentenreform 1957, stehen auch wir. Ich bekenne mich ausdrücklich zu dieser Tradition. Erstens. Dieser Rentenreform liegt die Entscheidung für eine individuelle lohn- und leistungsbezogene Rente und gegen eine Einheitsrente zugrunde, eine Entscheidung für eine den Lebensstandard sichernde Rente, gegen eine Rente, die nur die Vermeidung von Not zum Ziel hat, eine Entscheidung für eine dynamische Rente, die mit der allgemeinen Lohnentwicklung wächst und die den steigenden Lebensstandard auch an die Rentner weitergibt, damit eine Entscheidung gegen eine staatliche Rente,



    Dr. Blüm
    bei der die Rentner Jahr für Jahr um die Erhaltung ihrer Einkommensposition hätten kämpfen müssen, und eine Entscheidung für eine beitragsfinanzierte, auf dem Prinzip „Leistung für Gegenleistung" beruhende Rentenversicherung und gegen eine steuerfinanzierte staatliche Rente. Die Philosophie der Rentenpolitik folgt im Grunde einer alten familiären Gesinnung,

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Dann geben Sie doch Ihre Pension ab! Die kommt doch von der Steuer!)

    die heute freilich eine andere Organisation verlangt. Im Grunde versucht die Rentenversicherung nur das, was früher unter dem Dach der Großfamilie geschah: Die Jungen sorgen für die Alten und wissen, daß auch sie einmal alt werden. Diese familiäre Gesinnung ist die Grundlage jeder Rentenpolitik,

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    sie mag organisiert werden, wie sie will. Deshalb darf sich die Rentenpolitik — wie unsere Sozialpolitik — nie aus diesen personalen Bezügen befreien. Rentenversicherung ist Ausdruck der Generationensolidarität.
    Der zweite Grundsatz unserer Rente ist die Leistungsbezogenheit. In dem gleichen Maße, wie der einzelne im aktiven Erwerbsleben dazu beiträgt, die Renten der Alten zu sichern, hat er Anspruch auf eigene Rente. Wie du uns, so wir dir: Das ist der Solidaritätsgrundsatz, verbunden mit dem Leistungsgesichtspunkt, daß die Rente dem Beitrag folgt. Wer viele Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, erhält eine höhere Rente als derjenige, der weniger Beitrag gezahlt hat.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Ja, von 600 DM!)

    Ich sage ja nicht, daß die Leistungsgerechtigkeit das einzige Prinzip unserer Sozialpolitik ist. Aber dort, wo sie handlungs-, wo sie ordnungsfähig ist, sollte man sie nicht vorschnell durch Fürsorge verdrängen. Denn in dem Prinzip „Leistung für Gegenleistung" liegt geradezu ein emanzipatives Element. Denn es macht einen Unterschied, ob ich von einer Leistung lebe, die ich selber erarbeitet habe, oder ob sie lediglich zugeteilt ist.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Fangen Sie doch bei sich an! Zahlen Sie ein!)

    Die Rente ist Alterslohn für Lebensleistung. Dabei bleibt es.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Los, einzahlen!)

    Allerdings wäre es ungerecht, Leistung nur auf Erwerbsarbeit zu beschränken. Was wir tun, ist, diesen Leistungsbegriff über seine Grundlegung in der Rentenreform vor 100 Jahren hinaus zu erweitern. Wir wollen nicht in den engen Fesseln der Erwerbsarbeit bleiben. Auch Kindererziehung ist Leistung. Wer wegen Kindererziehung auf Erwerbsarbeit verzichtet, dem sollte daraus kein Schaden für seine Alterssicherung entstehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Unruh [GRÜNE]: Wer kann das denn?)

    Ich betrachte das nicht nur als ein Mehr an Geld, sondern es ist die Erweiterung der Leistungsphilosophie: Kindererziehung, Arbeit in der Familie ist eine Leistung, auf die unsere Gesellschaft ebenso angewiesen ist wie auf Erwerbsarbeit. Wir setzen mit der Ausdehnung der Kindererziehungszeiten auf drei Jahre für die Kinder, die nach 1992 geboren werden, den Ansatz fort, den wir 1986 begonnen haben und den ich für die einzige wirkliche Rentenrevolution der letzten Jahre halte. In ihrer Bedeutung wird sie unterschätzt.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Endlich wird Kindererziehung in der Rentenversicherung überhaupt zur Kenntnis genommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Sagen Sie dazu, ab wann, Herr Blüm!)

    — In Zahlen: Bis 1990, verehrte Frau Kollegin, werden 6,2 Millionen Mütter durch Kindererziehungsjahre begünstigt, 6,2 Millionen Mütter, die vorher null bekommen haben. Die durchschnittliche Erhöhung wird 70 DM betragen. Rund 70 000 Mütter haben durch Kindererziehungszeiten überhaupt erst Rentenansprüche erworben. Ohne diese Kindererziehungszeiten wären sie gar nicht ins System gekommen.
    Ganz neu — insofern bleiben wir auf dieser Spur — : Wir führen Kinderberücksichtigungszeiten ein. Bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes wird Kindererziehung bei der Bewertung von beitragsfreien Zeiten berücksichtigt. Das führt zu handfesten Rentenerhöhungen bei denjenigen, die in ihrem Versicherungsverlauf beitragsfreie Zeiten haben. Das sind nach heutigem Stand überproportional wieder die Mütter.
    Auch bei der Erhaltung der Anwartschaften auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes berücksichtigt.

    (Zuruf der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    — Ich behaupte: Diese Rentenreform ist die frauenfreundlichste Rentenreform, die es überhaupt je gegeben hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der SPD)

    — Herr Kollege, Sie war es bereits mit unserem Diskussionsentwurf. Aber es ist der Sinn von Diskussionen, Gesetzentwürfe weiterzuentwickeln. Es ist die frauenfreundlichste Rentenreform, die es in der Sozialversicherung je gegeben hat.
    Ganz neu ist auch die Regelung, daß künftig diejenigen, die auf Erwerbsarbeit verzichten, weil sie sich dem Dienst an der Pflege der schwer Pflegebedürftigen widmen, das bei der Berechnung einer beitragsfreien Zeit angerechnet bekommen, und zwar ohne Begrenzung. Pflegeberücksichtigungszeit ist ein wichtiger Bestandteil dieser Reform.
    Übrigens: Die freiwilligen Beiträge, die jemand in der Zeit zahlt, in der er Pflegedienst versieht, werden mit Invaliditätsschutz versehen. Das ist ein freiwilliger Beitrag besonderer Art.

    (Zuruf der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])




    Dr. Blüm
    — Frau Kollegin, hier schließt sich ein Kreis: Wenn auf Grund der Krankenversicherungsreform ab 1991 auch Pflegegeld gezahlt wird, dann könnte der Pflegebedürftige einen Teil dazu verwenden — das ist die freie Entscheidung des einzelnen — , die Beiträge für die Alterssicherung seiner Pflegekraft zu zahlen. Das ist, wie ich zugebe, eine Politik der vielen kleinen Schritte: die Lage der schwer Pflegebedürftigen zu verbessern, indem man den Pflegekräften hilft.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir sichern die Rentenversicherung mit Vernunft, d. h. Belastungen müssen auf alle Schultern verteilt werden. Das ist ein Solidaritätsgebot. Wenn es schwer wird, laßt alle tragen: die Jungen, die Beitragszahler, die Alten, indem ihre Rentenerhöhung nicht mehr so ausfällt wie vor dem Geburtenrückgang, und den Bund.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Ja, ja!)

    Auf drei Schultern verteilen wir die Lasten der Zukunft.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Und Massenarbeitslosigkeit!)

    Der Bundeszuschuß wird vorab zusätzlich erhöht und von der erhöhten Basis aus verbessert fortgeschrieben. Bliebe es beim geltenden Recht, würde der Bundeszuschuß von heute 18,2 % auf 14,5 % der Rentenausgaben im Jahre 2010 absinken. Würden wir nichts machen, ginge der Bundeszuschuß zurück. Durch diese Reform beteiligt sich der Bund ab 1990 mit 0,3 Milliarden DM und ab 1991 mit 2,3 Milliarden DM, die in die Dynamik eingehen. Außerdem soll der Bundeszuschuß um den Erstattungsbetrag für Kindererziehungszeiten im Jahre 1991 — das sind voraussichtlich 4,8 Milliarden DM — erhöht werden. Es gibt also kein Absinken des Bundeszuschusses. Die Bewegung geht in die umgekehrte Richtung. Der Bundeszuschuß erhöht sich. Er stabilisiert sich zunächst knapp unterhalb der 20 %-Grenze. Der Bund beteiligt sich verstärkt an der Bewältigung der Zukunftsausgaben.
    Dritter Punkt: nettolohnbezogene Anpassung der Rente. Wenn die Beitragszahler mehr Steuern und Beiträge zahlen müssen, wenn die Aktiven, die Söhne und Töchter der Rentner mehr belastet werden, weil sie beispielsweise höhere Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen, dann sollten sich an dieser Bewältigung der Lasten auch die Alten beteiligen. In dem Maße, wie die Beiträge steigen, sinkt die Rentenerhöhung. Es handelt sich nicht um Rentenkürzungen,

    (Richtig! bei der CDU/CSU)

    sondern es handelt sich nur darum, daß der Anstieg in dem Maße verlangsamt wird, in dem die Beiträge der Aktiven erhöht werden. Bei der Ermittlung des Platzes, den der einzelne in der Einkommenspyramide einnimmt, bleibt das Bruttoprinzip erhalten.
    Ich glaube, daß das nettolohnbezogene Prinzip bei der Rentenanpassung das Solidaritätsprinzip präziser formuliert als die alte Bruttolohnanpassung. Zukünftig werden die Rentner auch ein Interesse daran haben, wie sich beispielsweise die Krankenversicherungsbeiträge erhöhen. Je mehr wir die Krankenversicherungsbeiträge stabil, in Schach halten und die Proportionen wahren — , sie sogar senken — , um so mehr verbessert sich auch die Lage der Alten.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Mein Gott, was ist das für ein Zynismus!)

    Vierter Punkt: stufenweise Anhebung der Altersgrenzen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung unserer Rentenversicherung. Würde die jetzt gängige Praxis beibehalten, würden wir daran gar nichts ändern, dann könnten die durch gestiegene Lebenserwartung verlängerten Rentenlaufzeiten im nächsten Jahrhundert nur finanziert werden, wenn das Rentenniveau sinken würde. Längere Lebenserwartung, begrüßt von uns allen, heißt doch auch mehr Rentenausgaben; die Renten laufen länger. Wenn man darauf nicht mit einer Veränderung der Altersgrenze antwortete, müßten die Renten gesenkt werden. Insofern ist das auch die Alternative zu einer Absenkung des Rentenniveaus. Allein die sich durch gestiegene Lebenserwartung ergebende Verlängerung der Rentenlaufzeit um 31/2 Jahre bei Männern und 41/2 Jahre bei den Frauen zwischen 1970 und 1995 bedeutet, daß die Rentensumme sich bis dahin um rund ein Fünftel erhöht. Das schaffen wir jetzt. Aber im zukünftigen Jahrhundert würde nur zur Verfügung stehen, daß wir die Renten um 20 % absenken. Das wird doch niemand wollen. Wir würden damit doch viele Rentner in Armut stürzen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Macht ihr doch!)

    Wer also keine Verminderung der Renten will, muß auch das Thema angehen, zu einer Altersgrenze zurückzugehen, wie es sie schon einmal gab, zur Regelaltersgrenze 65. Noch 1972 gingen rund 60 % der Männer und 40 % der Frauen mit 65 Jahren in die Rente. Heute sind es gerade noch 20 %. Die Altersgrenze 65 als Regelaltersgrenze ist altbekannt. Sie kommt nicht übermorgen. Im nächsten Jahrhundert, ab 2001, erhöhen wir Schritt für Schritt die Altersgrenze. Ich finde, es ist ein Gebot der Rentenehrlichkeit, daß wir die Unbequemlichkeit einer solchen Regelung nicht unseren Nachfolgern überlassen, sondern daß dieser Bundestag jetzt schon sagt: ab 2001 schrittweise Erhöhung der Altersgrenze.
    Im übrigen kann sich dann auch jeder besser darauf einstellen, möglicherweise auch der Arbeitgeber. Auf diese Weise verbessert sich aus meiner Sicht auch die Qualifizierungschance der älteren Arbeitnehmer. Es ist schließlich ein Unterschied, ob ich weiß, daß der 50jährige noch 15 Jahre im Betrieb ist, oder ob ich weiß, daß er nur noch 10 Jahre im Betrieb ist.
    Wir werden ab 1997 Bericht erstatten, wie sich diese Anhebung auch im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktlage entwickelt.

    (Urbaniak [SPD]: Die Arbeitsmarktlage ist erschreckend!)

    Wir verbinden die Rückkehr zur Altersgrenze von 65 Jahren mit einem zweifachen Angebot auf mehr Wahlfreiheit beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Der einzelne Arbeitnehmer soll freier darüber entscheiden können, wann er in Rente geht. Schon drei Jahre vor dem 65. Lebensjahr soll ihm diese Möglichkeit gegeben werden. Er bekommt



    Dr. Blüm
    dann freilich auch eine niedrigere Rente, denn er zahlt ja drei Jahre weniger Beitrag und erhält drei Jahre länger Rente. Wer über 65 hinaus arbeitet, erhält für jedes Jahr einen Zuschlag von 6 %.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Blüm, Sie tun mir leid!)

    Der zweite Beitrag zu mehr Freiheit und Selbstbestimmung der Arbeitnehmer besteht darin, daß er auch die Wahl eingeräumt erhält, ob er die Rente ganz oder nur zum Teil in Anspruch nimmt: ein Drittel, die Hälfte, zwei Drittel. Ich finde, es ist ein wichtiger Beitrag, die Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand sanfter, menschlicher zu gestalten. So wie das heute organisiert ist, kann das bestenfalls sein Vorbild in der Maschine haben, die an- und abgeknipst wird. Ich glaube sogar, daß viele ältere Mitbürger länger arbeiten wollen, länger mitarbeiten wollen, aber nicht mehr so viel arbeiten wollen.

    (Urbaniak [SPD]: Die Arbeitslosen wollen arbeiten!)

    Deshalb ist die Verbindung von Flexibilität und Teilrente nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten, sondern auch unter humanen Gesichtspunkten ein wichtiger Beitrag dieser Rentenreform.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich meine, wir sollten unsere traditionell kollektive Sozialversicherung dem Zug der Zeit entsprechend mit immer mehr Freiheitsrechten, Wahlmöglichkeiten im Rahmen der Solidarität ausstatten.
    Der fünfte Punkt: Einführung eines Gesamtleistungssystems. Meine Damen und Herren, ein System, das Generationen überdauert hat — 100 Jahre Rentenversicherung! — , immer wieder novelliert wurde, sammelt im Laufe der Entwicklung — das ist ganz natürlich — auch Ungereimtheiten und Widersinniges an. Das ist wie beim Umbau eines alten Hauses. Da treffen Sie plötzlich auf eine Kammer, die fast funktionslos geworden ist, eine Rumpelkammer. Ich betrachte das jetzige System der Halbbelegung als ein System der Ungereimtheiten und der Ungerechtigkeiten. Das System der Halbbelegung läßt viele gar nicht in den Genuß von Ausgleichszeiten kommen, weil sie die Hälfte der Zeit nicht mit eigenen Beiträgen belegt haben. Wenn man sich einmal ansieht, wen das betrifft, so sieht man, daß 50 % der Mütter überhaupt nicht die Halbbelegung erreichen. Deshalb ist in dieses System eine Diskriminierung der Frauen eingebaut, und diese Diskriminierung beseitigen wir mit unserem Gesamtleistungssystem.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Unruh [GRÜNE]: Mein Gott! Zynismus!)

    Das jetzige System ist voller Willkür. Das Alles-
    oder-Nichts-Prinzip hat immer ein Stück Ungerechtigkeit. Bei einem Monat mehr Beitrag ist man schon in der Halbbelegung und erhält eine viel höhere Rente. Es konnte sogar passieren, daß man durch mehr Beitrag eine niedrigere Rente erhielt. Diese Ungereimtheiten beseitigen wir mit einem Gesamtleistungsmodell, das wiederum solidarisch nach dem Motto verfährt: Wie du uns im Rahmen deiner Möglichkeiten unterstützt hast, so unterstützen wir dich bei der Bewertung von beitragsfreien Zeiten.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: 49 Jahre darfst du arbeiten!)

    Wir führen im übrigen in dieses System auch ein, daß Beiträge nachgezahlt werden können, die bis 1968 wegen Heirat erstattet wurden, auch für Frauen, die jetzt nicht mehr versicherungspflichtig sind.
    Wenn diese Rentenreform, meine Damen und Herren, so wie sie jetzt vorliegt, beschlossen wird, dann haben wir ein Rentensystem geschaffen, das sich selber steuert. Es ist nicht mehr auf die jährlichen Rentenentscheidungen, es ist nicht mehr auf Intervention des Gesetzgebers angewiesen. Es ist reagibel genug, sich auf veränderte Bedingungen einzustellen. Niemand kann vorrechnen, wie die Belastungen im Jahre 2030 sein werden. Wer das versuchen würde, der würde Prognosen mit Wahrsagerei verwechseln. Wir schaffen ein System, das auch auf unterschiedliche Bedingungen reagibel antworten kann. Wir sagen nicht bis ins Jahr 2030 voraus — das wäre eine Überschätzung der Politik — , aber wir schaffen ein System, das antworten kann,

    (Dreßler [SPD]: Jawohl!)

    das sich selber steuert: höhere Beiträge — niedrigere Rentenanpassung, niedrigere Rentenanpassung — höherer Bundeszuschuß, ein System, das sich selber ins Gleichgewicht bringt. Es ist ein Regelkreis, der sich selbst steuert, eine Rentenversicherung, die vom Gesetzgeber unabhängiger wird.
    Ich finde, das ist ein wichtiger Beitrag zur Rentensicherheit. Das ist ein vertrauensbildender Beitrag, was unsere Rentenversicherung angeht.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

    Die Rentner müssen wissen: Ihre Rente ist sicher. Lassen Sie sich durch niemanden verunsichern! Keine Rente wird gekürzt. Für Neuzugänge gibt es Übergangslösungen. Wir handeln rechtzeitig und verantwortlich. Wir haben die Rente — und dazu haben viele beigetragen — aus dem parteipolitischen Streit herausgebracht.
    Ich ermuntere uns alle, diese Anstrengungen auch bei der Gesetzgebung nicht aufzugeben — die Anstrengungen, die diesen Anfang möglich gemacht haben — und die Rentenreform mit großer Gemeinsamkeit zu Ende zu bringen. Die alten Mitbürger haben das verdient. Es ist jetzt eine Generation in Rente, deren Angehörige die schlimmsten Erlebnisse dieses Jahrhunderts in ihrem Leben zu verarbeiten hatte: zwei Weltkriege.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Junge! Junge!)

    Sie haben es verdient, daß sie ihre Rente ohne Angst und Unsicherheit genießen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Unser Konsens zielt auch auf einen Beitrag der jungen Generation zu dem Lebensschicksal derjenigen, die jetzt in Rente sind. Ich ermuntere uns, auch im Gesetzgebungsverfahren allen kleinen parteitaktischen Spielen zu widerstehen. Behandelt diesen Ren-



    Dr. Blüm
    tenkonsens nicht wie einen Steinbruch, aus dem sich jeder das Material herausholt, das für seine Bedürfnisse am besten ist.
    Ich verteidige den Konsens in allen seinen Teilen — Konsens ist Konsens. Ich verteidige ihn in seinem Teil der Konsolidierung, wo Einschränkungen notwendig waren; ich verteidige ihn in dem Teil des sozialen Ausgleichs. Im übrigen muß ich sagen: Konsolidierung ist auch sozial; denn sichere Renten sind das Sozialste.

    (Günther [CDU/CSU]: Das vergessen die meisten!)

    Ich verteidige ihn in beiden Teilen. Wir hätten dem Konsens und seiner Attraktivität einen schweren Schaden zugefügt, wenn jetzt kleinlich von parteipolitischen Buchhaltern ausgewertet würde, wer was bringt.
    Ich bedanke mich am Ende dieser Einbringung ausdrücklich bei der sozialdemokratischen Opposition für ihre Mitwirkung. Ich weiß, daß das keiner Opposition leichtfällt.

    (Zurufe von den GRÜNEN)

    — Ihnen kann ich leider keinen Dank abstatten. Aber Sie können noch beitreten. Man soll der Gnade Gottes nie Grenzen setzen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Mensch, laß den lieben Gott aus dem Mund!)

    Auch Sie können sich diesem Konsens bei den Koalitionsparteien anschließen.
    Ich glaube, der heutige Tag ist ein guter Tag für die Sozialpolitik, ist ein guter Tag für die Rentner.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Unruh [GRÜNE]: Ein schwarzer Tag!)