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ID1112832600

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    Plenarprotokoll 11/128 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 Inhalt: Verzicht der Abg. Frau Schmidt-Bott, Ebermann, Frau Olms und Sellin auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 9351 A Eintritt der Abg. Frau Schmidt (Hamburg), Eich, Frau Frieß und Meneses Vogl in den Deutschen Bundestag 9351 A Erweiterung der Tagesordnung 9351 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Verwaltungsvereinbarung vom 26. November 1987 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. November 1979 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache 11/3815) b) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Bonn gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/4003) 9351 D Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Frau Beer, Frau Rock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Erwerbsarbeit (Antidiskriminierungsgesetz Teil I) (Drucksache 11/3266) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im Berufsleben (Gleichstellungsgesetz) (Drucksache 11/3728) c) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Dreßler, Heyenn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zu den Problemen der beruflichen Eingliederung nach Zeiten der Kindererziehung (Drucksachen 11/1086, 11/2369) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Dreßler, Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Analyse der und Berichterstattung über Frauenarbeitslosigkeit (Drucksache 11/1087) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Beck-Oberdorf, Frau Hillerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einbeziehung der in Haushalt, Familie und sozialem Ehrenamt unentgeltlich geleisteten Arbeit ins Bruttosozialprodukt (Drucksache 11/2921) f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat (Drucksache 11/3285) Frau Krieger GRÜNE 9353 A Frau Männle CDU/CSU 9354 D Frau Dr. Wegner SPD 9357 B Frau Würfel FDP 9358 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 9361B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9365 A Frau Pack CDU/CSU 9367 B Wiefelspütz SPD 9370 B Frau Karwatzki CDU/CSU 9371 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 9373 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9374 B Frau Bulmahn SPD 9377 B Frau Walz FDP 9379 B Frau Dr. Niehuis SPD 9380 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9382 D Frau Böhrk, Ministerin des Landes Schleswig-Holstein 9383 A Frau Limbach CDU/CSU 9385 A Frau Schoppe GRÜNE 9385 D Frau Krieger GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 9387 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Mordauftrag aus dem Iran (Drucksache 11/4057) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel, Frau Vennegerts, Dr. Lippelt (Hannover), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Mordauftrag des Ayatollah Khomeini (Drucksache 11/4059) Duve SPD 9387 C Lummer CDU/CSU 9389 B Frau Hensel GRÜNE 9390 C Dr. Feldmann FDP 9392 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9393 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Auswirkungen der Ruhrgebietskonferenz Dr. Lammert CDU/CSU 9395 C Schluckebier SPD 9396 C Beckmann FDP 9397 B Stratmann GRÜNE 9398C, 9407 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 9400 A Einert, Minister des Landes Nordrhein-West- falen 9401 D Günther CDU/CSU 9404 A Urbaniak SPD 9405 B Gattermann FDP 9406 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9407 C Müntefering SPD 9409 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU 9410 A Dr. Jens SPD 9410D Gerstein CDU/CSU 9411D Dr. Hoffacker CDU/CSU 9412 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste (Drucksachen 11/2899 Nr. 3.11, 11/3886) . . . 9413 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung a) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse b) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5 c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse c) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2237/88 zur Festlegung der Gemeinschaftsreserve für die Anwendung der Abgabe gem. Art. 5 c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse für die Zeit vom 1. April 1988 bis zum 31. März 1989 d) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des ab dem 1.... 1988 anwendbaren Interventionspreises für Butter e) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1079/77 über eine Mitverantwortungsabgabe und Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen 11/3200 Nr. 2.11, 11/3887) 9414 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 III Bericht über den Mutterschaftsurlaub (Drucksachen 10/5327, 11/2329) . . . 9414 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 98 und 99 zu Petitionen (Drucksachen 11/4000, 11/4001) 9414 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Schuldenberatung und Schuldenbereinigung für Verbraucher (Drucksache 11/3047) Dr. Pick SPD 9414 D Hörster CDU/CSU 9416 D Frau Saibold GRÜNE 9418B Kleinert (Hannover) FDP 9419 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 9420 C Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Raumplanungsgesetzes (RPG) (Drucksache 11/2666) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (Drucksache 11/3916) Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9421 D Frau Teubner GRÜNE 9422 D Dr. Hitschler FDP 9423 D Großmann SPD 9424 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 9426 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Müntefering, Dr. Sperling, Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lebensbedingungen in den Städten und Dörfern des ländlichen Raumes (Drucksachen 11/1903, 11/3007) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schädigung der Mieterinnen und Mieter gemeinnütziger Wohnungen durch die Steuerreform (Drucksachen 11/1467, 11/2909) Dr. Sperling SPD 9427 D Dr. Möller CDU/CSU 9429 C Frau Teubner GRÜNE 9432 A Grünbeck FDP 9433 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 9435 D Graf SPD 9438 A Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 9439 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 9441 C Conradi SPD 9442 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9445 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion die GRÜNEN: Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Kontroll- und Genehmigungs-Praxis der Bundesregierung am Beispiel der Beteiligung bundesdeutscher Unternehmen an der Planung und am Bau von Anlagen zur Herstellung von Chemischen und Biologischen Waffen im Iran, im Irak, in Libyen und in Syrien (Drucksache 11/4010) Frau Vennegerts GRÜNE 9446 B Bohl CDU/CSU 9447 B Gansel SPD 9448 A Beckmann FDP 9449A Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Maaß, Engelsberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Beckmann, Bredehorn, Dr. Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Förderung und Nutzung „Erneuerbarer Energiequellen" in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/2029, 11/2684) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Lennartz, Jung (Düsseldorf), Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm: Energieeinsparung und rationelle Energienutzung (Drucksache 11/2242 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Energiewirtschaftsgesetz (Drucksache 11/1271) Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 9450 B Schäfer (Offenburg) SPD 9451 C Dr.-Ing. Laermann FDP 9453 C, 9467 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 9455 D Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 9458 A Lennartz SPD 9459 D Engelsberger CDU/CSU 9462 B Vosen SPD 9465 A Maaß CDU/CSU 9468 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 9468 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maul- und Klauenseuche: Sicherheit konventioneller und gentechnischer Impfstoffe, Sicherheit der Impfstoffwerke und Notwendigkeit jährlicher Flächenimpfung (Drucksachen 11/2905, 11/3766) Frau Garbe GRÜNE 9472 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 9473 C Frau Adler SPD 9474 A Bredehorn FDP 9474D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Pick, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiterinnen anerkannter Beratungsstellen in Suchtfragen (Drucksache 11/3280) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Suchtberater/ innen (Drucksache 11/3482) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter/innen von AIDS-Beratungsstellen (Drucksache 11/3483) Dr. Pick SPD 9476 A Dr. Langner CDU/CSU 9477 D Frau Nickels GRÜNE 9479 A Funke FDP 9479 B Wüppesahl fraktionslos 9480 A Engelhard, Bundesminister BMJ 9481 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Übernahme des internationalen WHO-Kodexes für die Vermarktung von Muttermilchersatz (Drucksachen 11/562, 11/2190) Frau Saibold GRÜNE 9482 A Kittelmann CDU/CSU 9482 D Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 9483 D Frau Würfel FDP 9484 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 9485 A Nächste Sitzung 9485 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9487* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 9351 128. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 24. 02. 89 * Bahr SPD 24.02.89 Bohl CDU/CSU 23.02.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 23. 02. 89 Dr. Briefs GRÜNE 24. 02. 89 Egert SPD 24.02.89 Erler SPD 24.02.89 Eylmann CDU/CSU 24.02.89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 24. 02. 89** Frau Fuchs (Verl) SPD 24. 02. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 24. 02. 89 Dr. von Geldern CDU/CSU 23. 02. 89 Genscher FDP 24.02.89 Dr. Götz CDU/CSU 24. 02. 89 Dr. Hauchler SPD 24. 02. 89 Dr. Hauff SPD 24. 02. 89 Heimann SPD 24.02.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 23. 02. 89 Horn SPD 24.02.89 Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Jaunich SPD 24.02.89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 23. 02. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 24. 02. 89 Dr. Mitzscherling SPD 24. 02. 89 Möllemann FDP 23.02.89 Dr. Müller CDU/CSU 24. 02. 89* Poß SPD 23.02.89 Reddemann CDU/CSU 23. 02.89* Reuschenbach SPD 24.02.89 Ronneburger FDP 24. 02. 89** Frau Rust GRÜNE 24. 02. 89 Rühe CDU/CSU 24.02.89 Schreiber CDU/CSU 24.02.89 Dr. Stavenhagen CDU/CSU 23. 02. 89 Steiner SPD 24.02.89 Dr. Vondran CDU/CSU 24. 02. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 23. 02. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 24. 02. 89 Wischnewski SPD 24.02.89 Wittich SPD 24.02.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einführung von bestimmten Zeugnisverweigerungsrechten wird schon seit dem Beginn der 70er Jahre diskutiert. Die GRÜNEN und die SPD haben dieses dankenswerterweise wieder aufgenommen, genauso wie wir vor kurzem über das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten diskutiert haben.
    Ich glaube, daß man zunächst einmal prüfen muß, ob rechtstatsächlich ein Bedarf für dieses Zeugnisverweigerungsrecht für Berater in Suchtfragen überhaupt besteht.

    (Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Aber natürlich!)

    Die von Ihnen genannten Beispiele sind zwar überzeugend. Aber ich möchte trotzdem auf Grund einer rechtstatsächlichen Untersuchung wissen, wie groß die Zahl der Berater in Suchtfragen ist, die hierdurch betroffen sein könnten. Ich glaube, daß es gut wäre, wenn der Bundesminister der Justiz eine solche rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag gäbe, genauso wie er bereits ein rechtsvergleichendes Gutachten beim Max-Planck-Institut in Freiburg in Auftrag gegeben hat, in das die Erfahrungen von sechs europäischen Ländern und der USA aufgenommen werden sollen. Ich glaube, daß uns dieses sehr helfen wird. Dieser Bericht soll Ende März dieses Jahres vorliegen, und dann sollten wir ihn sehr intensiv miteinander auswerten.
    Es ist, glaube ich, auch klärungsbedürftig, welche praktische Bedeutung das Zeugnisverweigerungsrecht in Wirklichkeit haben wird, einerseits für die Suchtberatung und die Therapie und andererseits für die Effizienz der Strafverfolgung, insbesondere im Bereich des illegalen Drogenhandels und der sonstigen Beschaffungskriminalität bei Rauschgiftsucht. Das gilt vor allem deshalb, weil es auch nach den eigenen Angaben von Beratungsstellen und Verbänden — das steht auch in Ihrer Begründung — nur in seltenen Fällen zu einer zeugenschaftlichen Vernehmung von Suchtberatern in Strafverfahren gekommen ist.
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß jede Ausweitung von Zeugnisverweigerungsrechten zwangsläufig eine Einschränkung der Wahrheitsfindung mit sich bringt, und zwar — das halte ich für ganz besonders wichtig — nicht nur zugunsten des Angeklagten, sondern gegebenenfalls auch zu Lasten des Angeklagten; denn die Beweiswürdigung ist dann natürlich besonders schwierig.
    Mitberücksichtigt werden muß — Herr Dr. Langner, Sie haben das erwähnt —, daß auch die Gleichheit vor dem Gesetz für alle Angeklagten gelten muß, sowohl für Angeklagte im Verfahren über Suchtkrankheiten und auch für sozusagen normale Angeklagte.
    Bei der Einführung des geforderten Zeugnisverweigerungsrechtes müßte wohl auch darüber nachgedacht werden, wie einem möglichen Mißbrauch dieses Rechtes entgegengewirkt werden könnte. Das gilt insbesondere dann, wenn an die beruflichen Standards der zur Zeugnisverweigerung berechtigten Mitglieder der Beratungsstellen keine besonderen Anforderungen gestellt werden sollten; denn für die Suchtberatung hat sich noch kein einheitliches Berufsbild, keine einheitliche Berufspraxis herausgebildet. Es fehlt an einer einheitlichen Standesvertretung und an Berufsgerichten, wie dies bei den anderen in § 53 StPO genannten Gruppen der Fall ist.



    Funke
    Bei einer Entscheidung für das Zeugnisverweigerungsrecht für Suchtberater muß damit gerechnet werden, daß dann auch andere Berufssparten dieses Recht für sich in Anspruch nehmen werden. Das gilt in erster Linie für Sozialarbeiter und Psychologen, aber es könnten auch Berater in Fragen der individuellen Lebensführung sein, wie z. B. Ehe-, Familien-, Jugend-, Erziehungs- und Entschuldungsberater.
    Wir werden intensiv darüber nachzudenken haben, ob auf Grund der dargestellten Überlegungen das Zeugnisverweigerungsrecht so zu gestalten ist, daß Suchtberater, wenn sie bestimmte berufliche Standards erfüllen, in das Zeugnisverweigerungsrecht miteinbezogen werden können, wobei vielleicht eine weitere Einschränkung dahin gehend erfolgen könnte, daß Sucht in bezug auf die Rauschgifte verstanden wird, auf die das Betäubungsmittelgesetz Anwendung findet.
    Wir werden die Anträge, die hier vorliegen, im Rechtsausschuß intensiv mitberaten.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Wüppesahl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Wüppesahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, liegt mir das Thema Drogen besonders am Herzen. Da ich — auch nach dem vorgestrigen Tag — immer noch kein Gesetzesinitiativrecht habe, bin ich besonders erfreut darüber, daß sowohl seitens der SPD-Fraktion als auch seitens der Fraktion, der ich früher angehörte, eine solche Initiative — gewissermaßen in Fortsetzung auch meiner früheren Arbeit — ergriffen worden ist.
    Ich will mich zwei besonderen Gesichtspunkten widmen, die sehr grundsätzlich sind. Ich möchte mich auch nicht so sehr bei dem Text der Gesetzentwürfe aufhalten.
    Ich möchte zunächst auf die Ausführungen des ersten Sprechers in dieser Runde Bezug nehmen. Dabei wurde auch der Bericht des Bundesinnenministeriums angeführt, um auf die besondere Dringlichkeit einer solchen Regelung in § 53 Strafprozeßordnung hinzuweisen.
    Allein der Umstand, daß der Bundesinnenminister die maßgeblichen Richtlinien in diesem Politikfeld zu bestimmen scheint, ist mehr als fragwürdig. Bitte vergegenwärtigen wir uns — das führt dann auch zu der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer solchen Regelung im Bereich des Zeugnisverweigerungsrechts — , daß es sich originär um Gesundheitspolitik handelt und handeln muß. Auch die zwischen den Juristen geführte Auseinandersetzung über die notwendige Abwägung zwischen dem Strafverfolgungsinteresse — das wird hier ja teilweise als Pflicht formuliert — und dem Rechtsstaatsprinzip, Herr Dr. Langner, in bezug auf die BVG-Urteile, die nun allerdings sehr weit zurückliegen und die, wie Sie gesagt haben, aus den Jahren 1967 und 1972 stammen

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Kammerentscheidung vom Mai 1988!)

    — okay, aber bezogen auf die bestehende Rechtslage, Gesetzeslage — , dürfte es in dieser Form gesellschaftspolitisch nicht geben. Wir haben hier ein originäres Feld der Gesundheitspolitik vor uns, und die Gesundheitspolitik kann man nicht durch polizeiliche oder andere juristische Maßnahmen zu regeln versuchen. Von daher plädiere ich — vor dem Hintergrund meines Zivilberufes fällt mir das sicherlich sehr viel leichter, und ich bin unbefangener als die meisten hier — unbedingt dafür, daß Polizeibeamte, Staatsanwälte nichts in Drogenberatungseinrichtungen zu suchen haben.

    (Beifall der Abg. Frau Nickels [GRÜNE])

    Vergegenwärtigen Sie sich bitte auch noch folgenden Widerspruch: Mediziner haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, Herr Bundesjustizminister Engelhard. Zu Medizinern können Drogenabhängige sinnvollerweise aber kaum gehen, weil das Drogenproblem u. a. die spezielle Problematik beinhaltet, daß Mediziner objektiv — ohne ihnen einen individuellen Schuldvorwurf machen zu wollen — selbst verantwortlich dafür sind, daß Hunderttausende von Menschen abhängig werden von Pharmaka, aber auch von anderen Drogen, und zwar auf Grund der Tatsache, daß sie in ihrer Ausbildung, in ihrem Studium praktisch nichts über das Suchtpotential der von ihnen verschriebenen Arzneimittel erfahren. Sie erfahren noch viel weniger über die tatsächlichen Wirkungsweisen der Suchtstoffe, die im wesentlichen Grundlage für die Notwendigkeit einer Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts zu sein scheinen. Ich meine die klassischen oder kriminalisierten Drogen Heroin, Kokain etc.
    Das heißt, wenn ein Drogenabhängiger zu seinem Arzt geht, kann er zur Zeit gar nicht vernünftig beraten werden, es sei denn, er hat ausnahmsweise jemanden vor sich, der sich autodidaktisch entsprechend fortgebildet hat oder der sich durch andere Formen der Betroffenheit ein Wissen angeeignet hat, das dann in der Regel mit entsprechender Erfahrung angereichert werden muß, da die Wissensanreicherung aus Lehrbüchern in unserer Republik kaum möglich ist, so befangen wie im Bereich der Drogenpolitik diskutiert wird.
    Das bedeutet — in einem Satz formuliert — : Der Drogenabhängige kann sich nicht sinnvoll von einem Mediziner beraten lassen. Dieser Mediziner hätte ein Zeugnisverweigerungsrecht. Der Drogenabhängige muß zu einer Drogenberatungsstelle gehen, weil dort zur Zeit die echten Fachleute sitzen, jedenfalls unter den augenblicklichen Rahmenbedingungen im Gesetzesbereich in der Bundesrepublik Deutschland. Die Drogenberatungsstellen wiederum haben kein Zeugnisverweigerungsrecht.
    Das ist ein Bruch in Ihrer herrschenden Logik, der meines Erachtens unabhängig davon ist, wie man das Drogenproblem insgesamt einzuordnen versucht oder wie man es vorrangig durch die Polizei zu regeln bemüht ist oder wie es von Medizinern, von der Drogenberatung gelöst wird. Das müßte doch gesundheitspolitisch und allgemein gesellschaftspolitisch sehr zum Nachdenken anregen.



    Wüppesahl
    Ich bin realtiv enttäuscht von Herrn Dr. Langner, der hier ein klares Nein für die CDU/CSU-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf formuliert hat.

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Da haben Sie überhaupt nicht zugehört! Sie waren doch gar nicht anwesend!)

    — Herr Dr. Langner, ich habe Sie vollständig über den Hauskanal des Hohen Hauses gehört.
    Ich bin in der Tat sehr enttäuscht über Ihre Ausführungen, weil Sie im wesentlichen auf diese veralteten Bemerkungen des Bundesverfassungsgerichts rekurriert haben.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Überlegen Sie sich genau, was Sie sagen!)

    Das gilt jedenfalls dann, wenn man die Verbindung zu der gesellschaftlichen Situation zieht, wie sie jetzt existiert.