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    Plenarprotokoll 11/128 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 Inhalt: Verzicht der Abg. Frau Schmidt-Bott, Ebermann, Frau Olms und Sellin auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 9351 A Eintritt der Abg. Frau Schmidt (Hamburg), Eich, Frau Frieß und Meneses Vogl in den Deutschen Bundestag 9351 A Erweiterung der Tagesordnung 9351 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Verwaltungsvereinbarung vom 26. November 1987 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. November 1979 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache 11/3815) b) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Bonn gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/4003) 9351 D Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Frau Beer, Frau Rock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Erwerbsarbeit (Antidiskriminierungsgesetz Teil I) (Drucksache 11/3266) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im Berufsleben (Gleichstellungsgesetz) (Drucksache 11/3728) c) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Dreßler, Heyenn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zu den Problemen der beruflichen Eingliederung nach Zeiten der Kindererziehung (Drucksachen 11/1086, 11/2369) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Dreßler, Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Analyse der und Berichterstattung über Frauenarbeitslosigkeit (Drucksache 11/1087) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Beck-Oberdorf, Frau Hillerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einbeziehung der in Haushalt, Familie und sozialem Ehrenamt unentgeltlich geleisteten Arbeit ins Bruttosozialprodukt (Drucksache 11/2921) f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat (Drucksache 11/3285) Frau Krieger GRÜNE 9353 A Frau Männle CDU/CSU 9354 D Frau Dr. Wegner SPD 9357 B Frau Würfel FDP 9358 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 9361B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9365 A Frau Pack CDU/CSU 9367 B Wiefelspütz SPD 9370 B Frau Karwatzki CDU/CSU 9371 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 9373 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9374 B Frau Bulmahn SPD 9377 B Frau Walz FDP 9379 B Frau Dr. Niehuis SPD 9380 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9382 D Frau Böhrk, Ministerin des Landes Schleswig-Holstein 9383 A Frau Limbach CDU/CSU 9385 A Frau Schoppe GRÜNE 9385 D Frau Krieger GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 9387 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Mordauftrag aus dem Iran (Drucksache 11/4057) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel, Frau Vennegerts, Dr. Lippelt (Hannover), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Mordauftrag des Ayatollah Khomeini (Drucksache 11/4059) Duve SPD 9387 C Lummer CDU/CSU 9389 B Frau Hensel GRÜNE 9390 C Dr. Feldmann FDP 9392 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9393 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Auswirkungen der Ruhrgebietskonferenz Dr. Lammert CDU/CSU 9395 C Schluckebier SPD 9396 C Beckmann FDP 9397 B Stratmann GRÜNE 9398C, 9407 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 9400 A Einert, Minister des Landes Nordrhein-West- falen 9401 D Günther CDU/CSU 9404 A Urbaniak SPD 9405 B Gattermann FDP 9406 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9407 C Müntefering SPD 9409 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU 9410 A Dr. Jens SPD 9410D Gerstein CDU/CSU 9411D Dr. Hoffacker CDU/CSU 9412 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste (Drucksachen 11/2899 Nr. 3.11, 11/3886) . . . 9413 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung a) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse b) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5 c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse c) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2237/88 zur Festlegung der Gemeinschaftsreserve für die Anwendung der Abgabe gem. Art. 5 c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse für die Zeit vom 1. April 1988 bis zum 31. März 1989 d) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des ab dem 1.... 1988 anwendbaren Interventionspreises für Butter e) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1079/77 über eine Mitverantwortungsabgabe und Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen 11/3200 Nr. 2.11, 11/3887) 9414 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 III Bericht über den Mutterschaftsurlaub (Drucksachen 10/5327, 11/2329) . . . 9414 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 98 und 99 zu Petitionen (Drucksachen 11/4000, 11/4001) 9414 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Schuldenberatung und Schuldenbereinigung für Verbraucher (Drucksache 11/3047) Dr. Pick SPD 9414 D Hörster CDU/CSU 9416 D Frau Saibold GRÜNE 9418B Kleinert (Hannover) FDP 9419 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 9420 C Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Raumplanungsgesetzes (RPG) (Drucksache 11/2666) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (Drucksache 11/3916) Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9421 D Frau Teubner GRÜNE 9422 D Dr. Hitschler FDP 9423 D Großmann SPD 9424 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 9426 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Müntefering, Dr. Sperling, Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lebensbedingungen in den Städten und Dörfern des ländlichen Raumes (Drucksachen 11/1903, 11/3007) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schädigung der Mieterinnen und Mieter gemeinnütziger Wohnungen durch die Steuerreform (Drucksachen 11/1467, 11/2909) Dr. Sperling SPD 9427 D Dr. Möller CDU/CSU 9429 C Frau Teubner GRÜNE 9432 A Grünbeck FDP 9433 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 9435 D Graf SPD 9438 A Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 9439 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 9441 C Conradi SPD 9442 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9445 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion die GRÜNEN: Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Kontroll- und Genehmigungs-Praxis der Bundesregierung am Beispiel der Beteiligung bundesdeutscher Unternehmen an der Planung und am Bau von Anlagen zur Herstellung von Chemischen und Biologischen Waffen im Iran, im Irak, in Libyen und in Syrien (Drucksache 11/4010) Frau Vennegerts GRÜNE 9446 B Bohl CDU/CSU 9447 B Gansel SPD 9448 A Beckmann FDP 9449A Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Maaß, Engelsberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Beckmann, Bredehorn, Dr. Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Förderung und Nutzung „Erneuerbarer Energiequellen" in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/2029, 11/2684) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Lennartz, Jung (Düsseldorf), Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm: Energieeinsparung und rationelle Energienutzung (Drucksache 11/2242 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Energiewirtschaftsgesetz (Drucksache 11/1271) Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 9450 B Schäfer (Offenburg) SPD 9451 C Dr.-Ing. Laermann FDP 9453 C, 9467 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 9455 D Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 9458 A Lennartz SPD 9459 D Engelsberger CDU/CSU 9462 B Vosen SPD 9465 A Maaß CDU/CSU 9468 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 9468 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maul- und Klauenseuche: Sicherheit konventioneller und gentechnischer Impfstoffe, Sicherheit der Impfstoffwerke und Notwendigkeit jährlicher Flächenimpfung (Drucksachen 11/2905, 11/3766) Frau Garbe GRÜNE 9472 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 9473 C Frau Adler SPD 9474 A Bredehorn FDP 9474D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Pick, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiterinnen anerkannter Beratungsstellen in Suchtfragen (Drucksache 11/3280) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Suchtberater/ innen (Drucksache 11/3482) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter/innen von AIDS-Beratungsstellen (Drucksache 11/3483) Dr. Pick SPD 9476 A Dr. Langner CDU/CSU 9477 D Frau Nickels GRÜNE 9479 A Funke FDP 9479 B Wüppesahl fraktionslos 9480 A Engelhard, Bundesminister BMJ 9481 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Übernahme des internationalen WHO-Kodexes für die Vermarktung von Muttermilchersatz (Drucksachen 11/562, 11/2190) Frau Saibold GRÜNE 9482 A Kittelmann CDU/CSU 9482 D Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 9483 D Frau Würfel FDP 9484 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 9485 A Nächste Sitzung 9485 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9487* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 9351 128. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 24. 02. 89 * Bahr SPD 24.02.89 Bohl CDU/CSU 23.02.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 23. 02. 89 Dr. Briefs GRÜNE 24. 02. 89 Egert SPD 24.02.89 Erler SPD 24.02.89 Eylmann CDU/CSU 24.02.89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 24. 02. 89** Frau Fuchs (Verl) SPD 24. 02. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 24. 02. 89 Dr. von Geldern CDU/CSU 23. 02. 89 Genscher FDP 24.02.89 Dr. Götz CDU/CSU 24. 02. 89 Dr. Hauchler SPD 24. 02. 89 Dr. Hauff SPD 24. 02. 89 Heimann SPD 24.02.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 23. 02. 89 Horn SPD 24.02.89 Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Jaunich SPD 24.02.89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 23. 02. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 24. 02. 89 Dr. Mitzscherling SPD 24. 02. 89 Möllemann FDP 23.02.89 Dr. Müller CDU/CSU 24. 02. 89* Poß SPD 23.02.89 Reddemann CDU/CSU 23. 02.89* Reuschenbach SPD 24.02.89 Ronneburger FDP 24. 02. 89** Frau Rust GRÜNE 24. 02. 89 Rühe CDU/CSU 24.02.89 Schreiber CDU/CSU 24.02.89 Dr. Stavenhagen CDU/CSU 23. 02. 89 Steiner SPD 24.02.89 Dr. Vondran CDU/CSU 24. 02. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 23. 02. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 24. 02. 89 Wischnewski SPD 24.02.89 Wittich SPD 24.02.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Eckhart Pick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag — Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter/innen anerkannter Beratungsstellen in Suchtfragen — hört sich zunächst sehr abstrakt an, hat aber einen sehr realen menschlichen Hintergrund.
    Dieser sogenannte Fall hat eine Geschichte, die sich zwischen dem 13. Juli 1987 und dem 31. Mai 1988 folgendermaßen abspielte.
    Am 13. Juli 1987 wird die Drogenberaterin Ute B. zu einer polizeilichen Vernehmung ins Polizeiamt in Bingen eingeladen. Die Polizei verlangt von Frau B. eine Aussage im Zusammenhang mit einem Pkw-Einbruch, der einige Zeit vorher auf der Straße passiert war. Nach Angaben des geschädigten Eigentümers fehlten anschließend eine Halogentaschenlampe und ein Regenschirm im Gesamtwert von 100 DM. Der Schaden am Pkw selbst war nach Angaben des Geschädigten wesentlich höher, ca. 3 000 DM, verursacht durch das Aufschneiden des Faltdachs.
    In dem Wagen selbst wurde ein Zettel gefunden, auf dem ein Termin mit Frau B. vereinbart war. Es handelt sich dabei um einen Termin, den Frau B. mit einem Klienten der Drogenberatungsstelle vereinbart hatte.
    Frau B. weigerte sich, bei der polizeilichen Vernehmung eine Aussage zu machen. Am 15. September 1987 fand eine richterliche Vernehmung statt. Auch dort verweigerte Frau B. die Aussage zur Sache, da sie befürchtete, mit der Nennung des Namens das Vertrauensverhältnis zu ihrem Klienten und damit die Basis für ihre Beratungstätigkeit zu gefährden.
    Am 30. November 1987 beschloß dann das Amtsgericht Bingen, gegen Frau B. ein Ordnungsgeld von 500 DM, ersatzweise Ordnungshaft von fünf Tagen, festzusetzen. Am 20. Januar 1988 wurde die Beschwerde von Frau B. vom Landgericht Mainz als unbegründet verworfen.
    Da damit der Rechtsweg erschöpft war, legte Frau B. am 9. März 1988 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Am 31. Mai 1988 beschloß die Dritte Kammer des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe.
    Soweit, meine Damen und Herren, der bisher bekannte Verlauf des Verfahrens, das, wenn man es so will, mit der Niederlage der Betroffenen endete.
    Auch unser vorliegender Gesetzentwurf kann an der Frau B. angedrohten Haft nichts ändern, genauso wenig wie die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, die das Verfahren intensiv begleitet hat. Dieser Fall aber lenkt den Blick auf eines der dunkelsten und schwierigsten gesellschaftlichen Probleme, den Bereich von Sucht und Drogen.
    Die Dramatik der Rauschgiftgefahren ergibt sich aktuell aus dem jüngsten Bericht des Bundesministers des Innern vom 25. Januar dieses Jahres, wonach die Zahl der Todesopfer einen Höchststand im Jahre 1988 erreicht hat: 673 Tote. Auch die Quantität der Drogensicherstellung hat sich drastisch erhöht. Schließlich ist auch die Zahl der Erstkonsumenten harter Drogen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 38 % gestiegen. Dies zeigt in großer Deutlichkeit, wenn auch nur beispielsweise, die Bedeutung, die Präventionsmaßnahmen und Betreuung zukommt.
    In diesem Rahmen, meine Damen und Herren, wollen wir der sozialpolitischen Strategie im Umgang mit den Suchtproblemen, um die es heute geht, den Vorzug vor der kriminalpolitischen Strategie geben.

    (Beifall bei der SPD)

    § 53 der Strafprozeßordnung, der verschiedene Zeugnisverweigerungsrechte enthält, schützt das besondere Vertrauensverhältnis, das zwischen Angehörigen bestimmter Berufe und den Personen besteht, die sich ihrer Hilfe und Sachkunde bedienen. Es soll durch die Aussicht, daß eine solche Vertrauensperson später einmal als Zeuge über Tatsachen aussagen könnte, die ihr anvertraut wurden, nicht belastet werden. Meine Damen und Herren, das gilt gerade auch in entsprechenden Konfliktsituationen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Suchtberatungsstellen.
    Wir haben diesen Widerstreit im Spannungsverhältnis mit dem hohen rechtspolitischen Ziel der Wahrheitsfindung im gerichtlichen Verfahren zu sehen und abzuwägen. Wir sind uns darüber klar, daß Zeugnisverweigerungsrechte Ausnahmen vom Grundsatz der rechtsstaatlichen Verpflichtung, zur Aufklärung des Sachverhalts in einem Verfahren beizutragen, bleiben müssen.
    Unser Vorschlag hat die Zustimmung der entsprechenden Verbände, und er stimmt im wesentlichen mit dem Vorschlag der GRÜNEN überein.
    Ich möchte am Schluß meiner Ausführungen noch eine Bemerkung zur Frage der Einbeziehung der AIDS-Beratungsstellen machen: Wir meinen, daß wir noch keine genügenden Grundlagen haben. Insbesondere sind uns keine Fälle bekannt, in denen Strafverfolgungsbehörden oder gar Gerichte hier eingeschaltet worden sind und in denen es um die Frage eines Zeugnisverweigerungsrechtes ging. Wir sind aber gerne bereit, solche Erkenntnisse, falls sie sich im Laufe der Beratungen ergeben, in unsere Überlegungen einzubeziehen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Nikkels [GRÜNE])



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Langner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Langner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren hat in einer im Februar vorigen Jahres veröffentlichten Stellungnahme unbestritten nachdenkenswerte Argumente für ein Zeugnisverweigerungsrecht vorgebracht, übrigens weitaus bessere, als



    Dr. Langner
    man sie in der Begründung der heute zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfe lesen kann.

    (Sehr wahr! bei der FDP)

    Es steht außer Frage, daß die Beratungsstellen den Hilfesuchenden Verschwiegenheit über die von ihnen mitgeteilten Tatsachen und persönlichen Daten garantieren müssen. Dem dient bereits heute die Regelung des § 203. Danach unterliegen Berater für Suchtfragen einer Schweigepflicht, die bei Verletzung, also bei unbefugter Offenbarung anvertrauter Lebensumstände, mit Strafe bedroht ist. Zum gleichen Schutz des Vertrauensverhältnisses in den AIDS-Beratungsstellen sollte auch den dort Tätigen eine entsprechende Pflicht auferlegt werden.
    Um das Vertrauensverhältnis zwischen Sucht- bzw. AIDS-Beratern und Hilfesuchenden noch stärker abzusichern, wird nun zusätzlich auch durch diese Initiative ein Zeugnisverweigerungsrecht gefordert. Der Gesetzgeber hat hier allerdings eine Abwägung zwischen den Belangen der Sucht- und AIDS-Krankenhilfe auf der einen Seite und den Interessen an einer wirksamen Strafrechtspflege auf der anderen Seite vorzunehmen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1977, wo es um die Beschlagnahme von Klientenakten einer Aachener Caritas-Drogenberatungsstelle ging,

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Diese Beschlagnahmeaktion hatte verheerende Auswirkungen!)

    auf diese beiden sich widerstreitenden, aber in eine praktische Konkordanz zu bringenden Belange hingewiesen. Nach Auffassung des Gerichts überwiegen weder generell die Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege im Bereich der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs das öffentliche Interesse an der Suchtkrankenberatung, noch ist dies umgekehrt der Fall. Es lasse sich also auch kein genereller Vorrang gesundheitsfürsorgerischer Belange vor dem Interesse der Strafrechtspflege begründen.
    Dahinter steht die Feststellung, daß jede Ausdehnung des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts und korrespondierend des Beschlagnahmeschutzes die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden einschränkt und deshalb die Findung einer materiell richtigen und auch gerechten Entscheidung beeinträchtigt.
    Das Gericht hatte bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1972, als es um die Frage einer Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter ging, ausgeführt — ich zitiere — :
    Dem Gesetzgeber ist es nicht freigestellt, den Kreis der aus Berufsgründen zeugnisverweigerungsberechtigten Personen nach Belieben zu erweitern. Vielmehr zieht ihm das Rechtsstaatsprinzip Grenzen.
    Auch muß man sich hüten, das Recht nach politischer Opportunität auslegen oder verändern zu wollen. In Untersuchungsausschüssen erlebe ich gelegentlich, daß die Opposition Zeugnisverweigerungsrechte eher restriktiv gehandhabt wissen möchte. Gutes Recht muß den Gesamtzusammenhang der
    Rechtsordnung bedenken. Das macht auch die hier zu findende Lösung schwierig.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Dabei geht es aber um eine andere Klientel, denke ich einmal!)

    — Übrigens, dieser Zwischenruf, Frau Nickels, war entlarvend für die Opportunität im Recht.
    Nicht zuletzt in der Entscheidung zur Aachener Drogenberatungsstelle läßt das Verfassungsgericht erkennen, daß im Hinblick auf die Aufklärung schwerer Straftaten, insbesondere im Bereich der Rauschgiftkriminalität oder von Kapitalverbrechen, ein Zeugnisverweigerungsrecht für Drogenberater unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zweifelhaft ist.
    Bedenken gegen eine weitere Ausdehnung eines solchen Rechts bestehen auch deshalb, weil es auch in vielen anderen Berufsgruppen ein starkes Interesse an zusätzlichen Verweigerungsrechten gibt. In den Kommentaren finden Sie eine stattliche Liste von Berufen, bei denen ebenfalls ein Vertrauensverhältnis zwischen Beratern und Klienten besteht: Psychologen, Sozialarbeiter, viele wären hier zu nennen. Die Zuerkennung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sucht- und AIDS-Berater bringt also die Gefahr, daß aus Gleichbehandlungsgründen eine nicht mehr überschaubare Ausdehnung des Zeugnisverweigerungsrechts auf andere Berufsgruppen erforderlich würde und damit eine massive Beeinträchtigung der Strafrechtspflege eintreten könnte.
    Zum Abschluß darf ich darauf hinweisen, daß nicht nur die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, sondern auch die Verfasser der Gesetzentwürfe darauf hinweisen, daß die Strafverfolgungsbehörden nur in äußerst seltenen Fällen auf einer Aussage durch einen Suchtberater und, soweit aus meiner Sicht erkennbar, bisher überhaupt noch nicht bei einem AIDS-Berater bestanden haben. Es sind nur ganz wenige Fälle aus der Rechtsprechung bekannt, wo es zu einem Konflikt kam.
    Anlaß für die jetzige Gesetzesinitiative ist wohl auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 1988, wo eine Verfassungsbeschwerde einer Drogenberaterin, in der es um die Zeugnispflicht in einem Strafverfahren ging, mangels hinreichender Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
    Verfassungsrechtlich — dies sei noch einmal betont — ist also die generelle Zuerkennung eines Zeugnisverweigerungsrechts nicht geboten. Für meine Fraktion sichere ich aber eine intensive Beratung der Gesetzentwürfe im Rechtsausschuß, bei der alle genannten Aspekte zu berücksichtigen sind, zu.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)