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    Plenarprotokoll 11/128 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 Inhalt: Verzicht der Abg. Frau Schmidt-Bott, Ebermann, Frau Olms und Sellin auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 9351 A Eintritt der Abg. Frau Schmidt (Hamburg), Eich, Frau Frieß und Meneses Vogl in den Deutschen Bundestag 9351 A Erweiterung der Tagesordnung 9351 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Verwaltungsvereinbarung vom 26. November 1987 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. November 1979 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache 11/3815) b) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Bonn gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/4003) 9351 D Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Frau Beer, Frau Rock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Erwerbsarbeit (Antidiskriminierungsgesetz Teil I) (Drucksache 11/3266) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im Berufsleben (Gleichstellungsgesetz) (Drucksache 11/3728) c) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Dreßler, Heyenn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zu den Problemen der beruflichen Eingliederung nach Zeiten der Kindererziehung (Drucksachen 11/1086, 11/2369) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), Dreßler, Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Analyse der und Berichterstattung über Frauenarbeitslosigkeit (Drucksache 11/1087) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Beck-Oberdorf, Frau Hillerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einbeziehung der in Haushalt, Familie und sozialem Ehrenamt unentgeltlich geleisteten Arbeit ins Bruttosozialprodukt (Drucksache 11/2921) f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat (Drucksache 11/3285) Frau Krieger GRÜNE 9353 A Frau Männle CDU/CSU 9354 D Frau Dr. Wegner SPD 9357 B Frau Würfel FDP 9358 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 9361B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9365 A Frau Pack CDU/CSU 9367 B Wiefelspütz SPD 9370 B Frau Karwatzki CDU/CSU 9371 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 9373 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9374 B Frau Bulmahn SPD 9377 B Frau Walz FDP 9379 B Frau Dr. Niehuis SPD 9380 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9382 D Frau Böhrk, Ministerin des Landes Schleswig-Holstein 9383 A Frau Limbach CDU/CSU 9385 A Frau Schoppe GRÜNE 9385 D Frau Krieger GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 9387 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Mordauftrag aus dem Iran (Drucksache 11/4057) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel, Frau Vennegerts, Dr. Lippelt (Hannover), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Mordauftrag des Ayatollah Khomeini (Drucksache 11/4059) Duve SPD 9387 C Lummer CDU/CSU 9389 B Frau Hensel GRÜNE 9390 C Dr. Feldmann FDP 9392 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9393 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Auswirkungen der Ruhrgebietskonferenz Dr. Lammert CDU/CSU 9395 C Schluckebier SPD 9396 C Beckmann FDP 9397 B Stratmann GRÜNE 9398C, 9407 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 9400 A Einert, Minister des Landes Nordrhein-West- falen 9401 D Günther CDU/CSU 9404 A Urbaniak SPD 9405 B Gattermann FDP 9406 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9407 C Müntefering SPD 9409 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU 9410 A Dr. Jens SPD 9410D Gerstein CDU/CSU 9411D Dr. Hoffacker CDU/CSU 9412 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste (Drucksachen 11/2899 Nr. 3.11, 11/3886) . . . 9413 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung a) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse b) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5 c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse c) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2237/88 zur Festlegung der Gemeinschaftsreserve für die Anwendung der Abgabe gem. Art. 5 c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse für die Zeit vom 1. April 1988 bis zum 31. März 1989 d) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des ab dem 1.... 1988 anwendbaren Interventionspreises für Butter e) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1079/77 über eine Mitverantwortungsabgabe und Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen 11/3200 Nr. 2.11, 11/3887) 9414 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 III Bericht über den Mutterschaftsurlaub (Drucksachen 10/5327, 11/2329) . . . 9414 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 98 und 99 zu Petitionen (Drucksachen 11/4000, 11/4001) 9414 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Schuldenberatung und Schuldenbereinigung für Verbraucher (Drucksache 11/3047) Dr. Pick SPD 9414 D Hörster CDU/CSU 9416 D Frau Saibold GRÜNE 9418B Kleinert (Hannover) FDP 9419 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 9420 C Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Raumplanungsgesetzes (RPG) (Drucksache 11/2666) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (Drucksache 11/3916) Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9421 D Frau Teubner GRÜNE 9422 D Dr. Hitschler FDP 9423 D Großmann SPD 9424 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 9426 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Müntefering, Dr. Sperling, Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lebensbedingungen in den Städten und Dörfern des ländlichen Raumes (Drucksachen 11/1903, 11/3007) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schädigung der Mieterinnen und Mieter gemeinnütziger Wohnungen durch die Steuerreform (Drucksachen 11/1467, 11/2909) Dr. Sperling SPD 9427 D Dr. Möller CDU/CSU 9429 C Frau Teubner GRÜNE 9432 A Grünbeck FDP 9433 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 9435 D Graf SPD 9438 A Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 9439 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 9441 C Conradi SPD 9442 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9445 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion die GRÜNEN: Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Kontroll- und Genehmigungs-Praxis der Bundesregierung am Beispiel der Beteiligung bundesdeutscher Unternehmen an der Planung und am Bau von Anlagen zur Herstellung von Chemischen und Biologischen Waffen im Iran, im Irak, in Libyen und in Syrien (Drucksache 11/4010) Frau Vennegerts GRÜNE 9446 B Bohl CDU/CSU 9447 B Gansel SPD 9448 A Beckmann FDP 9449A Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Maaß, Engelsberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Beckmann, Bredehorn, Dr. Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Förderung und Nutzung „Erneuerbarer Energiequellen" in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/2029, 11/2684) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Lennartz, Jung (Düsseldorf), Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm: Energieeinsparung und rationelle Energienutzung (Drucksache 11/2242 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Energiewirtschaftsgesetz (Drucksache 11/1271) Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 9450 B Schäfer (Offenburg) SPD 9451 C Dr.-Ing. Laermann FDP 9453 C, 9467 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 9455 D Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 9458 A Lennartz SPD 9459 D Engelsberger CDU/CSU 9462 B Vosen SPD 9465 A Maaß CDU/CSU 9468 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 9468 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maul- und Klauenseuche: Sicherheit konventioneller und gentechnischer Impfstoffe, Sicherheit der Impfstoffwerke und Notwendigkeit jährlicher Flächenimpfung (Drucksachen 11/2905, 11/3766) Frau Garbe GRÜNE 9472 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 9473 C Frau Adler SPD 9474 A Bredehorn FDP 9474D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Pick, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiterinnen anerkannter Beratungsstellen in Suchtfragen (Drucksache 11/3280) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Suchtberater/ innen (Drucksache 11/3482) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter/innen von AIDS-Beratungsstellen (Drucksache 11/3483) Dr. Pick SPD 9476 A Dr. Langner CDU/CSU 9477 D Frau Nickels GRÜNE 9479 A Funke FDP 9479 B Wüppesahl fraktionslos 9480 A Engelhard, Bundesminister BMJ 9481 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Übernahme des internationalen WHO-Kodexes für die Vermarktung von Muttermilchersatz (Drucksachen 11/562, 11/2190) Frau Saibold GRÜNE 9482 A Kittelmann CDU/CSU 9482 D Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 9483 D Frau Würfel FDP 9484 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 9485 A Nächste Sitzung 9485 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9487* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1989 9351 128. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 24. 02. 89 * Bahr SPD 24.02.89 Bohl CDU/CSU 23.02.89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 23. 02. 89 Dr. Briefs GRÜNE 24. 02. 89 Egert SPD 24.02.89 Erler SPD 24.02.89 Eylmann CDU/CSU 24.02.89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 24. 02. 89** Frau Fuchs (Verl) SPD 24. 02. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 24. 02. 89 Dr. von Geldern CDU/CSU 23. 02. 89 Genscher FDP 24.02.89 Dr. Götz CDU/CSU 24. 02. 89 Dr. Hauchler SPD 24. 02. 89 Dr. Hauff SPD 24. 02. 89 Heimann SPD 24.02.89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 23. 02. 89 Horn SPD 24.02.89 Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Jaunich SPD 24.02.89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 23. 02. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 24. 02. 89 Dr. Mitzscherling SPD 24. 02. 89 Möllemann FDP 23.02.89 Dr. Müller CDU/CSU 24. 02. 89* Poß SPD 23.02.89 Reddemann CDU/CSU 23. 02.89* Reuschenbach SPD 24.02.89 Ronneburger FDP 24. 02. 89** Frau Rust GRÜNE 24. 02. 89 Rühe CDU/CSU 24.02.89 Schreiber CDU/CSU 24.02.89 Dr. Stavenhagen CDU/CSU 23. 02. 89 Steiner SPD 24.02.89 Dr. Vondran CDU/CSU 24. 02. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 23. 02. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 24. 02. 89 Wischnewski SPD 24.02.89 Wittich SPD 24.02.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
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    Rede von Doris Pack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schmidt, ich habe immer nur gehört: Wir machen, wir machen.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Ja, wir machen!)

    Was haben Sie denn zur rechten Zeit, zu der Zeit, als Sie wirklich etwas machen konnten, als Sie an der Regierung waren, in diesem Bereich gemacht? Nichts!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich werde in meiner Rede noch an mehreren Stellen zu den Punkten kommen die Sie heute morgen hier angesprochen haben. Gestatten Sie mir vorweg einige grundsätzliche Anmerkungen zu unserer Frauen- und Familienpolitik:
    Frauen zwischen Familien- und Erwerbsarbeit haben heute einen beträchtlichen Anteil an der Realität im gesellschaftlichen Leben, und ihr Anteil wird weiter wachsen. Die Veränderungen in der Lebensplanung von Frauen und der Wandel der Familiensituation in der Bundesrepublik ist ein Faktum, über das seriöse und für die Veränderungen der Gesellschaft aufgeschlossene Zeitgenossen nicht hinwegsehen.
    Wir müssen den gesellschaftlichen Wandlungsprozeß ernst nehmen und ihn zu gestalten versuchen. Die nachfolgende Generation hat eine andere Lebensplanung und Lebensvorstellung, als wir das vielleicht noch gehabt haben. Dies ist ihr legitimes Recht. Ich mache hier Politik auch für meine Kinder und deren Freunde, und deren Erfahrungen und unterschiedliche Lebenssituationen muß ich aufnehmen und ihnen politisch Rechnung tragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Bei unserer Frauen- und Familienpolitik gehen wir von folgenden Grundsätzen aus — aus aktuellem Anlaß füge ich einen mir wichtig erscheinenden Punkt als ersten an — :
    In der Gesellschaft wirken pluralistische Wertorientierungen, auf deren Basis sich unterschiedliche Lebensentwürfe entwickeln. Wir, die CDU/CSU, sind aber nicht wertneutral. Wir bekennen uns zu unserem christlich geprägten Bild vom Menschen. Unsere Wertgebundenheit bedeutet aber nicht, daß wir unsere Vorstellungen der Lebensgestaltung und Lebensplanung zur allgemein verbindlichen Richtschnur machen dürften. Wir können nicht von allen Menschen erwarten, daß sie unsere Wertvorstellungen teilen; vielmehr müssen wir um Zuspruch zu unseren Positionen werben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Daraus folgt: Wir werden den Menschen nicht vorschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben, auch wenn manches nicht unseren persönlichen Wertvorstellungen entspricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß die Praxis des § 218 nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht. Wir wollen das Leben schützen und Frauen in Notsituationen helfen.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das wollen auch wir!)

    Darum brauchen wir Beratungsmöglichkeiten. Wir hoffen und werden uns weiterhin dafür einsetzen, daß sich die Einstellung in Teilen unserer Bevölkerung zugunsten des ungeborenen Lebens verändern wird. Erste Anzeichen sind erkennbar — natürlich nicht bei Ihnen, Frau Krieger, und auch nicht bei einigen Kolleginnen von SPD und den GRÜNEN, die sich öffentlich der Abtreibung rühmen.

    (Widerspruch der Abg. Frau Krieger [GRÜNE])

    Ich fürchte, diese Art eines öffentlichen Bekenntnisses soll zur Sozialisierung vorhandener Schuldgefühle beitragen. Damit helfen Sie wirklich betroffenen Frauen nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Männer — darunter auch einige Kollegen der SPD aus diesem Hause — , die sich öffentlich der Beihilfe zur Abtreibung bekennen, hätten sich besser zu einer verantworteten Vaterschaft und Partnerschaft



    Frau Pack
    bekannt und ihrer Partnerin damit geholfen, die Abtreibung nicht vorzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Unruh [GRÜNE]: In welcher Welt leben Sie eigentlich?)

    Wir werden daher nicht in unseren Bemühungen nachlassen, aufzuklären, an die eigene Verantwortung zu appellieren und sich der Bedeutung und Tragweite der Notwendigkeit des Schutzes des ungeborenen Lebens bewußt zu werden.

    (Frau Krieger [GRÜNE]: Verhütungsmittel auf Krankenschein zum Beispiel!)

    Wir setzen auf einen positiven Bewußtseinswandel. Ihn zu unterstützen ist unsere vordringliche Aufgabe.
    Ich sage aber auch: Das Strafgesetzbuch allein ist ein denkbar schlechter Ansatz, um gesellschaftliche Mißstände zu beseitigen. Paragraphen allein retten kein einziges Leben. Auch entfaltet die Strafverfolgung in bezug auf § 218 keinen nennenswerten Schutz zugunsten des ungeborenen Lebens.

    (Frau Krieger [GRÜNE]: Hört! Hört!)

    Dies ist ebenso eine Tatsache wie sich die Behauptung nicht belegen läßt, die Abtreibungspraxis sei ein Reflex des aktuellen Rechtsbewußtseins, das sich mit einer Verschärfung des § 218 wieder ändern werde.
    Im katholisch geprägten Italien mit einem Indikationenmodell und in Frankreich, wo Abtreibung grundsätzlich verboten ist, und auch in Spanien, wo die Abtreibung strafrechtlich verboten ist, liegt die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche über den entsprechenden bundesdeutschen Zahlen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Wissen Sie, wie das dort vor sich geht?)

    Dies verdeutlicht, meine Damen und Herren, daß das Mittel des Strafrechts und auch eine Verschärfung des Strafgesetzes nicht geeignet sind, das ungeborene Leben allein ausreichend zu schützen.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Was wir brauchen — es ist oft gesagt worden — , sind Hilfen für Frauen in Notsituationen. Diese Bundesregierung hat den Frauen mit ihren vielfältigen Maßnahmen bereits sehr geholfen, und sie wird auf diesem Weg fortfahren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, geschlechtliche Rollenklischees gehören der Vergangenheit an. Es ist doch wirklich nicht schwierig, dafür Verständnis zu haben, daß viele Frauen heute nicht mehr nur Mutter sein wollen. Frauen haben sich durch die Erweiterung der Bildungs-, Berufs- und Einkommenschancen Lebensperspektiven eröffnet, die sie nicht mehr aufgeben wollen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sie reden von Spanien, wo die meisten Frauen hopsgehen, wenn sie abtreiben! — Die Frau hat überhaupt keine Ahnung!)

    — Frau Unruh, ich kann Ihnen nur sagen: Es ist wirklich blamabel, wie Sie sich hier benehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Unruh [GRÜNE]: Da sind die Bordelle neben der Kirche!)

    — Frau Unruh, ich werbe hier um Verständnis für Frauen. Dieses Verständnis sollten Sie auch aufbringen. Ich werbe auch um Verständnis bei vielen Männern, die sich in ihren Familien einmal umschauen sollten. Ihre Töchter und deren Freundinnen wollen eine gute Berufsausbildung. Viele besuchen die Universität oder erlangen anderweitig eine gute Berufsausbildung. Fragen Sie sie einmal, ob sie diese Ausbildung gemacht haben, um nie berufstätig sein zu können, oder aber ob sie es getan haben, um nach einer eventuellen Familienphase wieder erwerbstätig sein zu können. Frauen wollen beides.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Wir sollten diesen Wunsch respektieren. Wer dies nicht tut, wird erfahren, daß sich Frauen für den Beruf und gegen Kinder entscheiden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Ja, machen Sie mal!)

    Männer und Frauen sollten auch gleichermaßen für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sein. Wir wollen Wahlfreiheit. Jede Familie soll selbst entscheiden können, wer auch die Kindererziehung übernimmt.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Aber die Voraussetzungen müssen vorhanden sein!)

    Hier haben wir niemandem Vorschriften zu machen. Ich füge hinzu: Es ist ein antiquiertes Denken, zu glauben, daß nur die Frauen die Kleinkindererziehung gut bewältigen können. Ich kenne viele Fälle, in denen ein sorgsamer Vater dies genausogut macht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Leider erfahren wir allzuoft, daß nur diejenigen Frauen gesellschaftliche Anerkennung finden, die erwerbstätig sind. Ehrenamtliche, karitative und familiale Aufgaben, die überwiegend von Frauen wahrgenommen werden, werden viel zuwenig gewürdigt. Auch hier müssen wir einen Bewußtseinswandel fördern. Eine Gesellschaft, deren Mitglieder sich nur noch über den Status der Erwerbsarbeit definieren, verliert ihren humanen Charakter.
    Entscheidend ist und bleibt: Wir haben Schluß gemacht mit der rein ideellen Anerkennung der Familie. Wir haben mit der Anerkennung der für die Familie erbrachten Arbeit begonnen. Selbst Herr Lafontaine redet heute von der notwendigen Anerkennung der Familienarbeit. Dann soll er sich doch einmal ansehen, was wir, die CDU/CSU und die FDP, geleistet haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Jahn [Marburg] [SPD]: Was denn?)

    Wir haben den Anfang gemacht mit der Beendigung der Benachteiligung der Frauen in der Rentenversicherung.

    (Zuruf von der SPD: Das ist doch Quatsch!)




    Frau Pack
    Ihnen wird rentenbegründend und rentensteigernd schon jetzt pro Kind ein Jahr bei der Rente angerechnet.

    (Frau Matthäus-Maier [SPD]: Warum schreien Sie denn so?)

    Nach der Rentenreform, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, werden es drei Jahre pro Kind sein für alle diejenigen, die für die Zeit der Kindererziehung aus dem Beruf ausscheiden.
    Wir haben Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub für Frauen und Männer eingeführt, alles Dinge, die die SPD, die sich ansonsten ja als so sozial brüstet, nicht zuwege gebracht hat.

    (Zuruf von der SPD: Alles Erblast?)

    Herr Lafontaine sollte im Saarland auch einmal etwas Konkretes für die Familien und Frauen tun, statt uns durch seine Gleichstellungsbeauftragte mit unverschämter Perfidität zu überziehen,

    (Dr. Vogel [SPD]: Wenn schon, „Perfidie", aber nicht „Perfidität" ! — Frau Rönsch [Wiesbaden] [CDU/CSU]: Jawohl, Herr Oberlehrer!)

    indem er sie sagen läßt — hören Sie zu, Herr Vogel; wortwörtlich — ,

    (Dr. Vogel [SPD]: Immer! Ich muß ja bei Ihrer Lautstärke!)

    die CDU/CSU betreibe eine schwarz-braune Kumpanei gegen die Frauen. Ich dachte, es wäre jetzt endlich Schluß, den politischen Gegner durch falsche Parallelen zur NS-Gewaltherrschaft zu denunzieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hilfestellungen bedürfen diejenigen Frauen, die ihre Berufstätigkeit wegen familialer Pflichten unterbrechen und nachher wieder in das Berufsleben zurückkehren möchten. Schon heute unterbricht etwa die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen den Beruf wegen der Erziehung und Betreuung von Kindern. Schon seit einigen Jahren kehren jährlich 300 000 Frauen, die sich einige Zeit ausschließlich der Familie gewidmet haben, auf den Arbeitsmarkt zurück. Der Anteil der Frauen, die den Beruf auf Dauer aufgegeben haben, nimmt ständig ab. Der Wiedereinstieg von Frauen ins Berufsleben ist mit vielfältigen Schwierigkeiten verbunden.
    Besonders große Schwierigkeiten haben diejenigen Frauen, die auf Grund wirtschaftlicher Notwendigkeiten schnell Arbeit finden müssen. Zumeist sind das jüngere und ledige bzw. alleinerziehende Frauen. Untersuchungen zeigen, daß ca. ein Viertel derjenigen Frauen, die aus unteren Einkommensschichten kommen, zum Lebensunterhalt beitragen bzw. sich den Lebensunterhalt verdienen müssen.
    Hauptschwierigkeit bei der Rückkehr von Frauen in das Berufsleben nach der Familienphase sind fehlende Arbeitsplätze. In einer jüngsten Untersuchung der Forschungseinrichtung der Bundesanstalt für Arbeit wird festgestellt, daß sechs von zehn Frauen mit Kindern unter 15 Jahren Probleme hatten wegen fehlender Möglichkeiten zu Teilzeitarbeit, zu geringer Flexibilität bei den Arbeitszeiten und einer nicht ausreichenden Anzahl von Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
    Besondere Probleme haben diejenigen Frauen, die bei der Wiedereingliederung eine zu geringe Qualifikation aufweisen. Das korrespondiert auch damit, daß Frauen ohne Berufsausbildung häufiger arbeitslos sind als qualifzierte Frauen. Somit stellt die größte Hürde für die Wiedereingliederung dieser Frauen eine fehlende bzw. unzureichende Berufsausbildung dar.
    Wie kann geholfen werden? Zunächst einmal ist wichtig, daß während der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit Verbindungen und Kontakte zum Betrieb oder zur Arbeitsstätte beibehalten werden.

    (Zustimmung der Abg. Frau Würfel [FDP])

    Solche Verbindungen sind für die spätere Wiedereingliederung sehr hilfreich. Das bestätigen Analysen, nach denen denjenigen Frauen, die während der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit Kontakte zur Berufswelt aufrechterhalten hatten, eine Wiedereingliederung leichter fällt. Ich denke da auch an Aushilfsarbeiten oder Urlaubsvertretungen.
    Daneben sind Weiterbildungsmaßnahmen für arbeitssuchende Frauen wichtig. Diese wurden von ca. drei Viertel der arbeitssuchenden Frauen als hilfreich betrachtet. Dennoch haben nur 6 % aller Frauen während der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen. Die Diskrepanz rührt daher, daß sich Frauen schwertun, Familienphase und Weiterbildungsmaßnahmen miteinander zu verbinden. Frauen müssen aber erkennen, daß sie zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifizierung auch während der Nichterwerbstätigkeit etwas tun müssen.
    Die bisherigen Probleme der Unvereinbarkeit zwischen der Kinderbetreuung und Berufstätigkeit haben sehr oft dazu geführt, daß Frauen eine berufliche Wiedereingliederung nicht gelungen ist. Die Initiative von Frau Süssmuth, hier Abhilfe zu schaffen, hat dazu geführt, daß sich in einigen Ländern bei den Öffnungszeiten der Kindergärten etwas bewegt hat. Nun sind die Betriebe gefordert. Leider zeigt sich, daß auf der Seite der Tarifpartner das Verständnis für die Familien- und Kinderbedürfnisse der Arbeitnehmerinnen noch sehr unzureichend ist.
    Dennoch gibt es auch positive Beispiele. Ich nenne BASF und Bayer, die beide einen ähnlich gestalteten Familienurlaub eingeführt haben. Hierbei ist besonders positiv, daß dabei die Möglichkeit zur Annahme von Weiterbildungschancen ebenso wie von Urlaubsvertretungen besteht. Nach einem einjährigen Dienstjahr können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Beschäftigung für ca. sieben Jahre unterbrechen und bekommen eine Wiedereinstiegsgarantie für eine Tätigkeit mit vergleichbarem Arbeitsplatz. So etwas sollte nachgeahmt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Sowohl durch das Beschäftigungsförderungsgesetz als auch durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes hat die Bundesregierung die berufliche Bildung für Frauen verbessert. So hat sich der Anteil von Frauen in beruflichen Bildungs-



    Frau Pack
    maßnahmen erhöht. Beitragspflichtig beschäftigte Frauen können ihre Berufstätigkeit pro Kind für fünf Jahre unterbrechen, ohne zuvor erworbene Ansprüche auf finanzielle Förderung von beruflichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen zu verlieren. Bei Frauen, die eine Teilzeitarbeit anstreben, zahlt das Arbeitsamt ein Teilunterhaltsgeld, wenn sie an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die mindestens zwölf Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
    Die Bundesregierung fördert in einem Sonderprogramm mit ca. 30 Millionen DM die Wiedereingliederung von Frauen in das Berufsleben. Wir haben eine Teilzeitbeschäftigungsoffensive für den öffentlichen Dienst gestartet. Auf diesem Weg muß weiter vorangeschritten werden. Rechtliche und praktische Benachteiligungen von Teilzeitarbeit müssen weiter abgebaut werden. Wir haben schon ein Stück erreicht, doch es ist noch nicht genug.
    Dringender Handlungsbedarf besteht bei nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In solchen Arbeitsverhältnissen sind überwiegend Frauen tätig. Hier fehlt es nicht nur an der sozialen Absicherung mit all den bekannten Nachteilen; es wird mitunter sogar noch nicht einmal Unfallschutz für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gewährleistet. Wahrscheinlich werden mit der Einführung des Sozialversicherungsausweises Verbesserungen erreicht werden. Ich bin jedoch der Meinung, daß wir Maßnahmen entwickeln müssen, die zu einer drastischen Reduzierung nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse führen.
    Immerhin ist positiv zu vermerken, daß der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Teilzeitarbeitsplätzen von 1,5 Millionen im Jahre 1978 auf 1,9 Millionen im Jahre 1986 gestiegen ist.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kämpfen ohne ideologische Vorurteile für eine Besserstellung der Frauen in Familie, Beruf und Gesellschaft. Ich weiß, daß es da noch viel zu tun gibt. Aber ich habe schon gesagt: Hätten wir nicht die Hausaufgaben anderer zu erledigen, wären wir schon weiter.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

    Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, reduzieren Frauenpolitik auf den Geschlechterkampf, über den dann Besserstellungen erreicht werden sollen.

    (Zurufe von der SPD)

    Dies ist ideologisch verblümter Unsinn. Ohne die Mitwirkung der Männer werden wir nichts erreichen.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wiefelspütz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Wiefelspütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte heute morgen ist notwendig, ja sie ist überfällig. Ich denke, der Gesetzgeber schuldet den Frauen — auch den Männern — ein Gleichstellungsgesetz. Wir schulden ihnen bei allem Respekt vor dem Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht nur ein Antidiskriminierungsgesetz. Eine Gesellschaft, in der Frauen nicht diskriminiert werden, ist noch lange keine Gesellschaft, in der Frauen gleiche Chancen haben, in der eine gleichberechtigte Teilhabe praktiziert wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion steht nicht nur die Korrektur festgeschriebener Benachteiligungen, sondern die positive Veränderung der konkreten Lebens- und Arbeitsbedingungen der Frauen.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will hinzufügen: Mich enttäuscht an der Debatte heute morgen, daß die Rednerinnen der Koalitionsfraktionen einschließlich Frau Ministerin Lehr im Grunde nahezu mit keinem Wort auf die Gesetzentwürfe eingegangen sind, die zwei Fraktionen dieses Hauses hier vorgelegt haben. Ich denke, das Parlament und die Öffentlichkeit haben doch einen Anspruch darauf, daß man sich damit auch einmal kritisch auseinandersetzt.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie, Frau Ministerin, Sie, Frau Würfel, und Sie, Frau Pack, sagen im Grunde das, was Sie wollen, statt sich einmal konkret mit den praktischen Vorschlägen auseinanderzusetzen, die mit großem Ernst hier vorgetragen worden sind.
    Der Staatsrechtler Professor Simitis, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat unsere uneingeschränkte Zustimmung, wenn er sagt:
    Mit dem Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" löst die Verfassung die Auseinandersetzung mit der Situation der Frau aus der allgemeinen Diskriminierungsproblematik heraus und macht aus der Pflicht, Diskriminierung abzuwehren, eine positive Verpflichtung, die Gleichstellung zu realisieren.
    Gibt es im Deutschen Bundestag schon Mehrheiten für ein Gleichstellungsgesetz? Das werden wir sehen. Vor allem die Frauen in unserem Land und mehr und mehr Männer werden aufmerksam verfolgen, was der Bundestag dazu beiträgt, daß Frauen und Männer in der täglichen Wirklichkeit gleichberechtigt sind.
    Lasssen Sie mich in meinem Beitrag schwerpunktmäßig auf den Bereich der Gleichstellung im öffentlichen Dienst eingehen. Die Bundesrepublik Deutschland ist Dienstherr und Arbeitgeber Hunderttausender von Beschäftigten, von Frauen und Männern. Wer hätte mehr Grund als der Bund selber, der beruflichen Benachteiligung von Frauen ein Ende zu bereiten!

    (Beifall bei der SPD)

    Dabei wird der öffentliche Dienst bis heute seiner Vorbildfunktion nicht hinreichend gerecht. Zwar stieg der Beschäftigtenanteil von Frauen im öffentlichen Dienst von 26 % im Jahre 1960 auf 40 % im Jahre 1986 an. Doch besagt diese Zahl nur wenig. Das Arbeitsvolumen ist nicht im gleichen Umfang gestiegen, da sich hinter diesen Zahlen häufig genug Teilzeitarbeit verbirgt, wie wir noch hören werden.



    Wiefelspütz
    Deutlich zeigen es die Zahlen für den höheren Dienst: 1986 betrug der Anteil der Frauen im höheren Dienst nur 8,5 %. Bei den Leitungsaufgaben verringert er sich mit jeder Stufe weiter. Von den etwa 2 000 Referaten der Bundesverwaltung werden zur Zeit weniger als 100 von Frauen geleitet. Vier Frauen — sage und schreibe vier Frauen — befanden sich 1986 im Range einer Unterabteilungsleiterin, gegenüber 300 Männern. Unter den 150 Abteilungsleitern gab es nur eine einzige Frau, und zwar die Leiterin der Abteilung Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.
    Weil dieser Zustand unhaltbar ist, verpflichtet unser Gesetzentwurf in Art. 1 § 8 den Bund als Arbeitgeber, durch personalpolitische und organisatorische Maßnahmen die berufliche Chancengleichheit der Frauen so lange aktiv und gezielt zu fördern, bis die Benachteiligung von Frauen beseitigt ist. Die Dienststellen des Bundes haben jährlich konkrete Frauenförderpläne aufzustellen. Frauen sind in allen Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt zu berücksichtigen. Dies erstreckt sich selbstverständlich auch auf Beförderungen.
    Auch im öffentlichen Dienst werden Frauen nicht selten mit folgendem Argumentationsmuster benachteiligt: Der männliche Bewerber habe die bessere Qualifikation gegenüber seiner Mitbewerberin, weil er eine längere Berufserfahrung habe, die nicht durch berufliche Ausfallzeiten wie Schwangerschaft und Kindererziehungszeiten unterbrochen sei. Dies ist eine wirksame, aber sehr unredliche Argumentation, durch die Frauen so häufig benachteiligt werden.
    Spezifische, durch Familienarbeit erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können sehr wohl eine besondere Qualifikation darstellen, wenn diese Erfahrungen und Fähigkeiten der jeweiligen beruflichen Tätigkeit dienlich sind. Sie werden viele, viele Beispiele dafür finden können, und zwar selbstverständlich nicht nur im öffentlichen Dienst.

    (Beifall bei der SPD)

    Weil dies so ist, haben wir es in den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hineingeschrieben. Unser Gesetzentwurf sieht vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß in allen Behörden und Dienststellen der Bundesverwaltung Frauen als Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen sind. Die Erfahrungen mit Gleichstellungsstellen in einigen Bundesländern und vielen Gemeinden belegen, daß die Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten als Ansprech-, Kontroll- und Fachaufsichtsstelle auch in den jeweiligen Dienststellen der Bundesverwaltung zweckmäßig und nötig ist.
    Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der Frauenbeschäftigung und zur Erhöhung des Frauenanteils innerhalb der Bundesverwaltung sowie über den erreichten Stand der gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau vorzulegen. Ich bin davon überzeugt, daß ein Bericht der Bundesregierung über den Stand ihrer Bemühungen in ihrem ureigenen Verantwortungsbereich das besondere Interesse dieses Hauses und der Öffentlichkeit haben wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, die hier vorgestellten Regelungen müssen selbstverständlich vor unserer Verfassung Bestand haben. Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes enthält ein Diskriminierungsverbot: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes ... benachteiligt oder bevorzugt werden." Art. 3 des Grundgesetzes enthält aber auch ein Gleichstellungsgebot. In Abs. 2 heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. " Hier begründet das Grundgesetz eine Handlungspflicht des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber hat kraft Grundgesetzes den Auftrag, Defizite der Gleichberechtigung in der sozialen Wirklichkeit auszugleichen. Tun wir endlich unsere Pflicht!

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)