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    Plenarprotokoll 11/121 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 121. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8869 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Jahreswirtschaftsbericht 1989 der Bundesregierung) Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . . 8869 B Dr. Mitzscherling SPD 8869 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8870A Wissmann CDU/CSU 8870 B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8870 C Stratmann GRÜNE 8870 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8870 D Kohn FDP 8871 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 88718 Dr. Jens SPD 8871 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8871 C Dr. Unland CDU/CSU 8872 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8872A Frau Unruh GRÜNE 8872 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8872 B Frau Matthäus-Maier SPD 8872 C Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 8872D Dr. Lammert CDU/CSU 8873 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8873B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8873 B Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8873 C Sellin GRÜNE 8873 D Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8873 D Jahn (Marburg) SPD 8874 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8874 B Frau Hasselfeldt CDU/CSU 8875 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8875 A Frau Dr. Segall FDP 8875 B Engelhard, Bundesminister BMJ 8875 C Dr. Knabe GRÜNE 8875 D Engelhard, Bundesminister BMJ 8875 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 8876 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8876 B Oostergetelo SPD 8876 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 8877 A Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid, Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersuchungsausschusses (Drucksache 11/3044) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gansel, Stobbe, Wischnewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 2. April 1987 auf Drucksache 11/50 (Einsetzung eines Untersuchungsausschusses) (Drucksache 11/3747) 8887 A Frau Eid GRÜNE 8887 B Stobbe SPD 8888 A Frau Seiler-Albring FDP 8889 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 Bohl CDU/CSU 8890 C Gansel SPD (Erklärung nach § 31 GO) . 8892 B Namentliche Abstimmungen . . 8892B, 8892 C Ergebnisse 8898B, 8899 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erweiterung des Untersuchungsauftrags für den 2. Untersuchungsausschuß (Drucksache 11/3911) Dr. Langner CDU/CSU 8892 D Reuter SPD 8894 B Timm FDP 8896 A Schily GRÜNE 8897 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/3892 vom 20. Januar 1989 — Verstärkung der Forschung und Entwicklung von Verifikationstechniken MdlAnfr 2 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 8877 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8877 C Einflußnahme des Bundes auf die Bewirtschaftung bundeseigener Wälder MdlAnfr 4 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Knabe GRÜNE Antw PStSekr Dr. Voss BMF 8878 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 8878 B ZusFr Frau Flinner GRÜNE 8878 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8878 D Verhinderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Herstellung bakteriologischer Kampfstoffe mit dem Ausland MdlAnfr 5 20.01.89 Drs 11/3892 Schily GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 8879 A ZusFr Schily GRÜNE 8879 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 8879 D Stand des Generalerhaltungsprogramms als Gegenmaßnahme zum Waldsterben MdlAnfr 6 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Knabe GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . . 8880 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 8880 B ZusFr Frau Flinner GRÜNE 8880 D ZusFr Jungmann SPD 8881 A Verteilung von Plastiktüten mit der Abbildung des Krantors in Danzig (Gdansk), dem Namen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen und den bundesdeutschen Hoheitszeichen an Gäste des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen; Auflage und Kosten MdlAnfr 7, 8 20.01.89 Drs 11/3892 Hiller (Lübeck) SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 8881 B ZusFr Hiller (Lübeck) SPD . . . 8881C, 8882 C ZusFr Jungmann SPD 8881D, 8882 D ZusFr Dr. Sperling SPD 8882B, 8883 B ZusFr Schily GRÜNE 8883 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . . . . 8883 C ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE 8883 C ZusFr Kastning SPD 8883 D ZusFr Kohn FDP 8884 A Gründe für die annähernde Verdoppelung der Kosten für die Volkszählung MdlAnfr 38 20.01.89 Drs 11/3892 Frau Würfel FDP Antw PStSekr Spranger BMI 8884 B ZusFr Frau Würfel FDP 8884 C Namentlich erfaßte Personen im Ausländerzentralregister; Anteil der Deutschen; Festlegung der Zweckbestimmung, der Zugriff smöglichkeiten und der Löschungsfristen MdlAnfr 39, 40 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI 8884 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 8884D, 8885 C ZusFr Schily GRÜNE 8885 A ZusFr Dr. Sperling SPD 8885 A ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . 8885B, 8885 D Verbesserung des kombinierten Ladungsverkehrs; verkehrspolitische Initiativen zur Verwirklichung eines attraktiven und bedarfsgerechten europaweiten kombinierten Ladungsverkehrs MdlAnfr 11, 12 20.01.89 Drs 11/3892 Kohn FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 8886 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 III ZusFr Kohn FDP 8886A, 8886 C ZusFr Grünbeck FDP 8886 D Nächste Sitzung 8901 C Berichtigungen 8901 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8903* A Anlage 2 Konkretisierung der Rechte und Pflichten eines „völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses" bei militärischen Anlagen durch Einzelüberlassungsvereinbarungen MdlAnfr 3 20.01.89 Drs 11/3892 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8903*B Anlage 3 Überlegungen bei der Feststellung der zulässigen Höchstbelastung von Olivenöl mit dem krebsverdächtigen Per; Vereinbarkeit der Übergangsregelung mit dem angestrebten Schutz der Gesundheit der Verbraucher MdlAnfr 9, 10 20.01.89 Drs 11/3892 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 8903* D Anlage 4 Schließung von Diskotheken am Heiligabend MdlAnfr 37 20.01.89 Drs 11/3892 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 8904* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 8869 121. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1989 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 118. Sitzung, Seite 8621 B, 11. Zeile: Statt „Beteiligung" ist „Beurteilung" zu lesen. Auf Seite 8692' A ist in der 8. Zeile statt „IMHAUSEN" „IMBAUSEN" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Becker-Inglau 25. 1. Frau Berger (Berlin) 27. 1. Frau Blunck 25. 1. Conradi 27. 1. Dr. Dollinger 27. 1. Eylmann 27. 1. Gallus 27. 1. Gröbl 27.1. Harries 25.1. Dr. Hauchler 27. 1. Dr. Hauff 27. 1. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 27. 1. Frau Hensel 27. 1. Höpfinger 25. 1. Jung (Düsseldorf) 25. 1. Kirschner 25. 1. Frau Krieger 27. 1. Link (Frankfurt) 25. 1. Nagel 27. 1. Niegel 25. 1. Dr. Nöbel 25. 1. Dr. Osswald 27. 1. Petersen 27. 1. Pfuhl 27. 1. Reddemann 27. 1. Reuschenbach 25. 1. Frau Rust 25. 1. Frau Sielaff 25. 1. Frau Teubner 25. 1. Dr. Todenhöfer 25. 1. Dr. Wieczorek 27.1. von der Wiesche 25. 1. Zumkley 25. 1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3892 Frage 3): Welche Rechte und Pflichten bestimmen ein „völkerrechtliches Überlassungsverhältnis", in dessen Rahmen die Stationierungsstreitkräfte nach Beendigung des Besatzungsregimes Liegenschaften in der Bundesrepublik Deutschland benutzen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um durch Einzelüberlassungsvereinbarungen die völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisse zu konkretisieren? Bei Liegenschaften, die den ausländischen Streitkräften überlassen sind, ist zwischen „Altfällen" und „Neufällen" zu unterscheiden. Zu den „Altfällen" gehören die Liegenschaften, die vor dem 1. Juli 1963 den ausländischen Streitkräften überlassen worden sind. Ihre Benutzungsrechte ergeben sich aus dem weitgefaßten Artikel 53 Abs. 1 Satz 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Den Streitkräften steht danach das Recht zu, Anlagen zum Stenographischen Bericht auf der überlassenen Liegenschaft „die zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen" zu treffen. Der Inhalt des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Entsendestaaten bestehenden völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses bestimmt sich nach Völkerrecht, nämlich dem NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen, und zwar unabhängig davon, ob die Liegenschaft dem Bund oder einem Dritten gehört und ob im Einzelfall bereits eine schriftliche Überlassungsvereinbarung besteht. Zu den „Neufällen" zählen die Liegenschaften, die seit dem 1. Juli 1963 den Streitkräften überlassen worden sind. Hier kann in einer Überlassungsvereinbarung der Umfang der Benutzung konstitutiv geregelt werden. In beiden Fällen verpflichtet das Überlassungsverhältnis die Bundesrepublik Deutschland, die überlassene Liegenschaft für die Dauer des Bedarfs dem Entsendestaat für seine Streitkräfte zur Benutzung zur Verfügung zu halten. Nach Artikel 48 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind sowohl für bereits überlassene als auch für noch zu überlassende Liegenschaften Überlassungsvereinbarungen abzuschließen, in denen auch die Benutzungsbedingungen konkretisiert werden können. Die Behörden der Bundesvermögensverwaltung sind angewiesen, in Neufällen die Überlassungsvereinbarungen vor der Übergabe der Liegenschaft an die ausländischen Streitkräfte zu schließen. In den Altfällen werden die Überlassungsvereinbarungen nachträglich geschlossen. Die Truppenübungsplätze gehören alle zu den „Altfällen". Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 11/3892 Fragen 9 und 10): Auf Grund welcher Überlegungen und Erkenntnisse wurde die zulässige Höchstbelastung von Olivenöl mit dem krebsverdächtigen Per auf 0,1 Milligramm pro Liter 01 festgelegt? Wie ist mit dieser Höchstgrenze und dem damit angestrebten Schutz der Gesundheit der Verbraucher vereinbar, daß in einer Übergangsfrist 01 mit einem bis zu zehnmal höheren Per-Gehalt verkauft werden durfte? Zu Frage 9: Der Höchstwert von 0,1 Milligramm Tetrachlorethen pro Liter Öl wurde durch eine Verordnung der EG-Kommission vom 30. Juni 1988 festgelegt. Nach Artikel 1 der Verordnung darf im Einzelhandel Oliven- und Oliventresteröl nur vermarktet werden, wenn dieser Höchstwert nicht überschritten ist. Vor dem 1. August 1988 aufbereitetes Olivenöl und Oliventresteröl mit einem Gehalt an Tetrachlorethen von höchstens 1 mg/kg durfte gemäß der Verordnung bis zum 31. Dezember 1988 vermarktet werden. 8904* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 Der Erlaß der Verordnung erfolgte unter Zugrundelegung von Bewertungen, die der wissenschaftliche Lebensmittelausschuß der EG-Kommission vorgenommen hat. Nach diesen Bewertungen hatte der wissenschaftliche Lebensmittelausschuß selbst einen Gehalt von 1 mg Tetrachlorethen pro kg Olivenöl als für die menschliche Gesundheit ungefährlich gehalten. Dennoch ist von der EG-Kommission der deutlich niedrigere Wert von 0,1 mg Tetrachlorethen pro kg Olivenöl festgelegt worden. Die Bundesregierung hat dies aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nachdrücklich unterstützt. Zu Frage 10: Die Übergangsfrist, die einen Höchstwert von 1 mg Tetrachlorethen pro kg Olivenöl vorsieht, wurde durch die EG-Verordnung festgelegt. Diese Verordnung ist in der Bundesrepublik unmittelbar geltendes Recht. Die Bundesregierung hatte nicht die Möglichkeit, abweichende nationale Regelungen zu treffen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/3892 Frage 37): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dahin gehend Einfluß zu nehmen, der vielfach beklagten Öffnung von Diskotheken und der Abhaltung anderer Massenveranstaltungen am Heiligabend entgegenzuwirken und diesem Tag wieder die ihm gebührende Achtung einzuräumen? Ihre Frage berührt in erster Linie Probleme des Feiertagsschutzes. Der Schutz der Sonn- und Feiertage obliegt nach unserer Verfassungsordnung den Ländern, die insoweit die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz haben. Die Länder befinden auch über die Maßnahmen, die dem Schutz von Zeiträumen dienen, welche — wie Heiligabend — im Vorfeld von Feiertagen liegen. Aus bundesrechtlicher Sicht weist lediglich § 18 des Gaststättengesetzes vom 5. Mai 1970 (BGBl. I S. 465, 1298) einen gewissen Bezug zu dem in Ihrer Frage angesprochenen Sachverhalt auf. Hierdurch werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung allgemeine Sperrzeiten für Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten festzusetzen. Die Vorschrift dient aber nicht dem Schutz der Sonn- und Feiertage, sondern will die Möglichkeit bieten, die Anwohner der genannten Einrichtungen vor Lärm zu schützen. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, durch rechtliche Maßnahmen im Sinne Ihres Anliegens Einfluß zu nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Timm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Reuter, all die pauschalen Unterstellungen, die Sie hier soeben über uns haben ergehen lassen, können so nicht stehenbleiben. Ich will Ihnen an einem Beispiel zeigen, was nun eigentlich die Arbeit im Ausschuß wirklich behindert, wenn nicht teilweise sogar verhindert hat: Das ständige Springen von einem neuen Thema zum anderen hat dazu geführt, daß der Ausschuß bis heute praktisch noch keinen einzigen Themenkomplex wirklich vollständig abgeschlossen hat.

    (Zuruf von der SPD: Das ist doch Ihre Schuld, Herr Timm!)

    Das ist die Situation, und das geht vollständig zu Ihren Lasten.

    (Widerspruch bei der SPD) — Das geht vollständig zu Ihren Lasten.

    Die Erweiterung der Untersuchungsaufträge für den 2. Untersuchungsausschuß durch das Parlament ist in der Sache notwendig. Darüber bestand bisher überhaupt kein Zweifel. Ich bin in dieser Sache, so meine ich, auch bei Ihnen eigentlich völlig unverdächtig, denn ich war derjenige, der immer nach einer Erweiterung in bezug auf neue Sachen gefragt hat und der Sie dazu aufgefordert hat, das endlich zu tun.

    (Bohl [CDU/CSU]: So ist es!)

    Warum Sie heute dazu kommen, dem zuzustimmen, ist etwas im dunkeln geblieben.
    Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit insbesondere eines der beiden Aufträge und die damit erreichte Unsicherheit bei Untersuchungen in Bereichen, die außerhalb der Verfahren um die Hanauer Nuklearfirmen liegen, muß umgehend beendet werden. Das sollten wir heute gemeinsam tun.
    Auch wenn darüber unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, es bleibt dabei: Das dazu ergangene Gutachten läßt für automatische Erweiterungen der Untersuchungen nur geringen Spielraum. Ich weiß, daß wir da unterschiedliche Auffassungen haben, aber ich möchte im Interesse einer zügigen Aufklärung auch nicht riskieren, daß ein Zeuge vor Gericht sein mögliches Recht auf Nicht-Aussage auch noch bestätigt bekommt. Das würde das Verfahren ohne weiteres hinauszögern.
    Der Vorwurf der Opposition, daß das Beharren auf verfassungsrechtlicher Klarheit in der Untersuchung durch uns nur ein Mittel der Hinauszögerung von Aufklärung sei, konnte einfach nicht greifen, wie sich heute bewahrheitet. Wir konnten sogar die unverschämtesten Vorwürfe, die Sie uns gegenüber gebracht haben, dazu ertragen. Ein Untersuchungsverfahren muß bei der Bedeutung, die es gerade auch für die Betroffenen hat, auf einer rechtlich sauberen Grundlage durchgeführt werden. Davon rücken wir in der FDP an keiner Stelle ab. Die Tatsache, daß ein einzelner, der frühere Geschäftsführer der Alfred Hempel KG, freiwillig bereit war auszusagen, weil er verständlicherweise eine Sache vom Hals haben wollte, konnte keine Rechtssicherheit geben.
    Die neu hinzugekommenen möglichen Fälle von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch die Unternehmen NTG, Gutekunst KG und die Physikalisch-Technische Beratung erfordern eine weitere entsprechende Untersuchungsbeauftragung durch das Parlament. Genauso wie wir erwarten, daß unsere Gesetze eingehalten werden, müssen wir die Rechte von Verdächtigten und Zeugen durch rechtmäßiges Handeln schützen und sichern. Die FDP-Fraktion hat deshalb von Anfang an auf einer einwandfreien Rechtsgrundlage, auf präzisen Untersuchungsaufträgen, bestanden und eine allgemeine Kriminalisierung von Verdächtigten abgelehnt.
    Es ist eine Aufgabe des Untersuchungsausschusses, Fragen einer erkennbaren Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen zu stellen, z. B. zum Außenwirtschaftsrecht, möglicherweise sogar zum Strafrecht. Daraus muß natürlich eine intensive Beratung in den zuständigen Fachausschüssen erfolgen, um die Kontroll- und Überwachungsinstrumente zu verbessern und Strafbewehrungen angemessen zu definieren. Das ist Sache der Fachausschüsse.
    Es muß dabei aber auch die Frage beantwortet werden, inwieweit nationale Gesetzgebung überhaupt wirksam eingesetzt werden kann, um internationale Praktiken gegen Recht, Moral und Menschlichkeit wirksam zu bekämpfen. Auch die internationale Staatengemeinschaft ist hier gefordert. Es müssen bessere Schutzmöglichkeiten gewährleistet werden. Solche Überlegungen müssen schnell zum Erfolg führen. Deshalb ist es notwendig, daß wir trotz der Erweiterung der Aufträge durch zügige Behandlung dazu beitragen. Es ist eigentlich schon viel zuviel Zeit unnütz vergangen.
    In dem gemeinsamen Antrag zur Erweiterung der Untersuchungsaufträge haben wir — nicht bedenkenlos — auch die Aufklärung um den spezifischen Störfall im Kernkraftwerk Biblis A vom 16. und 17. Dezember 1987 mit aufgenommen. Es sollte hier nicht darum gehen, im Rahmen einer Untersuchung, wie wir sie betreiben müssen, technische Bewertungen abzugeben. Dafür haben wir andere Instrumente. Es soll hier der Aspekt einer möglicherweise fehlerhaften Handlungsweise von Verantwortlichen untersucht werden. Ob das in einen Untersuchungsauftrag überhaupt hineinpaßt, darf auch kritisch gesehen werden; denn der Untersuchungsausschuß kann nicht zu einem verwaltungsbegleitenden Kontrollorgan mit bundesweitem Aufgabenbereich werden.



    Timm
    Wohl ist es aber dringend geboten, daß durch unsere Arbeit und ihre Ergebnisse deutlich wird, daß im Umgang mit der uns sicher noch lange begleitenden Materie Kernenergie die Sensibilität im Umgang damit zu einem bewußteren und verantwortlicheren Handeln führen muß.
    Ich habe die Vorlage eines gemeinsamen Erweiterungsantrags für die Untersuchung begrüßt; ich habe immer sogar die Forderung nach einem eigenen, neuen Untersuchungsausschuß gestellt. Sie haben das abgelehnt. Ich habe auch an dieser Formulierung mitgewirkt, und meine Fraktion hat das unterstützt. Es ist positiv und der erforderlichen Aufklärung ausgesprochen dienlich, daß wir hier zu einem von allen Fraktionen getragenen rechtlich sauberen Verfahren kommen können. Wir stimmen deshalb diesem Antrag zu, und ich hoffe, daß damit auch sichergestellt ist, daß das Verfahren nun endlich beschleunigt wird.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schily.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Schily


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Auch wir begrüßen es, daß in einem von allen Fraktionen eingebrachten Antrag der Untersuchungsauftrag erweitert werden soll. Der Untersuchungsausschuß wird dadurch von einem unerfreulichen und unergiebigen formalen Streit befreit. Ich habe jetzt nicht die Absicht, die „Histörchen", die aus dem Untersuchungsausschuß dem Plenum dargeboten werden, noch weiter auszubreiten. Ich glaube, daß die Öffentlichkeit nicht das geringste Verständnis dafür gehabt hätte, wenn der Deutsche Bundestag die alarmierenden Nachrichten über NTG und Biblis nicht untersucht hätte, ganz gleichgültig, ob man nun den alten Untersuchungsauftrag oder einen erweiterten zugrunde legt.

    (Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

    Ich habe mich ein wenig darüber gewundert, Herr Kollege Langner, daß Sie hier von der Begrenzung der Macht des Parlaments gesprochen haben.

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Durch Rechtsstaat!)

    — Ich widerspreche Ihnen gar nicht, daß sich natürlich auch ein Parlament in den von ihm selbst gesetzten Grenzen

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Das war mein Punkt!)

    und in den Grenzen der Verfassung zu bewegen hat; das ist unsere gemeinsame Überzeugung. Aber die Erfahrung lehrt uns doch eigentlich, wenn wir auf die letzten Monate und Jahre zurückblicken, daß wir eher von der Ohnmacht des Parlaments, wie der Kollege Reuter ausgeführt hat, und der Übermacht der Atomindustrie sprechen müssen. Das ist die entscheidende Frage,

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    und das nicht zuletzt deshalb, Herr Kollege Langner, weil es doch eigentlich eine Herausforderung an das Parlament ist,

    (Dr. Soell [SPD]: An das ganze Parlament!)

    daß ungeachtet des eingesetzten Atom-Untersuchungsausschusses eine Firma wie die NTG ihre Aktivitäten allem Anschein nach bis in die jüngste Vergangenheit unbeeindruckt fortgesetzt hat, ungerührt davon, daß eine solche Instanz eingesetzt worden ist.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Das ist schlimm!)

    Das Entscheidende ist, daß wir dieses Instrument Untersuchungsausschuß so schärfen, daß die davon betroffene Industrie auch wirklich den Eindruck haben muß, daß unsaubere Aktivitäten, illegale Aktivitäten aufgedeckt und beurteilt und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden, die dann auch wirksam sind.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Langner [CDU/CSU]: Den Staatsanwalt fürchten die mehr!)

    Ich gebe ja zu: Wir sind als Untersuchungsausschuß in einem Dilemma. Wir müßten den Atom-Untersuchungsausschuß wohl zu einer Dauereinrichtung machen, solange die Atomindustrie bei uns eine Dauereinrichtung bleibt. Denn der Fortbestand der Atomindustrie garantiert mindestens eins: mit unschöner Regelmäßigkeit immer wieder neu zu entdekkende neue Skandale und Affären dieser Industrie.

    (Bohl [CDU/CSU]: Das ist wie bei den GRÜNEN, da gibt es auch immer was Neues!)

    Deshalb gibt es nach meiner Überzeugung grundsätzlich nur einen Grundtatbestand, der im Bereich der Atomindustrie zuverlässig zu kontrollieren ist: Die Abschaltung aller Atomkraftwerke und die Schließung aller Nuklearbetriebe

    (Gerstein [CDU/CSU]: Das möchtet ihr ja so gerne!)

    sind die einzige Gewähr dafür, daß erstens der Export von Nuklearwaffentechnik unterbunden und zweitens die Bedrohung der Bevölkerung durch die atomaren Zeitbomben, die Atomkraftwerke, beendet wird.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Bohl [CDU/CSU]: Wer kommt denn da bei Ihnen in den Fraktionsvorstand? Wofür halten Sie diese Rede eigentlich? Das ist nur für die Fraktionsvorstandswahlen!)

    Aber wir wissen nicht — wir sind natürlich nicht sehr hoffnungsvoll — , wie viele Katastophen und BeinaheKatastrophen noch nötig sind, um diese Einsicht in der Regierungskoalition zu wecken, um Ihnen diese Erkenntnis beizubringen. Ich fürchte, es dämmert bei Ihnen zu langsam.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

    Wir sollten jedoch die Hoffnung nicht aufgeben, daß der Atom-Untersuchungsausschuß einiges Material zutage fördert,

    (Dr. Knabe [GRÜNE]: Sehr schwierig!)




    Schily
    damit der Regierungskoalition so der dringend erforderliche Nachhilfeunterricht erteilt werden kann.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Das möchten Sie so gern!)

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)