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    Plenarprotokoll 11/121 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 121. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8869 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Jahreswirtschaftsbericht 1989 der Bundesregierung) Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . . 8869 B Dr. Mitzscherling SPD 8869 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8870A Wissmann CDU/CSU 8870 B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8870 C Stratmann GRÜNE 8870 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8870 D Kohn FDP 8871 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 88718 Dr. Jens SPD 8871 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8871 C Dr. Unland CDU/CSU 8872 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8872A Frau Unruh GRÜNE 8872 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8872 B Frau Matthäus-Maier SPD 8872 C Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 8872D Dr. Lammert CDU/CSU 8873 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8873B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8873 B Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8873 C Sellin GRÜNE 8873 D Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8873 D Jahn (Marburg) SPD 8874 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8874 B Frau Hasselfeldt CDU/CSU 8875 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8875 A Frau Dr. Segall FDP 8875 B Engelhard, Bundesminister BMJ 8875 C Dr. Knabe GRÜNE 8875 D Engelhard, Bundesminister BMJ 8875 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 8876 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8876 B Oostergetelo SPD 8876 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 8877 A Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid, Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersuchungsausschusses (Drucksache 11/3044) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gansel, Stobbe, Wischnewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 2. April 1987 auf Drucksache 11/50 (Einsetzung eines Untersuchungsausschusses) (Drucksache 11/3747) 8887 A Frau Eid GRÜNE 8887 B Stobbe SPD 8888 A Frau Seiler-Albring FDP 8889 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 Bohl CDU/CSU 8890 C Gansel SPD (Erklärung nach § 31 GO) . 8892 B Namentliche Abstimmungen . . 8892B, 8892 C Ergebnisse 8898B, 8899 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erweiterung des Untersuchungsauftrags für den 2. Untersuchungsausschuß (Drucksache 11/3911) Dr. Langner CDU/CSU 8892 D Reuter SPD 8894 B Timm FDP 8896 A Schily GRÜNE 8897 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/3892 vom 20. Januar 1989 — Verstärkung der Forschung und Entwicklung von Verifikationstechniken MdlAnfr 2 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 8877 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8877 C Einflußnahme des Bundes auf die Bewirtschaftung bundeseigener Wälder MdlAnfr 4 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Knabe GRÜNE Antw PStSekr Dr. Voss BMF 8878 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 8878 B ZusFr Frau Flinner GRÜNE 8878 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8878 D Verhinderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Herstellung bakteriologischer Kampfstoffe mit dem Ausland MdlAnfr 5 20.01.89 Drs 11/3892 Schily GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 8879 A ZusFr Schily GRÜNE 8879 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 8879 D Stand des Generalerhaltungsprogramms als Gegenmaßnahme zum Waldsterben MdlAnfr 6 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Knabe GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . . 8880 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 8880 B ZusFr Frau Flinner GRÜNE 8880 D ZusFr Jungmann SPD 8881 A Verteilung von Plastiktüten mit der Abbildung des Krantors in Danzig (Gdansk), dem Namen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen und den bundesdeutschen Hoheitszeichen an Gäste des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen; Auflage und Kosten MdlAnfr 7, 8 20.01.89 Drs 11/3892 Hiller (Lübeck) SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 8881 B ZusFr Hiller (Lübeck) SPD . . . 8881C, 8882 C ZusFr Jungmann SPD 8881D, 8882 D ZusFr Dr. Sperling SPD 8882B, 8883 B ZusFr Schily GRÜNE 8883 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . . . . 8883 C ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE 8883 C ZusFr Kastning SPD 8883 D ZusFr Kohn FDP 8884 A Gründe für die annähernde Verdoppelung der Kosten für die Volkszählung MdlAnfr 38 20.01.89 Drs 11/3892 Frau Würfel FDP Antw PStSekr Spranger BMI 8884 B ZusFr Frau Würfel FDP 8884 C Namentlich erfaßte Personen im Ausländerzentralregister; Anteil der Deutschen; Festlegung der Zweckbestimmung, der Zugriff smöglichkeiten und der Löschungsfristen MdlAnfr 39, 40 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI 8884 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 8884D, 8885 C ZusFr Schily GRÜNE 8885 A ZusFr Dr. Sperling SPD 8885 A ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . 8885B, 8885 D Verbesserung des kombinierten Ladungsverkehrs; verkehrspolitische Initiativen zur Verwirklichung eines attraktiven und bedarfsgerechten europaweiten kombinierten Ladungsverkehrs MdlAnfr 11, 12 20.01.89 Drs 11/3892 Kohn FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 8886 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 III ZusFr Kohn FDP 8886A, 8886 C ZusFr Grünbeck FDP 8886 D Nächste Sitzung 8901 C Berichtigungen 8901 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8903* A Anlage 2 Konkretisierung der Rechte und Pflichten eines „völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses" bei militärischen Anlagen durch Einzelüberlassungsvereinbarungen MdlAnfr 3 20.01.89 Drs 11/3892 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8903*B Anlage 3 Überlegungen bei der Feststellung der zulässigen Höchstbelastung von Olivenöl mit dem krebsverdächtigen Per; Vereinbarkeit der Übergangsregelung mit dem angestrebten Schutz der Gesundheit der Verbraucher MdlAnfr 9, 10 20.01.89 Drs 11/3892 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 8903* D Anlage 4 Schließung von Diskotheken am Heiligabend MdlAnfr 37 20.01.89 Drs 11/3892 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 8904* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 8869 121. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1989 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 118. Sitzung, Seite 8621 B, 11. Zeile: Statt „Beteiligung" ist „Beurteilung" zu lesen. Auf Seite 8692' A ist in der 8. Zeile statt „IMHAUSEN" „IMBAUSEN" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Becker-Inglau 25. 1. Frau Berger (Berlin) 27. 1. Frau Blunck 25. 1. Conradi 27. 1. Dr. Dollinger 27. 1. Eylmann 27. 1. Gallus 27. 1. Gröbl 27.1. Harries 25.1. Dr. Hauchler 27. 1. Dr. Hauff 27. 1. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 27. 1. Frau Hensel 27. 1. Höpfinger 25. 1. Jung (Düsseldorf) 25. 1. Kirschner 25. 1. Frau Krieger 27. 1. Link (Frankfurt) 25. 1. Nagel 27. 1. Niegel 25. 1. Dr. Nöbel 25. 1. Dr. Osswald 27. 1. Petersen 27. 1. Pfuhl 27. 1. Reddemann 27. 1. Reuschenbach 25. 1. Frau Rust 25. 1. Frau Sielaff 25. 1. Frau Teubner 25. 1. Dr. Todenhöfer 25. 1. Dr. Wieczorek 27.1. von der Wiesche 25. 1. Zumkley 25. 1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3892 Frage 3): Welche Rechte und Pflichten bestimmen ein „völkerrechtliches Überlassungsverhältnis", in dessen Rahmen die Stationierungsstreitkräfte nach Beendigung des Besatzungsregimes Liegenschaften in der Bundesrepublik Deutschland benutzen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um durch Einzelüberlassungsvereinbarungen die völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisse zu konkretisieren? Bei Liegenschaften, die den ausländischen Streitkräften überlassen sind, ist zwischen „Altfällen" und „Neufällen" zu unterscheiden. Zu den „Altfällen" gehören die Liegenschaften, die vor dem 1. Juli 1963 den ausländischen Streitkräften überlassen worden sind. Ihre Benutzungsrechte ergeben sich aus dem weitgefaßten Artikel 53 Abs. 1 Satz 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Den Streitkräften steht danach das Recht zu, Anlagen zum Stenographischen Bericht auf der überlassenen Liegenschaft „die zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen" zu treffen. Der Inhalt des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Entsendestaaten bestehenden völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses bestimmt sich nach Völkerrecht, nämlich dem NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen, und zwar unabhängig davon, ob die Liegenschaft dem Bund oder einem Dritten gehört und ob im Einzelfall bereits eine schriftliche Überlassungsvereinbarung besteht. Zu den „Neufällen" zählen die Liegenschaften, die seit dem 1. Juli 1963 den Streitkräften überlassen worden sind. Hier kann in einer Überlassungsvereinbarung der Umfang der Benutzung konstitutiv geregelt werden. In beiden Fällen verpflichtet das Überlassungsverhältnis die Bundesrepublik Deutschland, die überlassene Liegenschaft für die Dauer des Bedarfs dem Entsendestaat für seine Streitkräfte zur Benutzung zur Verfügung zu halten. Nach Artikel 48 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind sowohl für bereits überlassene als auch für noch zu überlassende Liegenschaften Überlassungsvereinbarungen abzuschließen, in denen auch die Benutzungsbedingungen konkretisiert werden können. Die Behörden der Bundesvermögensverwaltung sind angewiesen, in Neufällen die Überlassungsvereinbarungen vor der Übergabe der Liegenschaft an die ausländischen Streitkräfte zu schließen. In den Altfällen werden die Überlassungsvereinbarungen nachträglich geschlossen. Die Truppenübungsplätze gehören alle zu den „Altfällen". Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 11/3892 Fragen 9 und 10): Auf Grund welcher Überlegungen und Erkenntnisse wurde die zulässige Höchstbelastung von Olivenöl mit dem krebsverdächtigen Per auf 0,1 Milligramm pro Liter 01 festgelegt? Wie ist mit dieser Höchstgrenze und dem damit angestrebten Schutz der Gesundheit der Verbraucher vereinbar, daß in einer Übergangsfrist 01 mit einem bis zu zehnmal höheren Per-Gehalt verkauft werden durfte? Zu Frage 9: Der Höchstwert von 0,1 Milligramm Tetrachlorethen pro Liter Öl wurde durch eine Verordnung der EG-Kommission vom 30. Juni 1988 festgelegt. Nach Artikel 1 der Verordnung darf im Einzelhandel Oliven- und Oliventresteröl nur vermarktet werden, wenn dieser Höchstwert nicht überschritten ist. Vor dem 1. August 1988 aufbereitetes Olivenöl und Oliventresteröl mit einem Gehalt an Tetrachlorethen von höchstens 1 mg/kg durfte gemäß der Verordnung bis zum 31. Dezember 1988 vermarktet werden. 8904* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 Der Erlaß der Verordnung erfolgte unter Zugrundelegung von Bewertungen, die der wissenschaftliche Lebensmittelausschuß der EG-Kommission vorgenommen hat. Nach diesen Bewertungen hatte der wissenschaftliche Lebensmittelausschuß selbst einen Gehalt von 1 mg Tetrachlorethen pro kg Olivenöl als für die menschliche Gesundheit ungefährlich gehalten. Dennoch ist von der EG-Kommission der deutlich niedrigere Wert von 0,1 mg Tetrachlorethen pro kg Olivenöl festgelegt worden. Die Bundesregierung hat dies aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nachdrücklich unterstützt. Zu Frage 10: Die Übergangsfrist, die einen Höchstwert von 1 mg Tetrachlorethen pro kg Olivenöl vorsieht, wurde durch die EG-Verordnung festgelegt. Diese Verordnung ist in der Bundesrepublik unmittelbar geltendes Recht. Die Bundesregierung hatte nicht die Möglichkeit, abweichende nationale Regelungen zu treffen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/3892 Frage 37): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dahin gehend Einfluß zu nehmen, der vielfach beklagten Öffnung von Diskotheken und der Abhaltung anderer Massenveranstaltungen am Heiligabend entgegenzuwirken und diesem Tag wieder die ihm gebührende Achtung einzuräumen? Ihre Frage berührt in erster Linie Probleme des Feiertagsschutzes. Der Schutz der Sonn- und Feiertage obliegt nach unserer Verfassungsordnung den Ländern, die insoweit die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz haben. Die Länder befinden auch über die Maßnahmen, die dem Schutz von Zeiträumen dienen, welche — wie Heiligabend — im Vorfeld von Feiertagen liegen. Aus bundesrechtlicher Sicht weist lediglich § 18 des Gaststättengesetzes vom 5. Mai 1970 (BGBl. I S. 465, 1298) einen gewissen Bezug zu dem in Ihrer Frage angesprochenen Sachverhalt auf. Hierdurch werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung allgemeine Sperrzeiten für Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten festzusetzen. Die Vorschrift dient aber nicht dem Schutz der Sonn- und Feiertage, sondern will die Möglichkeit bieten, die Anwohner der genannten Einrichtungen vor Lärm zu schützen. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, durch rechtliche Maßnahmen im Sinne Ihres Anliegens Einfluß zu nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dietrich Stobbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gestern abend erfahren, daß die Regierungskoalition den von der SPD eingebrachten Antrag, der hier jetzt zur Debatte steht, ablehnen will. Diese Nachricht hat uns betroffen gemacht. Sie ist fürwahr geeignet, böse Emotionen zu wecken, vor allen Dingen weil sich in den Vorgesprächen der Obleute des 1. Untersuchungsausschusses ein vernünftiger Kompromiß für die Fortführung unserer Untersuchungsarbeit abzeichnete. Wenn Sie unseren Antrag heute tatsächlich ablehnen, müssen wir dies als einen erneuten Versuch werten, das uns vom Grundgesetz zugesicherte Recht auf Sachaufklärung einzuschränken.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Wir werden uns gegen eine solche Entscheidung der Mehrheit des Hauses mit den Mitteln wehren, die uns der Rechtsstaat bietet; das möchte ich vorsorglich ankündigen. Sie haben noch Gelegenheit, sich anders zu besinnen. Ich will auch deswegen in aller Sachlichkeit zunächst unseren Antrag begründen.
    Das Amtsgericht Bonn hat am 23. September 1988 die Beschlagnahme wichtiger Firmenunterlagen der an dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika beteiligten Unternehmen abgelehnt. In der Begründung macht der Amtsrichter verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Untersuchungsauftrag geltend. Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses berührt er in seinen Ausführungen nicht. Die SPD hält — bei allem gebotenen Respekt vor der unabhängigen rechtsprechenden Gewalt — den Beschluß des Amtsgerichts für irrig. Der Richter hat zumindest seine Pflicht zur verfassungskonformen Auslegung des Untersuchungsauftrages mißachtet.
    Wir sind sicher, daß dieser Fehler vom zuständigen Landgericht im Beschwerdeverfahren korrigiert worden wäre. Die Regierungsfraktionen haben uns jedoch mit ihrer Mehrheit die Einlegung eines Rechtsmittels abgeschnitten. Ihre Begründung, es schade dem Ansehen des Parlaments, den gerichtlichen Instanzenweg zu durchlaufen, wurde von uns im Untersuchungsausschuß aus rechtsstaatlichen Gründen zurückgewiesen. Für die Opposition muß ich auch heute die Verweigerung der Rechtsmitteleinlegung schärfstens kritisieren.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Mehrheit im Ausschuß ist bei dieser Verweigerung ganz offensichtlich von politisch-taktischen Erwägungen ausgegangen, um den Untersuchungsauftrag in Mißkredit zu bringen und die Sachaufklärung, um die es doch auch Ihnen gehen müßte, zu verzögern.
    Mit der Entscheidung der Mehrheit gegen eine gerichtliche Nachprüfung war für die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses eine schwierige Lage entstanden. Jeder vom Untersuchungsausschuß noch zu ladende Zeuge könnte sich auf die — nach unserer Ansicht unzutreffenden — amtsrichterlichen Bedenken berufen, sein Erscheinen oder, was mindestens ebenso bedenklich wäre, jede Auskunft verweigern. Selbst bei einer Falschaussage könnte er sich in einem anschließenden strafrechtlichen Verfahren darauf berufen, er habe in dem Irrtum gehandelt, dem Untersuchungsausschuß ermangele es an einem ordentlichen Auftrag.
    Meine Damen und Herren, die Verweigerung der gerichtlichen Nachprüfung beschädigt die verfassungsmäßige Institution eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf Dauer.

    (Beifall bei der SPD)

    Weil wir die entstandene Unklarheit beheben wollen, legen wir dem Plenum heute eine Änderung des Untersuchungsauftrages vor, mit der alle wesentlichen geltend gemachten Bedenken ausgeräumt werden. Wir legen dabei auf die Feststellung Wert, daß der Untersuchungsauftrag damit nicht erweitert, sondern eingeengt und daß klargestellt wird, was die SPDFraktion von Anfang an in Übereinstimmung mit unserem Grundgesetz gewollt hat.
    Professor Dr. Schneider, der Bevollmächtigte des Untersuchungsausschusses in dem Beschlagnahmeverfahren, hält es für die Pflicht, aber auch für das Recht der Einsetzungsminderheit, den Untersuchungsauftrag klarzustellen und verfassungsrechtlich unangreifbar zu machen. Die Parlamentsmehrheit, sagt er, ist verpflichtet, eine entsprechende Entscheidung des Bundestags nicht zu verhindern.
    Will sich die Regierungskoalition in diesem Haus nicht dem Vorwurf verfassungswidrigen Verhaltens aussetzen, müßte sie eigentlich unserem Antrag zustimmen. Dazu fordere ich sie trotz ihres gestrigen Beschlusses heute noch einmal ausdrücklich auf. Denn eine Zustimmung heute würde vermeiden, daß sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Recht der Minderheit und den Pflichten der Mehrheit in bezug auf das Untersuchungsrecht befassen muß. Sollten Sie unseren Antrag allerdings tatsächlich ablehnen, dann werden wir das Bundesverfassungsgericht anrufen. Darauf muß ich Sie in aller Klarheit hinweisen.
    Ihre Zustimmung ist geboten, weil wir uns dann zügig der eigentlichen Aufgabe widmen könnten, die Sache aufzuklären, um die es geht. Wie Sie aus den sehr vernünftig und kooperativ geführten Vorgesprächen doch genau wissen, Herr Bohl, waren wir bereit, die noch zu hörenden Zeugen auf die wichtigsten Sachkomplexe zu konzentrieren. Auf die Anhörung von Zeugen aus dem Firmenbereich konnte dabei nicht verzichtet werden.
    Wir meinen, der Deutsche Bundestag und die deutsche und die internationale Öffentlichkeit haben ein Recht darauf, so bald wie möglich einen Bericht des 1. Untersuchungsausschusses zu diskutieren.

    (Beifall bei der SPD)




    Stobbe
    I Die jüngsten Chemie- und Nukleartechnologie-Exporte und die darüber international entbrannte Diskussion beweisen doch, daß in dem Verhältnis von Freihandel und Kontrolle in unserem Außenwirtschaftsrecht etwas nicht in Ordnung ist. Ein Bericht des 1. Untersuchungsausschusses, der bald käme, könnte dazu beitragen, die Schwachstellen in Politik, Gesetzgebung und Wirtschaft aufzuzeigen, die im Interesse des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland überwunden werden müssen. Daran müssen doch auch Sie ein Interesse haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn Sie jetzt unseren Antrag ablehnen, dann zeigen Sie allerdings erneut, daß Ihnen an Aufklärung nicht gelegen ist. Sie wollen verzögern; Sie wollen sogar vertuschen. Wir sagen: Das wird Ihnen nicht gelingen. Sie werden eher das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland weiter beschädigen. Offenbar nehmen Sie das in Kauf.

    (Beifall bei der SPD)

    Ihre Behauptung, zum Beispiel vor den Vereinten Nationen, daß die Bundesrepublik Deutschland, daß die Bundesregierung alles tue, um aufzuklären und künftige Fälle zu verhindern, wird angesichts eines solchen Verhaltens bei dieser Abstimmung in sich zusammenbrechen. Bedenken Sie doch bitte auch: Sie bringen sich selber in die Position einer Regierungskoalition, die etwas zu verbergen hat. Auch das kann doch eigentlich nicht Ihr Interesse sein.

    (Dr. Vogel [SPD]: Gerade vor dem libyschen Hintergrund!)

    Wir fragen: Warum haben Bundeskanzler Kohl, Bundesaußenminister Genscher, Bundesfinanzminister Stoltenberg, warum hat Staatssekretär Schreckenberger die Existenz des Briefs von Franz Josef Strauß an den Bundeskanzler verschwiegen, als sie vor dem Untersuchungsausschuß das erste Mal aussagten? Warum hat Bundeskanzler Kohl angeordnet, diesen Brief zu vernichten? Welche Auflagen hat Staatssekretär Schreckenberger den Howaldtswerken und dem Ingenieurkontor Lübeck in seinen Telefonaten tatsächlich gegeben? Welche Provisionen sind gezahlt worden; an wen sind sie geflossen? Welchen Einfluß hat der Eigner Bund, hier der Bundesfinanzminister, genommen, um sein eigenes Unternehmen von einem Verstoß gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen abzuhalten?

    (Gansel [SPD]: So ist es!)

    Das sind nur einige der Fragen, für die eine Sachaufklärung noch aussteht.
    Deswegen, meine Damen und Herren von der Mehrheit im Deutschen Bundestag, lassen Sie mich dies sagen: Sie werden, auch wenn Sie heute ablehnen, die SPD-Fraktion nicht davon abhalten, diese Fragen immer wieder bohrend zu stellen. Wir werden nicht darauf verzichten, von unseren verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch zu machen. Wir tun das nicht, um Sie zu ärgern. Wir tun es, weil es uns darum geht, daß die Bundesrepublik Deutschland in Sachen
    Kriegswaffenexport kein Staat mit doppelter Moral wird.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Seiler-Albring.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ursula Seiler-Albring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorgänge, die mit dem Stichwort Libyen und Giftgas zu umschreiben sind, beunruhigen alle Fraktionen dieses Hauses. Das ist sicher richtig. Auch das Thema Südafrika, die Gewährleistung der Menschenrechte in Südafrika und aller Welt, sowie die Fragen des Kriegswaffenexports — auch die Klärung der ungenehmigten Lieferung von U-Boot-Blaupausen für den U-Boot-Bau nach Südafrika — sind ernsthaftes Anliegen aller Fraktionen dieses Hauses. Allerdings: Unbewiesene Verdächtigungen und haltlose Vorwürfe, wie sie SPD und GRÜNE seit nunmehr über zweieinhalb Jahren in Sachen Lieferung von U-Boot-Blaupausen nach Südafrika immer wieder in der Bundesrepublik Deutschland und vor allen Dingen auch auf internationalem Parkett erheben, schaden diesem Anliegen eher.
    Die Frage einer engeren Vernetzung der Außenwirtschaftskontrolle betreibt die FDP nachhaltig. Die jüngsten Beschlüsse des Kabinetts und insbesondere die Forderungen der FDP auf diesem Gebiet sind hierfür ein sichtbares Zeichen. Anlaß hierfür waren aber nicht die angeblichen Erkenntnisse, die die Oppositionsfraktionen im U-Boot-Ausschuß zutage gefördert haben.
    Bereits zum zweiten Male unterhalten wir uns im Plenum des Deutschen Bundestages über eine Korrektur der von der SPD allein zu verantwortenden Fassung des Auftrages des Untersuchungsausschusses U-Boote. Dank der Formulierungen der antragstellenden SPD unterhalten wir uns jedoch kaum über die Sache, sondern, auch im Ausschuß, weitgehend über Rechtsfragen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Dabei hätte das mit gutem Willen und tatsächlich vorhandenem Aufklärungsinteresse vermieden werden können.
    Der neuerliche Antrag der Sozialdemokraten auf Drucksache 11/3747 vom 16. Dezember 1988 ist zwar sicher besser als der erste Reparaturversuch, die Reparatur ist jedoch nach wie vor nicht gelungen. Wir müssen diesen Antrag deswegen ablehnen und nehmen dabei in Kauf, daß die SPD deswegen den Rechtsweg nach Karlsruhe beschreitet.

    (Gansel [SPD]: Wollen Sie an die Verjährungsfrist herankommen?)

    Es gibt ernsthafte Rechtsmeinungen, die überhaupt eine Verpflichtung des Plenums des Deutschen Bundestages bestreiten, auf Antrag der antragstellenden Minderheit einen einmal gefaßten und für verfassungswidrig erkannten Untersuchungsauftrag korrigieren zu müssen. Aber selbst wenn man eine solche Rechtsverpflichtung anerkennen würde, lägen die Voraussetzungen für einen entsprechenden Pflichtbeschluß des Plenums nicht vor. Nach wie vor ist der



    Frau Seiler-Albring
    Korrekturantrag der SPD einerseits nicht vollständig, andererseits aber ein Erweiterungsantrag.

    (Dr. Vogel [SPD]: Siehe Tornado!)

    — Herr Vogel, in dieser Beziehung können Sie der FDP-Fraktion sicherlich nichts vorwerfen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Nein, aber Ihnen wird es eines Tages genauso wie uns gehen!)

    Nach wie vor beabsichtigt die SPD nicht, die Vorverurteilung in dem Untersuchungsauftrag zu streichen, wonach die in Frage stehenden Lieferungen nach deutschem und internationalem Recht verboten sein sollen. Eines scheint sie allerdings gelernt zu haben, nämlich daß sich die Streichung des Wortes „rechtswidrig" zur Vermeidung einer Vorverurteilung empfiehlt. Aber schon in der vorvergangenen Plenardiskussion hat mein Kollege Bohl nachgewiesen, daß darin eine Erweiterung des Untersuchungsauftrages liegt.
    Selbst wenn man über diese Dinge hinwegsehen wollte, bleiben jedoch die maßgeblichen Veränderungen von Abschnitt II des Untersuchungsauftrages. Nunmehr sollen entgegen der ursprünglichen Fassung Lieferungen schon seit 1983 und zwei der angeblich betroffenen Firmen ausdrücklich untersucht werden. Bislang war im Rahmen der regierungsbezogenen Enquete nur von der Untersuchung der Umstände auf der Verwaltungs- und Regierungsseite die Rede. Zwar soll diese Untersuchung der Unternehmen im Rahmen der Untersuchung zu Ziff. I der Befassung der Bundesregierung mit den beabsichtigten Lieferungen von Unterseebooten oder von Konstruktionsunterlagen erfolgen, ausdrücklich sind aber die Untersuchungen der Umstände nicht auf die Bundesregierung begrenzt, sondern gerade auf die Unternehmen bezogen.
    Damit wird deutlich, daß die SPD nur das will, was sie auch schon mit ihrem ersten Reparaturantrag vor knapp einem Jahr verfolgt hat, nämlich eine unternehmensbezogene Untersuchung dem bisherigen Untersuchungsauftrag aufzustülpen.
    Nach wie vor bleibt es bei dem, was von Anfang an von seiten der FDP ausgeführt worden ist:
    Erstens. Ein Aufklärungsbedarf besteht nach der ersten Durchführung des U-Boot-Untersuchungsausschusses am Ende der 10. Legislaturperiode und dem Entwurf des Ausschußberichtes der damaligen Koalitionsberichterstatter Beckmann und Bohl nicht mehr.
    Zweitens. Eine Genehmigung der Geschäfte durch die Bundesregierung hat es nicht gegeben.
    Drittens. Eine Genehmigung ist nie förmlich beantragt worden.
    Viertens. Alle Straf- und Bußgeldverfahren haben nicht zu Straf- oder Bußgeldmaßnahmen geführt. Wesentliche neue Erkenntnisse sind seit 1987 nicht zutage getreten.
    Ein Minderheitenrecht auf Erweiterung des Untersuchungsauftrages steht der SPD nicht zu und auch nicht der Fraktion der GRÜNEN, die nicht das notwendige Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages erreicht. Deswegen lehnen wir auch deren Antrag ab.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Gansel [SPD]: Der Liberalismus beginnt beim Waffenhandel!)