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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/119 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 119. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1989 Inhalt: Rede der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Dr. Süssmuth, zu ihrem Amts antritt 8697 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Mitzscherling, Brandt und Irmer 8700 D, 8707D, 8762 B Verzicht des Abg. Dr. Bangemann auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . 8700D Eintritt der Abg. Frau Walz in den Deutschen Bundestag 8700 D Erweiterung der Tagesordnung 8700 D Absetzung der Nummern 12, 13 und 6 des Punktes IV von der Tagesordnung 8701A, 8766A Abwicklung der Tagesordnung 8701 A Tagesordnungspunkt III: Überweisung im vereinfachten Verfahren: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank (Drucksache 11/3140) 8701 A Tagesordnungspunkt IV: 1. Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bohl, Dr. Miltner, Rühe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hoppe, Beckmann, Dr. Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vollendung des europäischen Binnenmarktes (Drucksachen 11/2257, 11/3139) 2. Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu einem Entwicklungsprogramm für die portugiesisch-spanischen Grenzgebiete (Drucksache 11/3088) 3. Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum internationalen Dienstleistungsverkehr (Drucksache 11/3406) 4. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Vorschriften betreffend Insider-Geschäfte (Drucksachen 11/779 Nr. 2.3, 11/2358) 5. Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN zu der Erklärung der Bundesregierung zu dem Gipfeltreffen in Washington und zum Europäischen Rat in Kopenhagen (Drucksachen 11/1499, 11/3014) 7. Beratung der ersten Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwen- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1989 dung der Gemeinschaftsregeln im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lief er- und Bauaufträge (Drucksachen 11/779 Nr. 2.20, 11/818, 11/3721) 8. Beratung der ersten Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Pauschalreisen, darunter auch Pauschalurlaubsreisen und Pauschalrundreisen (Drucksachen 11/2198 Nr. 2.5, 11/2350, 11/3701) 9. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (Drucksachen 11/2198 Nr. 2.9, 11/2889) 10. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene am Arbeitsplatz (sechste Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 8 der Richtlinie 80/1107/EWG) (Drucksachen 11/1785 Nr. 2.22, 11/2942) 11. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 EWG-Vertrag über gleiches Entgelt für Männer und Frauen (Berichtszeitraum 1980 bis 1985) (Drucksachen 10/6501, 11/2176) 14. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Annahme der zweiten Phase des Programms zur Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaft hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Technologie (COMETT II) (Drucksachen 11/2956 Nr. 2.7, 11/3700) 15. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die gegenseitige Anerkennung einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüterverkehr (Drucksachen 11/2465 Nr. 2.23, 11/3110) 16. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anlastung der Wegekosten an schwere Nutzfahrzeuge (Drucksachen 11/2089 Nr. 30, 11/3125) 17. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 85/3/EWG über die Gewichte, Abmessungen und bestimmte andere technische Merkmale bestimmter Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs (Drucksachen 11/2724 Nr. 26, 11/3126) 18. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 85/3/EWG über die Gewichte, Abmessungen und bestimmte andere technische Merkmale bestimmter Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs (Drucksachen 11/2580 Nr. 43, 11/3165) 19. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung — der Richtlinie 74/561/EWG über den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr — der Richtlinie 74/662/EWG über den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr — der Richtlinie 77/796/EWG über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1989 III Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer (Drucksachen 11/2198 Nr. 2.10, 11/3195) 20. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt (Drucksachen 11/2580 Nr. 42, 11/3236) 21. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Durchführung eines Aktionsprogramms auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur im Hinblick auf die Vollendung des integrierten Verkehrsmarktes bis 1992 (Drucksachen 11/2724 Nr. 27, 11/3634) 22. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Schulung der Fahrer von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Drucksachen 11/2841 Nr. 13, 11/3635) 23. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirks-kontrollzentrale Maastricht (Drucksache 11/3814) 24. Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Zukunft von Eurocontrol im Rahmen der Flugsicherung im westeuropäischen Luftraum (Drucksache 11/2731) 25. Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur potentiellen Kapazität der Flughäfen in der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf die Herausforderung von 1992, zur Überlastung der Flughäfen und zu den Problemen der Luftverkehrssicherheit (Drucksache 11/2732) 26. Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Liberalisierung des Luftverkehrs, zur Vollendung des Binnenmarktes und zu den Folgen für die Sicherheit im Flugverkehr (Drucksache 11/2733) 27. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission über eine neue Perspektive für Europa — Die Einheitliche Akte muß ein Erfolg werden Bericht der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament über die Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts (Drucksachen 11/254, 11/1664) 28. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Entwurf eines Vertrags zur Gründung der Europäischen Union zu dem Elften Bericht und Empfehlung der Europa-Kommission zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entwurf eines Vertrags zur Gründung der Europäischen Union zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Strategie des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Gründung der Europäischen Union zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Verfahren für die Ratifizierung der Einheitlichen Europäischen Akte in den nationalen Parlamenten und zur Verwirklichung der Europäischen Union (Drucksachen 10/1423, 10/5271, 11/594, 10/6454, 11/2506) 29. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Rolle des Europäischen Parlaments bei der Aushandlung und der Ratifizierung von Beitrittsverträgen sowie sonstiger Verträge und Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittländern (Drucksachen 9/1417, 11/2508) 30. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschus- IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1989 ses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Rolle des Europäischen Parlaments in der Außenpolitik im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Akte (Drucksachen 11/2633, 11/3396) 31. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Initiativen zur Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit bei der Prüfung der Petitionen, die an das Europäische Parlament gerichtet werden (Drucksachen 10/6277, 11/3016) 32. Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Europa der Bürger (Drucksache 11/3087) 33. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschließender Bericht „Europa der Bürger" an den Europäischen Rat vom 28./29. Juni 1985 (Drucksachen 10/3982, 11/2507) 34. Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu Grenzkontrollen und Drogen (Drucksache 11/1675) 35. Beratung des Dreizehnten Berichts und der Empfehlung der Europa-Kommission zur Institutionalisierung einer Europa-Kommission des Deutschen Bundestages (Drucksache 10/6464) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Europapolitik (Drucksache 11/3851) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Europäischer Binnenmarkt und soziale Demokratie (Drucksache 11/3852) Dr. Bötsch CDU/CSU 8705 B Dr. Ehmke (Bonn) SPD 8708 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8713 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 8716B Kittelmann CDU/CSU 8719B Dr. Gautier SPD 8721B Dr. Graf Lambsdorff FDP 8725 A Dr. von Waldenfels, Staatsminister des Freistaates Bayern 8728 B Peter (Kassel) SPD 8730 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8733 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 8735 A Fuchtel CDU/CSU 8736 B Jung (Düsseldorf) SPD 8737 D Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 8739 C Dr. Mitzscherling SPD 8741 C Freiherr Heereman von Zuydtwyck CDU/ CSU 8743 C Dr. Schwörer CDU/CSU 8744 D Frau Rock GRÜNE 8746 A Gries FDP 8747 B Antretter SPD 8749 B Haungs CDU/CSU 8750 D Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 8752D Brück SPD 8754 A Dr. Stercken CDU/CSU 8756 B Genscher, Bundesminister AA 8757 C Frau Garbe GRÜNE 8759 B Irmer FDP 8760 D Frau Wieczorek-Zeul SPD 8762 C Werner (Ulm) CDU/CSU 8764 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU (schriftliche Erklärung nach § 31 GO) 8767 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Wiederaufnahme der Tiefflüge am 2. Januar 1989 Frau Schilling GRÜNE 8767 D Bohlsen CDU/CSU 8768 C Ewen SPD 8769 C Dr. Hoyer FDP 8770 B Heistermann SPD 8771 B Francke (Hamburg) CDU/CSU 8772 B Dr. Mechtersheimer GRÜNE 8773 B Nolting FDP 8774 A Dr. Scholz, Bundesminister BMVg . . . . 8774 D Opel SPD 8775 D Zierer CDU/CSU 8777 B Frau Dr. Götte SPD 8778 A Breuer CDU/CSU 8779 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 8779 D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1989 V Tagesordnungspunkt V: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz) (Drucksachen 11/2851, 11/3855, 11/3855) 8781 A Tagesordnungspunkt VI: 1. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einsetzung einer Wehrstrukturkommission (Drucksache 11/2865) 2. Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkürzung der Grundwehrdienstzeit auf 12 Monate (Drucksache 11/3593) 3. Beratung des Antrags der Abgeordneten Horn, Erler, Frau Fuchs (Verl), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (Drucksache 11/3695) Gerster (Worms) SPD 8781 C Lowack CDU/CSU 8782 D Dr. Mechtersheimer GRÜNE 8785 A Ronneburger FDP 8786 B Dr. Klejdzinski SPD 8787 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg . . . 8789D Tagesordnungspunkt VIII: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Odendahl, Dr. Penner, Dr. Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklung der „Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung" (Drucksachen 11/2793, 11/3767) Kuhlwein SPD 8791 A Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 8792 C Wetzel GRÜNE 8794 A Richter FDP 8795 B Bernrath SPD 8796 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 8798B Tagesordnungspunkt IX: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gedenktage zum Ausbruch des Ersten und des Zweiten Weltkriegs (Drucksache 11/2715) Duve SPD 8800D Krey CDU/CSU 8802 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 8803 A Lüder FDP 8804 B Lutz SPD 8805 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 8806 C Nächste Sitzung 8808 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8809 *A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1989 8697 119. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 20. 1. Frau Berger (Berlin) 20. 1. Conradi 20. 1. Eylmann 20. 1. Dr. Glotz 19. 1. Gröbl 20. 1. Grünbeck 20. 1. Dr. Hauchler 20. 1. Dr. Hauff 20. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Heimann 20. 1. Frau Hensel 20. 1. Frau Krieger 20. 1. Mischnick 20. 1. Dr. Müller 20. 1. Nagel 20. 1. Niegel' 20. 1. Oesinghaus 20. 1. Dr. Osswald 19. 1. Reddemann* 19. 1. von Schmude* 20. 1. Seiters 19. 1. Dr. Soell* 20. 1. Steiner 19. 1. Frau Wollny 20. 1. Dr. Zimmermann 20. 1.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich erteile das Wort dem Herrn Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten des Freistaates Bayern.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Länder der Bundesrepublik Deutschland bekennen sich zur Einheit des freien Europa. Der Freistaat Bayern sieht darin eine Voraussetzung für eine gesamteuropäische Friedensordnung. Die Bayerische
Staatsregierung wird auch künftig die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft in Richtung auf eine Europäische Union unterstützen. Wir wünschen uns aber ein selbstbewußteres und an unseren Interessen orientiertes Auftreten unserer Vertreter in den europäischen Organen.
Unser Ziel ist ein föderatives Europa. Kulturelle Eigenarten und gesellschaftliche Vielfalt Europas sind Stärken, nicht Schwächen. Nur föderale Strukturen können sie erhalten; nur föderale Strukturen gewährleisten die Bürgernähe der Entscheidungen und eine ausgewogene Wirtschaftsentwicklung.
Leider ist davon auszugehen, daß fast alle EG-Mitgliedstaaten an die uns vertrauten Verfahren und verfassungsrechtlichen Kompetenzbeschränkungen einer Föderation nicht gewöhnt sind. Daher sollten Bund und Länder in ihren Bemühungen nicht nachlassen, den föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland als Modell für Europa herauszustellen. Aus diesem Grund sind länderfeindliche Töne — gleich, aus welcher Ecke sie kommen — europafeindlich.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Kann man sich das künftige Europa denn überhaupt als Zentralverwaltungsstaat vorstellen? Denn Zentralverwaltung heißt Hegemonie der Zentrale. — Binnenmarkt: Ja. Brüsseler Zentralismus: Nein.
Dies gilt um so mehr, als unsere Partner in der Europapolitik zweispurig fahren. Einerseits halten sie sehr viel betonter als die Bundesregierung am nationalen Souveränitätsvorbehalt fest. Das zeigt sich in den Verfahren der Europäischen Politischen Zusammenarbeit, der EPZ, ebenso wie im Konsensprinzip, das im Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs üblich und vorgeschrieben ist. Am deutlichsten wird dieser Kurs von der britischen Premierministerin Margret Thatcher artikuliert; aber auch kleinere Mitgliedstaaten wie Irland, Dänemark und Griechenland betonen bei jeder sich bietenden Gelegenheit ihre Souveränität und behalten sich alle entsprechenden Rechte vor.
Andererseits betreiben unsere EG-Partner zum Teil wesentlich ausgeprägter als wir eine pragmatische, interessenorientierte und straff zwischen den nationalen Ressorts koordinierte EG-Europapolitik. Selbst Kompetenzüberschreitungen des europäischen Gesetzgebers oder der Durchgriffsverwaltung der EG-Kommission widersetzen sie sich nicht, wenn die einschlägigen Maßnahmen wirtschaftliche Vorteile versprechen. Man denkt an den Souveränitätsvorbehalt, unter dem man letztlich alles gestellt sieht.
Die Einheitliche Europäische Akte läßt diesen zweispurigen europapolitischen Kurs zu. Ja, sie fordert ihn geradezu heraus; denn sie hat das Prinzip der Supranationalität de facto und de jure auf die Wirtschaftsintegration eingegrenzt. Auf dem Altar der Wirtschaftsintegration den föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland zu opfern wäre aber eine falsche Politik.
Leider muß ich darauf hinweisen, daß wir es mit einer solchen Politik in Ansätzen bereits zu tun haben. Manche Politikbereiche sind davon mehr betroffen,



Staatsminister Dr. von Waldenfels
manche weniger. Ich greife Beispiele aus der Bildungs-, der Kultur- und der Strukturpolitik heraus.
Bildung und Kultur sind zentrale Politikbereiche, aber keine erstrangigen Bestimmungsfaktoren für den europäischen Binnenmarkt. Der Gemeinschaft wurde daher keine umfassende Kompetenz übertragen. Nur dort, wo es zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Ziele erforderlich ist, besitzt die Gemeinschaft Teilkompetenzen. Ich nenne hier das freie Niederlassungsrecht. Voraussetzung für seine Durchführung ist die Anerkennung der Diplome. Ich denke weiter an die Notwendigkeit, die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Gemeinschaft zu verbessern. In Art. 128 des EWG-Vertrages wurde der Gemeinschaft daher die Aufgabe übertragen, „allgemeine Grundsätze" für die Berufsausbildung festzulegen. Gegen die Wahrnehmung dieser Teilkompetenzen der EG haben wir keine Bedenken. Im Gegenteil, wir begrüßen die endgültige Verabschiedung der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome.
Wogegen sich aber die Länder mit Entschiedenheit im Bundesrat gewandt haben, sind Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft, für die im primären Gemeinschaftsrecht keine Grundlagen vorhanden sind.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Mitteilung der Kommission über die Bildung in der Europäischen Gemeinschaft und hier insbesondere auf den Teil, der die mittelfristige Perspektive 1989 bis 1992 behandelt. Er stellt ein ins einzelne gehendes Aktionsprogramm dar.
Ich erinnere weiterhin an die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Bildungsminister zur Gesundheitserziehung in Schulen, zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Umweltbildung, zur Verbrauchererziehung in den Primar- und Sekundarschulen und zur Förderung der Innovation im weiterführenden Schulwesen. Außerdem liegt uns eine Mitteilung der EG-Kommission zum Fremdsprachenunterricht vor. Man hat den Eindruck, die Brüsseler Bürokratie hält die Verantwortlichen für Bildungspolitik in den Mitgliedstaaten für europafeindliche Zeloten.
Meine Damen und Herren, ein Stück aus dem Tollhaus hat sich der Rat der Arbeits- und Sozialminister am 16. Dezember des vergangenen Jahres geleistet. Gegen die Stimme der Bundesrepublik, gegen die Stimmen Frankreichs und Großbritanniens wurde eine Entscheidung über ein Programm zur Entwicklung und Durchführung grenzüberschreitender Ausbildungsprogramme verabschiedet. Ich will mich mit den Vorzügen — Zuwendungen in Höhe von 500 Millionen DM an die finanzschwachen Mitgliedstaaten — und Nachteilen dieses Programms mit der phantasieanregenden Bezeichnung „COMETT II" nicht weiter auseinandersetzen. Es geht mir darum, auf die mißbräuchlich-extensive Auslegung des schon erwähnten Art. 128 des EWG-Vertrages hinzuweisen; denn hier wurden keine „allgemeinen Grundsätze" verabschiedet, sondern ein detailliertes Bildungs-, Durch-führungs- und Finanzierungsprogramm.
Wir sind der Auffassung, daß dieser Rechtsakt dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt werden muß, und bitten die Bundesregierung, entweder selbst Klage beim Europäischen Gerichtshof zu erheben oder einer eventuellen Klage Großbritanniens oder Frankreichs beizutreten. Wenn der Europäische Gerichtshof hier nicht einschreitet, könnte der EG-Ministerrat künftig mit einfacher Mehrheit jeden Bildungsgegenstand mit Qualifikation für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Beschäftigung an sich ziehen, seine Entscheidungen mit einem Förderprogramm zwecks Mehrheitsbeschaffung versehen. Er könnte alle Mitgliedstaaten anweisen, was sie im einzelnen zu tun haben. Die Kulturhoheit der Länder der Bundesrepublik Deutschland wäre dann nur noch eine leere Hülse.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So ist es!)

Die Landtage wären um einen zentralen Regelungsbereich gebracht. Der föderale Staatsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland wäre bis auf sein Skelett abgemagert.
Eine weitere Kompetenzüberschreitung der Gemeinschaft bahnt sich auf dem Gebiet der Rundfunkhoheit an. Dem Ministerrat liegt ein Vorschlag der Kommission zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Rundfunktätigkeit vor. Diese Richtlinie würde in den Kernbereich der Rundfunkhoheit der Länder eingreifen. Die EG-Kommission ist sich offensichtlich der Tatsache voll bewußt, daß der Gemeinschaft im Bereich der Kulturpolitik keine Rechtsetzungsbefugnisse zugewiesen worden sind. Um dennoch eine Gemeinschaftszuständigkeit zu konstruieren, stellt der Kommissionsvorschlag nicht auf die kulturelle und gesellschaftspolitische Funktion des Rundfunks ab, sondern auf seine sehr begrenzte wirtschaftliche.
Dieser Versuch einer Aufspaltung der Rechtsetzungsbefugnisse in eine wirtschaftliche Teilkompetenz, von der behauptet wird, sie falle unter Bestimmungen des EWG-Vertrages, und in eine andere, die bei den Mitgliedstaaten verbleibe, ist als Methode höchst fragwürdig.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Ein glatter Umgehungstatbestand!)

Für nahezu alle Lebenssachverhalte lassen sich nämlich wirtschaftliche Bezüge konstruieren. Auf diesem Weg könnte die EG eine Zuständigkeit nach der anderen beanspruchen. Es wäre nur noch eine Frage der Zeit, wann bei Anwendung dieser Methode der Deutsche Bundestag in die Lage käme, in der sich die Landtage schon heute befinden.
Ein ernster Konflikt mit Brüssel in der Rundfunkfrage konnte bisher vermieden werden, weil die gleiche Materie im Europarat und auf europäisch-multilateraler Basis verhandelt wird. Diese Verhandlungen stehen vor dem Abschluß. Ihr Ergebnis bedarf der Ratifizierung durch die nationalen gesetzgebenden Gewalten und wahrt auf diese Weise die Rechte.
Der hier angesprochene grundsätzliche Kompetenzkonflikt mit der Europäischen Gemeinschaft ist damit noch nicht gelöst. Rechtsakte der EG, die in Überschreitung ihrer Kompetenzen ergehen, sind durch die Ratifizierungsgesetze zu den Gründungs- und Änderungsverträgen der Europäischen Gemein-



Staatsminister Dr. von Waldenfels (Bayern)

schaft nicht gedeckt. Setzen die Gemeinschaftsorgane ihre diesbezügliche Praxis fort, muß dies zu einem ernsten Verfassungskonflikt führen. In einem solchen Streit wird nicht nur der Europäische Gerichtshof zu judizieren haben.
Die Länder, meine Damen und Herren, setzen sich für die Wahrung ihrer Belange im Rahmen der Wirtschaftsintegration derzeit allein mit politischen und noch nicht mit juristischen Mitteln ein. Bayern wird seine Bemühungen fortsetzen, im Rahmen der Mitwirkungsrechte der Länder über den Bundesrat seine wesentlichen Interessen und die Gesetzgebungskompetenzen der Landtage zu wahren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bayern stützt sich dabei auf die Grundsätze, die die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 1987 festgelegt haben. Im Vordergrund steht dabei die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips für das Europa von heute. Für das politische Europa von morgen sollten die Grundsätze des Föderalismus auch dort bekanntgemacht werden, wo einschlägige Traditionen nicht bestehen.
Der Gedankenaustausch zwischen dem Präsidenten Delors und den Ministerpräsidenten im Mai 1988 in der Bayerischen Landesvertretung hat für das gegenseitige Verständnis zumindest eine Basis geschaffen.
Leider lassen die Vorschläge der Kommission an den Rat und einseitige Initiativen der Kommission dieses Verständnis noch nicht erkennen.
Große Sorgen bereitet uns derzeit die Auslegung des Art. 48 Abs. 4 des EWG-Vertrages. Dort heißt es wörtlich:
Dieser Artikel findet keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.
Die EG-Kommission sieht das anders. Sie vertritt die Auffassung, daß diese Vorschrift nur für die Hoheitsverwaltung gilt. Die Dienstleistungsverwaltung sei davon ausgenommen.

(Hinsken [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Bayern teilt diese Rechtsauffassung nicht


(Hinsken [CDU/CSU]: Ist auch richtig!)

und bittet die Bundesregierung, der Rechtsauffassung der Kommission entgegenzutreten.

(Hinsken [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Andernfalls werden die verfassungsrechtlich vorgegebenen unverzichtbaren Grundstrukturen des deutschen öffentlichen Dienstes in Frage gestellt. Keinesfalls darf es zur pauschalen Öffnung ganzer Sachbereiche des öffentlichen Dienstes kommen. Aufgaben, die besonders wichtige Belange der staatlichen Gemeinschaft berühren, müssen auch künftig durch eigene Staatsangehörige erledigt werden.
Der Bundesrat hat dazu in seinem Beschluß vom 18. März 1988 eindeutig und in dem hier dargelegten Sinne Stellung genommen.
Erhebliche Probleme bereitet uns auch die europäische Exekutive, die Kommission, in der Regionalpolitik. Die regionale Wirtschaftsförderung mußte auf ihr
Verlangen hin erheblich beschnitten werden. Der Versuch, über eine sogenannte De-minimis-Regelung wenigstens zu vernünftigen Bagatellgrenzen zu kommen, hat bisher leider noch nicht zu befriedigenden Ergebnissen geführt. Das ist um so besorgniserregender, als die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Grundverordnung über die reformierten Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaft nur in der Erwartung gegeben worden ist, daß es hinsichtlich der Förderung aus Landesmitteln in der Bundesrepublik zu einer vernünftigen Regelung kommt.
Erhebliche Bedenken haben die Länder auch bei der vorgesehenen Mittelvergabe bei den EG-Strukturfonds. Die Mittelverwaltung erfolgt zentralistisch in ihrer negativsten Ausformung. Die Vorschläge entsprechen nicht unseren ordnungspolitischen Vorstellungen. Sie räumen der EG-Kommission Mitspracherechte bei Verwaltungsentscheidungen ein, die nach deutschem Verfassungsrecht nicht einmal dem Bund im Verhältnis zu den Ländern zustehen.
Zur Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips in Brüssel und zur Beachtung unseres föderalen Staatsaufbaus durch die Organe der Europäischen Gemeinschaft brauchen wir in der Bundesrepublik Deutschland einen breiten Konsens. Nur wenn wir die Eigenstaatlichkeit und Eigenständigkeit der Länder verteidigen, dienen wir auch der europäischen Integration.
Die heutige Debatte im Deutschen Bundestag macht deutlich, daß sich die internationale Politik in einer Phase beschleunigten Wandels befindet. In dieser Lage darf es die Bundesrepublik Deutschland nicht zulassen, daß eine wichtige institutionelle Garantie des Selbstbestimmungsrechts der Deutschen, nämlich der föderale Staatsaufbau, auf dem Umweg über Brüssel seiner politischen Substanz entkleidet wird. Bayern jedenfalls würde eine solche Entwicklung nicht hinnehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Peter (Kassel).