Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in aller Kürze nur einige Anmerkungen zu den drei Punkten machen, die hier heute zur Diskussion stehen.
Zum ersten: Entsorgungskonzept. Ganz deutlich und klar hat die Bundesregierung Anfang dieses Jahres das Entsorgungskonzept im Entsorgungsbericht erneut der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir haben uns in der Kontinuität der Bundesregierungen gehalten und das Entsorgungskonzept, das 1979 vom damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt und allen Ministerpräsidenten einstimmig verabschiedet worden ist, weiter vorangetrieben.
Meine Damen und Herren, ich gebe zu — und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, das noch einmal deutlich zu machen — , daß wir bei allen Bausteinen dieses Entsorgungskonzeptes auf den alternativlosen Widerstand der Opposition stoßen.
Ich bin vor 14 Tagen am Samstag, Sonntag und Montag im Landkreis Lüchow-Dannenberg gewesen. Der Abgeordnete Daniels hat uns ja empfohlen, uns vor Ort zu unterrichten.
Ich habe das in einer öffentlichen Veranstaltung in
Gorleben, durch meine Teilnahme beim Kreistag des
Landkreises Lüchow-Dannenberg und bei der Gorleben-Kommission getan.
Meine Damen und Herren, entweder glaubt die Opposition in diesem Hohen Hause nicht daran, daß sie jemals wieder an die Regierung kommt, oder sie kann diese Position vor Ort zur Entsorgung von radioaktiven Abfallstoffen nicht einnehmen.
Ich muß das ganz deutlich so sagen.
Wer überall nur die Meinung vertritt, man müsse dagegen sein, und zwar von Konrad über Gorleben,
— Asse, ich danke Ihnen für den Zwischenruf, von Wackersdorf bis — und ich greife hier das auf, was der Abgeordnete Dr. Friedrich gesagt hat — zu der Durchführung des parallelen Ansatzes, den wir ja mit der Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben voranbringen, wo wir die direkte Endlagerung pilotmäßig erproben wollen, wer also dies alles ablehnt, kann nicht den Anspruch erheben, wirklich ernsthaft über Entsorgung nachzudenken.
Eines möchte ich in der Öffentlichkeit dazu auch noch einmal sagen: Wer glaubt, er könne für acht oder zehn Jahre weiterhin Kernkraftwerke betreiben, aber keine Antwort auf diese Fragen der Entsorgung findet, der kann mit seiner Position zur Entsorgungsfrage nicht ernst genommen werden.
Meine Damen und Herren, dies geht miteinander nicht zusammen!
Zum zweiten Punkt, zum Erörterungstermin in Bayern. Zunächst möchte ich mich mit aller Nachdrücklichkeit und Klarheit für die Beamten in Bayern einsetzen, die hier in einer für meine Begriffe völlig unverantwortlichen Weise als Handlanger bezeichnet worden sind. Sie haben eine psychologisch außerordentlich schwere Position innegehabt.
Ich möchte es niemandem von uns wünschen, Verhandlungsleiter bei einem Erörterungstermin zu sein.
Ich greife jetzt das auf, was der Herr Abgeordnete Dr. Friedrich gesagt hat. Meine Damen und Herren, wenn ich mir wirklich die Interessenlage der GRÜNEN vornehme, dann ist es doch ganz sicherlich richtig, daß sie ungleich mehr daran interessiert sind, einen Verfahrensfehler bei uns, die wir da genehmigen müssen, zu provozieren, als daß wir uns auch nur den Schimmer eines Verfahrensfehlers gestatten dürfen, weil all das, was dort getan wird, rechtlich überprüft wird. Wenn die DWK zu uns käme und sagte „Guckt
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8221
Bundesminister Dr. Töpfer
genau durch, ob da ein Verfahrensfehler passiert, und wenn er vorhanden ist, dann macht dieses Verfahren neu", dann hätte ich dafür Verständnis. Wenn Sie kommen und sagen „Ihr habt aber Verfahrensfehler gemacht", dann überzeugt mich das nicht, um es einmal vorsichtig zu sagen.
Ich glaube, meine Damen und Herren, die umgekehrte Interessenlage ist deutlich. Hier wird auch der Bundesumweltminister daran gemessen, ob er darauf aufpaßt, daß keine Verfahrensfehler passieren.
Denn die daran anknüpfenden Konsequenzen wären gerade für diejenigen, die eine solche Wiederaufarbeitungsanlage für erforderlich halten, ungleich problematischer als für die anderen.
Lassen Sie mich in der Kürze zum dritten Teilbereich, zu Österreich und der Kollegin Flemming, etwas sagen. Wenn denn, meine Damen und Herren, jemand wirklich Grund haben sollte, sich zu entschuldigen, dann ganz sicherlich nicht der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, sondern die Frau Ministerin aus Österreich. Sie hätte Anlaß, sich zu entschuldigen.
Meine Damen und Herren, ich habe mir das durchgelesen, was die Frau Kollegin, mit der ich ja nun häufig genug zusammen bin, da gesagt hat.
Sie hat mit einer großen Eloge und mit Dank an die Bundesrepublik Deutschland angefangen. Sie hat darauf hingewiesen, daß es überhaupt das erste Mal in der Geschichte solcher Genehmigungsverfahren sei, daß man über die nationalen Grenzen hinaus in einem solchen öffentlichen Termin die Interessen vertreten könne. Die Frau Kollegin Flemming hat gesagt, sie wünsche, daß das, was dort möglich gewesen sei, für ganz Europa beispielgebend sein werde. So ist es am Anfang nachzulesen.
Wenn ich dann weiterlese, meine Damen und Herren, frage ich mich wirklich: Hat die Frau Kollegin Flemming tatsächlich die Chance genutzt, die für sie verfügbaren Informationen überhaupt einmal zu lesen?
Weiß die Frau Kollegin Flemming denn eigentlich, daß es auch in Österreich eine von Österreich eingesetzte Reaktorsicherheitskommission gibt, die dazu einen entsprechenden Bericht vorgelegt hat, in dem genau das, was vorher hier inkriminiert wurde, nicht bestätigt wird?