Rede von
Klaus
Francke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Kollegin Fuchs, in Ihrem heutigen Horoskop steht: Entspannen Sie sich, gehen Sie schwimmen. Nach dem Inhalt Ihrer Rede kann ich mich diesem Horoskop nur dringend anschließen.
Die Mehrheit des Verteidigungsausschusses hat im Frühjahr diesen Jahres ihre Zustimmung zur Entwicklung des Jagdflugzeuges gegeben, und zwar nach einer sorgfältigen Diskussion. Dabei sind wir auch keinerlei Erpressung unterlegen gewesen. Dafür waren zwei Gründe maßgeblich: zum einen die militärische Bedrohungslage, die sich seit den 70er Jahren durch die Modernisierung des taktischen Luftkriegpotentials des Warschauer Paktes zuungunsten der NATO entwickelt hat.
Der Warschauer Pakt ist heute in der Lage, zu Beginn eines Konfliktes insgesamt 5 400 Kampfflugzeuge und Hubschrauber
offensiv gegen Ziele in Mitteleuropa einzusetzen. Dabei sind die Ziele in der Bundesrepublik weniger als 20 Minuten entfernt. Die taktischen Luftstreitkräfte des Warschauer Paktes sind mit ihrer Fähigkeit zu weiträumigen Operationen ein wesentlicher Bestandteil der konventionellen Invasionsfähigkeit der anderen Seite.
Der zweite Grund für den erwähnten Beschluß des Verteidigungsausschusses ist der Bedarf unserer Luftwaffe, für die bislang geflogene F-4 Phantom gegen Ende der 90er Jahre ein leistungsfähiges Jagdflugzeug als Nachfolgesystem zur Verfügung zu haben, das gleichzeitig in der Lage sein soll, die bodengestützte NATO-Luftverteidigung zu ergänzen.
Das Gesamtkonzept der NATO-Luftverteidigung, das sich an der Bedrohung durch den Warschauer Pakt orientiert, verfolgt das Ziel, gegnerische Absichten frühzeitig zu erkennen und den Angreifer so weit vorne wie möglich abzuwehren. Dieses Konzept läßt sich nur verwirklichen, wenn die Bundesluftwaffe ihren Beitrag zur Realisierung leistet. Dementsprechend muß sie auch ausgerüstet sein.
Bleibt das Luftverteidigungskonzept gültig — dafür hat sich vor wenigen Tagen auch noch einmal der NATO-Generalsekretär eingesetzt —,
so ist es notwendig, das Projekt fortzuführen. Entgegen einer vielerorts anzutreffenden vorauseilenden Abrüstungseuphorie hat sich das Rüstungstempo auch unter Gorbatschow — entgegen seinen zahlreichen Ankündigungen — bislang nicht vermindert. Das sollte auch die Opposition in ihre Argumentation einbeziehen.
Mit dem Ja zur Entwicklung — ich betone ausdrücklich: zur Entwicklung — hat die Mehrheit des Verteidigungsausschusses in Übereinstimmung mit dem Bundesminister der Verteidigung ein Signal für die Verstärkung der defensiven Komponente unserer Luftwaffe gesetzt.
Die aufgeworfene Frage von Alternativen ist, wie Sie wissen, eingehend geprüft worden.
Aber die Funktionen Zielsuche, Identifizierung, Zielauswahl, Zielverfolgung und -bekämpfung lassen sich in absehbarer Zeit nicht automatisieren. Andererseits wäre eine rein bodengestützte Luftverteidigung weniger verteidigungswirksam und — wie Sie im Grunde genau wissen — sogar teurer.
Die andere Alternative — Kauf eines Systems im Ausland — wurde ebenfalls eingehend geprüft und aus wohlerwogenen Gründen verworfen.
Trotz dieser dargelegten Gründe ist uns die Entscheidung für die Entwicklung des Jagdflugzeugs nicht leichtgefallen. Der Finanzierungsbedarf ist erheblich und sicherlich nicht ohne Risiken für andere wichtige Beschaffungs- und Infrastrukturmaßnahmen der Luftwaffe und der anderen Teilstreitkräfte zu dekken. Aber die geradezu abenteuerlichen Rechnungsmodelle, wie wir sie von der SPD vorgelegt bekommen haben, gehen völlig an der Realität vorbei und sind folglich unseriös.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8187
Francke
Es ist einfach nicht statthaft, den deutschen Anteil an den Entwicklungskosten, die geplanten Kosten für die Beschaffung und die zu erwartenden Betriebskosten zu addieren, dann mit einer vierprozentigen Inflationsrate hochzurechnen, bereits geleistete Zahlungen und Betriebskosten zu inflationieren, das Ganze dann noch großzügig nach oben aufzurunden und die Phantasiezahl von 100 Milliarden DM in die Welt zu setzen.
Im übrigen hat sowohl der Bundesrechnungshof wie auch die IABG diese von Ihnen vorgelegte Berechnung bereits als unseriös und als falsch zurückgewiesen.
Im übrigen: Auf unsere Bemühungen ist es doch zurückzuführen, daß die Entwicklungskosten für das Jagdflugzeug spürbar reduziert und auf 5,8 Milliarden DM ab 1988 begrenzt werden. Ich gehe davon aus, daß der Bundesminister der Verteidigung alles unternimmt, um sicherzustellen, daß diese Grenze auch tatsächlich eingehalten wird. Das gilt auch bei einer etwaigen Neuverteilung der Entwicklungsanteile unter den beteiligten Nationen für den Fall, daß ein Partner doch noch aus dem Entwicklungsprojekt aussteigen sollte.
Wir haben dafür gesorgt, daß die technischen Forderungen an das Projekt so festgelegt wurden, daß nicht im weiteren Verlauf der Entwicklung Zusatzforderungen der Bedarfsträger zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen. Wir haben dafür gesorgt, daß die Industrie ihr Eigeninteresse an dem Projekt auch dadurch dokumentiert, daß sie die möglicherweise zu erwartenden Entwicklungsrisiken mitträgt.
An dieser Stelle ein Wort zur wirtschafts- und technologiepolitischen Bedeutung des Projekts: Die aufgewendeten Finanzmittel fließen fast vollständig in die Industrie unseres Landes zurück. Ungefähr 5 000 hochwertige Arbeitsplätze werden in der Entwicklungsphase in der Bundesrepublik gesichert. Auch wenn dies letztlich kein entscheidendes Kriterium sein kann, so sollte es nicht unberücksichtigt bleiben.
An dieser Stelle muß ich allerdings auch der Amtsseite, dem Ministerium, ins Stammbuch schreiben, daß sie nach meiner Auffassung mit ihrer bisherigen Politik, keine Angaben über die sogenannten Lebenswegkosten des künftigen Systems zu machen, kaum glücklich taktiert hat.
In einem Informationspapier vom März dieses Jahres brachte es die Luftwaffe tatsächlich fertig, unter der Überschrift „Nutzungskosten — Lebenswegkosten" ellenlange Ausführungen über die Minimierung zu machen, ohne jedoch in dem gesamten Abschnitt irgendeine Zahl zu nennen. Unter diesen Umständen
muß man sich deshalb nicht wundern, wenn Zahlenspiele und Phantasieprodukte aus der Phase der Vermutung langsam in das Stadium der sicheren Erkenntnis der Realität gelangen. Der Bundesminister der Verteidigung, der für das Projekt die Verantwortung trägt, sollte daher im eigenen Interesse für Klarheit sorgen.
Für die Mehrheit in diesem Hause bleibt die Grundbedingung für die Durchführung des Projektes die Finanzierbarkeit ohne Verdrängungswirkung für andere wichtige Maßnahmen.
Eine Kostenexplosion darf es nicht geben. Die Mehrheit des Hauses hat zunächst einmal nur die Entwicklungskosten freigegeben, mit der ausdrücklichen Maßgabe, über das Projekt neu zu befinden, wenn sich in der Zeit der Entwicklung die Entscheidungsgrundlagen vom Mai dieses Jahres ändern sollten.
Für uns bleibt die Grundlage unserer Beschlüsse vom Frühjahr voll und ganz gültig. Das beinhaltet ein Ja zur Verteidigungsoption unseres Landes, eine rigorose Kostenbegrenzung für dieses Projekt bei allem Verständnis für die industrie- und arbeitspolitischen Konsequenzen einer solchen Entscheidung und eine Bewahrung des Handlungskonzeptes und der Freiheit des Parlaments.
Meine letzte Bemerkung: Selbstverständlich darf der weitere Entwicklungsprozeß nicht losgelöst werden von möglichen Erfolgen in der Rüstungskontrollpolitik. Auch in dieser Hinsicht gilt das Primat der Politik.