Rede von
Dr.
Hansjörg
Häfele
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein paar kurze Bemerkungen zu den beiden Anträgen, die in diesem Tagesordnungspunkt enthalten sind.
Zunächst zu dem Antrag, den halben Mehrwertsteuersatz für Zeitungen, Zeitschriften und Bücher beizubehalten. Darin sind und waren wir uns in diesem Hohen Hause immer alle einig. Der Antrag ist also erledigt: durch die bestehende Rechtslage und auch die Ergebnisse der Steuerreform, die daran nichts geändert haben. Der Antrag ist heute eigentlich nur noch insoweit interessant, weil er zeigt, wie wahrheitswidrig die SPD
am 1. Juli 1987 erklärt hat, die Koalition wolle diesen halbierten Steuersatz auf den normalen Steuersatz erhöhen. Das ist durch die Entwicklung bestätigt. Es zeigt sich, daß das genauso unwahr war wie alle die Behauptungen dieser Monate, die zusammengefaßt nicht weniger als 51 Milliarden DM Steuererhöhungen bedeutet hätten, und die durch die Entwicklung längst widerlegt sind. Herausgekommen ist eine Steuersenkung von netto 50 Milliarden DM und nicht eine Steuererhöhung von 51 Milliarden DM, die die Behauptungen der SPD bedeutet hätten.
Zum zweiten Teil dieses Tagesordnungspunktes: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft, soweit sie finanzpolitisch von Bedeutung ist. Hier wollen wir dem Antrag durchaus nachkommen, daß die Bundesregierung auf EG-Ebene alles tun soll, um auch künftig bei der Harmonisierung den ermäßigten Steuersatz auf Bücher, Zeitschriften und Zeitungen zu erreichen. Allerdings muß es ein einheitlich ermäßigter Steuersatz sein. Ich bitte das klar zur Kenntnis zu nehmen. Der Antrag ist etwas mißverständlich. Wir treten aus Vereinfachungsgründen für nur zwei Steuersätze ein. Wir können nicht Komplizierungen haben. Deshalb soll es der ermäßigte Steuersatz sein, nicht ein Sondersteuersatz; es soll der ermäßigte Steuersatz im EG-Mehrwertsteuersystem sein.
— Das glaube ich nun nicht.
— Die Haltung der Bundesregierung ist eindeutig: zwei Steuersätze. Machen Sie bitte nicht auch bei der Mehrwertsteuer den Fehler, der in der Vergangenheit bei der Einkommen- und Lohnsteuer allzusehr gemacht wurde: durch allzu viele Ausnahmen ein so kompliziertes Steuerrecht zu schaffen, mit dem Ergebnis hoher allgemeiner Sätze und immer mehr Ausnahmen. Dann werden die allgemeinen Sätze nämlich immer höher. Wer Ausnahmen will — das muß man wissen — , erhöht die allgemeinen Sätze. Deswegen können Ausnahmen nur begrenzt sein. Unser System
— das ist inzwischen von der Kommission vorgeschlagen — : zwei Steuersätze, ein normaler Steuersatz und
ein halbierter. Unter diesen sollen die Bücher, Zeitungen und Zeitschriften fallen.
Soweit im Ausschußbericht weitere Erleichterungen der Zollförmlichkeiten oder gar eine Anhebung der Freibeträge gefordert werden: sehr sympathisch. Aber die Wettbewerbsfairneß gebietet, daß die Verlagsunternehmen natürlich nicht vom Ausland her gleichsam erdrückt werden. Das ist übrigens nicht nur ein deutscher Standpunkt, sondern die anderen Länder sehen es genauso. Somit ist über das hinaus, was hier an Erleichterungen schon gewährt ist, nichts zu machen. Erst dann — darauf arbeiten wir hin — , wenn der europäische Binnenmarkt besteht, wenn gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen, ist es kein Problem — auch das ist ein Ergebnis des Binnenmarktes — , freien Handel für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften zum gleichen Satz zu haben.